Hinweis: Die Anzahl der pro Quartal vergebenen Stipendien und die Höhe bewilligter Zuschüsse richtet sich nach der Budgetsituation der GSGG!

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1 Übersicht GSGG Stipendien und Zuschüsse (Voraussetzungen/einzureichende Unterlagen) Allgemeine Voraussetzungen Antragsberechtigt sind Promovierende und betreuende Postdocs der GSGG. Promovierende weisen bei jedem Antrag nach, dass sie immatrikuliert sind. Die Antragsberechtigung für Promovierende gilt bis genau ein Jahr nach der Disputation, sofern die Dissertation noch nicht publiziert ist. Antragsberechtigt sind nur Mitglieder und Angehörige der Universität Göttingen. Fristgerechter Eingang des Antrags Vollständige Antragsunterlagen (ggf. inkl. professoraler Stellungnahmen/Gutachten) Erfüllung der Jahresberichtspflicht Hinweis: Die Anzahl der pro Quartal vergebenen Stipendien und die Höhe bewilligter Zuschüsse richtet sich nach der Budgetsituation der GSGG! Antragsfristen 15. März -> frühester Förderbeginn: 1. Mai 15. Juni -> frühester Förderbeginn: 1. August 15. September -> frühester Förderbeginn: 1. November 15. Dezember -> frühester Förderbeginn: 1. Februar des Folgejahres Für Zuschüsse zu Tagungs- und Recherchereisen gilt: Frühester Förderbeginn = Reiseantritt Reisekostenanträge mit einer beantragten Fördersumme bis zu max. 300 können jederzeit eingereicht werden, müssen der Geschäftsstelle jedoch mindestens 3 Wochen vor Beginn der Reise vorliegen (Eingangsdatum). Für die Förderung barrierefreier Qualifizierung und Vernetzung gilt: Anträge mit einer beantragten Fördersumme bis max. 300 können jederzeit eingereicht werden, müssen der Geschäftsstelle jedoch mindestens 3 Wochen vor Beginn der Reise vorliegen (Eingangsdatum). Für Druckkostenzuschüsse gilt: Frühester Förderbeginn = frühestes Erscheinungsdatum und frühestes Rechnungsdatum 1

2 Exposé- Stipendium Mitgliedschaft als Individualpromovierende/r Antragstellers und einer Betreuerin/eines Betreuers Schriftliche Begründung (max. 2 Seiten) mit Projektskizze, ggf. Erläuterung bereits geleisteter Vorarbeiten; Darlegung, bei welchen Förderwerken/Stiftungen/Promotionsprogrammen eine Bewerbung vorgesehen ist; Erläuterung, weshalb das Dissertationsprojekt in das Förderprofil der jeweiligen Institution passt Skizze des Arbeitsplans für den beantragten Förderzeitraum (max. 2 Monate) Stellungnahme einer Betreuerin/eines Betreuers (max. 2 Seiten), in der sie/er das Forschungsprojekt inhaltlich beurteilt und die Aussicht auf eine Förderung der Promotion/Aufnahme in ein Promotionsprogramm einschätzt (separate Übersendung an die Geschäftsstelle) 2

3 Abschluss- Stipendium Mitgliedschaft in der GSGG seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Förderphase Promovierende der inkorporierten Promotionsprogramme können ein Abschluss-Stipendium beantragen, wenn sie nach Ende ihrer Betreuungsausschusses Mitgliedschaft im Programm individualpromovierendes Mitglied der GSGG werden. Der Antrag auf ein Abschluss-Stipendium und der Antrag auf Änderung des Status von der programmgebundenen Promotion zur Individualpromotion können bereits vor dem Datum des Ausscheidens aus dem Programm gestellt werden. Vergabe ausschließlich an Promovierende der Philosophischen oder Theologischen Fakultät der Universität Göttingen Stand: April 2017 Antragstellers und allen Mitgliedern des Begründung für die Notwendigkeit einer Förderung (max. 5 Seiten) mit folgenden Informationen: Beginn des Promotionsprojekts und bisherige Finanzierung; Erläuterung der Gründe, aus denen ein Abschluss der Dissertation innerhalb der üblicherweise vorgesehenen drei Jahre nicht möglich war Aktuelles Inhaltsverzeichnis der Dissertation, aus dem der Arbeitsstand ersichtlich wird Das bereits vorhandene Textkonvolut als pdf- Dokument Skizze des Arbeitsplans für den beantragten Förderzeitraum (max. 6 Monate) Mindestens eine gutachterliche Stellungnahme einer Betreuerin/eines Betreuers (max. 2 Seiten), in der sie/er u.a. die Aussicht auf eine Fertigstellung der Dissertation innerhalb der beantragten Förderphase einschätzt und Aussagen zum vorliegenden Arbeitsplan der Antragstellerin/des Antragsstellers trifft (separate Übersendung an die Geschäftsstelle) 3

4 Postdoc- Stipendium Antragsberechtigt sind promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation zum Zeitpunkt der Antragsstellung max. 9 Monate zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der GSGG waren. Die Dissertation muss mindestens mit magna cum laude, die mündliche Prüfung muss ebenfalls mit magna cum laude bewertet sein. Die Dissertation wurde noch nicht publiziert. Vergabe ausschließlich an Promovierte der Philosophischen oder Theologischen Fakultät der Universität Göttingen Stand: April 2017 Antragstellers Bescheinigung über die bestandene Promotion Arbeitsplan für die Förderphase, aus dem hervorgeht, dass die Dissertation im beantragten Zeitraum für die Drucklegung überarbeitet werden kann (ca. 50 % der Arbeitszeit) und dass zugleich ein geplantes Postdoc-Projekt substanziell weiterentwickelt werden wird (ca. 50 % der Arbeitszeit). Auskunft über geplante (und ggf. bereits gestellte) Drittmittelanträge für die Finanzierung des Projekts Skizze des geplanten Postdoc-Projekts (max. 3 Seiten) Mindestens eine gutachterliche Stellungnahme (max. 2 Seiten) zum Überarbeitungsstand der Dissertation, zum geplanten Postdoc-Projekt; ggf. Einschätzung der Erfolgschancen geplanter Drittmittelanträge für das Projekt; ggf. Auskunft zur vorgesehenen institutionellen Einbindung der Bewerberin/des Bewerbers während des Förderzeitraums 4

5 Druckkostenzuschüsse Antragsberechtigt sind promovierte Junior-Mitglieder, die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der GSGG waren. (Dissertationsschriften) Die Dissertation muss mindestens mit magna cum laude bewertet sein. Antragstellers Bescheinigung über die bestandene Promotion Verlagsangebot Mindestens eine Befürwortung einer/eines Betreuenden im Umfang von max. 2 Seiten Zuschüsse zu Antragsberechtigt sind Tagungsreisen Promovierende Mitglieder Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der GSGG waren Antragstellers (im Fall eines Tandemantrags auch Originalunterschrift der/des mitreisenden Betreuenden) Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Kostenplan (Gesamtkosten der Reise/bei der GSGG beantragte Kosten) An der GSGG angestellte Postdocs Anmelde-/Teilnahmebescheinigung der Senior-Mitglieder im Rahmen eines Tandemantrags (Begleitung eines Promovierenden zur selben Veranstaltung) Veranstalterin/des Veranstalters Es werden max. 3 Reisen pro Jahr/pro Person (sowohl Recherche- als Zuschüsse zu Recherchereisen auch Tagungsreisen) gefördert. Antragsberechtigt sind Promovierende Mitglieder Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied waren Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Angestellte Postdocs der GSGG Es werden max. 3 Reisen pro Jahr/pro Person (sowohl Recherche- als auch Tagungsreisen) gefördert. Antragstellers Kostenplan (Gesamtkosten der Reise/bei der GSGG beantragte Kosten) Arbeitsplan, der die Dauer des geplanten Aufenthalts plausibilisiert Bestätigung des geplanten Aufenthalts durch das Archiv/die Bibliothek/die zu besuchende Institution 5

6 Zuschüsse zu Antragsberechtigt sind Reproduktionskosten Promovierende Mitglieder von Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr Antragstellers Archivalien zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der GSGG waren Kostenplan über die für die Reproduktion anfallenden Kosten Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Alternativer Kostenplan für eine Recherchereise zur Sichtung und selbstständigen Reproduktion An der GSGG angestellte Postdocs Bestätigung des Archivs/der Bibliothek, dass eine Reproduktion möglich ist (ggf. Kostenvoranschlag) Es werden in der Regel ausschließlich Zuschüsse für Reproduktionskosten von Archivalien ausländischer Institutionen gefördert. Die/der Antragstellende war bereits zu einem Aufenthalt vor Ort und verfügt daher über einen Überblick über die Bestände und Gegebenheiten. Sie/er kann fundiert begründen, dass eine kostenpflichtige Reproduktion der Archivalien für das Forschungsprojekt notwendig ist. Die Kosten für eine Reproduktion sind niedriger als die Reisekosten, die (falls möglich) für eine selbstständige Reproduktion anfallen würden. Barrierefreie Qualifizierung und Vernetzung Antragsberechtigt sind Promovierende Mitglieder Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied waren Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und An der GSGG angestellte Postdocs Antragstellers und (bei Promovierenden) der Betreuerin/des Betreuers Formloses Schreiben zum spezifischen Förderbedarf Zeit- und Kostenplan 6

7 Qualifizierungsstipendium Antragsberechtigt sind Promovierende Mitglieder Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der GSGG waren Antragstellers und der/des Betreuenden (im Formular muss der/die Betreuende zur Relevanz der Veranstaltung für das Dissertationsprojekt Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Stellung nehmen) Kostenplan An der GSGG angestellte Postdocs Zusage der Kofinanzierung des Lehrstuhls/der Einrichtung Das Thema der Qualifizierungsveranstaltung muss hochrelevant für das Anmelde-/Teilnahmebestätigung des Veranstalters Dissertationsprojekt sein. Weder die GSGG noch die Universität Göttingen bieten entsprechende Qualifizierungsangebote an. Bei Mitarbeiter/inne/n der Universität Göttingen muss der Lehrstuhl/die entsprechende Forschungseinrichtung eine Kofinanzierung der Qualifizierungsmaßname zusagen. 7

8 Kofinanzierung Antragsberechtigt sind von Promovierende Mitglieder selbstorganisierten Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der Antragstellers und der befürwortenden Betreuenden (mind. 2 Betreuende) interdisziplinären GSGG waren Projektskizze inkl. Ablaufplan der geplanten Tagungen, Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Veranstaltung (3-4 Seiten) mit Nennung der Zielgruppe Workshop, An der GSGG angestellte Postdocs Kostenplan (aufgeschlüsselt nach Gesamtkosten, Retreats Die beantragte Veranstaltung wird von mindestens einer/einem bei der GSGG beantragte Kosten, weitere Finanzierung anderer Mittelgeber) Promovierenden oder Postdoc der GSGG (mit-)organisiert. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Promovierende und/oder Postdocs. Die GSGG finanziert die Veranstaltung bis max. zur Hälfte der anfallenden Kosten. Die Antragstellenden müssen sich daher um eine weitere Finanzierung bemühen. Öffentliche Veranstaltungen müssen grundsätzlich in Göttingen stattfinden. Inter-/inner-disziplinäre Retreats können auch im näheren Umfeld von Göttingen abgehalten werden. Bei Anträgen mit einer beantragten Fördersumme durch die GSGG von mehr als muss der Antrag mindestens 1 Jahr vor Beginn der geplanten Veranstaltung bei der GSGG eingehen und von mindestens zwei Antragstellenden (beides GSGG-Mitglieder) getragen werden. Nur ein Hauptantrag pro Promovierender/Promovierendem während der gesamten Promotionszeit 8

9 Kofinanzierung Antragsberechtigt sind von Promovierende Mitglieder Methodenkurs Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr en und zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der Betreuenden (mind. 2) disziplinären GSGG waren Retreats Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Zielgruppe An der GSGG angestellte Postdocs Die beantragte Veranstaltung wird von mindestens einer/einem Promovierenden oder Postdoc der GSGG (mit-)organisiert. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Promovierende und/oder Postdocs. Die GSGG finanziert die Veranstaltung bis max. zur Hälfte der anfallenden Kosten, wenn das jeweilige Seminar/Institut die andere Hälfte der Kosten trägt. Mindestens die Hälfte der Teilnehmenden müssen promovierende Mitglieder oder Postdocs der GSGG sein. Öffentliche Veranstaltungen müssen grundsätzlich in Göttingen stattfinden. Inter-/inner-disziplinäre Retreats können auch im näheren Umfeld von Göttingen abgehalten werden. Bei Anträgen mit einer beantragten Fördersumme durch die GSGG von mehr als muss der Antrag mindestens 1 Jahr für Beginn der geplanten Veranstaltung bei der GSGG eingehen und von mindestens zwei Antragsstellenden (beides GSGG-Mitglieder) getragen werden. Nur ein Hauptantrag pro Promovierender/Promovierendem während der gesamten Promotionszeit Stand: April 2017 Antragstellers und der befürwortenden Projektskizze inkl. Ablaufplan der geplanten Veranstaltung (3-4 Seiten) mit Nennung der Kostenplan, aus dem ersichtlich wird, ob und in welchem Umfang sich weitere Institutionen neben der GSGG an der Finanzierung beteiligen Finanzierungszusage des jeweiligen Seminars/Instituts 9

10 Förderung von Antragsberechtigt sind Peer- Promovierende Mitglieder Netzwerken Promovierte Junior-Mitglieder, deren Disputation max. 1 Jahr zurückliegt und die vor ihrer Disputation mindestens 1 Jahr Mitglied der Antragstellers und der befürwortenden Betreuenden (mind. 2 Betreuende) GSGG waren Projektskizze inkl. Ablaufplan der geplanten Postdocs, die mindestens ein promovierendes Mitglied betreuen und Veranstaltung (3-4 Seiten) mit Nennung der Zielgruppe An der GSGG angestellte Postdocs Kostenplan, aus dem ersichtlich wird, ob und in Die beantragte Veranstaltung wird von mindestens einer/einem welchem Umfang sich weitere Institutionen neben der GSGG an der Finanzierung beteiligen Promovierenden oder Postdoc der GSGG (mit- )organisiert Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Promovierende und/oder Postdocs Peer-Netzwerke werden in Göttingen oder am Standort der kooperierenden Organisation gefördert Nur ein Hauptantrag pro Promovierender/Promovierendem während der gesamten Promotionszeit Lektorats- Stipendium der Dissertation (DAAD) Research Assistantship für ausländische Promovierende (DAAD) Förderung für promovierende Mitglieder, die nichtdeutsche Muttersprachler/innen sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben Die Anträge können sowohl vom Betreuungsausschuss des Promovierenden als auch von der/dem Promovierenden selbst gestellt werden Die Dissertation muss inhaltlich abgeschlossen vorliegen Förderung für promovierende Mitglieder, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben Research Assistantships werden in Form eines Vertrags als Wissenschaftliche Hilfskraft vergütet (bis max. 22 Stunden/Monat) Antragstellers und aller Mitglieder des Betreuungsausschusses Antragstellers und der Betreuerin/des Betreuers 10

11 Individuelle Schreibberatung (DAAD) Förderung für promovierende Mitglieder, die nichtdeutsche Muttersprachler/innen sind und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben Antragstellers und der Betreuerin/des Betreuers Teilnahme an einem Modul der Schreibwerkstatt im Kursprogramm der Textabschnitt der Dissertation (ca Seiten) GSGG; zumindest aber das Vorliegen eines längeren Textabschnittes der Dissertation (ca Seiten) 11

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