GRIS-Gütevorschrift GV 19. Spezielle Gütevorschrift für Kanalrohre und Formstücke aus Polyethylen (PE) für den Siedlungswasserbau
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- Pia Hartmann
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1 GRIS-Gütevorschrift GV 19 Spezielle Gütevorschrift für Kanalrohre und Formstücke aus Polyethylen (PE) für den Siedlungswasserbau Ausgabedatum: Inhalt: 1. Vorbemerkungen 2. Anwendungsbereich 3. Produktspezifische 4. Produktionsspezifische 5. Kundenbezogene 6. Prüfumfang und -häufigkeit 7. Zitierte Normen und Regelwerke Güteschutzverband Rohre im Siedlungswasserbau Arsenal, Objekt 213, Franz Grill-Straße 5, 1030 Wien Tel.: DW - info@gris.at ZVR-Zahl:
2 1. Vorbemerkungen Diese Gütevorschrift ersetzt die GV 19 Spezielle Gütevorschrift für Kanalrohre und Formstücke aus Polyethylen für den Siedlungswasserbau Ausgabe Änderungsvermerk: Überarbeitung durch Neuerscheinung der ÖNORM EN Serie (Ausgabe 2015). Aufnahme von Produktionsspezifischen im Abschnitt 4 Editorielle Anpassung Die Rahmenbedingungen für diese Spezielle Gütevorschrift sind den Allgemeinen Gütevorschriften des GRIS in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Dieser Speziellen GRIS-Gütevorschrift liegen die folgenden Normen zugrunde: ÖNORM EN (Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen - Polyethylen (PE)) ÖNORM EN Serie (Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen Polyethylen (PE)) Je nach Anwendungsbereich ist die entsprechende ÖNORM EN gemeinsam mit dieser Speziellen Gütevorschrift anzuwenden. Die Erfüllung der der anzuwendenden Norm und der vorliegenden Speziellen Gütevorschrift ist durch eine nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle zu bestätigen. 2. Anwendungsbereich Diese Spezielle Gütevorschrift ist nach Abschnitt 2.1 und/oder 2.2 anzuwenden. 2.1 Rohre und Formstücke nach der ÖNORM EN Diese Prüfrichtline gilt für drucklose erdverlegte Abwasserkanäle und leitungen aus Polyethylen. 2.2 Rohre und Formstücke nach der ÖNORM EN Serie Diese Prüfrichtline gilt für erd- und oberirdisch verlegte Druckrohrleitungen aus Polyethylen für Brauchwasser, Entwässerung, Abwasser und Unterdruckentwässerung. PE-Rohre (Außendurchmesser d n ), einschichtig, vollwandig, einschließlich Identifizierungsstreifen. PE-Rohre mit coextrudierten Schichten auf der Außenseite und/oder der Innenseite des Rohres (Gesamt-Außendurchmesser d n ), wie in ÖNORM EN , Anhang B festgelegt, wobei alle Schichten den gleichen MRS-Wert aufweisen müssen (in Folge werden diese Rohre als coextrudierte Rohre bezeichnet). 2.3 Ausnahmen des Anwendungsbereichs Diese Prüfrichtlinie gilt nicht für Rohre aus PE 100-RC (Vollwandrohre, Rohre mit coextrudierten Schichten), die mit PE 100-RC gekennzeichnet und als solche registriert sind. Für diese Rohre ist die GRIS GV 20 Spezielle Gütevorschrift für Kanal-Druckrohre und Formstücke aus Polyethylen PE 100-RC für nicht konventionelle Verlegetechniken im Siedlungswasserbau anzuwenden. Diese Prüfrichtlinie gilt nicht für PE-Rohre (Außendurchmesser d n ), mit schälbarem, zusätzlichem thermoplastischen Schutzmantel, anliegend an der Außenseite des Rohres ( beschichtetes Rohr ), wie in ÖNORM EN , Anhang C festgelegt (bezeichnet als Schutzmantelrohre ). Diese Rohre sollen aufgrund der speziellen Schutzeigenschaften für alternative Verlegetechniken eingesetzt werden. Für diese Rohre ist die GRIS GV 20 Spezielle Gütevorschrift für Kanal-Druckrohre und Formstücke aus Polyethylen PE 100-RC für nicht konventionelle Verlegetechniken im Siedlungswasserbau anzuwenden. Diese Prüfrichtlinie gilt nicht für Rohrsysteme mit profilierter Wandung sowie Mehrschichtrohre die nicht der ÖNORM EN bzw. ÖNORM EN Serie entsprechen. Diese Prüfrichtlinie gilt nicht für Rohre aus PE 40. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 2 / 19
3 Diese Prüfrichtlinie gilt nicht für Rohre der Steifigkeitsklasse SN2. Bei diesen Rohren liegen bezüglich der statischen Langzeiteigenschaften und Einbaubedingungen noch keine Erfahrungen in Österreich vor. 3. Produktspezifische 3.1 Produktspezifische für Rohrleitungssysteme nach ÖNORM EN Es werden folgende über die ÖNORM EN hinausgehenden Produktanforderungen und Prüfungen festgelegt: ÖNORM Registrierung Es ist eine gültige ÖNORM EN geprüft Registrierung für Rohre und zugehörige Formstücke nachzuweisen Einzusetzende Werkstoffe Für die Rohrproduktion ist die Verwendung von Neumaterial und sauberem Umlaufmaterial aus eigener Rohrproduktion ohne Einschränkung zugelassen. Rücklaufmaterial und Recyclat dürfen nicht eingesetzt werden. Dies ist durch eine Herstellerdeklaration nachzuweisen Zeitstand-Innendruckverhalten Die Prüfung nach ÖNORM EN ISO und -2 ist mit den Parametern der Tabelle 1 im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen. Tabelle 1: für das Zeitstand-Innendruckverhalten Prüfverfahren Temperatur [ C] Zeit [h] Umfangsspannung [MPa] ÖNORM EN ISO und ,0 Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 3 / 19
4 3.1.4 Dichtheit der Verbindung mit erhöhten Die Dichtheit von Verbindungen (elastomere Dichtring- und Heizwendelschweißverbindungen) ist gemäß ÖNORM EN , Abschnitt 9, mit verschärften Bedingungen nachzuweisen: Tabelle 2: an die Dichtheit der Verbindung mit erhöhten Prüfung Dimension Anforderung Abwinkelung der Muffenverbindung Verformung d n 315 mm 2,5 315 mm < d n 630 mm 2,0 d n > 630 mm 1,5 Einsteckende: 10% Muffe: 5% Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit Die Überprüfung der Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit gilt für elastomere Dichtringverbindungen, nicht jedoch für Heizwendelschweißverbindungen. Der Nachweis erfolgt durch Prüfung in Anlehnung an ÖNORM EN an belasteten Proben in DN/OD 200 und DN/OD 315. Vor Montage ist das Spitzende vom Rohr an der Außenseite derart abzudrehen, dass das nach den Herstellerangaben entsprechende maximale Spaltmaß (maximaler Innendurchmesser am Sickengrund d 3,max versus minimaler Rohraußendurchmesser d em,min ) erzeugt wird. Abbildung 1: Bezeichnung der Muffenmaße zur Definition des maximalen Spaltmaßes. Eine Verbindung gilt hinsichtlich ihrer Ausführung und der im Gebrauch auftretenden Belastungen als über 100 Jahre dicht und beständig gegen Wurzeleinwuchs, wenn die in Tabelle 3 erfüllt werden. Die Wirkung von Erdlasten und die daraus folgenden Deformation der Rohrverbindung sowie deren Einfluss auf die Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit ist mittels Versuch an belasteten Proben zu untersuchen. Dabei sind die Verbindungen bezogen auf den Rohr- Innendurchmesser um 10% zu deformieren. An belasteten Verbindungen sind die Messungen an den Positionen A (bei 45, 135, 225 und 315 ), Positionen B (bei 60, 150, 240 und 330 ) und Positionen C (bei 90 und 270 ) durchzuführen und aus den aufgezeichneten Messwerten der Positionen der Mittelwert zu bilden. Die Prüfung erfolgt über einen Mindestzeitraum von 1000 h. Aus den aufgezeichneten Mittelwerten ist nach den Vorgaben in ÖNORM EN je Position der Anpressdruck nach 1 h (z.b. p 1h,Def,A ) zu berechnen und der Anpressdruck nach 100 Jahren (z.b. p 100Jahre,Def,A ) zu extrapolieren. Weiters ist der prozentuelle Abfall ( Def ) des Anpressdruckes zwischen dem berechneten Wert nach 1 h und dem extrapolierten Wert nach 100 Jahren zu ermitteln. Die in Tabelle 3 dargestellten sind für die Werte an den Positionen A, B und C zu erfüllen. Nach Prüfung gemäß ÖNORM EN hat die Dichtringverbindung folgende zu erfüllen: Tabelle 3: an die elastomere Dichtringverbindung Eigenschaft Anpressdruck nach 100 Jahren (p 100Jahre,Def ) 2,0 bar Abfall des Anpressdruckes ( Def ) 30 % Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 4 / 19
5 3.1.6 Dynamische Spülbeständigkeit Der Nachweis der dynamischen Spülbeständigkeit erfolgt in Anlehnung an CEN/TR 14920:2005. Abweichend zu dieser Norm sind folgende Parameter und Prüfkörpergeometrien einzuhalten und nachstehend angeführte Folgeprüfungen durchzuführen: Prüfanforderung und Prüfkörperaufbau Prüfdruck an der Düse: (120 ± 5) bar Anzahl Zyklen (Vor-Zurück über gesamte Rohrlänge): 25 (50) Vorschubgeschwindigkeit Düse: 1 m/min (gem. CEN/TR 14920:2005) Spülwassermenge: 45 l/min Wassertemperatur: (20 ± 5) C Umgebungstemperatur: (20 ± 10) C Prüfkörper und Prüfaufbau: gemäß Abbildung 2 Düsendurchmesser: 2,8 mm (gem. CEN/TR 14920:2005) Düsen-Strahlwinkel: (5 ± 1) (gem. CEN/TR 14920:2005) Düsenlage zur Rohrinnenwand: 30 (gem. CEN/TR 14920:2005) Düsenabstand von Rohrinnenwand: 10 mm (gem. CEN/TR 14920:2005) Anmerkung: Der Prüfdruck an der Düse von 120 bar entspricht in der Praxis bei Einsatz einer Rundstrahldüse einem Pumpendruck am Spülwagen von ca. 170 bar bei Annahme folgender Rahmenbedingungen: - Spülwassermenge: 400 l/min - Schlauchdimension: DN 32 - Schlauchlänge: 250 lfm Auf Grund dieser Rahmenbedingungen ergibt sich laut ÖWAV Regelblatt 34 ein Druckverlust von 0,2 bar/lfm. Spülrichtung Düsenlage 30 1,5 m glattes Rohr Doppelmuffe / Heizwendelschweißmuffe 2,5 m glattes Rohr 1,0 m Rohr mit angeformter Muffe Abbildung 2: Prüfkörper und Prüfaufbau für die dynamische Spülbeständigkeit Prüfkörper für dynamische Spülbeständigkeit und nachfolgenden Prüfungen ( ): 1 x 1,0 m Rohr mit angeformter Muffe in DN/OD Dichtheit und Ringsteifigkeit 1 x 1,5 m glattes Rohr in DN/OD Dichtheit 1 x 2,5 m glattes Rohr in DN/OD Zeitstand-Innendruckverhalten 1 x Doppelmuffe in DN/OD optische Begutachtung Führt der Rohrhersteller kein Rohr mit angeformter Muffe in seinem Programm, kann anstelle der angeformten Muffe eine Doppelmuffe oder eine Heizwendelschweißmuffe verwendet werden. Nach der Durchführung der dynamischen Spülbeständigkeit ist das Prüfprogramm nach Abschnitt bis Abschnitt an den gespülten Rohren bzw. deren Verbindung durchzuführen. Der Rohrabschnitt, auf dem sich der Wendepunkt der Düse befindet, ist bei den nachfolgenden Prüfungen nicht zu berücksichtigen. Bei Durchschlag der Rohrwand ist die Prüfung nicht bestanden und es entfallen die weiteren Folgeprüfungen. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 5 / 19
6 Zeitstand-Innendruckverhalten Die Prüfung ist nach ÖNORM EN ISO und -2 gemäß den nach Pkt dieser speziellen Gütevorschrift an drei, nach der Spülung entnommenen Rohren durchzuführen. An keiner der Proben darf während der Prüfzeit ein Bruch auftreten Ringsteifigkeit Die Prüfung der Ringsteifigkeit ist in Anlehnung an die ÖNORM EN ISO 9969 an einer Belastungsposition derart durchzuführen, dass sich die nach Pkt beanspruchte Innenfläche in der maximalen Zugspannungszone befindet (Scheitel- oder Sohlzone). Der ermittelte Wert muss mindestens der Nenn-Ringsteifigkeit SN entsprechen Dichtheit der Verbindung Die Dichtheit der elastomeren Dichtringverbindung und der Heizwendelschweißverbindung ist nach den der ÖNORM EN , Pkt. 9 (Bedingung B und C) nachzuweisen Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb Die Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb ist vorzugsweise an Rohren DN/OD 200 bis DN/OD 315 gemäß der DIN :1989, Pkt nachzuweisen. Eine Rohrhalbschale wird gemäß den Prüfvorgaben in DIN :1989 mit einem Kies- Wasser Gemisch gefüllt. Die Rohrhalbschale wird wechselweise mit einer Frequenz von etwa 20 ± 2 Lastspielen pro Minute über Lastspiele geschwenkt, so dass durch die Bewegung des Kies-Wasser Gemisches die Abriebwirkung erzeugt wird. Der Abrieb wird in vorgegebenen Abständen an der Rohrsohle gemessen. Der mittlere Abrieb an der Rohrsohle darf nach Lastspielen ( Zyklen) nicht größer sein als 0,30 mm Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen Die Beschaffenheit, die Farbe und die Abmessungen sind gemäß den entsprechenden Abschnitten der ÖNORM EN zu überprüfen. Die Rohre müssen durchgehend und gleichmäßig schwarz eingefärbt sein und können an der Rohraußenseite in axialer Richtung braune Farbstreifen aufweisen. Für eine coextrudierte Innenschicht aus dem gleichen Basismaterial sind andere Farben zulässig Werkstoffe für Dichtringe Die Dichtringe müssen der ÖNORM EN oder einer Veröffentlichung der EN eines anderen benannten Normungsinstituts entsprechen und sind durch eine Prüf- und Inspektionsstelle zu überwachen. Der Nachweis ist durch den Systemanbieter zu erbringen Kennzeichnung Die Rohre sind mit ÖNORM EN geprüft und zusätzlich mit GRIS und der dem Hersteller verliehenen Gütezeichennummer zu kennzeichnen. 3.2 Produktspezifische für Rohrleitungssysteme nach ÖNORM EN Serie Es werden folgende über die ÖNORM EN Serie hinausgehenden Produktanforderungen und Prüfungen festgelegt: ÖNORM Registrierung Es ist eine gültige Registrierung ÖNORM EN geprüft für Rohre und ÖNORM EN geprüft für Formstücke nachzuweisen Einzusetzende Werkstoffe Für die Produktion von einschichtigen Vollwandrohren sowie von coextrudierten Rohren aus PE 80 bzw. PE 100 ist die Verwendung von Neumaterial und sauberem Umlaufmaterial aus eigener Rohrproduktion ohne Einschränkung zugelassen. Rücklaufmaterial und Recyclat dürfen nicht eingesetzt werden. Dies ist durch eine Herstellerdeklaration nachzuweisen. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 6 / 19
7 3.2.3 Widerstand gegen langsames Risswachstum Die Prüfung und Anforderung gemäß Tabelle 4 ist zu erfüllen. Tabelle 4: Widerstand gegen langsames Risswachstum Prüfungen Prüfparameter Prüfverfahren Widerstand gegen langsames Risswachstum (Wanddicke e > 5 mm) Widerstand gegen langsames Risswachstum (Cone-Test) (Wanddicke e 5 mm) Kein Versagen/Bruch während der festgelegten Prüfdauer Risswachstum 10 mm/tag Probekörper 1) Prüftemperatur Prüfdruck 1) (Innendruck) für: PE 80 PE 100 Prüfdauer Art der Prüfung 110 mm SDR C 8,0 bar 9,2 bar 500 h Wasser-in-Wasser Muss ISO entsprechen ISO ) Die Drücke gelten für SDR 11, für andere Rohrreihen siehe ÖNORM EN ISO 13479, Tabelle A.1. ÖNORM EN ISO Gebrauchstauglichkeit des Systems Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von PE-Rohren bzw. PE-Formstücken erfolgt durch Prüfung der Schweißkompatibilität. Diese dient zur Beurteilung der Verschweißbarkeit von PE- Rohren und/oder PE-Formstücken mit gleicher oder unterschiedlicher MRS-Klassifizierung (PE 80, PE 100) sowie PE-Formmassen verschiedener Werkstoffhersteller. Die gesamte Prüfung der Schweißkompatibilität ist durch ein Prüfinstitut oder in dessen Beisein durchzuführen. Bei coextrudierten Rohren sind die Werkstoffe der einzelnen Schichten zu prüfen. Einteilung: Die als kompatibel zueinander beurteilten PE-Formmassen sind im jeweils letztgültigen Verzeichnis ÖVGW Qualitätsmarke Wasser ( angeführt. PE-Formmassen sind gemäß den der ÖNORM B entsprechenden Matrixfeldern, welche sich durch den MFR- Wert sowie die Dichte definieren, zu klassifizieren. : Im Falle einer neuen PE-Formmasse ist der experimentelle Nachweis der Verschweißbarkeit mit sich selbst und mit je einem Vertreter der anderen belegten Matrixfelder gemäß dem aktuellen Stand der zugelassenen Werkstoffe durchzuführen, wobei die Probekörper, deren Herstellung sowie die Prüfkriterien der ÖNORM B zu erfüllen sind Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit Die Verbindungen werden mittels Heizelementstumpf- und Heizwendelschweißverbindungen hergestellt (stoffschlüssige Verbindung ohne zusätzliches Dichtelement). Ein Nachweis der Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit der Verbindung ist daher nicht erforderlich Dynamische Spülbeständigkeit Der Nachweis der dynamischen Spülbeständigkeit erfolgt in Anlehnung an CEN/TR 14920:2005. Abweichend zu dieser Norm sind folgende Parameter und Prüfkörpergeometrien einzuhalten und nachstehend angeführte Folgeprüfungen durchzuführen: Prüfanforderung und Prüfkörperaufbau Prüfdruck an der Düse: (120 ± 5) bar Anzahl Zyklen (Vor-Zurück über gesamte Rohrlänge): 25 (50) Vorschubgeschwindigkeit Düse: 1 m/min (gem. CEN/TR 14920:2005) Spülwassermenge: 45 l/min Wassertemperatur: (20 ± 5) C Umgebungstemperatur: (20 ± 10) C Prüfkörper und Prüfaufbau: gemäß Abbildung 3 Düsendurchmesser: 2,8 mm (gem. CEN/TR 14920:2005) Düsen-Strahlwinkel: (5 ± 1) (gem. CEN/TR 14920:2005) Düsenlage zur Rohrinnenwand: 30 (gem. CEN/TR 14920:2005) Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 7 / 19
8 Düsenabstand von Rohrinnenwand: 10 mm (gem. CEN/TR 14920:2005) Anmerkung: Der Prüfdruck an der Düse von 120 bar entspricht in der Praxis bei Einsatz einer Rundstrahldüse einem Pumpendruck am Spülwagen von ca. 170 bar bei Annahme folgender Rahmenbedingungen: - Spülwassermenge: 400 l/min - Schlauchdimension: DN 32 - Schlauchlänge: 250 lfm Auf Grund dieser Rahmenbedingungen ergibt sich laut ÖWAV Regelblatt 34 ein Druckverlust von 0,2 bar/lfm. Spülrichtung Düsenlage 30 Heizwendelschweißmuffe oder Stumpfschweißung 2,5 m glattes Rohr 2,5 m glattes Rohr Abbildung 3: Prüfkörper und Prüfaufbau für die dynamische Spülbeständigkeit Prüfkörper für dynamische Spülbeständigkeit und nachfolgenden Prüfung ( ): 2x 2,5 m glattes Rohr in DN/OD Zeitstand-Innendruckverhalten Die beiden Rohrstücke werden miteinander verschweißt (mittels Heizelementstumpf- oder Heizwendelschweißung). Eine Kombination von Rohren aus 2 verschiedenen Werkstoffklassen (PE80 und PE100) beim Prüfkörper ist zulässig (größere Probenlänge beachten). Nach der Durchführung der dynamischen Spülbeständigkeit ist das Prüfprogramm nach Abschnitt an den gespülten Rohren durchzuführen. Der Rohrabschnitt, auf dem sich der Wendepunkt der Düse befindet, ist bei den nachfolgenden Prüfungen nicht zu berücksichtigen. Bei Durchschlag der Rohrwand ist die Prüfung nicht bestanden und es entfallen die weiteren Folgeprüfungen. Durch die stoffschlüssige Verbindung ohne zusätzliches Dichtelement (Heizelementstumpfoder Heizwendelschweißverbindung) ist eine Dichtheitsprüfung der Verbindung nicht erforderlich Zeitstand-Innendruckverhalten Die Prüfung ist nach ÖNORM EN ISO und -2 gemäß den nach Tabelle 5 dieser speziellen Gütevorschrift je Werkstoffklasse an drei, nach der Spülung entnommenen Rohren, durchzuführen. An keiner der Proben darf während der Prüfzeit ein Bruch auftreten. Tabelle 5: für das Zeitstand-Innendruckverhalten nach Prüfung der dynamischen Spülbeständigkeit PE 80 PE 100 Werkstoffklasse 20 C / 10,0 MPa / 100 h 20 C / 12,0 MPa / 100 h Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb Der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb erfolgt nach dem Prüfverfahren wie unter Pkt festgelegt. Wenn diese Prüfung schon an Rohren gemäß ÖNORM EN durchgeführt wurde, entfällt die Prüfung Bewitterungsverhalten Braun eingefärbte Formmassen der Rohraußenschicht haben nach Bewitterung mit einer Bestrahlungsenergie 3,5 GJ/m² (durchschnittliche Bestrahlungsenergie in Österreich in einem Zeitraum von einem Jahr) gemäß ÖNORM EN ISO die in Tabelle 6 angeführten Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 8 / 19
9 zu erfüllen. Die Prüfungen sind an braunen Vollwandrohren durchzuführen. Streifenmaterialien sind nicht Gegenstand dieser Prüfung. Tabelle 6: Prüfungen an braun eingefärbten Rohren Zusatzprüfung Prüfverfahren Zeitstand-Innendruck 1) Bruchdehnung 2) PE 80: 165h / 80 C / 4,5 MPa PE 100; 165h / 80 C / 5,4 MPa Streckspannung ys 12 MPa Bruchdehnung B 350 % ÖNORM EN ISO und -2 ÖNORM EN ISO und ISO ) Sofern bei dieser Prüfung ein duktiler Bruch vor Erreichen der Prüfzeit von 165 h auftritt, ist die Prüfung für PE 80 bei 80 C, 1000 h und 4 MPa sowie für PE 100 bei 80 C, 1000 h und 5 MPa zu wiederholen. 2) Der Mittelwert der Bruchdehnung der bewitterten Proben darf sich gegenüber dem Mittelwert im ungealterten Zustand um nicht mehr als 35 % verringern Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen Die Beschaffenheit, die Farbe und die Abmessungen sind gemäß den entsprechenden Abschnitten der ÖNORM EN zu überprüfen. Es gelten die der ÖNORM EN Serie mit folgenden Festlegungen zur Präzisierung der Farben: Einschichtig vollwandige Rohre: Die Rohre müssen durchgehend und gleichmäßig schwarz eingefärbt sein und können an der Rohraußenseite in axialer Richtung braune Farbstreifen aufweisen Rohre mit coextrudierten Schichten: Farbe der Außenschicht braun oder schwarz mit braunen Streifen Kennzeichnung Die Rohre sind mit ÖNORM EN geprüft und zusätzlich mit GRIS und der dem Hersteller verliehenen Gütezeichennummer zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung der Rohre mit PE 100-RC oder RC ist nur dann zulässig, wenn eine Registrierung gemäß GV 20 vorliegt. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 9 / 19
10 4 Produktionsspezifische Folgende qualitätssichernde Maßnahmen sind bei der Produktion einzuhalten. Sie sind durch die Prüf- und Inspektionsstelle zu kontrollieren. Das Ergebnis ist in der GRIS Audit-Checkliste zu dokumentieren. 4.1 Qualitätsmanagementsystem Der Werkstoffhersteller sowie der Rohrhersteller müssen ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ÖNORM EN ISO 9001 oder gemäß einer Veröffentlichung der ISO 9001 eines anderen benannten Normungsinstituts nachweisen. 4.2 Werkstoffeingangskontrolle Es ist eine Werkstoffeingangskontrolle durchzuführen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass gleich bleibende Werkstoffqualität für die Fertigung freigegeben wird. Die entsprechenden Anweisungen sind im QM-Handbuch festzulegen. 4.3 Materialversorgung Die Beschickung der Rohrextruder hat grundsätzlich mit Siloware zu erfolgen. Die Formmassen sind in Silos zu lagern und in einem geschlossenen Fördersystem zum Extruder zu fördern. Eine kurzfristige Beschickung der Extruder mit Sackware oder aus Oktabins ist ausschließlich bei Materialwechsel und Mindermengenfertigung oder während Reparatur- und Wartungsarbeiten zulässig. Grundsätzlich ist das Material, sofern nicht in Silos gelagert, in geschlossenen Hallen zu lagern und vor Verunreinigungen zu schützen. 4.4 Materialvortrocknung Durch geeignete Maßnahmen (z.b. Trocknungsgeräte) ist sicher zu stellen, dass der Feuchtigkeitsgehalt von 300 ppm bzw. der Anteil an flüchtigen Bestandteilen von 350 ppm nicht überschritten wird. 4.5 Abzugsregelung Am Extruder muss eine gravimetrische/volumetrische Abzugsregelung (Regelung der längenbezogenen Masse) oder Dünnstellenregelung zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Wanddicke verwendet werden. 4.6 Kontrolle der Abmessungen Durch eine kontinuierliche, automatische Außendurchmesser- und Wanddickenkontrolle mit entsprechender Warneinrichtung ist sicherzustellen, dass die in den Regelwerken vorgegebenen Abmessungstoleranzen eingehalten werden. Optional darf eine Offline-Überprüfung der genannten Abmessungen alle 2 Stunden durchgeführt werden. Wird eine Abweichung festgestellt, muss der Bestand bis zur letzten positiven Prüfung gesperrt und vor Freigabe nachkontrolliert werden. 4.7 Produktionssteuerung Der Fertigungsprozess ist durch kontinuierliche Massetemperatur- und Massendruckmessungen zu überwachen. Die für die Fertigung erforderlichen Maschineneinstellparameter sind nachweislich durch Vorversuche zu ermitteln. Bei Änderungen von Werkstofftypen, maschinellen Einrichtungen und dergleichen sind vor einer Fertigung neuerlich die optimalen Verfahrensparameter zu ermitteln. 4.8 Ablängvorrichtung Die Sägen müssen so konzipiert zu sein, dass während der kontinuierlichen Produktion glatte Schnitte, senkrecht zur Rohrachse und ohne anhängende Späne möglich sind. 4.9 Verpackung Die Verpackung von Rohrstangen hat so zu erfolgen, dass die Verpackungseinheit eine ausreichende Stabilität für die Manipulation bei der Einlagerung, Verladung, Transport usw. aufweist. Die jeweilige Verpackungsart ist in entsprechenden Arbeitsanweisungen festzulegen. Rohrstangen sind in Holzrahmeneinheiten (Hobbocks) so zu verpacken, dass die Rohre unter normalen Bedingungen nicht beschädigt und deformiert werden können. Die Bodenhölzer müssen einen Mindestquerschnitt von 50 mm x 50 mm haben Lagerung und Manipulation beim Hersteller Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 10 / 19
11 Der Rohrlagerplatz muss entsprechend befestigt und augenscheinlich sauber sein, sodass er für die Lagerung der Produkte geeignet ist. Die Manipulation der Hobbocks hat mit dafür geeigneten Hubstaplern, Hebe- und Transporteinrichtungen so zu erfolgen, dass Beschädigungen der Rohroberflächen unter normalen Bedingungen ausgeschlossen werden können. So sind bei Manipulation von Stangen, die länger als 10 m sind, 4 Staplergabeln zu verwenden Qualitätsdatenerfassung - Rückverfolgbarkeit Im Bereich Produktion (Fertigungsaufträge, Schichtprotokolle, ), sowie im Bereich Qualitätssicherung (Prüfberichte, Freigabeprotokolle,...) muss die Voraussetzung für eine lückenlose, Dokumentation gegeben sein. Um im Schadensfall die Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen, sind die Fertigungsdaten mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. 5 Kundenbezogene 5.1 Gebrauchsgerechte Handhabung Die Ausführung des Erzeugnisses, seine Beschreibung sowie die Bedienungs- und Montageanleitung sind in deutscher Sprache so abzufassen, dass der fehlerfreie Einbau durch Fachpersonal und sein widmungsgemäßer Betrieb sicher gewährleistet sind. 5.2 Verfügbarkeit Für Rohre und Armaturen gilt, dass Standardrohre in Mengen bis zu einem ganzen LKW-Zug sowie Standard-Armaturen innerhalb von 3 Tagen auf der Baustelle sein müssen. Entsprechendes Standardzubehör (z.b. Rohrkupplungen) muss innerhalb von 24 Stunden verfügbar sein. 5.3 Entsorgung und Wiederverwertbarkeit Die Rücknahme von Verpackungsmaterial hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Entsorgung von schadhaften Rohren und Rohrverschnitt eigener Produktion bzw. eigener Lieferung hat durch entsprechende Verwertung bzw., wenn dies ökologisch bzw. ökonomisch nicht möglich ist, durch Entsorgung zu erfolgen. Um eine ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederverwertung von Produktabfällen/ Rohrverschnitten und Altprodukten sicherzustellen, ist die Mitgliedschaft im ÖAKR (Österreichischer Arbeitskreis Kunststoffrohr-Recycling) bindend erforderlich. 5.4 Kundenberatung Es muss sichergestellt sein, dass technische Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen. Weiters muss für die Kundenberatung mindestens ein qualifizierter deutschsprachiger Fachmann mit Kenntnis der österreichischen Normen und sonstigen Vorschriften Planern, Behörden, Baufirmen, Verlegefirmen und Händlern zur Verfügung stehen. Der Fachmann und dessen Qualifikation sind vom Hersteller oder dem österreichischen Lieferanten zu benennen und im QM-System nachzuweisen. 5.5 Baustellenbetreuung Der Hersteller muss über ein Baustellenservice verfügen, das rasch vor Ort einsetzbar ist. Für eine effiziente Baustellenbetreuung ist nachzuweisen, dass mindestens ein qualifizierter deutschsprachiger Anwendungstechniker zur Verfügung steht. Der Fachmann und dessen Qualifikation sind vom Hersteller oder dem österreichischen Lieferanten zu benennen und im QM- System nachzuweisen. 5.6 Haftpflichtversicherung Zur Abdeckung von Ansprüchen aus Schadensfällen hat der Antragsteller den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Produkthaftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch ,-- nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine Kopie der Polizze vorzulegen. 5.7 Materialrücknahme Für Rohre und Formstücke verpflichtet sich der Hersteller, nach Abschluss der Baustelle nicht benötigte, in einem verkaufsfähigen Zustand befindliche Standardrohre, Standardformstücke und Zubehörteile unter Berücksichtigung einer Manipulationsgebühr, im Umfang von max. 3% der gelieferten Menge, zurückzunehmen. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 11 / 19
12 5.8 Vertretung in Österreich Der Hersteller von Rohren und Formstücken muss für seine Produkte eine Vertretung in Österreich haben, bei der für die gegenständlichen Erzeugnisse ein Kundendienst und ein Ersatzteillager eingerichtet ist. Für die Vertretung in Österreich ist die Eintragung im Firmenbuch oder eine zutreffende Gewerbeberechtigung vorzulegen. 5.9 Qualitätsmanagementsystem Der Hersteller hat den Nachweis zu erbringen, dass er ein QM-System mindestens nach den Regeln der ÖNORM EN ISO 9001 oder gemäß einer Veröffentlichung der ISO 9001 eines anderen benannten Normungsinstituts betreibt. Der Nachweis ist entweder durch Vorlage eines Zertifikates oder durch einen dafür befugten Auditor zu erbringen. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 12 / 19
13 6 Prüfumfang und -häufigkeit 6.1 Erstprüfung Erstmalige Überprüfung der Produkte entsprechend dieser Speziellen Gütevorschrift im Umfang der GRIS Erstprüfung (Tabelle 7 für Produkte gemäß ÖNORM EN bzw. Tabelle 8 für Produkte gemäß ÖNORM EN Serie) durch eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle. Bei coextrudierten Rohren unterliegen Änderungen im Wandaufbau einer neuerlichen Erstprüfung. Tabelle 7: Prüfumfang für die GRIS-Erstprüfung an Produkten gemäß ÖNORM EN Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt GRIS-Erstprüfung Häufigkeit der Probenahme / Nachweise ÖNORM-Registrierung Normkonformitätsbescheinigung Einzusetzende Werkstoffe Herstellerdeklaration Zeitstand-Innendruckverhalten x pro Werkstofftype Dichtheit der Verbindung mit erhöhten Langzeitdichtheit und Wurzelfestigkeit Dynamische Spülbeständigkeit Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen 1x pro Abmessungsgruppe 1) und Verbindungstyp 2) 1 mal pro DN/OD 200 und DN/OD 315 3) 1 mal an der Prüfanordnung DN/OD 200 3) 1 mal vorzugsweise an einer Rohrdimension von DN/OD 200 bis DN/OD 315 3) Rohre je Abmessungsgruppe 1) Werkstoff für Dichtringe Herstellerdeklaration Kennzeichnung der Rohre Rohre je Abmessungsgruppe 1) Überprüfung der Voraussetzung für die Eigenüberwachung Produktionsspezifische Kundenbezogene Tab Kontrolle durch die Prüf- und Inspektionsstelle Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste 1) 2) 3) Bei Prüfung einer einzigen Abmessungsgruppe sind mind. 2 Dimensionen zu prüfen: Abmessungsgruppe 1: 110, 125, 160, 200 mm Abmessungsgruppe 2: 250, 315, 355, 400, 450, 500 mm Abmessungsgruppe 3: 560, 630, 710, 800, 1000 mm Abmessungsgruppe 4: 1200, 1400, 1600 mm Für Dichtring- und Heizwendelschweißverbindungen: Für elastomere Dichtringverbindungen gilt: Der Verbindungstyp beinhaltet mindestens Dichtringausführung, Ausführung der Sicke und Härte des Dichtmittels ( 5 IRHD) Für den Fall, dass der Hersteller diese Rohrdimensionen nicht im Produktionsprogramm hat, können auf Vereinbarung mit der Prüf- und Inspektionsstelle auch andere Dimensionen herangezogen werden. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 13 / 19
14 Tabelle 8: Prüfumfang für die GRIS-Erstprüfung je Werkstoffklasse ( PE 80, PE 100) und je Rohrtype (Vollwand- und coextrudiertes Rohr) an Produkten gemäß ÖNORM EN Serie Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt GRIS-Erstprüfung Häufigkeit der Probenahme / Nachweise ÖNORM-Registrierung Normkonformitätsbescheinigung Einzusetzende Werkstoffe Herstellerdeklaration Widerstand gegen langsames Risswachstum Gebrauchstauglichkeit des Systems Dynamische Spülbeständigkeit Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb Bewitterungsverhalten Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen 2 Dimensionen aus unterschiedlichen Abmessungsgruppen je eingesetzter PE-Formmasse 1 mal an der Prüfanordnung DN/OD 200 2) 1 mal vorzugsweise an einer Rohrdimension von DN/OD 200 bis DN/OD 315 3) je eingesetzter PE-Formmasse der Rohraußenschicht (ausgenommen schwarze Formmassen) Dimension je Abmessungsgruppe 1) Kennzeichnung Dimension je Abmessungsgruppe 1) Überprüfung der Voraussetzung für die Eigenüberwachung Produktionsspezifische Kundenbezogene Tab Kontrolle durch die Prüf- und Inspektionsstelle Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste 1) 2) Bei Prüfung einer einzigen Abmessungsgruppe sind mind. 2 Dimensionen zu prüfen: Abmessungsgruppe 1: 16 bis < 75 mm Abmessungsgruppe 2: 75 bis < 250 mm Abmessungsgruppe 3: 250 bis < 710 mm Abmessungsgruppe 4: 710 Für den Fall, dass der Hersteller diese Rohrdimensionen nicht im Produktionsprogramm hat, können auf Vereinbarung mit der Prüf- und Inspektionsstelle auch andere Dimensionen herangezogen werden. Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 14 / 19
15 6.2 Eigenüberwachungsprüfung Überprüfung der Produkte durch den Hersteller entsprechend den Festlegungen dieser Speziellen Gütevorschrift (Tabelle 9 für Produkte gemäß ÖNORM EN bzw. Tabelle 10 für Produkte gemäß ÖNORM EN Serie). Tabelle 9: Prüfumfang der Eigenüberwachung an Produkten gemäß ÖNORM EN Anforderung / Prüfung gemäß Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt Häufigkeit der Probennahme Zeitstand-Innendruckverhalten mal je Produktionscharge Beschaffenheit und Farbe Abmessungen Kennzeichnung am Rohr mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren 1 mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren 1 mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren Tabelle 10: Prüfumfang der Eigenüberwachung an Produkten gemäß ÖNORM EN Serie Anforderung / Prüfung gemäß Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt Häufigkeit der Probennahme Beschaffenheit und Farbe Abmessungen Kennzeichnung am Rohr mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren 1 mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren 1 mal alle 4 Stunden und nach jedem Anfahren Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 15 / 19
16 6.3 Erweiterte Überwachungsprüfung und Überwachungsprüfung Überprüfung des Herstellers und der Produkte durch die Prüf- und Inspektionsstelle entsprechend den Festlegungen dieser Speziellen Gütevorschrift (Tabelle 11 für Produkte gemäß ÖNORM EN bzw. Tabelle 12 für Produkte gemäß ÖNORM EN Serie) Tabelle 11: Prüfumfang für die jährliche Fremdüberwachung an Produkten gemäß ÖNORM EN Erweiterte Überwachungsprüfung Überwachungsprüfung Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt Mindesthäufigkeit der Probenahme / des Nachweises Häufigkeit der Probenahme / Nachweise ÖNORM-Registrierung Normkonformitätsbescheinigung Einzusetzende Werkstoffe Herstellerdeklaration Herstellerdeklaration Dichtheit der Verbindung mit erhöhten Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen einmal pro Jahr an einer 2) --- Abmessung 1 Rohr je Abmessungsgruppe 1) Rohr je Abmessungsgruppe 1) Werkstoff für Dichtringe Herstellerdeklaration Herstellerdeklaration Kennzeichnung Rohr je Abmessungsgruppe 1) 1 Rohr je Abmessungsgruppe 1) Kontrolle der Eigenüberwachung Tabelle 9 Protokolle Protokolle Produktionsspezifische 4 Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste --- Kundenbezogene 5 Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste --- 1) 2) Bei Prüfung einer einzigen Abmessungsgruppe sind mind. 2 Dimensionen zu prüfen Abmessungsgruppe 1: 110, 125, 160, 200 mm Abmessungsgruppe 2: 250, 315, 355, 400, 450, 500 mm Abmessungsgruppe 3: 560, 630, 710, 800, 1000 mm Abmessungsgruppe 4: 1200, 1400, 1600 mm Für Dichtring- und Heizwendelschweißverbindungen. Für elastomere Dichtringverbindungen gilt: Der Verbindungstyp beinhaltet mindestens Dichtringausführung, Ausführung der Sicke und Härte des Dichtmittels ( 5 IRHD) Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 16 / 19
17 Tabelle 12: Prüfumfang für die jährliche Fremdüberwachung je Werkstoffklasse (PE80, PE100) und je Rohrtype (Vollwand- und coextrudiertes Rohr) an Produkten gemäß ÖNORM EN Serie Erweiterte Überwachungsprüfung Überwachungsprüfung Eigenschaft GRIS-GV Abschnitt Häufigkeit der Probenahme / Nachweise Häufigkeit der Probenahme / Nachweise ÖNORM-Registrierung Normkonformitätsbescheinigung Einzusetzende Werkstoffe Herstellerdeklaration Herstellerdeklaration --- Widerstand gegen langsames Risswachstum Beschaffenheit, Farbe und Abmessungen 2 Dimensionen 1) Dimensionen 1) Kennzeichnung Dimensionen 1) Gebrauchstauglichkeit des Systems Kontrolle der Eigenüberwachung Kontrolle der Nachweise --- Tabelle 10 Protokolle Protokolle Produktionsspezifische 4 Nachweis gemäß GRIS Auditcheckliste --- Kundenbezogene 5 gem. GRIS Auditcheckliste --- 1) Jährlich wechselnde Abmessungen und SDR-Reihen aus dem Überwachungsumfang Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 17 / 19
18 7 Zitierte Normen und Regelwerke Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. ÖNORM B Prüfung der Schweißkompatibilität von Polyolefinen Teil 1: Rohrleitungswerkstoff Polyethylen (PE) ÖNORM EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen - Polyethylen (PE) - Teil 1: an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem ÖNORM EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen Polyethylen (PE) - Teil 1: Allgemeines ÖNORM EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen Polyethylen (PE) - Teil 2: Rohre ÖNORM EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung und für Entwässerungs- und Abwasserdruckleitungen Polyethylen (PE) - Teil 3: Formstücke ÖNORM EN Rohrleitungs- und Schutzrohrsysteme aus Thermoplasten Verbindungen für erdverlegte drucklose Anwendungen - Prüfverfahren für das Langzeit-Dichtverhalten von Verbindungen mit Elastomer-Dichtungen durch Abschätzung des Dichtdrucks ÖNORM EN ISO Rohre, Formstücke und Bauteilkombinationen aus thermoplastischen Kunststoffen für den Transport von Flüssigkeiten - Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen inneren Überdruck - Teil 1: Allgemeines Prüfverfahren ÖNORM EN ISO Rohre, Formstücke und Bauteilkombinationen aus thermoplastischen Kunststoffen für den Transport von Flüssigkeiten - Bestimmung der Widerstandsfähigkeit gegen inneren Überdruck - Teil 2: Vorbereitung der Rohr-Probekörper ÖNORM EN ISO 9969 Thermoplastische Rohre - Bestimmung der Ringsteifigkeit ÖNORM EN ISO Rohre aus Polyolefinen für den Transport von Fluiden Bestimmung des Widerstandes gegen Rissfortpflanzung Prüfverfahren für langsames Risswachstum an gekerbten Rohren ÖNORM EN Elastomer-Dichtungen, Werkstoffanforderungen für Rohrleitungs- Dichtungen für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung (Vulkanisierter Gummi) ÖNORM EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme ÖNORM EN ISO Rohre aus Thermoplasten - Bestimmung der Eigenschaften im Zugversuch - Teil 1: Allgemeines Prüfverfahren ISO Thermoplastics pipes - Determination of tensile properties - Part 3: Polyolefin pipes ISO Polyethylene pipes -- Resistance to slow crack growth -- Cone test method CEN/TR 14920:2005 Widerstandsfähigkeit von Rohrleitungsteilen für Abwasserkanäle und leitungen beim Hochdruckspülen Prüfung mit beweglicher Düse BGBl.I Nr. 28/2012 Akkreditierungsgesetz Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 18 / 19
19 ÖWAV Regelblatt 34 Hochdruckreinigung von Kanälen Verzeichnis ÖVGW-Qualitätsmarke Wasser Allgemeine Gütevorschriften des GRIS GRIS Auditcheckliste GV 20 Spezielle Gütevorschrift für Kanal-Druckrohre und Formstücke aus Polyethylen PE 100 RC für nicht konventionelle Verlegetechniken im Siedlungswasserbau Gütevorschrift 19, Ausgabe Seite 19 / 19
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