KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Koronargefäßen und Renale Denervierung

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1 KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG 207 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Koronargefäßen und Renale Denervierung

2 Roger Warich Manager Reimbursement & Health Economics VORWORT Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser, in der fünften Auflage der Reimbursement Broschüre möchten wir Sie über die Veränderungen durch die Weiterentwicklung des G-DRG-Systems beim Einsatz unserer Produkte beraten. Die richtige fach- und sachgerechte Kodierung ist eine wichtige Grundlage der medizinischen Dokumentation und Abrechnung der Krankenhausbehandlung. Dazu geben wir Ihnen in dieser Kodierbroschüre grundlegende und wichtige Hinweise zur Vergütung unserer Produkte aus dem Bereich Herz und Nieren. Diese Broschüre soll als Hilfestellung für den täglichen Umgang im Hinblick auf eine sachgerechte Vergütung der von Ihnen eingesetzten Verfahren dienen, sowie einen Überblick über die derzeitige Vergütungssituation gewähren. In kompakter Form finden Sie hier die notwendigen Kodier- und Abbildungshinweise für die stationäre Leistungserbringung unserer Behandlungsverfahren für das Jahr 207 Hierbei sei erwähnt, dass es sich um beispielhafte Abrechnungsmuster handelt. Bitte beachten Sie, dass die in dieser Broschüre aufgeführten Beträge mit dem Bundesbasisfallwert 207 (Abk.: BBFW) berechnet wurden und die verschiedenen Erlöse in den einzelnen Bundesländern abweichen können. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern per unter an mich wenden oder sich telefonisch unter der Nummer im Büro von Medtronic melden. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen und Anregungen mit uns austauschen. Auf diese Weise können wir diesen Leitfaden kontinuierlich weiterentwickeln, um Ihren Informationsbedürfnissen möglichst gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen Roger Warich Manager Reimbursement & Health Economics

3 ABKÜRZUNGS VERZEICHNIS BMS DCB DES DRG EBM G-DRG Bare Metal Stent Drug Coated Balloon Drug Eluting Stent Diagnosis Related Group Einheitlicher Bewertungsmaßstab für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen German Diagnosis Related Group KHEntgG KHG KHSG OPS Krankenhausentgeltgesetz Krankenhausfinanzierungsgesetz Krankenhausstrukturgesetz Operationen- und Schlüssel Partition O operative Fallpauschalen PTCA Perkutane transluminale koronare Angioplastie GOÄ Gebührenordnung für Ärzte RDN Renale Denervierung ICD International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems ZE Zusatzentgelt WICHTIG IN 207 Weiterhin festbepreiste Zusatzentgelte für Drug Coated Balloons (DCB) und Drug Eluting Stents (DES), Details siehe Seite 6 und 7. Die s für das Einlegen von medikatmentenfreisetzenden Koronarstents sind nach Anzahl differenziert. In diesem Jahr erfolgt eine Gleichstellung der für das Einlegen von nicht medikamentenfreisetzenden Stents ab 3 Stents mit den für das Einlegen medikamentenfreisetzender Stents ab 3 Stents. Rechtlicher Hinweis Wir weisen darauf hin, dass unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen ausschließlich in direktem Zusammenhang mit der Refinanzierung unserer Therapien erbracht werden können. Weder können wir Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Refinanzierung behilflich sein, noch können wir Sie zur Refinanzierung von Therapien anderer Hersteller beraten. Alle Angaben in dieser Rubrik sind lediglich Empfehlungen von Medtronic und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.

4 INHALTS VERZEICHNIS. Kodierung im G-DRG System Vergütung im G-DRG-System Renale Denervierung Symplicity -System zur Renalen Denervierung Kodierbeispiele Abrechnungsmuster - Privatabrechnung für den stationären Aufenthalt Patientenpfad Koronare Gefäßinterventionen Drug Coated Balloons (DCB) Drug Eluting Stents (DES) Bare Metal Stents (BMS) Wichtiges aus der Gesetzeslandschaft 22 4

5 . KODIERUNG IM G-DRG SYSTEM 207 Die Einbindung der Medizintechnologie ins G-DRG-Fallpauschalensystem Leistungen im Zusammenhang mit Medizintechnologien sind grundsätzlich im schlüssel (OPS) dokumentiert. D.h. ein Medizinprodukt wird soweit vorhanden durch einen oder mehrere OPS-s definiert.. OPS c.5 Ablation über die A. renalis 8-83c.52 Nicht gekühlte Radiofrequenzablation und Koronargefäßen Angioplastie (Ballon) Eine Mehrere n Hinweis: Die Art und die Anzahl der verwendeten medikamentenfreisetzenden Ballons sind gesondert zu kodieren (8-83b.b ff.) 8-83b.b Art der verwendeten Ballons 8-83b.b6 Ein medikamentenfreisetzender Ballon an Koronargefäßen 8-83b.b7 Zwei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen 8-83b.b8 Drei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen 8-83b.b9 Vier und mehr medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen k k k k k k k k k ka kb kc kx Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents, Inkl.: Bypassgefäß Ein Stent in eine 2 Stents in eine 2 Stents in mehrere n 3 Stents in eine 3 Stents in mehrere n 4 Stents in eine 4 Stents in mehrere n 5 Stents in eine 5 Stents in mehrere n Mindestens 6 Stents in eine Mindestens 6 Stents in mehrere n Sonstige m Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, Inkl.: Bypassgefäß m0 Ein Stent in eine m 2 Stents in eine m2 2 Stents in mehrere n m3 3 Stents in eine m4 3 Stents in mehrere n m5 4 Stents in eine m6 4 Stents in mehrere n m7 5 Stents in eine m8 5 Stents in mehrere n m9 Mindestens 6 Stents in eine ma Mindestens 6 Stents in mehrere n mx Sonstige Hinweis: Die Art der medikamentenfreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren (8-83b.0 ff.) 8-83b.0 Art der medikamentenfreisetzenden Stents oder OPD-Systeme OPD-Systeme mit Polymer t Thrombektomie aus Koronargefäßen Hinweis: Die Verwendung eines hydrodynamischen Thrombektomiesystems ist gesondert zu kodieren (8-83b.4) Die Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems ist gesondert zu kodieren (8-83b.8 ff.) Rekanalisation eines Koronargefäßes unter Verwendung spezieller Techniken Hinweis: Ein aus diesem Bereich kann zusätzlich zu einem aus dem Bereich angegeben werden. Die Anwendung eines Schraubenkatheters zur Rekanalisation eines Koronargefäßes ist gesondert zu kodieren (8-83b.g) Mit kontralateraler Koronardarstellung, Hinweis: Es sind zwei arterielle Zugänge erforderlich Mit kontralater. Koronardarstellung u. Doppeldrahttechnik Hinweis: Es sind zwei arterielle Zugänge erforderlich. Es werden mindestens zwei Koronardrähte simultan eingesetzt Mit retrograder Sondierung über die Kollateralgefäße 8-83b.a 8-83b.a0 8-83b.a 8-83b.a2 8-83b.ax Verwendung von Rekanalisationssystemen zur perkutanen Passage organisierter Verschlüsse System zur Mikro-Dissektion Spezielles Nadelsystem zur subintimalen Rekanalisation Mechanisches Radiofrequenz-System Sonstige.2 n ICD Maßgeblich für die korrekte Kodierung ist die Hauptdiagnose. Die Hauptdiagnose wird definiert als: Die, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Die folgenden fünften Stellen sind bei den Kategorien I0-I5 zu benutzen, um das Vorliegen einer hypertensiven Krise anzuzeigen: 0 Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Mit Angabe einer hypertensiven Krise I0.0- Benigne essentielle Hypertonie I0.- Maligne essentielle Hypertonie I0.9- Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet I.0- Hypertensive Herzkrankh m (kongestiver) Herzinsuffiz. I.9- Hypertensive Herzkrankh oh (kongestive) Herzinsuffiz. I2.0- Hypertensive Nierenkrankheit mit Niereninsuffizienz I2.9- Hypertensive Nierenkrankheit ohne Niereninsuffizienz I3.0- Hypertensive Herz- u Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz I3.- Hypertensive Herz- u Nierenkrankh m Niereninsuffizienz I3.2- Hypertensive Herz- u Nierenkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz u Niereninsuffizienz I3.9- Hypertensive Herz- u Nierenkrankheit, n n bezeichnet I5.0- Renovaskuläre Hypertonie I5.- Hypertonie als Folge von sonstigen Nierenkrankheiten I5.2- Hypertonie als Folge von endokrinen Krankheiten I5.8- Sonstige sekundäre Hypertonie I5.9- Sekundäre Hypertonie, nicht näher bezeichnet I20.0 Instabile Angina pectoris I20. Angina pectoris mit nachgewiesenem Koronarspasmus I20.8 Sonstige Formen der Angina pectoris I20.9 Angina pectoris, nicht näher bezeichnet I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand I2. Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand I2.2 Akuter transmuraler Myokardinfarkt an sonst. Lokalisationen I2.3 Akuter transmuraler Myokardinfarkt an nicht näher bezeichneter Lokalisation I2.4 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt I2.9 Akuter Myokardinfarkt, nicht näher bezeichnet I25.0 Atherosklerotische Herz-Kreislauf-Krankheit, so beschrieb. I25.- Atherosklerotische Herzkrankheit I25.0 Ohne hämodynamisch wirksame Stenosen I25. Ein-Gefäß-Erkrankung I25.2 Zwei-Gefäß-Erkrankung I25.3 Drei-Gefäß-Erkrankung I25.4 Stenose des linken Hauptstammes I25.5 Mit stenosierten Bypass-Gefäßen I25.6 Mit stenosierten Stents I25.9 Nicht näher bezeichnet 5

6 2. VERGÜTUNG IM G-DRG-SYSTEM 207 DRG-Entgeltkatalog Die Leistungen der Krankenhäuser wie z.b. Operationen, Krankenpflege, der Einsatz von Sachmitteln wie Medizinprodukten, Arzneimitteln und Hotelleistungen werden nach G-DRGs (German Diagnosis Related Groups) abgerechnet. G-DRG ist ein durchgängig leistungsorientiertes und pauschaliertes Vergütungssystem. DRGs sind Fallpauschalen für eine bestimmte Behandlung, die u.a. aufgrund der -Kodierung nach ICD und evtl. erbrachter Prozedur nach OPS definiert werden. Die DRGs werden in einem Fallpauschalenkatalog gelistet und jährlich aktualisiert. Da nicht alle Behandlungen im DRG Katalog abbildbar sind, gibt es für besonders kostenintensive Leistungen hier insbesondere kostenintensive Medizinprodukte bzw. kostenintensive Arzneimittel sog. ZE (Zusatzentgelte). 2. DRG-Zuordnung DRG Partition Bezeichnung Bew.rel. Hauptabteilung Mittlere Verweildauer Untere Grenzverweildauer. Tag m. Abschlag Bew.rel. /Tag Obere Grenzverweildauer. Tag zus. Entgelt Bew.rel. /Tag Externe Verlegung Abschlag/Tag (Bew.rel.) Erlös bei Bundesbasisfallwert 3.376, F9B O Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen ohne äußerst schwere CC oder Radiofrequenzablation über A. renalis,,782 2,8 0,49 6 0,68 0, ,23 Alter < 8 Jahre F9D O Radiofrequenzablation über A. renalis, Alter > 7 Jahre,59 3,7 0, ,7 0, ,3 F24A O mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, mit äußerst 2,808 2,6 3 0, ,05 0, ,2 schweren CC F24B O mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, ohne äußerst schweren CC,689 6,4 0, ,0 0, ,25 F52A O mit komplexer, mit äußerst schweren CC 2,534 2,9 3 0, ,03 0, ,06 F52B O mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention,36 5,7 0, ,00 0, ,89 F56A O mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC 2,424 0,9 3 0, ,097 0, ,69 F56B O mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Intervention, ohne äußerst schwere CC, oder Kryoplastie,95 3,9 0, ,085 0, ,45 F58A F58B F59A O O O mit äußerst schweren CC ohne äußerst schwere CC Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC oder Rotationsthrombektomie,93 0, 2 0, ,093 0, ,27 0,93 3,5 0, ,085 0, ,39 2,978 4, 4 0, ,5 0, ,06 6

7 Im Fallpauschalenkatalog wird für jede DRG der erste Belegungstag angegeben, ab dem ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist (siehe DRG-Zuordnung Spalte 7). Bei Unterschreiten der UGVD wird für jeden nicht erbrachten Belegungstag ein Abschlag vorgenommen. Nachfolgend sind für die verschiedenen DRGs die verbleibenden Erlöse nach Abschlägen aufgezeigt. G-DRG Verbleibender Erlös bei: Belegtag* in 2 Belegtage in 3 Belegtage in 4 Belegtage in 5 Belegtage in...n Belegtage in F9B 5.53,9 6.06, , , , ,23 F9D 3.588, ,3 5.28,3 5.28,3 5.28,3 5.28,3 F24A 4.385, , , , , ,92 F24B 3.73, , , , , ,25 F52A 3.703, , , , , ,06 F52B 2.90, , , , , ,89 F56A 4.345, , ,4 8.83, , ,69 F56B 2.862, , , , , ,45 F58A 3.54, , , , , ,27 F58B 2.40, , , , , ,39 F59A 3.80, , , , , ,06 *Aufnahme- und Entlassungstag = Belegungstag 2.2 Relevante Zusatzentgelte Auszug aus den Deutschen Kodierrichtlinien 207 P003d Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS Mehrfachkodierung In einigen Bereichen ist eine Kodierung von Operationen mit mehreren s vorgesehen. Dies ist insbesondere für die Abbildung komplexer Eingriffe erforderlich. In diesen Fällen wurden im OPS Hinweise formuliert, die auf eine gesonderte Kodierung der einzeln durchgeführten Eingriffe verweisen. Die Art der verwendeten medikamente-freisetzenden Stents 8-83b.0* und die Art der verwendeten medikamente-freisetzenden Ballons 8-83b.b* sind gesondert zu kodieren. Haupteingriff und Koronargefäßen Ballon * Angioplastie (Ballon) Stent m* Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents Eine sorgfältige Kodierung ist entscheidend für die nachfolgende Gruppierung. Dies gilt insbesondere bei zusatzentgeltrelevanten OPS-Schlüsseln. Für Medizintechnologien, die nicht adäquat in Fallpauschalen abgebildet werden können, sind ZE in den Anlagen 2 und 5 bzw. 4 und 6 des Fallpauschalenkataloges 207 definiert worden. Ein ZE wird zusätzlich zu einer DRG berechnet und ist Bestandteil des Erlösbudgets. Die Anlagen 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkataloges 207 enthalten bundeseinheitlich kalkulierte ZE, d.h. bundesweit erhält jedes Krankenhaus für ein bestimmtes ZE das gleiche Entgelt; diese bundeseinheitlichen ZE unterliegen dem KHEntgG. Für die medikamente-freisetzenden Koronarstents sowie die medikamente-freisetzenden Ballons an Koronargefäßen sind die bundeseinheitlichen ZE wie folgt aufgeschlüsselt: 7

8 OPS-Version 207 ZE Bezeichnung ZE OPS- OPS- Betrag ZE0 Medikamente-freisetzende Koronarstents ZE m0 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: Ein Stent in eine m und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 2 Stents in eine m2 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 2 Stents in mehrere n m3 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 3 Stents in eine m4 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 3 Stents in mehrere n m5 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 4 Stents in eine m6 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 4 Stents in mehrere n m7 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 5 Stents in eine m8 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: 5 Stents in mehrere n m9 und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: Mindestens 6 Stents in eine ma und Koronargefäßen: Einlegen eines medikamente-freisetzenden Stents: Mindestens 6 Stents in mehrere n und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Mehrere n ZE0.02 ZE0.03 ZE0.04 ZE0.05 ZE0.06 ZE36 Medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen 200,62 300,93 40,24 50,55 60,86 ZE b.b6 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Ein medikamente-freisetzender Ballon an Koronargefäßen ZE b.b7 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Zwei medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen.024,09 ZE b.b8 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Drei medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen.7,28 ZE b.b9 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Vier und mehr medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen 2.398,47 IN.PACT Falcon - Medikamentenfreisetzender Ballon (DCB) 8 00,3 Resolute Onyx - Medikamentenfreisetzender Stent (DES) 336,90

9 3. RENALE DENERVIERUNG 3. Symplicity -System zur Renalen Denervierung Renale Denervierung ist eine anerkannte Behandlungsmethode Die Behandlung von Patienten mit therapierefraktärer Hypertonie mittels der Renalen Denervierung wird seit 200 in Deutschland angewandt und stellt ein anerkanntes Verfahren dar. Nach 37c SGB-V ist diese Therapie mit Verbotsvorbehalt zur Durchführung im stationären Sektor (Krankenhaus) uneingeschränkt zugelassen. Die Ausführungen der Ergänzung zur AWMF-Leitlinie Leitlinien zur Behandlung der arteriellen Hypertonie belegen, dass eine Intervention der therapierefraktären Hypertonie durch renale Sympathikus-Denervierung möglich ist und in Krankenhäusern Anwendung findet DRG F9D DRG F9B - Alter < 6 Jahre DRG F59A - bei komplexem Eingriff (z.b. Nierenstent) und PCCL 4 Rel.gew.:,794 Rel.gew.:,758 Rel.gew.: 2,984 Erlös: 5.94,69 * Erlös: 5.822,46 * Erlös: 9.882,95 * * Bundesbasisfallwert 206: 3.3, DRG F9D DRG F9B - Alter < 6 Jahre DRG F59A - bei komplexem Eingriff (z.b. Nierenstent) und PCCL 4 Rel.gew.:,59 Rel.gew.:,782 Rel.gew.: 2,978 Erlös: 5.28,3 ** Erlös: 6.06,23 ** Erlös: 0.054,06 ** ** Bundesbasisfallwert 207: 3.376, 3.2 Kodierbeispiele RDN Standard RDN mit Nierenstent I0.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise 8-83c.52 Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention: Ablation über die A. renalis: Nicht gekühlte Radiofrequenzablation F9D Radiofrequenzablation über A. renalis, Alter > 7 Jahre insgesamt 5.28,3.,59 I0.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Nebendiagnose I70. Atherosklerose der Nierenarterie 8-83c a Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention: Ablation über die A. renalis: Nicht gekühlte Radiofrequenzablation Perkutan-transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent: Gefäße viszeral F9D Radiofrequenzablation über A. renalis, Alter > 7 Jahre insgesamt 5.28,3.,59 Erlös bei einer Verweildauer von: Belegungstag 3.588,80 2 Belegungstagen 5.28,3 Bewertung bei Belegabteilung: Rel.gew.,49 ergibt 4.790,70 bei einem Bundesbasisfallwert von 3.376,. Der Belegarzt rechnet seine ärztliche Leistung nach dem EBM mit der KV ab. Aufnahme- und Entlasstag = Belegungstag Erlös bei einer Verweildauer von: Belegungstag 3.588,80 2 Belegungstagen 5.28,3 Bewertung bei Belegabteilung: Rel.gew.,49 ergibt 4.790,70 bei einem Bundesbasisfallwert von 3.376,. Der Belegarzt rechnet seine ärztliche Leistung nach dem EBM mit der KV ab. Aufnahme- und Entlasstag = Belegungstag 9

10 RDN mit Nierenstent u. relevanten Nebendiagnosen RDN mit Ballondilatation u. relevanten Nebendiagnosen I0.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Nebendiagnosen I50.3 I70. I47.2 E87.6 N8.4 D62 I c a Linksherzinsuffizienz: M. Beschw. b. leichterer Belast. Atherosklerose der Nierenarterie Ventrikuläre Tachykardie Hypokaliämie Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Akute Blutungsanämie Embolie u. Thrombose d. Arterien d. unter. Extremität. Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention: Ablation über die A. renalis: Nicht gekühlte Radio-frequenzablation Perkutan-transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent: Gefäße viszeral F59A Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC oder Rotationsthrombektomie insgesamt 0.054,06. 2,978 I0.90 Essentielle Hypertonie, nicht näher bezeichnet: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Nebendiagnosen I70. E87.6 I47.2 D62 N8.4 I c a Atherosklerose der Nierenarterie Hypokaliämie Ventrikuläre Tachykardie Akute Blutungsanämie Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Atherosklerose der Extremitätenarterien: Becken- Bein-Typ, mit Ulzeration Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention: Ablation über die A. renalis: Nicht gekühlte Radio-frequenzablation Perkutan-transluminale Gefäßintervention: Angioplastie (Ballon): Gefäße viszeral F59A Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC oder Rotationsthrombektomie insgesamt 0.054,06. 2,978 Erlös bei einer Verweildauer von: Belegungstag 3.80,50 2 Belegungstage 5.364,64 3 Belegungstage 6.927,78 4 Belegungstage 8490,92 5 Belegungstage 0.054,06 Bewertung bei Belegabteilung: Rel.gew. 2,672 ergibt 9.020,97 bei einem Bundesbasisfallwert von 3.376,. Der Belegarzt rechnet seine ärztliche Leistung nach dem EBM mit der KV ab. Aufnahme- und Entlasstag = Belegungstag Erlös bei einer Verweildauer von: Belegungstag 3.80,50 2 Belegungstage 5.364,64 3 Belegungstage 6.927,78 4 Belegungstage 8490,92 5 Belegungstage 0.054,06 Bewertung bei Belegabteilung: Rel.gew. 2,672 ergibt 9.020,97 bei einem Bundesbasisfallwert von 3.376,. Der Belegarzt rechnet seine ärztliche Leistung nach dem EBM mit der KV ab. Aufnahme- und Entlasstag = Belegungstag Die Verschlüsselung von Nebendiagnosen bei multimorbiden Patienten ist NICHT mehr gruppierungsrelevant. Die höher bewertete DRG F59A ist nur im Zusammenhang mit komplexen Eingriffen und einem PCCL-Wert von 4 erreichbar. Die ordnungsgemäße Dokumentation in der Patientenakte ist Voraussetzung für die Kodierung von n und (siehe Patientenpfad Seite ). Symplicity Spyral - Multielektrodenkatheter für die Renale Denervierung 0

11 3.3 Abrechnungsmuster - Privatabrechnung für den stationären Aufenthalt : Therapie: Aufnahme Ablation nächster Tag Entlassung Therapieresistente art. Hypertonie Renale Denerverierung (Symplicity) GOÄ Anzahl Leistungsbezeichnung Einfachsatz STF Betrag A309 A Ausführliche Beratung über Therapie Statuserhebung Blutentnahme* EKG Visite Legen eines Arterien / Venenkatheter Einbringung von Arzneimittel in Katheter Dauertropfinfusion Infiltration großer Bezirk i.v. Kurznarkose mehrmalige Verabreichnung Punktion Arteria femoralis Angiographie (analog) Ablation - Nierenarterienablation re sehr zeitaufwendig durch anatomische Verhältnisse Ablation - Nierenarterienablation li weitere Serien Druckverband /Verschlussystem Visite Sonographie re Leiste Farbduplex ausführliche Beratung körperliche Untersuchung Bericht abzgl. 25% gem. 6a Rechnungssumme 7,49 5,5 2,33 4,75 4,08,66,75 8,65 7,05,07 6,03 6,57 262,29 * die Laboruntersuchungen müssen vom entsprechenden liquidationsberechtigten Arzt abgerechnet werden ** Anzahl je Medikamentengabe Bei dieser Rechnung handelt es sich um fiktive Leistungen. Es können nur Leistungen abgerechnet werden, die medizinisch notwendig erbracht wurden. 262,29 23,3 5,54 4,08,66 23,3 8,74 9,33 7,58 2,3 2,3,8,8 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3,8 3,5 2,3,8 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 40,23 34,85 4,9 26,55 9,38 26,82 6,0 42,90 6,22 ** 25,46 36,87 209,83 98,02 603,27 4,96 2,74 9,38 26,82 53,6 20,0 2,46 7, ,8 553,54.660, Patientenpfad. Belegtag Administrative Aufnahme Dokumentation der Indikation Praxis Blutdruck, EKG, Blutentnahme, Schilddrüse Gefäßsteifigkeit (optional) Überprüfung der Medikamente Aufklärung durch Untersucher/Stationsarzt Anlage einer Langzeit Blutdruck Messung Ggf. Ausschluss einer sekundären Hypertonie (Schlafapnoe-Syndrom, Nierenarterienstenose) - (keine Kontraindikation) Zum Ausschluss der Nierenarterienstenose ein Nieren-Duplex anfertigen Absetzen von NOAK 24 Std. vor RDN; bei VKA mindestens 5 Tage, bridging mit niedermolekularem Heparin nur bei hohem Risiko (VHF CHADS2 Score hoch), bei absoluter Indikation (z.b Kunstklappe) erfolgt die Entmarcumarisierung stationär unter Verwendung von Heparin iv. Falls es zu einer BD Entgleisung am ersten Tag kommt oder symptomatisch, muss erst BD gesenkt werden. Verschiebung der OP (Patienten bleiben über Nacht stationär) Niereninsuffiziente Patienten vorwässern (Patienten bleiben über Nacht stationär) Bei einem Quick-Patienten den Quick Wert überprüfen/einstellen (Patienten bleiben über Nacht stationär) Zimmerzuweisung auf der Station Pflegerische Aufnahme (Untersuchungen im Rahmen des Programms durch Studienschwester). Bei bekannter Niereninsuffizienz (GFR < 50 ml/min.) Aufnahme 24 Std. vorher, dokumentierter Beginn einer Infusionsbehandlung mit 0.9% NaCl ml/kg KG/Std. Überprüfen der Unterlagen (Checkliste) Aufnahme des Patienten auch, wenn die OP zeitig am nächsten Morgen erfolgt

12 2. Belegtag Operationsvorbereitung: OP-Wäsche, Patient kann kleines Frühstück haben Bei Kontrastmittelallergie entsprechende Vorbehandlung Verlegung ins Katheterlabor Vor Beginn des Eingriffs das Sedierungsprotokoll beginnen Renale Denervation (ca. 60 Min.) Rückverlegung auf Normalstation (abhängig vom verwendeten Sedierungsprotokoll) Ggf. hier Überwachung auf IMC mit liegender Schleuse Monitorüberwachung 48 Std. Überwachung aufgrund der Gefahr einer Hypotonie Gabe von NaCl 0,9% iv und Überwachung der Ein- und Ausfuhr (akutes Nierenversagen nach direkter intrarenaler KM Gabe) über 24 Std. Schleusenzug, Anlage Druckverband, Fortsetzung der Monitorüberwachung (RR alle 60 Min., fortlaufend Frequenz) Erste Mahlzeit Kontrolle des Druckverbandes durch Stationsarzt Bei schweren Fällen kann am Abend noch ein Duplex gemacht werden Perfusionskontrolle (Duplex) Kontrolle der Peripherie: Bein (tasten) + Niere (Duplex) Entfernung d. Druckverbandes (durch Pflege) 8 Std. nach Schleusenzug; 4 Std. bei Verwendung v. Verschlusssyst. (z.b. Angioseal) 3. Belegtag Visite (Behandelnder Arzt) 24 Std. ABPM Kontrolle der Punktionsstelle. Da ein femoraler Zugang gelegt wurde, sollte der Patient eine Nacht stationär bleiben Kontrolle Vitalparameter (Monitor) Blutentnahme und Thyreotropin überprüfen (Kreatinin, Kontrastmittel, Schilddrüse) Ein- Ausfuhrkontrolle weiter Modifikation der antihypertensiven Therapie Wiederaufnahme blutverdünnender Mittel Beendigung der i.v. Hydratation; Monitor läuft weiter 4. Belegtag Visite (Behandelnder Arzt) Kontrolle der Punktionsstelle Verdacht auf ein Ödem Erneute Kreatininkontrolle/Kontrolle der Nierenfunktion: Kreatinin steigt erst nach 2 Tagen an (kaum am ersten Tag messbar) Besonderheiten bei marcumarisierten Patienten: hier sollte die Einstellung in der Regel überlappend mit NMWH erfolgen, was dann auch ambulant geht. Kontrolle durch Hausarzt Beendigung der Monitorüberwachung Entlassung nach Überprüfung der Laborwerte Anfertigung des Entlassungsberichtes Terminvereinbarung zur Nachkontrolle in 4 Wochen 2

13 4. KORONARE GEFÄSSINTERVENTIONEN 4. Drug Coated Balloons (DCB) 4.. PTCA bei Angina Pectoris oder Atherosklerotischer Herzkrankheit DCB 2 DCB I20.0 Instabile Angina pectoris 8-83b.b6 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Ein medikamentenfreisetzender Ballon an Koronargefäßen, z.b. IN.PACT Falcon F58B Erlös 3.082,39 ZE ,90 ohne äußerst schwere CC insgesamt 3.49,29. 0,93 I20.0 Instabile Angina pectoris b.b7 und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Mehrere n Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Zwei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen, z.b. IN.PACT Falcon F58B Erlös 3.082,39 ZE ,09 ohne äußerst schwere CC insgesamt 4.06,48. 0,93 3 DCB I20.0 Instabile Angina pectoris b.b8 und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Mehrere n Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Drei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen, z.b. IN.PACT Falcon F58B Erlös 3.082,39 ZE ,28 ohne äußerst schwere CC insgesamt 4.793,67. 0,93 3

14 DCB mit relevanten Nebendiagnosen 2 DCB mit relevanten Nebendiagnosen I20.0 Instabile Angina pectoris Nebendiagnosen J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert Typ I [hypoxisch] N8.4 Chronische Nierenkrankheit, Stadium b.b6 Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Ein medikamentenfreisetzender Ballon an Koronargefäßen, z.b. IN.PACT Falcon F58A Erlös 6.59,27 ZE ,90 mit äußerst schweren CC insgesamt 6.856,7.,93 I20.0 Instabile Angina pectoris Nebendiagnosen I50.4 I35.0 E b.b7 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Aortenklappenstenose Hypokaliämie und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Mehrere n Zusatzinformationen zu Materialien: Art der verwendeten Ballons: Zwei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen, z.b. IN.PACT Falcon F58A Erlös 6.59,27 ZE ,09 mit äußerst schweren CC insgesamt 7.543,36.,93 Auszug aus den Deutschen Kodierrichtlinien 207 Die Nebendiagnose ist definiert als: Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt. Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist: therapeutische Maßnahmen diagnostische Maßnahmen erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand Somit dürfen Nebendiagnosen nur dann kodiert werden, wenn diese einen Ressourcenverbrauch während d. Krankenhausaufenthaltes veranlasst haben. 4.2 Drug Eluting Stent (DES) 4.2. PTCA bei Angina Pectoris oder Atherosklerotischer Herzkrankheit DES 2 DES I20.0 Instabile Angina pectoris m0 Stents: Ein Stent in eine F58B Erlös 3.082,39 ZE ,3 ohne äußerst schwere CC insgesamt 3.82,70. 0,93 I20.0 Instabile Angina pectoris m Stents: 2 Stents in eine F58B Erlös 3.082,39 ZE ,62 ohne äußerst schwere CC insgesamt 3.283,0. 0,93 4

15 3 DES 3 DES und Nebendiagnosen I20.0 Instabile Angina pectoris m3 Stents: 3 Stents in eine F56B Erlös 4.034,45 ZE ,93 mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Intervention, ohne äußerst schwere CC, oder Kryoplastie insgesamt 4.335,38.,95 I20.0 Instabile Angina pectoris Nebendiagnosen I50.4 J96.00 D62 E m3 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] Akute Blutungsanämie Hypokaliämie Stents: 3 Stents in eine F56A Erlös 8.83,69 ZE ,93 mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC insgesamt 8.484,62. 2,424 DES und Thrombektomie 2 DES und Thrombektomie I20.0 Instabile Angina pectoris m t Stents: Ein Stent in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen F52B Erlös 4.594,89 ZE ,3 mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.695,20.,36 I20.0 Instabile Angina pectoris m t und Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Mehrere n Stents: 2 Stents in mehrere n und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F52B Erlös 4.594,89 ZE ,62 mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.795,5.,36 5

16 2 DES und Thrombektomie und relevante Nebendiagnosen I20.0 Instabile Angina pectoris Nebendiagnosen N8.4 J96.0 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] m t Stents: 2 Stents in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F58A Erlös 6.59,27 ZE ,62 mit äußerst schweren CC insgesamt 6.856,7., PTCA bei Infarkt DES 2 DES I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m0 u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine Stents: Ein Stent in eine F52B Erlös 4.594,89 ZE ,3 m. komplexer Diagn., ohne äußerst schwere CC od. m. intrakoronarer Brachytherapie od. bestimmte Intervention insgesamt 4.695,20.,36 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine Stents: 2 Stents in eine F52B Erlös 4.594,89 ZE ,62 m. komplexer Diagn., ohne äußerst schwere CC od. m. intrakoronarer Brachytherapie od. bestimmte Intervention insgesamt 4.795,5.,36 6

17 3 DES DES + Thrombektomie I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m3 Stents: 3 Stents in eine F24B Erlös 5.702,25 ZE ,93 mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, ohne äußerst schwere CC insgesamt 6.003,8.,689 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m t Stents: Ein Stent in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F52B Erlös 4.594,89 ZE ,3 mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.695,20.,36 2 DES + Thrombektomie 3 DES + Thrombektomie I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m t Stents: 2 Stents in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F52B Erlös 4.594,89 ZE ,62 mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.795,5.,36 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand m t Stents: 3 Stents in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F24B Erlös 5.702,25 ZE ,93 mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, ohne äußerst schwere CC insgesamt 6.003,8.,689 7

18 DES mit relevanten Nebendiagnosen 2 DES mit relevanten Nebendiagnosen I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose I50.4 J96.00 I m0 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] Ventrikuläre Tachykardie D62 Akute Blutungsanämie Stents: Ein Stent in eine F52A Erlös 8.555,06 ZE ,3 mit komplexer, mit äußerst schweren CC insgesamt 8.655,37. 2,534 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose J96.0 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] I47.2 Ventrikuläre Tachykardie m Stents: 2 Stents in eine F58A Erlös 6.59,27 ZE ,62 mit äußerst schweren CC insgesamt 7.543,36.,93 3 DES mit relevanten Nebendiagnosen DES + Thrombektomie u. relev. Nebendiagnosen I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose N8.4 J m3 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae Stents: 3 Stents in eine F24A Erlös 0.06,92 ZE ,93 mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, mit äußerst schweren CC insgesamt 9.78,05. 2,967 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose N8.4 J m t Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] Stents: Ein Stent in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F58A Erlös 6.59,27 ZE ,3 mit äußerst schweren CC insgesamt 6.69,58.,93 8

19 2 DES + Thrombektomie u. relev. Nebendiagnosen 3 DES + Thrombektomie u. relev. Nebendiagnosen I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose N8.4 D62 I m t Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Akute Blutungsanämie Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine Stents: 2 Stents in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F52A Erlös 8.555,06 ZE ,3 mit komplexer, mit äußerst schweren CC insgesamt 8.755,68. 2,534 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose J8.2 I50.4 N m t Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine Stents: 3 Stents in eine und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F24A Erlös 0.06,92 ZE ,93 mit komplexer und hochkomplexer Intervention oder mit Angioplastie, Alter > 5 Jahre, mit äußerst schweren CC insgesamt 9.78,05. 2, Bare Metal Stent (BMS) 4.3. PTCA bei Angina Pectoris oder Atherosklerotischer Herzkrankheit BMS in einer * BMS + Thrombektomie in einer * I20.0 Instabile Angina pectoris k0 u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent in eine, z.b. Integrity F58B ohne äußerst schwere CC insgesamt 3.082,39. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant) 0,93 I20.0 Instabile Angina pectoris k t u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent in eine, z.b. Integrity und Koronargefäßen: Thrombektomie aus Koronargefäßen, z.b. Export Aspirationskatheter F52B mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder m. intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.594,89. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant),36 9

20 BMS in einer mit relevanten Nebendiagnosen 3 BMS in einer * I20.0 Instabile Angina pectoris Nebendiagnosen I50.4 E87.6 N8.4 J k0 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Hypokaliämie Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] u. Koronargefäßen: Angioplastie (Ballon): Eine und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent in eine, z.b. Integrity F58A mit äußerst schweren CC insgesamt 6.59,27. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant),93 I20.0 Instabile Angina pectoris k5 und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: 3 Stents in eine, z.b. Integrity F56B mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Intervention, ohne äußerst schwere CC, oder Kryoplastie insgesamt 4.034,45. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant),95 Export Advance - Thrombenaspirationskatheter 20

21 4.3.2 PTCA bei Infarkt BMS in einer * BMS in einer * mit relevanten Nebendiagnosen I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand k0 und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent in eine, z.b. Integrity F52B mit komplexer, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention insgesamt 4.594,89. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant),36 I2.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand Nebendiagnose I50.4 E87.6 N k0 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden in Ruhe Hypokaliämie Chronische Nierenkrankheit, Stadium 4 und Koronargefäßen: Einlegen eines nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Ein Stent in eine, z.b. Integrity F52A mit komplexer, mit äußerst schweren CC insgesamt 8.555,06. * (Anzahl Koronarterien ist nicht gruppierungsrelevant) 2,534 Integrity - Bare Metal Stent 2

22 5. WICHTIGES AUS DER GESETZESLANDSCHAFT Sachkostenfinanzierung im G-DRG-System 207 Welche Auswirkung hat die Sachkostenkorrektur für mein Verfahren? Die Bewertung der Vergütung über pauschalisierte DRGs wird mit den Ist-Kostendaten der Kalkulationskrankenhäuser ermittelt und daraus der DRG-Katalog erstellt. Mit dem KHSG werden pauschal auf alle DRGs angenommene Übervergütungen auf der Sachkostenseite zugunsten von Personal und Infrastruktur abgewertet. Die Abkehr vom Ist-Kostenansatz der DRG-Kalkulation kann bei der isolierten Betrachtung der Sachkostenkorrekturwerte zu Fehlinterpretationen führen. Die DRG ist eine Pauschalvergütung. Sie ist nicht geeignet, einzelne Behandlungen oder Medizinprodukte abzubilden. Auch der G-DRG-Report-Browser weist keinen sachgerechten Wert für das einzelne Medizinprodukt aus. Dies ist insbesondere bei Misch-DRGs zu berücksichtigen. Es handelt sich somit immer noch um Kostenmittelwerte ggf. mehrerer Verfahren und Produkte innerhalb einer DRG. Die Sachkostenkorrektur-Prozentwerte sind isoliert betrachtet irrelevant. Nur der Erlösvergleich zum Vorjahr, unter Berücksichtigung einer krankenhausindividuellen Kostenträgerrechnung oder Prozesskostenanalysen, lässt eine Beurteilung der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit eines einzelnen Behandlungsverfahrens zu. Unbewertete DRGs oder nicht mit DRG vergütete Leistungen, Zusatzentgelte und NUB sind von der Sachkostenkorrektur ausgenommen. Eine umfassende Analyse der DRG-Kostenbestandteile der eigenen Leistungserbringung kommt eine wichtige Bedeutung zu, um Fehlsteuerungsanreize in der Versorgung zu vermeiden. Welche Auswirkung hat der Fixkostendegressionabschlag auf meine prospektiv (geplante) Mehrleistung im Krankenhaus? Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ersetzt den Mehrleistungsabschlag, um die Mengensteuerung von der Landesauf die Krankenhausebene zu verlagern. Kostenvorteile, durch Erbringung zusätzlicher Leistungen mit vorhandenen Strukturen und Personal, sollen bei dem Krankenhaus berücksichtigt werden, welches diese Leistung vereinbart hat. Der Abschlag ist bundeseinheitlich auf 35 % für die Dauer von drei Jahren festgesetzt. In den Jahren 207 und 208 kann für Leistungen mit einer höheren Fixkostendegression oder für Leistungen mit erhöhten wirtschaftlich begründeten Fallzahlsteigerungen, soweit es sich nicht um bereits abgesenkte oder abgestufte Leistungen handelt, ein höherer Abschlag von maximal 50 % über einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Medizinprodukte sind im Krankenhaus variable Kosten und keine Fixkosten. Diese variablen Kosten sollen nach Wunsch des Gesetzgebers weiterhin finanziert werden. Eine Analyse der tatsächlich betroffenen DRG wird empfohlen; insbesondere der Kostenbestandteile von Misch-DRGs. Hierbei sollte der Fixkostenanteil / die Fixkostendregression für ein sachgerechtes und für alle Seiten faires Verhandlungsergebnis (Abschlagshöhe) je DRG oder Methode ermittelt werden. Kostenträgerrechnungen und Prozesskostenanalysen können eine gute Unterstützung sein. Der FDA gilt nicht für: ambulante Leistungen im Krankenhaus unbewertete DRGs, Zusatzentgelte, NUB-Entgelte oder nicht mit DRG vergütete Leistungen bereits abgesenkte oder abgestufte DRGs vom InEK ausgewiesene DRGs mit zwei Drittel Sachkostenanteil 4.4 Wichtige Links Kostenfreier Online Grouper für eine individuelle Groupierungssimulation: Hinweise zum DRG-System 207 auf der Website des InEK Kodierkataloge auf der Website des DIMDI Änderung KHSG InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung von Zusatzentgelten (AEB) 22 ACHTUNG! Ausnahmetatbestände für MedTech!

23 6. AMBULANTE ABRECHNUNGS- MÖGLICHKEITEN BEI GESETZLICH VERSICHERTEN PATIENTEN Welche Leistungen können sofort ambulant erbracht werden? Grundsätzlich hat jeder Krankenhausarzt gem. 39 SGB V vor Behandlungsbeginn zu prüfen, ob die für erforderlich gehaltenen therapeutischen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Patienten nicht auch ambulant erbracht werden können. Da die Implantatetechnik und die OP-Technik ambulante Operationen erlauben, ist es von beabsichtigter Therapie und Gesundheitszustand des Patienten abhängig, ob diese Leistungen ambulant erbracht werden können. 6. Zulassungen 6.. Zulassung von Krankenhäusern zur Erbringung von Eingriffen gemäß 5 b SGB V () Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführung der in dem Katalog nach 3 aufgeführten Eingriffe gemäß 5 b SGB V in den Leistungsbereichen zugelassen, in denen sie auch stationäre Krankenhausbehandlung erbringen. Hierzu bedarf es einer maschinenlesbaren Mitteilung des Krankenhauses an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss. (2) In dieser Mitteilung sind die entsprechenden abteilungsbezogenen Leistungsbereiche und einzelnen Leistungen, die in diesem Krankenhaus ambulant durchgeführt werden sollen, auf der Grundlage des gemeinsamen Katalogs maschinenlesbar zu benennen. Die Krankenhäuser verwenden für diese Mitteilung das zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgestimmte Formular in der jeweils aktuellen Fassung. Die Formulare können abgerufen werden unter: Zulassung ermächtigter Krankenhausarzt Ein im Krankenhaus angestellter Arzt kann auf seinen Antrag an den Zulassungsausschuss bei der KV persönlich ermächtigt werden, seine persönlich erbrachte Leistung gemäß EBM/E-GO abzurechnen. Dazu muss er die angestrebten Leistungen nach EBM beantragen Zulassung Vertragsarzt Zulassungsvoraussetzung Krankenhaus Krankenhausarzt Vertragsarzt AOP-Vertrag gem. 5b SGB V persönlich ermächtigt durch KV zugelassen nach Fachgebiet durch KV nur Anzeigepflicht Genehmigung durch KV Leistungsumfang gemäß AOP-Katalog Leistungsumfang gemäß EBM 23

24 Der Vertragsarzt muss die angestrebten Leistungen nach EBM beim Zulassungsausschuss der zuständigen KV beantragen. Der Arzt rechnet seine persönlich erbrachte Leistung nach EBM/E-GO mit seiner KV ab. Abrechnung efolgt gemäß EBM pauschale Kostenerstattung, z.b. bei Herzkatheteruntersuchungen 7% vom Rechnungsbetrag* Einzelkostenabrechnung z.b. bei DES, DEB, Rotablation Es können nur Leistungen abgerechnet werden, zu denen der Arzt ermächtigt bzw. zugelassen ist. Weiterhin können nur Leistungen berechnet werden, die im Gebührenverzeichnis aufgenommen sind. Eine analoge Bewertung ist nicht möglich. 6.2 Gesetzliche Grundlagen Vertrag nach 5b Abs. SGB V Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP Vertrag) Einheitliche Rahmenbedingungen zur Durchführung ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe im niedergelassenen Bereich und im Krankenhaus. Zuletzt aktualisiert zum Ein Vertragsarzt kann neben seiner Vertragsarzttätigkeit auch als angestellter Arzt in einem Krankenhaus arbeiten. Diese Nebenbeschäftigungen durfte bisher nach höchstinstanzlicher Verurteilung nicht mehr als dreizehn Stunden pro Woche einnehmen. Mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz wurde eine Flexibilisierung ermöglicht und die Stundenzahl hängt vom jeweiligen Fall ab. Abrechnungsregeln AOP 5b Der Katalog ist mit Wirkung zum überarbeitet worden. Im EBM 207 sind im Anhang 2 die Operationen/Diagnostik aufgeführt, die als ambulant durchführbare Operation definiert sind. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die Definition des OPS-s. Im dreiseitigen Vertrag GKV Spitzenverband (Gesetzliche Krankenkassen) Deutsche Krankenhausgesellschaft Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde die Einigung über die Abrechnungsbestimmungen und der Qualitätssicherung festgelegt. Mit der Definition des OPS-s wird die abrechenbare Leistungsposition für die Diagnostik, Vor- Nachbetreuung, Material definiert. Im Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß 5b SGB V im Krankenhaus, Stand , sind die Operationen aufgeführt, die vom Krankenhaus abgerechnet werden können: * sog. Kleinmaterial wird durch einen 7%igen Aufschlag auf die Rechnungssumme berücksichtigt. Leistungen z.b (Herzkatheteruntersuchungen), für die es eine Kostenpauschale gibt, sowie die Kostenpauschale z.b müssen für die Ermittlung des 7% igen Aufschlag abgezogen werden. 24

25 Abrechnungsregeln AOP 5b Der Katalog ist mit Wirkung zum..207 überarbeitet worden. Im EBM 207 sind im Anhang 2 die Operationen aufgeführt, die als ambulant durchführbare Operation definiert sind. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die Definition des OPS- Codes. Operationen, die im Anhang nicht aufgeführt sind, dürfen somit nicht erbracht bzw. abgerechnet werden. OPS 205 OPS-Bezeichnung 205 EBM Nr. EBM Leistung Kat.* Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie ohne weitere Maßnahmen Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie und Druckmessung im linken Ventrikel Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie, Druckmessung und Ventrikulographie im linken Ventrikel Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie, Druckmessung und Ventrikulographie im linken Ventrikel, Druck-messung in der Aorta und Aortenbogendarstellung Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie, Druckmessung in der Aorta und Aortenbogendarstellung Transarterielle Linksherz-Katheteruntersuchung: Koronarangiographie von Bypassgefäßen 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie 3429 Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie *Kategorien: Leistungen, die in der Regel ambulant erbracht werden können sind mit der Ziffer gekennzeichnet. Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine statio-näre Durchführung möglich ist, sind mit der Ziffer 2 gekennzeichnet. Bei Vorliegen bzw. Erfüllung der Kriterien der allgemeinen Tatbestände gem. 3 Abs. 3 des Vertrages nach 5 b Abs. SGB V kann bei Leistungen mit der Ziffer jedoch eine stationäre Durchführung dieser Eingriffe erforderlich sein. Zu einigen OPS-s existiert eine z.b. nach Alter oder differenzierte Zuordnung der Kategorie, die den entsprechenden Kategoriefeldern im Einzelnen zu entnehmen ist. EBM Abrechnungspositionen Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie Obligater Leistungsinhalt Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie, Begleitleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen, Kontrastmitteleinbringung(en) Fakultativer Leistungsinhalt Nur die EBM Position 3429 ist im Anhang 2 des EBM Katalogs aufgeführt und somit im Rahmen des 5b amb. OP abrechenbar. Selektive Darstellung auch bei Patienten mit einem oder mehreren Bypässen und/oder bei Patienten mit Herzvitium, Angiokardiographie (Nr ), Gerinnungsuntersuchung(en) (z.b. aktivierte Gerinnungszeit) 42 Min. Wert Punkte* einmal im Behandlungsfall 37, Anmerkung Die Gebührenordnungsposition ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 02 00, 02 0, , und und nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32 berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 0 530, 0 53, bis , 02 30, bis , , 02 33, bis , , , bis und und nicht neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 2., 34.3 und 34.4 berechnungsfähig. Kommentar Neben der Gebührenordnungsposition sind im Behandlungsfall auch die Leistungen nach den Nrn , , , , , , und nicht berechnungsfähig. Gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie sind für den Erhalt der Genehmigung folgende fachlichen Befähigungen nachzuweisen: Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie dreijährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der n und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten vier Jahre vor Antragstellung selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 300 therapeutischen Katheterinterventionen an n unter Anleitung innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung. 25

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