Schuldnerberatung. im Landratsamt Starnberg
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- Gerda Beutel
- vor 8 Jahren
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1 im Stand: April 2009
2 : Hilfe zur Selbsthilfe Hier finden Sie unsere Beratungsstelle Klarheit schaffen Wege finden Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemen gerissen: Pfändungen, Räumungsklage, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie, begleitet von Versagensgefühlen und Resignation. Viele Menschen fühlen sich in einer solchen Situation überfordert und benötigen fremde Hilfe, um wieder Hoffnung und Übersicht in ihr Leben zu bringen. Die berät hier mit fachlicher Hilfe und menschlicher Zuwendung, um Wege aus der Schuldenfalle gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Moosstr. 5 Strandbadstraße 5 (1. Stock, rechts), Starnberg Telefax (Erdgeschoss) Telefax soziales@lra-starnberg.de soziales@lra-starnberg.de Unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter: Frau Griesheimer Dipl.-Sozialpädagogin Telefon: , Zimmer 3 Telefon: griesheimer.soziales@lra-starnberg.de , Zimmer griesheimer.soziales@lra-starnberg.de Frau Laßmann Dipl.-Sozialpädagogin Frau Telefon: Bopfinger , Zimmer 3 Bankkauffrau lassmann.soziales@lra-starnberg.de Telefon: Frau Bopfinger , Zimmer bopfinger.soziales@lra-starnberg.de Bankkauffrau Telefon: , Zimmer 2 bopfinger.soziales@lra-starnberg.de Frau Lanz Bankfachwirtin Frau Lanz Bankfachwirtin Telefon: , , Zimmer Zimmer 1 lanz.soziales@lra-starnberg.de Die Postanschrift lautet: Strandbadstr. 2 Außerdem ist eine Kontaktaufnahme zu folgen den Zeiten über den BürgerService möglich: Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 18 Uhr Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr Telefon Telefax buergerservice@lra-starnberg.de Bitte denken Sie daran: Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
3 Das ist unser Ziel Was erwarten wir von Ihnen? Wir streben mit Ihnen nach Möglichkeit eine wirtschaftliche Sanierung an und wollen Hilfestellung geben bei den sich aus der Verschuldung ergebenden Problemen. Bei nicht möglicher Sanierung geben wir Hilfestellung, wie man trotzdem damit leben kann. Die sstelle informiert und klärt, ob grund sätzlich ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren in Frage kommt. Wir beraten Sie bei der Durchführung oder bereiten langfristig die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren vor. Solange das Verfahren nicht eröffnet ist, verbleibt der Schuldner in der Regel in Beratung. Wichtig: Die sstelle hat keine staatliche Anerkennung, als geeignete Stelle im vorgerichtlichen Insolvenzverfahren tätig zu werden. Wir können daher keine Bescheinigung beim Scheitern des erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuches ausstellen. Wir setzen voraus, dass Sie freiwillig in die Beratungsstelle kommen und motiviert sind, Ihre Situation zu verändern. Wir sind da für Menschen, die sich verschuldet haben und einen Ausweg aus der Verschuldung suchen. die neben ihrer Verschuldung eine Beratung für persönliche Angelegenheiten wünschen. Die ist in der Regel nicht zuständig für Schulden aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Sie versteht sich nicht als Unternehmensberatung. Unser Motto lautet: Hilfe zur Selbsthilfe! Wir können nicht beraten bei Rechtsfragen, die durch einen Anwalt oder Steuerberater geklärt werden müssen. Mit der Beratung kann keine Vergabe von Geldmitteln in Aussicht gestellt werden. Weitere Informationen im Internet: Online Schuldenratgeber: http: // Was mache ich mit meinen Schulden? Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
4 Grundsätzliches zur Beratung Das bieten wir an Den Termin zum Erstgespräch können Sie persönlich oder telefonisch bei der sstelle vereinbaren. Daraufhin erhalten Sie ein Anschreiben mit: Terminvergabe Der Termin ist von Ihnen eine Woche vorher zu bestätigen. Sollten Sie eine Vorverlegung wünschen, können Sie dies jeden Freitag Vormittag telefonisch erledigen. Bis dahin nicht bestätigte Termine werden dann anderweitig vergeben. Ihrem Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner steht Ihnen bei akuten Problemen bereits vor dem Erstgespräch telefonisch zur Verfügung. einer Auflistung von Unterlagen, die soweit vorhanden, geordnet mitzubringen sind: Einkommensbelege, Gläubigerunterlagen, Kontoauszüge, eine Aufstellung Ihrer festen Ausgaben, eine Schuldenaufstellung, eventuell eine Selbstauskunft der SCHUFA. einem Beiblatt Hinweise zur Schuldenberatung, welches Sie bitte vor dem Erstgespräch lesen und unterschrieben mitbringen. Eine Beratung kann nur bei Vorlage der oben genannten Unterlagen stattfinden. Ein hohes Maß an Mitwirkung durch den Verschuldeten ist erforderlich! Hilfe bei der Schuldenregulierung: Ermittlung der Verschuldung Erstellung einer Gläubigerliste allgemeine rechtliche und finanzielle Information Erarbeitung eines Schuldenplanes Verhandlungen mit den Gläubigern Anträge auf Stundung, Ratenzahlung Aushandeln von Vergleichen Formulieren von Widersprüchen, Anträgen gemeinsames Entwickeln einer Zukunftsperspektive Hilfestellung bei der Sicherung der Existenz: Sichtung und Klärung Ihrer Situation Erstellung einer Problemanalyse gemeinsame Erstellung und Unterstützung einer Haushaltsplanung Beseitigung vermeidbarer Kosten Prüfung von Pfändungsfreigrenzen Regelung der Primärschulden, wie Energie- und Mietschulden Informationen über gesetzliche Ansprüche Beantragung von sozialen Leistungen psychosoziale Hilfen lebenspraktische Beratung Unterstützung beim Erhalt des Arbeitsplatzes Wir informieren Sie über weitere Hilfsangebote und vermitteln Sie an andere Beratungsdienste. Die Beratung ist kostenfrei. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
5 Die Postanschrift lautet: Strandbadstr. 2 Landratsamt Kontakt: Starnberg Moosstr. 5 Strandbadstraße 2 D- Telefon Telefon Telefax Telefax soziales@lra-starnberg.de soziales@lra-starnberg.de Design: Sylvia Hinderer, Starnberg Impressum: Strandbadstraße 2 D- Telefon Telefax marketing@lra-starnberg.de Sie erreichen uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S 6 Starnberg Bahnhof Nord oder Bahnhof See sowie Bushaltestelle Landratsamt
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