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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Affiliate-Programm Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das von der OCG International Ltd. (nachfolgend auch OCG ) angebotene Affiliate- Programm zur Vermittlung von Neukunden an OnlineCasinos. Sie gelten ausschließlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widerspricht OCG ausdrücklich. Sie werden durch OCG nicht anerkannt. 1. OCG betreibt im Internet eine Affiliate Plattform. 2. Über die Webseiten und eu.com.de können sich interessierte Vermittler von Neukunden ( Affiliate- Partner ) registrieren. Mit der Registrierung kommt zwischen OCG und dem Affiliate- Partner ein Vertrag zum Zweck der Vermittlung von Neukunden zustande ( Affiliate- Partner- Vertrag ). Mit der Registrierung akzeptieren die Affiliate- Partner diese Allegmeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung. 3. Ausschließlich für die Vermittlung von Neukunden erhält der Affiliate- Partner eine Provision. Neukunden sind solche Kunden, die im Zeitpunkt ihrer Vermittlung an das OnlineCasino nicht bereits in der beim OnlineCasino geführten Spielerdatenbank enthalten sind. Damit scheiden als Neukunden all diejenigen Spieler aus, die das OnlineCasino bereits einmal besucht und sich dort registriert haben, da diese bereits in der Spielerdatenbank enthalten sind. 4. Offline Werbemaßnahmen des Affiliate- Partners für die Marke OnlineCasino Deutschland (onlinecasino.de) müssen zwingend folgende Angaben enthalten: OnlineCasino-Deutschland wird mit einer offiziellen deutschen Konzession Nummer: IV vom des Innenministeriums / Glücksspielaufsicht des Landes Schleswig-Holstein betrieben. Die Nutzung des Onlinecasinos ist nur für

2 Teilnehmer(innen) ab 18 Jahren erlaubt und im Geltungsbereich des Glücksspielgesetzes zulässig. Spielen kann süchtig machen. Mehr Informationen: oder Infotelefon: BZgA 0800/ Für die Vermittlung des Spielers erhält der Affiliate- Partner nach seiner Wahl eine reine spielumsatzabhängige Provision ( Revenue Share ) oder eine Basisprämie (CPA) oder eine spielumsatzabhängige Provision bei gleichzeitiger Zahlung einer Basisprämie (CPA/RevShare Hybrid). Der Affiliate- Partner rechnet monatlich gegenüber OCG ab. Der Nettospielumsatz errechnet sich aus dem gesamten Glücksspielumsatz (Wetteinsatz minus Gewinne minus Boni minus Chargebacks) der Neukunden minus der zu zahlenden Glücksspielabgabe in Höhe von derzeit 20 %. Die verbleibende Differenz bildet den Nettospielumsatz und ist die maßgebliche Bezugsgröße für die prozentuale Beteiligung des Affiliate- Partners. 6. Jede Rechnung des Affiliate- Partners gegenüber OCG muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Name des Unternehmens, Rechtsform, - vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer/Vorstand etc.), - vollständige Anschrift und Kontaktdaten, - Bankverbindung, - Umsatzsteueridentifikationsnummer (bei deutschen und europäischen Unternehmen), - bei Vermittlern außerhalb der Euroäischen Union zusätzlich Identitätsnachweis (Handelsregister, Ausweiskopien der vertretungsberechtigten Personen),

3 7. Der Affiliate- Partner- Vertrag wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung durch beide Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8. Jede Partei kann den Affiliate- Partner- Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen des Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund erlangt hat. Für OCG stellt es stets einen wichtigen und eine fristlose Kündigung rechtfertigenden Grund dar, wenn der Affiliate- Partner im Rahmen seiner Werbung den aus Ziff. 4 resultierenden Pflichthinweis unterlässt, rechtswidrige Werbeaktionen entfaltet, in anderer Weise die einzuhaltenden Gesetze nicht beachtet, Werbung in einem pornographischen Umfeld platziert oder im Rahmen seiner Registrierung unwahre Angaben gemacht hat. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesen beispielhaft genannten Fällen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes eine vorherige Abmahnung durch OCG wegen der Schwere dieses Verstoßes nicht erforderlich ist und OCG unmittelbar fristlos kündigen kann. Die Kündigung bedarf der Textform, so dass sie insbesondere auch per E- Mail oder Telefax erklärt werden kann. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. Kündigt OCG, hat der Affiliate- Partner unverzüglich sämtliche Vermarktungsaktivitäten einzustellen. 9. Kündigt ein Vertragspartner ordentlich oder aus wichtigem Grund, so stehen dem Affiliate- Partner nur noch diejenigen Provisionen für vermittelte Neukunden zu, die bis zum

4 Wirksamwerden der Kündigung an OCG vermittelt worden sind. Für nach dem Wirksamwerden der Kündigung vermittelte Neukunden steht dem Affiliate- Partner kein Provisionsanspruch mehr zu. Bei einer ordentlichen Kündigung unter Beachtung einer Kündigungsfrist kann der Affiliate- Partner daher Neukunden noch bis zum Wirksamwerden der Kündigung vermitteln und erhält auch für diesen Zeitraum weiterhin eine Provision. 10. Endet der Affiliate- Partner- Vertrag, so erhält der Affiliate- Partner vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an noch für insgesamt sechs Monate eine nachlaufende Provision des mit von ihm akquirierten Neukunden generierten Nettospielumsatzes. 11. Sämtliche Kundendaten verbleiben bei OCG. Der Affiliate- Partner hat keinen Anspruch auf Herausgabe der von ihm akquirierten und an OCG vermittelten Kunden. Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass OCG die erlangten Kundendaten löscht. 12. Eine Änderung oder Ergänzung dieser AGB wird OCG dem Affiliate- Partner einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen oder Ergänzungen in geeigneter Weise anzeigen. Widerspricht der Affiliate- Partner der Änderung oder Ergänzung nicht binnen dreier Wochen ab Zugang der Anzeige schriftlich, so wird sein Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung fingiert. Widerspricht der Affiliate- Partner ist OCG zur ordentlichen Kündigung des Affiliate- Partner- Vertrages berechtigt. 13. Der Affiliate verpflichtet sich, bei dem Versand von Werbung durch elektronische Post (E- Mails) den hierfür geltenden rechtlichen Rahmen zu beachten und keine unzulässige unverlangte Werbung an Dritte zu versenden. Der Affiliate bestätigt, dass ihm die gesetzlichen Vorgaben zum Versand von E- Mails mit werblichem Inhalt ( 7 UWG und 1004, 823 BGB) bekannt sind. Er bestätigt insbesondere seine Kenntnis davon, dass der Versand von E- Mails mit werblichem Inhalt außerhalb des Anwendungsbereichs von 7 Abs. 3 UWG regelmäßig nur mit dem zuvor erklärten Einverständnis des Empfängers zulässig sein wird.

5 14. Der Affiliate stellt OCG auch mit Wirkung für das Außenverhältnis von allen Ansprüchen uneingeschränkt frei, die Dritte gegenüber OCG aufgrund der rechtswidrigen Zusendung von E- Mails geltend machen, deren Versand der Affiliate selbst vorgenommen, ihn veranlasst oder anderweitig gebilligt hat. 15. Die Ersatzpflicht des Affiliates schließt eine Freistellung hinsichtlich der gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten des Dritten und der gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigungskosten von OCG sowie hinsichtlich etwaige Ansprüche des Dritten auf Zahlung einer Vertragsstrafe mit ein, ohne auf diese beispielhaft aufgezählten Ansprüche beschränkt zu sein. 16. OCG darf die Zahlung von Provisionen zurückhalten, wenn erste Anzeichen zu den Punkten 15 bis 17 erkennbar sind und ist berechtigt, Kostenaufrechnungen vorzunehmen. 17. Nebenabreden oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zum Affiliate- Partner- Vertrag gleich welcher Form existieren nicht. Nebenabreden oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben die Parteien schriftlich abzuschließen. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. 18. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt, was die Parteien mit der unwirksamen Regelung bezweckt haben. 19. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Malta. Gerichtsstand ist Valetta. Stand:

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