Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-71/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-71/"

Transkript

1 Sonnensteinstraße Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Gutjahr Tel: 0732 / Fax: 0732 / lsr@lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B9-71/ EU/E+: Erlass betreffend die Umsetzung des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ in Österreich Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport startete mit Jänner Österreichische Schulen (Pflichtschulen, Bundesschulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht) beteiligen sich erfolgreich an den Schlüsselaktionen Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 1) und Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren (KA 2). Informationen über die Aktionen des EU-Programms Erasmus+ sind auf verfügbar. Ergänzend zum Erlass betreffend EU/Erasmus+: Unterzeichnung von Anträgen vom 5. März 2014 werden hiermit weitere Informationen zur Umsetzung des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ in Österreich übermittelt. Hingewiesen wird, dass die nachfolgend beschriebenen Abrechnungsmodalitäten im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung nur für Bundesschulen gelten. 1. Abwicklung und Abrechnung der Dienstreisen von Lehrkräften im Rahmen von EU-Projekten: Grundsätzlich gilt: EU-Fördermittel für Projekte und Maßnahmen im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ sind ausnahmslos über Schulkonten (PSK Konto der Schule) im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung abzuwickeln. Grundsätzlich sind die Kosten aus der zweckgebundenen Gebarung aus den von der EU im Wege der Nationalagentur beim OeAD zur Verfügung gestellten Mittel zu bedecken. Innerhalb des EU-Projekts ist allenfalls eine Umschichtung z.b. von organisatorischer Unterstützung (KA 1 Mobilitätsprojekte) bzw. von Projektmanagement und Durchführung (auch) zu Reisekosten (KA 2 Strategische Partnerschaften) möglich, sofern dies den EU-Vorgaben im Erasmus+ Programmleitfaden in der jeweils gültigen Fassung entspricht. Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen ist die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten an Bundesbedienstete über die zweckgebundene Gebarung (EU- Fördermittel) im Wege der Besoldung zur Anweisung zu bringen. DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag Uhr

2 Voraussetzung für die Erstattung von Dienstreise- und Aufenthaltskosten ist ein Dienstreiseauftrag, im Fall einer Auslandsreisebewegung ist grundsätzlich eine Genehmigung der Zentralstelle (BMBF) erforderlich, im Fall einer Inlandsreisebewegung die Genehmigung der Dienstbehörde/Personalstelle (LSR) bzw. bei entsprechender Ermächtigung der Schulleitung. Die Abrechnung der Reise- und Aufenthaltskosten hat auf Grundlage der Reisegebührenvorschrift (RGV) zu erfolgen. Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise in der Ferienzeit kann grundsätzlich genehmigt werden, jedoch entstehen keine weiteren besoldungsrechtlichen Ansprüche aufgrund der Ferienzeit. Rechtsgrundlagen für Dienstreisen im Rahmen von EU-Projekten: 1.1 Lehrkräfte können Dienstreisen im Rahmen von EU-Projekten als kurzfristige Fort- und Weiterbildung abrechnen, sofern ein Dienstreiseauftrag (dienstliches Interesse) vorhanden ist. Unter kurzfristige Fort- und Weiterbildungen (bis max. 14 Tage) fallen gemäß Erasmus+ Programmleitfaden Aktivitäten zu Unterrichtszwecken (KA 1 Mobilitätsprojekte), Aktivitäten zu Fort- und Weiterbildung von Personal (KA 1 Mobilitätsprojekte), Länderübergreifende Projekttreffen (KA 2 Strategische Partnerschaften), Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten im Rahmen einer Strategischen Partnerschaft (KA 2), Begleitende Lehrkräfte bei Schülerpraktika im Bereich Berufsbildung (KA 1). 1.2 Lehrkräfte können Dienstreisen im Rahmen von EU-Projekten als langfristige Fort- und Weiterbildung abrechnen, sofern ein Dienstreiseauftrag (starkes dienstliches Interesse) vorhanden ist und eine positive Rückwirkung auf den Unterricht zu erwarten ist. Unter langfristige Fort- und Weiterbildungen (mehr als 14 Tage) fallen gemäß Erasmus+ Programmleitfaden Aktivitäten zu Unterrichtszwecken (KA 1 Mobilitätsprojekte), Aktivitäten zu Fort- und Weiterbildung von Personal (KA 1 Mobilitätsprojekte), Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten im Rahmen einer Strategischen Partnerschaft (KA 2). 1.3 Soweit eine Schulveranstaltung im Konnex zu einem EU-Projekt steht, sind die Kosten für Reisebewegungen von Lehrkräften, die eine solche Schulveranstaltung leiten oder begleiten, nach den Bestimmungen der RGV in Verbindung mit der Pauschalierungsverordnung zu ersetzen und können die diesbezüglichen Aufwendungen der Schule aus Projektgeldern abgedeckt werden. Die Bestimmungen bezüglich der Entscheidung über die Abhaltung, die Planung und die Durchführung von Schulveranstaltung sind einzuhalten; insbesondere ist bei mehrtägigen Schulveranstaltungen ein Beschluss des SGA bzw. des Klassen- /Schulforums und eine Teilnahme von mindestens 70% der Schüler/innen einer Klasse/Gruppe erforderlich. Dienstreisen anlässlich der Leitung oder Begleitung einer Schulveranstaltung im Ausland bedürfen keiner Genehmigung der Zentralstelle ( 49a Abs. 3 RGV). Auf Grundlage des Gehaltsgesetzes besteht bei Schulveranstaltungen Anspruch auf die Abgeltung für die pädagogische Betreuung einer Gruppe. Diese wird über die reelle Seite 2 von 5

3 Gebarung im Wege der Besoldung erstattet. 1.4 Soweit eine schulbezogene Veranstaltung im Konnex zu einem EU-Projekt steht, sind die Kosten für Reisebewegungen von mitwirkenden Lehrkräften nach den Bestimmungen der RGV zu ersetzen und können die diesbezüglichen Aufwendungen der Schule aus Projektgeldern abgedeckt werden. Die Bestimmungen bezüglich schulbezogener Veranstaltungen sind einzuhalten; insbesondere ist erforderlich, dass Schüler/innen teilnehmen und die Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt worden ist (Verordnung der Schulbehörde). 2. Freistellung von Lehrkräften zwecks Teilnahme an Veranstaltungen zur Vorbereitung oder Durchführung von EU-Projekten: Angesichts der Bedeutung der Beteiligung österreichischer Schulen an EU-Projekten wird ersucht, die Freistellung von Lehrkräften zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Vorbereitung oder Durchführung von EU-Projekten zu unterstützen. Nach Möglichkeit ist dabei die Abwesenheit von Lehrkräften in die mittelfristige Planung der Schulaktivitäten aufzunehmen. 3. Abwicklung und Abrechnung von Auslandsaufenthalten von Schüler/innen im Rahmen von EU-Projekten: Unterstützungen an Schüler/innen können nach Maßgabe der von der EU im Wege der Nationalagentur bereitgestellten Mittel aus der zweckgebundenen Gebarung im Wege der Haushaltsverrechnung ausbezahlt werden. Grundlage für die Auszahlung des jeweiligen Betrages ist ein Nachweis der Teilnahme (Teilnahmebestätigung der gastgebenden Einrichtung) an der jeweils im EU-Projektantrag bewilligten Projektaktivität. 4. Anerkennung besonderer Leistungen im Rahmen von EU-Projekten Belohnungsregelung für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018: Die Durchführung von EU-Projekten erfolgt als schulische Aktivität nach Maßgabe der jeweiligen schulrechtlichen Regelungen und daher im dienstlichen Rahmen. Sie kann mit der Erbringung besonderer Leistungen einzelner Lehrkräfte verbunden sein, für die bei Vorliegen sämtlicher nachstehender Bedingungen die Honorierung in Form der Gewährung von Belohnungen in Betracht kommt: 4.1. Voraussetzung ist die Genehmigung eines EU-Projektes im Rahmen von Erasmus+. Im Projektbudget muss ein Budgetposten für Projektmanagement und -durchführung (allenfalls für geistige Leistungen ) bzw. für organisatorische Unterstützung bewilligt sein; entsprechende Mittel müssen auf dem Schulkonto (zweckgebundene Gebarung) zur Verfügung stehen Belohnungen kommen für die Umsetzung von a) grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaften ( Schlüsselaktion KA 2 ) und b) Mobilitätsmaßnahmen ( Schlüsselaktion KA 1 ) mit mindestens zehn Teilnehmer/innen in Betracht Belohnungen kommen nur für Lehrkräfte (beamtete oder vertragliche Lehrkräfte einschließlich solcher im Entlohnungsschema pd) in Betracht, die an Bundesschulen in Verwendung stehen. Seite 3 von 5

4 4.4. Belohnungen kommen nur für Lehrkräfte in Betracht, die nachweislich eine tragende Rolle im Projekt mit besonderem Engagement wahrnehmen bzw. wahrgenommen haben Belohnungen kommen pro Schule und Projekt für maximal fünf Lehrkräfte in Betracht; bei einem Wunsch nach einer höheren Anzahl ist im Einzelfall eine Prüfung durch das BMBF, Abteilung EU-Koordination vorzunehmen Der Rahmen für Belohnungen beträgt: a) für die koordinierende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft/ Schlüsselaktion KA 2 ( Projektmanagement/KA 2 ; die österreichische Bundesschule ist für die Gesamtkoordination des Projektes und der Projektpartnerschaft gemäß den Vorgaben für Erasmus+ verantwortlich): max ,- pro Projektjahr, b) für eine mitarbeitende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft/ Schlüsselaktion KA 2 ( Projektmitarbeit/KA 2 ; die österreichische Bundesschule ist für die Gesamtkoordination des Projektes und der Projektpartnerschaft gemäß den Vorgaben für Erasmus+ verantwortlich): max ,- pro Projektjahr, c) für eine mitarbeitende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft/ Schlüsselaktion KA 2 ( Projektmitarbeit/KA 2-Partnerschule ; die österreichische Bundesschule ist Partnereinrichtung im Sinne der Definition des Programms Erasmus+): max ,- pro Projektjahr, d) für die koordinierende Lehrkraft einer Mobilitätsmaßnahme ( Schlüsselaktion KA 1 ) mit mindestens zehn Teilnehmer/innen ( Organisatorische Unterstützung/KA 1 ): max ,- pro Projekt Eine Belohnung kommt pro Lehrkraft max. einmal pro Projektjahr im Betracht, im Fall der koordinierenden Lehrkraft einer Mobilitätsmaßnahme ( Schlüsselaktion KA 1 ) gemäß Punkt 4.6d einmal pro Projekt Die für Belohnungen ausgezahlten Mittel gehen in entsprechender Höhe zu Lasten des Sachbudgets der Schule. Die Gewährung einer Belohnung kann nur erfolgen, wenn alle übrigen Projektkosten, die gemäß den Vorgaben des Programms Erasmus+ aus den Budgetposten für Projektmanagement und -durchführung bzw. organisatorische Unterstützung zu tragen sind, abgedeckt sind Sollte der dem EU-Projekt zugrunde liegende Vertrag mit der Nationalagentur gekündigt werden, behält sich der Dienstgeber die (teilweise) Rückforderung der Belohnung vor. Vorgangsweise: Die Belohnungsanträge sind von der Schulleitung unter Begründung und Darstellung der Rolle und Tätigkeiten der jeweiligen Lehrkraft im Projekt bzw. der erbrachten Leistungen unter Verwendung des beiliegenden Formulars beim jeweiligen LSR einzubringen. Die LSR mögen die Anträge (mit allfälligen Stellungnahmen) gesammelt und per E- Mail bis spätestens 31. März dem BMBF, Abteilung EU-Koordination (eu-koordination@ bmbf.gv.at) vorlegen. Die Gewährung der Belohnungen erfolgt mit Erledigung der für die Lehrkraft jeweils zuständigen Personalabteilung des BMBF. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich im Wege der Besoldung. 5. Restmittel: Sollten nach Durchführung der im jeweiligen Erasmus+ Projektantrag vorgesehenen Aktivitäten und nach genehmigter Abrechnung durch die Nationalagentur die EU-Fördermittel nicht zur Gänze ausgeschöpft worden sein, können diese Drittmittel gem. 128b SchOG Seite 4 von 5

5 durch den/die Leiter/in der Schule, zweckgebunden im Sinne einer allfälligen speziellen Widmung, ansonsten für andere Zwecke der Schule verausgabt werden. 6. Versicherung von Praktikant/innen: Zwischen ausländischen Studierenden, die im Rahmen von Erasmus+ an einer österreichischen Schule als Praktikant/in assistieren, und ihrer Gastschule wird eine Vereinbarung, das sogenannte Learning Agreement, abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass die aufnehmende Einrichtung (Schule) die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Praktikant/innen sicherstellen. Für die Haftpflicht- und Unfallversicherung wird die Aufnahme in eine durch das BMBF abgeschlossene Sammelversicherung für Erasmus+ Praktikant/innen angeboten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die österreichische Gastschule dem BMBF, Abteilung EU-Koordination die Daten der zu versichernden Person (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Tag der Einreise sowie Dauer des Aufenthalts in Österreich) mindestens zwei Wochen vor der Einreise der/des Praktikanten/in mitgeteilt hat. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Dr. Sonnberger Anlage Seite 5 von 5

6 Ansuchen um Belohnung für besondere Leistungen bei der Umsetzung eines Projekts im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ Allgemeine Information: Die Schule hat im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ eine EU-Finanzhilfe (Zuschuss) zur Durchführung eines Projekts ( KA 1 Mobilitätsprojekt oder KA 2 Strategische Partnerschaft) erhalten. Die Durchführung von EU-Projekten erfolgt als schulische Aktivität nach Maßgabe der jeweiligen schulrechtlichen Regelungen und daher im dienstlichen Rahmen. Sie kann mit der Erbringung besonderer Leistungen einzelner Lehrkräfte verbunden sein, für die bei Vorliegen sämtlicher Bedingungen, welche im Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Frauen vom 1. September 2015 angeführt sind die Honorierung in Form der Gewährung einer Belohnung in Betracht kommt. Belohnungsanträge sind von der Schulleitung unter Verwendung dieses Formulars (als Sammelantrag verwendbar für alle an einem Projekt beteiligten Lehrkräfte) beim jeweiligen LSR/SSR einzubringen. Die LSR mögen die Anträge gesammelt (unterschrieben und eingescannt) per bis spätestens 31. März des laufenden Jahres der Zentralstelle/EU-Koordination (eu-koordination@bmbf.gv.at) vorlegen. Projektnummer (lt. Finanzhilfevereinbarung mit der Nationalagentur): Name der Schule: Schulkennzahl: Adresse: Telefon: Titel des Projekts: Inhaltliche Beschreibung des Projekts: Art des Projekts: Klicken Sie hier, um die Projektnummer einzugeben. Klicken Sie hier, um den Namen der Schule einzugeben. Klicken Sie hier, um die Schulkennzahl einzugeben. Klicken Sie hier, um die Adresse einzugeben. Klicken Sie hier, um die Telefonnummer einzugeben. Klicken Sie hier, um die adresse einzugeben. Klicken Sie hier, um den Titel des Projekts einzugeben. Klicken Sie hier, um das Projekt zu beschreiben. KA 1 Mobilitätsprojekt (mindestens 10 TeilnehmerInnen) KA 2 Strategische Partnerschaft Die Schule ist: Höhe der von der Nationalagentur genehmigten EU-Finanzhilfe: Koordinator Partner Klicken Sie hier, um den Betrag einzugeben.

7 Laufzeit des Projekts: Klicken Sie hier, um die Laufzeit einzugeben. Ich, der Leiter/die Leiterin der Schule, schlage folgende Lehrkraft/Lehrkräfte 1 für eine Belohnung vor: Name der Lehrkraft: Funktion im Projekt (lt. Projektantrag): Beschreibung der Tätigkeiten: Begründung für eine Belohnung: Beantragte Höhe der Belohnung: Klicken Sie hier, um einen Namen einzugeben. koordinierende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft (KA 2), Projektmanagement bei österreichischer Schule als Gesamtkoordinator mitarbeitende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft (KA 2), Projektmanagement bei österreichischer Schule als Gesamtkoordinator mitarbeitende Lehrkraft einer grenzüberschreitenden Strategischen Partnerschaft (KA 2), Projektmitarbeit der österreichischen Schule als Partnerschule koordinierende Lehrkraft einer Mobilitätsmaßnahme (KA 1) mit mindestens 10 TeilnehmerInnen Klicken Sie hier, um die Tätigkeiten zu beschreiben. Klicken Sie hier, um die Begründung einzugeben. Klicken Sie hier, um die Höhe der Belohnung einzugeben. Unterschrift: Datum: XX.XX.XXXX Name der/des Unterzeichnenden: Klicken Sie hier um den Namen einzufügen. Schulstempel: Bitte fügen Sie dem Ansuchen die Übersicht des genehmigten Budgets durch die Nationalagentur sowie einen aktuellen Auszug des Schulkontos, auf dem der Zahlungseingang ersichtlich ist, bei. 1 Im Falle von mehreren Vorschlägen (max. 5) bitte Zellen vervielfältigen.

8 Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zuschuss für Ihr Projekt der Nationalagentur Lebenslanges Lernen berichtspflichtig sind! Bitte beachten Sie, dass es im Falle der Nichterfüllung der Projektziele und der daraus resultierenden Kürzung des genehmigten Budgets auch zu einer Rückforderung der Belohnung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen kommen kann.

EU/E+: Erlass betreffend die Umsetzung des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ in Österreich

EU/E+: Erlass betreffend die Umsetzung des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ in Österreich An alle LSR/SSR f. Wien EU/E+: Erlass betreffend die Umsetzung des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ in Österreich Sehr geehrte Frau Landesschulratsdirektorin, sehr geehrter Herr Landesschulratsdirektor, Das

Mehr

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik Bearbeiter:

Mehr

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:

Mehr

Das Bundesministerium für Bildung teilt mit Erlass vom , GZ BMB-644/0011- IP/3/2016, Folgendes mit:

Das Bundesministerium für Bildung teilt mit Erlass vom , GZ BMB-644/0011- IP/3/2016, Folgendes mit: Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten für

Mehr

Abgeltung der Prüfungstaxen für abschließende Prüfungen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz

Abgeltung der Prüfungstaxen für abschließende Prüfungen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Anstalten für Lehrer- und Erzieherbildung des Bundes in Oberösterreich Sonnensteinstraße

Mehr

Für beide Programme können sich jeweils 75 interessierte Schulen in ganz Österreich ab sofort anmelden. Anmeldeformulare liegen bei.

Für beide Programme können sich jeweils 75 interessierte Schulen in ganz Österreich ab sofort anmelden. Anmeldeformulare liegen bei. Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der Hauptschulen der Neuen Mittelschulen der allgemein bildenden höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiter : Fr. Dr. Jindrich Tel: 0732 / 7071-9111

Mehr

Das BMUKK teilt mit Schreiben BMUKK /0083-l/5a/2013 vom Folgendes

Das BMUKK teilt mit Schreiben BMUKK /0083-l/5a/2013 vom Folgendes LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen, in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr.

Mehr

Abwicklung Förderungen

Abwicklung Förderungen Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen.

Mehr

6. Bundestagung zur Begabungsförderung "Wege des Lehrens und Lernens Begabungsförderung im Unterricht umsetzen - aber wie?

6. Bundestagung zur Begabungsförderung Wege des Lehrens und Lernens Begabungsförderung im Unterricht umsetzen - aber wie? Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen sowie der berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen in Oberösterreich Bearbeiterin:

Mehr

Das Team Freifahrten/Schulbücher des Finanzamtes Linz hat mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt:

Das Team Freifahrten/Schulbücher des Finanzamtes Linz hat mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt: LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren

Mehr

Begleitstudie zur neuen schriftlichen Reife- und Reife- und Diplomprüfung im Klausurgegenstand Deutsch (AHS und BHS)

Begleitstudie zur neuen schriftlichen Reife- und Reife- und Diplomprüfung im Klausurgegenstand Deutsch (AHS und BHS) LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i

Mehr

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

PRAKTISCHE INFORMATIONEN 13.07.2016 PRAKTISCHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSTEILNEHMER + Versicherungsfragen + Visa & Aufenthaltsgenehmigung + Versicherungsfragen Wie sieht es mit der Versicherung im Ausland aus? DIE EUROPÄISCHE

Mehr

Das Bundesministerium für Bildung teilt mit Erlass vom , GZ BMB-644/0019- III/3/2017, Folgendes mit:

Das Bundesministerium für Bildung teilt mit Erlass vom , GZ BMB-644/0019- III/3/2017, Folgendes mit: Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten für

Mehr

Erasmus+ für Unternehmen. Frederic Bayersburg und Angelika Zojer Linz, 29. September 2015

Erasmus+ für Unternehmen. Frederic Bayersburg und Angelika Zojer Linz, 29. September 2015 Erasmus+ für Unternehmen Frederic Bayersburg und Angelika Zojer Linz, 29. September 2015 Erasmus+ Mobilität Ein Gewinn für Ihr Unternehmen Vorteile für Unternehmen Neue Ideen und Perspektiven Zusätzliche

Mehr

Webinar Antragsrunde 2018 Nationalagentur Erasmus+ Bildung

Webinar Antragsrunde 2018 Nationalagentur Erasmus+ Bildung 1 Nationalagentur Erasmus+ Bildung Webinar für zukünftige Antragsteller/innen: Erasmus+ Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung www.bildung.erasmusplus.at Inhalte dieses Webinars Grundlagen des Programms

Mehr

Wir bilden Europa. EU-Programm Auslandsaufenthalte und Kooperationsprojekte in Europa Erasmus+ Erwachsenenbildung

Wir bilden Europa. EU-Programm Auslandsaufenthalte und Kooperationsprojekte in Europa Erasmus+ Erwachsenenbildung Wir bilden Europa EU-Programm 2014 2020 Auslandsaufenthalte und Kooperationsprojekte in Europa Erasmus+ Erwachsenenbildung erasmusplus.at bildung.erasmusplus.at Erasmus+ Das Programm der Europäischen Union

Mehr

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT SCHÜLERBEIHILFENREFERAT An die allgemein bildenden höheren Schulen, ER I: 307 berufsbildenden mittleren und ER II: 316 höheren Schulen sowie mittleren und höheren ER III: 316 Anstalten der Lehrer- und

Mehr

Webinar 4: Kosten und Finanzierung eines KA2-Projekts. Jürgen van Capelle

Webinar 4: Kosten und Finanzierung eines KA2-Projekts. Jürgen van Capelle Webinar 4: Kosten und Finanzierung eines KA2-Projekts Jürgen van Capelle 3 Jahre Erasmus+. Ein Überblick Deutlich weniger Kürzungen von Jahr zu Jahr. Hilfestellung: Leitfaden für Antragsteller: so vermeiden

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom Sonnensteinstraße 20 Direktionen der allgemeinbildenden Pflichtschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, der Lehranstalten für Lehrer- und Erzieherbildung,

Mehr

LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20

LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Handelsakademien und Handelsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Reiter Tel: 0732 / 7071-3112 Fax: 0732 / 7071-3090

Mehr

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket

Arbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz! Tag der Antragstellung Dienststelle Eingangsstempel Name, Vorname der / des

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Erlass vom 17.11.2015, GZ BMBF- 644/0016-IA/4b/2015, Folgendes mit:

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen teilt mit Erlass vom 17.11.2015, GZ BMBF- 644/0016-IA/4b/2015, Folgendes mit: Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Bildungsanstalten für

Mehr

SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika

SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika SCHULPARTNERSCHAFTEN mit den Vereinigten Staaten von Amerika GERMAN-AMERICAN PARTNERSHIP PROGRAM (GAPP) Version 1.0.2016 v. 23.09.2015 PROGRAMMRICHTLINIEN Pädagogischer Austauschdienst des Sekretariats

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-46/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A3-46/ Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung sowie der Berufsschulen

Mehr

Herzlich willkommen zum Forum COMENIUS Initiierung von Programmen und Erfahrungsaustausch 07. November 2011

Herzlich willkommen zum Forum COMENIUS Initiierung von Programmen und Erfahrungsaustausch 07. November 2011 Herzlich willkommen zum Forum COMENIUS Initiierung von Programmen und Erfahrungsaustausch 07. November 2011 Hildegard Jacob Ministerium für Schule und Weiterbildung Sabine Nemec Bezirksregierung Düsseldorf

Mehr

47. Österreichische Mathematik-Olympiade 2016 Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik Informationserlass zur Durchführung

47. Österreichische Mathematik-Olympiade 2016 Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik Informationserlass zur Durchführung Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiterin: Fr. Haslinger Tel: 0732 / 7071-2171 Fax: 0732 / 7071-2170 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

Mehr

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium

Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Sehr geehrte Eltern, Im Folgenden sehen Sie den voraussichtlichen Stundenplan, der der OGTS im nächsten Schuljahr zugrunde liegt. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine flexible Anmeldung für einzelne

Mehr

Nationalagentur Erasmus+ Bildung. Frederic Bayersburg Georg Paschinger

Nationalagentur Erasmus+ Bildung. Frederic Bayersburg Georg Paschinger Nationalagentur Erasmus+ Bildung Frederic Bayersburg Georg Paschinger Erasmus+ für Schulen und Kindergärten Video Erasmus+ Struktur Programmländer - Partnerländer Programmländer: 28 Mitgliedsstaaten der

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen 13. Oktober 2014 Zahl: 113.08/0063-allg/2014 SachbearbeiterIn: Mag. Dr. Christina Wallas E-Mail: c.wallas@lsr-t.gv.at Tel: 0512 520 33-113 RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014 Sachgebiet: Inhalt: Ergeht an: Allgemeine

Mehr

Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese- und Rechtschreib-Störung

Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese- und Rechtschreib-Störung Staatliche Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost,, Fon: 089/982955110, Fax: 089/982955133, E-Mail: info@sbost.de, www.schulberatung.bayern.de Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese-

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren! AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 An alle Schulerhaltergemeinden und Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht Bildung und Gesellschaft Referat Pflichtschulen Bearbeiterin:

Mehr

BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG

BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG 13.07.2016 BUDGETPLANUNG SCHULBILDUNG + Eine gute Budgetplanung + Grundprinzipien einer Erasmus+ Förderung + Besondere Zuschusskategorien + Übertragung von Fördermitteln http://www.jugendbuero.be/unsere-programme/erasmusplus/downloads/allgemeines/

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom - - B9-12/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom - - B9-12/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Volksschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mayrhofer Tel: 0732 / 7071-1191 Fax: 0732 / 7071-1190 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

Mehr

Modell 3 Kooperationsmodell Schule Jugendhilfe mit langem Angebot bis mindestens Uhr

Modell 3 Kooperationsmodell Schule Jugendhilfe mit langem Angebot bis mindestens Uhr Träger Tel.-Nr.: Mail-Adresse: Bankverbindung: Datum: An das Ministerium für Bildung Stabsstelle Hohenzollernstraße 60 66117 Saarbrücken Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ganztägige Angebote im

Mehr

Webinar Antragsrunde 2017 KA1 Berufsbildung NA Erasmus+ Bildung

Webinar Antragsrunde 2017 KA1 Berufsbildung NA Erasmus+ Bildung 1 Webinar Antragsrunde 2017 KA1 Berufsbildung NA Erasmus+ Bildung 18.11.2016 Nationalagentur Erasmus+ Bildung Webinar für zukünftige Antragsteller/innen: Erasmus+ KA 1 Lernmobilität von Einzelpersonen

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom Sonnensteinstraße 20 Direktionen der allgemeinbildenden Pflichtschulen, der allgemeinbildenden höheren Schulen, der berufsbildenden, mittleren und höheren Schulen, der Lehranstalten für Lehrer- und Erzieherbildung,

Mehr

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern

Richtlinien für die Aufnahme von Schülern Richtlinien für die Aufnahme von Schülern 1. Allgemein 1.1. Die Deutsche Schule Izmir ermöglicht grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer Herkunft den Zugang zur Schule. 1.2. Zur

Mehr

Erasmus+ Studierendenpraktika

Erasmus+ Studierendenpraktika Erasmus+ Studierendenpraktika Kurzbeschreibung Seit Jänner 2014 ist das ERASMUS Programm Teil des neuen EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+. In diesem Programm

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Fokussierung der Verwendung von Lehrkräften auf die pädagogischen Kernaufgaben und Entlastung der Lehrkräfte von administrativen Tätigkeiten - Effizienzsteigerung des Personalressourceneinsatzes

Mehr

Dienstag, den Uhr bis Uhr Mittwoch, den Uhr bis Uhr Donnerstag, den Uhr bis 15.

Dienstag, den Uhr bis Uhr Mittwoch, den Uhr bis Uhr Donnerstag, den Uhr bis 15. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, an der Mittelschule Neustift wird es auch im Schuljahr 2016/2017 eine offene Ganztagsschule geben. Die Betreuung wird weiterhin von der Stadtjugendpflege Freising

Mehr

Strategische Partnerschaften - Hinweise zum Budget

Strategische Partnerschaften - Hinweise zum Budget Strategische Partnerschaften - Hinweise zum Budget Baukastenprinzip Die Förderung für Strategische Partnerschaften setzt sich je nach Art und Umfang des Projekts aus verschiedenen Bausteinen zusammen.

Mehr

9010 Klagenfurt 9500 Villach

9010 Klagenfurt 9500 Villach AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Soziales, Jugend, Familie u. Frau Betreff: Gewährung von HEIZKOSTENZUSCHÜSSEN für die Heizperiode 2006/2007 DURCHFÜHRUNGSERLASS Datum: 13.09.2006 Zahl: 13-SH-35/136-2006

Mehr

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten (Antragsjahr 2014 und 2015)

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten (Antragsjahr 2014 und 2015) ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 1 Verwalten des Projekts und Anlegen von Mobilitäten (Antragsjahr 2014 und 2015) Stand: 20. Juni 2017 Grundlegendes zum Mobility Tool

Mehr

Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung

Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung Monitoring KA2 Strategische Partnerschaften 16.06.2016, Bonn Administrative und finanzielle Aspekte der Endabrechnung Susanne Möller-Andres Welche Themen erwarten Sie heute? Hinweise für Projektdurchführung

Mehr

Der Landesschulrat für Oberösterreich gibt die Ausschreibung der Führungskräfteseminare in 5102 Anthering bekannt.

Der Landesschulrat für Oberösterreich gibt die Ausschreibung der Führungskräfteseminare in 5102 Anthering bekannt. LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Verwaltungspersonal der Bundesschulen in Oberösterreich, des Landesschulrates für Oberösterreich und der Bezirksschulräte Bearbeiter:

Mehr

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- A9-13/12-15 25.03.2015

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- A9-13/12-15 25.03.2015 Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiter: Hr. Mag. Riedl Verwaltungsersonal der Bundesschulen in Oberösterreich, des Landesschulrates für Oberösterreich und der Bildungsregionen Tel: 0732 / 7071-3392

Mehr

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen.

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. INFOBLATT für REISERECHNUNGEN Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. ACHTUNG: Für schulbezogene Veranstaltungen ist

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- B9-76/1-15 26.03.2015

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- B9-76/1-15 26.03.2015 Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik - Kolleg für Sozialpädagogik,

Mehr

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen

An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn Essen An die Folkwang Universität der Künste Dez. 2 Reisestelle- Klemensborn 39 45239 Essen Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen den Hochschulstandorten (auf

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom Sonnensteinstraße 20 Direktionen der Neuen Mittelschulen/Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A1-3/2-2015 04.03.2015

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A1-3/2-2015 04.03.2015 Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Bildungsregionen in Oberösterreich Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-9210 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at http://www.lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen

Mehr

Pflegegeldstufe

Pflegegeldstufe An das Sozialministeriumservice Landesstelle Kärnten Kumpfgasse 23-25 9020 Klagenfurt am Wörthersee Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen

Mehr

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang

ANTRAG. auf Förderung einer Studienfahrt Antragsteller / Antragstellerin. 2. Reisedaten A / Eingang A / 2015 ANTRAG auf Förderung einer Studienfahrt Eingang IBB ggmbh Förderung Gedenkstättenfahrten Bornstr. 66 44145 Dortmund - - - - von Geschäftsstelle auszufüllen 1. Antragsteller / Antragstellerin Name,

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A9-14/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A9-14/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Bezirksschulräte und Direktionen der allgemein bildenden und der berufsbildenden Pflichtschulen der allgemein bildenden höheren Schulen

Mehr

Erasmus+ Angebote für Schulen

Erasmus+ Angebote für Schulen Erasmus+ Angebote für Schulen Stand: 16.10.2017 Ihre Schule entwickeln und von EU-Zuschüssen profitieren gute Chancen für eine Förderung 2018 Leitaktion 1: Mobilitätsprojekte für Schulpersonal (Lehrerfortbildung)

Mehr

OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH. Anmeldung

OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH. Anmeldung OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH Anmeldung Sehr geehrte Eltern, anbei erhalten Sie das Anmeldeformular für die Offene Ganztagsschule und OGTS plus am Gymnasium Miesbach. Sollten Sie dazu Fragen

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-13/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-13/ Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiterin: Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Fr. Haslinger Tel: 0732 / 7071-2171 Fax: 0732 / 7071-2170 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

Mehr

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln

An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen Köln An den/die Kanzlerin I Rektor/in I Dekan/in der Hochschule für Musik und Tanz Unter den Krahnenbäumen 87 50668 Köln Abrechnung Dienstgänge Abrechnung von Dienstgängen / Dienstreisen für Fahrten zwischen

Mehr

Infoforum Soziale Dimension & Inklusion im Programm E+

Infoforum Soziale Dimension & Inklusion im Programm E+ Infoforum Soziale Dimension & Inklusion im Programm E+ Margit Dirnberger, Julia Österbauer-Vabitsch Wien, 11. Mai 2016 www.bildung.erasmusplus.at Ablauf Vorstellungsrunde 2 Einstieg ins Thema - interaktiv

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 7/2016. Abgeltung der Prüfungstaxen für abschließende Prüfungen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016

RUNDSCHREIBEN Nr. 7/2016. Abgeltung der Prüfungstaxen für abschließende Prüfungen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 7. Juli 2016 Zahl: 87.01/0076-allg/2016 Sachbearbeiter: Mag. Dr. Armin Andergassen E-Mail: a.andergassen@lsr-t.gv.at Tel: 0512 520 33-318 RUNDSCHREIBEN Nr. 7/2016 Sachgebiet: Inhalt: Ergeht an: Personalwesen

Mehr

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!

Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Stand: Februar 2016 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen.

Mehr

Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B)

Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B) Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B) Liebe Reiterinnen und Reiter, Sie möchten in einer internationalen Amateur-Owner-Prüfung starten? Dann müssen Sie folgendes beachten!

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 112 Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26018 Fax: (030) 9018 26001 E-Mail: f.kuehn@ba-mitte.berlin.de

Mehr

Senat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel

Senat. Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen. Präambel 22. Jahrgang, Nr. 3 vom 8. Mai 2012, S. 2 Senat Vergaberichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus der Titelgruppe 77 Pflege internationaler Beziehungen vom 11.04.2012 Präambel Die Internationalisierung

Mehr

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen stellen den Antrag selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen stellen den Antrag selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer stationären Maßnahme in einer Einrichtung der Kur + Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Privatversicherte

Mehr

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen stellen den Antrag selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen stellen den Antrag selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Information für Privatversicherte Sehr geehrte Damen und Herren herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer stationären Maßnahme in einer Einrichtung der Kur + Reha GmbH des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Mehr

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung I\Referat I_5\Kocher\EU-Bildungsprogramm ERASMUS+\Antragsrunde 2014-15\Schreiben ERASMUS+

Mehr

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen.

Handbuch für Schulräte und Schulleitungen. Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. SCHULPROGRAMM 1. Bestimmungen Bildungsgesetz 59 Bildungsgesetz 1 Die Schulen legen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. 2 Das Schulprogramm gibt insbesondere

Mehr

VERLÄNGERUNGSANTRAG für ein. Erasmus+ Praktikum für Studierende/Graduierte. im Studienjahr 2016/2017 1

VERLÄNGERUNGSANTRAG für ein. Erasmus+ Praktikum für Studierende/Graduierte. im Studienjahr 2016/2017 1 VERLÄNGERUNGSANTRAG für ein Erasmus+ Praktikum für Studierende/Graduierte im Studienjahr 2016/2017 1 Name des/der Studierenden 2 : Heimatinstitution:. Adresse des/der Studierenden im Gastland: Allfällige

Mehr

Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum

Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum 1.10.2017-31.7.2018 Version 1.0.2017 vom 22.03.2017 Wichtig Bitte beachten Sie die Förderkriterien (siehe

Mehr

M I T T E I L U N G. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen)

M I T T E I L U N G. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen) fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at An alle Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Bearbeiter/in Tel.: 525 25 Datum Ihre Nachricht 005.200/5-kanz0/2012 FI Mag. Dr.

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013

Mehr

In der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt.

In der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt. LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-1290 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

Mehr

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) Abteilungsleiterin 2, Landkreis Dachau im April 2011 Stellvertr. Geschäftsführerin Jobcenter Dachau Arbeitsanweisung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß 28 Abs. 2 bis 7 Zweites

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 3/2011

RUNDSCHREIBEN Nr. 3/2011 A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon 0512/52033-0, Fax 0512/52033-7. Februar 2011 Bei Rückfragen: Durchwahl 305 SachbearbeiterIn: HR Mag. Karin Brandl E-Mail: k.brandl@lsr-t.gv.at Zahl: 146.01/93-11

Mehr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen: Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl

Mehr

Programm Lebenslanges Lernen

Programm Lebenslanges Lernen Programm Lebenslanges Lernen Programmcontrolling Finanz- und Statistikübersicht 2007-2013 Finanzmittelflüsse Projekt- und Mobilitätskennzahlen Stand: April 2017 18.04.2017 Deckblatt Teilprogrammen Lebenslanges

Mehr

Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz

Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:

Mehr

Georg-Büchner-Schule Gymnasium

Georg-Büchner-Schule Gymnasium An die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 Hausaufgabenbetreuung Sehr geehrte Eltern, wie bereits in den letzen Schuljahren können wir auch in diesem Jahr wieder eine Hausaufgabenbetreuung

Mehr

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A9-13/28-15 28.09.2015

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A9-13/28-15 28.09.2015 Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Verwaltungspersonal der Bundesschulen in Oberösterreich, des Landesschulrates für Oberösterreich und der Bildungsregionen Bearbeiter: Hr. Mag. Riedl Tel: 0732 / 7071-3392

Mehr

FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012

FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 (Mai 2012) FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 1. FörderungswerberInnen LehrabsolventInnen unter 35 Jahren Die Begabtenförderung der gewerblichen

Mehr

Erasmus+ Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften zwischen Schulen (S2S)

Erasmus+ Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften zwischen Schulen (S2S) Erasmus+ Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften zwischen Schulen (S2S) Beispiele aus der Praxis: Antworten auf Fragen im Antragsformular für Schulpartnerschaften Version 1.0 vom 23.02.2015 Diese Zusammenstellung

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZUM PRAKTIKUM für Studierende des Magisterstudienganges

INFORMATIONSBLATT ZUM PRAKTIKUM für Studierende des Magisterstudienganges Johannes Gutenberg-Universität Mainz FB 02 / Institut für Sportwissenschaft Dörte Wessel-Therhorn Mainz, im Mai 2006 INFORMATIONSBLATT ZUM PRAKTIKUM für Studierende des Magisterstudienganges Teilnehmer/innen

Mehr

Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 von 5 R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016)

Das Mobility Tool in der Leitaktion 1. Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016) ERASMUS+ im Schulbereich Das Mobility Tool in der Leitaktion 1 Teil 2 Erstellen und Einreichen des Abschlussberichts (Projekte des Antragsjahres 2016) Stand: 7. Juli 2017 Abschlussbericht Bericht für das

Mehr

DAAD - Gastdozentenprogramm

DAAD - Gastdozentenprogramm DAAD - Gastdozentenprogramm Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen Antragsformular Modell A Individualförderung Neuantrag Verlängerung einer Gastdozentur 1. Deutsche

Mehr

Ich beantrage die Erstattung des mir lt. anliegender Bescheinigung entstehenden. Verdienstausfalles in Höhe von. Ort: PLZ: Straße: Tel.

Ich beantrage die Erstattung des mir lt. anliegender Bescheinigung entstehenden. Verdienstausfalles in Höhe von. Ort: PLZ: Straße: Tel. Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach 2 der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung - FreiStVO) vom 31. Oktober 2014 (GVOBl.

Mehr

Informationen zum Betriebspraktikum in der 11. Jahrgangsstufe

Informationen zum Betriebspraktikum in der 11. Jahrgangsstufe www.lmg8.de Informationen zum Betriebspraktikum in der 11. Jahrgangsstufe Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die 11. Jahrgangsstufe des Lise-Meitner-Gymnasiums führt im ersten Halbjahr

Mehr

Grundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina

Grundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina Grundsätze zur Förderung für Begegnungsmaßnahmen mit Israel und Palästina Präambel Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte beider Staaten ist es ein besonderes Anliegen der Landesregierung, den

Mehr

Richtlinie zur Abrechnung von Aufenthalts- und Reisekosten für Gastvortragende, externe Berufungskommissionsmitglieder,

Richtlinie zur Abrechnung von Aufenthalts- und Reisekosten für Gastvortragende, externe Berufungskommissionsmitglieder, Richtlinie zur Abrechnung von Aufenthalts- und Reisekosten für Gastvortragende, externe Berufungskommissionsmitglieder, externe Gutachter/innen bei Berufungsverfahren und Habilitationsverfahren, externe

Mehr

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Selbstregulierungsorganisation PolyReg für die Zulassung zur Prüfung nach dem Geldwäschereigesetz

Mehr

Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Vernetzung und Austausch über Best-Practice in der Öffentlichkeitsarbeit

Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Vernetzung und Austausch über Best-Practice in der Öffentlichkeitsarbeit Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Vernetzung und Austausch über Best-Practice in der Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 10. November 2016 Agenda 1. Vorstellung der GEB 2. Statistische Daten 3. Zielgruppen

Mehr

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 10. 4. 2002 (SVBl. LSA S. 168) 1. Allgemeine Hinweise In den Kreisarbeitsgemeinschaften

Mehr

1. das Projekt gemeinsam mit dem Verein zu begutachten; 2. die nötige Infrastruktur auch außerhalb der Schulstunden zur Verfügung zu stellen;

1. das Projekt gemeinsam mit dem Verein zu begutachten; 2. die nötige Infrastruktur auch außerhalb der Schulstunden zur Verfügung zu stellen; 4.11. Projekt Schule-Verein Der Sportrat der DG hat 2004 in Zusammenarbeit mit dem Sportdienst beschlossen, die Vereine, die mit einer Schule projektgebunden zusammenarbeiten, zu bezuschussen. Die Durchführung

Mehr

UNTERRICHT UND BILDUNG

UNTERRICHT UND BILDUNG UNTERRICHT UND BILDUNG JAHR ANTRAGSTELLER Adresse ANSUCHEN JAHRESSUBVENTION SONDERSUBVENTION Stadtmagistrat Schulverwaltung SachbearbeiterIn Valerie Riccabona, BSc Telefon +43 512 5360 4209 Fax +43 512

Mehr