Das Europäische Parlament. eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
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- Elke Ritter
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1 Das Europäische Parlament eine starke Volksvertretung der Europäischen Union
2 Die Europäische Union In Vielfalt geeint: ca. 508 Mio. Menschen 28 Staaten 24 Amtssprachen
3 EU-Institutionen
4 Gesichter der EU Präsident des Europäischen Parlaments (EP) Präsident der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso
5 Europäische Kommission Exekutivorgan der EU schlägt Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionsprogramme vor überwacht Vereinbarungen, z.b. die Umsetzung des Haushaltes und der EU-Programme wird alle 5 Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des EP neu besetzt vorgeschlagener Präsident muss vom EP gewählt werden
6 Rat der Europäischen Union Ministerrat (nationale Minister aller EU-Länder) koordiniert die Zusammenarbeit in allen Politikbereichen entscheidet über politische Maßnahmen und erlässt Rechtsvorschriften stellt den EU-Haushalt auf, Genehmigung zusammen mit dem EP
7 Europäisches Parlament Volksvertretung in der EU wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern alle 5 Jahre gewählt ist als direkt gewähltes Organ an der Gesetzgebung der EU beteiligt umfasst derzeit 766 MdEP, die aus allen 28 EU- Mitgliedstaaten kommen und 7 Fraktionen angehören bzw. fraktionslos sind
8 EP- Geschichte Gründung des Parlaments 1952 eine Parlamentarische Versammlung von nationalen Abgeordneten 1979 erstmals wählen die Bürger der EU das EP direkt! Erste Präsidentin: Simone Veil (FR) zukünftig finden alle 5 Jahre Europawahlen statt
9 EP- Geschichte 1986 erhält EP echte legislative Kompetenzen und ein Zustimmungsrecht bei Beitrittsverhandlungen 1993 EP gleichberechtigt neben Rat und Kommission (Mitentscheidungsverfahren) und Mitspracherecht bei Ernennung EU-Kommission sowie Misstrauensvotum
10 EP- Geschichte 2004 mit Osterweiterung EP gesamteuropäisch 2009 mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erweiterte Befugnisse Mai 2014 nächste Europawahl, (in Deutschland am Sonntag, den 25. Mai 2014!)
11 Die Funktionen des EP Europäische Parlament Vertrag von Maastricht: - gemeinsam m. d. Rat der EU als Gesetzgeber tätig - Zustimmung - Initiativrecht Vertrag von Lissabon: - erweiterte Gesetzgebungskompetenz - das ordentliche Gesetzgebungsverfahren - Konsultation -entscheidet gemeinsam mit dem Ministerrat über den gesamten EU-Haushalt: Neu: auch GAP Vertrag von Maastricht - Bestätigung der gesamten EU- Kommission Vertrag von Lissabon: - Wahl des Präsidenten der EU-Kommission
12 Europäisches Parlament hat drei Aufgaben 1. gemeinsam mit dem Rat zuständig für die Gesetzgebung (Gesetzesbefugnis) 2. demokratische Kontrollfunktion über alle EU- Organe, insbesondere über die Kommission (Aufsichtsbefugnis) 3. teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat (Genehmigung/Ablehnung Gesamthaushalt)
13 Gesetzgebungsbefugnis ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidungsverfahren) zur Annahme von EU-Rechtsvorschriften Parlament und Rat haben gleiche Rechte Angenommene Rechtsvorschriften sind gemeinsame Rechtsakte beider Organe Verbraucherrechte/Umweltschutz/Verkehr GAP/polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
14 EU-Gesetzgebung
15 Aufsichtsbefugnis Demokratische Kontrolle über andere EU-Organe vor Ernennung einer neuen Kommission hört EP potenzielle neue Mitglieder und Präsidenten an ohne EP-Zustimmung keine Ernennung der EU-Kommission!! Misstrauensantrag an die Kommission
16 Aufsichtsbefugnis Kontrolle der Tätigkeit des Rates (Ministerrates) regelmäßige Anfragen an den Rat zur schriftlichen bzw. mündlichen Beantwortung Vorsitz des Rates nimmt an Plenartagungen teil und beteiligt sich an wichtigen Debatten enge Zusammenarbeit mit dem Rat auch bei Beschlüssen, für die nur der Rat zuständig ist
17 Haushaltsbefugnis jährliche Verabschiedung des EU-Haushaltes durch EP und Rat EP berät Haushaltsplan in zwei aufeinanderfolgenden Lesungen Haushalt wird erst nach Unterzeichnung durch EP-Präsidenten wirksam Verwendung der Gelder durch Parlamentsausschuss für Haushaltskontrolle überwacht EP stimmt jährlich über die Entlastung der Kommission ab
18 Zuständigkeiten des EP Gesetzgebung Die meisten EU-Gesetze werden von Parlament und Rat gemeinsam verabschiedet Kontrolle der Exekutive Das Parlament kontrolliert die anderen EU-Institutionen und kann der Kommission das Misstrauen aussprechen Haushaltsrecht Parlament und Rat entscheiden gemeinsam über den EU-Haushalt Beitritt neuer Mitgliedstaaten Die Zustimmung des Parlaments ist notwendig, um neue Mitgliedstaaten in die EU aufzunehmen
19 EP-drei Arbeitsorte Tagungs-/Sitzungsorte Sekretariat Straßburg Luxemburg Brüssel
20 Wie das EP arbeitet Plenartagungen 12 Tagungen im Jahr in Straßburg evtl. zusätzliche Tagungen in Brüssel Externe parlamentarische Aktivitäten Wochen für Wahlkreisarbeit und andere Termine Ausschusssitzungen Sitzungen der Ausschüsse in Brüssel Fraktionen Sitzungen der Fraktionen in Brüssel
21 Organisation des EP 1. Präsident 2. Abgeordnete 3. Fraktionen 4. Parlamentarische Ausschüsse 5. Delegationen 6. Politische Gremien 7. Generalsekretariat
22 Die Fraktionen des EP Wahlergebnis am 16. Juli 2009 EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) S&D: Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament ALDE: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - 85 ECR: Europäische Konservative und Reformisten - 54 Grüne/FEA: Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - 55 KVL/NGL: Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken /Nordische Grüne Linke - 35 EFD: Europa der Freiheit und der Demokratie - 30 Fraktionslose - 20 Quelle: Europäisches Parlament
23 20 20 Ausschüsse
24 Ausschussmitglieder aus Brandenburg Dr. Christian Ehler (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)) Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: Mitglied Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: stellvertretendes Mitglied Norbert Glante (Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament) Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: Mitglied Ausschuss für internationalen Handel: Stellvertreter Franziska Keller (Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz) Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: Stellvertreterin
25 Ausschussmitglieder aus Brandenburg Helmut Scholz (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke) Ausschuss für internationalen Handel: Mitglied Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: Stellvertreter Ausschuss für konstitutionelle Fragen: Stellvertreter Elisabeth Schroedter (Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz) Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: stellvertr. Vorsitzende Regionale Entwicklung: stellvertretendes Mitglied
26 Der Vertrag von Lissabon: Mehr Rechte für Parlamente EP wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl (Art. 14 I und 17 VII EUV) Zustimmung bei der Wahl des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik EP mit dem Ministerrat gleichberechtigter Gesetzgeber EP - Mitentscheidung über alle Ausgaben
27 Vertrag von Lissabon: Mehr Rechte für Parlamente Neuer Artikel (Artikel 5, EUV) stärkt auch nationale Parlamente: sie kontrollieren die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips sie können Gesetzesvorschlag an Kommission zurück verweisen aber kein Vetorecht einzelner Parlamente
28 Europawahlen 2014 Europawahl-Website seit :
29 Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Deutschland - Wahlberechtigte mehr als 64 Mio. Bürger Wahlalter: ab 18 Jahre - ganz Deutschland ist ein Wahlkreis - 96 (99) Abgeordnete - Drei-Prozent-Sperrklausel Polen - Wahlberechtigte mehr als 30 Mio. Bürger - Wahlalter: ab 18 Jahre - 51 (51) Abgeordnete - Fünf-Prozent-Sperrklausel
30 Prozentualer Stimmenanteil % Beteiligung an den Europawahlen EU 70 Deutschland EU EU EU EU EU EU EU27 Quelle: Europäisches Parlament
31 EP vor und nach der Wahl 2014 Änderungen Abgeordnetenzahlen im EP Europawahlen 2009 Juli Quelle: Europäisches Parlament Übergangsabkommen Dezember Beitritt Kroatien 1. Juli nach der Europawahl 2014 Juni
32 EP-Zusammensetzung vor der Wahl 2014 Vertrag von Lissabon: 751 Abgeordnete
33 Europawahlen 2014 Erste Wahl nach den Regeln des Lissabon- Vertrages: EP ist einflussreicher denn je Bei EP-Wahl auch indirekte Entscheidung über den Kommissionspräsidenten Spitzenkandidaten der Parteienfamilien Wahlkampf wird personalisierter Aus Deutschland nur 96 statt 99 Abgeordnete In D 3 % statt 5 % - Hürde (oder gar keine?)
34 Wie wird gewählt? In der gesamten EU gilt das Verhältniswahlrecht (Nur Listenwahl, keine Direktkandidaten) Konkrete Durchführung jeweils national geregelt z. B. Mindestalter, Reihenfolge auf Listen (nicht) veränderbar In Deutschland: Europa-Wahlgesetz und Europawahlordnung Keine europaweiten, sondern nur nationale Listen. Parteien in Deutschland mit Bundes- oder Landeslisten In Deutschland: Jede Liste Partei braucht mindestens 3 % der bundesweit abgegebenen Stimmen (Eine Klage gegen diese Hürde ist vor dem BVerfG anhängig)
35 Die Grünen: Onlinewahl Spitzenkandidaten
36 Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Die Rechtsgrundlagen für die Wahl: Art.14 Abs. 2 und 3 EUV, Art.22 Abs. 2 AEUV Die erste Europawahl nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments ist von 736 auf 751 erhöht Die Wahlperiode beträgt 5 Jahren Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Die Stimme kann auch per Briefwahl oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgegeben werden
37 EP nach der Wahl 2014 Quelle: Europäisches Parlament
38 Erste Aufgabe des EP nach der Wahl 2014 Quelle: Europäisches Parlament
39 Blick auf die Wahlen 2019 Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament wird auf Grundlage eines vor Ende 2016 vorzustellenden Vorschlags des Europäischen Parlaments vor den Europawahlen 2019 überarbeitet. Verteilung der Sitze in "objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise Beachtung des Grundsatz der "degressiven Proportionalität", d.h. Abgeordnete größerer Mitgliedstaaten repräsentieren mehr Bürger als Abgeordnete kleinere Staaten. Überarbeitung berücksichtigt auch Änderungen der Anzahl der EU- Mitgliedstaaten und demografische Entwicklungen Wahrung das allgemeine Gleichgewicht des in den Verträgen vorgesehenen institutionellen Systems
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! EUROPE DIRECT Informationszentrum Frankfurt (Oder)
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