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1 Landkreis Böblingen

2 Herausgeber: Bürgermeisteramt Ehningen Stand: Dezember 2013 Alle Rechte vorbehalten

3 Inhaltsverzeichnis Seite Grußwort von Bürgermeister Claus Unger....3 Benutzerordnung Aufnahme Abmeldung.4 3. Angebotsformen/Öffnungszeiten Aufsichtspflicht/Unfallversicherung Krankheitsfälle Parken von Fahrzeugen Sonstiges. 7 Gebühren Regelbetreuung - Grundmodul Regel- mit Randzeitenbetreuung - Grundmodul Verlängerte Öffnungszeiten - Grundmodul Ganztagesbetreuung - Ganztagesmodul A, B und C.9 5. Kleinkindbetreuung 11 Schließzeiten...12 Wissenswertes zur Aufnahme...13 Tageseinrichtungen für Kinder bis 3 Jahre 15 Tageseinrichtungen für Kinder ab 3 Jahre..16 Kindertagesstätten der Gemeinde Ehningen.17 2

4 Grußwort des Bürgermeisters Liebe Eltern, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Ehningen umfassend informieren. Die Kindertagesstätten als öffentliche Einrichtung hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen gesetzlichen Auftrag: Die Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern frühestens mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Die Kindertagesstätte soll die Gesamtentwicklung des Kindes fördern sowie die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Die Gemeinde Ehningen bietet in den 7 Kindertagesstätten ein differenziertes Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 1 Jahr bis in das Grundschulalter hinein an. Das Angebot orientiert sich am Bedarf der Ehninger Familien. Die Einrichtungen sind eine gemeinsame Einrichtung der bürgerlichen Gemeinde Ehningen sowie der evang. und kath. Kirchengemeinde Ehningen. Kinder sind unsere Zukunft. Dass dies in Ehningen nicht nur leere Worte sind, zeigt sich neben der Quantität an Betreuungsplätzen vor allem an der Qualität: So hat z. B. der Gemeinderat einem qualitativ guten Betreuungsschlüssel von 1: 10/12 Kindern im Kindergartenbereich und 1: 4/5 im Kleinkindbereich. Zusätzlich werden seit Jahren weitere Fachkräfte stundenweise für die Sprachförderung sowie für die Integration besonders förderungsbedürftiger Kinder eingesetzt. Als Träger der 7 Ehninger Kindertagesstätten legt die Gemeinde Wert darauf, die pädagogischen Fachkräfte fachlich durch Fortbildung und Auseinandersetzung mit der konzeptionellen Arbeit weiter zu qualifizieren. Ca. 2,8 Millionen Euro sind alljährlich erforderlich, um das bestehende Angebot zu finanzieren. Davon tragen die Eltern durch die Beiträge nicht einmal 20 %. Trotz Landeszuschüsse bleibt für die Gemeinde Ehningen unter dem Strich weit über 1 Million Euro an Zuschussbedarf. Diese hohen Ausgaben machen deutlich, dass eine qualifizierte Arbeit in der Tagesbetreuung für Kinder große Priorität in der Gemeinde Ehningen hat. Denn gute Rahmenbedingungen sind für die Entwicklung Ihres Kindes wichtig. Eine wesentliche Voraussetzung für eine sich gegenseitig ergänzende Erziehung Ihres Kindes ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Erzieherinnen. Wir bitten Sie deshalb die Elterngespräche zu nutzen und an Veranstaltungen des Kindergartens aktiv teilzunehmen und Fragen und Probleme mit den Fachkräften zu besprechen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass sich Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte wohl fühlt und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Ehningen, Dezember 2013 Mit freundlichen Grüßen Ihr Claus Unger - Bürgermeister - 3

5 Benutzerordnung Die Arbeit in unseren Kindertagesstätten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. 1. Aufnahme 1.1 In den Kindergarten (3 6 Jahre) werden Kinder frühestens vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zu Beginn der Schulpflicht aufgenommen, wenn sie mit ihren Erziehungsberechtigten in Ehningen wohnen und mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren können im Kleinkindbereich im Kinderhaus Herrenberger Straße 21, Kindertagesstätte Brechgasse 3, Kindertagesstätte Moltkestraße 26 oder Kinderhaus Königstraße 30 aufgenommen werden. Anmeldeverfahren: Aus verwaltungstechnischen Gründen können Kinder frühestens 1 Monat nach einer Anmeldung aufgenommen werden. Es genügt zunächst, den Anmeldebogen im Rathaus einzuwerfen (Briefkasten). Von hier wird er an die entsprechende Einrichtung weitergeleitet, die Sie ca. 6 Wochen vor dem Aufnahmetermin zu einem Aufnahmegespräch einladen wird, das Sie bitte unbedingt wahrnehmen sollten. Der Aufnahmemonat für die Kleinkinder wird 5 6 Monate vorher mitgeteilt. Hier sollte die Anmeldung mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmemonat dem Rathaus vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte geltend gemacht werden kann. Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde nach den von ihr festgelegten Grundsätzen, wobei dem Wunsch der Eltern weitestgehend entsprochen wird. 1.2 Kinder, die erkennbar an übertragbaren Krankheiten erkrankt oder der Verdacht besteht, dürfen in die Kindertagesstätte nicht aufgenommen werden oder sich dort aufhalten. Voraussetzung für die Aufnahme ist die vollzogene ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindergartengesetzes. (Die U8 ist ausreichend.) Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können nach vorheriger Absprache mit der Gesamtleitung dann aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. 2. Abmeldung 2.1 Die Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte muss rechtzeitig (mindestens 4 Wochen zum Monatsende) in der jeweiligen Einrichtung vorgenommen werden. 2.2 Einer Abmeldung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt. 4

6 Benutzerordnung 3. Angebotsformen/Öffnungszeiten Jede Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag geöffnet. Freitagnachmittag sind die Einrichtungen, bis auf die Ganztagsbetreuung in der Kindertagesstätte Brechgasse, geschlossen. 3.1 Angebotsformen für Kindergartenkinder von 3 6 Jahren RG Sozialstaffelung Regelöffnungszeit Mo-Fr Uhr Bühl., König.,Herrenberger Str. Mo-Do Uhr RG+Rz 7% mehr Gebühr Regel- mit Randzeitenbetreuung Mo-Fr Uhr Bühl.,König.,Herrenberger Str. 2 x wöchentlich Uhr VÖ 20% mehr Gebühr Verlängerte Öffnungszeit Mo-Fr Uhr Bühl.,Herrenberger Str.,Moltkestr.,Brechgasse bei RZ + VÖ zusätzliche Nachmittage möglich GT Einkommensabh. Ganztagsbetreuung für Kinder von 3 6 Jahre Mo-Fr Uhr/17.00 Uhr Kindertagesstätte Brechgasse Mo-Do Uhr/Fr Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße Ummeldungen innerhalb der Angebotsformen sind nach schriftlicher Ummeldung 4 Wochen zum nächsten Monat möglich. 3.2 Weitere Angebotsformen Kleinkindgruppe für Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren Kinderhaus Herrenberger Straße 21 Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr Mo - Do Uhr Fr Uhr Kindertagesstätte Brechgasse 3 Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr auf Wunsch zubuchbar Mo und/oder Do Uhr Kinderhaus Königstraße 30 Mo - Fr Uhr Mo - Fr Uhr auf Wunsch zubuchbar Mo und/oder Do Uhr 3.3 Die Kinder sollen nicht vor der Öffnungszeit eintreffen. Damit die Kinder ausreichend Spielzeiten in Anspruch nehmen können, sollten die Kinder möglichst bis 9.00 Uhr in der Einrichtung sein. 5

7 Benutzerordnung 3.4 Die Kinder sind pünktlich abzuholen und sollten bedingt durch die differenzierten Abholzeiten bis zur jeweiligen Schließzeit die Einrichtung verlassen haben. Dadurch ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet. 3.5 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit den Kindergartensommerferien. 3.6 Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/-innen sind zur beruflichen Fortbildung ver- pflichtet. Kann bei Fortbildungsveranstaltungen keine Vertretung geregelt wer- den, wird die Einrichtung bzw. Teileinrichtungen ausnahmsweise geschlossen. 3.7 Muss die Tageseinrichtung aus besonderem Anlass (z. B. wegen Krankheiten oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern/ Erziehungsberechtigten rechtzeitig hiervon unterrichtet. 4. Aufsichtspflicht/Unfallversicherung 4.1 Der Weg zur und von der Kindertagesstätte liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Insbesondere tragen die Eltern/Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Kindertagesstätte abgeholt wird. 4.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes in den Räumen der Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht endet zum Zeitpunkt der Schließung der Einrichtung mit der Entlassung des Kindes an der Eingangstür bzw. mit der persönlichen Übergabe der Kinder durch die Erzieherinnen. Die Kinder sind durch gesetzliche Regelung gegen Unfall versichert: auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte während des Aufenthaltes und während allen Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste und dgl.). Bei Festen und Feiern in der Kindertagesstätte sowie anderen Veranstaltungen, die von der Einrichtung organisiert werden, obliegt die Aufsicht über die Kinder bei den Erziehungsberechtigten. 4.3 Kinder dürfen nur dann mit dem Fahrrad zur Kindertagesstätte kommen, wenn sie von einer erwachsenen Person begleitet werden. Dasselbe gilt auch für den Rückweg. Verkehrserziehungsdienste befürworten die Fahrradnutzung durch Kindergartenkinder und Schulkinder bis zur 2. Klasse im Straßenverkehr nicht. 5. Krankheitsfälle Kann das Kind durch Krankheit oder sonstige Ausfälle die Tageseinrichtung nicht besuchen, so bitten wir um Benachrichtigung. Tritt eine ansteckende Krankheit beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes auf, so muss der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden. Nach einer Infektionskrankheit kann das Kind erst wieder aufgenommen werden, wenn der Arzt es gestattet. 6

8 Benutzerordnung Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit auch in der Familie die Einrichtung wieder besucht, kann eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Einrichtung verlangt werden. 6. Parken von Fahrzeugen 6.1 Dreiräder, Kettcars, Schlitten usw. Das Parken dieser Fahrzeuge auf dem Gelände der Kindertagesstätten (auch vor dem Hauseingang) wird aus verkehrssicherungsverpflichtenden Gründen nicht zugelassen. 6.2 Fahrräder oder Roller dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt werden und müssen so abgeschlossen sein, dass sie von Dritten nicht gefahren werden können. 7. Sonstiges Für Garderobe, Fahrräder und mitgebrachtes Spielzeug übernimmt die Kindertagesstätte keine Haftung. Die Eltern haften bei einer Beschädigung von Eigentum Dritter durch ihr Kind, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung durch das Erzieherpersonal vorliegt. Gebühren Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Kindertagesstätte tatsächlich besuchen oder nicht. Da die Gebühr eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist diese Gebühr auch bei behördlicher Schließung von weniger als 1 Monat und für Ferienzeiten zu bezahlen. Im vollen Kalenderjahr sind daher grundsätzlich 12 Monate gebührenpflichtig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Jahresgebühr auf 11 Monate September bis Juli (gerundet) umgelegt und für diese 11 Monate erhoben. Die Gebühr ist bis zum 1. des laufenden Monats zu bezahlen. Mit der Anmeldung des Kindes in die Kindertagesstätte ist der Gemeinde Ehningen eine Einzugsermächtigung für die Gebühr zu erteilen. Wenn ein Kind auch für den Teil eines Monats zum Besuch in die Kindertagesstätte angemeldet wird, ist der volle Monatsbeitrag fällig. Die Benutzungsgebühren bemessen sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder einer Familie unter 18 Jahren. Alle zu berücksichtigenden Kinder müssen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ehningen gemeldet sein. Bei Änderungen der zu berücksichtigenden Kinder erfolgt die Anpassung des Elternbeitrages zu Beginn des Monats, in dem ein weiteres Kind geboren wird bzw. in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. (fristgerechte Abmeldung) 7

9 Gebühren Wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrags mehr als einen Monat im Rückstand sind, verliert das Kind das Anrecht auf seinen Kindertagesstättenplatz. Auf Antrag kann der Beitrag für Sozialpassinhaber ermäßigt (50 %), für ALG II-Empfänger ganz (100 %) übernommen werden. Anträge auf Ausstellung eines Sozialpasses und Ermäßigungsanträge auf den Beitrag können im Rathaus, Bürgerbüro, bei Frau Früh, gestellt werden. Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen für die Betreuung von Kindern von 3 6 Jahren (siehe 3.1): 1. Regelbetreuung - Grundmodul 1 - monatliche Gebühren für Kinder aus einer Familie mit Kindergartenjahr 2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 102,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 78,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 51,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 17,00 2. Regel- mit Randzeitenbetreuung - Grundmodul 2-7 % Zuschlag monatliche Gebühren für Kinder aus einer Familie mit Kindergartenjahr2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 109,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 83,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 55,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 18,00 3. Verlängerte Öffnungszeiten - Grundmodul 3-20 % Zuschlag monatliche Gebühren für Kinder aus einer Familie mit Kindergartenjahr 2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 122,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 94,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 61,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 20,00 Wechsel zwischen verschiedenen Betreuungsmodulen: Für Kinder, die im Wechsel Grundmodul 2 und 3 in Anspruch nehmen, ist der jeweilige Betrag für Grundmodul 3 in vollem Umfang zu entrichten. Veränderungen sind 4 Wochen vor Monatsende der Einrichtung schriftlich mitzuteilen. 8

10 Gebühren Zusatzmodul/-buchung Bei Inanspruchnahme von Zusatzmodulen betragen die Kosten 0,80 Euro pro Stunde. Diese werden zusätzlich zu den Kosten von Grundmodul 2-3 erhoben. Sonderformen Werden Kinder im Alter von 2,5 Jahren bis 3 Jahren im Kindergarten betreut, wird die entsprechende Gebühr für Regelbetreuung in doppelter Höhe erhoben. Für Einrichtungen in denen im Laufe des Kindergartenjahres eine Betreuungszeit nur am Vormittag eingerichtet wird beträgt der Betreuungsumfang 26 Stunden/Woche (Betreuungszeit täglich von 7.20 Uhr Uhr. Die Gebühren für diese Betreuungszeit werden anteilig erhoben. Grundlage sind die Gebühren für Regelbetreuung. Nachmittagsbetreuung kann für diese Betreuungszeit nicht gebucht werden. 4. Ganztagesbetreuung Die Gebühr berechnet sich entsprechend dem Jahresbruttoeinkommen (Summe aller Einkunftsarten) bzw. dem monatlichen Brutto-Einkommen der gesetzlichen Vertreter bzw. der Eltern (hinzuzurechnen sind anteilig evtl. Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Gratifikationen sowie bei Alleinerziehenden auch ein evtl. Unterhalt). Bei Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, wird das Einkommen wie bei Ehegatten errechnet. Die Gebühr beinhaltet nicht das Mittagessen, die Kosten hierfür werden gesondert erhoben. Die Gebühren werden üblicherweise in der Stufe 8 veranlagt, die Veranlagung in einer geringeren Stufe ist mit Einkommensnachweisen zu beantragen Bei einer tageweisen Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung pro Woche gelten folgende Gebührensätze der jeweiligen Einkommensgruppe zuzüglich des anteiligen Beitrags für anderweitige Betreuung. (hier Grundmodul 3 oder 4 Verlängerte Öffnungszeiten): 4 Tage = 80 %, 2 Tage = 40 % 3 Tage = 60 % 1 Tag = 20 % 9

11 Gebühren 4.1 Ganztagesbetreuung - Kindertagesstätte Brechgasse Mo - Fr bis Uhr, 10 Stunden/Tag - Ganztagesmodul A - Stufe Jahresbruttoeinkommen bis monatliche Gebühren für das Kindergartenjahr 2013/2014 Kind aus Kind aus Familien mit Familien mit 1 Kind 2 Kindern Kind aus Familien mit 3 und mehr Kindern ,00 138,00 99,00 63, ,00 166,00 138,00 66, ,00 204,00 166,00 99, ,00 234,00 204,00 138, ,00 273,00 234,00 166, ,00 334,00 273,00 204, ,00 401,00 303,00 234,00 8 und mehr 471,00 357,00 273, Ganztagesbetreuung - Kindertagesstätte Brechgasse - Ganztagesmodul B - (42,5 Wochenstunden) Mo - Fr bis Uhr, 8,5 Stunden Ganztagesbetreuung Kindertagesstätte Moltkestraße - Ganztagesmodul C - (42,5 Wochenstunden) Mo - Do bis Uhr, 9,0 Stunden Fr bis 14,00 Uhr, 6,5 Stunden Stufe Jahresbruttoeinkommen bis monatliche Gebühren für das Kindergartenjahr 2013/2014 Kind aus Kind aus Familien mit Familien mit 1 Kind 2 Kindern Kind aus Familien mit 3 und mehr Kindern ,00 122,00 94,00 62, ,00 141,00 116,00 62, ,00 173,00 141,00 84, ,00 200,00 173,00 116, ,00 232,00 200,00 141, ,00 283,00 232,00 173, ,00 340,00 258,00 200,00 8 und mehr 401,00 305,00 232,00 10

12 Gebühren Eine 5.1 Kleinkindbetreuung 25 Stunden pro Woche Betreuung (Montag bis Freitag bis Uhr) monatlichen Gebühren für Kinder aus einer Familie mit Kindergartenjahr 2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 229,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 172,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 114,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 58, Kleinkindbetreuung 30 Stunden pro Woche Betreuung (Montag bis Freitag bis Uhr) monatlichen Gebühren für Kinder aus einer Familie Kindergartenjahr 2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 276,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 207,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 139,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 68,00 Einzelne Tage mit 8-stündigem Betreuungsangebot können in Kombination mit der 6-stündigen Betreuung hinzugebucht werden. Pro Wochentag werden bei Inanspruchnahme der Betreuungszeit bis Uhr an Mehrkosten erhoben (Kinderhaus Herrenberger Straße): Gebühren für ein Kind aus einer Familie mit Kalenderjahr 2013/ Tag 2 Tage 3 Tage 1 Kind 24,70 49,40 73,50 2 Kinder 17,70 35,40 53,10 3 Kinder 11,70 23,50 35,40 4 Kinder 5,90 11,70 17,60 Pro Wochentag werden bei Inanspruchnahme der Betreuungszeit bis Uhr an Mehrkosten erhoben (Kinderhaus Königstraße und Kindertagesstätte Moltkestraße) zubuchbar Montag und/oder Donnerstag Gebühren für ein Kind aus einer Familie mit Kalenderjahr 2013/ Tag 2 Tage 1 Kind 37,10 74,10 2 Kinder 26,60 53,10 3 Kinder 17,60 35,30 4 Kinder 8,90 17,60 11

13 Gebühren 5.3 Kleinkindbetreuung 38 Stunden pro Woche Betreuung (Montag bis Donnerstag bis15.30 Uhr, Freitag bis Uhr) monatliche Gebühren für Kinder aus einer Familie mit Kindergartenjahr 2013/ Kind jeweils unter 18 Jahren 354,00 2 Kindern jeweils unter 18 Jahren 263,00 3 Kindern jeweils unter 18 Jahren 174,00 4 und mehr Kindern jeweils unter 18 Jahren 89,00 Die Gebühr wird unabhängig vom Jahresbruttoeinkommen erhoben und verringert sich auch dann nicht, wenn das Kind weniger als 30 Stunden bzw. 25 Stunden Betreuungsbedarf hat. Änderung/Kündigung innerhalb der in Ziffer 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Betreuungszeiten muss mindestens 4 Wochen vor Monatsende schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Dasselbe gilt bei einer Änderung/Kündigung des Umfangs der der Betreuungszeiten im Rahmen der unter Ziffer 5 geregelten Kleinkindbetreuung. Schließzeiten 2013/2014 Die Ferien werden nach Anhörung des Elternbeirates unter Berücksichtigung der Empfehlung der kirchlichen Landesverbände für Kindertagesstätten festgelegt: Ferien erster Tag letzter Tag Schließ tage Einrichtungen Weihnachten alle Einrichtungen Osterferien Moltkestraße, Bühlallee Pfingsten Herrenberger Str., Brechgasse, Königstr., Kinderhaus Herrenberger Str., Kinderhaus König-straße Sommer alle Einrichtungen Notbetreuung Betriebsausflug: Freitag, 27. Juni Konzeptionstage: Termine sind derzeit noch nicht festgelegt 12

14 12 Wissenswertes zur Aufnahme Sehr geehrte Eltern, in absehbarer Zeit wird Ihr Kind die Kindertagesstätte besuchen. Diese Broschüre soll Ihnen als Wegweiser dienen. Die Ehninger Kindertageseinrichtungen für Kinder verstehen sich nicht nur als Betreuungseinrichtungen, sondern stellen den Erziehungs- und Bildungsauftrag in den Vordergrund. Die pädagogische Arbeit ist an den Kindern ausgerichtet, d. h. aktuelle Situationen und Interessen der Kinder werden aufgegriffen und thematisch bearbeitet. Das geschieht in Form von so genannten Kinderkonferenzen, in Projekten, Interessensgruppen, altersspezifischen Kleingruppen oder in altersgemischten Gruppen. Grundlage der pädagogischen Arbeit ist neben dem Orientierungsplan für die Kindergärten in Baden-Württemberg das Leitbild der Ehninger Kindergärten. Um den Kindern vielfältige Möglichkeiten bieten zu können (Bewegungserziehung, kreativer und musischer Bereich, Medienpädagogik, Natur erleben, Experimentieren, religiöse und ethische Wertvermittlung, Sprachförderung etc.), arbeiten die Einrichtungen nach dem offenen Konzept. Somit kommen Schwerpunkte und Stärken der Erzieherinnen allen Kindern zugute. Außerdem erleben alle Fachkräfte das jeweilige Kind. Damit wird eine objektivere Beobachtung z. B. bei Auffälligkeiten, besser gewährleistet. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Elternarbeit. In regelmäßigen Gesprächen wird Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes dargelegt. Sie als Spezialisten für Ihr Kind können uns in unserer Arbeit dadurch unterstützen, indem Sie z. B. Veränderungen innerhalb Ihrer Familie, Beobachtungen, Auffälligkeiten oder auch Fragen bezüglich Ihres Kindes transparent machen. So können wir Ihr Kind besser verstehen und auf es eingehen. Noch ein Gedanke für die Aufnahme in die Kindertagesstätte: Ihr Kind verlässt in der Regel zum ersten Mal ohne seine vertrauten Bezugspersonen sein gewohntes Umfeld und ist vielen neuen Eindrücken und Anforderungen ausgesetzt. Viele Kinder freuen sich sehr auf die Kindertagesstätte, können aber natürlich nicht einschätzen, dass damit ein Loslassen von zuhause verbunden ist. Für sehr stille und zurückhaltende Kinder können die vielfältigen Eindrücke gegebenenfalls sogar bedrohlich wirken. Sie als Eltern können Ihr Kind am besten einschätzen, was Sie ihm schon zutrauen und auch zumuten können. Grundsätzlich gilt sowohl bei der Aufnahme in den Kindergarten, als auch in die Kleinkindgruppe: Bitte lassen Sie sich und Ihrem Kind genügend Zeit für die Eingewöhnung in die neue Situation. Begleiten Sie es in den ersten Tagen in die Einrichtung, bis Ihr Kind Zutrauen zu einer pädagogischen Fachkraft gewonnen hat, damit die Integration gut gelingen kann. 13

15 Wissenswertes zur Aufnahme Bezüglich der Eingewöhnungsphase werden die Einzelheiten vor dem Aufnahmetermin zwischen Ihnen und dem Erzieherteam abgesprochen. Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 ist im Kindergarten Königstraße das Konzept des rollierender Waldkindergartens umgesetzt. D. h. die Kinder gehen im regelmäßigen Wechsel, alle 3 Wochen, eine Woche lang in die Natur bzw. den Wald. Der Schwerpunkt Waldpädagogik wird in dieser Einrichtung weiter ausgebaut. Daher sollten die Eltern, die ihr Kind in den Kindergarten Königstraße anmelden, hinter dieser Konzeption stehen. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine gute Zeit in unserer Einrichtung und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Ruth Nellessen Gesamtleiterin der Ehninger Kindertagesstätten 14

16 Tageseinrichtungen für Kinder bis 3 Jahre 14 Kinderhaus für Kleinkinder Herrenberger Straße 21 Telefon: Leitung: Birgit Braunisch Öffnungszeiten: Uhr Uhr Nachmittage bis Uhr zubuchbar (außer Freitag) Montag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Telefon: Leitung: Sabine Lauber Öffnungszeiten: Uhr Uhr 2 Nachmittage bis Uhr zubuchbar (Mo und/oder Do) Kindertagesstätte Brechgasse 3 Telefon: Leitung: Kerstin Müller Öffnungszeiten Uhr Uhr Kinderhaus Königstraße 30 Telefon: Leitung: Andrea Stierle Öffnungszeiten: Uhr Uhr 2 Nachmittage bis Uhr zubuchbar (Mo und/oder Do) 15

17 15 Tageseinrichtungen für Kinder ab 3 Jahre Kindertagesstätte Königstraße 29/5 Telefon: (Schwerpunkt: Waldpädagogik ) Leitung: Regina Weihing Öffnungszeiten: Uhr und Montag - Donnerstag Uhr Uhr sowie 2 Nachmittage Kindertagesstätte Herrenberger Straße 21 Telefon: Leitung: Marina Beneke Öffnungszeiten: Uhr und Montag - Donnerstag Uhr Uhr sowie 2 Nachmittage Uhr Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Telefon: Leitung: Sabine Lauber Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Kindertagesstätte Brechgasse 3 Telefon: Leitung: Kerstin Müller Öffnungszeiten: Uhr Uhr Uhr Uhr Kindertagesstätte Bühlallee 9 Telefon: Leitung: Christl Albrecht-Brkanac Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag Uhr und Uhr Uhr sowie 2 Nachmittage Uhr 16

18 Kindertagesstätten der Gemeinde Ehningen Kindergarten Herrenberger Straße 21 Kinderhaus Herrenberger Str. 21 Kinderhaus Königstraße Kindertagesstätte Moltkestraße 26

19 Kindertagesstätten der Gemeinde Ehningen Kindergarten Königstraße 29/5 Kindergarten Bühlallee 9 Kindertagesstätte Brechgasse 3 18

20 Wichtige Telefonnummern Gesamtleitung Ruth Nellessen Rathaus, Zimmer 07 Telefon: Sprechzeiten: nach Vereinbarung Kindergartengebühren Lydia Senf Rathaus, Zimmer 09 Telefon: Ninette Hiller Rathaus, Zimmer 08 Telefon: Tageseinrichtung für Kinder bis 3 Jahre Kinderhaus Herrenberger Straße 21 Leitung: Birgit Braunisch Telefon: Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Leitung: Sabine Lauber Telefon: Kindertagesstätte Brechgasse 3 Leitung: Kerstin Müller Telefon: Kinderhaus Königstraße 30 Leitung: Andrea Stierle Telefon: Tageseinrichtung für Kinder ab 3 Jahre Kindertagesstätte Königstraße 29/5 Leitung: Regina Weihing Telefon: Kindertagesstätte Herrenberger Straße 21 Leitung: Marina Beneke Telefon: Kindertagesstätte Moltkestraße 26 Leitung: Sabine Lauber Telefon: Kindertagesstätte Brechgasse 3 Leitung: Kerstin Müller Telefon: Kindertagesstätte Bühlallee 9 Leitung: Christl Albrecht-Brkanac Telefon:

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