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1 Richtlinien für Fremdsprachenaufenthalte und Zertifikate (Vom 4. Mai 06) Der Rektor und die Prorektorin Ausbildung der PHSZ, gestützt auf 0 des Studien- und Prüfungsreglements der Pädagogischen Hochschule Schwyz vom. Februar 0 beschliessen: Vorbemerkung Die Sprachniveaus A, A, B, B, C etc. beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR). Die Richtlinien gelten ab Studienjahrgang 06. Aufnahme- und Abschlussanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren Aufnahmeanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren: - B - Es wird empfohlen, dass beim Aufnahmegespräch ein Sprachstandstest (z. B. Bulats, TCF) vorgelegt wird, um die weitere Planung des Aufbaus der Fremdsprachkompetenz zu besprechen. Abschlussanforderung im Erweiterten Aufnahmeverfahren / Zulassungsprüfung: - B, intern geprüft - Dispensation: beim Vorliegen von z.b. FCE (First Certificate in English), BEC Vantage, DELF B oder höher

2 Anforderung im Studium Zu Beginn des. Semesters findet eine B-Prüfung statt für jene Studierenden, die kein C-Zertifikat vorlegen können. Ausnahme: Wenn im Vorbereitungskurs die Sprachprüfung auf Sprachniveau B bestanden wurde. Bei dieser PHSZ-internen Sprachprüfung steht der Erwerb des B-Zertifikats im Zentrum. Für Besitzer/innen eines offiziellen B-Zertifikats, welches nicht älter als fünf Jahre ist, steht eine aktuelle Standortbestimmung zum Niveau in den vier Kompetenzen zur Diskussion. B-Abschlüsse, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, werden nicht mehr anerkannt. Für diese Personen gilt die Standortbestimmung als Sprachprüfung und muss bestanden werden. Wird diese B-Prüfung nicht bestanden, ist der interne B-Aufbaukurs bis zur Erlangung des B obligatorisch zu besuchen. Falls aus terminlichen Gründen dieser interne Sprachkurs nicht besucht werden kann, muss der Besuch eines externen Kurses nachgewiesen werden. Studierenden, die trotz Ausweisung eines offiziellen B-Zertifikats die Prüfung nicht bestanden haben, wird der Sprachkurs empfohlen. Die Wiederholungsprüfung B findet Ende des. Semesters statt. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt selbstorganisiert das B-Zertifikat extern erworben wurde, entfällt diese Prüfung. 4 Das B-Zertifikat muss bis spätestens 5. August vor dem. Semester auf der Kanzlei eingereicht sein, andernfalls muss das Studium unterbrochen werden. Eine Fortsetzung des Studiums ist möglich, sobald der B-Nachweis erbracht wurde. 5 Anerkannte externe Sprachprüfungen auf B-Niveau sind neben der bestandenen PHSZ-internen Prüfung (Vorbereitungskurs): Englisch: - University of Cambridge: First Certificate in English: FCE - Pearson Test of English (General): Level - IELTS (Academic Strand): Band 5.5 Französisch: - CIEP: DELF B - Alliance Française: Diplôme de Langue Française: DL - CCIP: DFP B (Diplôme de français professionnel)

3 6 Aufbaukurse: Die PHSZ bietet den Studierenden fakultative, unentgeltliche Aufbaukurse für Englisch und Französisch (Niveau B und C) an. 4 Regelungen des Fremdsprachenaufenthaltes Der Fremdsprachenaufenthalt an der PHSZ besteht aus zwei Teilen: - Aufenthalt im Fremdsprachgebiet (z.b. Besuch einer Sprachschule) - Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) Beim APF handelt es sich um ein dreiwöchiges Praktikum in einer Schulklasse (z.b. assistant teachership), das von der PHSZ organisiert wird. Diese Assistenz der Lehrperson richtet sich nach den Möglichkeiten vor Ort. Die PHSZ erteilt im Vorfeld die begleitend zu erfüllenden Aufgaben. Die folgenden Regelungen sind als Minimalanforderungen anzusehen und gelten für Studierende ohne Vorleistungen. Für Studierende mit Vorleistungen verweisen wir auf das Kapitel Anerkennung von Sprachaufenthalten. Fremdsprache: - 7 Wochen en bloc, d.h.: - -wöchiges Assistenzpraktikum im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie (im selben Zwischensemester) - 4 Wochen Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet (z.b. Sprachkurs, Gastfamilie, Arbeit; rein touristische Aufenthalte werden nicht anerkannt) Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen bzw. französischen Sprachgebiet 5 Wochen betragen. Fremdsprachen: - x 5 Wochen pro Sprache en bloc (insgesamt 0 Wochen), d.h.: - je Wochen Assistenzpraktikum im englischen und französischen Sprachgebiet (s. Konzept APF) sowie

4 - je Wochen Aufenthalt im englischen und französischen Sprachgebiet (im selben Zwischensemester wie das APF). Ist die Teilung der beiden Einheiten (Assistenzpraktikum und Aufenthalt) notwendig, muss der Aufenthalt im englischen und französischen Fremdsprachgebiet je Wochen betragen. Gastsemester: Wenn ein Gastsemester an einer Partnerhochschule der PHSZ (gemäss Liste) absolviert wird, gilt Folgendes: - Hochschule im Fremdsprachgebiet: wird als Fremdsprachaufenthalt (ohne APF) zu 00% anerkannt. - Hochschule ausserhalb der Fremdsprachgebiete, aber mit komplett englischsprachigem Studienangebot oder bei Studium in International Class: wird als Fremdsprachaufenthalt Englisch (ohne APF) zu 00% anerkannt. - Es kann «sur dossier» von den zuständigen Ansprechpersonen für die Fremdsprachenaufenthalte Englisch und Französisch entschieden werden, ob allenfalls das Gastsemester auch die Vorgaben des APF erfüllt und dieses nicht mehr absolviert werden muss. 5 Anforderung am Ende des Studiums Am Ende des Studiums muss in der studierten Fremdsprache eine Sprachprüfung auf C-Niveau erfolgreich absolviert worden sein. Unter 6 ist eine Übersicht aller anerkannten Sprachzertifikate aufgelistet. Falls es sich um ein Cambridge Examen handelt, gilt seit Januar 05 die erreichte Punktzahl auf dem Zertifikat als Nachweis (mind. 60 Punkte für das B-Niveau und mind. 80 Punkte für das C-Niveau). 4

5 6 Übersicht anerkannte Sprachzertifikate für Französisch und Englisch Sprache Englisch Europäischer Referenzrahmen University of Cambridge IELTS (Academic Strand) Pearson Test of English C B Sprache Europäischer Referenzrahmen C B Certificate in Advanced English: CAE (mind. 80 Punkte) First Certificate in English: FCE (mind. 60 Punkte) CIEP: Centre international d études pédagogiques DALF C vormals DALF B / B DELF B vormals DELF A5 / A6 Band 7 Level 4 Band Level Französisch AF: Alliance Française Diplôme Supérieure Langue et Culture Française: DSLCF Diplôme de Langue Française: DL 7 Anerkennung von Sprachaufenthalten Das dreiwöchige Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet (APF) ist Teil der Fremdsprachenausbildung an der PHSZ. Es muss in mindestens einer Fremdsprache absolviert werden. Werden beide Fremdsprachen studiert, kann der Fremdsprachaufenthalt für eine der beiden Sprachen vollumfänglich im Vorfeld des Studiums stattfinden. Für die andere Fremdsprache muss jedoch das APF im Rahmen der Bachelorausbildung besucht werden. Folgende Varianten (die sich als Mindestanforderungen verstehen) sind vor dem Studienbeginn möglich: 5

6 Fremdsprachen: -. FSP: 6 Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet* en bloc (der Fremdsprachaufenthalt gilt damit in dieser Fremdsprache als absolviert, d.h. auch das APF muss nicht absolviert werden) -. FSP: Wochen Aufenthalt im Fremdsprachgebiet en bloc (+ Wochen APF während des Studiums) Fremdsprache: 5 Wochen en bloc* (+ Wochen APF während des Studiums) *gemäss Übersicht Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten 8 Kriterien für die Anerkennung von Fremdsprachaufenthalten Aufenthalt im Fremdsprachgebiet Nachfolgend werden die Kriterien für die Anerkennung von Aufenthalten im Fremdsprachgebiet beim Studium einer Fremdsprache beschrieben. Vorleistungen beim Studium von zwei Fremdsprachen werden sur dossier beurteilt. Es wird jeweils ab Januar des Jahres, in welchem das Studium aufgenommen wird, zurückgerechnet. Zweisprachigkeit Austauschjahr im Sprachgebiet absolviert Sprachaufenthalt von mind. 5 Wochen aufgewachsen im Sprachgebiet oder aufgewachsen ausserhalb des Sprachgebietes mit fremdsprachigem Elternteil, und mit regelmässigem Gebrauch der Sprache und mit regelmässigem Kontakt zur Zielkultur: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. Austauschjahr innerhalb der letzten 8 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. innerhalb der letzten 6 Jahre: Es ist nur das dreiwöchige Assistenzpraktikum zu absolvieren. länger als 6 Jahre vor Ausbildungsbeginn: 6

7 4 Sprachaufenthalt von weniger als 5 Wochen Es sind das Assistenzpraktikum und zusätzlich Wochen Sprachaufenthalt zu absolvieren. Aufenthalte von mind. Monaten werden sur dossier beurteilt. innerhalb der letzten 6 Jahre: 4 Wo: Es sind noch Wochen en bloc zu absolvieren. Wo: Es sind noch Wochen en bloc zu absolvieren. Wo: Es sind noch 4 Wochen en bloc zu absolvieren. Assistenzpraktikum im Fremdsprachgebiet Wurden vor Studienbeginn gleiche oder ähnliche Leistungen wie ein APF erbracht, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Wenn die obenstehenden Angaben keine vollständige Klarheit betreffend einer (Teil-) Anerkennung schaffen, sind weitere Abklärungen zu treffen (z.b. persönliches Gespräch). 9 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten per 4. Mai 06 in Kraft. 4 Änderungen und Ergänzungen vom 4. Juni 06 (Beschluss Rektor und Prorektorin Ausbildung). Die Änderungen und Ergänzungen vom 4. Juni 06 treten auf den. August 06 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen vom 7. Mai 07 (Beschluss Rektor und Prorektorin Ausbildung). 4 Die Änderungen und Ergänzungen vom 7. Mai 07 treten auf den. August 07 in Kraft und sind für die Studierenden ab dem Studienjahr 07 gültig. 7

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