Merkblatt für Angehörige und Bezugspersonen
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- Luisa Frei
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1 Merkblatt für Angehörige und Bezugspersonen gültig ab Anstalten Thorberg
2 2 Die Strafanstalt fördert die Beziehung der Eingewiesenen zur Aussenwelt. Sie stützt sich dabei auf das Gesetz über den Straf und Massnahmenvollzug (SMVG), die Weisungen des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung sowie die Hausordnung mit Anhang. "Der Kontakt kann kontrolliert sowie beschränkt oder untersagt werden, sobald ein Missbrauch dieses Rechts oder eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist, oder wenn der Kontakt dem Vollzugszweck zuwiderläuft (Art. 48 Abs. 2 SMVG). 1. Korrespondenz Der Briefverkehr von und mit Eingewiesenen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Korrespondenzen werden durch den Sozialdienst auf verbotene Gegenstände kontrolliert und - den betrieblichen Möglichkeiten entsprechend - täglich weitergeleitet. Anstaltsadresse: Name Postfach Krauchthal BE 2. Zusendung und Abgabe von Paketen Es können pro Jahr noch 4 Mal Pakete/Gaben zu gesamthaft je 10 Kilo empfangen werden; nämlich am Geburtstag des Insassen, zu Ostern, auf den 1. August (Nationalfeiertag der Schweiz) und zu Weihnachten. Die Pakete zu Weihnachten werden während des Monats Dezember angenommen, die Anderen 10 Tage vor dem Ereignis bis 10 Tage nach dem Ereignis. Grundsätzlich erlaubt sind: - Lebensmittel (originalverpackt) - Früchte - Raucherwaren (max. 5 Stangen Zigaretten oder 1 kg Tabak pro Anlass) - Bücher (eventuell im Austausch) - umfangmässig kleine Ausstattungsgegenstände für die Unterkunft (Fotografien, Poster) - Bastelmaterial, das die eigene sowie die Gefährdung Dritter ausschliesst - Schreibmaterial - Tageszeitungen und Periodika - Schreibmaschine, Rasierapparat, Langhaarschneider, elektrische Zahnbürste, Nagelschere, Haarbürste, Batterien, Adapter für Elektrogeräte (je einmalig bzw. im Austausch) - Original-CD und DVD, Musik, Film (Beachtung des Urheberrechtsgesetzes, Dateninhalt max. PEGI 16 bzw. USK 12) - 1 Kaffeetasse, 1 Teeglas Mit vorgängiger Bewilligung erlaubt sind: - Freizeitkleider, Trainer, Turnschuhe (Mengenbeschränkung) - Lehrmaterial (nur mit Bewilligung des Leiters Bildung) - Kleider für Urlaub und Entlassung (mit Bewilligung des Kleidermagazins) Nicht gestattet sind insbesondere: - Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte - Konservendosen, Tuben, Tetrapack - Getränke aller Art - Gewürze, Backpulver, Backhefe - Toilettenartikel - Kaugummi
3 3 - Alkohol (auch Likörschokolade u.ä.) - Medikamente - PC und Laptop, Bildschirm, Drucker, Maus-Zeigegerät, Scanner, Joystick, - Radio, Radiowecker, Kassettenrecorder, CD-Radio-Player, Walk bzw. Discman - Stereoanlagen, Kopfhörer, Ohrhörer - Elektronik-Unterhaltungsspiele, Spielkonsolen - CD- und/oder DVD- Player - Mobiltelefone, Pager und andere Kommunikationsmittel - Foto-/Videoapparate, Foto-CD s und Videokassetten - Filme/Videospiele, Druckerzeugnisse mit pornografischem Inhalt PEGI-, USK- - Klassierung über 16 oder keine Jugendfreigabe und Inhalte mit Gewaltdarstellungen nur bis Altersfreigabe 12 Jahre - TV-Gerät - Externe Speichermedien jeder Art (z.b. MP3- und Multimedia-Player, inkl. ipod) - weitere netzabhängige Geräte - Kopierte CD/DVD sowie leere CD/DVD-R/RW - Werkzeuge, Möbelstücke, Turngeräte, Wolldecke, Bettüberwurf - Kochutensilien (inkl. Tee-/Kaffeekannen, Geschirr, Besteck) - Telefon-Taxcards (inkl. Prepaid-Cards), Briefmarken, Bargeld - Kraftnahrung - Jegliche Geräte mit Bluetooth-Möglichkeit In den Sonderabteilungen (Sicherheitsvollzug, Integration, Therapieabteilung) gelten allenfalls anderslautende Regelungen. Das Personal gibt gerne Auskunft. Bei Zustellung bzw. Schmuggel von Drogen erfolgt eine polizeiliche Anzeige. Die Pakete werden durch den Sicherheitsdienst beim Eintreffen kontrolliert und registriert. Im Hinblick auf eine speditive Abfertigung wird auf die Gegenwart des Eingewiesenen verzichtet. Bei Beanstandungen des Paketes wird der Eingewiesene informiert. Nicht angenommene Pakete werden auf Kosten des Eingewiesenen zurückgeschickt. Pakete und Waren werden durch die Anstalten Thorberg zurückgewiesen bzw. -geschickt, wenn - die Gewichts- und/oder Mengenlimite überschritten wird - der Inhalt nicht bewilligte Artikel enthält - der Inhalt offensichtlich für Drittpersonen bestimmt ist - eine Kontrolle von gewissen Substanzen anstaltsintern nicht möglich ist 3. Besuche Der Eingewiesene darf Besuche von Verwandten und Bezugspersonen empfangen, soweit keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt oder eine ungünstige Beeinflussung des Eingewiesenen zu befürchten ist. Ansonsten kann die Anstaltsleitung die Besuche untersagen bzw. abbrechen. Besucher/innen müssen den Metalldetektor- Kontrollbogen passieren; Kleider und Ausstattung müssen so beschaffen sein, dass kein Signal ausgelöst wird. Anmeldung Der erste Besuch ist schriftlich (Formular) anzumelden. Das korrekt ausgefüllte Formular muss spätestens 2 Tage vor dem gewünschten Termin, unter Beilage einer Ausweiskopie, bei der Anstaltskanzlei eintreffen. Folgebesuche müssen, mindestens 2 Tage im Voraus, während der Bürozeiten (Montag- Freitag, und Uhr) angemeldet werden.
4 4 Tel.: (Zentrale) oder (Kanzlei direkt) Pro Besuch sind höchstens vier erwachsene Personen zugelassen. Wenn ein Besuch nicht stattfinden kann, werden die Angemeldeten nach Möglichkeit schriftlich oder telefonisch informiert. Die Eingewiesenen erhalten schriftlich von den Anmeldungen Kenntnis. Dauer Die monatliche Besuchszeit beträgt höchstens 5 Stunden. Amtliche Besuche (Vormund, Rechtsvertreter, Betreuer mit Mandat) werden nicht angerechnet. Besuchszeiten Montag Uhr Uhr Dienstag bis Freitag Uhr Uhr Samstag, Sonntag, allg. Feiertage* Uhr * Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag, Stephanstag) Besuchsgeschenke Für den Eingewiesenen können am Empfang pro Besuchseinheit bis CHF 40.- sowie höchstens 5 Zeitschriften und Fotos abgegeben werden. Die direkte Übergabe jeglicher Gegenstände anlässlich des Besuches ist nicht gestattet. Bei Widerhandlungen behält sich die Anstaltsleitung Massnahmen, allenfalls rechtliche Schritte, vor. Fotografieren anlässlich des Besuchs ist erlaubt. Besuchende haben die Kamera vor Antritt des Besuchs abzugeben. Die Fotos werden vom Personal des Sicherheitsdienstes gemacht, die Kamera wird erst nach Abschluss des Besuchs wieder ausgehändigt. 4. Telefon Für die Benützung des Telefons gelten die anstaltsinternen Weisungen. Während der Freizeit stehen den Eingewiesenen Taxkartenautomaten für private Anrufe zur Verfügung. Rückanrufe auf diese Stationen sind nicht möglich. Telefonanrufe an Eingewiesene können nicht weitervermittelt werden. Nur in dringenden Fällen werden Mitteilungen weitergeleitet. Für Entlassungsvorbereitungen, bei Todesfällen, schweren Erkrankungen in der Familie des Eingewiesenen und unaufschiebbaren amtlichen Angelegenheiten können die Telefonate via den Sozialdienst tagsüber stattfinden. 5. Urlaube Urlaube unterliegen den konkordatlichen Richtlinien.
5 5 6. Betreuung Die Strafanstalt verfügt über ein ausgebautes Angebot an medizinischer Versorgung, Seelsorge, Therapie, Aus- und Weiterbildung, Freizeitaktivitäten usw.. Jeder Eingewiesene ist einem/r Sozialarbeiter/in zugeteilt, der/die die Betreuung koordiniert und im Einzelfall gerne Auskunft erteilt. Thorberg, Januar 2014 Die Direktion
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