Kriminalpolizeiinspektion Dresden Kriminalaußenstelle Pirna Königsteiner Straße 6b

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1 Staatsanwaltschaft Dresden Zweigstelle Pirna Schloßhof Pirna Fax: +49 (0) poststelle@stadd.justiz.sachsen.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/Federal Financial Supervisory Authority Bereich Wertpapieraufsicht z.hd. Herrn Peter Baier Referat WA 55 Marie-Curie-Strasse Frankfurt/Main Fon: Fax: poststelle@bafin.de georg.renner@bafin.de Stadtverwaltung Pirna Ordnungsamt Am Markt 1/2 (Rathaus) Pirna Fax info@pirna.de Finanzamt Pirna Clara-Zetkin-Straße Pirna Fax: poststelle@fa-pirna.smf.sachsen.de Kriminalpolizeiinspektion Dresden Kriminalaußenstelle Pirna Königsteiner Straße 6b Pirna poststelle.pd-dresden@polizei.sachsen.de Industrie- und Handelskammer Dresden Langer Weg Dresden Fax: service@dresden.ihk.de Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Kontor am Landtag Devrientstraße Dresden Telefax: 0351/ saechsdsb@slt.sachsen.de Steuerfahndung Finanzamt Dresden-Nord Rabenerstraße Dresden steuerfahndung@fa-dresdennord.smf.sachsen.de Beschuldigter: Stephan Pomper, Steinplatz 10, 1796 Pirna Sachverhalt: Der Beschuldigte wirbt geradezu überschwänglich auf der Internetadresse und seiner damit verlinkten Hauptseite (siehe Anlagen) für MyADSino, dem Onlinecasino mit integrierter Werbeplattform, das Sie an den Umsätzen beteiligt! Wenn man sich bei MyAdsino einloggt, sieht man Links zu Glückspielen und zu Ad Game. 1

2 Der AD Game ist der Beteiligungsbereich von MyAdsino. In den dort hinterlegten Terms of Use (siehe Anlagen), welche wir für diese Anzeigen ins Deutsche übersetzt haben (siehe Anlagen) wird im Detail Folgendes festgelegt: Der Kunde kauft Starcoins zum Preis von 50 Euro und einer Laufzeit von 500 Tagen. My- Adsino bezeichnet diese als profit participation certificates, was übersetzt Genussscheine bedeutet. Sobald aktiviert, erzeugt jeder StarCoin kontinuierliche Gewinne aus dem gestarteten Internet Werbeaktionen und Partnerprogramm. Gewinnbeteiligungen werden dem Mitglieder-AD-Game Winner-Guthabenkonto stündlich gutgeschrieben. Einmal wöchentlich am Montag Morgen wird der genaue Gewinnprozentsatz für die folgenden 168 Stunden (sieben Tage) gutgeschrieben und veröffentlicht. Die von StarCoin-Promotions, Referrer-Boni und anderen Boni gewonnenen Beträge werden dem AD Game Guthabenkonto gutgeschrieben (Können also nicht ausgezahlt werden). 50% (Fünfzig Prozent) dieser Beträge können auf die Casinoguthabenkonto für 2

3 Spieleinsätze übertragen. Die restlichen 50% (Fünfzig Prozent) können verwendet werden, um zusätzliche StarCoins zu signieren, um das zukünftige Einkommen des Mitglieds weiter zu erhöhen. Die MyAdsino Teilnahmebedingungen differenzieren nicht zwischen gewerblichen Teilnehmern und privaten Verbrauchern. Auch bei der Registrierung wird nicht zwischen privaten Verbrauchern und gewerblichen Teilnehmern unterschieden. Siehe hierzu die folgende Bildschirmkopie. Auffällig ist, dass in der Adsino-Werbung und in den AGBs auf den Verdienst von Werbung verwiesen wird, obwohl an keiner Stelle des Programms irgendwie ein Bezug oder ein Nachweis zu diesen Werbeumsätzen besteht. Des Weiteren ist auffällig, dass mit allen Mitteln versucht wird die wahren Betreiber dieser Plattform zu verbergen. Auf Myadsino.com wird unter der URL ausgeführt: wird von Red Deck Entertainment Limited (eine Firma die in Zypern registriert ist) betrieben und hat eine Curaçao Lizenz 3

4 Lizenz GLH-OCCHKTW ausgestellt am 26. Oktober Red Deck Entertainment Ltd, Marias Sygklitikis, 19A, Egkomi, P.C. 2415, Nicosia, Cyprus Nachforschungen unsererseits haben jedoch ergeben, dass weder die Curaçao Lizenz besteht, noch dass in der Adresse auf Cypern ein aktiver Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Es ist hinreichlich bekannt, dass der Beschuldigte sehr genau weiß, dass der tatsächliche Betreiber Herr Martin Schranz ist, welcher mit seiner Firma GSD Master AG in der Grabenstrasse 2 in CH-9320 Arbon residiert. Durch in den Anlagen beiliegende Zeugenaussage ist zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Beschuldigte Stephan Zeigt den Initiator Herrn Martin Schranz auf dem Convent in Wien am getroffen hat. Der Wertegang von Martin Schranz (=Aufbau von Ponzi-Systemen - siehe u.a. und ist dem Beschuldigten bekannt, da er auch bei getmyads.com (GMA) mitgemacht hat. Der Beschuldigte Stephan Zeigt bietet auf Seiten umfangreiche Erläuterungen zu myadsino und des Weiteren einen MyAdsino Rechner zum Download an (=MyADSino_Calculator_SZ.xlsx siehe Anlage). 4

5 Soweit man die Standardeinstellung dieses Excel-Tools belässt (5.000 Einzahlung zum Start, ) ergibt sich innerhalb von 500 Tagen eine Auszahlungssumme von ,93, was einer Jahresverzinsung von 537 % entspricht. I. Rechtliche Würdigung Für die folgenden zivil- als auch strafrechtlichen Beurteilungen ist es immanent wichtig abzugrenzen, ob die einzelnen Teilnehmer als private Verbraucher oder als gewerbliche Unternehmer am System MyAdsino teilgenommen haben. Nach 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließt, deren Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Ob ein Verhalten bzw. ein Rechtsgeschäft dem privaten oder dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist, hängt von dessen Zweck ab, der sich anhand objektiver Umstände aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts ergibt (für mögliche Indizien bei dieser Beurteilung, siehe die Beispielsfälle unten). Der Wille der Handelnden spielt bei der Einordnung hingegen keine Rolle. Nach Ansicht des BGH kommt eine vom objektiven Vertragszweck abweichende Beurteilung der Verbrauchereigenschaft bzw. eine Verneinung der Verbrauchereigenschaft bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat (vgl. Urteil des BGH vom , Az. VIII ZR 7/09; siehe auch unten). Trifft der Händler im Rahmen seiner Angebote nicht ausreichend Vorkehrungen, die einen Verkauf der der Produkte ausschließlich an Unternehmer sicherstellen, verstößt er gegen zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften, da die Möglichkeit besteht, dass auch ein Verbraucher die Produkte erwirbt und dann zumindest potentiell um seine Verbraucherrechte beschnitten wird und dadurch in seinen besonderen Schutzbedürftigkeit verletzt würde. Auch der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom (Tz. 25 f, 5 StR 514/09) folgende ergänzenden Grundsätze für die MLM-/Network-Branche aufgestellt: Maßgebender Zeitpunkt der Beurteilung der Eigenschaft einer Person als Verbraucher ist im Rahmen des 16 Abs. 2 UWG nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; abzustellen ist viel- 5

6 mehr auf den Zeitpunkt, in welchem der Geworbene erstmals durch das Absatzkonzept des Veranstalters in der Weise angesprochen wird, dass die Werbung unmittelbar in die Abnahme des Produkts einmünden soll. Da nach 16 Abs. 2 UWG das Verhalten im Vorgriff auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes pönalisiert wird, bestimmt sich danach auch der Verbraucherbegriff. Maßgeblich ist deshalb, ob die Adressaten in dem Zeitpunkt, in welchem sie durch die Werbemaßnahmen angesprochen werden, Verbraucher sind. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte eine Vielzahl von Teilnehmern als Verbraucher und Investoren geworben. Registriere dich bei der Lifestylewelt von MyAdsino als Spieler und Investor; erwirb Starcoins für Euro; diese ergeben in 500 Tagen eine Rendite von rd Euro (=537%); werbe mit diesem Konzept weitere Partner, die gleiches tun und verdiene an diesem Netzwerk. Der Beschuldigte kann sich auf keinen Fall herausreden, dass er lediglich als Tippgeber aufgetreten sei. Hierunter versteht man die bloße Benennung von Kaufinteressenten gegenüber Anlageanbietern oder Finanzanlagenvermittlern sowie die reine Namhaftmachung der Möglichkeit des Erwerbs von Finanzanlagen gegenüber potentiellen Kunden, ohne dass deren Abschussbereitschaft gezielt gefördert wird. Der Beschuldigte tritt in einem Webinar über 48 Minuten auf ( in welchem mehrfach beteuert wird, dass die Referenten riesige Netzwerke (=bandenmäßiger Betrug) aufgebaut haben; sowohl die Werbung, als auch das Investieren, als auch das Mitspielen im Online Casino legal sei. II. Strafanzeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft 1. wegen des bandenmässigen Betrugs in einem besonders schweren Fall durch Aufbau eines betrügerischen Schneeballsystems (Ponzi-Scheme) nach 263 ABS. 3 Nr. 1 und Nr. 2 StGb; 2. wegen des Aufbaus eines sog. Schneeballsystems (strafbare Werbung), weil nach 16 Abs. 2 UWG Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen veranlasst wurden, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen; 6

7 3. wegen der als Starcoins getarnten Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 oder Nr. 7 VermAnlG ohne das Bafin-geprüfte Verkaufsprospekt und ohne Vermögensanlagen-Informationsblatt ( 6, 7, 13 VermAnlG), haftbar nach 21,22 VermAnlG, ggf. strafbar n. 29 VermAnlG, bzw. mit Bußgeld zu belegen nach 29 VermAnlG; 4. wegen der bandenmäßigen Werbung für ein behördlich nicht genehmigtes Glückspiel; 5. wegen Steuerhinterziehung begünstigt durch die Vereinnahmung der Provisionen über Zahlungsprozessoren wie Skrill, Payeer, advcash, Neteller und Bitcoin. III.1. Bandenmässigen Betrugs in einem besonders schweren Fall durch Aufbau eines betrügerischen Schneeballsystems (Ponzi-Scheme) nach 263 ABS. 3 Nr. 1 und Nr. 2 StGb Es besteht der dringende Tatverdacht, dass dem Beklagten bekannt sein muss, dass bisher alle Ponzi-Systeme des Herrn Martin Schranz ( sich als Ponzi-Systeme herausgestellt haben und zusammengebrochen sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. Februar 2009 (Az.: 1 StR 731/08 = BGH HRRS 2009 Nr. 318) die Strafbarkeit nach deutschen Rechtsgrundsätzen näher erläutert. Im vorliegenden Fall ist eindeutig nachgewiesen, dass mit dem Produkt Starcoin ein typisches Schneeballsystem nur kaschiert wurde, da in Wirklichkeit alle Teilnehmer als Verbraucher hohe Summen an MyAdsino gezahlt haben, um ein Investment mit vorgetäuschten hohen Renditen zu erhalten. Der Beschuldigte hat mit seinem MyAdsino-Rechner Renditeerwartungen von mehr als 500% geschürt und dafür ein Netzwerk (gewerbsmäßige Bande) von Teilnehmern rekrutiert, welche mit der gleichen Werbemasche Verbraucher zur Einzahlung von hohen Geldbeträgen bewegen. Die beschriebene Methode erfüllt den Straftatbestand des Betruges gemäß 263 StGB. Täuschungshandlung: Eine Täuschung ist ein zur Irreführung bestimmtes und damit der Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen Menschen dienendes Gesamtverhalten. Bei einem Ponzi-Scheme gibt der Organisator gegenüber seinen Kunden vor, dass mit der vorliegenden Anlage eine meist über dem Marktniveau liegende Rendite realisierbar sei. Abweichend bleibt in dem Vorstellungsbild der Opfer der Eindruck, die Rendite sei mit dem System jederzeit zu wiederholen beziehungsweise überhaupt einmalig zu realisieren. Der Täter verschweigt die Progressivität des Systems und die damit einhergehende Gefahr des schnellen Zusammenbruchs. Zudem wird verschwiegen, dass die ausbezahlte Summe nicht aus der Investierung in das Anlageprodukt stammt, sondern aus dem neuen Einsatz weiterer erst später in das System eingetretener Teilnehmer. 7

8 Diesem ersten Ansatz folgend bilden sich zwei denkbare Anknüpfungspunkte für eine Täuschung im Sinne des 263 StGB heraus: Zum einen die Täuschung über den sicheren Zusammenbruch des Systems, zum anderen die Täuschung über den Einsatz des investierten Geldes. Dabei soll betont werden, dass diese Täuschungen grundsätzlich erst in Betracht kommen, wenn das System schon installiert ist und einige Teilnehmer bereits partizipieren. Das Kapitalmarktrecht kennt grundsätzlich umfangreiche Aufklärungspflichten des Täters. Dementsprechend hat der BGH bereits eine Täuschung durch Unterlassen bejaht, wenn der Täter sich darauf beschränkt, die Aufschläge zu verschweigen, die er auf die Londoner Optionsprämie nimmt. Des Weiteren ist ein Fall entschieden worden, bei dem der Anschein erweckt wurde, das gesamte Kundengeld werde ohne Abzug an der Börse angelegt. Waren diese Fälle zwar auch anders gelagert, so wird doch deutlich, dass die Rechtsprechung durchaus bereit ist, Aufklärungspflichten anzunehmen, wenn die neuen Teilnehmer bei einer Kapitalanlage nicht über die gesamte Struktur und den Investitionsgang der Anlage informiert worden sind. Dementsprechend kann eine Aufklärungspflicht auch bei den Ponzi-Schemes angenommen werden. Folglich führt allein schon das Vorspiegeln eines vermeintlich stabilen Systems zur Bejahung des Merkmals der Täuschung. Durch die Täuschungshandlung muss zudem ein Irrtum einer anderen Person erregt oder unterhalten werden. Der Irrtum ist dabei jeder Widerspruch zwischen einer subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit. Im Rahmen der hier vorgestellten Konstellation liegt der Irrtum in dem Auseinanderfallen der subjektiven Vorstellung, das Geld wird in ein funktionierendes Werbe- Casinosystem investiert und der tatsächlichen Verwendung als Auszahlung des Gewinns an Altkunden. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Betrug zudem eine Vermögensverfügung voraus. Eine solche ist gegeben bei jedem Tun oder Unterlassen, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Ein Vermögensschaden ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Gesamtwert des Vermögens durch die Verfügung des Getäuschten vermindert wird. Im Fall der hier besprochenen Unterart der Schneeballsysteme ist ein Schaden entstanden, wenn der Neukunde weder seinen eingezahlten Betrag noch seinen in Aussicht gestellten Zugewinn erhält. In dem bereits oben erwähnten Beschluss hat der BGH festgestellt, dass der mit der Vermögensverfügung unmittelbar eingetretene Vermögensschaden durch das Verlustrisiko zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung bestimmt sei und sich damit ein Schaden bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ergeben könne. 8

9 III.2. Aufbaus eines sog. Schneeballsystems (strafbare Werbung) nach 16 Abs. 2 UWG Progressive Kundenwerbung ist in 16 Abs. 2 UWG unter Strafe gestellt. Damit sind so genannte Schneeballsysteme gemeint. 16 Abs. 2 UWG gilt nicht nur für solche Vertriebssysteme, die ausschließlich progressive Elemente enthalten. Vielmehr genügt es, wenn weitere Abnehmer regelmäßig, nicht notwendigerweise gerade durch das ln-aussicht-stellen besonderer Vorteile zur Abnahme veranlasst werden sollen (Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., 16 R. 41). Der Beschuldigte hat nachweislich für Renditen von über 500% geworben. Für diese Auslegung des 16 Abs. 2 UWG sprechen zudem der Schutzzweck der Norm und deren Deliktscharakter. 16 Abs. 2 UWG ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt (Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebenge-setze, Stand: Oktober 2009, 16 UWG Rn. 124; Dreyer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl., 16 Rn. 32; Bornkamm aao, 16 Rn. 4; Sosnitza, aao, 16 Rn. 36). Bezweckt ist der generelle Schutz geschäftlich unerfahrener Personen vor der Verstrickung in Vertriebsmethoden, die schon ihrer Anlage nach für sie ein gefährli-ches, schadensträchtiges Risiko zum Inhalt haben (Diemer aao, Rn. 123). Der Abnehmer soll vor Täuschung, glücksspielartiger Willensbeeinflussung und Vermögensgefährdung geschützt werden (BT-Drucks. 10/5058, S. 38 f., ähnlich BT-Drucks. 9/1707, S. 14). Zur Erfüllung des Tatbestandes ist es nicht erforderlich, dass Abnehmer auf das System hereinfallen (Dreyer aao; Sosnitza aao) und einen Vertrag abschließen. Vielmehr genügt das Herbeifüh-ren einer gefahrenvollen Situation, mithin die Verfolgung des als Schneeballsystem stukturierten Absatzsystems durch Werbemaßnahmen. III.3. Als Starcoins getarnten Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 oder Nr. 7 VermAnlG ohne das Bafin-geprüfte Verkaufsprospekt und ohne Vermögensanlagen-Informationsblatt Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die u.a. Ausführungen der Anzeige gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verwiesen. Die Strafbarkeit ergibt sich nach 29 VermAnlG. 9

10 III.4. Bandenmäßigen Werbung für ein behördlich nicht genehmigtes Glückspiel Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die u.a. Ausführungen der Anzeige gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) verwiesen. Relevant ist hier 284 Abs.4 StGB, wonach das Werben für ein verbotenes Glücksspiel mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bedroht ist. Die Gerichte verstehen unter Werben das planmäßige Vorgehen mit dem für den Durchschnittsadressaten erkennbaren Ziel, andere für etwas zu gewinnen. Dabei kann sich die Werbung sowohl an die Öffentlichkeit als auch an einzelne Personen richten. Es ist nicht erforderlich, dass später auch tatsächlich ein Spiel zustande kommt. Unzweifelhaft fällt unter den Begriff des Werbens auch das Platzieren von Werbebannern oder sonstigen Online-Werbemitteln auf einer privaten Homepage. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Homepage um eine private oder geschäftliche handelt. 284 Abs.4 StGB verlangt keine kommerziellen Absichten. Bei MyAdsino werden auch die sog. Investoren, welche nur Starcoins kaufen zum Spielen verleitet, da diese 50% ihrer sog. Gewinne zwangsweise zum Spielen verwenden müssen. Siehe hierzu die AGBs in den Anlagen. Da der Beschuldigte ein ganzes Netzwerks von Werbern für diese perfide System rekrutiert muss verschärfend von einer bandenmäßigen unzulässigen Werbung ausgegangen werden. III.5. Steuerhinterziehung begünstigt durch die Vereinnahmung der Provisionen über Zahlungsprozessoren wie Skrill, Payeer, advcash, Neteller und Bitcoin Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die u.a. Ausführungen der Anzeige gegenüber dem Finanzamt und der Steuerfahndung verwiesen. Als Beweismittel wurden sowohl die gesamten Webseiten und adsino.info ( als auch ein Webinar des Beschuldigten ( und weitere Youtube- Videos gesichert:

11 III. Anzeige gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen der als Starcoins getarnten Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen nach 1 Abs. 2 Nr. 4 oder Nr. 7 VermAnlG ohne das Bafin-geprüfte Verkaufsprospekt und ohne Vermögensanlagen-Informationsblatt ( 6, 7, 13 VermAnlG), haftbar nach 21,22 VermAnlG, ggf. strafbar n. 29 VermAnlG, bzw. mit Bußgeld zu belegen nach 29 VermAnlG. Mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes wurde u.a. das Vermögensanlagengesetz und die Gewerbeordnung geändert. Durch die Änderung des Absatzes 2 des 1 VermAnlG werden bestehende Umgehungsstrukturen erfasst, indem erstmals auch partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen sowie sämtliche wirtschaftlich vergleichbare Vermögensanlagen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, sofern sie nicht als Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes anzusehen sind. Damit unterfallen mögliche Geschäfte dieser Art künftig entweder einer Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz oder einer Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz. Nach der Neufassung können auch Direktinvestments in Sachgüter (z. B. Beteiligungen an dem Erwerb einzelner Container oder von Rohstoffen mit einer zugesagten jährlichen Verzinsung und einem Rückerwerb der Anlage nach einem gewissen Zeitraum) künftig von der neuen Nummer 7 erfasst werden. Voraussetzung ist insoweit, dass die Anbieter einen unbegrenzten Kreis von Anlegern durch ein öffentliches Angebot ansprechen und die angebotene Anlage (beispielsweise durch Einräumung eines Anspruchs auf Rückerwerb und/oder laufende Pachtzahlungen) im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermittelt. ( df;jsessionid=df0b9cc89c8995fb8b3a5ba0eff _cid334? blob=publicationfile&v=5) Gesetzestext: 1 VermAnlG - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltete 5. Genussrechte, 7. sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich ge- 11

12 richteten Anspruch vermitteln, sofern die Annahme der Gelder nicht als Einlagengeschäft im Sinne des 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist. Die MyAdsino Terms of Use bezeichnen die aus den Starcoins resultierenden Gewinnbezugsrechte als profit participation certificates wörtlich übersetzt: Genussscheine. Es ist jedoch für diese Fallbeurteilung völlig unerheblich, ob der Beklagte nun Genussrechte gem. 1 Abs. 2 Nr. 5 VermAnlG oder sonstige Anlagen gem. 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG - einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren oder im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld einen vermögenswerten auf Barausgleich gerichteten Anspruch vermittelt hat. Da das nebulöse Unternehmen Red Deck Entertainment Limited aus Zypern die Anforderungen der 6, 7, 13, 21, 22 VermAnlG in Deutschland nicht erfüllt hat, da kein von der Bafin geprüftes Verkaufsprospekt bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt veröffentlicht hat, ist der Anbieter (= der Beschuldigte) hierfür verantwortlich. Der Erwerber von Vermögensanlagen kann, wenn ein Verkaufsprospekt entgegen 6 nicht veröffentlicht wurde, von dem Emittenten der Vermögensanlagen und dem Anbieter (=dem Beschuldigten) als Gesamtschuldnern die Übernahme der Vermögensanlagen gegen Erstattung des Erwerbspreises und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft vor Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts und innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland abgeschlossen wurde. Gemäß 29 Abs.1 Nr. 3 u. 6 VermAnlG sind diese Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern zu bestrafen. Der Vertrieb dieser Starcoins von MyAdsino ist einzustellen, da diese wie o.a. als sonstige Vermögensanlage gemäß 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG einzustufen sind. Für die Vermittlung dieser Anlagen benötigen alle Vermittler ausnahmlos eine Genehmigung nach 34f Abs.1 Nr. 3 GewO, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach 34f Abs.2 Nr. 3 GewO und müssten eine Sachkundeprüfung nach 34f Abs.2 Nr. 4 GewO nachweisen. Der Verstoß gegen Pflichten der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ist als Ordnungswidrigkeit gemäß 144 Abs. 4 GewO mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Als Beweismittel wurden sowohl die gesamten Webseiten und adsino.info ( als auch ein Webinar des Beschuldigten ( und weitere Youtube- Videos gesichert:

13 IV. Anzeigen gegenüber der Industrie- und Handelskammer / Gewerbe-/Ordungsamt und dem Datenschutzbeauftragten Der Beschuldigte Stephan Pomper gibt sich im Netz nicht mit seinem wahren Namen und seiner richtigen Adresse aus. Auf der Seite erscheint folgende Angabe: Diese Seite wird zur Verfügung gestellt von: Stephan Zeigt Info@Stephan-Zeigt.de Friedrichstr Berlin Der Datenschutzbeauftragte wird aufgefordert, diesen Wettbewerbsverstoß gem. 5 Abs. 1 TMG i.vm. mit 16 Abs. 3 TMG bußgeldrechtlich zu bestrafen und abzumahnen. Da der Beschuldigte mit dem Angebot myadsino und auch mit seinen weiteren Angeboten gegen eine Vielzahl von KWG-rechtlichen Vorschriften, das VermAnlG und gegen 34 f GewO verstößt und dabei aus kriminellen Motiven seinen Namen und seine Anschrift verschleiert, gilt sogar die verschärfte Vorschrift des 6 Abs. 2 Satz 1 TMG. Ordnungswidrig handelt auch, wer absichtlich entgegen 6 Abs. 2 Satz 1 TMG den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht. Auch diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu ,-- Euro, geahndet werden. Nach dem Urteil des BGH vom vom (Az. I ZR 228/03) ist bei einem Verstoß gegen 6 TDG und 10 Abs. 1 MDStV (jetzt 5 TMG und 55 RStV) ein unlauteres Handeln nach 3, 4 Nr. 11 UWG begründet. Mit Verweis auf die obigen Ausführungen wird angezeigt, dass der Beschuldigte mit seinen Webseiten eine kriminelle bandenmäßige Struktur strafbare Ponzi- bzw. Schneeballsysteme betreibt und dabei in massiver Weise gegen das Vermögensanlagegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Der Beschuldigte hat offensichtlich auch keine Genehmigung nach 34 f GewO. Es wird angeregt, dem Beschuldigten die gewerbliche Tätigkeit zu untersagen und jegliches Werben hierfür abzumahnen. Gegen das Werben für ein verbotenes Glücksspiel und eine betrügerische Vermögensanlage besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch ( 3 UWG ivm. 284, u.a. StGB - Urt. v. 11. März I ZR 304/01 - Landgericht Hamburg, Urteil 13

14 v Az.: 315 O 755/03 - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v Az.: 5 U 160/03). Der Beteiligte haftet den geschädigten Investoren wie o.a. für die Rückabwicklung Ihrer Zahlungen. Da kein von der Bafin geprüfter Verkaufsprospekt und keine Informationsblatt vorliegt haftet der Anbieter (=der Beschuldigte) gegenüber den Erwerbern für die Rückzahlung aller Gelder nach den 21, 22 VermAnlG. Es greift in jedem Fall dann eine Haftung, wenn solche Anlageprodukte nach dem ohne einen entsprechenden Hinweis nach 32 Abs. 10 Satz 3 VermAnlG weiter vertrieben werden. Werden solche Produkte ohne Prospekt sogar nach dem vertrieben, so greift vollumfänglich die Haftung nach 21 VermAnlG i.v.m. 823 Abs. 2 BGB. Wir werden diese Anzeigen im Internet veröffentlichen, so dass sich die geschädigten Anleger an die IHK wenden können, um dort die Bestätigung zu erhalten, dass der Beschuldigte unzulässige Vermittlungen getätigt hat. Als Beweismittel wurden sowohl die gesamten Webseiten und adsino.info ( als auch ein Webinar des Beschuldigten ( und weitere Youtube- Videos gesichert: Anzeigen gegenüber dem Finanzamt und der Steuerfahndung wegen Steuerhinterziehung begünstigt durch die Vereinnahmung der Provisionen über Zahlungssysteme wie Skrill, Payeer, advcash, Neteller und Bitcoin Es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte sowohl mit MyAdsino als auch mit den anderen Schnell-werde-reich-Systemen, welche er auf seiner Webseite bewirbt schon seit Jahren Gelder über Skrill, Payeer, advcash, Neteller und Bitcoin erhält und diese nicht als Betriebseinnahmen versteuert hat. Dieser Tatverdacht ergibt sich aus persönlichen Gesprächen mit dem Beschuldigten, in welchem er immer die steuerlichen Vorteile dieser Zahlungssysteme betont hat, über welche er bisher sogar mehr als Euro vereinnahmt hat. 14

15 Terms of Use MyADSino.com is decided to exponential growth. In order to achieve our ambitious goals, we are offering to our casino members a participation plan in our advertising and promotion network. In excess to traditional affiliate and referrer bonus plans our members can opt for an additional active component to participate and achieve a passive income from the success of their own and our network s internet advertising campaigns (The AD-Game) aimed to foster MyADSino s future growth. The below Terms and Conditions shall rule the membership participation in the AD Game program. By signing for StarCoins a MyADSino member confirms and agrees that he has read and understands the extended AD-Game agreement conditions between the member and MyADSino.com. Ad Game Terms and Conditions may be modified at any time. It s the member s responsibility to review them from time to time since ongoing use is subject to the terms and conditions as modified. Member s continued participation in the AD Game after such modification shall be deemed to be accepted by the member. The MyADSino member decides to participate in the AD-games assigning funds from the Main Casino wallet to the AD-Game wallet. The Main Casino wallet shall constitute the sole real money wallet. All other wallets within the AD-Game are considered virtual and need to be transferred to the Main Casino wallet before cash out or further casino gameplay. For some of the different wallets retention periods or provisions may apply. From within the AD-Game wallet the member may sign StarCoins at a face value of 50 each. StarCoins are 500 days run time limited profit participation certificates. Activating a StarCoin the member advises MyADSino to use the face value of his activated StarCoins to immediately conduct a broad variety of marketing activities in favor of MyADSino.com and the member s web business in the internet. Once activated, each StarCoin generates continuous profits from the started internet advertising promotions and affiliate referrer program. Shared expected profits will be credited to the member s AD-Game Winner wallet account on an hourly base. StarCoins will become void after the 500 days run time limit without further entitlement of refund of the amount initially signed. The nominal value shall be used up from purchasing the

16 advertising and marketing campaigns and as a part of the bonus credits during the 500 days runtime. Once a week on Monday morning the exact profit percentage to be credited for the following 168 hours (seven days) will be assessed and published. Similar to traditional gaming affiliate programs the member is also entitled to extra bonus profit from directly promoting MyADSino to others who sign up with MyADSino upon the member s activities. Percentages and downline share percentages can be found in the respective section on MyADSino.com. In addition to a member s chosen mean to promote his own website inside and outside the network, MyADSino will at its sole discretion start internet advertising and promotion campaigns for the MyADSino website, its networked sites and within the gaming industry. Amounts transferred to the AD Game main wallet are not refundable. They can be used to sign StarCoins which, once activated, will be placed for internet advertising by the company and start generating rev share profits from within 24 hours. Amounts gained from StarCoin promotions, referrer bonuses and other bonuses will be credited to the AD Game Winner wallet. 50% (Fifty Percent) of such amounts can be transferred to the casino main wallet and cashed or used for further play. The remaining 50% (Fifty Percent) can be used to sign additional StarCoins to further increase the member s future income. They may also be used for optional promotional specials which will be published and started on the MyADSino website from time to time. MyADSino shall use its best endeavors and experience in the casino and affiliate marketing to maximize the profits to be shared with our members. MyADSino reserves at its sole discretion the right to decide where and how to invest in advertising and promotion activities. The aim is the overall growth of the member network; the revenue shall be shared from the allover income generated through the MyADSino website. Among others, the profit of any gaming and casino offering depends on the networks player activities. Advertising, kickback and other promotion campaigns are a very important marketing measures to achieve maximum results. However, MyADSino cannot guarantee the success of future advertising and promotion campaigns and thus profits of MyADSino.com. Marketing and promotion activities are expenses which bear the risk of loss. MyADSino is aimed to limit such risk from applying a variety of advertising measures for the network. MyADSino s corporate objective is gaming and entertainment by operating websites offering the most advanced suite of gaming activities in the web to a fast growing number of members. The AD game and signage for StarCoins shall never be construed as an investment /MLM / Matrix / HYIP or securities. Profit participation certificates grant a right to participate in profits, but not to vote or share in capital.

17 By signing up for the MyADSino.com program the member is opting-in to receive other special offer s from MyADSino.com. If the member does not wish to receive these s, he/she may cancel his/her account at any time by contacting us and requesting so. MyADSino.com has the right, in its sole discretion, to suspend or cancel, at any time and for any or no reason, a Member's membership and access to the MyADSino.com Website and the MyADSino.com program. All Earnings may be cancelled in MyADSino.com's sole discretion, and the Member may be referred to appropriate law enforcement agencies if such action is deemed warranted by MyADSino.com. The member agrees not to abuse his or her membership privileges by acting in a manner inconsistent with this Agreement; which includes disrespect or accusations of any kind. Member agrees not to attempt to earn through other than legitimate channels authorized by MyADSino.com. Member agrees not to participate in any fraudulent behavior of any kind. Installing any personal household member, relatives or any other personally related or otherwise dependent individuals to increase the member s bonus earnings by cascading bonus levels shall be deemed abuse. MyADSino will immediately terminate the member s and the suspended cascaded accounts. Any balance of the member s and of all related accounts are forfeited. MyADSino.com shall be the sole determiner in cases of suspected abuse, fraud, or violation of its rules. Any decision MyADSino.com makes relating to the cancellation of earnings and the termination of membership shall be final and binding. Spamming is strictly prohibited. Any spamming done to advertise MyADSino.com will result in immediate termination of the account and a forfeiture of the member s account balance. Incidents will be dealt with on a case by case basis. Member's discontinued participation in the MyADSino.com program or failure to notify MyADSino.com of any address (mailing or ) changes may result in the termination of member's membership and forfeiture of member's unredeemed earnings. Member shall comply with all laws, rules, and regulations that are applicable to the member. Member acknowledges that member may only participate in the MyADSino.com program if and to the extent that such participation is permitted by such laws, rules, and regulations. If member objects to any of these Terms and Conditions, or any subsequent modifications to this agreement, or becomes dissatisfied with the program, Member's only recourse is to immediately discontinue participation in the MyADSino.com program and properly terminate his or her membership.

18 Deutsche Übersetzung der Allgemeine Geschäftsbedingungen MyADSino.com ist für exponentielles Wachstum aufgestellt. Um unsere ehrgeizigen Ziele zu erreichen, bieten wir unseren Casino-Mitgliedern einen Beteiligungsplan in unserem Werbenetzwerk an. Im Vergleich zu traditionellen Werbepartner- und Verlinkungs-Bonusplänen können sich unsere Mitglieder für eine weitere aktive Komponente entscheiden und ein passives Einkommen aus dem eigenen Erfolg und den Internet-Werbekampagnen unseres Netzwerks (AD-Game) erreichen, um das zukünftige Wachstum von MyADSino zu fördern. Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am AD Game Programm. Mit der Bestellung von StarCoins bestätigt das MyADSino-Mitglied, dass er die erweiterten AD- Game-Vertragsbedingungen zwischen dem Mitglied und MyADSino.com gelesen und verstanden hat. Die Ad Game-Nutzungsbedingungen können jederzeit geändert werden. Es steht in der Verantwortung des Mitglieds, sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen, da die laufende Nutzung diesen allegemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Die Teilnahme des Mitglieds an dem AD-Spiel nach einer solchen Änderung gilt als vom Mitglied akzeptiert. Das MyADSino Mitglied entscheidet sich, an den AD-Spielen teilzunehmen, wenn es Gelder vom Hauptkasinoguthabenkonto dem AD-Spiel-Guthabenkonto zuweist. Das Hauptkasinoguthabenkonto ist die einzige echte Guthabenkonto. Alle anderen Brieftaschen innerhalb des AD-Spiels werden als "virtuell" betrachtet und müssen vor dem Auszahlen oder dem weiteren Casino-Speileinsätzen auf das Hauptkasinoguthabenkonto übertragen werden. Für einige der verschiedenen Guthabenkonten können Aufbewahrungsfristen oder Sonderbestimmungen gelten. Aus dem AD-Game Guthabenkonto kann das Mitglied StarCoins zum Nennwert von je 50 signieren. StarCoins sind 500 Tage Laufzeit begrenzte Genussscheine. Bei Aktivierung eines StarCoin-Mitglieds empfiehlt MyADSino, den Nennwert seiner aktivierten StarCoins zu nutzen, um sofort eine Vielzahl von Marketingaktivitäten zugunsten von MyADSino.com und des Web-Geschäfts des Mitglieds im Internet durchzuführen. Sobald aktiviert, erzeugt jeder StarCoin kontinuierliche Gewinne aus dem gestarteten Internet Werbeaktionen und Partnerprogramm. Gewinnbeteiligungen werden dem Mitglieder-AD-Game Winner-Guthabenkonto stündlich gutgeschrieben.

19 StarCoins verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf einer Frist von 500 Tagen ohne weiteren Anspruch auf Rückerstattung des ursprünglich unterzeichneten Betrags. Der Nominalwert ist aus dem Kauf der Werbe- und Marketingkampagnen und als Teil der Bonuskredite während der Laufzeit von 500 Tagen verbraucht. Einmal wöchentlich am Montag Morgen wird der genaue Gewinnprozentsatz für die folgenden 168 Stunden (sieben Tage) gutgeschrieben und veröffentlicht. Ähnlich wie bei herkömmlichen Glücksspiel-Partnerverdienstprogrammen ist das Mitglied auch für die direkten und indirekten Anwerbung MyADSino gewinnberechtigt. Die genauen Provisionssaätze finden Sie im jeweiligen Abschnitt auf MyADSino.com. Zusätzlich zu dem von einem Mitglied gewählten Mittel, um seine eigene Website innerhalb und außerhalb des Netzes zu fördern, wird MyADSino nach eigenem Ermessen Internetwerbung und Werbekampagnen für die MyADSino-Website, ihre vernetzten Websites und innerhalb der Gaming-Branche starten. Die auf das AD Game Guthabenkonto übertragenen Beträge werden nicht zurückerstattet. Sie können verwendet werden, um StarCoins zu kaufen. Sobald diese aktiviert werden, wird Internetwerbung von der Gesellschaft platziert und es wird innerhalb von 24 Stunden Gewinnbeteiligung aktiviert. Die von StarCoin-Promotions, Referrer-Boni und anderen Boni gewonnenen Beträge werden dem AD Game Guthabenkonto gutgeschrieben (Können also nicht ausgezahlt werden). 50% (Fünfzig Prozent) dieser Beträge können auf die Casinoguthabenkonto für Spieleinsätze übertragen. Die restlichen 50% (Fünfzig Prozent) können verwendet werden, um zusätzliche StarCoins zu signieren, um das zukünftige Einkommen des Mitglieds weiter zu erhöhen. Sie können auch für optionale Promotion-Specials verwendet werden, die von Zeit zu Zeit auf der MyADSino-Website veröffentlicht und gestartet werden. MyADSino wird nach besten Kräften seine Erfahrungen im Casino- und Affiliate-Marketing nutzen, um die Gewinne zu maximieren, die mit unseren Mitgliedern geteilt werden sollen. MyADSino behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, zu entscheiden, wo und wie in Werbe- und Werbemaßnahmen investiert werden soll. Ziel ist das Gesamtwachstum des Mitgliedsnetzes. Daraus resultierend werden die Einnahmen aus den gesamten Einnahmen durch die MyADSino-Website mit den Mitgliedern geteilt. Indem Sie sich für das MyADSino.com-Programm anmelden, entscheidet sich das Mitglied, weitere Sonderangebots- s von MyADSino.com zu erhalten. Wenn das Mitglied diese E- Mails nicht erhalten möchte, kann er sein / ihr Konto jederzeit kündigen, indem er sich mit uns in Verbindung setzt und dies beantragt.

20 MyADSino.com hat das Recht, nach eigenem Ermessen jederzeit und aus irgendeinem Grund oder aus irgendeinem Grund die Mitgliedschaft eines Mitglieds und den Zugang zur MyADSino.com-Website und zum MyADSino.com-Programm auszusetzen oder zu annullieren. Alle Einnahmen können im alleinigen Ermessen von MyADSino.com storniert werden, und das Mitglied kann auf geeignete Strafverfolgungsbehörden verwiesen werden, wenn eine solche Handlung von MyADSino.com als berechtigt betrachtet wird. Das Mitglied verpflichtet sich, seine Mitgliedschaftsrechte nicht zu missbrauchen, in dem er nichts tut, was gegen dieses Abkommen verstößt und was Respektlosigkeit oder Vorwürfe jeglicher Art beinhaltet. Mitglied verpflichtet sich nicht zu versuchen, durch andere als legitime Kanäle mit MyADSino.com autorisiert zu verdienen. Das Mitglied stimmt zu, sich nicht an irgendeinem betrügerischen Verhalten irgendeiner Art zu beteiligen. Die Anmeldung von Haushaltsmitgliedern, Angehörigen oder sonstiger persönlich verbundenen oder anderweitig abhängiger Personen, um die Bonusgewinne des Mitglieds durch kaskadierende Bonuslevel zu erhöhen, gilt als Missbrauch. MyADSino wird sofort das Mitglied und die suspendierten in Reihe geschaltenen Konten beenden. Ein Guthaben des Mitgliedes und aller damit verbundenen Konten verfallen. MyADSino.com ist die einzige Einscheidungsstelle in Fällen von vermutetem Missbrauch, Betrug oder Verletzung seiner Regeln. Jede Entscheidung, die MyadSino.com im Zusammenhang mit der Kündigung des Gewinns und der Kündigung der Mitgliedschaft macht, ist endgültig und bindend. Spamming ist streng verboten. Alle Spam-Aktionen, die auf MyADSino.com geschaltet werden, führen zur sofortigen Kündigung des Kontos und zu einem Verfall des Kontosaldos des Mitglieds. Vorfälle werden von Fall zu Fall behandelt. Die Nichtteilnahme am MyADSino.com-Programms (wenn das Mitglied nicht mitspielt) oder das Versäumnis, MyadSino.com über jegliche Änderungen an der Adresse (Post oder ) zu informieren, kann zur Kündigung der Mitgliedschaft und zum Verlust der nicht erlösten Einnahmen des Mitglieds führen. Das Mitglied hat alle für das Mitglied geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Das Mitglied erkennt an, dass das Mitglied nur dann an dem Programm MyADSino.com teilnehmen darf, wenn und soweit diese Teilnahme durch solche Gesetze, Regeln und Bestimmungen erlaubt ist. Sollte das Mitglied gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nachträgliche Änderungen dieser Vereinbarung verstoßen oder mit dem Programm nicht einverstanden sein, so hat das Mitglied nur die Möglichkeit, die Teilnahme am Programm MyADSino.com unverzüglich einzustellen und seine Mitgliedschaft zu beenden.

21 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite MYADSINO REGISTRIEREN SIE SICH JETZT! ÜBER MYADSINO MyADSino ist ein Onlinecasino mit integrierter Werbeplattform, die Sie an den Umsätzen beteiligt! Info Video DE Ihr eigener Partnerlink auf dieser Landingpage Ich habe diese Landingpage für all meine Partner und Interessenten für MyADSino errichtet. Sie haben die Möglichkeit, MyADSino mit Ihrem Link weiter zu empfehlen und trotzdem diese Seite als Hilfsmittel zu nutzen. Passen sie den Link einfach dementsprechend an. Zum Beispiel: Nun können sie den Link teilen und somit weitere Leute für MyADSino begeistern :) AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN Über MyADSino, ein Projekt der Red Reck Entertainment Ltd mit dem Sitz in Zypern 1/8

22 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite Bei Adsino trifft der Markt der Onlinewerbung, einem sogenannten Revsharesystem auf eine digitale Glücksspielplattform. So wird die Werbung unter anderem mit dem Onlinecasino, Sportwetten und Pokerspielen kombiniert. Klingt verrückt? Nur auf den ersten Blick. Wenn wir uns Adsino näher anschauen, verstehen wir das Konzept dahinter. So ist das Ziel von MyADSino über das Onlinecasino, Online Poker, Online Gaming, Online Sportwetten und Online-Lotto Einnahmen zu erwirtschaften und zusätzlich mit Werbung zu beschalten. Durch das Partnerprogramm und das Werbenetzwerk wird für eine große Verbreitung gesorgt, um den Traf c zu steigern und die Einnahmen weiter zu erhöhen. Neben der Möglichkeit uns die Zeit im Onlinecasino zu vertreiben (Vorsicht: Suchtpotential und Risiko des Kapitalverlustes!) bietet uns das Revenueshare-Programm, also die Werbeplattform die Möglichkeit ein passives Einkommen zu generieren. Aus einem Einsatz von 500 Euro kann man beispielsweise in nur 6 Monaten einen Einsatz von über 2000 Euro erreichen! Dank eines umfangreichen Partnerprogrammes und Karrieresystem ist es hier möglich ein weiteres, hohes zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. So starteten bei mir innerhalb der ersten beiden Tage bereits über 100 Partner! WERBUNG GENIALES SCHALTEN PARTNERP & PASSIV ROGRAMM GELD & VERDIENEN KARRIERESYSTEM 75 PLATTFOR M MIT ZUKUNFT 100 SUPPORT & UNTERSTÜ TZUNG Dank der Der Support Anbindung des arbeitet mit hoher Onlinecasinos und der Ef zienz. Fragen werden Durch sogenannte Durch ein Unilevel Integration diverser innerhalb kürzester Zeit in Starcoins können wir Partnerprogramm auf 5 Glücksspiele, dürfte hier perfektem Deutsch Werbung im Onlinecasino Ebenen erhalten wir hier ein langlebiger Markt beantwortet. Zusätzlich schalten. Zusätzlich tolle Provisionen auf die geschaffen werden. werden uns Landingpages, erhalten wir eine Käufe von Starcoins MyADSino könnte sich also Schulungsvideos und vieles Umsatzrückvergütung, unserer Partner. Zusätzlich zu einem mehr zur Verfügung welche unsere Einlage bei rundet der Lifeline Bonus ernstzunehmenden Projekt gestellt. kompletter Reinvestition und ein Karrieresystem mit entwickeln, welches viel innerhalb eines halben Prämien das ganze noch ab. Potential bietet. Jahres vervierfachen kann! Wer hier zu Beginn weiteremp ehlt, pro tiert in wenigen Monaten stark! Vorstellung - Eine überarbeitete Präsentation erscheint in Kürze! Stephan Zeigt - MyAdSino - Online Investment (Deutsc /8

23 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite Diese Infos reichen Ihnen? MELDEN SIE SICH JETZT AN VERDIENSTMÖGLICHKEITEN Neben der Umsatzrückvergütung durch das Unternehmen bietet uns das Partnerprogramm eine tolle Möglichkeit, Geld zu verdienen! Umsatzrückvergütung durch den Kauf von Werbepaketen (Starcoins) Wir kaufen uns Starcoins. Das sind Werbepakete, mit welchen wir weitere Projekte, unseren Blog und vieles mehr bewerben können. Ein Starcoin kostet 50 Euro. Dafür erhalten wir nachdem wir die Werbung aktiviert haben eine Umsatzrückvergütung. Diese ist dynamisch und lag in letzter Zeit bei 0,5% bis 1,26% täglich. Von diesen Ausschüttungen können wir uns 50% auszahlen. Weitere 50% wandern in einen sogenannten Repurchase-Pool, dies bedeutet das wir diese 50% zum Kauf von weiteren Starcoins verwenden müssen. Dies hat den Vorteil, dass unser Starcoin-Guthaben permanent wächst. Wir können somit noch mehr Werbung aktivieren und höhere Ausschüttungen erzielen. 3/8

24 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite Verwenden wir einige Monate unsere kompletten Ausschüttungen, um weitere Starcoins zu kaufen, bieten sich hier große Möglichkeiten. So werden aus 10 Starcoins (500 Euro Gegenwert) innerhalb von 6 Monaten 40 Starcoins (2000 Euro Gegenwert). Weitere Beispiele sehen Sie im Video. MyAdSino - Deutsche Informations- und Landeseite - K... Das Partnerprogramm & Karrieresystem Das Partnerprogramm ermöglicht uns mit dem direkten Bonus, dem Lifeline Bonus sowie dem Lifestyle Bonus durch das begeistern zusätzlicher Teilnehmer bares Geld und noch viel mehr zu verdienen! Durch den direkten Bonus erhalten wir für den Kauf von Starcoins durch unser Team eine Provision direkt auf unser MyADSino Konto. Je nach Ebene unseres geworbenen Teammitgliedes erhalten wir hier zwischen 2% und 8%. So erhalten wir beispielsweise von direkt geworbenen Partnern 8%, also 4 Euro, wenn diese einen Starcoin erwerben. Erwirbt der direkt geworbene Partner unseres direkt geworbenen Partners einen Starcoin, so erhalten unser Partner und wir jeweils 4 Euro. 4/8

25 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite Unterstützt wird das ganze durch den LifeLine Bonus. Sobald in unserem Team mindestens 2000 Starcoins erworben wurden, können wir durch diesen Bonus zusätzlich pro tieren. So erhalten wir ab dem dritten Level für jedes erreichte Level auf der Karriereleiter einen zusätzlichen Prozent - auf jeden gekauften Starcoin in unserem Team! Erreicht man zum Beispiel den vierten Level, indem Starcoins im Team gekauft wurden, erhält man zusätzlich 2%. Kauft dann ein Teammitglied in erster Ebene einen Starcoin, so erhalten wir in Summe 10% anstatt 8%. Erreichen wir den höchsten Level, so können wir bis zu 16% Provision pro verkauften Starcoin erhalten. Es ergeben sich hierdurch wirklich sehr gute Verdienstmöglichkeiten, wenn man seine Chance erkennt und das Projekt frühzeitig weiteremp ehlt. Der Lifestyle Bonus rundet das ganze ab. Mit dem erreichen der verschiedenen Karrierestufen durch den Verkauf von Starcoins im gesamten Team erhalten wir tolle Prämien. So soll von der Anstecknadel, über Ipads und Macbooks bis zum Ferrari das komplette Paket dabei sein. Die Prämien variieren je nach Land, Saison, Aktionen und weiteren Promotions. So kommt keine Langeweile auf und wir können uns stets auf andere Prämien freuen. Eine genaue Erklärung mit einigen Beispielen verdeutliche ich im folgenden Video. MyAdSino - Deutsche Informations- und Landeseite - D /8

26 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite NOCH ETWAS UNKLAR? Sie haben weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Sponsor. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Wer aufhört zu werben, um so Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen. Henry Ford Henry Ford Die größte Entdeckung aller Zeiten ist, dass ein Mensch seine Zukunft ändern kann, indem er lediglich seine geistige Einstellung ändert. Im Leben gibt es etwas Schlimmeres als keinen Erfolg zu haben: Das ist, nichts unternommen zu haben. Oprah Winfrey Franklin D. Roosevelt Franklin D. Roosevelt Oprah Winfrey Sie haben noch keinen Sponsor? Dann nden Sie am unteren Ende der Landingpage weitere Informationen über mich und können sich gerne bei mir ausführlich informieren. Nutzen Sie die Chance! JETZT HIER ANMELDEN RISIKOERKLÄRUNG & EINKOMMENDISCLAIMER 6/8

27 MyAdSino Deutsche Informations und Landeseite Marias Sygklitikis Marias Sygklitikis, Strovolos, Zypern Routenp... Speichern Größere Karte ansehen Kartendaten 2017 Google DER AUTOR Mein Name ist Stephan und ich bin seit 2016 im Onlineinvestment tätig und habe gelernt, dass man mit klaren Zielen wirklich Erfolgreich sein kann. Ich betreibe seit einigen Monaten meinen eigenen Blog Stephan-Zeigt.de. AUSFÜHRLICHE VORSTELLUNG Da ich den Inhalt auf der Landingpage auf das nötigste beschränkt habe, können sie sich gerne weitere Informationen auf meiner Seite Stephan-Zeigt.de einholen. IMPRESSUM Das vollständige Impressum inklusive Haftungsanschluss und Einkommendisclaimer nden sie auf meiner Hauptseite unter diesem Link. 8/8

28 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 1 von 11 ( wie er mit Onlineinvestitionen finanziell unabhängig wird Kontakt@Stephan-Zeigt.de (mailto:kontakt@stephan-zeigt.de) ( ( Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien Home ( / Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien 30 Jan 17 0 (

29 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 2 von Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien ( Tags : Event ( Kickoff ( MyADSino ( Prognose ( Wien ( Zur Projektvorstellung ( Das Wochenende ist vorbei und ich bin zurück von meinem kurzen Aufenthalt in Wien. Anlässlich des großen und ersten Kickoff-Event von MyAdSino, habe ich mich zusammen mit einigen Freunden und Networkern in einen Fernbus gesetzt um mir meinen eigenen Eindruck zu verschaffen und euch mit einigen Informationen und Bildern zu versorgen.

30 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 3 von Das Event war sehr interessant und auch informativ. So wurde natürlich das Unternehmen MyAdSino nochmals von Oliver Bösch vorgestellt. Anschließend sorgte ein so genanntes Leader Panel für weitere Motivationen und Informationen, wo einige Top-Leader von MyAdSino uns wertvolle Strategien vorstellten. Die Quintessent lautete: Einfach TUN und seinen eigenen Weg gehen so verfolge ich meine Arbeit auch und bin mit dieser Arbeitsmethodik auch relativ erfolgreich. Es gibt Menschen, die wollen erst hunderte von Büchern lesen und verlieren dabei das wesentliche aus den Augen: Einfach mal anzufangen Daher war das Event auch für mich nochmal eine Bereicherung, damit man dies einfach mal wieder ins Bewusstsein rufen kann. Über 300 Menschen verfolgten das Event es war also richtig viel los.

31 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 4 von Nach dem Oliver Bösch die Geschäftspräsentation durchführte und auch das Leader-Panel beendet war, wurden einige Urkunden und Lifestyle-Boni an die Affiliate-Partner verteilt, welche sich dazu entschieden haben, diese Chance MyADSino weiterzuempfehlen. Ich selbst habe dabei eine Urkunde erhalten, welche ich euch später im Video zeige. Anschließend hörten wir die Geschichte eines Marketingexperten, der mit 70 Euro Startkapital zum Millionär wurde. Durch seine Jahrelange Branchenerfahrung berät er das Unternehmen MyADSino rund um Marketingthemen. Die Besucher freuten sich darüber, dass Martin Schranz nach über 15 Jahren mal wieder die Bühne betrat und vor über 300 Menschen sprach. Ich persönlich fand seine Rede sehr motivierend, da auch er weis, wie wichtig ein positives Mindset und die richtigen Gedanken sind. Es ist erfrischend, immer wieder zu hören, wie jeder sein Leben selbst in die Hände nimmt und erkennt, das jeder seine Ziele erreichen kann. Nach der Rede von Martin Schranz wurde der Saal noch etwas umgebaut. Es wurden wie bei der ersten Roadshow in Wien wieder Casinotische aufgebaut, an denen man live spielen konnte. Zu Gewinnen gab es wieder 3 Preise: 20 Starcoins, 10 Starcoins sowie 5 Starcoins. Leider war ich während der Ziehung der Gewinner selbst nicht im Raum und kann euch darüber nicht so viel berichten. Ich fand aber toll, dass diese Möglichkeit wieder geboten wurde.

32 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 5 von ( Mit der Preisverleihung der Gewinner war der offizielle Teil des Abends auch schon zuende. Anschließend ging es noch für Besitzer von mindestens 100 eigenen Starcoins in die Babenberger Passage denn wer arbeitet, der darf natürlich auch feiern. Hier habe ich selbst leider kein Filmmaterial abgedreht und keine Bilder gemacht, da mein Handy zum aufladen im Hotelzimmer bleiben durfte. Im oben eingeblendeten Video seht ihr allerdings auch einige Szenen von unserer Party nach dem Event. Mein Fazit: Bisher waren die Personen, die sich meinem Team angeschlossen haben eher etwas verhalten, was den Einstieg in MyADSino betrifft. Ich selbst denke, dass wir hier die Chance haben, uns an etwas großartigen beteiligen zu können. Das Unternehmen startete erst vor 2 1/2 Monaten und hat bereits eine so große Veranstaltung ins Leben gerufen. Zusätzlich wird das Geschäft mit zahlreichen Roadshows erweitert. Das nun noch der Marketingexperte Martin Schranz gesprochen hat, hat mir zusätzliches Vertrauen in das Geschäft gegeben. Ich denke, dass 2017 ein sehr spannendes Jahr für MyADSino werden wird und freue mich unheimlich, hier mit dabei zu sein. Wer sich jetzt noch nicht dazu entscheiden konnte, einzusteigen, sollte dies ernsthaft in Erwägung ziehen, denn irgendwann wird man sich ärgern, hier nicht mit dabei gewesen zu sein. Das nächste große Event findet am in Amsterdam statt. Auch hier freue ich mich bereits darauf.

33 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 6 von Ihr seid noch nicht bei MyADSino dabei, habt aber nun Interesse? Dann schaut euch die Projektvorstellung genauer an. Zur Projektvorstellung ( Teilen mit: Twitter ( Facebook 2 ( Google (

34 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 7 von ( Drucken ( Skype ( Gefällt mir: Gefällt mir Sei der Erste dem dies gefällt. Ähnliche Beiträge Zusammenfassung und Infos zur MyAdSino Roadshow in Wien ( und-infos-zur-myadsinoroadshow-in-wien/) 10 Wochen MyAdSino - Fazit über die Offline-Events und Kamelrennen ( zeigt.de/2017/01/26/10- wochen-myadsino-fazitueber-die-offline-eventsund-kamelrennen/) Weitere Startveranstaltungen zu MyAdSino in Dresden, Berlin und Hamburg ( startveranstaltungen-zumyadsino-in-dresdenberlin-und-hamburg/) Du musst angemeldet sein ( 2F%2Fwww.stephan-zeigt.de%2F2017%2F01%2F30%2Fzusammenfassung-und-erfahrungenzum-grossen-myadsino-kickoff-in-wien%2F%23respond), um kommentieren zu können. Über mich & erste Schritte! Hallo und Herzlich willkommen auf meinem Blog. Ich bin Stephan, bin 29 Jahre jung und verdiene seit Oktober 2016 als Onlineinvestor und im Network Marketing meinen Lebensunterhalt.

35 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 8 von Falls ihr meinen Blog das erste mal besucht, empfehle ich euch unbedingt zuerst meine Geschichte ( zu lesen. Außerdem unterliegen die vorgestellten Investments einem hohen Verlustrisiko, daher ist es unbedingt notwendig, sich über die ersten Schritte ( zu informieren! Habt ihr dies erledigt, könnt ihr gerne den Rest meines Blogs erkunden. Viel Spaß :) Blog via abonnieren Gib deine -Adresse an, um diesen Blog zu abonnieren und Benachrichtigungen über neue Beiträge via zu erhalten. Schließe dich 417 anderen Abonnenten an -Adresse Abonnieren Newsletter Der frühe Vogel fängt den Wurm - verpasse nie wieder den Start eines Top-Programm. Du erhälst den Newsletter nur bei wirklichen Geheimtipps, die niemand verpassen sollte. Deine Daten werden natürlich vertraulich behandelt. Der Newsletter ist jederzeit kündbar. Deine Adresse Subscribe Werbung

36 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - Step... Seite 9 von What do you want to find? Neueste Beiträge Technische Schwierigkeiten beim Webinar von ETHTrade ( Neuigkeiten zu ETHTrade Das Wachstum geht weiter + neues Webinar ( Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien ( 10 Wochen MyAdSino Fazit über die Offline-Events und Kamelrennen ( Strategien zum investieren, Diversifikation und wieviel Kapital man benötigt. ( Letzte Kommentare Patrick Kleine bei Strategien zum investieren, Diversifikation und wieviel Kapital man benötigt. ( Stephan ( bei MyADSino Der perfekte Mix aus Onlinecasino und einer Werbeplattform ( Thomas bei MyADSino Der perfekte Mix aus Onlinecasino und einer Werbeplattform ( Was ist eigentlich ETHTrade? ETHTrade in 3 1/2 Minuten erklärt - Stephan zeigt... ( minuten-erklaert/) bei ETHTrade 4%-8% pro Woche mit Ethereum (Cryptowährung) ( Investitionsgemeinschaft für Cryp.Trade Capital - zusammen sind wir stark! - Stephan zeigt... (

37 Zusammenfassung und Erfahrungen zum großen MyADSino Kickoff in Wien - St... Seite 10 von trade-capital-zusammen-sind-wir-stark/) bei Cryp.Trade Capital bis zu 29,7% monatlich durch den Handel mit Kryptowährungen ( Partnerseiten ( ( ( ( ( ) ( What do you want to find? Neueste Beiträge

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