Ärzteblatt. Baden-Württemberg. Kammerwahlen 2014: Wahlordnung Seite 554

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1 Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften ISSN E Jahrgang Gentner Verlag Kammerwahlen 2014: Wahlordnung Seite Foto: Universitätsklinikum Zürich, Schweiz

2 Bewährtes Standardwerk der Arbeitsmedizin G. Triebig, ig, M. Kentner, R. Schiele (Hrsg.) Arbeitsmedizin Handbuch für Theorie und Praxis Unter Mitarbeit namhafter Fachautoren 4., vollständig überarbeitete Auflage 2014 ISBN Gebunden, 1024 Seiten Preis: 128, ; sfr 160, Aktuelles Fachwissen. Moderne Methodik und prägnante Didaktik. Hoher Nutzwert. Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir... Exemplar(e) der 4., vollständig überarbeiteten Auflage G. Triebig et al., Arbeitsmedizin Handbuch für Theorie und Praxis, 4. Auflg (Best.-Nr ), zum Preis von 128,00 zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart M E H R INFORMATION UND ONLINE BESTELLEN Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach Stuttgart Tel. 0711/ Fax 0711/ buch@gentner.de ( Buchshop Medizin) Fax-Hotline: 0711 / Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Straße / Postfach Nr. - Land PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift med_335

3 Anzeige Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Die BW-Bank präsentiert auf der Titelseite radiologische Aufnahmen des menschlichen Körpers: Harnsteine Dieser CT-Datensatz eines Patienten mit Harnsteinen wurde mit der Software SAFIRE (Sinogram Affirmed Iterative Reconstruction) unter Verwendung der sehr geringen Dosis von 1,6 msv aquiriert. Trotz der geringen Dosis ist kein nennenswertes Bildrauschen störend. Harnsteine können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, so beispielsweise infolge einer Entzündung der Nieren oder der ableitenden Harnwege, aufgrund einer zu engen Harnröhre, als Folge von Gicht und Zuckerkrankheit oder durch Genuss von übermäßig viel Oxalsäure in bestimmten Lebensmitteln. Ferner können angeborene Stoffwechselstörungen wie eine Cystinurie oder ein Morbus Crohn zur Steinbildung führen. Harnsteine bleiben häufig lange Zeit unbemerkt und werden erst auffällig, wenn sie sich meist unter extrem starken Koliken im Nierenbecken oder im Harnleiter verklemmen. Bildquelle: Universitätsklinikum Zürich, Schweiz i Die Baden-Württembergische Bank (BW- Bank) ermöglicht auf der Titelseite faszinierende Einblicke in den menschlichen Körper: Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden- Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Albstadt-Ebingen berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Andreas Rieker (Tel / , Fax -2 22) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter oder telefonisch unter / Editorial 528 Gehetzt oder wohldosiert? Kammern und KV 529 GOÄ-Novellierung 529 KBV-Kampagne erfolgreich 530 Bezirksärztekammer- Vertreterversammlungen 531 Hohe Auszeichnungen 532 Vertreterversammlung der Landesärztekammer 533 Neue Fortbildungsordnung beschlossen 534 Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien 534 Im Ärzte-Fokus 535 Wir streiten für unser Leben gern 535 Patientensicherheit in der Pharmakotherapie 536 Was plagt Ärztinnen und Ärzte? Wirtschaft 537 Neues aus der Finanzwelt 538 Die Krankheiten des Niccolò Paganini Vermischtes 540 Gedenken an Heinrich Hübschmann 540 Katastrophen-Alarm 540 Jede Spende hilft! 541 Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin 541 Ärztliche Tennismeisterschaft 542 Bundesweit erster Orthopädievertrag 542 Ausbruch von Poliomyelitis in Syrien 542 Verkorkstes System 543 Neues MAK-Fortbildungsprogramm 543 Neue Bücher Medizinhistorik Die Veranstaltungsübersicht Bekanntmachungen Impressum informiert Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Landesmesse Stuttgart GmbH, Stuttgart, und des Nord-Süd- Kongresses, Leverkusen, bei. ÄBW

4 Editorial Medizin im Minutentakt vergrault den Nachwuchs Gehetzt oder wohldosiert? Foto: Thinkstock Monkey Business Images Monkey Business Anzeige Dr. Ulrich Clever Veranstaltungshinweis Immer wieder erkläre ich Journalisten, Politikern, Krankenkassen, Verbänden und vielen anderen, dass die Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen verbessert werden müssen. Dass es dabei keineswegs immer nur ums Geld geht (das überall fehlt), überrascht manchen Gesprächspartner. Unter anderem spreche ich von Angemessenheit bzw. Wertschätzung eine zusätzliche Währung für den Aufwand, den wir tagtäglich betreiben. Ärztinnen und Ärzte klagen im ganzen Land über Zeitmangel, über den Verlust an freier Zeit, an Freizeit, an Möglichkeiten zum freien Nachdenken. Die Jüngeren nennen es die Work Life Balance ; es ist das Gleiche gemeint. Meine Besuchsreihe Zur Sache, Herr Präsident führte mich in eine kleinere, ländliche Kreisärzteschaft. Gar nicht weit von Stuttgart, und doch gefühlt meilenweit entfernt, terminiert auf Uhr abends: Es kommen die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte, die im Kreis gemeldet sind. Ein hoher Prozentsatz, obwohl die absolute Zahl überschaubar ist. Kaum einer der Ärztinnen und Ärzte war schon zuhause, alle scheinen direkt von der Praxis und der Arbeit zu kommen. Alle haben Hunger und greifen gleich zu Beginn bei den Schnittchen zu. Es stellt sich heraus, dass die meisten um 7.00 Uhr angefangen haben. Ich bin wirklich beeindruckt, auch von der Bescheidenheit derjenigen, die das Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: Neugründung oder Übernahme Kooperationsformen Praxiswertermittlung Investitions- und Kostenplanung Finanzierungsmöglichkeiten Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: 12. Februar 2014 (18.00 Uhr) in Stuttgart Information und Anmeldung: BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz, Telefon (07 11) , carola.schuetz@bw-bank.de Teilnahmegebühr: kostenfrei seit Jahr und Tag tun, ohne großes Aufheben darum zu machen. Was allen fehlt, was sie gerne hätten, aber nur davon träumen können: Entlastung! Jemand, der kommt und ihnen hilft, einen Teil der Arbeit abnimmt. Das sagen durch die Bank alle. Szenenwechsel in eine andere Ärzteschaft im Schwarzwald: Ein Kollege moniert meinen Vortrag, in dem ich unter anderem auf die Unterfinanzierung der sprechenden Medizin im Kontext des Patientenrechtegesetzes abhob. Er sagt: Das Geld steht gar nicht im Vordergrund. Wichtiger wäre es mir, einen Teil der Arbeit abzugeben. Schließlich bin ich erst 45 Jahre, wie soll das erst mit 55 Jahren oder mehr werden? Als das Patientenrechtegesetz im Frühjahr in den Bundestag eingebracht wurde, enthielten die Beratungsunterlagen folgende Standardfloskel: Fallen Kosten durch die Implementierung des zu verabschiedenden Gesetzes an? Da stand doch tatsächlich Keine man glaubt es kaum! Da haben wir Ärzte aber eine andere Erfahrung: Natürlich entstehen Kosten, und zwar zulasten Dritter. Aber nicht etwa zulasten des Staatssäckels, sondern zu unseren Lasten. Ärztliche Arbeitszeit gibt es ja unendlich, mag man im Ministerium gedacht haben wenn darüber überhaupt nachgedacht wurde. Wir haben gerne aufgeklärte Patienten. Jeder von uns weiß, dass die Compliance umso größer ist, wenn Menschen motiviert sind, wenn sie wissen und verstehen, worum es geht und was sie davon haben. Aber es kostet Zeit, Mühe und Geschick, gute Aufklärung zu betreiben. Im Patientenrechtegesetz hat man uns die Aufklärung einfach oben draufgelegt, als Zusatzaufgabe zugeteilt, als ob es ein Nichts sei. Dass damit unter belastendem Zeitdruck am ehesten bürokratisch umgegangen wird, verwundert nicht. Spricht man heute mit Menschen, die gerade stationär behandelt wurden, so erzählen einem die meisten freiwillig und ohne dass man gezielt danach fragt, wie sich Schwestern und Ärzte bemüht haben und hilfreich waren, aber unter einem wahnsinnigen Arbeits- und Zeitdruck standen. Dabei können die meisten Krankenhauspatienten nur einen Bruchteil dessen sehen und beurteilen, was zu tun ist. Mindestens das Gleiche gilt für den ambulanten Sektor. Die Hetze und die Bürokratie dahinter sieht keiner. Fragt man junge und engagierte Medizinstudenten, die Praktika und Ausbildung absolvieren, so macht es ihnen meist großen Spaß. Aber kaum jemand möchte sich vorstellen, in dieser streng getakteten Weise ein Leben lang arbeiten zu müssten. Nein, da denkt sich jeder, wenn er oder sie denn weitermacht und überhaupt in die kurative Medizin geht: Da muss ich für mich eine andere Lücke finden, wo der Stress nicht so ausgeprägt ist. Vor wenigen Jahren überwucherten die überbordende Bürokratie und die kassenärztlichen Budgets in der Öffentlichkeit das Bild der ärztlichen Tätigkeit. Größtenteils von uns selbst verursacht wurde unser Beruf fast schlechtgeredet. Inzwischen gewinnt das Bild des überlasteten Arztes die Oberhand, der es zwar gut meint, aber wegen schlechter Rahmenbedingungen als gehetzter Mensch nur noch mit 14-Stunden-Tagen und Wochenendarbeit durchkommt. Den berufstätigen Ärztinnen und Ärzten bleibt in Deutschland einfach keine Zeit zum Luftholen das schreckt heute unseren Nachwuchs ab. Man wundert sich, was beispielsweise in Norwegen so viel besser sein soll. Die Antwort ist einfach: Die Kollegen haben dort mehr Zeit für ihre Patienten, müssen nicht aufgrund irrsinniger betriebswirtschaftlicher Vorgaben eine Medizin im Minutentakt betreiben. Bei ihnen steht der kranke Mensch im Mittelpunkt. Das gilt es, den Politikern, der Gesellschaft und unseren Patienten zu vermitteln, damit sich auch bei uns die Rahmenbedingungen für eine wohldosierte Medizin in Kliniken und Praxen endlich verbessern können. Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg

5 Veranstaltungshinweis Bundesärztekammer und PKV-Verband sind sich einig GOÄ-Novellierung Die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben eine Rahmenvereinbarung zu einer baldigen und umfassenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterzeichnet. Der gemeinsame Vorschlag soll dem federführenden Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. In der Rahmenvereinbarung sind konkrete Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen festgelegt. So soll bis Ende 2014 eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Zudem sieht das Papier Festlegungen für die Gründung einer Gemeinsamen Kommission zur Novellierung, Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ mit Datenstelle vor. Die Vereinbarungspartner sind sich darüber hinaus einig, dass die Bewertung der ärztlichen Leistungen unter Heranziehung von Kostendaten und unter Berücksichtigung der medizinischen Leistungserbringung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu vorzunehmen ist. Die Gebührenordnung bleibt als eigenständige Abrechnungsgrundlage für privatärztliche Leistungen erhalten und wird als umfassende Abbildung des gesamten ärztlichen Leistungsspektrums konzipiert. Zur Vermeidung unerwünschter bzw. unbegründeter Honorarentwicklungen ist eine geeignete Risikosteuerung vorgesehen. Mit der Novellierung wird eine moderne Gebührenordnung geschaffen, in der Unschärfen der bisherigen Fassung beseitigt und damit die ärztliche Abrechnung vereinfacht und entbürokratisiert wird, sagte Prof. Montgomery. Mit der neuen GOÄ werde mehr Transparenz für Ärzte, Versicherte und Kostenträger geschaffen. Die gemeinsame Vereinbarung ermögliche es, die neue GOÄ auf eine betriebswirtschaftlich kalkulierte und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission werde zudem sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen werden können. Das bedeutete mehr Sicherheit und Qualität für alle Versicherten. Weitere Informationen: C Hohe Auszeichnung für Werbemaßnahmen KBV-Kampagne erfolgreich Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene Praxis Ziele: Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizinischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch das liberalisierte Vertragsarztrecht hat sich der Gestaltungsspielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. Doch nur wer gut informiert ist, weiß diese Möglichkeiten auch effektiv zu nutzen. Mit diesem Seminar verhelfen wir jungen Medizinern zu einem erfolgreichen Start in die eigene Praxis. In drei Modulen behandeln wir wichtige Themen der Praxisgründung und Neuniederlassung. Dabei gehen wir auch auf verschiedene Formen der Finanzierung ein und geben Auskunft zu aktuellen Steuerfragen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter Referenten: Andrea Latus, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg Theo Sander, Diplom-Betriebswirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Jürgen Schneider, Deutsche Apotheker- und Ärztebank Claudia Traub, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg Mirjam Vey-Bierling, Steuerberaterin Termine und Veranstaltungsort: Modul 1: Sa, 8. März 2014 (10.00 bis ca Uhr) Modul 2: Do, 27. März 2014 (17.30 bis ca Uhr) Modul 3: Do, 3. April 2014 (17.30 bis ca Uhr) KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, Stuttgart Information und Anmeldung: Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , info@mak-bw.de oder Online-Anmeldung unter Teilnahmegebühr: Module 2 und 3 je 55, Euro (Modul 1 ist kostenlos). Anzeige Die Kampagne Wir arbeiten für Ihr Leben gern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen ist bei den diesjährigen Econ Awards mit dem Prädikat Silber ausgezeichnet worden. Der Preis wird seit 2007 für die jahresbesten Werbemaßnahmen aus dem Bereich der Unternehmenskommunikation vergeben und zählt inzwischen zu den deutschlandweit bedeutendsten Auszeichnungen der Branche. Die Kategorie integrierte Unternehmenskommunikation, in der die KBV-Kampagne ausgezeichnet wurde, gilt dabei als Königsdisziplin. Überzeugt hat die Econ-Juroren insbesondere der kreative Ansatz, komplett auf bezahlte Models und weiße Kittel zu verzichten und stattdessen echte Ärzte und Psychotherapeuten als Mensch und Bürger auf Augenhöhe mit ihren Patienten sprechen zu lassen. Diese äußerst überzeugende Kampagne steigert mit ehrlichen Bildern und klaren Worten die öffentliche Anerkennung für einen verantwortungsvollen Beruf, heißt es in der Begründung der Econ-Jury. Durch die realistische Darstellung ärztlicher Anliegen und den sympathischen Auftritt der Testimonials helfe die Kampagne zugleich, angesichts drohenden Ärztemangels mehr junge Mediziner für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut zu begeistern. Weitere Informationen: C ÄBW

6 Kammern und KV Forderungen der Ärzteschaft nach den Bundestagswahlen und aktuelle Berufspolitik Bezirksärztekammer-Vertreterversammlungen Dr. Klaus Baier PD Dr. Christian Benninger Dr. Michael Schulze Dr. Christoph von Ascheraden Anfang November kamen in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Reutlingen die Delegierten der Bezirksärztekammern zu ihren Vertreterversammlungen zusammen. Neben den Haushaltsberatungen standen wie immer die Rechenschaftsberichte der Kammerpräsidenten im Mittelpunkt. Nordwürttembergs Präsident Dr. Klaus Baier betonte die Leistungsfähigkeit seines Hauses: im vergangenen Jahr 529 Facharzt- und 51 Schwerpunktanerkennungen sowie 316 Zusatzbezeichnungen. Bei der ärztlichen Fortbildung versteht sich die Kammer nicht als Wettbewerber auf dem freien Markt, sondern als Motor und Innovator. Zudem bietet sie passgenaue Fortbildungen an, die nicht in Masse durch Dritte zu haben sind, so das Seminar zum Leitenden Notarzt, Refresher Kurse für Leitende Notärzte, Beratungen zur validen Patientenverfügung usw. Dr. Baier wies darauf hin, dass 2013 alleine in Baden-Württemberg mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte approbiert wurden als deutsche. Die Folge der Zuwanderungsbewegungen seien entsprechende sprachliche und kulturelle Probleme. Die Kammer beschäftigt sich intensiv mit dieser Entwicklung, um passgenaue Konzepte zur Integration ausländischer Ärzte zu entwickeln, zu begleiten und anzubieten. Ferner berichtete Dr. Baier über die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Verband der Medizinischen Fachberufe bei der Fortbildung zur Fachkraft für Impfmanagement. In der Bezirksärztekammer Nordbaden kündigte Präsident PD Dr. Christian Benninger an, dass die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland am 7. Oktober 2014 ihren 150. Geburtstag feiern wird. Auf der Grundlage einer großherzoglichbadischen Verordnung vom 7. Oktober 1864 war in Baden erstmals eine ärztliche Standesvertretung eingerichtet worden. Einen kurzen Sachstandsbericht gab er zum Neubauvorhaben der Bezirksärztekammer. Die Bauarbeiten sollen im Oktober 2014 beginnen und die Übergabe des fertiggestellten Gebäudes voraussichtlich im Dezember 2015 erfolgen. Die Kammer sieht sich in der Pflicht, den Mitgliedern ein attraktives Fortbildungsangebot bereitzustellen, frei von wirtschaftlichen Interessen der Industrie. Die traditionsreiche Fortbildung in Baden-Baden wurde fortgesetzt, eine Reihe zum Thema Notfall wiederaufgenommen. Es finden weitere Kurse zur Qualifikation zur genetischen Beratung statt, aber auch Fortbildungen mit Bezug zu anderen für Ärzte relevanten gesetzlichen Regelungen, bspw. Patientenrechte- und Bundeskinderschutzgesetz sowie Arzthaftungsrecht. Außerdem ist die Kammer erstmals Mitveranstalter der Ärzte-Seminare Karlsruhe und bietet den Kurs Onkologie und Hämatologie für Hausärzte an. Südwürttembergs Präsident Dr. Michael Schulze analysierte die Arbeit der alten Bundesregierung und forderte von der Großen Koalition die Pflegereform und eine nachhaltige Reform der Krankenhausfinanzierung. Die DRGs müssten unbedingt an individuelle Patienteninteressen angepasst werden. Quantitative Vorgaben in Arztverträgen sollten verboten und Ärzte endlich von Dokumentationstätigkeiten entlastet werden. Als Tiefschlag gegen den Berufsstand empfindet Dr. Schulze Urteile des Bundessozialgerichts, dass sich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur auf die jeweilige Beschäftigung beschränkt. Der Kammerpräsident will bundesweit alle Möglichkeiten ausschöpfen, um durch eine einheitliche Definition des Begriffs der ärztlichen Tätigkeit die Grundlage zu schaffen, dass möglichst alle Ärzte in den Genuss der Teilnahme an der berufsständischen Altersversorgung kommen können. Schließlich informierte er, dass Baden-Württemberg im kommenden Jahr gemeinsam mit anderen Ärztekammern die Evaluation der Weiterbildung online fortsetzen wird, deren Ergebnisse unter anderem in die Entwicklung der neuen Muster- Weiterbildungsordnung einfließen sollen. In Südbaden ging Präsident Dr. Christoph von Ascheraden unter anderem auf die Koalitionsverhandlungen ein. Die nächsten Jahre werden nach seiner Überzeugung geprägt sein von Herausforderungen im Bereich der Pflegeversicherung, der Finanzierung der Krankenhäuser und von der Sorge um die flächendeckende Versorgung im haus- und fachärztlichen Bereich. Er berichtete auch von seiner Teilnahme an der Generalversammlung des Weltärztebundes in Fortaleza im Oktober. Dort wurde unter anderem die Weiterentwicklung der Deklaration von Helsinki diskutiert und verabschiedet. Die Rechte von Menschen, die an wissenschaftlichen Studien teilnehmen, wurden gestärkt und die Veröffentlichung auch negativer Studien zur Herstellung einer besseren Transparenz gefordert. Es gab auch eine heftige Diskussion über die Frage, ob Homosexualität eine Krankheit darstelle und sich daraus Behandlungsnotwendigkeiten ergeben. Vizepräsident Dr. Ulrich Voshaar berichtete über einen leichten Anstieg der Ausbildungsverhältnisse Medizinischer Fachangestellter. Aus dem Bereich der Weiterbildung referierte er unter anderem über Prüferworkshops zur Verbesserung der Facharztprüfung. OE 530 ÄBW

7 Kammern und KV Ehrungen in den Bezirksärztekammern Hohe Auszeichnungen Drei Ärzte erhielten für ihr bemerkenswertes Engagement die Ehrennadel der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: Dr. Karl-Hubert Imsel aus Stuttgart hat sich in den unterschiedlichsten Bereichen für seine Kollegen stark gemacht. Unter anderem war er über zehn Jahre Mitglied der Vertreterversammlung und ist Weiterbildungsprüfer. Dr. Eberhard Priebe aus Esslingen war fast zwei Jahrzehnte Ärzteschaftsvorsitzender, zudem über 20 Jahre Delegierter der Vertreterversammlung (VV). Zudem hat er eine Software für den elektronischen Datenaustausch zwischen Bezirksärztekammer und Ärzteschaften mitentwickelt. Dr. Karl Pölzelbauer aus Leingarten hat als Mitglied der VV zwei Jahrzehnte das Fortkommen der Ärzteschaft gefördert. Als Mitglied im psychosomatischen Ausschuss hat er aktiv mitgearbeitet und als langjähriger Referent der MEDIZIN wesentlich zum Erfolg des Medizinkongresses beigetragen. Nordbadens Kammerpräsident PD Dr. Christian Benninger zeichnete Dr. Bärbel Kuhnert-Frey aus Sinsheim mit der Ehrennadel der Bezirksärztekammer aus und würdigte damit ihr weit über drei Jahrzehnte währendes herausragendes Engagement. Die berufliche Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie waren stets ihre Hauptanliegen gewesen. Die Wilhelm-Griesinger-Medaille überreichte Dr. Michael Schulze, Kammerpräsident in Südwürttemberg, an zwei verdiente Ärzte: Dr. Hagen Renner aus Tübingen hat beispielgebendes Engagement gezeigt als Mitglied der Lebendspendekommission und als Beisitzer des Bezirksberufsgerichts. Dr. Michael Barczok aus Ulm engagiert sich seit über zwanzig Jahren, unter anderem als Mitglied der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und der Landesärztekammer. Dr. Christoph von Ascheraden, Kammerpräsident in Südbaden, zeichnete Prof. Franz-Josef Große- Ruyken mit der Albert-Fraenkel-Plakette aus. Das langjährige VV-Mitglied war von 1983 bis 1992 Präsident der Landesärztekammer sowie Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer gewesen, ferner Vorsitzender des Ausschusses Arbeitsmedizin und Berufsordnung der Bundesärztekammer. Kammerpräsident PD Dr. Benninger und Dr. Kuhnert-Frey Prof. Dr. Große- Ruyken und Kammerpräsident Dr. Christoph von Ascheraden Dr. Priebe, Dr. Pölzelbauer, Dr. Imsel und Kammerpräsident Dr. Baier (v. l.) Dr. Renner, Kammerpräsident Dr. Schulze und Dr. Barczok (v. l.) Heidelberger Ärzteorchester Die Ärzteschaft Heidelberg ( lädt ein zu ihrem Winterkonzert 2014 (65. Konzert) Termin: Freitag, 8. Februar 2013, Uhr Ort: Peterskirche, Plöck Programm: Pjotr Iljitsch Tschaikowsky: Konzert für Klavier und Orchester Nr. 1, op. 23 Allegro non troppo e molto maestoso Andantino simplice Allegro con fuoco Klavier: Dr. med. Judith Bucher Pause Johannes Brahms: Sinfonie Nr. 4, e-moll, op. 98, Allegro non troppo Andante moderato Allegro giocoso Allegro energico e passionato Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen Der Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt eine Spendensammlung zur Unkostendeckung des Ärzteorchesters. Terminvormerkung: Vorkonzert: Sonntag, 2. Februar 2014, Uhr Evangelische Kirche, Kirchstr. 22, Wilhelmsfeld Anzeige ÄBW

8 Kammern und KV Aktuelle Gesundheitspolitik sowie Fort- und Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt Vertreterversammlung der Landesärztekammer Dr. Baier stellte die neue Fortbildungsordnung vor Dr. Schulze informierte über Weiterbildungs-Themen Kammerpräsident Dr. Clever bei seinem Bericht Ende November kam die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu ihrer Herbstsitzung zusammen. Im Mittelpunkt des Berichts zur Lage von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever stand unter anderem die Zukunft einer gemeinsam agierenden Ärzteschaft: Vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung der künftigen Bundesregierung kritisierte er, dass die Politik in die ärztliche Selbstverwaltung hineinregiere, angefangen von populistisch motivierten Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen über getrennte Fachausschüsse für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten bis hin zur paritätisch besetzten Haus- und Facharztseite. Unter dem Beifall der Delegierten stellte der Kammerpräsident fest, dass Haus- und Fachärzte im Alltag nur gemeinsam agieren könnten. Dass hingegen die Politik die Lager trennen wolle, sei aus seiner Sicht hausgemacht. Dr. Clever warnte zudem eindringlich vor unübersehbaren Folgen, wenn der Einstieg in die Auflösung des Sicherstellungsauftrages der KVen tatsächlich realisiert werde: So wollen die Koalitionäre die Kommunen künftig Medizinische Versorgungszentren gründen lassen. Dass die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung ( 116b SGB V) nach dem Willen der Koalitionäre nun vom Kann zum Muss werde, hielt der Kammerpräsident für kaum umsetzbar. Zwar stehe der Paragraf schon länger im Gesetz, aber bis er ohne juristische Auseinandersetzungen und ohne bürokratische Monsterwelten tatsächlich funktioniere, vergingen sicherlich noch einige Jahre. Klare Worte sprach Dr. Clever auch mit Blick auf die Neuorganisation des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes, die durch den Ärztemangel, die Praxisüber- und -weitergabe-problematik sowie Diensteinteilungsquerelen notwendig wurde. Der Kammerchef forderte, dass die Neueinteilung in größere Notfalldienstbezirke endlich greife und die schwierigen Auseinandersetzungen innerhalb der Kollegenschaft ein Ende fänden. Das Thema betreffe auch die (Bezirks-) Ärztekammern, denn ihre jeweiligen Notfalldienstordnungen verpflichteten auch die privatärztlich niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Die Vertreterversammlung unterstützte die Ausführungen Dr. Clevers und forderte eine einheitliche Notfalldienstordnung für ganz Baden-Württemberg (siehe Kasten). Als leidiges Thema bezeichnete Dr. Clever die Befreiungsregelung der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Bislang konnten sich Ärztinnen und Ärzte, die in patientenfernen Bereichen ihren Beruf ausüben, problemlos von der DRV-Versicherungspflicht befreien lassen und Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk werden. Neuerdings würden nicht-kurativ tätige Ärzte jedoch nicht mehr befreit und müssten sich von heute auf morgen bei der DRV versichern. Der Kammerchef möchte daher in der Berufsordnung definieren, dass auch patientenferne Beschäftigung ärztliche Tätigkeit ist, um dieses Problem im Sinne der Kollegenschaft zu lösen. Die Delegierten unterstützten dieses Anliegen mit einer Entschließung (siehe Kasten). Sowohl Dr. Clever als auch der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses, Dr. Klaus Baier, informierten die Vertreterversammlung über Details zur Novelle der Fortbildungsordnung. Die Entwurfsfassung hatten die Delegierten bereits ein Jahr zuvor ausführlich diskutiert. Jetzt verabschiedeten sie die zuletzt vom Deutschen Ärztetag konsentierte Fassung mit großer Mehrheit. Sie wird am 1. Januar 2014 bundesweit in Kraft treten (siehe nebenstehender Beitrag). Breiten Raum der Sitzung nahmen die Haushaltsdebatten ein. Berichterstatter Dr. Frank J. Reuther informierte die Delegierten über die Jahresrechnung 2012, und Rechnungsführer Dr. Matthias Fabian stellte die Finanzlage 2013 dar. Prof. Dr. Dr. Christof Hofele, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, präsentierte den Haushaltsplan 2014, der von der Vertreterversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Traditionell steht jeden Herbst ein Bericht aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung, den Präsidentin Dr. Eva Hemberger erstattete. Ferner wählten die Delegierten turnusgemäß die 30 Vertreter der Landesärztekammer in dieser Institution (siehe Seite 553). In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses, Dr. Michael Schulze, dass die Novelle der (Muster-) Weiterbildungsordnung wohl leider nicht vor 2015 dem Deutschen Ärztetag vorgelegt werden kann; der Zeitplan der Bun desärztekammer wurde entsprechend korrigiert. Erfreulich sei hingegen, so Dr. Schulze, dass sich die Landesärztekammer Baden- Württemberg bereits im kommenden Jahr gemeinsam mit weiteren Ärztekammern an einem Pretest der neuen Weiterbildungs-Evaluation beteiligen werde. 532 ÄBW

9 Kammern und KV Ferner nahmen die Delegierten drei Änderungen an der Weiterbildungsordnung vor: So wurden die Inhalte der fachgebundenen Röntgendiagnostik wieder in die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie aufgenommen; beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist demnach künftig eine Bescheinigung über den Erwerb einer entsprechenden Röntgenfachkunde vorzulegen. Ferner wurde die Zusatzweiterbildung Medizinhygiene neu in die Weiterbildungsordnung aufgenommen; Hintergrund der Einführung ist unter anderem die novellierte badenwürttembergische Medizinhygiene- Verordnung. Schließlich wurden bei der Zusatzweiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie die speziellen Übergangsbestimmungen präzisiert, da die bisher gewählten Formulierungen sich als nicht eindeutig erwiesen hatten. Die drei Änderungen der Weiterbildungsordnung treten allerdings erst nach Genehmigung durch das Sozialministerium und anschließender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft. OE Entschließungen Atomkraftwerk Grundremmingen Das bayerische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium wurden aufgefordert, den Antrag der Kraftwerksbetreiber auf eine Leistungserhöhung abzulehnen. Finanzpläne Die Darstellung von Finanzberichten, Haushaltsplänen und Jahresrechnungen soll verbessert werden. PEPP-Systematik Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Träger der Selbstverwaltung sowie die Fachgesellschaften und Verbände in die anstehende Überarbeitung einzubeziehen. Tarifpluralität erhalten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wurden aufgefordert, die seit über einem Jahrzehnt gelebte und bewährte Tarifpluralität uneingeschränkt zu erhalten. Interessenkonflikte Der Kammervorstand soll einen Vorschlag zur Änderung der Berufsordnung vorlegen, in dem Kriterien und Inhalte zur Offenlegung von Interessenkonflikten bei Fortbildungsveranstaltungen definiert werden. Einheitliche Notfalldiensordnung Der Kammervorstand soll eine einheitliche Notfalldienstordnung für ganz Baden-Württemberg erarbeiten, damit sämtliche Privatärzte zu identischen Bedingungen in den organisierten Notfalldienst eingebunden werden können. Ärztliche Tätigkeit Die Berufsordnungsgremien der Landes- und Bundesärztekammer sollen nicht-patientenzentrierte ärztliche Tätigkeiten in die Berufsordnung aufnehmen. Fortbildungsordnung Der Kammervorstand wurde aufgefordert, die in der Anlage zur Fortbildungsordnung abgebildeten Zeitrelationen für Fortbildungseinheiten im Vergleich zu anderen freien Berufen zu überprüfen. Alle Entschließungen im Volltext einschließlich Begründungen sind im Internetauftritt der Landesärztekammer verfügbar: C Eindeutiges Votum der Vertreterversammlung Neue Fortbildungsordnung beschlossen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg hat am 23. November 2013 die neue Fortbildungsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Sie wird ab dem Tag des Inkrafttretens auf der Homepage der Landesärztekammer zu finden sein und in der Januarausgabe des Ärzteblattes Baden-Württemberg veröffentlicht. Mit dieser neuen Fortbildungsordnung wurden weitgehend alle Änderungen der vom 116. Deutschen Ärztetag im Mai 2013 beschlossenen Muster-Fortbildungsordnung in Baden-Württemberg übernommen. Dies sind insbesondere die Pflicht zur Angabe von Interessenskonflikten des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten, die Aufwertung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen der Kategorie F mit nunmehr fünf Fortbildungspunkten, die Einführung von zwei neuen Fortbildungskategorien (I und K) und ab 1. Januar 2015 deren Aufwertung bei vollständiger Erfüllung der sogenannten elearning-kriterien der Bundesärztekammer sowie die Einführung von Unterbrechungstatbeständen für den fünfjährigen Fortbildungszyklus. Die Kategorie I umfasst tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen und die Kategorie K sogenannte Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen. Die Prüfung der elearning-kriterien ist aufwändig, sodass hierfür erst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Die in der Muster-Fortbildungsordnung vorgesehene maximale Punktzahl von 50 Fortbildungspunkten in fünf Jahren für die Kategorie F wird in Baden- Württemberg erst ab 1. Januar 2019 wirksam. Die Veranstalter und Kammermitglieder werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fortbildungsordnung unter dem WebCode 1000 auf der Webseite der Landesärztekammer ( die an die neue Fortbildungsordnung angepassten Onlineanwendungen und Informationen finden. Dr. Klaus Baier Vorsitzender des Ausschusses Fortbildung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ÄBW

10 Kammern und KV Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (6) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Hier schreibt der Kammerpräsident Im Ärzte- Fokus Die Landesärztekammer Baden- Württemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Es gibt Länder, da wird bei Wartelisten-Medizin nur derjenige schnell von seinen Schmerzen erlöst, der dem Doktor ordentlich Bakschisch hinhält. Das ist in Deutschland zum Glück nicht der Fall. Wenn hingegen hier Korruption angeprangert wird, dann geschieht das oft, um politisch gegen die Ärzte zu hetzen. Meist geht es um das Verhältnis von Ärzten und Pharmafirmen. Dabei ist der wissenschaftliche Austausch nötig und legitim, damit Innovationen bei den Patienten ankommen. Das Thema Korrumpierbarkeit wird leider allzu oft nur auf die Ärzteschaft bezogen und ist keine Eintagsfliege: Die Korruptionsvorwürfe werden in der neuen Legislaturperiode wieder kommen, wie schon in der gerade abgelaufenen. Wir müssen uns dem stellen. Bisher ist die Ärztliche Berufsordnung im Bereich der Selbstverwaltung der Ärzte angesiedelt. Wir Ärztinnen und Ärzte sind gut beraten, uns weiterhin selbst darum zu kümmern. Deshalb ist es dringend geboten, die Diskussion um die entsprechenden Paragrafen 32 und 33 in der Berufsordnung in Baden-Württemberg jetzt zu beginnen. Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Würtemberg Dr. Robin T. Maitra, MPH Ich bin 47 Jahre alt und als internistischer Hausarzt seit 13 Jahren in eigener Praxis niedergelassen. Neben der Facharztausbildung habe ich eine Weiterbildung zum Master of Public Health (MPH) absolviert. Nach universitären Tätigkeiten in der Allgemeinmedizin und der Chirurgie war ich für die Niederlassung als Landarzt in einer kleinen Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg bereit. Seit der Zeit der klinischen Ausbildung war die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung wesentlicher Bestandteil meiner ärztlichen Tätigkeit. Neben der Mitgliedschaft in medizinischen Fachgesellschaften bin ich Mitglied im Deutschen Hausärzteverband und im Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VdÄÄ). Als Ärztinnen und Ärzte haben wir viel mehr als andere Berufsgruppen die Möglichkeit, zahlreiche Bereiche unserer Tätigkeit selbst zu gestalten. In unseren Gremien können wir nicht nur wesentlichen Einfluss auf viele administrative Bereiche der Selbstverwaltung nehmen. Wir haben auch ganz praktisch die Möglichkeit, alle wichtigen Fragen der Fort- und Weiterbildung selbst zu gestalten. Hierzu gehört neben der Sicherung strukturierter Weiterbildungsverhältnisse die heute ganz wichtige Frage, wie wir unseren eigenen Nachwuchs erhalten und fördern können. Durch die Tätigkeit in den Kammern besteht die Möglichkeit, zentrale und wichtige Fragen des Selbstverständnisses und der Positionierung unseres Berufsstandes in der Gesellschaft zu definieren. Wichtig sind für mich vor allem die Anstrengungen für den Erhalt eines sozialen und solidarischen Systems der Gesundheitsversorgung, das entgegen einer heute breiten politischen Strömung die ökonomischen Interessen nicht über die ärztliche Tätigkeit stellt und weiterhin den ganzen Menschen im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns sieht. Diese Arbeit ist nicht nur Aufwand, sondern bereitet vor allem auch viel Freude und Spaß. Mit Sorge sehe ich seit Jahren, dass die Besetzung der Kammern immer weniger junge Kolleginnen und Kollegen zum berufspolitischen Engagement anzuziehen vermag. Frauen sind in unserer Selbstverwaltung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. In nur wenigen Jahren wird die Überalterung unseres Berufsstandes auch in den Kammern Einzug halten. Zum Erhalt unseres gesellschaftlichen Einflusses entsprechend der Bedeutung der Medizin ist unser aller Engagement gefordert und vor allem das unserer jungen Kolleginnen und Kollegen! Wer sich über Möglichkeiten zum Engagement in den badenwürttembergischen Ärztekammern informieren will, nutzt einfach das Kontaktformular zur AG Frauenförderung auf der Website der Landesärztekammer (WebCode 9210). Ärztliche Fortbildung Bitte vergessen Sie Ihre Barcode- Aufkleber, Ihren Fortbildungsausweis oder Ihren Arztausweis im Scheckkartenformat nicht, wenn Sie eine automatische Meldung Ihrer Teilnahme an einer Fortbildung über den sog. Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durch den Veranstalter wünschen! 534 ÄBW

11 Kammern und KV Meine Meinung Wir streiten für unser Leben gern Im April startete die Imagekampagne der Ärzte unter dem Slogan Wir arbeiten für Ihr Leben gern mit den ersten Fernsehwerbespots. Ziel der Kampagne war es, den Wert des niedergelassenen Arztes und Psychotherapeuten wieder stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und gleichzeitig Werbung für den medizinischen Nachwuchs zu machen (siehe Seite 529). Aktuell sollte der Slogan geändert werden, passender wäre eher: Wir streiten für unser Leben gern Ihre Haus- und Fachärzte. Zumindest, wenn die Ereignisse rund um die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Vertreterversammlung zum Maßstab genommen werden, die in der Titelzeile der Frankfurter Allgemeinen Zeitung münden: Haus- und Fachärzte stürzen sich ins Chaos. Offensichtlich glauben einige KV-Vorstände und Delegierte dem Image der Ärzteschaft am meisten gedient, wenn sie hinter verschlossenen Türen gegenseitig die Messer wetzen zumal wir uns derzeit auch in Ruhe mit uns selbst beschäftigen können, weil wir sonst keine Probleme zu lösen haben. Ebenso trägt der fortlaufende Streit dazu bei, Haus- und Fachärzte endgültig zu spalten. Leider hat auch die Politik dieses Thema inzwischen aufgenommen. Das Hausarzt-Facharzt-Verhältnis in den KVen wird Gegenstand des Koalitionsvertrages sein. Zweifellos beschäftigt sich die Politik nicht von sich aus mit einem solchen Thema. Es geht nur darum, endlich den Auseinandersetzungen zwischen Haus- und Fachärzten ein Ende zu bereiten, die auch keiner mehr hören will, weder Politik, noch Ärzte an der Basis oder die Patienten. Den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ärgert besonders, dass dieser Eindruck nach außen hin überhaupt erweckt wird. Denn in der Vertreterversammlung der KVBW arbeiten Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten vertrauensvoll zusammen. Von einer Fraktionsbildung nach Versorgungsbereichen kann keine Rede sein. Der Vorstand der KVBW ist in seiner Zuständigkeit nach Ressorts aufgeteilt die einzig sinnvolle Organisationsform. Der letzte Vorschlag der stellvertretenden KBV- Vorsitzenden, die KBV in einen hausund fachärztlichen Sektor aufzuteilen, würde hingegen zur Handlungsunfähigkeit führen. Der Vorstand der KVBW hat sich an Diskussionen daher auch nicht beteiligt. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Arbeitsbedingungen für die Mitglieder zu verbessern und ihre Interessen gegenüber der Politik, den Krankenkassen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Streit um verletzte Eitelkeiten oder Personen, die nicht miteinander können, brauchen und wollen wir nicht. Dr. Norbert Metke KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Norbert Metke 6. Netzwerkertreffen Süddeutschland bei der MEDIZIN 2014 Patientensicherheit in der Pharmakotherapie Jede Arzneimitteltherapie birgt Risiken: Pro Jahr werden über Todesfälle in deutschen Krankenhäusern mit unerwünschten Arzneimittelwirkungen in Zusammenhang gebracht. Circa zehn Prozent aller Krankenhausverweiltage sollen direkt oder indirekt auf sogenannte Nebenwirkungen zurückgehen und 10 bis 15 Prozent der Krankenhausaufnahmen bei älteren Patienten. Wahrscheinlich könnte die Hälfte dieser Nebenwirkungen vermieden werden. Angelehnt an das hippokratische Diktum primum nihil nocere lautet das Thema des 6. Netzwerkertreffens Patientensicherheit in der Pharmakotherapie. Es findet statt am 25. Januar 2014 von 9.30 Uhr bis Uhr auf der MEDIZIN Im kommenden Jahr führen die Landesmesse Stuttgart GmbH und die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg erstmals gemeinsam Regie. Eingeladen sind alle Interessenten aus dem Gesundheitswesen: Ärztinnen und Ärzte, Vertreter von Verbänden und sonstigen Vereinigungen, von Krankenkassen, Behörden sowie aus der Pharma- und Gesundheitsökonomie. Ausgehend von aktuellen Zahlen zur Arzneimitteltherapie in Deutschland geht es um die Rolle von Leitlinien, Polypragmasie sowie juristische Aspekte der Pharmakotherapie. Der Nachmittag bietet Workshops zur Arzneimitteltherapie und -sicherheit im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und im Pflegeheim sowie an den Schnittstellen. Industrie zwischen Behördenanforderungen, Arzneimittelfälschungen und patientenfreundlichen Beipackzetteln ist Thema eines weiteren Workshops. Anmeldungen nimmt der Fachbereich Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ab sofort an ( Telefon ; Fax -5 00). Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, teilen Sie bei Anmeldung bitte mit, welchen Workshop Sie besuchen wollen. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Die Teilnehmer des Netzwerkertreffens erhalten automatisch eine kostenlose Eintrittskarte zur Fachmesse MEDIZIN. ÄBW

12 Kammern und KV Kurz gefasste Kasuistiken zur Veröffentlichung mit maximal 1000 Druckzeichen sind willkommen per bitte mit vollständiger Absenderangabe. Hier beschreiben unsere Leser, worüber sie sich in ihrem Beruf aufregen Was plagt Ärztinnen und Ärzte? Worüber regen Sie sich in Ihrem Beruf täglich am meisten auf? Das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) berichtet authentisch und breit gefächert, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten plagt. Weitere Kasuistiken sind im Internetauftritt des ÄBW ( zu finden. Der Aufreger in meiner Sprechstunde Als sowohl dem Individuum als auch der Bevölkerung als Ganzes verpflichtete Allgemeinärztin ermuntere ich Tag für Tag meine Patienten, mir ihre Impfpässe vorzulegen, um sie gemeinsam durchzuschauen. Die Beratungen erfordern einiges an Zeit, die warum auch immer nicht honoriert wird. Ein aktuelles Beispiel: Ein Heilpädagoge, der demnächst eine Asienreise antreten will, bringt auf meine Anregung hin seinen Impfpass mit. Aufgefrischt werden müssten Wundstarrkrampf, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten. Ich lege ihm außerdem die Kombi-Impfung gegen Hepatitis A und B nahe. Er ist skeptisch. Ich erspare uns das Thema Grippeimpfung (mit den Gegenargumenten könnte ich ein Buch füllen, auf so eine Anti-Stimmung treffe ich bei Alt und Jung). Letztendlich ringt sich der junge Mann ausschließlich zur Tetanusimpfung durch. Ich arbeite in einem Kurstädtchen und bin umzingelt von impfkritischen HeilerInnen jeder Couleur, denen offenbar mehr geglaubt wird. Wünschen würde ich mir eine öffentlichkeitswirksame, groß angelegte Kampagne, um der um sich greifenden Verdummung entgegenzutreten und Impfungen als das zu bewerben, was sie sind: mit das Beste, was die Medizin zu bieten hat. Angemessene Honorierung? Dr. Brigitte Hock, Bad Mergentheim Meinen defekten Spirographen müsste ich demnächst gegen ein neues Gerät ersetzen. Die Kosten für einen brauchbaren Apparat belaufen sich auf circa 1300 bis 1600 Euro. Für eine Lungenfunktionsmessung erhalte ich 6,00 Euro! Ohne auch nur einen Cent verdient zu haben, muss ich hierfür zwischen 200 und 300 Patienten untersuchen. Bei rund 20 Patienten pro Quartal dauert es etwa drei bis vier Jahre, erst dann verdiene ich überhaupt etwas mit meinen Untersuchungen vorausgesetzt, das Gerät geht vorher nicht kaputt. Für andere Geräte verhält es sich ähnlich beziehungsweise noch drastischer (Sono). Ist das eine angemessene Honorierung? Dass die sprechende Medizin gefördert wurde und wird, ist begrüßenswert, aber nicht, wenn sie allein auf Kosten der Vergütung apparativer Diagnostik beruht. Dr. Wolfgang Schey, Heilbronn David gegen Goliath 3600 Euro PC-Kosten weist meine Jahresbilanz für 2012 aus. Das entspricht 300 Euro pro Monat mit seit Jahren steigender Tendenz und bei einer hausärztlichen 3-Platz- Anlage. Die Monopolstellung einiger weniger Firmen zieht uns finanziell das Fell tief über die Ohren. Jeder neue EBM macht das Update teurer. Die Quartalsabrechnung dauerte in meiner Praxis früher einen halben Tag. Jetzt planen wir zur Sicherheit zwei Tage ein. Irgendetwas klemmt immer und wehe, der Service muss für 150 Euro Stundenlohn kommen. Bei jedem Defekt rät er zum Kauf neuer, teurer Hardware. Welche Reform hilft uns bei diesem Kampf von David gegen Goliath? Es ist überfällig! Ein System für alle pharmafrei und sicherer. Natürlich weiß ich, dass Ärztekammer und KV nicht in den Wettbewerb der Computerfirmen eingreifen dürfen. Aber vielleicht gibt es kreative Verbände, die uns einen Weg ebnen Kosten schonender und mit dem Gefühl, einer solchen Firma vertrauen zu können. Was mich als Landarzt plagt Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Weinstadt 1. Nachdem mich dringend benötigte Handwerker monatelang versetzt hatten, gestattete ich mir den Hinweis, dass angeforderte Hausbesuche in der Regel prompt von mir erledigt würden. Naja, hier geht es ja auch um Menschen!, heißt es dann sofort. Dafür jedoch werden die Hausbesuche des Handwerkers bereits von dem Moment an honoriert, in dem er sein Werkzeug einpackt und sich auf den Weg macht, geschweige denn von dem Lohn, den er zusätzlich für seine eigentliche Arbeit verlangt. Dies auch für Ärzte einzufordern, würde wieder einen Sturm der Entrüstung entfachen und uns erneut als Beutelschneider (Stern, Frühjahr 1981) diffamieren. Heißt aber dann im Umkehrschluss: Die Arbeit des Arztes ist eben nicht so viel wert, oder? 2. Anfragen der Krankenkassen, die salvenartig von Computern ausgespuckt werden (in denen alle Angaben des Patienten abgefragt werden, auch diejenigen, die den Kassen längst bekannt sind), zu einem protrahierten Krankheitsverlauf, die ich selbstverständlich ehrenamtlich zu bearbeiten habe. 3. Der Presse entnahm ich kürzlich die interessante Feststellung, dass jede Arbeit über 40 Wochenstunden hinaus Mord an der eigenen Kreativität sei. Warum gilt das nicht für Landärzte? Ahnungen meiner eigenen, ehemaligen Kreativität spüre ich allenfalls bei längeren Krankenhaus-Aufenthalten, Rehas oder im Idealfall schon ab der zweiten Urlaubswoche. Foto: Thinkstock Oleksiy Mark istock Dr. Günther Renz, Bermatingen 536 ÄBW

13 Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt IGeL eine Vertrauenssache? Selbstzahlerleistung oder nicht? Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, sind Leistungen, die ein Patient in der Praxis selbst bezahlen muss. Hierzu zählen zum Beispiel medizinische Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten. Auch bestimmte Therapieformen können dazugehören. Weil verschiedene Krankenkassen über den festgeschriebenen Leistungskatalog hinaus einzelne Leistungen übernehmen, hängt es von der gesetzlichen Kasse ab, welche Kosten der Patient selbst tragen muss. Ob ein IGeL-Angebot gerechtfertigt ist, können Patienten manchmal nur schwer entscheiden. Sie müssen auf das Urteil ihres Arztes bauen und darauf vertrauen vielleicht mit einem Funken Misstrauen, ob der Arzt nicht an zusätzlichen Angeboten einfach mitverdienen will. Auch umgekehrt beklagen Ärzte zunehmend, dass IGeL- Angebote ihrem Ruf schaden. Kein Wunder, denn das Volumen ist beachtlich. So wird der IGeL-Markt aktuell auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Versichertenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Mannheimer Forschungsgruppe hat im Frühjahr rund 6000 Bürger befragt zum vierten Mal seit Demnach ist die patientenseitige Nachfrage individueller Gesundheitsleistungen äußerst konstant. Ähnlich wie in den Vorjahren haben 17 Prozent der GKV-Versicherten IGeL- Leistungen von sich aus nachgefragt. Weiter geht aus der Studie hervor, dass wenn IGeL-Leistungen unterbreitet wurden den Patienten genügend Bedenkzeit eingeräumt wurde. 90 Prozent der betroffenen Patienten gaben an, ausreichend Zeit gehabt zu haben, sich zu überlegen, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht. Nur 9 Prozent und damit deutlich weniger als zwei Jahre zuvor kritisierten hingegen eine zu kurze Bedenkzeit. Ein weiteres aussagekräftiges Ergebnis der Befragung bezieht sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. 88 Prozent der Befragten gaben an, dass sich das Verhältnis zum Mediziner aufgrund eines IGeL-Angebots durch den Arzt nicht verändert hätte unabhängig davon, ob es in Anspruch genommen wurde oder nicht. Drei Prozent fanden sogar, dass sich das Arztverhältnis verbessert hätte. Das gute Vertrauensverhältnis zum Arzt zeigt sich auch in der hochstabilen Akzeptanzquote: Ähnlich wie in den Vorjahren haben rund zwei Drittel der befragten Patienten das von ihrem Arzt erhaltene IGEL-Angebot angenommen. Dabei war das IGeL-Angebot von Ärzten entgegen der weitläufigen Meinung zuletzt leicht rückläufig nur bei 21 Prozent der Befragten hat der Arzt von sich aus IGeL-Leistungen angeboten. Gesundheitsregionen von morgen Obwohl demografische Veränderungen gut berechenbar sind, ist das Ausmaß aller daraus resultierenden Gegebenheiten kaum abzusehen. Viele verbinden mit Demografie die grafische Darstellung der Altersstruktur in Deutschland. Anfang des 20. Jahrhunderts entsprach diese grob einer Pyramide, bis 2050 dürfte sie eher einem aufstrebenden Pilz gleichen. Und vielleicht erinnert sich manch einer sorgenvoll, dass die damit deutlich sinkende Arbeitskraft eine wachsende ältere Generation mitversorgen muss. Aber lässt der demografische Wandel nicht auch positive Rückschlüsse zu? Birgt er nicht mit Blick auf die Gesundheitsversorgung auch Chancen für Ärztinnen und Ärzte, sofern sie diese Veränderungen berücksichtigen, ihre Strukturen darauf abstimmen und auch mal bereit sind, ungewohnte Wege zu gehen? Dessen ist sich zumindest die Baden-Württembergische Bank (BW- Bank) in Stuttgart sicher. Die Veränderung der Versorgungslandschaften ist längst in vollem Gange manche Regionen gewinnen, manche verlieren. Für die kommenden Jahre werden in einer Reihe von Regionen in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern Engpässe in der Gesundheitsversorgung erwartet. Wichtigste Ursachen dafür sind neben der demografischen Entwicklung auch Wirtschaft das in einem grundlegenden Wandel begriffene Berufsbild der Ärztinnen und Ärzte. Bundesweit werden Lösungen gesucht, die künftig die medizinische Versorgung der Menschen insbesondere in strukturschwachen Gebieten sicherstellen sollen. Die BW-Bank hat darum bei dem Marktforschungsunternehmen Rebmann Research eine Studie in Auftrag gegeben. Ende November haben sie die Ergebnisse in Gesundheitsregionen 2020: Analysieren, Modellieren, Finanzieren veröffentlicht. Ziel war es, den zu erwartenden Versorgungsbedarf vor Ort besser abschätzen zu können, um auf dieser Basis die Entwicklungschancen und Risiken einer Region zu erkennen. Hierfür wurde in der Erhebung der Wandel in den Versorgungslandschaften dargestellt und analysiert. Die Ergebnisse geben Medizinern eine Hilfestellung, um sich auf die künftigen Entwicklungen vorbereiten zu können. Die Studie betrachtet vier Regionen ausführlich. So werden der Landkreis Lörrach und der Zollernalbkreis als zwei ländliche Regionen miteinander verglichen. Als städtische Kreise wurden der Landkreis Esslingen und der Stadtkreis Karlsruhe als Projektbeispiele herangezogen. Einen Auszug der Studie finden Interessierte im Internet unter gesundheitsregionen. Die vollständige Studie kann kostenfrei angefordert werden entweder telefonisch unter (07 11) oder per Mail an heilberufe@bw-bank.de. Wichtig ist der BW-Bank in diesem Kontext, den Gestaltungsprozess vor Ort mit einem interaktiven Diskurs zu unterstützen. Auf Basis der Studie möchte sie im Rahmen von regionalen Veranstaltungen, dem BW Forum Medicum, Entscheider und Akteure vor Ort mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ins Gespräch bringen. Dort sollen interessierte Mediziner einerseits detaillierte Daten und Fakten zur Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur in ihrer Region erhalten. Andererseits sollen aktuelle Projekte aus der Region vorgestellt und weitere Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Für das erste Quartal 2014 sind in Villingen-Schwenningen und in Heidelberg erste BW Forum Medicum Veranstaltungen geplant. Weitere Veranstaltungstermine sind in Vorbereitung. Mehr Informationen und Anmeldung unter Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) Telefax (07 11) filippo.scaglione@ bw-bank.de heilberufe ÄBW

14 Medizinhistorik Genie durch Krankheit? Die Lebensgeschichte des Teufelsgeigers Die Krankheiten des Niccolò Paganini Johanna Oswald Maresa Großkinsky Prof. Dr. med. Andreas Otte Autoren: Johanna Oswald stud.hs-offenburg.de Maresa Großkinsky stud.hs-offenburg.de Prof. Dr. med. Andreas Otte hs-offenburg.de Studiengang Medizintechnik Hochschule Offenburg Badstraße 24 D Offenburg Schon zu Lebzeiten erkannten die Menschen das Talent von Niccolò Paganini (* , Genua, , Nizza; Abb. 1) und feierten ihn als großartigen Geiger und Komponisten. Dies belegt auch das Zitat aus einer italienischen Zeitung von 1814 aus seiner Geburtsstadt Genua: Paganini ist ein Wunder. Mag er ein Teufel sein oder ein Engel, gewiss ist nur, dass er ein musikalisches Genie ist. (Gazzetta di Genova; 10. September 1814) [1] Neben seinem außergewöhnlichen technischen Können und seiner kreativen Kompositionsweise fesselte auch Paganinis Erscheinungsbild auf der Bühne. Durch seine sehr dürre, schmächtige Gestalt, den fanatischen Ausdruck beim Spielen und das versteinert wirkende Gesicht begeisterte er sein Publikum und schüchterte es gleichzeitig ein. So kam das Gerücht auf, er habe einen Pakt mit dem Teufel geschlossen. Daher rührt auch die Bezeichnung Teufelsgeiger. Mit schmalen, extrem gelenkigen und überstreckbaren Finger[n] führte er neue Spieltechniken ein; überdies soll er ein Meister im Vom-Blatt- Spielen gewesen sein [2]. Abseits der Bühne führte Paganini ein exzentrisches Leben, das sich, ebenso wie sein asoziales Verhalten, sein Antriebs überschuss, seine mimische Starre, seine sexuellen Ausschweifungen [und] seine Verschrobenheit vermutlich auf eine späte Masern- Enzephalitis im Kindesalter zurückführen lässt [2, 3]. Noch heute gilt Paganini als Geigenvirtuose, dessen Stücke nicht ohne technische Tricks, wie zum Beispiel Sprünge, nachgespielt werden können. Aufgrund Niccolò Paganinis unnachahmlicher Fingerfertigkeit, seiner überbeweglichen Finger und seiner hageren Figur besteht die Vermutung, dass er an einem Marfan-Syndrom erkrankt gewesen sein könnte [2]. Das Marfan-Syndrom ist eine autosomaldominant vererbte Bindegewebserkrankung [4], die nach ihrem Erstbeschreiber, dem Kinderarzt Antoine Abb. 1: Niccolò Paganini ( ); Lithographie von Josef Kriehuber ( ), Foto von Peter Geymayer Bernard-Jean Marfan (* 1858, 1942; Abb. 2), benannt wurde. Dieser schilderte 1896 zum ersten Mal abnorm lange und schmale Finger bei einem fünfjährigen Mädchen. Das Krankheitsbild machte sich auch in überdurchschnittlich langen und schlanken Beinen und Armen und einem sehr lang gezogenen, schmalen Gesichtsschädel [4] bemerkbar. Solche Skelettveränderungen, zu denen auch überdehnbare Gelenke zählen, sind häufig der erste Hinweis auf das Vorliegen dieser Erkrankung. Weitere Symptome sind kardiovaskuläre Auffälligkeiten sowie Veränderungen an den Augen oder der Haut [4]. Die Symptomatik variiert allerdings von Patient zu Patient. Nicht jeder ist in gleichem Maße betroffen, und je nach Ausprägung können unterschiedlich viele Kombinationen an Symptomen auftreten. Daher ist eine sichere Diagnose nur sehr schwer zu stellen. Dennoch könnten der dünne Körperbau und die überbeweglichen, hageren Finger Paganinis auf ebendiese Bindegewebserkrankung hinweisen (Abb. 3). Ein Nachfahre Paganinis in fünfter Generation starb an einer Aortenruptur, eine der nicht seltenen Todesursachen bei Marfan-Patienten. Daher wurde vermutet, der Nachfahre wie auch Abb. 2: Antoine Bernard-Jean Marfan ( ). Porträt von Henry Bataille ( ). Niccolò Paganini selbst könnten an der vererbbaren Bindegewebsschwäche gelitten haben, woraufhin sich dessen noch lebenden Söhne Andrea und Stefano Paganini mithilfe einer DNA-Analyse auf das Marfan-Syndrom testen ließen. Die untersuchten Gensequenzen zeigten jedoch keinen Anhaltspunkt für ein Marfan-Syndrom [5]. Andererseits lässt das negative Ergebnis dieser Untersuchung nicht zu, das Marfan-Syndrom bei Niccolò Paganini auszuschließen. Abb. 3: Gipsabdruck der rechten Hand Paganinis. Privatbesitz des Violinvirtuosen und international ausgewiesenen Paganini-Experten Joseph Gold, Piedmont, USA, mit freundlicher Genehmigung; Foto von Axel Fuhrmann, mit freundlicher Genehmigung. 538 ÄBW

15 Medizinhistorik Sicher ist nur, dass Paganini in seinem Leben häufig gegen Krankheiten anzukämpfen hatte. Viele unterschiedliche Erkrankungen werden ihm zugeschrieben vieles ist Dichtung, manches Wahrheit. Eine letztlich schlüssige Beweisführung lässt sich naturgemäß post festum nicht durchführen, doch deuten einige zeitgenössische Berichte und auch manches aus der Feder von Paganini selbst (er vermerkte recht genau die Ausgaben seiner Arzneien in einem Haushaltsbuch) auf bestimmte Krankheiten hin: Neben der beschriebenen Möglichkeit, an einem Marfan-Syndrom zu leiden, wäre Paganini, wie bereits oben erwähnt, als Kind beinahe an den Folgen einer Masern-Enzephalitis verstorben. Des Weiteren könnte eine noch vor dem 40. Lebensjahr aufgetretene Kehlkopfaffektion sowohl einer Syphilis-Erkrankung als auch einer Lungentuberkulose zugeordnet werden. Für eine Syphilis-Erkrankung sprechen dabei mehrere Indizien: Paganinis Sohn, der ihn auf seinen Konzertreisen begleitete, blieb kerngesund. Zudem litt Paganini unter einem chronischen Hustenleiden und einer Knochennekrose im Unterkiefer, was ebenfalls auf das Vorliegen dieser Erkrankung hindeuten kann [2]. Ab 1820 plagten Paganini jahrelang Hustenanfälle und Fieber. Die Behandlungen seiner Ärzte zeigten jedoch keine Wirkung, sodass er sich immer schwächer fühlte. Dennoch versuchte er, sein Leben normal weiterzuführen und möglichst viele Auftritte wahrzunehmen. Ich kann nicht mehr!, klagte er erst, als er im Jahre 1833 auch noch eine Lungenblutung erlitt. Obwohl seine gesundheitliche Verfassung schlecht blieb, begab er sich erneut auf Konzertreisen. Zu seinem Husten und Fieber kamen nun noch rheumatische Beschwerden und Diarrhöen hinzu. Ihm wurde klar, dass sein Leiden unheilbar war, und er setzte sich vorerst in Nizza zur Ruhe. Seinen Lebensabend wollte er später in der Toskana verbringen. Doch noch bevor er diese Reise antreten konnte, verstarb Niccolò Paganini im Mai 1840 in den Armen seines Sohnes Achille [2]. Anmerkung: Der vorliegende Beitrag ist aus einem Teil einer Projektarbeit der Studierenden der Medizintechnik Johanna Oswald und Maresa Großkinsky zum Thema Die Aussagekraft des Verhältnisses von Mittelfingerlänge zu Handbreite beim Marfan-Syndrom an der Hochschule Offenburg im Sommersemester 2013 entstanden. Literatur [1] Zitate.html (letzter Zugriff ). [2] Otte, A., Wink, K. (2008) Kerners Krankheiten großer Musiker, Die Neu bearbeitung, 6., erw. Aufl., Schattauer, Stuttgart, S [3] Otte, A. (2009) Genie und Wahnsinn in der Musik? Ärzteblatt Baden-Württemberg 64 (9): [4] Sterr, J. (2008) Diagnostische Schwierigkeiten bei Patienten mit Marfan-Syndrom, Dissertation, Technische Universität München. [5] Prof. Jörg Schmidtke, Medizinische Hochschule Hannover, persönliche Mitteilung aus dem Jahr 2007 in [2]. Der Teufelsgeiger Im aktuellen Kinofilm spielt David Garrett den legendären Niccolò Paganini. In dem Streifen verkörpert der deutsche Star geiger nicht nur das exzentrische Genie Paganinis, sondern spielt seine Musik auch noch in höchst eindrucksvoller Weise selbst. Anzeige PRIVATÄRZTLICHE TAGESKLINIK UND AMBULANZ IM HERZEN STUTTGARTS Behandlungsschwerpunkte Stresserkrankungen und Leistungseinbruch in Folge von Belastung (z.b. Burnout ) Depressionen und Ängste stressbedingte Körperbeschwerden Persönlichkeitsprobleme und -störungen (z.b. Borderline) selbstschädigendes Verhalten Essstörungen posttraumatische Erkrankungen akute Krisensituationen Das therapeutische Angebot von MentaCare Mentalisierungsbasierte Therapie Einzel- und Gruppenpsychotherapie Kunst-, Körper- und Theatertherapie Entspannungs-, Imaginations- und Achtsamkeitstraining Paar- und Familientherapie Angehörigenberatung psychiatrische Behandlung Burnout-Prophylaxe und Coaching Maßgeschneiderte und effektive Therapie neues, flexibles Setting: Auszeit aus dem Beruf oder Therapie, die in den Alltag integrierbar ist individuell zugeschnittene Behandlung (Intensität, Frequenz und Inhalt) Chefarzt Dr. med. Thomas Bolm Azenbergstr Stuttgart Telefon Telefax info@mentacare.de

16 Vermischtes Arzt für Innere- und Erinnerungs-Medizin Gedenken an Heinrich Huebschmann Heinrich Huebschmann In diesem Jahr wäre Heinrich Huebschmann (17. Mai 1913 in Leipzig 24. Dezember 1995 in Heidelberg) 100 Jahre alt geworden. Arzt für Innere und Erinnerungs- Medizin hat er sich genannt. Die Anamnese, basale Tätigkeit eines jeden Arztes, verstand er wörtlich; anamnesis (griech.) bedeute Erinnerung, nach innen schauen und nach hinten, in die Vergangenheit: Erinnerungsmedizin bedeutet kein neues Spezialfach. Sie gibt der Inneren Medizin einen neuen Sinn. Patienten finden immer Gefallen daran. Sie fühlen sich nicht als Unterstützung für Arztfamilien in Not Jede Spende hilft! psychisch krank abgestempelt, sondern menschlich angesprochen, auf verständliche Weise gleichsam eingeladen; sie werden zum Nachdenken angeregt. Oft bringen sie gleich wichtige Dinge zur Sprache, die Ansatzpunkte für therapeutisches Vorgehen bieten. Wegen Asthma vom Kriegsdienst befreit und stattdessen als Hilfskassenarzt eingesetzt, lernte Huebschmann früh das Zuhören. Entsprechend der Abmachung unter Freunden, sich nach dem hoffentlich überstandenen Krieg mit allen Kräften für eine neue Medizin einzusetzen, fand er zur Anthropologischen Medizin der Heidelberger Schule, deren Hauptvertreter Viktor von Weizsäcker die Beschränktheit der Naturwissenschaft betonte, wenn sie zur einzigen Grundlage für die Behandlung kranker Menschen gemacht werde. Ziel der Anthropologischen Medizin war, anders als in der Psychosomatik, eine Erweiterung der Grundlagen der ganzen Medizin, also auch des Verstehens und der Behandlung schwerer körperlicher Krankheit. Ein Zeugnis dieser Arbeit ist die Monographie Huebschmanns Psyche und Tuberkulose (1952), eine Zusammenfassung seiner Erfahrungen in der Ludolf Krehl-Klinik in Heidelberg, zuvor als Habilitationsschrift abgelehnt. Krankheit, ein Körperstreik (1964) zeigt erneut, welche Fundgrube sich für den Arzt einer neuen Medizin öffnet, auch bei der Begutachtung von Verfolgten des NS-Regimes, weshalb dieses Buch auch als ein früher Beitrag zur Traumaforschung anzusehen ist. Kein Wunder, dass die jüngeren Ärzte, die in den 80er Jahren eine andere Medizin wollten, sich von ihm anregen und durch seine Haltung und große Erfahrung ermutigen ließen. Heinrich Huebschmanns Erinnerungsmedizin ist immer noch aktuell, bei dem Ökonomie- und Zeitdruck im Gesundheitswesen und den vielen durch Misshandlung, die Arbeitswelt, Entwurzelung, Flucht und Kriege traumatisierten Patienten aktueller denn je. Dr. Mechthilde Kütemeyer Persönliche Schicksalsschläge oder andere Notsituationen können dazu führen, dass Ärzte und deren Familien in schwierige Lebenssituationen geraten. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kümmert sich die Hartmannbundstiftung Ärzte helfen Ärzten um in Not geratene Arztfamilien mit einem zentralen Gedanken kollegiale Hilfe zu leisten. Mit der Förderung der Schul- und Studienausbildung von Arztkindern, deren Eltern sich in finanziell prekärer Lage befinden, setzt sich die Stiftung zum Ziel, diesen den Weg in die eigene berufliche Existenz zu erleichtern. Aber auch die Hilfestellung bei der Berufseingliederung von Ärztinnen und Ärzten sowie die schnelle und unbürokratische Unterstützung bei Schicksalsschlägen und Notlagen als Hilfe zur Selbsthilfe sind ein wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit. Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Arbeit der Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten, damit auch in Zukunft dort Hilfe geleistet werden kann, wo sie gebraucht wird. Spendenkonto der Stiftung: Konto-Nr , BLZ , Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Stuttgart. Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Katastrophen-Alarm Wenn es zu einem Unfall oder einer Katastrophe kommt, benötigen Rettungskräfte Zeit, um den Einsatzort zu erreichen und Hilfe leisten zu können. Bei Unfall oder Feuer sind dies meist nur wenige Minuten, bei einer Katastrophe kann es wesentlich länger dauern, bis Rettungskräfte eintreffen. Zu möglichen Notsituationen gehören Unfälle und Brände ebenso, wie die Beeinträchtigung der Versorgung oder die Vorbereitung auf besondere Risiken. Diese könnten bei schweren Unwettern, Schneekatastrophen oder großflächigen Überschwemmungen ebenso auftreten, wie bei der Freisetzung chemischer (C), biologischer (B) oder radiologischer (R) bzw. nuklearer (N) Gefahrstoffe (CBRN-Gefährdung). Bei solchen Ereignissen ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich erst einmal selbst helfen können, bis die organisierte Hilfe eintrifft. Ein neuer Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Informationen und Verhaltenshinweise zu den verschiedensten Notsituationen. Mit einer persönlichen Checkliste kann der Stand der persönlichen Vorbereitungen geprüft werden. Weitere Informationen: Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen Ka tas tro phen C 540 ÄBW

17 Vermischtes Bundesweit erste Einrichtung in Ulm Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin Das Universitätsklinikum Ulm hat ein fächerübergreifendes überregionales Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin als Verbundprojekt mit den Universitätskliniken Freiburg und Heidelberg eröffnet; hinzu kommen weitere Kooperationspartner aus den Bereichen Kinderschutz und Jugendhilfe im Land. Es handelt sich um die bundesweit erste Einrichtung dieser Art. Sie wird geleitet von Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie. Auf Empfehlung der Medizinstrukturkommission und dem Wissenschaftsministerium soll das Zentrum die Kompetenzen aus den Fachbereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Rechtsmedizin bündeln, um die Qualität der Lehre, der Diagnostik und der Versorgungsqualität bei Kindesmisshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Gleichzeitig sollen Ärzte und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen ihre Möglichkeiten und Aufgaben im Kinderschutz besser kennen und umsetzen. Jubiläum für Turnier in Zimmern-Horgen Ärztliche Tennismeisterschaft Bereits zum zehnten Mal war der Tennisclub Zimmern-Horgen Ausrichter der offenen württembergischen Tennismeisterschaften für Ärzte und Apotheker, und dies mit einer Rekordbeteiligung: 25 Teilnehmer zwischen 28 und 85 Jahren kämpften in verschiedenen Altersklassen um die Titel, wobei im Turniermodus jeder gegen jeden gespielt wurde. Das größte Teilnehmerfeld gab es bei den Herren 50, wo zunächst in zwei Vorrundengruppen die Halbfinalteilnehmer ermittelt wurden. Wie in der Vergangenheit war die Veranstaltung verbunden mit einer zertifizierten Fortbildung für Ärzte, wobei in diesem Jahr zwei ehemalige Rottweiler als Referenten gewonnen wurden: Dr. Hartwig Schwaibold, Chefarzt der Urologischen Klinik in Bad Urach und Prof. Dr. Martin Huonker, Ärztlicher Direktor der Federseeklinik Bad Buchau. Schirmherr der zweitägigen Veranstaltung war Bürgermeister Emil Maser. Er würdigte das ehrenamtliche Engagement des TC Zimmern-Horgen: Was dieser Verein um seinen Vorsitzenden Dr. Herbert Huber auf die Beine stellt, ist beispielhaft. Maser wies ferner auf die Bedeutung der Veranstaltung für die Teilnehmer hin, da sie nicht nur dem Sport, sondern auch der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch dient. Die Teilnehmer Anzeige Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr Memmingen Tel. (08331) Mehr Infos: BESINNLICHE TAGE! Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr NEUE SONOTHEK: Meisenweg Leinfelden-E. Tel. (0711) Fax (0711) dormed-stuttgart.de

18 Vermischtes Planbares und angemessenes Honorar Bundesweit erster Orthopädievertrag Foto: Thinkstock Roger Jegg istock Am 1. Januar 2014 startet der Orthopädievertrag im Facharztprogramm von AOK Baden- Württemberg, MEDI Baden-Württemberg und Bosch BKK. Er war im Sommer von den drei Vertragspartnern, dem Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und dem Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen unterzeichnet worden. Teilnehmen können Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, die in das HausarztProgramm eingeschrieben sind. Der Vertrag zielt darauf ab, die großen orthopädischen Krankheitsbilder unspezifischer Rückenschmerz, spezifischer Rückenschmerz, Gon- Coxarthrose, Osteoporose und Rheuma frühzeitig zu erkennen und durch adäquate Behandlung die Chronifizierung der Beschwerden zu vermeiden. Dabei wenden sich die Partner ab von unnötiger apparativer Diagnostik und Therapie und hin zu einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung sowie einer Behandlung, in der die Förderung der Eigeninitiative der Patienten großgeschrieben wird. Wo Technik zur Früherkennung und Therapie sinnvoll ist, kann sie natürlich eingesetzt werden. Patienten profitieren unter anderem von den Qualitätsanforderungen, die der Vertrag an die Mediziner stellt. So ist durch die Verpflichtung zu einer strukturierten Fortbildung sowie zur Therapie nach aktuellen medizinischen Leitlinien sichergestellt, dass der Patient immer nach neuestem wissenschaftlichem Standard behandelt wird. Für die Ärztinnen und Ärzte ist das Honorar planbar und angemessen. Es trägt damit zum Erhalt der orthopädischen und chirurgischen Praxen bei. Jedes zweite Krankenhaus schreibt rote Zahlen Verkorkstes System Wohl wahr, Geld allein löst die Probleme der stationären Krankenversorgung nicht. Wenn aber jede zweite Klinik Verluste macht, stimmt die Finanzierung nicht. Vor allem die Bundesländer kommen ihrer Pflicht nicht nach, Gebäude und Ausstattung zu zahlen. Werden diese über den laufenden Betrieb gedeckt, um im Wettbewerb bestehen zu können, sind Defizite unvermeidbar. Mit den Fallpauschalen hat die Politik den Konkurrenzkampf um teure Eingriffe und einnahmeträchtige Behandlungen wissentlich verschärft. Kliniken, die sich hingegen um Schwerkranke oder Langzeitpatienten kümmern, erhalten dafür einen Pauschbetrag, der weder Sach- noch Personalkosten deckt. Die Arbeit der Ärzte und Pflegekräfte hat sich so enorm verdichtet, dass die Versorgung vieler Patienten leidet. Reicht es da aus, an einzelnen Stellschräubchen zu drehen, um die Kliniken zu sanieren? Nein, die gesamte verkorkste Finanzierung gehört auf den Prüfstand. Bund und Länder müssen sich überdies festlegen, wie die von ihnen beschworene wohnortnahe und flächendeckende stationäre Versorgung künftig aussehen soll. Hat die Politik beide Aufgaben erfüllt, können als überzählig identifizierte Betten abgebaut werden. Im Zentrum aller Reformen muss dabei stets das Wohl der Patienten stehen, nicht der Anreiz, gut dotierte Eingriffe vorzunehmen. Dann sind die Bürger sicher bereit, mehr Geld in die Kliniken zu stecken. Nachdruck aus Südwest Presse, mit freundlicher Genehmigung. Martin Hofmann Wichtige Hinweise für die baden-württembergische Ärzteschaft Ausbruch von Poliomyelitis in Syrien Nach Informationen des Landesgesundheitsamtes (LGA) wurde Ende Oktober durch die Weltgesundheitsorganisation WHO ein Polio-Ausbruch in Syrien bei Kindern unter drei Jahren bestätigt. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingsströme aus Syrien in die Nachbarländer und auch nach Deutschland sowie der seit Anfang des Jahres bestehenden Zirkulation eines Poliowildvirusstammes in Israel, der in Abwasserproben und in Stuhlproben von gesunden Kindern nachgewiesen wurde, ist das Risiko einer möglichen Einschleppung des Poliovirus nicht zu unterschätzen. Zusätzlich ist das Einschleppen von Polioviren aus den bekannten Endemiegebieten Afghanistan, Pakistan und Nigeria zu berücksichtigen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Durchimpfung in der Bevölkerung in Deutschland wird die Wahrscheinlichkeit für Krankheitsausbrüche in Deutschland vom LGA als gering eingeschätzt. Für einzelne Bevölkerungsgruppen mit geringer Durchimpfung kann das Einschleppen von Polioviren jedoch ein Risiko darstellen. Das Landesgesundheitsamt möchte die Ärzteschaft aus diesem Anlass nochmals sensibilisieren, bezüglich der Bedeutung des Impfschutzes allgemein sowie insbesondere im Hinblick auf Polio bei Asylbewerbern und Flüchtlingen, aber auch bei der einheimischen Bevölkerung, der Meldepflicht für Poliomyelitis nach 6 Infektionsschutzgesetz bereits bei klinischem Verdacht und der Notwendigkeit einer Enterovirus-Diagnostik bei akuter schlaffer Lähmung oder Verdacht auf virale Meningitis/Enzephalitis (in Baden- Württemberg wird die Diagnostik unter anderem vom Landesgesundheitsamt angeboten). Aktuelles zur Poliomyelitis und zum Ausbruch in Syrien ist auch auf den Internetseiten des Robert Koch- Institutes zu finden. Weitere Informationen: C 542 ÄBW

19 Vermischtes Management Akademie mit breitem Seminarangebot Neues MAK- Fortbildungsprogramm Die Management Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bietet Ärztinnen und Ärzten umfangreiche Angebote, sich über Themen der Praxisführung und -organisation sowie des Qualitätsmanagements zu informieren: Maßgeschneiderte Fortbildungen für alle wichtigen Bereiche des Unternehmens Praxis angefangen bei der Betriebswirtschaft und Praxisorganisation über die IT bis hin zum Qualitätsmanagement. Auch können in der MAK Qualifikationen erworben werden, um genehmigungspflichtige Leistungen der GKV zu erbringen. Die Angebote der MAK richten sich sowohl an freiberufliche als auch angestellte Ärzte und Psychotherapeuten. Darüber hinaus gibt es spezielle Schulungen für das Praxisteam. Besonderes Merkmal der Fortbildungen ist der hohe Bezug zur Praxis, der unmittelbar in die tägliche Arbeit einfließen kann. Zudem sind die meisten Fortbildungen der MAK von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und mit wertvollen Fortbildungspunkten ausgestattet. Weitere Informationen: SeMinArprogrAMM Mehr An KoMpeTenz für die praxis management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg C Neue Bücher Arztrecht leicht gemacht M. Weirich, 162 Seiten, Kleist, ISBN , 14,90 Euro Was ist das rechtliche Fundament ärztlichen Handelns? In fallorientierter Weise verschafft das Werk einen Überblick über den komplexen Bereich des Arztrechts und die Stellung des Arztes im Rechtssystem, ferner geht es auch auf das Patientenrechtegesetz ein. Zahlreiche praktische Beispiele, Übersichten und Leitsätzen widmen sich unter anderem dem Behandlungsverhältnis, der Vergütung, der Haftung des Arztes, Straftatbeständen etc. Eine eingängige Darstellung der Stellung des Arztes im Rechtssystem. Ethik im Gesundheitssystem S. Hedenigg, G. Henze, 180 Seiten, Kohlhammer, ISBN , 29,90 Euro Das Gesundheitssystem in Deutschland wird überwiegend unter Kostengesichtspunkten betrachtet. Der Untertitel des Buches postuliert, in Zukunft werde die Ethik zum Steuerungsmechanismus der Medizin. Experten sowie Patienten und Angehörige beleuchten diese Annahme aus dem Blickwinkel des modernen Krankenhausmanagements, der Kinderonkologie, der Neonatologie, der Psychiatrie, der Geriatrie sowie der Pflege. Das Alphabethaus J. Adler-Olsen, 592 Seiten, dtv, ISBN , 15,90 Euro Im Jahr 1944 gelangen zwei britische Kampfpiloten durch einen Absturz hinter die feindlichen Linien. Ihre Zuflucht in eine Nervenklinik im Breisgau entwickelt sich zum Alptraum: Psychisch Kranke dienen dort Nazi- Ärzten als Versuchskaninchen für Psychopharmaka. Zu dem spannenden, anrührenden, aber auch beklemmenden Psychothriller wurde der dänische Erfolgsautor durch Kindheitserlebnisse inspiriert; sein Vater war Psychiater. Knie aktiv J. Merk, T. Horstmann, 176 Seiten, Hirzel, ISBN , 24,80 Euro Wenn Treppenlaufen zur Qual wird oder die Turnschuhe seit Monaten unbenutzt bleiben müssen, ist oft das Knie schuld. Der Patientenratgeber bietet 100 Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Verbesserung der Beweglichkeit, beispielsweise bei Arthrose, nach Operation oder Knieersatz. Anhand verschiedener Programme können die Übungen zu einem individuellen Trainingsplan zusammengestellt und in einem Trainingstagebuch dokumentiert werden. Abhandlung über den Grauen Star und dessen Heilung H.-R. Koch, 312 Seiten, D. & L. Koch Verlag Bonn, ISBN , 48,00 Euro Der später in Stuttgart als Oberamtswundarzt tätige Johann Conrad Stoll hat 1791 den hier facsimilierten Text verfasst, der auf jeweils gegenüberliegenden Seiten transkribiert wurde. Das Zeitdokument spiegelt das Wissen des ausgehenden 18. Jahrhunderts um Entstehung und Therapie des grauen Stars wieder. Sie schildert ausführlich alle konservativen und operativen Behandlungskonzepte dieser Zeit. Detaillierte Einführung, Literatur und Index ergänzen das medizinhistorische Werk. Komm mit mir in meine Welt C. Bignion, 74 Seiten, CreateSpace, ISBN , 4,20 Euro Die Ärztin aus Radolfzell legt bereits die zweite Auflage ihrer Sammlung von Demenzgeschichten vor, die von Altenpflegeschülern beschrieben werden. Eine Anthologie, die das Herz berührt. Die Begebenheiten rufen die unterschiedlichsten Gefühle von Hilflosigkeit über Erstaunen, Erleichterung bis hin zu Fröhlichkeit hervor. Hinzu kommen unter anderem Verhaltensempfehlungen für Angehörige, Gymnastikübungen sowie Tipps für s Theaterspielen mit Dementen. ÄBW

20 Die informiert Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Die nachfolgenden Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg aus seiner Sitzung vom werden an dieser Stelle im Rahmen einer Berichterstattung veröffentlicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Veröffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg ausschließlich um eine Berichterstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze Zeit nach Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen. Wir verweisen daher grundsätzlich auf unsere Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landesausschusses jeweils umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage ( recht/bekanntmachungen) maßgeblich sind. Beschluss Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 gem. 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Schorndorf. Crailsheim, Künzelsau, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Wertheim. Aalen, Heidenheim. Baden-Baden. Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch/Walldorf. Bad Wildbad, Freudenstadt, Mühlacker, Nagold. Achern, Bad Krotzingen/Staufen, Breisach, Emmendingen, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr, Müllheim, Offenburg, Tittisee-Neustadt, Waldkirch. Schramberg. Bad Säckingen, Konstanz, Lörrach/ Weil, Schopfheim, Singen, Stockach. Münsingen, Reutlingen, Tübingen. Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm. Leutkirch, Pfullendorf, Ravensburg/Weingarten, Sigmaringen, Überlingen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main- Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar- Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald- Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber- Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald- Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, 544 ÄBW

21 Die informiert Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr- Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar- Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber- Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr- Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar- Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar- Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald- Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber- Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald- Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr- Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar- Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar- Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar- Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald- Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar- Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald- Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater Region Bodensee-Oberschwaben, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar- Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald- Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 gemäß 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte Waldshut. Hautärzte Göppingen. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 20. Dezember 2013 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er- ÄBW

22 Die informiert messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Heidenheim. Schwetzingen, Wiesloch/Walldorf. Freudenstadt. Offenburg. Konstanz. Riedlingen. Pfullendorf. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Heidenheim, Ortenaukreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar- Kreis. Chirurgen Biberach, Emmendingen, Neckar-Odenwald-Kreis, Sigmaringen, Zollernalbkreis. Frauenärzte Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Waldshut. HNO-Ärzte Biberach, Freudenstadt, Rems-Murr- Kreis, Rhein-Neckar-Kreis. Hautärzte Calw, Enzkreis, Ludwigsburg. Kinderärzte Biberach, Schwäbisch Hall. Nervenärzte Hohenlohekreis, Sigmaringen. Orthopäden Alb-Donau-Kreis, Biberach, Lörrach, Ortenaukreis, Reutlingen. Psychotherapeuten Rems-Murr-Kreis, Tuttlingen, Waldshut. Urologen Biberach, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Rhein- Neckar-Kreis, Rottweil, Tuttlingen. Spezialisierte fachärztliche Versorgung Anästhesisten: Region Hochrhein-Bodensee, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Kinder- und Jugendpsychiater Region Bodensee-Oberschwaben. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 gemäß 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Stadt Heilbronn, Tuttlingen, Zollernalbkreis. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln Alb-Donau-Kreis, Ludwigsburg, Pforzheim. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 20. Dezember 2013 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Stuttgart, Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender Postfach , Stuttgart Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 Telefon (07 11) ÄBW

23 Die informiert Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) Fax (07 11) Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigungen, Regierungsbezirk Stuttgart für das Jahr 2014 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nachfolgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten, Psychotherapeuten und Ermächtigungsangelegenheiten beraten und entscheiden: Sitzungstermine für Ärzte und Psychotherapeuten: Donnerstag, 6. Februar 2014 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 26. Februar 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 19. März 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 9. April 2014 Zulassung/Ärzte Donnerstag, 15. Mai 2014 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 4. Juni 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 16. Juli 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 13. August 2014 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 10. September 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 1. Oktober 2014 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 22. Oktober 2014 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 19. November 2014 Zulassung/Ärzte Donnerstag, 11. Dezember 2014 Zulassung/Ärzte Sitzungstermine für Ermächtigungsangelegenheiten: Donnerstag, 13. Februar 2014 Ermächtigung Mittwoch, 26. März 2014 Ermächtigung Mittwoch, 7. Mai 2014 Ermächtigung Mittwoch, 18. Juni 2014 Ermächtigung Mittwoch, 23. Juli 2014 Ermächtigung Mittwoch, 17. September 2014 Ermächtigung Mittwoch, 29. Oktober 2014 Ermächtigung Mittwoch, 10. Dezember 2014 Ermächtigung Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Postfach Stuttgart. Katharina Deis Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße Karlsruhe Telefon (07 21) Fax (07 21) Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigungen, Regierungsbezirk Karlsruhe für das Jahr 2014 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nachfolgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Sitzungstermine für Ärzte und Psychotherapeuten: Mittwoch, 5. Februar 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 12. Februar 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 26. März 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 30. April 2014 Zulassung/Psychotherapeuten Mittwoch, 21. Mai 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 18. Juni 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 9. Juli 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 6. August 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 3. September 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 24. September 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 15. Oktober 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 12. November 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 10. Dezember 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 17. Dezember 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Sitzungstermine für Ermächtigungsangelegenheiten: Mittwoch, 12. März 2014 Ermächtigung Mittwoch, 14. Mai 2014 Ermächtigung ÄBW

24 Die informiert Mittwoch, 25. Juni 2014 Ermächtigung Mittwoch, 10. September 2014 Ermächtigung Mittwoch, 5. November 2014 Ermächtigung Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Postfach Karlsruhe. Helmut Beyrle Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee Freiburg/Br. Telefon (07 61) Fax (07 61) Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Freiburg für das Jahr 2014 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nachfolgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Mittwoch, 22. Januar 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 19. Februar 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 12. März 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 26. März 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 16. April 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 28. Mai 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 18. Juni 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 25. Juni 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 16. Juli 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 20. August 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 17. September 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 24. September 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 22. Oktober 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 19. November 2014 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 10. Dezember 2014 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 17. Dezember 2014 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Postfach Freiburg. Dieter Rohleder Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße Reutlingen Telefon ( ) Fax ( ) Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Tübingen für das Jahr 2014 Der Zulassungsausschuss für Ärzte wird anlässlich der nachfolgenden Sitzungstermine über Zulassungsangelegenheiten von Ärzten und Psychotherapeuten beraten und entscheiden: Dienstag, 28. Januar 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Dienstag, 25. Februar 2014 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 25. März 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Dienstag, 29. April 2014 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 20. Mai 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Dienstag, 24. Juni 2014 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 22. Juli 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Dienstag, 23. September 2014 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 21. Oktober 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Dienstag, 18. November 2014 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 16. Dezember 2014 Zulassungen/Ärzte/Psychotherapeuten Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzungen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Ladungsfristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Postfach Reutlingen. Monique Litzkowy Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte 548 ÄBW

25 Anzeige Fortbildung, Seminare & Kongresse TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER Kurs 1: Kurs 2: Kurs 3: Kurs 4: Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. ( ) Balint-Termin: Uhr 4. Reise medizinischer Tag Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der CMT 2014 für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden Württemberg mit neun Punkten zertifiziert, die deutsche Tropen Gesellschaft DTG erkennt sie als Refresherkurs an Jahrestagung des Deutschen Pankreasclubs jeweils Uhr 24. / / / / Beginn 14. / Infoabend Uhr Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/-r und Transfusionsbeauftragte/-r Referenten: Teilnehmer des Qualitätszirkels Transfusionsmedizin Stuttgart Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörg., Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa. Start zur Ausbildung f. d. Zusatztitel Psychotherapiefachgebunden ca. 2 Jahre alle 6 Wo., Fr./Sa. Keine weiteren Termine, alles incl., auch Selbsterfahrung zum Erwerb Zusatztitel fachgeb. Psychotherapie, Beginn 14. / Insg. über ca. 2 Jahre ca. alle 6 Wochen Fr. / Sa., incl. allen WBO-Modulen Landesmesse Stuttgart ICS Congress Center Raum C 5.2/5.3 Alte Brauerei, Universitätsmedizin Mannheim Praxis für Transfusionsmedizin Schwarenbergstr Stuttgart Marienhospital Stuttgart Böheimstr Stuttgart Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) info@afpp.de Web: Pforzheim Ebersteinstr. 39 (Kontakt s. o.) Columbus Akademie Reise und Medizin Stuttgart GmbH Bitte melden Sie sich unter info@reisecolumbus.com verbindlich an. (Das Platzangebot ist begrenzt!) und teilen uns Ihre mit. Sie erhalten dann nach einigen Tagen einen Code zum Ausdrucken Ihrer persönlichen Einlasskarte. Anmeldeschluss ist der Tagungspräsident: PD Dr. med. Alexander Schneider II. Medizinische Klinik (Direktor: Prof. Dr. Matthias Ebert), Universitätsmedizin Mannheim Kontakt: Tel. (06 21) , Fax (06 21) dpc2014@umm.de Internet: Auskunft / Anmeldung: Dr. Angela Schabel Tel. (07 11) praxis@transfusionsemedizin-stuttgart.de Kosten: 200, Euro AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20, Engelsbrand Nutzen Sie die neue Rubrik im

26 Anzeige Fortbildung, Seminare & Kongresse TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER 21. / Medizinische Hypnose (I III) Freiburg Praxis PD Dr. Ross (I. Basis) Moderne Hypnose-Interventionen Praxis PD Dr. Ross Luisenstr / zur Kontrolle akuter und chronischer Luisenstr Freiburg (II. Aufbau) Schmerzen, Symptomreduktion Auskunft / Anmeldung: Dr-Ross@web.de 18. / bei psychosomatischen Störungen, Tel. (07 61) Web: (III. Vertiefung) Angst- und Schlafstörungen. Fax (07 61) (je 16 Std.; Als Zweitverfahren im Rahmen Kosten: 250, Euro, der Weiterbildung Psychotherapie Fortbildungspunkte: 20) (Entspannungsverfahren) anerkannt (Tagesseminar, 8 Std.; Kosten: 125, Euro, Fortbildungspunkte: 10) Advanced Mind-Tools Lösungsorientierte Kurz-Interventionen für Profis Eine starke und kompakte Auswahl an therapeutischen Formaten aus lösungsorientierter Kurzzeittherapie, moderner Hypnose und Health-NLP für Ärzte und Psychotherapeuten zur Behandlung psychosomatischer Störungen. EMDR-Ausbildung für Ärztl. u. Psycholog. PsychotherapeutInnen u. appr. KJP Hygienebauftragte(r) Arzt/Ärztin 40 Std. Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Krankenhaushygiene Modul I Weiterbildungskurse Homöopathie A, B, C, D (40 Std. je Kurs) Tübinger Fortbildung für Dermatologie 10. Symposium Praktische Allergologie Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) Fax (07 61) Tübingen (Uni-Klinik) Tübingen Kursgebühr 600, Euro Baden-Baden Hörsaalgebäude Kupferbau Hölderlinstr Tübingen Praxis PD Dr. Ross Luisenstr Freiburg Dr-Ross@web.de Web: EMDR-Institut Deutschland das autorisierte Partnerinstitut von Francine Shapiro, USA. Infos: Tel. ( ) Anmeldung /Auskunft: medhyg Institut für Medizinhygiene PD Dr. Schröppel Tel. ( ) schroeppel@medhyg.de Leitung: Dr. Wegener, Dr. Holzapfel, Peter Emmrich Anmeldung / Auskunft: Tel. ( ) bianca.viereck@web.de Prof. Dr. med. Tilo Biedermann PD Dr. med. Amir Yazdi Universitäts-Hautklinik Tübingen Tel. ( ) Fax ( ) brigitte.frey@med.uni-tuebingen.de Fortbildungspunkte sind beantragt Anmeldung nicht erforderlich Teilnahme kostenlos Anzeigenschluss für Heft 1/2014 ist bereits der 18. Dezember 2013 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Frau Angela Grüssner Telefon 0711/ Fax 0711/ gruessner@gentner.de Herr Rudolf Beck Telefon 0711/ Fax 0711/ beck@gentner.de

27 Anzeige Nachwuchs sucht wissensspender Vielen Studierenden fehlen aktuelle medizinische Fachbücher und Sie können helfen! Bei allen Unterschieden haben Deutschlands Hochschulbibliotheken eines gemeinsam: Sie haben zu wenig Geld. Und das, obwohl eine gute Ausstattung an Fachliteratur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium ist. Ohne exzellente Lehre gibt es keine spitzenmedizin Ärztliches handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles wissen. deshalb ist es wichtig, dass die hohe Qualität der ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann. schon seit Jahren kann die ausstattung der medizinischen Fachbibliotheken mit der überdurchschnittlichen preisentwicklung wissenschaftlicher publikationen nicht mehr schritt halten. Vor allem die für Forschung und Lehre dringend erforderliche Neuanschaffung von Lehrbüchern und Zeitschriften, aber auch die immer wichtiger werdende Bereitstellung von digitalen diensten kommt zu kurz. damit die neuen Lerninhalte in das medizinische studium integriert werden können, brauchen wir gut ausgestattete hochschulbibliotheken. Neben der staatlichen Grundfinanzierung der Bibliotheken ist daher ergänzende private Förderung ebenso wünschenswert wie notwendig. exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt von morgen. dr. Frank ulrich Montgomery, präsident der Bundesärztekammer so funktioniert ihre wissensspende: Bitte wählen Sie einen oder mehrere Titel aus, die Sie spenden möchten. Zur Zuordnung der Spende bitte die ausgefüllte Liste an Wissen schaffen e. V. senden. Bitte überweisen Sie den Spendenbetrag, über den Sie eine steuerlich wirksame Zuwendungsbescheinigung erhalten, auf das angegebene Spendenkonto. Zum Dank werden die neuen Bücher mit Ihrem Namen gekennzeichnet. Unter nehmen wir Sie in die Spendergalerie auf. adresse / Kontakt: Wissen schaffen e.v. Postfach Hamburg info@wissenschaffen.de spenden-konto: Wissen schaffen e.v. Postbank Hamburg BLZ Konto-Nr häufige spendenwünsche medizinischer Fachbibliotheken: Anzahl Titel Preis Deetjen/Speckmann/Hescheler, Physiologie mit CD-ROM 69,99 Horn, Biochemie des Menschen 39,99 Klinke/Pape/Silbernagl, Physiologie 79,95 Löffler/Petrides/Heinrich, Biochemie und Pathobiochemie 79,95 Pschyrembel. Klinisches Wörterbuch mit CD-ROM 49,95 Schünke/Schulte/Schumacher, Prometheus Lernatlas der Anatomie 74,95 Bd.: Allgemeine Anatomie und Bewegungssystem 59,99 Bd.: Hals und Innere Organe 54,99 Sobotta, Anatomie d. Menschen (Der kompl. Atlas in einem Bd.) 69,95 Taschenatlas d. Anatomie Bd. 1. Bewegungsapparat 29,99 Taschenatlas d. Anatomie Bd. 2. Innere Organe 29,99 Taschenatl. d. Anatomie Bd. 3. Nervensystem u. Sinnesorgane 29,99 ich unterstütze folgende hochschule: Vorname / Name / Firma: Straße / Hausnummer: PLZ / Wohnort: Telefon: Für die großzügige Förderung danken wir:

28 Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Programm: Dr./Univ. Zagreb Erich Dunkel, Freiburg * Dr. med. Helmuth Räder, Bad Wurzach * Dr. med. Ruth Kirchesch, Mannheim * Rene Zelenka, Baden-Baden * Dr. med. Rudolf Drexler, Rastatt * Dr. med. Gertrud Bruch, Enzkreis * Dr. med. Klaus Neff, Mannheim * PD Dr. med. Dr. rer. nat. Herbert Grimminger, Reutlingen * Dr. med. Hans Bathelt, Freudenstadt * Prof. Dr. med. Thorsten Nikolaus, Ulm * Dr. med. Wolfgang Möglinger, Calw * Dr. med. Dietrich Gothein, Überlingen * Dr. med. Werner Stoll, Freudenstadt * Dr. med. Gerhard Kuhnigk, Baden-Baden * Prof. Dr. med. Hermann Weidemann, Freiburg * Dr. med. Hans-Dieter Stark, Galldorf * Wieslaw-Henryk Lesniewski, Enzkreis * Dr. med. Frank Markus, Tübingen * Dr. med. Walter Gdynia, Baden-Baden * Dr. med. Egon Pelzer, Offenburg * Dr. med. Klaus Vaupel, Baden-Baden * Dr. med. Hugo Hättrich, Rottweil * Dr. med. Cornelia Fahrer, Mannheim * Dr. med. Eduard Barcsay, Karlsruhe * Dr. med. Helga Holthuysen, Müllheim * Dr. med. Bruno Feige, Görwihl * Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) Fax (07 11) Weitere Infos unter Fortbildungsveranstaltung Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken Fehlende gesetzliche Grundlagen führten bei Zwangsbehandlungen psychisch Kranker zwischen Betroffenen und Behandlungsteams teilweise zu extremen Belastungen und prekären Situationen. Auf Bundes- und Länderebene wurden inzwischen neue gesetzliche Regelungen geschaffen. Die geänderte Rechtslage stellt die Beteiligten jedoch nun vor neue Herausforderungen. Die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer hat mit ihrer Stellungnahme vom April 2013 Handlungsempfehlungen gegeben, die im Rahmen unserer Fortbildungsveranstaltung vorgestellt und erläutert werden. Ebenso wird die Problematik der Zwangsbehandlung psychisch Kranker aus verschiedenen beruflichen Positionen und aus Sicht der Betroffenen beleuchtet. Mit dieser Veranstaltung wollen die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer informieren, gemeinsam diskutieren, Verständnis schaffen, Lücken erkennen und zur Klärung beitragen. Termin: Samstag, 11. Januar Uhr 9.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Landesärztekammer Dipl.-Psych. Friedrich Gocht, Landespsychotherapeutenkammer Grußworte Dr. med. Christoph von Ascheraden, Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Uhr Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zur Zwangsbehandlung bei psychischen Erkrankungen Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen Uhr Die Patientenverfügung im psychiatrischen Bereich Kristin Memm, Rechtsabteilung der Landesärztekammer Thüringen, Jena Aspekte der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken aus Sicht Uhr... der Patienten Gabriele Brenner, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden- Württemberg e. V., Stuttgart Uhr Imbiss-Pause 552 ÄBW

29 Bekanntmachungen Uhr... der Polizei Konrad Aichinger, Polizeirevier Göppingen Uhr... des Betreuungsrichters Dr. Jörg Schlachter, Amtsgericht Ettlingen Uhr... des Hausarztes Dr. med. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal Uhr... des niedergelassenen Therapeuten Dr. med. Stefan Engel, Stuttgart Uhr Kaffeepause Uhr... der Pflege Ralf Schäfer, Pflegerische Stationsleitung, Furtbachkrankenhaus Stuttgart Uhr... des klinischen Behandlers Dr. med. Christopher Dedner, Klinik für Suchttherapie des Klinikums Schloss Winnenden Uhr... des klinischen Therapeuten Dr. med. Stefan Engel, Stuttgart Uhr Gemeinsame Abschlussdiskussion Uhr Schlusswort Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Dipl.-Psych. Friedrich Gocht Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart-Degerloch Kosten: keine Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Mangold, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, Stuttgart, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , helene.mangold@laek-bw.de, Internet: Wahlergebnis Ergebnis der Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte am 23.November 2013 für die 17. Amtsperiode vom bis Stimmzettel wurden abgegeben. 1 Stimmzettel war ungültig. Es gab keine Enthaltungen. Nordwürttemberg: 1. Dr. Christoph Ehrensperger Sindelfingen 2. Dr. Matthias Fabian Stuttgart 3. Dr. Manfred Frenzel Oberstenfeld 4. Dr. Stephan Roder Talheim 5. Dr. Jürgen de Laporte Esslingen 6. Dr. Michael Oertel Stuttgart 7. Prof. Dr. Albrecht Hettenbach Göppingen 8. Dr. Kirsten Buttkereit-Renz Esslingen 9. Heidi Gromann Winnenden Nordbaden: 1. Dr. Bernd Walz Wildberg 2. Dr. Dorothee Müller-Müll Freudenstadt 3. Dr. Herbert Zeuner Heidelberg 4. PD Dr. Christian Benninger Heidelberg 5. Dr. Stephanie Gösele Heidelberg 6. Dr. Peter Gasteiger Schwetzingen 7. Dr. Ingrid Krombholz-Nolinski Wiesloch 8. Ullrich Waizenegger Pforzheim Südbaden: 1. Dr. Ulrich Clever Freiburg 2. Prof. Dr. Michael Faist Oberkirch 3. Dr. Claudia Braig Villingen-Schwenningen 4. Dr. Christoph Graf Gottmadingen 5. Dr. Rainer Linus Beck Freiburg 6. Dr. Paula Hezler-Rusch Konstanz 7. Dr. Peter Tränkle Bad Krozingen Südwürttemberg: 1. Dr. Norbert Fischer Ulm 2. Dr. Manfred Eissler Reutlingen 3. Dr. Silvia Braun-Biggel Waldburg 4. Dr. Frank Reuther Ulm 5. Dr. Michael Schulze Tübingen 6. Dr. Hans-Otto Bürger Vogt Ersatzvertreter aus den Bezirken sind nach 10 Abs. 4 der Satzung in folgender Reihenfolge: Nordwürttemberg: 1. Dr. Wolfgang Miller Leinfelden-Echterdingen 2. Dr. Michael Friedrich Markgröningen 3. Dr. Martin Uellner Heilbronn 4. Dr. Hans Roth Göppingen Nordbaden: 1. Dr. Jürgen Braun Mannheim 2. Dr. Detlef Lorenzen Heidelberg 3. Carsten Mohrhardt Karlsruhe 4. Dr. Claus-Michael Cremer Mannheim Südbaden: 1. Dr. Martin Schieber Freiburg 2. Dr. Michael Ehret Villingen-Schwenningen 3. Dr. Christoph v. Ascheraden St. Blasien 4. Dr. Michael Jacobs Müllheim Südwürttemberg: 1. Dr. Margareta Schlipf Ulm 2. Dr. Germar Büngener Friedrichshafen 3. Bettina Henning Ravensburg ÄBW

30 Bekanntmachungen Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 22. November 2013 Auf Grund von 2 der Satzung zur Änderung der Wahlordnung vom 10. Oktober 2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 502) wird nachstehend der Wortlaut der Wahlordnung in der sich aus der Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung vom 19. November 2008 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 12/2008, Sonderdruck) sowie der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Wahlordnung vom 16. Dezember 2009 (Ärzteblatt 2010, S. 22) und vom 10. Oktober 2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 502) ergebenden, ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung, bekannt gemacht. Stuttgart, den 22. November 2013 Dr. med. Ulrich Clever Präsident Dr. med. Michael Deeg Schriftführer Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 10. Oktober 2013 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Wahlordnung gilt für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter), der Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern (Bezirksvertreter) und der Delegierten zum Deutschen Ärztetag. 2 Wahlverfahren (1) Die der Landesärztekammer zugehörigen Ärztinnen und Ärzte in den Bezirken Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg wählen die Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern (Bezirksvertreter) in Form der Briefwahl nach Wahlbezirken und Wahlkreisen. Wahlbezirke sind die Bereiche der Bezirksärztekammern. Wahlkreise sind die Bereiche der Ärzteschaften. (2) Die aus diesen Wahlen hervorgegangenen Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Süd württemberg wählen die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter) sowie die Delegierten zum Deutschen Ärztetag. (3) Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlrecht, frei, gleich und geheim durchgeführt. Die Wahlberechtigten können Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen wählen. (4) Für die Wahlen soll mit Zustimmung des Landeswahlausschusses die automatische Datenverarbeitung einschließlich maschinenlesbarer Stimmzettel eingesetzt werden. (5) Die Wahlperiode dauert 4 Jahre. 3 Wahlfristen und Wahltermine (1) Wahlvorschläge gem. 15 müssen dem Bezirkswahlleiter bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche zugegangen sein. Die Wahlen für die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern finden ab dem Tag der Versendung der Wahlunterlagen gem. 18 bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 48. Kalenderwoche statt. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der Stimmbrief spätestens am letzten Tag der Frist zur Ausübung des Wahlrechts 24 Uhr dem Bezirkswahlleiter zugegangen ist. (2) Die aus diesen Wahlen hervorgegangenen Bezirksvertreter treten am Samstag der 5. Kalenderwoche des der Wahlhandlung folgenden Jahres zu ihrer konstituierenden Versammlung zusammen und wählen die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter) sowie die Delegierten zum Deutschen Ärztetag. Die Einberufung erfolgt schriftlich bei jedem einzelnen Mitglied unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstag. Aus wichtigem Grund kann der Landeswahlausschuss auch einen anderen Termin festlegen. Anstelle eines Mitglieds werden Ersatzpersonen in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahlen geladen, wenn das Mitglied oder die zunächst geladene Ersatzperson verhindert ist und dies dem Bezirkswahlleiter mitgeteilt worden ist. (3) Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer tritt am Samstag der 8. Kalenderwoche des der Wahlhandlung folgenden Jahres zu ihrer konstituierenden Versammlung zusammen. Die Einberufung erfolgt schriftlich bei jedem einzelnen Mitglied unter Mitteilung der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstag. Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Die sich aus den Absätzen 1 3 ergebenden Wahlfristen und Wahltermine werden vom Landeswahlleiter bekannt gemacht. 4 Art und Zusammensetzung der Wahlausschüsse (1) Für die Wahl der Mitglieder zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter), der Mitglieder zu den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern (Bezirksvertreter) und der Delegierten zum Deutschen Ärztetag sind bei der Landesärztekammer ein Landeswahlausschuss und in jedem Wahlbezirk ein Bezirkswahlausschuss zu bilden. (2) Der Landeswahlausschuss besteht aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzenden und je einem Wahlberechtigten aus den vier Wahlbezirken als Beisitzer. Er wird einschließlich des stellvertretenden Vorsitzenden und zweier stellvertretender Beisitzer vom Vorstand der Landesärztekammer bestellt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben. Sie dürfen in keinem aktiven Dienst- oder Anstellungsverhältnis zur Landesärztekammer oder einer ihrer Untergliederungen stehen. (3) Der Bezirkswahlausschuss besteht aus dem Bezirkswahlleiter als Vorsitzenden und vier Wahlberechtigten aus dem Wahlbezirk. Er wird einschließlich des stellvertretenden Vorsitzenden und zweier stellvertretender Beisitzer vom Vorstand der Bezirksärztekammer bestellt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben. Sie dürfen in keinem aktiven Dienst- oder Anstellungsverhältnis zur Landesärztekammer oder einer ihrer Untergliederungen stehen. (4) Die Wahlausschüsse können Hilfskräfte beiziehen, die unter ihrer Aufsicht und Weisung tätig werden. Wahlbewerber können nicht Mitglieder der Wahlausschüsse oder Hilfskräfte sein. (5) Widerspruchsbehörde im Sinne des 8. Abschnittes der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung ist der Landeswahlausschuss. 5 Verfahren der Wahlausschüsse (1) Die Wahlausschüsse sind bei Anwesenheit des Wahlleiters oder seines Stellvertreters und von mindestens der Hälfte seiner sonstigen Mitglieder oder ihrer Stellvertreter beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (2) Zu den Sitzungen der Wahlausschüsse, die sich mit der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses befassen ( 21 24), haben die Wahlberechtigten Zutritt. Ort und Zeitpunkt der Sitzungen sind den Wahlberechtigten auf Anfrage durch den Vorsitzenden des Wahlausschusses mitzuteilen. 554 ÄBW

31 Bekanntmachungen (3) Die Bekanntmachungen der Wahlausschüsse und der Wahlleiter erfolgen im Ärzteblatt Baden-Württemberg oder durch schriftliche Benachrichtigung der Wahlberechtigten. 6 Wahlniederschriften Über das Wahlverfahren und das Wahlergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Bezirkswahlleiter zu unterzeichnen ist. Die Wahlniederschrift ist an den Landeswahlleiter zu übersenden. 7 Bekanntmachung der Wahlergebnisse (1) Das Ergebnis der als gültig anerkannten Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk sowie die Namen der gewählten Bezirksvertreter und Ersatzpersonen sowie die jeweils erreichten Stimmenzahlen werden vom Bezirkswahlleiter im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gemacht. Der Bezirkswahlleiter setzt die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl als Bezirksvertreter oder als Ersatzperson unter Hinweis darauf, dass sie zur Annahme und Ausübung ihres Amtes nach 16 des Heilberufe-Kammergesetzes verpflichtet sind, in Kenntnis. (1a) Der Bezirkswahlleiter kann auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Merkmale der Wahlberechtigten eine Statistik zur Wahlbeteiligung erstellen: a) Geschlecht b) Alter c) Status (angestellt/beamtet/niedergelassen, sonst ärztlich tätig, nicht ärztlich tätig). Der Landeswahlausschuss kann hierzu Richtlinien erlassen. Die Statistik ist im Ärzteblatt Baden-Württemberg zu veröffentlichen. (2) Das Ergebnis der Wahl und die Namen der gewählten Landesvertreter und Ersatzpersonen sowie die jeweils erreichten Stimmenzahlen werden vom Landeswahlleiter im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gemacht. Der Landeswahlleiter setzt die Gewählten schriftlich von ihrer Wahl als Landesvertreter oder als Ersatzperson unter Hinweis darauf, dass sie zur Annahme und Ausübung ihres Amtes nach 16 des Heilberufe-Kammergesetzes verpflichtet sind, in Kenntnis. (3) Das Ergebnis der Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag wird vom Bezirkswahlausschuss festgestellt und dem Landeswahlleiter zur Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg übersandt. 8 Wahlanfechtung (1) Hält ein Wahlberechtigter die Wahl zur Bezirksvertreterversammlung, zur Landesvertreterversammlung oder zum Deutschen Ärztetag für ungültig, kann er binnen einer Woche nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses ( 7) den Landeswahlausschuss anrufen (Wahlanfechtung). Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Gewählten treten ihr Amt unbeschadet einer Wahlanfechtung nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Bezirkswahlleiter oder den Landeswahlleiter an. (2) Eine Wahl ist für ungültig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte, dass wesentliche Vorschriften über die Wahlvorbereitung, die Abstimmung oder die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses unbeachtet geblieben sind. (3) Die Ungültigkeit einer Wahl sowie Änderungen eines Wahlergebnisses sind in derselben Weise wie das Wahlergebnis bekannt zu machen. (4) Gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses kann binnen eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. (5) Wird eine Wahl für ungültig erklärt, so hat eine Neuwahl stattzufinden. Die Neuwahl hat innerhalb der vom Landeswahlausschuss bestimmten Frist stattzufinden. 9 Aufbewahrung von Wahlakten Die Wahlakten sind bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine Wahlanfechtung bei den Bezirksärztekammern aufzubewahren. Vorgänge, die beim Landeswahlausschuss angefallen sind, sind bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine Wahlanfechtung bei der Landesärztekammer aufzubewahren. II. Wahl zu den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern 10 Zahl der zu wählenden Bezirksvertreter (1) In die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer wird für je 170 im Mitgliederverzeichnis des Bezirks erfasste Wahlberechtigte (Stichtag 1. April des Wahljahres) ein Vertreter gewählt. Von der im Bezirk zu wählenden Anzahl von Vertretern wird ein Drittel über Bezirkslisten gewählt, zwei Drittel werden über Kreislisten gewählt. Ergeben sich bei der Berechnung der Anzahl Dezimalstellen, wird bezüglich der Bezirkslisten auf ganze Zahlen aufgerundet, bezüglich der Kreislisten abgerundet. Die Zahl der über die Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter wird in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der Wahlbe rechtigten in jedem Wahlkreis an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten im Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird. Maßgebend ist die Zahl der im Mitgliederverzeichnis des Bezirks erfassten Wahlberechtigten am 1. April des Wahljahres. Nach diesen Prozentsätzen werden die zu verteilenden Sitze auf die einzelnen Wahlkreise aufgeteilt, wobei die Zahlen hinter dem Komma zunächst unberücksichtigt bleiben. Ein Wahlkreis, bei dem weniger als ein Sitz errechnet wird, erhält dennoch mindestens einen Vertreter. Die verbleibenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma vergeben. Wahlkreise, die bereits einen Sitz nach Satz 7 erhalten haben, bleiben hierbei unberücksichtigt. Bei gleich großen Zahlen hinter dem Komma entscheidet das Los. (2) Für die in den Wahlkreisen und Wahlbezirken zu wählenden Vertreter sind nach den Vorgaben des 23 Abs. 4 Ersatzpersonen festzustellen. (3) Die Zahl der über Bezirkslisten und der in den einzelnen Wahlkreisen über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter ermittelt der Bezirkswahlausschuss. Die Zahlen sind vom Bezirkswahlleiter bekannt zu machen ( 5 Abs. 3). 11 Wahlrecht und Wählbarkeit (1) Wahlberechtigt und wählbar sind alle der Bezirksärztekammer zugehörigen Kammermitglieder ( 22 Abs. 1 i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 1 Heilberufe-Kammergesetz), deren Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach 14 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz verlorengegangen ist und die nicht auf ihr Wahlrecht und ihre Wählbarkeit nach 14 Abs. 4 Heilberufe- Kammergesetz verzichtet haben. Im Wahlkreis wahlberechtigt und wählbar ist, wer im Wahlkreis den ärztlichen Beruf ausübt oder ohne ärztlich tätig zu sein seinen Wohnsitz hat. Die Ausübung des Bestimmungsrechts nach 1 Absatz 1 Satz 5 der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die laufende Wahlperiode berührt das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach den Sätzen 1 und 2 für die folgende Wahlperiode nicht. (2) Freiwillige Kammermitglieder ( 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar. (3) Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in der Wählerliste eingetragen ist. Wer erst nach Abschluss der Wählerliste ( 14) die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, ist ÄBW

32 Bekanntmachungen a) wahlberechtigt und wählbar, wenn er bei Einreichung des Wahlvorschlages ( 16 Absatz 2 Satz 2) durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw. Meldenachweises sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist, b) wahlberechtigt, wenn er nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen Wahlkreis von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; er kann sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen aushändigen lassen, wenn er spätestens bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw. Meldenachweises sein Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag übersandt, wenn deren Zugang noch vor Ablauf der Wahlfrist zu erwarten ist. In den Fällen a) und b) veranlasst der Bezirkswahlleiter unverzüglich die Ergänzung der Wählerliste. 12 Fertigung und Auslegung der Wählerlisten (1) Der Bezirkswahlleiter lässt zum des Wahljahres Listen der im Mitgliederverzeichnis des Bezirks erfassten Wahlberechtigten für jeden Wahlkreis (Wählerlisten) aufstellen. Die Wahlberechtigten sind in alphabetischer Reihenfolge mit Zu-, Vorname und dem Ort der überwiegenden ärztlichen Tätigkeit (bei gleicher Verteilung nach persönlicher Erklärung), wenn keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, dem Wohnort, aufzuführen. (2) Der Bezirkswahlleiter veranlasst, dass in der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer und den von ihm bestimmten Stellen die Wählerlisten mindestens sieben Werktage lang zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten aufliegen. (3) Die Auflegung der Wählerlisten ist mit Angabe des Ortes und der Auflegungsfrist bekannt zu machen ( 3 Abs. 4). (4) Die Wählerlisten werden bis zu ihrem Abschluss ( 14) von Amts wegen berichtigt oder ergänzt. 13 Einspruch gegen Wählerlisten Jeder Wahlberechtigte, der Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann ihre Berichtigung während der Auflegung beantragen. Wird der Verlust des Wahlrechts einer Person erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt, so ist dies in einem Anhang zur Wählerliste festzustellen. Die Betroffenen sind zu benachrichtigen. Der zuständige Bezirkswahlausschuss entscheidet über den Berichtigungsantrag und benachrichtigt den Antragsteller und den Betroffenen. Dem Beschwerten steht das Recht zu, binnen einer Woche nach Benachrichtigung den Landeswahlausschuss anzurufen. 14 Abschluss der Wählerlisten Die Wählerlisten werden vom Bezirkswahlausschuss abgeschlossen und vom Bezirkswahlleiter beurkundet. 15 Inhalt und Form der Wahlvorschläge (1) Die Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und Wahlbezirken zu wählenden Bezirksvertreter sind beim Bezirkswahlleiter (im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als ) einzureichen. Die Kreiswahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind. Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahlvorschläge. Die einzelnen Bewerber müssen auf den Kreis- und Bezirkswahlvorschlägen mit laufenden Ziffern versehen sein. (2) Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf einem Bezirkswahlvorschlag benannt sein. (3) Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten und den Vertreter des Wahlvorschlages angeben. Fehlt ein Kennwort, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort. Fehlt die Angabe eines Vertreters, so gilt der an erster Stelle stehende Bewerber als Vertreter des Wahlvorschlages. (4) Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber (im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als ) beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen. Die Zustimmungserklärung kann bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Bezirkswahlleiter zurückgenommen werden. (5) Der Wahlvorschlag muss mehr Bewerber enthalten, als Bezirksvertreter im jeweiligen Wahlkreis bzw. Wahlbezirk zu wählen sind. Die Zahl der Bewerber darf das Doppelte der zu Wählenden nicht überschreiten. (6) im Einzelnen sind im Wahlvorschlag zur Person des Bewerbers folgende Angaben aufzunehmen: a) Name und Vorname, b) gegebenenfalls akademische Grade und ärztliche Titel, c) gegebenenfalls eine Facharztbezeichnung oder die Berufsbezeichnung Arzt, d) Status (niedergelassen, angestellt, beamtet, sonst ärztlich tätig, nicht ärztlich tätig), e) Niederlassungs- oder Beschäftigungsort, bei nicht Berufstätigen Wohnort. Die Angaben nach Buchstaben c) und d) sollen miteinander verbunden werden. Wenn dabei bei gleichen Angaben die Personen der Bewerber nicht unzweifelhaft erkennbar sind, sind weitere Angaben zur Identität zulässig und geboten. 16 Zulassung der Wahlvorschläge (1) Der zuständige Bezirkswahlleiter prüft die eingereichten Wahlvorschläge und veranlasst die Beseitigung von Mängeln. (2) Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der zuständige Bezirkswahlausschuss nach Ablauf der Einreichungsfrist. Ein Wahlvorschlag ist zuzulassen, wenn er bis zum Ablauf der Einreichungsfrist den Anforderungen dieser Wahlordnung entspricht. Die Wahlvorschläge werden mit einer Ordnungsnummer versehen, die das Los bestimmt. Der Gültigkeit eines Wahlvorschlages steht nicht entgegen, dass ein Wahlbewerber verstirbt oder die Wählbarkeit verliert. (3) Die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ist demjenigen, der den Wahlvorschlag eingereicht hat, unverzüglich zuzustellen. Im Zweifel gilt der an erster Stelle stehende Bewerber als Vertreter der Liste. (4) Gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags kann binnen einer Woche nach Zustellung oder Eröffnung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Bezirkswahlleiters der Landeswahlausschuss angerufen werden. Die Anrufung des Landeswahlausschusses hat keine aufschiebende Wirkung. (5) Die Bezirkswahlleiter können die zugelassenen Wahlvorschläge auf der Internetseite der jeweiligen Bezirksärztekammer bekannt geben. 17 Ausstellung von Stimmzetteln Für die zugelassenen Wahlvorschläge lässt der Bezirkswahlausschuss die Stimmzettel für die Wahlkreise und den Wahlbezirk fertigen. Auf dem Stimmzettel sind zur Person der Bewerber die Angaben nach 15 Abs. 6 sowie das Kennwort des Wahlvorschlags nach 15 Abs. 3 anzugeben. Die Stimmzettel sind in Form, Schriftbild, Größe und Farbe einheitlich zu gestalten, wobei für die Stimmzettel für die Wahlen in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk unterschiedliche Farben zu verwenden sind. 556 ÄBW

33 Bekanntmachungen 18 Versendung der Wahlunterlagen (1) Der Bezirkswahlleiter versendet an jeden Wahlberechtigten, der in der Wählerliste eingetragen ist, spätestens 15 Tage vor dem letzten Tag der Frist zur Ausübung des Wahlrechtes die Wahlunterlagen: a) die Stimmzettel seines Wahlkreises und die Stimmzettel seines Wahlbezirks ( 17), b) einen Wahlumschlag ohne nähere Kennzeichnung zur Aufnahme der Stimmzettel. Der Wahlumschlag ist mit dem Dienstsiegel der Bezirksärztekammer und dem Aufdruck Wahlumschlag zu versehen, c) einen äußeren Briefumschlag (Stimmbrief) mit der Anschrift des Bezirkswahlleiters, dem Namen des Wahlberechtigten, der Angabe des Wahlkreises und den Aufdrucken Wahl, Antwort und Entgelt bezahlt Empfänger, d) einen Hinweis auf die Frist, innerhalb der das Wahlrecht ausgeübt sein muss. (2) Der Bezirkswahlleiter kann Erläuterungen über die Ausübung des Stimmrechts den Unterlagen beifügen. 19 Stimmabgabe (1) Jeder Wahlberechtigte hat für die Wahl beim Kreiswahlvorschlag so viele Stimmen, wie Vertreter in den Wahlkreisen, beim Bezirkswahlvorschlag, wie Vertreter in den Wahlbezirken zu wählen sind. (2) Für die Wahl im Wahlbezirk und in den Wahlkreisen gibt der Wähler seine Stimmen für die Bewerber in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber, denen er seine Stimme geben will, durch ein Kreuz bei dem vorgedruckten Namen oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet. Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, hat er durch die Ziffer zwei oder drei hinter dem Namen oder auf sonst eindeutige Weise unter Beachtung der Stimmenhöchstzahl als mit zwei oder drei Stimmen gewählt zu kennzeichnen. (3) Der Wähler legt die Stimmzettel in den Wahlumschlag ( 18 Abs. 1 Buchst. b), der keine sonstigen Kennzeichen und keinen sonstigen Inhalt aufweisen darf. Der Wahlum schlag ist zu verschließen. Er wird dann in den Stimmbrief ( 18 Abs. 1 Buchst. c) gelegt. Dieser ist ebenfalls zu verschließen, zur Post zu geben oder beim Bezirkswahlleiter abzugeben. (4) Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der Stimmbrief im Zeitraum zwischen Versendung der Wahlunterlagen und dem letzten Tag der Frist zur Ausübung des Wahlrechtes beim Bezirkswahlleiter eingegangen ist. (5) Der Stimmbrief wird nicht dadurch ungültig, dass der Wähler nach der Wahlhandlung sein Wahlrecht verliert. 20 Eingang der Stimmbriefe (1) Der Bezirkswahlleiter versieht die eingehenden Stimmbriefe mit einem Eingangsstempel und vermerkt den Eingang in der Wählerliste. Wahlberechtigte, die von ihrem Stimmrecht nach 11 Abs. 3 Satz 2 Gebrauch gemacht haben, werden in einem Anhang zur Wählerliste vermerkt. (2) Die Stimmbriefe werden bis zur Auszählung ungeöffnet unter Verschluss gehalten. Eine Rücknahme des Stimmbriefes nach Zugang beim Bezirkswahlleiter ist unzulässig. 21 Prüfung der Stimmbriefe und Wahlumschläge (1) Nach Ablauf der Frist zur Stimmabgabe legt der Bezirkswahlleiter dem Bezirkswahlausschuss die Wählerliste nebst Anhang sowie die Stimmbriefe zur Überprüfung vor. Wenn über die Person oder das Wahlrecht des Stimmbriefabsenders oder über die Gültigkeit des Stimmbriefes Zweifel bestehen, entscheidet der Bezirkswahlausschuss über dessen Gültigkeit. (2) Die Stimmbriefe werden geöffnet, die darin liegenden Wahlumschläge werden ungeöffnet gesammelt und gegen unberechtigten Zugriff gesichert aufbewahrt. Ist der Wahlumschlag oder der Stimmbrief unverschlossen, ist die Stimmabgabe ungültig. Bestehen Zweifel über die Gültigkeit, entscheidet darüber der Bezirkswahlausschuss. (3) Beanstandungen des Bezirkswahlausschusses nach den Absätzen 1 und 2 werden in der Wählerliste vermerkt. Die nicht rechtzeitig eingegangenen oder für ungültig erklärten Stimmbriefe werden ungeöffnet der Wählerliste beigelegt. Die für ungültig erklärten Wahlumschläge sind mit den dazugehörigen Stimmbriefen ebenfalls der Wählerliste beizufügen. 22 Prüfung und Zählung der Stimmzettel (1) Die Wahlumschläge werden vom Bezirkswahlausschuss geöffnet. Bei jedem Stimmzettel wird festgestellt, ob er gültig ist. Bei Zweifeln über die Gültigkeit eines Stimmzettels entscheidet der Bezirkswahlausschuss. (2) Ungültig sind Stimmzettel, a) die sich nicht im verschlossenen Umschlag befinden, b) wenn für die Stimmabgabe andere als die dem Wähler zugesandten Stimmzettel, Wahlumschläge und Stimmbriefe ( 18 Abs. 1 Buchst. a, b und c) verwendet wurden, c) wenn sie außer der Kenntlichmachung nach 19 Abs. 2 Zusätze enthalten, d) wenn die zulässige Zahl an Stimmen überschritten wird, e) wenn an Bewerber mehr als die zulässige Stimmenzahl vergeben ist ( 19 Abs. 2 Satz 2), f) wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist. (3) Danach werden die Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge (jeweils auf den Kreiswahl- und den Bezirkswahllisten) ermittelt und je Wahlvorschlag zusammengezählt. (4) Wurde nur ein Wahlvorschlag eingereicht, wird nur nach Absatz 5 verfahren. (5) Zur Bestimmung der Reihenfolge der innerhalb des Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen wird in derselben Weise bei jedem Stimmzettel festgestellt, für welchen Bewerber die Stimmen abgegeben worden sind. 23 Verteilung der Sitze auf die im Wahlkreis zu wählenden Bezirksvertreter und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (1) Für die Wahl der im Wahlkreis zu wählenden Bezirksvertreter stellt der Bezirkswahlausschuss das Wahlergebnis fest. (2) Die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze richtet sich nach dem Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen aller Wahlvorschläge untereinander. 10 Abs. 1 Sätze 6, 8 und 9 findet sinngemäß Anwendung. (3) Die den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Sitze werden den dort aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. (4) Die Bewerber, auf die nach Absatz 3 kein Sitz entfällt, sind in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen als Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags festzustellen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erreicht, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. Wahlbewerber, die keine Stimme erhalten haben, bleiben unberücksichtigt. ÄBW

34 Bekanntmachungen 24 Verteilung der Sitze auf die in den Wahlbezirken zu wählenden Bezirksvertreter (1) Für die Wahl der im Wahlbezirk zu wählenden Vertreter stellt der Bezirkswahlausschuss die auf die einzelnen Wahlvorschläge zur Bezirksliste abgegebenen Gesamtstimmenzahlen fest. (2) Zur Feststellung der auf den einzelnen Wahlvorschlag entfallenden Sitze wird in derselben Weise wie in 23 Abs. 2 verfahren, 22 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend. (3) Die den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Sitze werden den dort aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Wird ein Bewerber sowohl über den Kreiswahlvorschlag als auch über den Bezirkswahlvorschlag gewählt, so gilt er nur über den Kreiswahlvorschlag als gewählt. An seiner Stelle als Bezirksvertreter tritt der Bewerber mit der nächst niederen Stimmenzahl des gleichen Bezirkswahlvorschlages. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Ersatzpersonen im Laufe der Wahlperiode nachrücken. 25 Wahlniederschrift des Bezirkswahlausschusses Der Wahlniederschrift ( 6) sind die Wählerliste nebst Anhang und die für ungültig erklärten Stimmbriefe und Wahlumschläge ( 21 Abs. 3) beizufügen. III. Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer 26 Zahl der zu wählenden Landesvertreter (1) Es sind 92 Landesvertreter zu wählen. Für die Ersatzpersonen gilt 23 Abs. 4. (2) Die Zahl der von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Landesvertreter ermittelt der Landeswahlausschuss. 10 Absatz 1 Sätze 5, 6, 8 und 9 finden entsprechende Anwendung. 27 Wählbarkeit Als Landesvertreter kann jeder Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlbezirks gewählt werden. Er braucht nicht als Bezirksvertreter, weder im Wahlkreis noch im Wahlbezirk, gewählt zu sein. 28 Wahlvorschläge (1) Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 18 Uhr des Freitags der vorhergehenden Woche, in der die konstituierende Vertreterversammlung stattfindet, bei dem Bezirkswahlleiter im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als einzureichen. Die einzelnen Bewerber müssen durchlaufende Ziffern erhalten. Im Übrigen findet 15 Abs. 3, 4 und 6 entsprechende Anwendung. (2) Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein. (3) Der Wahlvorschlag muss mindestens fünf Namen mehr enthalten, als Landesvertreter zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. (4) Der Bezirkswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. 16 Abs. 3 und 4 findet entsprechend Anwendung. 29 Leitung und Durchführung der Wahl Die Wahl wird innerhalb der Tagesordnung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer vom Bezirkswahlleiter oder seinem Stellvertreter geleitet. 30 Stimmabgabe durch Ersatzpersonen An Stelle eines wahlberechtigten Bezirksvertreters kann die Ersatzperson abstimmen, wenn der Wahlberechtigte an der Ausübung der Wahl verhindert ist und dies dem Bezirkswahlleiter mitgeteilt wurde. 31 Stimmzettel/Stimmabgabe (1) Für die Stimmabgabe werden vom Bezirkswahlausschuss Stimmzettel für jeden Wahlvorschlag ausgegeben. 17 gilt entsprechend. (2) Auf dem Stimmzettel ist das Kennwort des Wahlvorschlags oder der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers anzugeben. (3) Für die Stimmabgabe gilt 19 Abs. 2 entsprechend. 32 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Verteilung der Sitze finden die 22 und 23 entsprechende Anwendung. (2) Das Ergebnis der Wahl wird von dem Bezirkswahlleiter unverzüglich dem Landeswahlleiter unter Angabe von Namen und Anschrift der gewählten Landesvertreter sowie der Ersatzpersonen eröffnet. 33 Wahlniederschrift Der Wahlniederschrift ( 6) sind die Liste der in der Wahlversammlung anwesenden Wahlberechtigten, die eingereichten Wahlvorschläge und die als ungültig erklärten Stimmzettel beizufügen. IV. Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag 34 Wahlverfahren Die Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden von den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern gewählt. Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlsystem durchgeführt. 35 Zahl der Delegierten, Ersatzpersonen (1) Die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertreter richtet sich nach 4 Abs. 3 der Satzung der Bundesärztekammer in der jeweils geltenden Fassung oder der dieser Bestimmung entsprechenden nachfolgenden Bestimmung. 558 ÄBW

35 Bekanntmachungen (2) Die Zahl der von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Vertreter richtet sich nach dem Verhältnis der den einzelnen Bezirksärztekammern zugehörigen im Mitgliederverzeichnis des Bezirks erfassten Mitglieder ( 22 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 1 Heilberufe-Kammergesetz). Maßgebend ist die am 30. September des dem Wahljahr vorgehenden Jahres bestehende Zahl der zugehörigen Mitglieder. Die Zahl der von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Vertreter wird vom Landeswahlausschuss festgestellt und den Bezirksärztekammern spätestens zum 1. November des dem Wahljahr vorhergehenden Jahres mitgeteilt. (3) Es sind Ersatzpersonen in ausreichender Zahl zu wählen. Bei Verhinderung eines gewählten Vertreters im Einzelfall tritt die Ersatzperson ein. Für das Nachrücken von Vertretern gilt Wahlvorschläge (1) Die Wahlvorschläge für die Bereiche der Bezirksärztekammern sind schriftlich, spätestens eine Woche vor der konstituierenden Vertreterversammlung bei dem Bezirkswahlleiter einzureichen. Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die nach 11 Abs. 1 wählbar sind. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Bezirksärztekammern. (2) Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen. (3) Jeder Wahlvorschlag soll mindestens fünf Namen mehr enthalten, als Vertreter für den Bereich der Bezirksärztekammer zu wählen sind. Auf 15 Abs. 6 wird verwiesen. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. (4) Der Bezirkswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. 16 Abs. 3 und 4 findet entsprechend Anwendung. 37 Leitung und Durchführung der Wahl (1) Die Wahl wird innerhalb der Tagesordnung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer vom Bezirkswahlleiter geleitet. (2) Anstelle eines wahlberechtigten Vertreters der Bezirksärztekammern kann die Ersatzperson abstimmen, wenn der Wahlberechtigte an der Ausübung der Wahl verhindert ist. 38 Stimmabgabe (1) Für die Stimmabgabe wird für den Bereich der Bezirksärztekammer ein einheitlicher nicht gekennzeichneter Stimmzettel ausgegeben, der sämtliche Wahlvorschläge umfasst. (2) Die Wähler stimmen ab, indem sie die Stimmzettel verdeckt abgeben. Der Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Vertreter zum Deutschen Ärztetag im Bereich der Bezirksärztekammer zu wählen sind. 2 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Auf dem Stimmzettel gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er Bewerber, denen er seine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet. 39 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Der Bezirkswahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit der ab gegebenen Stimmzettel und stellt das Ergebnis der Wahl fest. (2) Ungültig sind Stimmzettel, wenn a) für die Stimmabgabe andere als die ausgegebenen Stimmzettel ( 38 Abs. 1) verwendet sind, b) auf den Stimmzetteln mehr Namen angekreuzt sind, als Vertreter zu wählen sind ( 38 Abs. 3 Satz 2), c) der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist ( 38 Abs. 4), d) sie außer der Kenntlichmachung nach 38 Abs. 4 Zusätze enthalten. (3) Der Bezirkswahlausschuss ermittelt die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen und bestimmt die Reihenfolge der abgegebenen Stimmzahlen. 40 Verteilung der Sitze (1) Die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze richtet sich nach dem Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen aller Wahlvorschläge untereinander. Die Sitze werden in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der auf den einzelnen Wahlvorschlag entfallenden Stimmen an der Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen zu ermitteln ist. Nach diesen Prozentzahlen werden die zu verteilenden Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge aufgeteilt, wobei die Zahlen hinter dem Komma zunächst unberücksichtigt bleiben. Die verbleibenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma vergeben. Bei gleich großen Zahlen entscheidet das Los. (2) Die den einzelnen Wahlvorschlägen zugefallenen Sitze werden den dort aufgeführten Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. (3) Die Bewerber, auf die nach Absatz 2 kein Sitz entfällt, sind in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen als Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags festzustellen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Wahlbewerber, die keine Stimme erhalten haben, bleiben unberücksichtigt. 41 Änderung der Sitzverteilung während der Wahlperiode, Nachrücken von Vertretern (1) Erhöht sich die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertreter nach 35 Abs. 1 während der Wahlperiode, so ist nach 35 Abs. 2 von der Landesärztekammer festzustellen, welcher Bezirksärztekammer der oder die zusätzlichen Sitze zufallen. Die Sitzverteilung erfolgt entsprechend 40. (2) Vermindert sich die Zahl, gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Den Sitz verliert jeweils das nach 40 Abs. 2 und 3 letztgewählte Mitglied. (3) Bei der Sitzverteilung auf die einzelnen Bezirksärztekammern nach Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ist abweichend von 35 Abs. 2 Satz 2 die am 01. Januar des laufenden Jahres bestehende Zahl der den Bezirks ärztekammern zugehörigen Mitglieder maßgebend. (4) Bei Ausscheiden eines Vertreters durch Mandatsverlust, außer im Falle des Abs. 2, gilt 40 Abs. 2 und 3 für das Nachrücken von Vertretern entsprechend. (5) Der Vertreter, der nach Abs. 1 oder Abs. 4 einen Sitz erhält oder der nach Abs. 2 sein Mandat verliert, wird durch Beschluss des Vorstandes der jeweiligen Bezirksärztekammer festgestellt. ÄBW

36 Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden- Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassen ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen an geordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum Öffentliche Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: Vergabe eines Versorgungsauftrages an eine(n) zweite(n) Programmverantwortliche(n) Vertragsärztin oder Vertragsarzt für die Screening-Einheit 1 in Baden-Württemberg im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Gemäß 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann ein Versorgungsauftrag auch von zwei Programmverantwortlichen Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, übernommen werden. Der Versorgungsauftrag für die Screening-Einheit 1 wurde erstmals im Februar 2007 an zwei Programmverantwortliche Ärzte vergeben. Einer der beiden Programmverantwortlichen Ärzte wird seine vertragsärztliche Tätigkeit beenden. Für den verbleibenden Genehmigungsinhaber wird ein qualifizierter Arzt gesucht, der bereit ist in das bestehende Konzept einzusteigen und die Screening-Einheit gemeinschaftlich mit dem verbleibenden Programmverantwortlichen Arzt in Berufsausübungsgemeinschaft zu übernehmen. Daher schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Baden- Württemberg gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien - KFU-RL) vom 3. März 2011 und der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge (BMV- Ä/EKV) vom 27. März 2012 den hälftigen Versorgungsauftrag für folgende Screening-Einheit erneut aus: Screening-Einheit 1 Neckar-Odenwaldkreis Stadtkreis Mannheim Rhein-Neckar-Kreis Stadtkreis Heidelberg Für die Ausschreibung ist der jeweils aktuelle Stand der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) maßgebend. Für die Screening-Einheit 1 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein(e) Nachfolger(in) für einen der beiden Programmverantwortlichen Ärzte gesucht. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird zwischen dem (der) Bewerber(in) und dem in der Einheit weiterhin verbleibendem Programmverantwortlichen Arzt geschlossen. Präambel Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat zum 1. Januar 2004 in dem Abschnitt B Nr. 4 der Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFU-RL) ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie- Screening eingeführt. Die weitere Ausgestaltung wurde in der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV festgelegt. Beide Dokumente wurden im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 23. Januar 2004 veröffentlicht. Rechtliche Grundlagen und Leitlinien zum Mammographie- Screening können unter im Internet abgerufen werden. Ziel des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit in der anspruchsberechtigten Bevölkerungsgruppe (Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres). Gleichzeitig sollen die Belastungen, die mit einem Mammographie- Screening verbunden sein können, minimiert werden. Das Programm ist in regionale Versorgungsprogramme gegliedert, das für Baden-Württemberg die Grenzen des Bundeslandes und damit das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg umfasst. Ein regionales Versorgungsprogramm ist wiederum in regionale Screening-Einheiten untergliedert, für die sogenannte Programmverantwortliche Ärzte Versorgungsaufträge erhalten können. 1. Verfahren der Ausschreibung Die KV Baden-Württemberg führt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren des Versorgungsauftrages für die Screening-Einheit 1 durch. Das Verfahren verläuft zweistufig ( 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV): 1. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Bewerbung nach 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/ EKV erhält der Bewerber Ausschreibungsunterlagen zugesandt, die er zusammen mit seinem Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages bis 24. Januar 2014, bei der KV Baden-Württemberg in Karlsruhe einreicht. 2. Gem. 4 Abs. 2 c der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV kann die KV Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Verbänden der baden-württembergischen Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bewerbungen eine Genehmigung (ggfs. unter Auflagen) zur Übernahme des Versorgungsauftrages erteilen. Ein Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages nach 4 Abs. 2 b) i. V. m. 5 Abs. 2 b) und c) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV ist entbehrlich, sofern die Voraussetzungen an die Verfügbarkeit und Qualifikation der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der jeweiligen Screening-Einheit sowie die sachlichen Voraussetzungen zur Praxisausstattung und apparativer Ausstattung bereits durch die in der jeweiligen Screening-Einheit tätigen Programmverantwortlichen Ärzte erfüllt und nachgewiesen wurden. Der Bewerber muss detaillierte Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 2a) Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV machen. Im Fall der Nachfolge eines(r) Programmverantwortlichen Arztes (Ärztin) ist Entscheidungsgrundlage die persönliche Quali- 560 ÄBW

37 Bekanntmachungen fikation der Bewerber und deren zeitliche Verfügbarkeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. Bei mehreren gleich geeigneten Bewerbern, die einen Versorgungsauftrag übernehmen wollen, ist ausschlaggebend, ob und wie sich der Bewerber in den schon vorhandenen Versorgungsauftrag mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft einbinden lässt. Die Übernahme des Versorgungsauftrages wird ggfs. unter Auflagen genehmigt, die von dem zukünftigen Programmverantwortlichen Arzt innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen sind. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählt insbesondere die Erfüllung der fachlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsauftrages. 2. Inhalt der Versorgungsaufträge Der Versorgungsauftrag umfasst die notwendige ärztliche Behandlung und Betreuung der Frauen einschließlich Aufklärung und Information sowie die übergreifende Versorgungsorganisation und -steuerung. Er ist umfassend und vollständig zu erfüllen. Einzelheiten des Versorgungsauftrages ergeben sich aus Abschnitt B Nr. 4 i der KFU-RL bzw. 3 Absatz 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV (die folgenden Angaben beziehen sich auf die Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV): 1. Kooperation mit der Zentralen Stelle, der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und dem Referenzzentrum ( 7) 2. Überprüfung des Anspruchs der Frau auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm vor Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen ( 8) 3. Erstellung der Screening- Mammographieaufnahmen ( 9) 4. Organisation und Durchführung der Befundung der Screening-Mammographieaufnahmen ( 10) 5. Durchführung der Konsensuskonferenz ( 11) 6. Durchführung der Abklärungsdiagnostik ( 12) 7. Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen ( 13) 8. Ergänzende ärztliche Aufklärung ( 14) 9. Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen ( 15) 3. Ablauf der Versorgungsschritte Zu Inhalt und Ablauf der einzelnen Versorgungsschritte ist aus Sicht des Programmverantwortlichen Arztes Folgendes festzuhalten: Über die Zentrale Stelle erhalten die anspruchsberechtigten Frauen einen Termin in einer bestimmten Mammographie- Einheit. Grundsätzlich soll die in der Einladung genannte Mammographie-Einheit aufgesucht werden. Abweichungen hiervon sind nur in Abstimmung mit der Zentralen Stelle möglich. In der Mammographie-Einheit ist zunächst zu klären, ob die Frau das Merkblatt zum Früherkennungsprogramm (siehe Anlage IV der KFU-RL) über die Zentrale Stelle erhalten hat und ob aufgrund des standardisierten Fragebogens zur Anamnese (Anlage V der KFU-RL) ein Leistungsanspruch der Frau besteht. Auf Verlangen wird die Frau zusätzlich über Strahlen- und Datenschutz im Rahmen des Screening-Programms informiert. Die Mammographie-Aufnahme wird unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes von einer radiologischen Fachkraft erstellt. Der Programmverantwortliche Arzt organisiert die Doppelbefundung der Aufnahmen gemäß 10 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/ EKV, führt die Ergebnisse der Doppelbefundung zusammen und leitet gegebenenfalls eine zusätzliche Befundung im Rahmen der Konsensuskonferenz nach 11 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV ein. Diese Konsensuskonferenzen sollen in der Regel mindestens einmal pro Woche zusammen mit den beiden Ärzten, von denen die Doppelbefundung vorgenommen wurde, stattfinden. Frauen mit weiterhin auffälligen Befunden werden zur Abklärungsdiagnostik nach 12 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV eingeladen. Der Programmverantwortliche Arzt ist verpflichtet, in der Regel mindestens einmal in der Woche eine Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik durchzuführen. Falls erforderlich, veranlasst der Programmverantwortliche Arzt z.b. die Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle sowie die histopathologische Untersuchung der durch Biopsie gewonnenen Präparate. Bleibt der Verdacht auf eine maligne Erkrankung der Brust bestehen, ruft der Programmverantwortliche Arzt in der Regel mindestens einmal in der Woche eine prä- und eine postoperative Fallkonferenz nach 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/ EKV ein. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die gesamte Versorgungskette des Programms und betrifft die fachliche Qualifikation aller beteiligten Ärzte und radiologischen Fachkräfte, die organisatorischen und technischen Aspekte sowie die Evaluierung des gesamten Programms. Zu den Aufgaben der Programmverantwortlichen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung gehören unter anderem: Pflicht zur Übermittlung der Daten ( 7 i.v. mit Anhang 9 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV) und zwar im Rahmen des Einladungswesens, der ärztlichen Untersuchung, der Qualitätssicherung (diagnostische Bildqualität, Kontrolle der Abklärungsdiagnostik, Beurteilung der Fallsammlung, Selbstüberprüfung) und der Evaluation. Dokumentation gemäß Anlage VI der KFU-RL (Erstellung und Befundung der Mammographie- Aufnahmen und Teilschritte der Abklärungsdiagnostik). Dokumentation der Konferenzen (gemäß Anhang 1 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). Nachweise der fachlichen Befähigung gemäß Abschnitt E der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, soweit von den Programmverantwortlichen Ärzten selbst gegenüber der KV Baden-Württemberg vorzulegen (Kooperierende Ärzte müssen den Nachweis selbst führen). Nachweise der Voraussetzungen der technischen Qualitätssicherung gemäß Abschnitt H der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. Teilnahme an den Verfahren zur Selbstüberprüfung gemäß 15 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV. 4. Kooperation Die Leistungen des Versorgungsauftrages können nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nur in Kooperation mit anderen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten erbracht werden. Hierzu zählen: Befundende Ärzte mit einer Genehmigung nach 25 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die eine konsiliarische Befundung der Mammographie-Aufnahmen vornehmen und gegebenenfalls an den gemeinsamen Konsensuskonferenzen teilnehmen. Ärzte nach 27 Abs. 3 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die auf Veranlassung des Programmverantwortlichen Arztes im Rahmen der Abklärungsdiagnostik die Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle durchführen. Pathologen nach 28 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV, die die Beurteilung der histopathologischen Präparate im Rahmen der Abklärungsdiagnostik durchführen. Der Programmverantwortliche Arzt sollte auch mit angestellten Krankenhausärzten kooperieren, die nach 13 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV an den prä- und postoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen und dafür eine Ermächtigung nach 29 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/ EKV erhalten. ÄBW

38 Bekanntmachungen 5. Radiologische Fachkräfte Gemäß den Änderungen der Anlage 9.2, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 47, vom 25. November 2005, kann der Programmverantwortliche Arzt radiologische Fachkräfte im Screening-Programm einsetzen, sofern diese die Anforderungen nach 24 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 RöV erfüllen (z. B. MTRA). In der Neufassung ist ferner geregelt, dass auch radiologische Fachkräfte nach 24 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 RöV die Erstellung von Mammographie-Aufnahmen durchführen können (z. B. Arzthelferin), sofern die radiologische Fachkraft unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer Person nach 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 RöV tätig ist. 6. Abrechnung/Vergütung Gem. 3 Abs. 4 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV müssen die Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung der Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die dem Versorgungsauftrag jeweils zugeordnet sind (EBM-Nrn , 01752, 01753, 01754), von den Programmverantwortlichen Ärzten erfüllt und die Leistungen bei entsprechender Indikationsstellung persönlich durchgeführt werden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die nach diesem Vertrag von den Programmverantwortlichen Ärzten veranlasst werden können beziehungsweise veranlasst werden müssen. Der Programmverantwortliche Arzt kann die Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen ( 18) sowie die Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle ( 19) und muss die Durchführung von histopathologischen Untersuchungen ( 20) an andere am Screening-Programm teilnehmende Ärzte, denen eine entsprechende Genehmigung ( 16 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV) erteilt worden ist, übertragen. Die Vergütung der relevanten EBM- Positionen erfolgt extrabudgetär. Die Screening Mammographieaufnahmen werden durch eine radiologische Fachkraft unter verantwortlicher Leitung des Programmverantwortlichen Arztes erstellt ( 9 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Der Programmverantwortliche Arzt muss jederzeit erreichbar und gegebenenfalls in angemessener Zeit vor Ort sein. Der Programmverantwortliche Arzt kann an der Doppelbefundung teilnehmen. In diesem Fall übernimmt ggf. sein Partner in der Berufsausübungsgemeinschaft gemäß 3 Abs. 2 den Versorgungsauftrag ( 10 Abs. 2 c der Anlage 9.2 zum BMV-Ä/EKV). Unter Berücksichtigung der EBM Anpassungsfaktoren errechnen sich ab 1. April 2012 folgende Punktwerte: Leistungsbereich Punktwert Abschnitt EBM 3,57 Cent (ohne GOP 01759) GOP ,02 Cent Die Honorare des Mammographie-Screenings unterliegen nicht dem Regelleistungsvolumen. Die Punktwerte werden um 5,2 Prozent gemindert, um die Finanzierung der sogenannten Overhead-Kosten im Rahmen der KFU-RL (unter anderem für die Kooperationsgemeinschaft Mammographie und die Referenzzentren) zu sichern. Von diesem Abzug werden die Sachkostenpauschalen nicht betroffen sein. Auf die abgerechneten Leistungen werden die satzungsgemäßen Beiträge und Verwaltungskosten der KV Baden-Württemberg erhoben. 7. Bewerber Um die Übernahme eines Versorgungsauftrages können sich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärzte für Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe bewerben. Angestellte Ärzte können sich ebenso bewerben, falls die fachlichen Qualifikationen vorliegen. Sollte der angestellte Arzt den hälftigen Versorgungsauftrag erhalten, so muss der betreffende Arzt vor Übernahme des Versorgungsauftrages an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zumindest für die Screening-Tätigkeit ermächtigt sein oder den Status eines niedergelassenen Vertragsarztes haben. Für die Übernahme des Versorgungsauftrages kann sich ein Arzt/eine Ärztin bewerben, der/ die mit dem jetzigen Programmverantwortlichen in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig sein wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arzt/die Ärztin die Voraussetzungen für die Übernahme des Versorgungsauftrages als Programmverantwortliche Arzt/ Ärztin zu erfüllen hat und dafür eine Genehmigung benötigt. Hinweis: Für die Berufsausübungsgemeinschaft ist die jeweils aktuelle Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sowie die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte maßgeblich. 8. Bewerbungsvoraussetzungen Wenn Sie sich als Programmverantwortlicher Arzt/Ärztin um einen Versorgungsauftrag in der hiermit ausgeschriebenen Screening-Einheit bewerben wollen, so erhalten Sie von uns die Bewerbungsunterlagen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen gemäß 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV erfüllen und bis zum 6. Januar 2014 gegenüber der KV Baden-Württemberg vollständig nachweisen: Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie bzw. Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie oder Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach 18a Abs. 1 und 2 Röntgenverordnung. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V. Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik der Mamma gemäß der Ultraschall- Vereinbarung nach 135 Abs. 2 SGB V. Sollten Sie diese Voraussetzungen bereits gegenüber der KV Baden-Württemberg nachgewiesen haben, so ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen werden Ihnen dennoch nur auf Ihren Antrag hin zugeschickt. 9. Wahlmöglichkeit zwischen analogem oder digitalem Bildempfänger In der ausgeschriebenen Versorgungsregion werden digitale Bildempfänger verwendet. 10. Genehmigungsverfahren: 10.1 Bewerbung und Konzept Sie haben bis zum 24. Januar 2014 Zeit, Ihre Bewerbungsunterlagen und das Konzept zur Organisation des Versorgungsauftrages für die ausgeschriebene Screening-Einheit bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe einzureichen. Ihr Konzept muss nach 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV detaillierte Angaben enthalten zu: a.) persönlichen Voraussetzungen Angabe zur Teilnahme an dem multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Früherkennungsprogramm gemäß Anhang 2 Nr. 1. Ggf. Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms. b.) Verfügbarkeit und Qualifikationen der im Rahmen des Versorgungsauftrages kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening- Einheit Gegebenenfalls Mitbewerber auf Übernahme des Versorgungsauftrages im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft ( 3 Abs. 2), Vertreter ( 32 Abs. 3), Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C), Radiologische Fachkräfte ( 24 Abs. 2). c.) sachlichen Voraussetzungen, d.h. Planung und Stand der Praxisausstattung ( 31), insbesondere bauliche Maßnahmen, mobile Mammographieeinrichtungen apparative Ausstattung (Röntgengeräte(e) für Screening- Mammographieaufnahmen, Geräte für die Abklärungsdiagnostik) ( 33 und 34). 562 ÄBW

39 Bekanntmachungen Ein Verweis auf den bereits bestehenden Versorgungsauftrag ist möglich Genehmigung unter Auflagen Nach Prüfung der eingereichten Konzepte kann die KV Baden- Württemberg im Einvernehmen mit den Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Durchführung des Versorgungsauftrages erteilen, die mit Auflagen verbunden sein kann. Diese Auflagen sind innerhalb von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages zu erfüllen und nachzuweisen. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg, abgewichen werden. Zu den Auflagen zählen gemäß 5 Abs. 5 der Anlage 9.2 BMV-Ä/ EKV: 1) Zulassung gemäß 25 RöV zur Durchführung der Röntgenuntersuchungen. 2) Fachliche Befähigung zur Erstellung und Befundung von Screening-Mammographieaufnahmen ( 24 Abs. 1 und 2). 3) Fachliche Befähigung zur Ultraschalldiagnostik ( 26 Abs. 1). 4) Fachliche Befähigung zur Biopsie unter Ultraschallkontrolle ( 27 Abs. 1). 5) Teilnahme an dem Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte gemäß Anhang 2 Nr. 2. Dieser Kurs muss zusammen mit den vorgeschriebenen Kursen nach Ziffern 2 bis 4 innerhalb von sechs Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum nach Ziffer 8 absolviert sein. In Fällen, die der Arzt oder die radiologische Fachkraft nicht selber zu vertreten haben, kann von den genannten Fristen und der vorgesehenen Reihenfolge der Kurse, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. 6) Praxisausstattung und - organisation (Abschnitt G). 7) Apparative Ausstattung der Röntgendiagnostikeinrichtungen ( 33 Nr. 1 sowie Anhang 6) und Ultraschalldiagnostikeinrichtungen ( 34 sowie Anhang 8). 8) Tätigkeit über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum ( 6 Abs. 2). Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und muss insbesondere umfassen: Teilnahme an den Konsensuskonferenzen Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums. 9) Zertifizierung durch die Kooperationsgemeinschaft (Abschnitt J). Zusätzlich wird der Programmverantwortliche Arzt in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Leiter des Referenzzentrums spezifisch betreut ( 5 Abs. 5 i der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV). Erfüllt der Bewerber die Voraussetzungen nach 5 Abs. 5 nicht innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Erteilung der Genehmigung und vor dem Beginn der Übernahme des Versorgungsauftrages, so wird die Genehmigung widerrufen. In Fällen, die der Arzt nicht selber zu vertreten hat, kann von der genannten Frist, nach Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, abgewichen werden. Die Genehmigung für die Übernahme eines Versorgungsauftrages wird unbefristet erteilt. 11. Bewerbungsfristen und Anschrift Die Bewerbung für den Erhalt einer vorläufigen, oder bei Vorliegen aller Voraussetzungen, endgültigen Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages für eine Screening-Einheit erfolgt in zwei Stufen: 1. Bis spätestens 6. Januar 2014 muss der Bewerber nachweisen, dass von ihm die Voraussetzungen nach 5 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/ EKV erfüllt sind (für Einzelheiten siehe Punkt 8 Bewerbungsvoraussetzungen ) und der Bewerber muss schriftlich den Antrag auf Zusendung der Bewerbungsunterlagen bei der KV Baden-Württemberg gestellt haben. Dieser Antrag soll formlos mit einem ent sprechenden Brief erfolgen. 2. Bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen versendet die KV Baden-Württemberg die vollständigen Bewerbungsunterlagen. Anhand der Vorgaben dieser Bewerbungsunterlagen ist der vollständige Versorgungsplan bis spätestens 24. Januar 2014 bei der KV Baden-Württemberg, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, bei folgender Anschrift einzureichen: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/ Verordnungsmanagement, Stichwort: Ausschreibung Mammographie-Screening, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, Karlsruhe Nach diesem Zeitpunkt können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. 12. Kontaktadresse Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Dr. med. Michael Dierich, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Verordnungsmanagement, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax (07 21) , Dr.Dierich@kvbawue.de oder Frau Sorge, Telefon (07 11) , zur Verfügung. Geschäftsstelle: Keßlerstraße Karlsruhe Telefon (07 21) Fax (07 21) Bezirksärztekammer Nordbaden Fortbildungsseminar: Wiedereinstieg in den Arztberuf 2014 veranstaltet der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg und der Akademie für Ärztliche Fortbildung bereits zum achten Mal ein vierwöchiges Fortbildungsseminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Fortbildung gliedert sich in zwei jeweils zweiwöchige Kurse. Beide Teile können auch unabhängig voneinander gebucht werden. Zwischen den beiden theoretischen Teilen wird zusätzlich eine Hospitation empfohlen, um den Arztberuf wieder praxisnah zu erleben. In den beiden Theorieblöcken sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und Erfahrungen wieder im Beruf einzusetzen. Um die entstandenen Wissenslücken zu schließen, befassen sich die Fachreferentinnen/ Fachreferenten sowohl mit den medizinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch mit aktuellen Themen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Termine: Teil 1: Februar 2014 Teil 2: 30. Juni 11. Juli 2014 jeweils Montag bis Freitag, i. d. R Uhr ÄBW

40 Bekanntmachungen Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus (Konferenzzentrum), Gerhard-Hauptmann-Straße 36, Heidelberg Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Gebühr: 550, Euro pro zweiwöchigem Seminarteil Die Seminarteile können unabhängig voneinander gebucht werden. Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden pro Seminarteil 60 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax: , baek-nb.de Weitere Informationen: oder Auffrischungskurs Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG für FÄ für Neurologie Mit dem am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen und Ärzte durchführen, die sich speziell in der fachgebundenen genetischen Beratung qualifiziert haben ( 7 Abs. 3 GenDG), soweit sie nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik oder der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen. Im Rahmen einer Übergangslösung kann die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Der 6-stündige Auffrischungskurs soll auf die sich anschließende Wissenskontrolle vorbereiten, um die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nachweisen zu können. Termin: Samstag, 22.Februar ca Uhr Referenten: Prof. Dr. med. Tiemo Grimm, Facharzt für Human genetik, Direktor der Akademie Humangenetik, Deutsche Gesellschaft für Humangenetik Dr. med. Sabine Hentze, Fachärztin für Humangenetik, Praxis für Humangenetik Heidelberg/ Ludwigshafen Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1.OG) Gebühr: 48, Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 9 Punkte (inkl. Wissenskontrolle) Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax: , fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: oder Hygienebeauftragter Arzt Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: Februar Mai November 2014 jeweils Montag bis Freitag, 9.00 s.t Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe ggmbh, Moltkestr. 90, Karlsruhe Gebühr: 550, Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) , eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) , bbz@klinikum-karlsruhe.de 564 ÄBW

41 Bekanntmachungen Fortbildungsveranstaltung Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland eine Übersicht für ausländische Ärzte Aufgrund der positiven Resonanz des ersten Kurses im Juni 2013 veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden in Kooperation mit der Freiburg International Academy des Universitätsklinikums Freiburg erneut einen Kurs speziell für ausländische Ärzte. Ziel der Fortbildung ist es, zum Verständnis deutscher Strukturen und Gepflogenheiten und somit zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen Betrieb beizutragen. So soll ein Überblick über die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems geschaffen werden. Neben dem strukturellen Aufbau des Gesundheitssystems und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch die ärztliche Selbstverwaltung und berufspolitische Strukturen dargestellt. Außerdem erhalten die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu zählen Organisation und Abläufe, aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der Kommunikation und nicht zuletzt Kenntnisse über die Hierarchien und Zuständigkeiten. Referent Herr Dr. med. Nabeel Farhan kam vor 17 Jahren aus Mekka nach Deutschland und kennt sowohl die sprachlichen als auch die kulturellen Hürden aus eigenem Erleben. Durch seine langjährige Erfahrung als Arzt an einer deutschen Klinik und durch Kurse für ausländische Ärzte ist es ihm möglich, zielgenau zu unterstützen. Termin: Samstag, 25. Januar ca Uhr Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Wissenschaftliche Leitung: Herr Dr. med. Nabeel Farhan, Freiburg International Academy, Universitätsklinikum Freiburg Gebühr: 30, Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, Karlsruhe, Telefon (07 21) , Fax: , fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: oder Geschäftsstelle: Sundgauallee Freiburg/Br. Telefon (07 61) Fax (07 61) Bezirksärztekammer Südbaden Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und gelassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen sanfte Yogaübungen Impulsreferate und Reflexionen Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 11. April 2014 Zeit: s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro Hygienebeauftragter Arzt Onlinekurs Leitung: Prof. Dr. med. Franz Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Ab Herbst 2013 wird ein neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient der als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit Internetzugang und eine eigene -Adresse. Die internetbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 1. April 2014 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden ÄBW

42 Bekanntmachungen in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning- Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 13./14. März 2014 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab 1. April 2014 Präsenztage 10. und 11. Juli 2014 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t. ca Uhr und Freitag, 8.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600, Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 12. April 2014 Zeit: 9.00 s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100, Euro Fortbildung Impfen Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen Impfsystem in Deutschland Impfpräventable Erkrankungen Risiken, Nebenwirkungen Impfen von Risikopatienten Vorgehen in der Praxis Test Termin: Samstag, 12. Juli 2014 Zeit: 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 30, Euro Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Diese modulare Seminarreihe wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen und/oder privaten Situation nicht wirklich in diesem Einsatzbereich tätig sein konnten. Die schnelle, gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden Therapie- Leitlinien erfordern es, für eine optimale und sichere Patientenversorgung auf dem neuesten Stand zu sein. Mit diesem viertägigen praxisorientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung aller Fachgesellschaften erwartet werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit den notwendigen Fertigkeiten selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen. Vorträge und Diskussionen sowie Erfahrungssammlung, Praxistraining und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden. Termine: Teil 1: 21./22. Februar 2014 Teil 2: 25./26. April 2014 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 400, Euro (Teil 1 und Teil 2) Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen Basistherapie CPR Venenzugänge Beatmung Elektrotherapie Termin: Samstag, 8. März 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen und Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen Elektrotherapie Notfallmedikamente EKG-Simulation Fallbesprechung Kreislauf Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) 566 ÄBW

43 Bekanntmachungen Termin: Samstag, 12. April 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen Primary/ Secondary Survey Schädel- Hirn-Trauma Wirbelsäulentrauma Extremitätentrauma Thoraxtrauma Abdominaltrauma Bodycheck Immobilisation Fallbesprechung Trauma Primary & Secondary survey Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 17. Mai 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten Pädiatrische Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement Intraossäre Infusion/Dehydration Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 26. Juli 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t Uhr Entgelt: 100, Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 16. April 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: s.t Uhr Entgelt: 75, Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker, Univ.- Klinik, Freiburg Termin: Februar 2014 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550, Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: Mai 2014 Modul 2: Juli 2014 Modul 3: November 2014 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t. ca Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550, pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM- Ziffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 25. Januar 2014 Angsterkrankungen 15. Februar 2014 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms 15. März 2014 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen ÄBW

44 Bekanntmachungen 17. Mai 2014 Chronische Schmerzen: Rückenschmerzen 28. Juni 2014 Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau Zeit: jeweils 9.00 s.t Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90, Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: März 2014 Zeit: Montag Freitag, 9.00 s.t Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450, Euro Aufbauseminare Reisemedizin Risikogruppen und Reisen/Reisen mit chronischen Erkrankungen Im Rahmen des Curriculums bieten wir nun die Aufbaumodule Risikogruppen und Reisen (Modul 7) und Reisen mit chronischer Krankheit (Modul 8, 9 und 10) an. Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen. Selbstverständlich ist die Fortbildung auch für die Kolleginnen und Kollegen gedacht, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren. Termin: Teil II: März 2014 Zeit: Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200, Euro (je Teil) Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) Reisemedizinische Gesundheitsberatung Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene Problemfälle mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis- Zertifikat Reise-Gesundheits- Beratung vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Teil I: 21./22. Februar 2014 und Teil II: 21./22. März 2014 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 380, Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/ Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden. Termin: Mai 2014 Zeit: Montag Freitag, Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550, Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, Freiburg, Telefon (07 61) / 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) , akademie@baek-sb.de; Geschäftsstelle: Haldenhaustraße Reutlingen Tel. ( ) / Fax ( ) Bezirksärztekammer Südwürttemberg Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM Palliativmedizin Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME- Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD- ROM Palliativmedizin können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39, Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD Internet- und PC-Spielsucht Risiko ohne Altersbeschränkung? Am hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema Internet- und PC-Spielsucht Risiko ohne Altersbeschränkung? durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. 568 ÄBW

45 Bekanntmachungen Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel- DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen 2014: Samstag, 22. März Uhr Spezielle Aspekte der hausärztlichen Tätigkeit (Anmeldungs-Nr. 21/2014) Samstag, 24. Mai Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP s (Anmeldungs-Nr. 22/2014) Samstag, 13. September Uhr Endokrinologie/Rheumatischer Formenkreis (Anmeldungs-Nr. 28/2014) Samstag, 22. November Uhr Palliativmedizin/Rehabilitation (Anmeldungs-Nr. 23/2014) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20, Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8/9 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation Hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Krankenhaushygiene Modul I Das Sozialministerium Baden- Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden anbietet: Termine: Januar 2014 (Fr So) und 31. Januar 2. Februar 2014 (Fr So) (Anmeldungs-Nr. 3/2014) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Kape Schmidt Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600, Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Taifun Haiyan Ihre Spende hilft! Spendenkonto: Commerzbank Köln (BLZ ) Stichwort: Taifun Haiyan Help hilft den Opfern des Taifuns Haiyan Helfen Sie mit! Eva Brenner, Dipl.-Ing. für Innenarchitektur, TV-Moderatorin von Zuhause im Glück Anzeige 2013 AFP ÄBW

46 Bekanntmachungen Psychoonkologie 2014: Im Zeichen der DRG s, der blutigen Entlassung, des Case Managements der Krankenkassen und des BEM (berufliche Eingliederungsmaßnahmen des Arbeitgebers) Termin: Samstag, 18. Januar Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: 50, Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP-Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: 6 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 1. Februar Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2014) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120, Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 7. Februar Uhr Samstag, 8. Februar Uhr Freitag, 21. Februar Uhr Samstag, 22. Februar Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2014) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt und ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385, Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 15. Februar Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2014) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99, Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point Seminar Termin: Samstag, 15. März Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2014) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99, Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs Palliativmedizin nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 14. März Uhr Samstag, 15. März Uhr Sonntag, 16. März Uhr Freitag, 4. April Uhr Samstag, 5. April /17.15 Uhr Sonntag, 6. April Uhr (Anmeldungsnummer 5/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440, Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 570 ÄBW

47 Bekanntmachungen Fallseminare Palliativmedizin Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 28. Juni 1. Juli 2014 (Sa Di) Modul II: Juli 2014 (Mi Sa) (Anmeldungs-Nr. 8/2014) Gebühr Module I und II: jeweils 890, Euro Termin: Modul III: September 2014 (Mi Sa) (Anmeldungsnummer 9/2014) Gebühr Modul III: 440, Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Punkte: jeweils 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 60-stündiges Basiscurriculum Geriatrische Grundversorgung der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung Geriatrie nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden- Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum Geriatrische Grundversorgung entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50, Euro bis 110, Euro. Termine: Freitag, 17. Januar Uhr Samstag, 18. Januar Uhr Sonntag, 19. Januar Uhr Freitag, 21. Februar Uhr Samstag, 22. Februar Uhr Sonntag, 23. Februar Uhr Freitag, 28. März Uhr Samstag, 29. März Uhr Sonntag, 30. März Uhr (Anmeldungsnummer 12/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50, Euro bis 110, Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Kurs 1 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche thematisch aufeinander aufbauend im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: Mai 2014 (So Sa) (Anmeldungs-Nr. 13/2014) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, Bamberg Gebühr: 600, Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg... was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten Termin: Samstag, 10. Mai Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2014) Programm: Uhr Begrüßung Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Uhr Sind die Kriterien zur Organspende eher ethischer oder wissenschaftlicher Natur? Referent: Prof. Dr. med. Urban Wiesing, Ärztlicher Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Tübingen Uhr Die Transplantationszentren in Baden-Württemberg heute Referentin: PD Dr. med. Christina Schleicher, geschäftsführende Ärztin der DSO, Region Baden-Württemberg Uhr Eurotransplant und das Problem der Allokation Referent: Dr. med. Carl-Ludwig Fischer- Fröhlich, DSO Stuttgart Uhr Logistische Grenzen bei der Organtransplantation Referent: Prof. Dr. med. Alfred Königsrainer, Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie, Tübingen ÄBW

48 Uhr Mittagspause Uhr Die Rolle des Transplantationsbeauftragten Referent: Dr. med. Peter Petersen, leitender Transplantationsbeauftragter, Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Tübingen Uhr Voraussetzungen der Lebendspende und Aufgabe der Lebendspendekommission Referentin: Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Uhr Die finanzielle Seite: Wer bezahlt was? Referent: Klaus Knoll, Geschäftsführer der AOK Neckar-Alb, Tübingen Uhr Diskussion mit den Referenten Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Großer Hörsaal im CRONA, UKT, Hoppe-Seyler-Str. 3, Tübingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20, Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 6 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Bezugspersonen heikle Gespräche Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 7. August 2013 beschlossen, eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich um das neue Bundeskinderschutzgesetz anzubieten. Dabei sollte es zunächst nicht vorrangig um Institutionen oder Projekte gehen, die den Ärzten als mögliche Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stehen, sondern um die heikle Situation Bekanntmachungen 572 ÄBW des Erstgespräches, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt und der Arzt in das Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht und Fürsorge für das Kind gerät. In diesem Erstgespräch kommt es sehr darauf an, den richtigen Ton zu treffen, damit es gelingt, mit den Betroffenen einen Kontakt herzustellen, sodass sie bereit sind, Hilfe anzunehmen und sich nicht verärgert oder erschrocken zurückziehen. Deshalb liegt der Schwerpunkt dieser Fortbildungsveranstaltung darauf, die Methoden der motivierenden Gesprächsführung in einem theoretischen Teil vorzustellen und anschließend in einem praktischen Teil einzuüben. Termin: Samstag, 28. Juni Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, Reutlingen Gebühr: 50, Euro Punkte: beantragt Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Termine: jeweils mittwochs, Uhr Teil I: 15. Januar 2014 Teil II: 22. Januar 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH1/2014 und AH2/2014) Teil I: 5. Februar 2014 Teil II: 12. Februar 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH3/2014 und AH4/2014) Teil I: 12. März 2014 Teil II: 19. März 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH5/2014 und AH6/2014) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungsakademie, Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Mindestteilnehmerzahl: 6 Gebühr: 40, Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird fünf Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Notfallmanagement Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis individuell nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, Ulm Notfallmanagement Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) individuell nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, Reutlingen, Telefon ( ) oder , Fax ( ) , fortbildung@baeksw.de Impressum Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, Stuttgart Postfach , Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, Stuttgart Postfach , Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / gruessner@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / beck@gentner.de Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / eder@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 56 vom gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 zzgl. Versand kosten 19,80 (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 zzgl. Versandkosten 27,60 EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 zzgl. Versandkosten 27,60 zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, Würzburg Telefon +49 (0) 711 / Telefax +49 (0) 711 / service@gentner.de

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