FAQ Fragen zum Geltungsbereich der Branchenzuschlagstarifverträge

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1 FAQ Fragen zum Geltungsbereich der Branchenzuschlagstarifverträge I. Branchenzuschlagstarifvertrag für Überlassungen in die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) 1. Ist es für die Anwendbarkeit des TV BZ ME von Bedeutung, ob der Kundenbetrieb Mitglied in einem Arbeitgeberverband der M+E-Industrie ist? Nein, auf die Mitgliedschaft in einem solchen Verband kommt es nicht an. Entscheidend ist allein die Zugehörigkeit zur M+E-Branche. 2. Kommt es bei der Frage, ob Branchenzuschläge gewährt werden müssen, darauf an, welche Tätigkeit der Mitarbeiter konkret ausübt? Nein, die Tätigkeit ist nicht entscheidend. Wird beispielsweise eine Sekretärin in einen Betrieb der M+E-Industrie überlassen, gilt der TV BZ ME. 3. Fällt die Antwort auf Frage 2) auch dann so aus, wenn die Sekretärin in eine selbständige Betriebsabteilung Verwaltung des M+E-Betriebs überlassen wird? Ja. Es ist immer die Zugehörigkeit des gesamten Betriebes zu prüfen, in den der Mitarbeiter überlassen wird. Betriebsabteilungen, Betriebsteile oder unselbständige Niederlassungen allein sind nicht maßgeblich für die Zuordnung des gesamten Betriebes. In diesem Beispiel dient die Verwaltungsabteilung lediglich dazu, den eigentlichen Betriebszweck M+E zu verwalten. Deshalb ist sie ein Teil des M+E-Betriebes und der TV BZ ME gilt. 4. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit es sich um einen selbständigen Betrieb handelt? Die Leitung eines Betriebes muss eigene Kompetenzen in personellen und sozialen Fragen haben. Als Faustformel kann man fragen: Kann die Betriebsleitung eigenständig Personal einstellen, kündigen, versetzen und abmahnen? Falls ja, handelt es sich um einen Betrieb.

2 5. Welche Bedeutung hat das Unternehmen? Muss dessen M+E-Eigenschaft auch geprüft werden? Es ist immer der Betrieb zu prüfen. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, die jeweils unterschiedlichen Branchen angehören. So kann zum Beispiel ein Betrieb eines Unternehmens der M+E-Branche zugehörig sein, ein anderer Betrieb des gleichen Unternehmens dem Handel. 6. Ist die Betriebsnummer ein geeignetes Indiz, um die Betriebseigenschaft festzustellen? Die Voraussetzungen für die Vergabe von Betriebsnummern sind andere als die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für einen Betrieb. Deshalb kann eine regional abgegrenzte Niederlassung eine eigene Betriebsnummer haben, ohne dass der Niederlassungsleiter die nach der Rechtsprechung erforderliche personelle Leitungsmacht besitzt (Mitarbeiter einstellen, kündigen, versetzen, abmahnen). Die Betriebsnummer ist deshalb bestenfalls ein erstes grobes Indiz. Die Arbeitsgerichte sind keinesfalls gehindert, trotz Vorhandensein einer Betriebsnummer die Betriebseigenschaft abzulehnen. 7. Wie prüfe ich die Zugehörigkeit des Kundenbetriebs zur M+E-Branche und was frage ich meinen Kunden? Der igz bietet hierfür folgende Arbeitshilfen an: - Fragenkatalog - Prüfungsreihenfolge (grafische Darstellung) Diese stehen in der Datenbank Recht im internen Bereich der igz-homepage unter dem Menüpunkt Branchenzuschlagstarifverträge zur Verfügung. 8. Was gilt, wenn der Mitarbeiter im Rahmen von Werkverträgen in M+E- Kundenbetrieben eingesetzt wird? Der TV BZ ME gilt nicht bei Einsätzen im Rahmen von Werkverträgen. Er ist auf Arbeitnehmerüberlassung beschränkt. Beispiel: Der Mitarbeiter wird an einen Dienstleistungsbetrieb überlassen. Der Dienstleistungsbetrieb hat mit einem M+E-Betrieb einen Werkvertrag abgeschlossen. Die Mitarbeiter werden im Rahmen dieses Werkvertrages auf dem Werksgelände des M+E-Betriebes eingesetzt. Lösung: Der TV BZ ME findet keine Anwendung, da der Kundenbetrieb als Dienstleistungsbetrieb nicht unter den TV BZ ME fällt. Wo der Mitarbeiter zur Erfüllung des Werkvertrages eingesetzt wird, ist unerheblich.

3 9. Was sind Hilfs- und Nebenbetriebe? Das sind Betriebe oder Betriebsteile, die etwas machen, was dem Hauptbetrieb dienlich ist. Ein Nebenbetrieb erfüllt einen eigenen Zweck (z.b. Reparaturbetrieb, Logistikbetrieb, Kantine) und erfüllt damit meist auch die Anforderungen, die an einen Betrieb zu stellen sind (siehe Frage 4). Die Besonderheit ist hier im Gegensatz zu einem normalen Betrieb, dass er in einem engen wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb steht. Ein Hilfsbetrieb ist noch abhängiger vom Hauptbetrieb und erfüllt meistens nicht die Anforderungen an einen Betrieb. Die Unterscheidung ist nicht immer trennscharf möglich, für die Anwendung des TV BZ ME aber auch nicht erforderlich. 10. Gilt der TV BZ ME auch für Hilfs- und Nebenbetriebe? Diese erledigen selbst meist keine Aufgaben, die dem M+E-Bereich zugeordnet werden können (z.b. Kantine, Logistik, Reparatur). Dennoch gilt der TV BZ ME, wenn an einen solchen Betrieb überlassen wird und der Hauptbetrieb der M+E-Branche angehört. Umgekehrt gilt der TV BZ ME auch dann, wenn der Hilfs- oder Nebenbetrieb selbst der M+E-Branche zuzurechnen ist. Der Hauptbetrieb muss dann nicht mehr geprüft werden. 11. Gilt der TV BZ ME auch dann, wenn der Logistikbetrieb ausgelagert und in eine eigene Gesellschaft überführt wurde? Nein, denn es handelt sich in diesem Fall nicht um einen Nebenbetrieb. Denn der Nebenbetrieb muss denselben Betriebsinhaber haben wie der Hauptbetrieb. Das ist nicht mehr der Fall, wenn ein betrieblicher Bereich ausgegliedert und in eine eigene Gesellschaft überführt wurde. 12. Was hat es mit den Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetrieben auf sich? Das sind Beispielsnennungen für Hilfs- und Nebenbetriebe. Es handelt sich hierbei um Betriebe, die ebenso wie die Hilfs- und Nebenbetriebe zu den Hauptbetrieben gehören müssen. Also muss auch hier beispielsweise der Reparaturbetrieb dem gleichen Betriebsinhaber angehören wie der Hauptbetrieb.

4 13. Was ist eine Zweigniederlassung? Das ist eine Niederlassung, die wirtschaftlich selbständig agieren kann, aber keinen vom Hauptbetrieb abweichenden wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Sie ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt. Die Zweigniederlassungen werden im Regelfall dem gleichen Wirtschaftszweig zuzuordnen sein wie der Hauptbetrieb. 14. Was sind artverwandte Industrien? Zum jetzigen Zeitpunkt existieren keine Betriebe artverwandter Industrien. Der Organisationsbereich I der IG Metall-Satzung führt solche Betriebe nicht auf. Insofern erweitert diese Formulierung zum jetzigen Zeitpunkt den Geltungsbereich des TV BZ ME nicht. 15. Wie definiert man einen Handwerksbetrieb? Die Rechtsprechung prüft die Handwerkseigenschaft anhand mehrerer Kriterien, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind. Ist ein Merkmal nicht erfüllt, bedeutet das nicht, dass es sich nicht um einen Handwerksbetrieb handelt. Die Rechtsprechung nimmt eine Gesamtbetrachtung vor. Die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer ist sicherlich ein wichtiges Indiz, aber es ist trotzdem zu empfehlen, in Zweifelsfällen weitere Kriterien zu prüfen. - Mitgliedschaft in Handwerkskammer, Handwerksinnung, Kreishandwerkerschaft - Eintragung in die Handwerksrolle - weitgehend persönlich-fachliche, nicht nur rein kaufmännische Mitarbeit des Betriebsinhabers - überwiegende Beschäftigung von Handwerksgesellen - Überwiegen der Einzelfertigung - kein umfangreicher Maschineneinsatz - Anwendung eines Tarifvertrags für das Handwerk 16. Ist der TV BZ ME nie anwendbar, wenn es sich beim Kundenbetrieb um einen Handwerksbetrieb handelt? Ja. Handelt es sich um einen Handwerksbetrieb, müssen keine weiteren Fragen geklärt werden. Der TV BZ ME gilt nicht. Er gilt auch dann nicht, wenn der Handwerksbetrieb (z.b. ein Schlosserbetrieb) ein Nebenbetrieb ist.

5 17. Welche Bedeutung hat der in 1 Ziff. 2 TV BZ ME aufgeführte Katalog? Er definiert, welche Kundenbetriebe in den Anwendungsbereich des Tarifvertrages fallen. Bei dem Katalog handelt es sich um einen Auszug des Organisationsbereichs I der Satzung der IG Metall. Der Katalog ist abschließend; nur die dort genannten Wirtschaftszweige sind vom Anwendungsbereich des TV BZ ME erfasst. 18. Was bedeutet die Kann-Regelung in 1 Ziff. 2 Satz 4 TV BZ ME? Die Tarifvertragsparteien haben an die Situation gedacht, dass der Kundenbetrieb keine eindeutige Angabe zum Tarifvertrag machen kann oder will und auch die Katalogprüfung kein eindeutiges Ergebnis erbracht hat. Das Zeitarbeitsunternehmen hat dann die Möglichkeit, den TV BZ ME trotzdem anzuwenden. Es verringert damit die Gefahr von Nachforderungen des Arbeitnehmers oder der Sozialversicherungsträger (siehe nachfolgende Frage zur Haftungsgefahr), sollte sich nachträglich herausstellen, dass der TV BZ ME doch anzuwenden gewesen wäre. 19. Wer haftet für die falsche Angabe einer Branchenzugehörigkeit? Das Zeitarbeitsunternehmen ist Arbeitgeber und haftet für Entgeltansprüche und für Nachforderungen der Sozialversicherungsträger. Das ist aber keine Besonderheit der TV BZ, sondern gilt auch für alle anderen Ansprüche des Arbeitnehmers, die auf Falschangaben des Kunden beruhen (z.b. falsche Eingruppierung aufgrund falscher Angaben). Die Branchenzugehörigkeit ist laut TV BZ in die AÜ-Verträge aufzunehmen. Der igz-musterarbeitnehmerüberlassungsvertrag sieht vor, dass der Kundenbetrieb für die falsche Angabe der Branchenzugehörigkeit haftet. 20. Was gilt für einen Mischbetrieb? Es gilt das Überwiegensprinzip. Das Gewerk, in dem die meisten Arbeitsstunden geleistet werden, gibt dem Betrieb sein Gepräge. Hiernach richtet sich, welchem Wirtschaftszweig der Betrieb als Ganzes zugeordnet wird. Beispiel: Der Betrieb produziert überwiegend eigene elektronische Produkte. In geringem Maße werden auch importierte Produkte vertrieben. Lösung: Es werden überwiegend elektronische Produkte hergestellt. Dieser Bereich überwiegt, weshalb der Betrieb insgesamt der M+E-Industrie angehört. Der Branchenzuschlag ist auch dann zu vergüten, wenn der Mitarbeiter in die Betriebsabteilung überlassen wird, in der die importierten Waren vertrieben werden.

6 21. Welche Bedeutung hat der Tarifvertrag, der im Kundenbetrieb angewendet wird? In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Prüfung nach dem Katalog zu keinem eindeutigen Ergebnis führt. In diesen Zweifelsfällen ist der im Kundenbetrieb angewendete Tarifvertrag entscheidend. Wird der M+E-Tarifvertrag angewendet, gilt der TV BZ ME. 22. Was ist, wenn der Kundenbetrieb den M+E-Tarifvertrag nur teilweise anwendet oder wenn mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen? Bei einer nur teilweisen Anwendung des M+E-Tarifvertrages kommt es darauf an, ob alle entgeltrelevanten Bestandteile des M+E-Tarifvertrages angewendet werden. Weicht der Kundenbetrieb dagegen vom M+E-Tarifvertrag ab, indem er zum Beispiel pro Stunde 0,50 Euro weniger zahlt, kann man nicht mehr von einer Anwendung des Tarifvertrages sprechen. Kommen im Kundenbetrieb mehrere Tarifverträge zur Anwendung, wird es sich um einen Mischbetrieb handeln. Hier kommt es darauf an, welcher Tarifvertrag überwiegend zur Anwendung kommt. 23. Besteht die Gefahr, dass Zeitarbeitsunternehmen, die nicht Mitglied im igz oder BAP sind, den TV BZ ME unterlaufen? Der TV BZ ME ist nicht allgemeinverbindlich. Deshalb sind zunächst die Mitglieder der beiden Verbände igz und BAP daran gebunden. Allerdings ist eine Überlassung an tarifgebundene M+E-Betriebe (Mitglied im M+E- Arbeitgeberverband) ohne Anwendung der Branchenzuschlagstarifverträge nicht möglich. Grund hierfür sind tarifvertragliche Regelungen, die die Verbände der Metall- und Elektroindustrie mit der IG Metall geschlossen haben (Tarifvertrag für die Leih- und Zeitarbeit, TV LeiZ). Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass nur solche Zeitarbeitsunternehmen beauftragt werden dürfen, die Tarifverträge mit einem Branchenzuschlag oder Tarifverträge anwenden, die Zahlungen in vergleichbarer Höhe vorsehen. Es müssen zudem Tarifverträge sein, die mit der DGB-Tarifgemeinschaft oder der IG Metall abgeschlossen wurden. Auch Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz im Ausland, die Mitarbeiter in Deutschland einsetzen, dürfen nicht beauftragt werden, sofern sie nicht Branchenzuschlagstarifverträge anwenden. Wer sich an das igz- oder BZA-Tarifwerk anlehnt, ohne die Branchenzuschlagstarifverträge anzuwenden, riskiert das gesetzliche Equal Treatment. Das gilt unabhängig davon, ob der Kundenbetrieb tarifgebunden ist oder nicht. Denn das igz-dgb- Tarifwerk ist mit den Branchenzuschlagstarifverträgen eng verbunden worden. Der Branchenzuschlag ist Teil des Grundentgelts ( 2 Abs. 6 TV BZ ME). Zeitarbeitsunternehmen, die bewusst nicht den Branchenzuschlag gewähren, zahlen damit einen Teil des Grundentgelts nicht, wenden also die Zeitarbeitstarifverträge nicht vollständig an. Ohne vollständige Anwendung der Tarifverträge gilt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Equal Treatment. Das Zeitarbeitsunternehmen riskiert Entgeltnachforderungen der Arbeitnehmer und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Sozialversicherungsträger. Die Kundenbetriebe, die solche Firmen beauftragen, riskieren die so genannte Subsidiärhaftung für nicht gezahlte Sozialversicherungsabgaben.

7 zu 23. Eine Überlassung an nichttarifgebundene M+E-Betriebe ist auf Grundlage eines inoder ausländischen Tarifvertrages möglich. Sollten sich daraus Missbrauchsfälle entwickeln, wird der igz auf den Gesetzgeber einwirken, um etwaigen Missbrauchsfällen entgegenzuwirken. 24. Gilt der TV BZ ME auch bei Einsätzen im Ausland, wenn ich an einen in Deutschland ansässigen Kundenbetrieb überlasse und der die Mitarbeiter mit ins Ausland nimmt (Huckepack-Verfahren)? Ja, auch in diesem Fall kann der TV BZ ME gelten. Maßgeblich ist der Kundenbetrieb in Deutschland. Gehört dieser der M+E-Industrie an, ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter im Ausland tatsächlich auch in der M+E-Industrie eingesetzt wird, oder nicht. Umgekehrt gilt: Ist der deutsche Kundenbetrieb kein M+E-Unternehmen, muss der TV BZ ME nicht angewandt werden, unabhängig davon welche Tätigkeit der Mitarbeiter im Ausland ausführt. 25. Gilt der TV BZ ME auch dann, wenn der Mitarbeiter vorübergehend an einen Kundenbetrieb überlassen wird, der seinen Sitz im Ausland hat? Auch in solchen vorübergehenden Entsendungsfällen (Mitarbeiter ist vor und nach dem Einsatz in Deutschland eingesetzt), gilt der TV BZ ME. Das gesamte Arbeitsverhältnis unterliegt nach wie vor dem deutschen Recht, und damit gilt auch der deutsche Tarifvertrag. Die Beurteilung der Frage, ob der ausländische Kundenbetrieb unter den Geltungsbereich des TV BZ ME fällt, richtet sich nach deutschen Maßstäben, unterschiedliche Strukturen im Ausland bleiben unberücksichtigt.

8 FAQ Fragen zum Geltungsbereich der Branchenzuschlagstarifverträge II. Branchenzuschlagstarifvertrag für Überlassungen in die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) 1. Der TV BZ Chemie gilt nur für Fertigungsbetriebe. Was ist ein Fertigungsbetrieb? Der Begriff Fertigungsbetrieb ist so zu verstehen, dass eine körperlich greifbare Ware produziert werden muss. Namentlich sind damit Forschungsbetriebe und Betriebe, in denen z.b. Arzneimittel lediglich vertrieben werden, vom Geltungsbereich ausgeschlossen. Der TV BZ ME hat Pilotcharakter. Die grundsätzlichen Regelungen wurden in allen weiteren, bisher abgeschlossenen Tarifverträgen so übernommen. Deshalb gilt der ganz überwiegende Anteil der zum TV BZ ME gegebenen Antworten auch für den TV BZ Chemie. Es werden deshalb im Folgenden die Fragen zu abweichenden Regelungen beantwortet. Beispiel: Ein größeres pharmazeutisches Unternehmen produziert in mehreren Betrieben in Deutschland Arzneimittel. In einem Betrieb wird allein Forschung betrieben. Bei Überlassung von Arbeitnehmern an den Forschungsbetrieb gilt der TV BZ Chemie nicht. 2. Woher stammt der Katalog der Wirtschaftszweige und welche Bedeutung hat er? Es handelt sich hierbei um einen Auszug aus der Satzung der IG BCE (Organisationsbereich II). Die Aufzählung ist abschließend. Macht der Kundenbetrieb etwas anderes als das dort Aufgeführte, gilt der TV BZ Chemie nicht. (Ausnahme: Reparatur-, Zubehör-, Montagebetriebe, siehe nachfolgend Frage 3) 3. Was hat es mit den Reparatur-, Zubehör- und Montagebetrieben und Zweigniederlassungen auf sich, die nach dem Katalog benannt werden? Das sind Betriebe, die zum gleichen Betriebsinhaber gehören und etwas tun, was im engeren oder weiteren Sinne dem Arbeitszweck des Hauptbetriebes dienlich ist. Eine Überlassung in einen Reparaturbetrieb eines Chemischen Betriebes führt zur Anwendbarkeit des TV BZ Chemie, obwohl der Reparaturbetrieb selbst nicht unter den Katalog der Wirtschaftszweige fällt.

9 4. Welche artverwandten Industrien sind gemeint? Zum jetzigen Zeitpunkt existieren keine Betriebe artverwandter Industrien. Auch der Organisationsbereich II der IG BCE-Satzung führt solche Betriebe nicht auf. Insofern erweitert diese Formulierung zum jetzigen Zeitpunkt den Geltungsbereich des TV BZ Chemie nicht. 5. Welche Bedeutung hat die Anwendung des Tarifvertrages der Chemischen Industrie? Wendet der Kundenbetrieb den Chemie-Tarifvertrag an, gilt der TV BZ Chemie. Ausnahmen gelten nur für die Handwerksbetriebe und die Nicht-Fertigungsbetriebe. Für die gilt der TV BZ Chemie in keinem Fall. Wenn also die Anwendung des Tarifvertrages der Chemischen Industrie in einem Fertigungs-Industriebetrieb festgestellt wird, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Der TV BZ Chemie gilt. 6. Unter welchen Voraussetzungen können Abweichungen vom TV BZ Chemie vereinbart werden? Die Tarifvertragsparteien haben in einer Protokollnotiz zu 2 TV BZ Chemie die Möglichkeit vereinbart, durch einen Tarifvertrag von den Regelungen des TV BZ Chemie abzuweichen. Die abweichende Regelung soll besondere Gegebenheiten im Kundenbetrieb berücksichtigen. Die Protokollnotiz nennt nicht abschließend wirtschaftliche, strukturelle, beschäftigungs- oder Standort sichernde Gründe. Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Protokollnotiz zu, dass nur ein Verband der VGZ die Sonderregelungen aushandelt.

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