Silvia Stüven TRÄUME Fotografien
|
|
- Hildegard Voss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 27/15 Mitteilungsblatt 2. Juli 2015 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Der ehninger kunstkreis präsentiert Vorankündigung Jedermannschiessen 2015 vom Juli im Schießsportzentrum Ehningen Silvia Stüven TRÄUME Fotografien Wir laden Sie und Ihre Freunde herzlich ein Schießtage und Schießzeiten: Donnerstag Freitag Samstag Siegerehrung am Sonntag, , um Uhr Bogenschießen nach besonderem Aushang Für das leibliche Wohl unserer Gäste sorgt die Pächterfamilie Berchi in der Schützenhaus-Gaststätte. Anonyme Schreiben und Hinweise werden der Gemeinde nicht bearbeitet Seite 3 zur Vernissage im Ehninger Rathaus am Freitag, 10. Juli 2015, Uhr Begrüßung: Uta Stachon, 1. stv. Bürgermeisterin Einführende Worte: Daniela Mall, ehninger kunstkreis Musik: Nicolas Baumann, Marimbaphon Die Ausstellung ist geöffnet am Sonntag, 12. Juli 2015, Uhr Danach kann die Ausstellung besucht werden 11. September 2015 zu den Öffnungszeiten des Rathauses Mo Fr: Uhr Do auch Uhr Silvia Stüven: Mondschein Auf Ihr Kommen freuen sich Claus Unger, Bürgermeister Zehn neue Jugendleiterinnen für Ehninger Vereine und Verbände das kunstkreis-team Daniela & Ulrike Mall, Silvia Stüven Neue Benutzungsordnung der Ehninger Kindertagesstätten Seite 7 Seite 8 + 9
2 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Sitzungseinladung Einladung zur Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 07. Juli 2015, Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Königstraße 29/1 Tagesordnung öffentlich 1 Bekanntgabe Niederschriften und nicht öffentlich gefassten Beschlüssen 2 Einwohnerfragestunde 3 Kindergarten Moltkestraße, Erweiterung Vergabe der Rohbauarbeiten Vorlage 50/ Bebauungsplan Schuppengebiet im Gewann "Hoher Stein" weiteres Vorgehen Vorlage 51/ Verlängerung der Buslinie 752 Ehningen nach Aidlingen Vorlage 52/ Bekanntgaben und Anfragen Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Ehningen, 25. Juni 2015 gez. Claus Unger Bürgermeister Sofern die vorstehende Tagesordnung geändert oder ergänzt werden muss, ist die Neufassung ab Freitagmittag im Aushang am Rathaus ersichtlich. Beratungsunterlagen, die den Mitgliedern des Gemeinderats zu dieser Tagesordnung übergeben werden, können im Rathaus, Zimmer 33, während der üblichen Sprechzeiten eingesehen und abgeholt werden. Die Beratungsunterlagen sind außerdem während der Sitzung vor dem Sitzungssaal aufgelegt. Erläuterungen zur Gemeinderatssitzung am 07. Juli 2015 Zu 2 ö: Einwohnerfragestunde Zu Beginn eines jeden Kalenderquartals haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, öffentlich Fragen zu stellen. Zu 3 ö: Kindergarten Moltkestraße, Erweiterung Vergabe der Rohbauarbeiten Zu 4 ö: Bebauungsplan Schuppengebiet im Gewann "Hoher Stein" weiteres Vorgehen Die möchte dem innerörtlichen Bedarf zur Unterbringung landwirtschaftliche Geräten und Brennholz durch die Ausweisung eines Sondergebiets für landwirtschaftliche Schuppen und Scheuern nachkommen. Der Bedarf wurde durch eine Umfrage erhoben. Durch die Lagerkeit wird angestrebt, innerörtliche Flächen für Nachverdichtung und Innenentwicklung freizumachen und der Wohnbebauung zuzuführen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom den Beschluss über den Standort eines Schuppengebiets im Gewann "Hoher Stein" gefasst Über die überarbeitete Planungsvariante ist zu beraten und Beschluss zu fassen. Zu 5 ö: Verlängerung der Buslinie 752 Ehningen nach Aidlingen Die Realisierung einer Busverbindung zwischen Aidlingen und Ehningen ist ein seit vielen Jahren langgehegter Wunsch und scheiterte lang an den sehr hohen Kosten. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015 bietet sich die Möglichkeit, im Rahmen einer Zubestellung durch die Gemeinden Aidlingen und Ehningen, die Buslinie 752 nach Aidlingen zu verlängern. Hierüber ist zu beraten und zu entscheiden. Aus dem Gemeinderat Gemeinderatsbericht der Sitzung vom 23. Juni Bericht Volkshochschule Böblingen/Sindelfingen Dr. Fiebig, Leiter der Volkshochschule Böblingen / Sindelfingen, berichtet dem Gremium über die aktuelle Situation. Angesprochen werden die Entwicklung bei der Buchung Kursen, die Altersstruktur der Kursteilnehmer und welche Neuerungen sich hier in letzter Zeit ergeben haben. So werden zwischenzeitlich Kurse angeboten, bei denen der Referent über Web-Kamera zugeschaltet ist und das Seminar an verschiedenen Orten der Bundesrepublik verfolgt werden kann. Diese Webinare erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit insbesondere bei der Gruppe 55+. Vorteil für die Volkshochschulen ist, dass sehr hochkarätige Referenten gebucht werden können, viele an unterschiedlichen Stellen da profitieren und auch die Kosten zwischen verschiedenen Partnern aufgeteilt werden können. Wichtig ist den Volkshochschulen, dass alle sozialen Schichten vom Fortbildungsprogramm profitieren können. Deshalb können Berechtigte, die in Tafelläden einkaufen können, bei der Volkshochschule kostenlos Seminare buchen. Alles in allem leistet die Volkshochschule seit vielen Jahren hervorragende und zuverlässige Arbeit auf konstant hohem Niveau, wofür sich Bürgermeister Claus Unger im Namen des Gemeinderats herzlich bedankt. 2. Interimslösung für Skateanlage auf dem alten Häckselplatz In der Waldstraße soll künftig geskated werden können. Der Gemeinderat hat zugestimmt auf dieser Fläche eine Interimslösung für eine Skateanlage herzustellen. Nach aktueller Beschlusslage soll eine endgültige Lösung im Bereich des Schulgeländes gefunden werden. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen im Bereich Schule wird es jedoch noch eine Weile dauern tatsächlich der Beschluss umgesetzt werden kann. Um zwischenzeitlich Interessierten eine Möglichkeit zu bieten, wurde diese Interimslösung auf den Weg gebracht. Die Kosten belaufen sich auf rund 9.000,00 Euro. Parallel soll die Firma Populär damit beauftragt werden, eine Untersuchung über die Geeignetheit eines Platzes im Bereich des Schulgeländes durchzuführen. 3. Sanierung Kanal- und Wasserleitung in der Garten- und Wilhelmstraße In der Gartenstraße sollen zwischen Königstraße und Gebäude Nr. 10 Kanal- und Wasserleitung ausgetauscht werden. Gleichzeitig werden die in der Gartenstraße vorhandenen Parkplätze erneuert und auch die Fahrbahndecke und die Gehwege saniert. Auch in der Wilhelmstraße stehen zwischen der Königstraße und Hausnummer 7 Tiefbauarbeiten an. Hier werden Kanal- und Wasserleitung erneuert. Auf Grundlage der durchgeführten Ausschreibung hat der Gemeinderat nun die Straßenbauarbeiten an die Firma Morof aus Althengstett zu einer Auftragssumme ,46 Euro vergeben. 4. Sanierung Wasserleitung Waagstraße Die Wasserleitung in der Waagstraße muss auf einer Länge rund 80 Metern ausgetauscht werden. Sie ist stark beschädigt und musste bereits an mehreren Stellen repariert werden. Zusätzlich soll noch die Deckschicht der Fahrbahn erneuert werden. Die Bauarbeiten sind ausgeschrieben worden. Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses hat der Gemeinderat den Auftrag zur Durchführung der Straßenbauarbeiten an die Firma Morof aus Althengstett vergeben zu einer Auftragssumme ,31 Euro. 5. Neue Heizung für Kläranlage Die schadhafte Heizung in der Kläranlage soll ausgetauscht werden. Auf Grundlage der VOB sind die Arbeiten zur Sanierung der Heizungsanlage beschränkt ausgeschrieben worden. Das Ausschreibungsergebnis wurde in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Sanierung der Heizungsanlage an die Firma Dürr & Feil GmbH & Co. KG aus Ellwangen vergeben. Die Auftragssumme beträgt ,85 Euro. 6. Kindergarten Moltkestraße Erweiterung Kleinkindbereich, Vergabe Bauleistungen Zur Erweiterung des Kleinkindbereichs wird an den Kindergarten Moltkestraße ein weiteres Gebäudeteil angebaut. Auf Grundlage der fertigen Planung werden derzeit verschiedene Arbeiten ausgeschrieben. In der Sitzung hat der Gemeinderat den Auftrag für die Heizungs- und Sanitärinstallation an die Firma Ernsperger aus Gärtringen zu einer Auftragssumme ,40 Euro vergeben. Der Auftrag für die Elektrotechnik ist an die Firma Roland Gerlach aus Ehningen zu einer Auftragssumme ,82 Euro vergeben worden. 7. Neubau Friedrich-Kammerer-Gemeinschaftsschule Vergabe Aufzugsanlage Im Rahmen der Neubauarbeiten an der Schule soll ein behinderten gerechter Personenaufzug eingebaut werden. Die Arbeiten sind beschränkt ausgeschrieben worden. Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Herstellung der Aufzugsanlage an die Firma Becker Aufzugbau GmbH aus Rheinstetten zu einer Auftragssumme brutto ,24 Euro vergeben. 8. Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Anpassung der Jugendförderung. Änderung der Vereinsförderrichtlinien Die finanzielle Vereinsförderung für Vereine und anderen Organisationen aus Ehningen setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Betrag für die Jugendförderung, der jährlich ausbezahlt wird. Grundlage für den Sockelbetrag ist die Bedeutung und Größe des Vereins. Grundlage für die Jugendförderung die Zahl der jugendlichen Mitglieder oder Nichtmitglieder die im Verein oder der Organisation mindestens ein Jahr betreut werden. Aufgrund einer Erhebung der Gemeindeverwaltung der Mitgliederzahlen zum Stichtag sind nun die Förderbeträge angepasst worden. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese auch so zu gewähren. Weiter wurde festgelegt, dass Erhebungen der Mitgliederzahlen im Abstand fünf Jahren durchzuführen sind. Ein Verein, der in den Förderbeträgen berücksichtigt worden ist, existiert nicht mehr und wird deshalb gestrichen. Es handelt sich hier um den Familienverein Ehningen e.v..die Vereinsförderrichtlinien werden entsprechend geändert und sind zur Information an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt. Vereine bei denen über 50 % der Mitglieder nicht aus Ehningen kommen, erhalten eigentlich keine Förderung. Darunter fallen derzeit zwei Vereine in Ehningen, die aber nach Einzelbeschluss nochmals in die Förderung mit aufgenommen worden sind. 9. Benutzungsordnung Kindertageseinrichtungen Ehningen Neufassung Die Benutzungsordnung für die Ehninger Kindertageseinrichtungen regelt neben Öffnungs- und Betreuungszeiten auch Einzelheiten zur Anmeldung, Abmeldung, Verhalten im Krankheitsfall und andere Dinge, die für den Betrieb der Einrichtung wichtig sind. Die bestehenden Regelung für die Ehninger Einrichtungen ist aktualisiert und überarbeitet worden, insbesondere auch im Hinblick auf die Öffnung- und Betreuungszeiten. SEITE 2
3 Mitteilungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Neu aufgenommen in die Ordnung sind die Kosten für das. Die Benutzungsordnung ist Teil der Informationsbroschüre Kindertageseinrichtungen in Ehningen. Die Benutzungsordnung ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt im vollen Wortlaut abgedruckt. 10. Unter Bekanntgaben und Anfragen wurden folgende Themen angesprochen: Zu einem Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Gärtringen, zu dem die angehört wird, bestehen keine Bedenken und Anregungen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bestätigt, dass die Bebauungsplanänderung "Südlich Maurener Straße" rechtmäßig zustande gekommen ist. Beim Abdruck der aktuellen Bodenrichtwerte für Ehningen im Mitteilungsblatt ist ein Fehler beim Druck der Farben aufgetreten. Der Fehler wird der Druckerei korrigiert, die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt wird wiederholt. Die Nachtragshaushaltssatzung der ist genehmigt. Das entsprechende Schreiben mit den Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde wird verlesen. Die Postfiliale erhält einen neuen Betreiber, bleibt aber in den herigen Räumlichkeiten. Die Änderung gilt zum Die Baustelle in der Unterführung Eichendorffstraße ist bereits weit gediehen. Der Fußweg wird Ende Juni wieder freigegeben. Nach Installation der Signalanlage können auch Fahrzeuge wieder durchfahren. Anonyme Schreiben, die entweder bei der Verwaltung oder auch bei Gemeinderäten eingehen, können nicht beantwortet bzw. bearbeitet werden. Im Mitteilungsblatt wird darauf nochmals hingewiesen. In der Böblinger Straße ist zwischen Mercedesstraße und Bühlallee die Markierung der Straße verändert worden. Dies hat Ausfluss auf den Verkehrsfluss und die Verkehrsregelung. Es muss nochmals deutlich sichtbar gemacht werden, ob an dieser Stelle geparkt werden kann oder nicht. Die Erhöhung der Erddeponie Baresel ist augenscheinlich höher als ursprünglich festgelegt worden ist. Hier sind Informationen notwendig, ob die Wahrnehmungen Seiten der Bürgerschaft so richtig sind. Das Aufbringen der Zahl 30 im Weinbergweg zeigt offensichtlich Wirkung bei den Autofahrern. Dies ist Anwohnern positiv rückgemeldet worden. Nach Behandlung des nichtöffentlichen Teils schloss die Sitzung um Uhr. Amtliche Bekanntmachungen Anonyme Schreiben und Hinweise werden NICHT bearbeitet Von Zeit zu Zeit erhält die Verwaltung Briefe mit anonymen Beschwerden oder Hinweisen. Es ist legitim auf Probleme und Missstände hinzuweisen, damit diese abgestellt werden können, dies muss dann aber nicht ohne Absender erfolgen. Haben wir keinen Verfasser der Beschwerde oder des Hinweises wird dies nicht bearbeitet. Wir bitten Sie in Zukunft in diesen Fällen Ihren Namen und Ihre Telefonnummer anzugeben, damit wir bei weiteren Fragen oder mit Informationen auf Sie zukommen können. Ordnungsamt Sprechstunde des Bürgermeisters Verehrte Bürgerinnen und Bürger, in die Bürgermeister-Sprechstunde, die in der Regel einmal im Monat stattfindet, können Sie ohne Voranmeldung kommen. Im Juli findet folgende Bürgermeister-Sprechstunde statt: Donnerstag, 09. Juli 2015, Uhr im Rathaus Ehningen, Königstr. 29, Zimmer 32 Wenn Sie aber Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Gespräch wünschen, sollten Sie einen Termin außerhalb der Bürgermeister-Sprechstunde vereinbaren. Diesen Termin können Sie unabhängig festen Zeiten vereinbaren. Bitte rufen Sie einfach im Vorzimmer bei Frau Welz unter Telefon an. Vielen Dank. Ihr Claus Unger Bürgermeister Altglassammlung Am Samstag, den 04. Juli 2015, führt die Feuerwehr Ehningen Jugendfeuerwehr seine nächste Glassammlung durch. Bitte stellen Sie Ihr Sammelgut ab 9.00 Uhr am Straßenrand bereit. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bauvorhaben: Schutzhütte für Waldkindergarten Name und Anschrift des Auftraggebers:, Königstraße 29, Ehningen Art des Auftrags: Zimmer- und Dachdeckerarbeiten Art und Umfang der Leistung: Liefern und Aufschlagen Bauholz 7,5 m³ Holzständertragwerk 350 m Holzständerwände innen gedämmt, beidseitig beplankt 190 m² Satteldach mit Aufsparrendämmung 185 m² Ausführungsfristen: Ausgabe/Anforderung Angebotsunterlagen:, Fr. Jourdan, Königstr. 29, Ehningen Tel.: , Fax: susann.jourdan@ehningen.de Ausgabe ab Montag, Erstattung: 30,- je Doppelexemplar einschließlich Datendiskette (LV-Text DA 83 und Pläne in pdf-format) Angebotseröffnung: Freitag, , 11:00 Uhr, Rathaus Ehningen, Zimmer 17 Zuschlags- und Bindefrist: Sonstige Angaben/Auskünfte erteilt:, Herr Schäfer, Tel Vergabeprüfstelle: Landratsamt Böblingen, Parkstr. 16, Böblingen Wertstoffhof Ehningen Öffnungszeiten Mittwoch Freitag, Samstag Uhr Uhr Uhr Etwas verloren? Folgendes wurde bei uns abgegeben: 1 buntes Kindermäppchen Evtl. Ansprüche können bei Sabine Bartl, Bürgeramt, Telefon geltend gemacht werden. Zu verschenken Gegenstand Telefon A3 / A4 Kopierer Canon Copia 9017 (Bildtrommel defekt) Röhrenfernseher (Diagonale 52 incl. Receiver) Wunschbörse Möchten Sie etwas verschenken oder haben Sie einen Wunsch? Bitte melden Sie sich bei Helga Hofer, Ordnungsamt, Telefon Abgabeschluss für eine Veröffentlichung: Montag 9.00 Uhr Verkehrsüberwachung Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen brachten folgendes Ergebnis: Datum Uhrzeit Straße zu- Ge- be- max. läss. samt- anst. % km/h km/h zahl Fzg K , K , Hidrizhauser Str , K ,0 95 Entabruaterbrunnen SEITE 3
4 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Bitte aufbewahren, wird in der Regel monatlich veröffentlicht - Stand 02. Juli Ehningen, Königstraße 29 Telefon / gemeinde@ehningen.de Fax / Internet: Öffnungszeiten Montag - Freitag Uhr Bürgerbüro zusätzlich Dienstag ab Uhr Donnerstag Uhr Ämter/Sachgebiete Tel Ansprechpartner/-innen Ämter/Sachgebiete Tel Ansprechpartner/-innen Bürgermeister Hr. Unger Vorzimmer 133 Fr. Welz Amts- und Sachgebietsleiter/-innen Hauptamt 127 Fr. Servay Allgemeine Verwaltung 127 Fr. Servay Ehninger Bürgerbüro 139/138 Fr. Joppke/Fr. Benzinger Amt für Familie, Jugend, Senioren & 129 Hr. Würth Soziales Familie, Jugend, Senioren, Soziales 129 Hr. Würth Tagesbetreuung für Kinder 107 Fr. Nellessen Kämmerei 113 Hr. Widenmaier Steueramt - Steuern und Beiträge 113 Hr. Widenmaier Stellvertretung 112 Fr. Gwinner Bauamt 118 Hr. Walz Hoch- und Tiefbau 118 Hr. Walz Bauen und Liegenschaften 102 Fr. Reichert Ämter/Sachgebiete Abwasserbeseitigung 118/119 Hr. Walz/Hr. Schäfer Amtsblatt 127/128 Fr. Servay/Fr. Kittel An-/Abmeldungen 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Ausländerwesen 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Backhaus 103 Fr. Bäuerle Bauanträge/-lasten 101 Fr. Mezger Bebauungspläne 102 Fr. Reichert Begegnungsstätte (Verwaltung/Belegung) 103 Fr. Bäuerle Beiträge 109/110 Fr. Senf/Fr. Aysel Beschaffung 105 Fr. Fanslau Bestätigung Kopien/Unterschriften 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Brennholzverkauf 114 Fr. Graf Bürgerbüro 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Bürgerbus 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Denkmalschutz 102 Fr. Reichert EDV 126 Hr. Kleiser Ehninger Bündnis für Familie 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Einbürgerung 136 Fr. Hertle Einwohnermeldeamt 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Elterngeld 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Familienpass 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Familienfreundliche Kommune 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Familien-Notfallbetreuung 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Fischereischeine 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Fotokopien 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Friedhofswesen 139/136 Fr. Joppke/Fr. Hertle Fronäcker-Schule (Verwaltung/Belegung) 103 Fr. Bäuerle Führerscheinanträge 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Führungszeugnisse 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Fundsachen 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Gebührenveranlagung 109/110 Fr. Senf/Fr. Aysel Gemeindevollzugsdienst 140 Fr. Pierce Gestattungen (gaststättenrechtlich) 137 Fr. Hofer Gewässer 102/118/119 Fr. Reichert/Hr. Walz/Hr. Schäfer Gewerbewesen 135 Fr. Früh Grundbuchamt (siehe Rückseite) Gutachterausschuss (Grundstücksschätzung) 102/101 Fr. Reichert/Fr. Mezger Grundsicherung 135 Fr. Früh Hauptamt 127 Fr. Servay Holzverkauf 114 Fr. Graf Hundeanmeldung/-steuer 109/110 Fr. Senf/Frau Aysel Telefon Polizei 1 10 Behördenzentrale - Polizei Böblingen /13-00 Feuerwehr/Rettungsdienst 1 12 Deutsches Rotes Kreuz Krankentransporte DRK-Kreisverband / Nachbarschaftshilfe Gas (NWS) 08 00/ Strom (EnBW) 08 00/ Bürgermeisteramt N o t r u f e Jagdpacht 103 Fr. Bäuerle Jagdscheine 135 Fr. Früh Jugendarbeit (kommunal) 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Kanalisation 118/119 Hr. Walz/Hr. Schäfer Kämmerei 113/112 Hr. Widenmaier/Fr. Gwinner, 111/116/116 Hr. Schulz/Fr. Schiedeck/Fr. Baum Kasse 114/115 Fr. Graf/Hr. Bengel Kinderreisepässe 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Kinderspielplätze 139/137 Fr. Joppke/Fr. Hofer Kindertageseinrichtungen 107 Fr. Nellessen Landschafts- und Naturschutz 102/126 Fr. Reichert/Hr. Kleiser Liegenschaften 103 Fr. Bäuerle Mahnungen - Beitreibungen 114 Fr. Graf Marktwesen 137 Fr. Hofer Mitteilungsblatt 127/128 Fr. Servay/Fr. Kittel Müllbeseitigung 138 Fr. Benzinger Notariat (siehe Rückseite) Obdachlosenbetreuung 137 Fr. Frauenpreiss-Baum Do Uhr Ordnungsamt 139/138 Fr. Joppke/Fr. Benzinger Pachtangelegenheiten 103 Fr. Bäuerle Pässe/Personalausweise 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Paten Bachböschungen 120 Fr. Jourdan Paten Grünanlagen 120 Fr. Jourdan Personalamt 127/125 Fr. Servay/Fr. Sigler-Steiner Poststelle 105 Fr. Fanslau Ratschreiberei 133 Fr. Welz Reisepässe 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Rente (Ortsbehörde) 135 Fr. Früh Rundfunkgebühren-Befreiung 135 Fr. Früh Schulkindbetreuung 124 Fr. Seebe Schulverwaltung 129 Hr. Würth Schwerbehindertenausweise 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Seniorenarbeit - Bürgerbus 129/124 Hr. Würth/Fr. Seebe Sitzungssaal 144 Sondernutzungen 138 Fr. Benzinger Soziales 135 Fr. Früh Sozialpass der 135 Fr. Früh Sporthalle (Verwaltung/Belegung) 103 Fr. Bäuerle Standesamt 136 Fr. Hertle Steueramt 109/110 Fr. Senf/Fr. Aysel Straßen und Wege 118/119 Hr. Walz/Hr. Schäfer Straßenbeleuchtung 119 Hr. Schäfer Straßenverkehrsbehörde 138 Fr. Benzinger Tagesbetreuung für Kinder 107 Fr. Nellessen Tiefbau 119 Hr. Schäfer Turn-/Festhalle (Verwaltung/Belegung) 103 Fr. Bäuerle Umweltberatung 126 Hr. Kleiser Unterschriftenbestätigung 134/135/136 Fr. Bartl/Fr. Früh/Fr. Hertle Vereine - allgemein 127/128 Fr. Servay/Fr. Kittel Vereinsehrung 128 Fr. Kittel Vermessung 119 Hr. Schäfer Wald 109 Fr. Senf Wasserversorgung 118/119 Hr. Walz/Hr. Schäfer Wasserzins und -zähler 109/110 Fr. Senf/Fr. Aysel Wege und Straßen 118/119 Hr. Walz/Hr. Schäfer Winterdienst 138 Fr. Benzinger Wohngeld 135 Fr. Früh Wohnungsbauförderung 101/102 Fr. Mezger/Fr. Reichert Telefon Wasser Bürgermeisteramt, Claus Walz Wassermeister, Horst Aulich 01 71/ stellv. Wassermeister, Christoph Riexinger 01 71/ Kläranlage Thomas König 01 71/ Alexander Wöhr 01 71/ Joachim Kern 01 71/ Bauhof Aloys Hunfeld 01 75/ SEITE 4
5 Mitteilungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Bauhof Mercedesstraße Bücherei Gartenstraße 11 (Fronäcker-Schule) Öffnungszeiten Montag vormittags geschlossen Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Samstag Uhr Hallenbad Ehningen Schlossstraße Badedauer: Kassenschluss: unbegrenzt 1 Stunde vor Beendigung der Öffnungszeiten Änderungen: an Feiertagen ist das Hallenbad grundsätzlich geschlossen Öffnungszeiten: Montag Kurse und Vereinssport Dienstag Uhr öffentl. Baden Uhr öffentl. Baden Mittwoch Uhr öffentl. Baden Donnerstag Uhr öffentl. Baden Warmbadetag Freitag Uhr öffentl. Baden Uhr Damenbad Uhr öffentl. Baden Samstag Uhr öffentl. Baden Sonntag Uhr öffentl. Baden Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten während der Ferien in den amtlichen Bekanntmachungen. Haus der Jugend Jugendkulturcafé Boing Schlossstraße 39 Kontaktperson: Riva Moll Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätte Brechgasse Kindergarten Bühlallee Kindergarten Herrenberger Straße Kindergarten Königstraße 29/ Kindertagesstätte Moltkestraße Kinderhaus für Kleinkinder Herrenberger Str Kinderhaus für Kleinkinder Königstraße KWE Kommunale Wohnbau Ehningen GmbH Königstraße 29/ Polizeiposten Ehningen Königstraße Postenführer PHK Markus Sturm, stv. PK Robin Vogler POMin Kerstin Süße, POMin Sophie Bürkle Wenn nicht erreichbar, dann / Polizeirevier Böblingen anrufen Schulen Friedrich-Kammerer-Schule Schlossstraße Christoph Nau, Rektor Birgit Klos, Sekretariat Grundschulkindbetreuung Schlossstraße 39 Tanja Hegmanns, Leitung Sozialarbeiter/-in Jörg Hanselmann / Maike Järkel Riva Moll Fronäcker-Schule Gartenstraße 11 (Bücherei, VHS und Vereine) Birgit Bäuerle, Verwaltung Joachim Bühler, Hausmeister 01 73/ Sportstätten Sporthalle Schalkwiesen Hildrizhauser Straße Ottmar Bodirsky, Hausmeister 01 60/ Birgit Bäuerle, Verwaltung Turn- und Festhalle Schlossstraße 31 Gabriel Spena, Hausmeister 01 71/ Birgit Bäuerle, Verwaltung Soziale Dienste Amt für Familie, Jugend, Senioren & Soziales Gemeinwesenarbeit für Senioren Haus am Pfarrgarten Monika Eckhardt / Pflegeheim Haus Magdalena, Verwaltung Bühlallee 13, Ehningen IAV-Stelle, Kirchstraße , Gärtringen Krankenpflegestation, Kirchstraße Diakoniestation Gärtringen Kreisjugendamt in Böblingen, Landratsamt Sozialer Dienst Böblingen / Grundbuchamt - Amtsgericht Böblingen Grundbuchauszüge oder -auskünfte: Amtsgericht Böbingen - Grundbuchamt / Otto-Lilienthal-Straße 24, Böblingen amtsgericht-boeblingen.de/startseite Wertstoffhof Ehningen Steinwerkstraße 4, beim Steinbruch Baresel Öffnungszeiten Mitwoch und Freitag Samstag Uhr Uhr Notariat IV Böblingen Notarin Michaela Rosenfelder / Wilhelmstraße 33, Böblingen jeweils nach Voranmeldung Müll/Abfall Kundeninformation und Service / (z. B. Müllabfuhr, Gebührenbescheid, Mülltrennung, wilde Müllablagerung etc.) SEITE 5
6 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Spatenstich für die Schulerweiterung der Friedrich-Kammerer Schule Zukunftsfähige Infrastruktur schafft die mit dem Bau einer Schulmensa und der Schulerweiterung um 11,0 Mio Euro. Feierlich erfolgte der Spatenstich am auf dem Schulgelände. Geschäftsführer Rainer Gulde, BAURCONSULT Architekten Ingenieure und Bürgermeister Claus Unger nach getaner Arbeit Architekt Volker Lückgens, BAURCONSULT Architekten Ingenieure lobte die reibungslose Zusammenarbeit mit allen Fachplanern. Im Musiksaal verfolgen die Gäste und Bürger den Ansprachen. SEITE 6
7 Mitteilungsblatt Amtliche Bekanntmachungen 10 neue Jugendleiterinnen* für Ehningen Ehningen hat seit dem zehn neue Jugendleiterinnen. An zwei Wochenenden haben sich 10 Jugendliche (ab 15 Jahren) mit vielfältigen Themen der Kinder- und Jugendarbeit auseinandergesetzt, hierzu zählten unter anderem rechtliche Grundlagen, ins besondere Fragen der Aufsichtspflicht, Gruppenprozesse und die unterschiedlichen Leitungsstile. Darüber hinaus stand das Thema Kinder und Jugendschutz im Mittelpunkt, die Auseinandersetzung mit präventiven Maßnahmen sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit war hier ein wichtiger Schwerpunkt. Auch Fragen der gendersensiblen Pädagogik und Erlebnispädagogik wurden beleuchtet. Zusätzlich sollten praktische Übungen und Aufgaben nicht aus dem Blick gelassen werden, die in der Kinder und Jugendarbeit zum Einsatz kommen könnten und die Gruppendynamiken berücksichtigen. Durch das gemeinsame Kochen und ein Übernachtungsevent wurde zusätzlich die Gemeinschaft gefördert und als sehr gewinnbringend geschildert. Geleitet wurde die Juleica Riva Moll (BOING, Jugendkulturcafé Ehningen) mit Unterstützung Maike Järkel (Schulsozialarbeit Ehningen), Jörg Hanselmann (Schulsozialarbeit Ehningen), sowie für den Bereich Aufsichtspflicht und Medienpädagogik war Aytekin Celik als Referent geladen. Am letzten Tag waren alle erschöpft aber auch glücklich und zufrieden. Über den Seminar hinweg wurde viel gearbeitet, aber die Zeit zum gemeinsamen Lachen sollte nicht zu kurz kommen. Wir freuen uns, 10 neue Jugendleiterinnen zu haben, die wieder fleißig in ihren Vereinen, Verbänden und Einrichtungen tätig werden. Wir wünschen euch ganz viel Spaß und tolle Erfahrungen in eurer kommenden Tätigkeit als Jugendleiterinnen. Wir sind stolz, so tolle Jugendleiterinnen in Ehningen zu haben! Euer JULEICA-Team *Wichtig anzumerken ist, dass die Juleica für alle zugänglich ist, dieses Mal waren es einfach nur weibliche Teilnehmerinnen, wir freuen uns aber auch über neue Jugendleiter in der Gemeinde! Die nächste Chance habt ihr dazu kommendes Jahr. SEITE 7
8 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Benutzungsordnung der Ehninger Kindertagesstätten gültig ab Die Arbeit in unseren Kindertagesstätten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1. Aufnahme 1.1 In den Kindertagesstätten werden Kinder frühestens vom vollendeten 3. Lebensjahr zu Beginn der Schulpflicht aufgenommen, wenn sie mit ihren Erziehungsberechtigten in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können im Kleinkindbereich im Kinderhaus Herrenberger Straße 21, Kindertagesstätte Brechgasse 3, Kindertagesstätte Moltkestraße 26 oder Kinderhaus Königstraße 30 aufgenommen werden. Anmeldeverfahren: Aus verwaltungstechnischen Gründen können Kinder frühestens 1 Monat nach einer Anmeldung aufgenommen werden. Es genügt zunächst, den Anmeldebogen im Rathaus einzuwerfen (Briefkasten). Von hier wird er an die entsprechende Einrichtung weitergeleitet, die Sie ca. 6 Wochen vor dem Aufnahmetermin zu einem Aufnahmegespräch einladen wird, das Sie bitte unbedingt wahrnehmen sollten. Der Aufnahmemonat für die Kleinkinder wird 5 6 Monate vorher mitgeteilt. Hier sollte die Anmeldung mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmemonat dem Rathaus vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte geltend gemacht werden kann. Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde nach den ihr festgelegten Grundsätzen, wobei dem Wunsch der Eltern weitestgehend entsprochen wird. 1.2 Kinder, die erkennbar an übertragbaren Krankheiten erkrankt sind oder bei ihnen der Verdacht besteht, dürfen in die Kindertagesstätte nicht aufgenommen werden oder sich dort aufhalten. Voraussetzung für die Aufnahme ist die vollzogene ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindergartengesetzes. (Die U8 ist ausreichend.) 2. Abmeldung 2.1 Die Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte muss rechtzeitig (mindestens 4 Wochen zum Monatsende) in der jeweiligen Einrichtung vorgenommen werden. 2.2 Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. 3. Angebotsformen/Öffnungszeiten Jede Kindertagesstätte ist Montag Freitag geöffnet. Bis auf die Ganztagsbetreuung in der Kindertagesstätte Brechgasse sind die Kindertagesstätten freitags ab13.30 geschlossen. 3.1 Angebotsformen für Kindergartenkinder 3 6 Jahren SEITE 8 Kindertagesstätte Königstraße 29/5 (naturpäd. Konzept) 30 Std./Wo. Mo - Fr Uhr Uhr Uhr Uhr Mo - Fr Uhr Uhr plus 2 festgelegte Nachmittage Kindertagesstätte Bühlallee 9 26 Std./Wo. Mo - Fr Uhr Uhr 30 Std./Wo. Mo - Fr Uhr Uhr plus 2 festgelegte Nachmittage Mo - Fr Uhr Uhr Kindertagesstätte Herrenberger Straße Std./Wo. Mo - Fr Uhr Uhr 30 Std./Wo. Mo - Fr Uhr Uhr Mo - Fr Uhr Uhr Uhr Uhr plus 2 festgelegte Nachmittage Mo - Fr Uhr Uhr tageweise Zubuchungen zu 30 Wochenstunden 3 Std./Tag Uhr Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße Std. Mo - Fr Uhr Uhr 30 Std. Mo - Fr Uhr Uhr tageweise Zubuchungen zu 30 Wochenstunden 3 Std./Tag Uhr Uhr Kindertagesstätte Brechgasse3 30 Std. Mo - Fr Uhr Uhr tageweise Zubuchungen zu 30 Wochenstunden 0,5 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 2 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 3,5 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr Waldkindergarten 26 Std. Mo - Fr Uhr Uhr 30 Std. Mo - Fr Uhr Uhr zzt. noch nicht
9 Mitteilungsblatt Amtliche Bekanntmachungen 3.2 Angebotsformen für Kleinkinder 1 Jahr 3 Jahren Kinderhaus Herrenberger Straße Std. Mo - Fr Uhr Uhr Zubuchungen zu 25 Wochenstunden 1 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 3 Std./Tag Uhr Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße Std. Mo - Fr Uhr Uhr Zubuchungen zu 25 Wochenstunden 1 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 4 Std./Tag Mo/Mi/Do Uhr Uhr Kindertagesstätte Brechgasse 3 25 Std. Mo - Fr Uhr Uhr Zubuchungen zu 25 Wochenstunden 1 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 3 Std./Tag Uhr Uhr Kinderhaus Königstraße Std. Mo - Fr Uhr Uhr Zubuchungen zu 25 Wochenstunden 1 Std./Tag Mo - Fr Uhr Uhr 4 Std./Tag Mo/Mi/Do Uhr Uhr gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer 3 Monaten Die gewählten Betreuungszeiten gelten verbindlich für die Dauer 3 Monaten (ausgenommen der Aufnahmemonat). Eine Änderung muss mindestens vier Wochen vor Ablauf der 3 Monate schriftlich eingereicht werden. 3.3 Die Kinder sollen nicht vor der Öffnungszeit eintreffen. Damit die Kinder ausreichend Spielzeiten in Anspruch nehmen können, sollten die Kinder st 9.00 Uhr in der Einrichtung sein. 3.4 Die Kinder sind pünktlich abzuholen und sollten bedingt durch die differenzierten Abholzeiten zur jeweiligen Schließzeit die Einrichtung verlassen haben. Dadurch ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet. 3.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit den Kindergartensommerferien. 3.6 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/-innen sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen keine Vertretung geregelt werden, wird die Einrichtung bzw. Teileinrichtungen ausnahmsweise geschlossen. 3.7 Die Schließtage/Ferien werden zu Beginn des Kindergartenjahres Ende des folgenden Klenderjahres frühzeitig bekanntgegeben. 4. Bei den meisten Kindertagesstätten wird gegen Kostenerstattung ein warmes angeboten. Ab August 2015 wird im Kleinkindbereich 2,10 Euro, im Kindergarten 3,20 Euro erhoben. 5. Aufsichtspflicht/Unfallversicherung 5.1 Der Weg zur und der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß der Kindertagesstätte abgeholt wird. 5.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes in den Räumen der Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht endet zum Zeitpunkt der Schließung der Einrichtung mit der Entlassung des Kindes an der Eingangstür bzw. mit der persönlichen Übergabe der Kinder durch die Erzieherinnen. Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert: auf dem direkten Weg zur und der Kindertagesstätte während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste und dgl.). Bei Festen und Feiern in der Kindertagesstätte sowie anderen Veranstaltungen, die der Einrichtung organisiert werden, obliegt die Aufsicht über die Kinder den Erziehungsberechtigten. 5.3 Kinder dürfen nur dann mit dem Fahrrad, Roller oder ähnlichem zur Kindertagesstätte kommen, wenn sie einer erwachsenen Person begleitet werden. Dasselbe gilt auch für den Rückweg. Verkehrserziehungsdienste befürworten die Fahrradnutzung durch Kindergartenkinder und Schulkinder zur 4. Klasse im Straßenverkehr nicht. 6. Krankheitsfälle Kann das Kind durch Krankheit oder sonstige Ausfälle die Tageseinrichtung nicht besuchen, so bitten wir um Benachrichtigung. Tritt eine ansteckende Krankheit beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes auf, so muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden. Nach einer Infektionskrankheit kann das Kind erst wieder aufgenommen werden, wenn der Arzt es gestattet. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Einrichtung wieder besucht, kann eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einrichtung verlangt werden. 7. Parken Fahrzeugen 7.1 Dreiräder, Kettcars, Schlitten usw. Das Parken dieser Fahrzeuge auf dem Gelände der Kindertagesstätten (auch vor dem Hauseingang) wird aus verkehrssicherungsen Gründen nicht zugelassen. 7.2 Fahrräder oder Roller dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt werden und müssen so abgeschlossen sein, dass sie Dritten nicht gefahren werden können. 8. Sonstiges Für Garderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug übernimmt die Kindertagesstätte keine Haftung. Die Eltern haften bei einer Beschädigung Eigentum Dritter durch ihr Kind, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt. SEITE 9
K i n d e r g a r t e n o r d n u n g
G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den
MehrHerausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: Februar 2016 Alle Rechte vorbehalten
Landkreis Böblingen Herausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: Februar 2016 Alle Rechte vorbehalten Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort Bürgermeister Claus Unger....3 Benutzungsordnung.. 4 1. Aufnahme...4
MehrSTADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen
STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung
MehrSatzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann
Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche
MehrHerausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: September 2014 Alle Rechte vorbehalten
Landkreis Böblingen Herausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: September 2014 Alle Rechte vorbehalten Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort von Bürgermeister Claus Unger....3 Benutzerordnung.. 4 1. Aufnahme..4
MehrSatzung. über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen. Kindergartenordnung
K 1/1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen Kindergartenordnung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2, 13 und 19 des
MehrHerausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: Dezember 2013 Alle Rechte vorbehalten
Landkreis Böblingen Herausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: Dezember 2013 Alle Rechte vorbehalten Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort von Bürgermeister Claus Unger....3 Benutzerordnung.. 4 1. Aufnahme..4
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)
MehrEhningen hat viele junge musikalische Talente Nachlese Danke für die Musik
Donnerstag, 3. April 2014 59. Jahrgang Nr. 14 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Im Baugebiet Bühl 2 wurden weitere Grenzpunkte, vor allem im Bereich der Erschließungsstraße abgemarkt Seite 3
MehrS a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform
S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
MehrS a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich
S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
MehrGemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012
MehrSatzung. über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
K 1/ 1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
MehrSpielstube Neckarau-Niederfeld e.v. Spielstubenordnung
Spielstube Neckarau-Niederfeld e.v. Spielstubenordnung 1 Antrags- und Aufnahmeverfahren für Spielstubenkinder Es werden nur Kinder in die Spielstube aufgenommen, von denen mindestens ein Elternteil Mitglied
Mehr10. Mai 2015, ab Uhr
Nr. 19/15 7. Mai 2015 Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung 10. Mai 2015, ab 11.00 Uhr Veranstaltungsort: Feuerwehrhaus Ehningen Essen: Schnitzel mit Pommes oder Kartoffelsalat Maultaschen Programm:
MehrSatzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom
Gemeinde Braunsbach Kreis Schwäbisch Hall Satzung über die Benutzung des Kinderhauses der Gemeinde Braunsbach vom 11. April 2001 i.d.f. der letzten Änderung vom 09.04.2014 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrBenutzungsordnung für die Kindergärtender Gemeinde Aspach vom 25. Juni 1996 (Kindergartenordnung 1996)
Benutzungsordnung für die Kindergärtender Gemeinde Aspach vom 25. Juni 1996 (Kindergartenordnung 1996) Der Gemeinderat hat am 25.06.1996 folgende Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Aspach
MehrBenutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte
MehrSatzung. über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der bisherigen 2 Änderungssatzungen (letzte Änderung wirksam zum 01.01.2016) 1 Träger
MehrS a t z u n g. über die Benutzung der Kindergärten. der Gemeinde V i l l m a r. Träger und Rechtsform
S a t z u n g über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde V i l l m a r Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling
Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche
MehrOrg.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen
Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl.
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung)
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach (Kindergartenbenutzungssatzung) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. der
MehrGrundschulkindbetreuung
Grundschulkindbetreuung Friedrich- Kammerer-Gemeinschaftsschule Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Liebe Eltern, Übersicht Grundschulkindbetreuung mit dem Start zur Gemeinschaftsschule zum Schuljahresbeginn
MehrBenutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)
Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung
MehrBenutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof
Benutzungsordnung der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gbl. S. 582) in der derzeit geltenden Fassung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
MehrS A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes
45.10-1 S A T Z U N G für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (SKBBG) vom 18.06.2008 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 05.10.2016
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 10.07.2012 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen vom 21.06.2010 Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
MehrGemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg. Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen vom 10.12.1998, zuletzt geändert am 19.05.2011. Benutzungsordnung für die Kindergärten der
MehrS A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS)
S A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBl. I, S.
MehrS a t z u n g. über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Biblis
S a t z u n g über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Biblis Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 170), zuletzt
MehrAZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)
GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld
Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Eiterfeld Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)
Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
MehrS A T Z U N G. über den Besuch der Kindertagesstätte An der Point. der Stadt Sulzbach-Rosenberg. (KindertagesstättenS KiTaS)
S A T Z U N G über den Besuch der Kindertagesstätte An der Point der Stadt Sulzbach-Rosenberg (KindertagesstättenS KiTaS) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrRichtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn
Richtlinien für den Betrieb des kommunalen Kindergartens der Gemeinde Bockhorn Die Betreuung und Erziehung im Kindergarten soll die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches
Mehrkindergarten untermieming
KINDERGARTENORDNUNG der Kindergärten Barwies und Untermieming kindergarten untermieming Ihr Kind soll bei uns im Kindergarten glücklich sein, Freunde finden und viel Neues lernen. Dies ist unser gemeinsamer
MehrSatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
MehrSatzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing
Stand: 01. Januar 2013 Die Gemeinde Ampfing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Ampfing (Satzungsänderungen sind bereits
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau
Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Satzung: ERSTER TEIL Allgemeines 1 Gegenstand
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Owen
Stadt Owen Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Owen Für die Arbeit in den Einrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen
MehrBenutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung)
1 Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtung mit Kleinkinderbetreuung (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Die Gemeinde Röllbach erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
MehrSatzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf
Satzung der Gemeinde Schashagen über die Benutzung der Kindertagesstätte in Merkendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des 25 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in eseinrichtungen
MehrKINDERGARTEN- ORDNUNG Seite 1 von 5 Stand: Juni 2015
KINDERGARTENORDNUNG Seite 1 von 5 1.! Aufnahmebedingungen Vor der Aufnahme Ihres Kindes müssen vollständig ausgefüllte Anträge (Anmeldung, Buchungszeiten, Mitgliedsbeitrittserklärung bei Bedarf) der Leiterin
MehrDie Aufgaben der Kindergärten bestimmen sich nach 2 des Hessischen Kindergartengesetzes.
Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Hohenahr Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrEntgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen
vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...
Mehr(1) ^Die Stadt Roth betreibt Kindertages^lnrichtungen als öffentliche Einrichtungen. ^Ihr Besuch Ist freiwillig.
Neufassung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 28. Juli 2015 Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrKindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, Kiel
1 DRK-Kinder- u. Jugendhilfe Nord ggmbh Grabauer Str. 17 23843 Bad Oldesloe Kindertagesstättenordnung für die DRK-Kindertagesstätte Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47, 24114 Kiel Präambel Die Kindertagesstätte
Mehr1 Träger und Rechtsform (1) Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Oestrich-Winkel.
Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Oestrich-Winkel Rechtsgrundlagen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrBenutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten
4 C; 461.0; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom
Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom 15.10.2002 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr.1 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Wackersberg folgende
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof
331/0 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof Vorbemerkungen: Die Stadt Bad Rappenau ist Eigentümerin des Kulturhauses Forum Fränkischer Hof in der Heinsheimer Straße
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Krummendeich
Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Krummendeich unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 23.02.2010 (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 12/2010 vom 25.03.2010
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. 1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Heilbad Heiligenstadt Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
MehrKindertagesstätten-Ordnung (KiTa-Ordnung) der Stadt Aßlar. I. Allgemeines
Kindertagesstätten-Ordnung (KiTa-Ordnung) der Stadt Aßlar Aufgrund des 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aßlar sowie des 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die
MehrGebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
MehrBenutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert. nicht öffentlich.
Gemeinde Schladen-Werla Absender: Fachbereich I Auskunft erteilt: Katja Reiner Datum: 24.03.2015 Aktenzeichen: FB I/Reiner Vorlage Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2015 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Firma Kids.Corner gug (haftungsbeschränkt) 1 Allgemeines Die Kids.Corner gug (haftungsbeschränkt) ist eine gemeinnützige Firma, die die Betreuung
MehrGemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis
AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.
MehrSatzung. - Kindergartensatzung -
Satzung für den Kindergarten Michaelsbuch der Gemeinde Stephansposching - Kindergartensatzung - vom 06.09.2006 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Mehr- 1 - S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ottrau. Träger und Rechtsform
- 1 - S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Ottrau Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.
MehrANTRAG. auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, Wismar
ANTRAG auf Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten des Kinderwelt Wismar e.v., Philipp-Müller-Straße 14, 23966 Wismar Antragsteller Berechtigter: Telefonisch erreichbar: dienstlich privat Berechtigter:
MehrDer Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
Mehr1 Träger und Rechtsform
Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amt Wachsenburg vom 09.12.2013 I. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amt Wachsenburg
MehrSatzung. für die. Kindergärten des Marktes Tussenhausen. vom
Satzung für die Kindergärten des Marktes Tussenhausen vom 03.03.2004 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erläßt der Markt Tussenhausen folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung;
MehrStadt Gerlingen - Ortsrecht -
Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.
MehrSatzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf
Satzung der Gemeinde Heringsdorf für die Kindertagesstätte Zwergenburg in Heringsdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und den 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
MehrKostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)
Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az. 020-00-421 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) Inhaltsverzeichnis: 1
MehrV E R O R D N U N G. 1 Aufnahme
V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Gemeinde Trebesing vom 30. März 2017, Zahl: 2-240/2017, mit der eine Kinderbildungs- und -betreuungsordnung für den Gemeindekindergarten Trebesing erlassen wird
MehrName des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer. PLZ u. Ort
Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule auf der Wanne für das Schuljahr 2012/2013 Zwischen der Universitätsstadt Tübingen vertreten durch die Fachabteilung Schule und Sport und Name des/der
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr
Gliederungs-Nr.: III- 2 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Bad Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr Seite 1 von 9 Segeberg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr
MehrSatzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Morschen
36501-01 Satzung über die Benutzung des Kindergartens der Gemeinde Morschen Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.1993 (GVBl.
MehrBetriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009
Betriebsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen Stand: 01. September 2009 1. Aufgabe: a) Die Stadt Bad Wildungen unterhält als öffentliche soziale Einrichtung Kindertagesstätten. b)
MehrSATZUNG DER STADT ERLANGEN FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
SATZUNG DER STADT ERLANGEN FÜR DIE STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN 1 Gegenstand der Satzung; öffentliche Einrichtung... 2 2 Kindertageseinrichtungen... 2 3 Öffnungszeiten... 2 4 Ferien... 3 5 Gebühren...
MehrArbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe
Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die
MehrSatzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0
4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S 581) in Verbindung mit 2, 13, 14, 19 des
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG vom 15.01.1964
MehrSatzung für den Kindergarten St. Leonhard der Gemeinde Arrach
Satzung für den Kindergarten St. Leonhard der Gemeinde Arrach (Kindergartensatzung) Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Arrach mit Gemeinderatsbeschluss
MehrA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Wo erledige ich was? A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A Abbruch von Gebäuden Rathaus Bauverwaltung 09556 9222-33 Abfallberatung Landratsamt Kitzingen 09321 928-1234 (Serviceteam) Abfallgebühren
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
Mehr1 Träger und Rechtsform. 2 Aufgaben. 3 Aufnahme
Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Eilenburg (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) vom 29.9.1993 Auf der Grundlage des Gesetzes "Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrSatzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung)
der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.
MehrDie StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
BENUTZUNGSORDNUNG Allgemeines: Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos.
MehrKindergartenordnung. für die. Kindergärten der Gemeinde Wangerland
Kindergartenordnung für die Kindergärten der Gemeinde Wangerland Allgemeine Rahmenbedingungen Der Kindergarten im Sinne dieser Kindergartenordnung ist eine Tageseinrichtung für Kinder im Sinne des 1 des
MehrSatzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013
1-0280.2/5.1 Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Westerheim (Kindergartensatzung) Vom 07. August 2013 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Westerheim
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft
MehrSatzung für den Kindergarten St.Anna der Gemeinde Grafenwiesen
Satzung für den Kindergarten St.Anna der Gemeinde Grafenwiesen (Kindergartensatzung) Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Grafenwiesen folgende Satzung:
MehrSatzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle
Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1,2,4 und 5 des
MehrStadt Gerlingen - Ortsrecht -
Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.
Mehr1 Kommunale Kindertageseinrichtung
Benutzer- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung Am Zauberwald der Gemeinde Blankensee zuletzt geändert durch 9.Änderungssatzung vom 06.02.2013 1 Kommunale Kindertageseinrichtung (1) Die kommunale
MehrGEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung-
1 Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung- Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Mehr