Einzelnen auf Jugendmedienschutz festgestellt." Auf der Grundlage der grundgesetzlichen Ermächtigung in Art. 6 Abs. 2, 5 Abs. 2 regeln verschiedene
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- Maximilian Bauer
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1 Recht Jugendschutz
2 Recht begutachtet.
3 Recht Einzelnen auf Jugendmedienschutz festgestellt." Auf der Grundlage der grundgesetzlichen Ermächtigung in Art. 6 Abs. 2, 5 Abs. 2 regeln verschiedene Gesetze
4 . Recht gendlichen Pornographie zugänglich macht, läuft Gefahr vor den Schranken eines Strafgerichts zu landen. Als ausnahmslos jugendgefährdend gelten also alle Medien
5 Recht Ein Buch,
6 Recht TDG 1 ' kann nur zur Verantwortung gezogen werden, wer entweder eigene Daten
7 Recht Medien. Darunter befinden sich
8 Recht > Schwer jugendgefährdende Medien (Stichwort: Gewaltverherrlichung, Pornographie) dürfen Kindern
9 Recht Zugang jugendgefährdende Medien,/sonsfj zugänglich gemacht" werden können. 19 Wie bereits erwähnt, kann ein Zugangs-Provider gemäß 5 Abs. 3 TDG nicht für fremde Inhalte verantwortlich" gemacht werden.
10 Recht
11 Recht verpflichtet, technische Vorkehrungen zum Jugendschutz im Internet einzusetzen.
12 Recht einzelne Filtersoftware funktioniert. Es genügt die Feststellung, dass Filtersoftware die Anforderungen von 3 Abs. 2 GjSM zu erfüllen vermag. Wenn eine öffentliche Bibliothek keine andere technische Vorkehrung zum Jugendmedienschutz trifft, sollte
13 Recht F. Alternativstrategie
14 Recht tigte") sich nicht strafbar machen, wenn
15 Recht (2)
16 Recht wonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
17 Recht (2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet. (3) Wer pornographische Schriften ( 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch
18 Recht 3. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
19 Recht 7.
20 Recht Internet-Adressen
21 Recht Save-our-kids arbeitet mit dem Bundeskriminalamt und Interpol zusammen: ein Verein privater Internetnutzer gegen Kinderpornographie: Deutscher Kinderschutzbund: Halle'sche Informationsinitiative zum Kampf gegen Online-Schmutz: KidCareNet, eine gemeinsame Initiative von Stop Crime e.v.,köln, des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeipräsidiums Köln: Bundesministerium für Bildung und Forschung, 1999 LIBER: Grundsätze für den Abschluss von Bibliothekslizenzen für elektronische Zeitschriften: Richtlinien und Checkliste für Bibliotheken Die Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (ÜBER) hat auf ihrer Jahresversammlung Juli 1999 in Prag die folgenden Lizenzierungsgrundsätze für elektronische Publikationen verabschiedet: Gegenwärtige Situation Seit vielen Jahren leiden die Bibliotheken unter der Zeitschriftenkrise" in der Form, dass sie sich nicht nur einem stetigen Anstieg der Anzahl von Zeitschriftentiteln, sondern auch einem strukturellen Anstieg der Zeitschriftenpreise zwischen 7 und 15 % pro Jahr gegenübersehen. BIBLIOTHEKSDIENST 33. Jg. (1999), H
têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.
Recht Benutzungsordnungen Recht Sachverhalte geregelt wissen will, Recht têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.
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