Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG

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1 Lexikon der populären Irrtümer aus EnEV und EEWärmeG Vortrag von Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein Ziegelwerk Schmid, Bönnigheim 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 1

2 Inhaltsübersicht 1 Verwirrungen überall Solarthermie und EEWärmeG Photovoltaik und EnEV Kachelöfen in der EnEV und KfW Architektur (energiesparend) Grenzwerte Hülle für MFHs und allgemein Nachweisführende genial und Hellseher 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 2

3 Inhaltsübersicht 2 Kontrolle findet nicht statt Kimmschichten braucht man nicht Oberflächentemperaturen sind unkritisch Rolladenkästen und EnEV passen nicht DWBN schafft Reserven im Nachweis Bodenplatten werden oben gedämmt Wirtschaftlichkeitsgebot ist eingehalten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 3

4 Verwirrungen überall Mein Architekt sagt, ich brauche keinen EnEV- Nachweis für mein neues Haus. Schließlich werde ich es nur für mich bauen. Ich will es nicht verkaufen oder vermieten. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 4

5 Verwirrungen überall In der EnEV, die seit Januar gilt, steht doch jetzt, dass 20 % der Energien durch Solarzellen aufgebracht werden muss. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 5

6 Verwirrungen überall Nach der neuen EnEV muss ich doch immer mit Wärmedämmverbundsystem bauen. Das habe ich in der Zeitung meiner Bausparkasse gelesen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 6

7 Verwirrungen überall In meinem Energiepass steht ein Energiebedarf von 29 kwh/m² und Jahr. Da brauche ich ja nicht viele Holzpellets zu kaufen, damit ich es im Winter schön warm habe. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 7

8 Verwirrungen überall Sonnenschutz, wieso Sonnenschutz. Da sind Sie jetzt der Erste, der mir erzählen will, das meine Häuser so etwas brauchen. Die EnEV fordert das? Hab ich noch nie gehört. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 8

9 Verwirrungen überall Für unser neues Sportheim möchte ich Solarthermie für das Warmwasser einsetzen, um dem EEWärmeG zu genügen. Welche Fläche muss ich denn ansetzen, wenn ich gar keine Wohnungen im Gebäude habe? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 9

10 Einhalten des EWärmeG durch Solarthermie 4% der Nutzfläche als Vorgabe für die Größe der Solarthermischen Fläche Größte Unsicherheit herrscht bei der Erfüllung des EEwärmeG durch den Einsatz von solarthermischen Anlagen Auch die Baurechtsbehörden interpretieren das EEWärmeG nur nach der 4-Prozent-Regel 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 10

11 Definitionen im EEWärmeG 2 Absatz 2: 2. Nutzfläche a) bei Wohngebäuden die Gebäudenutzfläche nach 2 Nr. 14 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519) in der jeweils geltenden Fassung, b) bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche nach 2 Nr. 15 der Energieeinsparverordnung, 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 11

12 Definitionen im EEWärmeG 2 Absatz 4: 4. Wärmeenergiebedarf die zur Deckung a) des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung sowie b) des Kältebedarfs für Kühlung jeweils einschließlich der Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung jährlich benötigte Wärmemenge. Der Wärmeenergiebedarf wird nach den technischen Regeln berechnet, die den Anlagen 1 und 2 zur Energieeinsparverordnung zugrunde gelegt werden, 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 12

13 Definition Wärmeenergiebedarf Endenergiebedarf Speicherung Primärenergieumwandlung Gas, Öl, Strom, Holz, Fernwärme Erzeugung Wärmeenergiebedarf Wärme Primärenergie Wärme Verteilung Wärme Strom Hilfs- energie Heizung Nutzenergiebedarf Übergabe Wärme W o h n r a u m Die zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung erforderliche Wärmemengen, einschließlich der Aufwände für Übergabe, Verteilung und Speicherung zu berechnen nach den in der EnEV angegebenen Verfahren 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 13

14 Solarthermie - Grundbedingung 5 - Anteil Erneuerbarer Energien (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 14

15 5/1 Solare Strahlung Solarthermie: 15 % 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 15

16 Thermische Solaranlagen Dimensionierung Wohngebäude A = 0,09 * A N 0,8 Zusatzfrage: Was mache ich, wenn mein Bauherr andere Flächengrößen auf das Dach legen will? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 16

17 Thermische Solaranlagen Dimensionierung NWGs 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 17

18 Vorschlag für Vorgehen im Nachweis 1) Solarthermische Gewinne entsprechen mind. 15 % des gesamten Wärmeenergiebedarfs 2) Wenn Wärmeenergiebedarf nicht bekannt, dann Endenergien vergleichen 3) Wenn nicht ausreichend, dann 8 Kombination überprüfen. 4) Erst dann 4%- Klausel akzeptieren 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 18

19 Versuch 1: >15 % Deckung bei Wärmeenergiebedarf Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN 4701_10-Softwares nicht angegeben Wärmeenergiebedarf ist bei vielen DIN Softwares nicht in den Ausgabewerten, sondern nur in den Tiefen des Programmes zu finden Versuch über den Endenergiebedarf den Nachweis zu erfüllen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 19

20 Versuch 2: >15 % Deckung Kollektorfläche: 7,9 m² Summe Endenergiebedarf: 69,52 kwh/(m²a) Anteil des Solarertrag: 11,49 / 69,52 = 16,5 % - erfüllt Dieser Nachweis gelingt oft in Verbindung mit Gas-Brennwert-Heizung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 20

21 Versuch 3: <15 % Deckung + Kombination mit 8 Kollektorfläche: 7,3 m² Summe Endenergiebedarf: 79,11 kwh/(m²a) Anteil des Solarertrag: 11,46 / 79,11 = 14,4 % - nicht erfüllt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 21

22 Versuch 4: Erfüllung durch Kollektorfläche Als pflichterfüllend wird die Maßnahme erst dann anerkannt, wenn der Sonnenkollektor mit dem europäischen Siegel SolarKeymark zertifiziert ist. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 22

23 Versuch 5: >15 % Deckung + Heizungsunterstützung Kollektorfläche: 9,6 m² Summe Endenergiebedarf: 84,40 kwh/(m²a) Anteil Solarertrag: (11,89+6,00) / 84,40 = 21,2 % - erfüllt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 23

24 Versuch 6: <15 % Deckung + Kombination mit 8 Was kann man tun, wenn die Software eine Solarthermische Fläche von 6,7 m² ansetzt, der Kunde aber nur 5,0 m² auf das Dach legen will? Antwort: Hoffen, dass die Software die Eingabe von 5,0 m² akzeptiert und die Berechnungen erneut durchführen sowie 8 Kombination aktivieren: 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 24

25 Versuch 6: Kleine Solarthermiefläche Wenn die Fläche der Solarthermie deutlich kleiner ist als der pauschale Ansatz nach DIN 4701_10 oder DIN V 18599, dann zuerst prüfen, ob überhaupt die EnEV erfüllt wird. Die Referenz nimmt die Größe nach Formel A = 0,09 * A 0,8 N an. Kachelofen hilft nur über Qp nicht als Maßnahme nach EEWärmeG 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 25

26 Photovoltaik und EEWärmeG Wie groß muss eine PV-Anlage sein, damit ich das EEWärmeG einhalte? Der Kunde möchte Gas-Brennwert und Solarthermie. Können wir mit einer zusätzlichen PV-Anlage Effizienzhaus-70- Standard erreichen? Die Referenz hat doch auch eine solare Photovoltaik-Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 26

27 5: Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er 1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und 2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf höchstens die Strommenge angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 27

28 Grundlagen der PV-Strom Berechnung nach EnEV Der Energieertrag der Photovoltaikanlage ist mit geeigneten technischen Regeln zu berechnen. Hierfür bietet sich die DIN EN : an, die unter Verwendung der in Deutschland monatsweise vorliegenden Einstrahlungskennwerte auch zur monatsweisen Ermittlung des Ertrages von Photovoltaikanlagen angewendet werden kann. Nur bei Heizungen mit einem namhaften Stromverbrauch (z.b. Wärmepumpen) sind deutliche Reduktionen im Berechnungsergebnis zu erwarten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 28

29 Stromertrag einer 48 m² großen PV-Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 29

30 Angerechneter Stromertrag einer 48 m² großen PV-Anlage Stromproduktion kwh/a Bezugsfläche Angerechnet Angerechneter Strom kwh/a 238,17 m² 7,84 kwh/m²a Hülle: entspricht Effizienzhaus 40 Anlagentechnik: Luft-Wasser-Wärmepumpe Zu-und Abluftanlage mit WRG Endenergie Primärenergie Ohne Photovoltaik 14,1 kwh/m²a 36,7 kwh/m²a Mit Photovoltaik 6,3 kwh/m²a 16,4 kwh/m²a Einsparung: 55 % 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 30

31 Photovoltaik und EEWärmeG Das EEWärmeG kennt kein PV. Berücksichtigung höchstens über die Minus-15%-Regel nach 7 Abs. 2 PV-Anlagen nützen in der EnEV nur, wenn die Grundheizung einen namhaften Strombedarf hat (z.b. Wärmepumpen) Die Referenz hat eine solarthermische Anlage 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 31

32 Kachelöfen in EnEV, Effizienz und EEWärmeG Kachelöfen kann ich bei EEWärme und Effizienzhäusern immer ansetzen. Das DIBT hat doch Kachelöfen für EnEV- Berechnungen zugelassen ich brauche 25 % Heizungsunterstützung, damit der Nachweis erbracht wird. Wenn ich den Kachelofen zu 7 % ansetze, habe ich ein Effizienzhaus Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 32

33 Grundlagen zu Kachelöfen Die EnEV kennt Kachelöfen. Aber lange war der Nachweisführende auf sich alleine gestellt, mit welchem Prozentsatz er den Kachelofen ansetzen will. Das EEWärmeG kennt den unabhängigen Kachelofen nicht Die KfW will den unabhängigen Kachelofen nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 33

34 Definitionen im EEWärmeG Die Nutzung von fester Biomasse beim Betrieb von Feuerungsanlagen im Sinne der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung gilt nur dann als Erfüllung der Pflicht nach 3 Abs. 1, wenn aa) die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen erfüllt werden, bb) ausschließlich Biomasse nach 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a oder 8 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und cc) der entsprechend dem Verfahren der DIN EN ( ) ermittelte Kesselwirkungsgrad für Biomassezentralheizungs anlagen - bis einer Leistung von 50 Kilowatt 86 Prozent und - bei einer Leistung über 50 Kilowatt 88 Prozent nicht unterschreitet. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 34

35 Zusätzlicher Kaminofen Ich war immer so zurückhaltend und habe mir niemals getraut mehr als 5 % anzusetzen, aber ab 06/2010 gilt: Wird in einem Wohngebäude zusätzlich zu einer Zentralheizung ein Kaminofen betrieben, so darf bei Berechnungen nach der EnEV 2009 generell davon ausgegangen werden, dass 10 % der Heizarbeit für dieses Wohngebäude durch den Kaminofen mit dem Brennstoff Holz erbracht wird. Zitat nach: Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 35

36 Begründung für diesen hohen Prozentsatz Es kann davon ausgegangen werden, dass Gebäudeeigentümer nur dann zusätzlich zu einer Zentralheizung in einen Kaminofen und den dazu gehörigen Kaminzug investieren und die Folgekosten (Gebühren für Kaminreinigung und Feuerstättenschau) tragen, wenn sie den Kaminofen auch in nennenswertem Umfang nutzen. Vor diesem Hintergrund ist eine Berücksichtigung des Kaminofens bei der Berechnung begründet und im Interesse der Richtigkeit des Energieausweises auch geboten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 36

37 Berechnungsansatz für Kaminofen Wesentlich für die Berücksichtigung im Rahmen der Berechnungen nach EnEV ist es deshalb, ob und in welchem Umfang die Verwendung des Brennstoffes Holz als gewährleistet angesehen werden kann. Wird ein Kaminofen zumindest anteilig mit Holz befeuert, so darf aufgrund vorstehender Überlegungen regelmäßig auch ohne Nachweis im Einzelfall angenommen werden, dass er 10 vom Hundert der erforderlichen Heizarbeit mit dem Brennstoff Holz erbringt. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 13 Dr. Justus Achelis, DIBt* 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 37

38 Kachelöfen und KfW Berechnung des KfW-Effizienzhauses Ist ein Zentralheizsystem vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Heizungszirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizsystemen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen ist ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs anzusetzen. Die Anlage 1, Absatz 1.1, zweiter Abschnitt EnEV2009 ist für KfW- Effizienzhäuser nicht anzuwenden. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 38

39 Kaminofen mit Wassertasche Pelletskessel mit Wassertasche können als Einzelfeuerstätte mit einem pauschalen Deckungsanteil von bis zu 10 % in ein Warmwasserzentralheizungsnetz eingebunden werden. Pelletskessel mit Wassertasche werden mit einem pauschalen Deckungsanteil von 10 % (nur 5% bei gleichzeitiger solarthermischer Nutzung) in die Trinkwassererwärmung eingebunden. Empfehlung für Heizerzeuger 2: Maximalen Prozentsatz von 10 % nur bei Bedarf ausreizen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 39

40 Energiesparende Architektur hilft der EnEV Dieses Gebäude wird leicht ein Effizienzhaus 70, weil die meisten Fenster nach Süden orientiert sind Wenn diese Wände an unbeheizten Keller grenzen, anstatt an die Tiefgarage, gelingt der Nachweis leichter Das Gebäude ist sehr kompakt, das hilft der EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 40

41 Orientierung der Fenster und Hüllbauteile EnEV Anlage 1, Absatz 1.1: Der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines zu errichtenden Wohngebäudes ist der auf die Gebäudenutzfläche bezogene, nach einem der in Nr. 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres- Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht. Alles was man plant, kopiert die Referenz 1 zu Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 41

42 Einflüsse auf den Energiebedarf Lage und Orientierung des Gebäudes Klima- und Umwelteinflüsse verschiedener Standorte (sonnige Hanglage, Verschattung, häufiger Nebel oder Kaltluftstaugebiete) Höhenlage Lage zur Wind- und Himmelsrichtung Verdichtetes Bauen reduziert Hüllflächenanteil der Einzelwohneinheit und Wärmeverlust (z.b. Reihenhäuser) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 42

43 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 43

44 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV nicht 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 44

45 Einflüsse auf den Energiebedarf Lage und Orientierung des Gebäudes Hinwendung zur Sonne / Nutzung der Sonnenenergie (Passive Solarenergie kann ca. 20% des jährlichen Heizwärmebedarfs decken) Vermeidung direkter Verschattung durch Topographie und Nachbarbebauung Geschickte Grundrißorganisation (Zonierung der Räume, warme Kernzone, unbeheizte Pufferräume z. B.: Wintergarten nach Süden oder Nebenräume nach Norden) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 45

46 Energiebedarf bedingt durch Lage im Gelände Interessiert die EnEV Interessiert Quelle [5] die EnEV nicht Dipl.-Ing. Ralph Schätzlein 46

47 Einflüsse auf den Energiebedarf Baukörperform Verhältnis A/V e hat wesentlichen Einfluss auf die Wärmeverluste. Positive Einflussfaktoren auf das Verhältnis A/V e : Kompakter Baukörper mit einfacher Gebäudegeometrie Minimierung der Hüll- bzw. Transmissionsfläche Keine unnötigen Vor- und Rücksprünge in der Gebäudehülle (z.b. Erker, Gauben etc.) Geschlossene Bauweise (z.b. Reihenmittelhaus) 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 47

48 Energiebedarf bedingt durch Kubatur und Form Interessiert die EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 48

49 Energiebedarf bedingt durch Kubatur und Form Interessiert die EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 49

50 Primärenergiebedarf eines MFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 27,88 65,03 42,87 % Westen 28,10 66,07 42,53 % Nordwesten 28,34 67,28 42,12 % Norden 28,26 66,92 42,23 % Nordosten 28,17 66,46 42,39 % Osten 27,86 64,94 42,90 % Südosten 27,71 64,24 43,14 % Süden 27,66 63,76 43,32 % Ausgangslage Orientierung für Effizienzhaus Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²; Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m² G-Wert der Fenster: 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 50

51 Primärenergiebedarf eines MFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 27,36 65,03 42,07 % Westen 27,61 66,07 41,79 % Nordwesten 27,89 67,28 41,45 % Norden 27,80 66,92 41,54 % Nordosten 27,69 66,46 41,66 % Osten 27,33 64,94 42,09 % Südosten 27,17 64,24 42,29 % Süden 27,06 63,76 42,44 % Ausgangslage Orientierung für Effizienzhaus Daten MFH: V = 2991 m³; A/V = 0,51; AF = 207 m²; Fenster SW: 82 / NW: 56 / NO: 31 / SO: 38 m² G-Wert der Fenster: 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 51

52 Primärenergiebedarf eines EFH diverser Orientierung Orientierung Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. /Qp,ref. Südwesten 65,98 67,67 97,50 % Westen 66,41 67,98 97,69 % Nordwesten 66,99 69,05 96,94 % Norden 66,95 69,55 96,26 % Nordosten 66,65 69,54 95,84 % Osten 65,99 68,66 96,11 % Südosten 65,68 68,15 96,38 % Süden 65,59 67,60 97,03 % Orientierung für Effizienzhaus Ausgangslage Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; A F = 34,4 m²; Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m² G-Wert der Fenster: 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 52

53 Primärenergiebedarf eines EFH diverser Ostwände Variante Qp,vorh. Qp,ref. Qp,vor. / Qp,ref. ht,vorh / ht,ref Ausgangslage 65,59 67,60 97,03 % 0,330/0,342 25m² mit U=0,30 66,10 67,60 97,78 % 0,335/0,342 25m² weg/nachbar 64,30 65,37 98,36 % 0,334/0,343 25m² an unbeh. R 65,08 66,90 97,28 % 0,325/0,337 25m² KellerAWand 65,19 67,13 97,11 % 0,326/0,339 U-Wert der Außenwände: 0,20 W/m²K Daten EFH: V = 836 m³; A/V = 0,59; A F = 34,4 m²; Fenster S: 10,5 / W: 9,8 / N: 1,4 / O: 7,1 m² Wände S: 32,76/ W: 22,65 / N: 39,49 / O: 25,33 m² 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 53

54 Mehrfamilienhäuser und Grenzwert für h t Wie sind einseitig angebaute Mehrfamilienhäuser bzw. größere Einfamilienhäuser hinsichtlich der Grenzwert für die Hülle anzusetzen Ist hier allein die Größe maßgebend oder die Angabe einseitig angebaut Die EnEV schweigt sich wie so häufig aus 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 54

55 Grenzwerte nach Ablösung des A/V-Verhältnisses Die Anforderung an den baulichen Wärmeschutz wird in Abhängigkeit von Gebäudetypen und Gebäudegrößen gestellt. 29. Januar Ralph Schätzlein

56 Grenzwert H T für Mehrfamilienwohnhaus Welcher Grenzwert für H T definiert ein Mehrfamilienhaus, welches einseitig an vorhandene Bausubstanz angrenzt? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 56

57 Vorgehensweise für H T Für mich ist die Entscheidung klar: Wenn ich an ein größeres Gebäude eine schwächere Anforderung stellen möchte, und für ein einseitig angebautes ebenso (jeweils im Bezug zum freistehenden Einfamilienhaus), dann sollte ein großes und angebautes Gebäude nicht schärfer als ein großes freistehendes beurteilt werden. Wichtig auch für Mischgebäude WG/NWG 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 57

58 Grenzwerte für die Hülle Verschiedene H T s Allgemeine Formel: H T = (Σ U i * A i * F xi ) / A ges + U WB Unser geplantes Gebäude legt A i und F xi fest Index vorh.: U-Werte und U WB Werte nach Vorgabe des Planers Index Ref.: U-Werte und U WB Referenzwerte n. Vorgabe EnEV Index zul.: Zulässiger, feststehender Höchstwert n. Vorgabe EnEV 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 58

59 Beziehungen der verschiedenen H T s H T,vorh. H T,zul. Ansonsten Gebäude nicht zulässig H T,vorh. H Eigene Hüllbauteile im Durchschnitt besser als T,Ref. Referenzhüllbauteile (Wichtig für KfW- H Effizienzhäuser) T,vorh. > H T,Ref. Ist zulässig, auch für Neubauten H T,Ref. H T,zul. H T,Ref. > H T,zul. Mehrfamilienhaus, Endhaus, Mittelhaus, EFH mit wenig Fenster und viel Kellerbauteilen Einfamilienhaus mit vielen Fenstern und wenig Kellerbauteilen 29. Januar Ralph Schätzlein

60 Maßgebende H T s H T,vorh. H T,zul. / EnEV 2009 ansonsten Gebäude nicht zulässig H T,vorh. Faktor * H T,Ref. / KfW-Effizienzhaus Faktor variiert je nach Effizienzhaus-Typ zwischen 1,30 und 0,70 für Sanierungen und zwischen 0,85 und 0,55 für Neubauten H T,vorh. 0,85 * H T,zul. / EEWärmeG Einhaltung über Ersatzmaßnahme 7 / 2 bzw. größerer Faktor bei Kombination Januar Ralph Schätzlein

61 EnEV-Nachweisführende sind Hellseher Angaben von Fenstergrößen im Grundriß und der Dachneigungen im Schnitt sind nicht notwendig, denn der Herr Schätzlein (oder anderer Kollege EnEV-Nachweisführender) kann das schließlich aus den Ansichten entnehmen In der Baugesuchsplanung beschränkt man sich auf das Wesentliche 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 61

62 Alptraum der Fensterbemassung Wie tief sind diese Fenster? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 62

63 Wunschtraum der Fensterbemassung Dafür ist schließlich auch Zeit 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 63

64 EnEV-Nachweisführende machen immer alles richtig Immer wieder höre ich die Aussage von nachweisführenden Kollegen, dass fremde Nachweisführende die Hülle von Effizienzhäuser mit weniger Aufwand für die Hülle rechnen können. Der Vorwurf steht im Raum, dass der jeweilige Statiker zu dumm zum Führen des EnEV-Nachweises ist 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 64

65 Der EnEV-NF ist dumm Selten hat man die Chance eine bessere Berechnung auf den Tisch zu bekommen Wenn, dann stürze ich mich mit Freuden darauf und suche Fehler Ich werde meistens fündig und kann den Kollegen, der richtig rechnet, nur so trösten, dass der fremde EnEV-NF zu wenig von der EnEV versteht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 65

66 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 01 Fenster NW doppelt Dachflächenfenster andere Neigung wie Dach Glaube ich dann den Uw = 0,90? und den g-wert 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 66

67 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 02 Umfang der Bodenplatte kann niemals 0 sein Senkrechte Randdämmung im Sinne der EnEV wird niemals eingebaut! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 67

68 Senkrechte Randdämmung im Sinne der EnEV Senkrechte Randdämmung: Mindestens 2 m tief senkrecht im Erdreich als Frostschürze vor dem Fundament oder einer Gründungsmauer. Der Mindestwärmeschutz der Bodenplatte muss zusätzlich eingehalten werden! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 68

69 Waagrechte Randdämmung im Sinne der EnEV Die Anordnung einer Randdämmung bei ungedämmten Bodenplatten Waagrechte Randdämmung: Mindestens 2 m breit im Randbereich unterhalb oder oberhalb der Bodenplatte aber auch 2 m breit außenseitig des Gebäudes für den Fall, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt ist. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 69

70 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 03 Freie Heizflächen (Heizkörper) mit Vorlauftemperaturen einer Flächenheizung wie soll das gehen? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 70

71 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 04 Auf Basis dieser Informationen darf noch kein Energieausweis ausgestellt werden 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 71

72 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 05 So gut? Was sagt der Fensterbauer dazu? Bei diesem Standardrahmen und bei der üblichen Dreifachverglasung, keine Erwähnung einer warmen Kante, kann der U w -Wert nicht besser als 1,0 W/m²K sein 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 72

73 Fehlersuche im EnEV- Nachweis Teil 06 Kelleraußenwände als luftberührte Außenwände angesetzt Referenzwert ist falsch 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 73

74 Zusammenfassung der gefundenen Fehler - Gefach im Dach falsch berechnet, - Umfang Bodenplatte ist niemals 0, - Keller R se falsch, - Boden R si falsch, - Fenster U-wert g-wert Kombination nicht möglich, - 2 Fensterflächen doppelt eingegeben, - Ausgeführte Gauben fehlen vollständig - Heizung Vorlauf 35 -Rücklauf 28 nicht bei Heizkörpern - Kellerwände alle außenluftberührt gerechnet, - Neigung Dach mit 30 und Dachflächenfenster mit 60 gerechnet, dabei wäre 45 richtig gewesen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 74

75 Vergleich Ergebnisse links = fremd / rechts = eigene 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 75

76 Zusammenfassung der Auswertung Der fremde EnEV-NF hat positive, wie negative Fehler gemacht, liegt aber mit 88% Qp im Ziel. Ich hätte diese Fehler nicht gemacht, läge aber mit 101 % Qp nicht im Ziel Der Bauherr würde den fremden EnEV-NF für den besseren NF halten, da dieser sein Problem mit dem geringeren Aufwand löst 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 76

77 Der EnEV-NF ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/1! Realistisch wäre Ψ = +0,2 W/mK 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 77

78 Der EnEV-NF ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/2!! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 78

79 Der EnEV-NF ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/3! Bei einem entsprechenden Ψ -Wert würden bei mir alle Warnlampen hinsichtlich Oberflächentemperaturen angehen aber realistisch halb so großer Ψ-Wert 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 79

80 Der EnEV-NF ist dumm Beispiel für DWBN Eff55/4 Bei dieser Berechnung kam ein unrealistisch niedriger Wärmebrückenzuschlag heraus Bei korrekter Berechnung müssten alle Außenbauteile mind. 2 cm mehr Dämmung aufweisen, manche auch 4 cm Korrekte Berechnung ist also ein Nachteil bei der Auftragsvergabe! 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 80

81 Was kann man bei so viel Ignoranz ausrichten? Den Bauträger interessiert ein fehlerhafter Nachweis nicht, dass sei schließlich Sache des Sachverständigen Die KfW findet diese Fehler nur zufällig Der Staat hält sich hier raus, obwohl bei Einführung der EnEV Stichproben geplant Eine Kontrolle der Berechnungen findet nicht statt - Oder doch? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 81

82 Kontrolle findet nicht statt Eigentlich kann man rechnen, was man will, denn eine Kontrolle findet nicht statt Eine oft gestellte Frage lautet: Wer will diesen Nachweis überprüfen Dem Gesetzgeber genügt das Vorliegen von Energieausweis und Formblättern für die Nachweise nach EEWärmeG Allenfalls die KfW macht Stichproben 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 82

83 Falsch zumindest ein Staat hält sich nicht heraus Durchführungsverordnung zur EnEV 2009 für das Bundesland Berlin 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 83

84 EnEV-DurchführungsVO Berlin 1 Abs. 1 1 Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gebäuden (1) Zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden nach Abschnitt 2 und für Erweiterungen oder Ausbau nach 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die durch die Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, genügt es, dass Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise nach Abschnitt 2 oder 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung bescheinigen, die Bauausführung entsprechend der Nachweise nach Nummer 1 überprüfen und die Vollständigkeit und Richtigkeit von Energieausweisen über die energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes nach 16 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung bescheinigen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 84

85 EnEV-DurchführungsVO Berlin 1 Abs. 2 Die Nachweise nach Abschnitt 2, 9 Absatz 1 Satz 2 oder 9 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung und die Bescheinigung nach Absatz 1 Nummer 1 sind vor Baubeginn zu erstellen und müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen. Zu den Nachweisen nach Satz 1 gehören die energetischen Berechnungen mit Auflistung der zugrunde gelegten Baustoff- und Anlagenkennwerte sowie Hinweise auf die Wärmebrückenminimierung, Luftdichtheit und Anlagentechnik. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 85

86 EnEV-DurchführungsVO Berlin 5 Abs. 1 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung haben ihre Tätigkeit persönlich, unparteiisch, gewissenhaft und unabhängig zu erfüllen. Sie haben die energierechtlichen Vorschriften, die Technischen Baubestimmungen und die technischen Regelwerke zu beachten. Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden. Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung müssen über die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel verfügen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 86

87 EnEV-DurchführungsVO Berlin 5 Abs. 2 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung haben die zu ihrer Tätigkeit erforderlichen besonderen Fachkenntnisse zu erhalten und zu aktualisieren - in den baukonstruktiven und baustofflichen Grundlagen des Wärmeschutzes von Gebäuden, - in den Grundlagen der thermischen Bauphysik und der zugehörigen Messtechnik, - in den Grundlagen der relevanten Anlagentechnik, - in der Wechselwirkung zwischen Wärmeschutz und Anlagentechnik und - in der Anfertigung von Energie- und Wärmebedarfsausweisen gemäß der Energieeinsparverordnung. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 87

88 Kontrolle durch den Staat Es gibt Ansätze die Qualität von EnEV- Nachweisen zu verbessern Solange sich aber die Stichproben der Baubehörden auf das Abheften der Formblätter zum Nachweis des EEWärmeG beschränken, kann in BW jeder den EnEV-Nachweis führen, der formal dazu befähigt ist 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 88

89 Teure Kimmschichten machen keinen Sinn Bei unseren gut gedämmten Hüllen sind zusätzliche, teure Kimmschichten nicht erforderlich Wir hatten noch nie Probleme bei diesen Konstruktionen Die Hersteller wollen uns nur diese überflüssigen und sehr teuren Produkte verkaufen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 89

90 Trennwand zu Garage Keller warm Grundriss UG Beton mit 12 cm Perimeterdämmung WLG 035 Psi-Wert? Garage kalt Decke über der Garage von unten gedämmt 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 90

91 Trennwand zur Tiefgarage im Mehrfamilienwohnhaus Tiefgarage Wärmebrücke horizontal und vertikal 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 91

92 Trennwand unten Prinzipielle Ausführung Raum kalt Trennwand: 18 cm Mauerwerk / Beton 6 cm WLG 035 Bodenaufbau: Estrich 6 cm WLG 035 Stahlbetonbodenplatte Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 92

93 Trennwand unten Ausführung mit Normalbeton Ψ-Wert = 0,479 Raum kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 93

94 Trennwand unten Ausführung mit KSV 2,0 RD Ψ-Wert = 0,205 Raum kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 94

95 Trennwand unten Ausführung mit HLZ 1,2 RD Ψ-Wert = 0,019 Raum kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 95

96 Trennwand unten Ausführung mit Coriso-Kimm Ψ-Wert = -0,080 Raum kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 96

97 CORISO Kimmschicht Zur Verminderung der Wärmeverluste über die untere Lage eines HLZ-Mauerwerkes CORISO-Füllung führt zu einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,27 W/mK in alle Richtungen In den Wandstärken 11,5, 17,5, 20,0 und 24,0 cm; jeweils in der Rohdichte 1,2 (ggf. auch in Steinfestigkeitsklasse 20 möglich) Ralph Schätzlein 97

98 HLZ-Plan CORISO nach Zulassung Z Da dieselbe Zulassung wie die unverfüllten Plan-HLZ von UNIPOR ist der Einsatz statisch unbedenklich und ohne zusätzlichen Mehraufwand nachgewiesen Ralph Schätzlein 98

99 Datenblatt CORISO Kimmschicht Übersicht der wichtigsten technischen Kenndaten gleiche Zulassung wie unverfüllte Plan-HLZ von UNIPOR Ralph Schätzlein 99

100 Trennwand unten zu unbeheizten Kellerraum Innenwand d1=5+4 d1=10+4 d1=14+4 λ = 0,40 n.n. n.n. n.n. λ = 0,70 n.n. n.n. n.n. λ = 1,00 0,233 0,192 0,163 λ = 2,30 0,482 0,417 0,371 Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 100

101 Trennwand seitlich Prinzipielle Ausführung Trennwand: 18 cm Mauerwerk / Beton 6 cm WLG 035 Außenwand: 20 cm Stahlbeton 12 cm WLG 035 Tiefgarage kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 101

102 Trennwand seitlich Ausführung mit Normalbeton Ψ-Wert = 0,534 Tiefgarage kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 102

103 Trennwand seitlich Ausführung mit KSV 2,0 RD Ψ-Wert = 0,464 Tiefgarage kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 103

104 Trennwand seitlich Ausführung mit HLZ 1,2 RD Ψ-Wert = 0,412 Tiefgarage kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 104

105 Trennwand seitlich Ausführung mit UNIPOR W18 Ψ-Wert = 0,404 Tiefgarage kalt Raum warm Erdreich 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 105

106 Trennwand seitlich Ausführung mit Normalbeton Temperatur unter Taupunkt!! Berechnung der Oberflächentemperaturen mit den vorgegebenen Wärmeübergangsbedingungen Rsi 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 106

107 Trennwand seitlich zu unbeheizten Kellerraum Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter entnommen d1 [WLG035] Wärmeleitfähigkeit Trennwanddämmung 040 d2 = 40 d2 = 60 d2 = 80 d2 = ,212 0,231 0,236 0, ,228 0,250 0,258 0, ,229 0,255 0,265 0, ,225 0,254 0,266 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 107

108 Trennwand oben zu unbeheizten Kellerraum d2 = 080 mm WLG035 d1 = 40 d 1= 60 d 1= 100 d 1= 140 HLZ n.n.ber. n.n.ber. n.n.ber. n.n.ber. KS/USZ 0,018 0,000-0,017-0,028 Stahlbeton 0,020 0,001-0,018-0,029 Die angegebenen Zahlenwerte und Konstruktionszeichnungen sind dem "Beton-Planungsatlas" unter entnommen Keller unbeheizt d2 = 120 mm WLG035 d 1= 40 d 1= 60 d 1= 100 d 1= 140 HLZ n.n.ber. n.n.ber. n.n.ber. n.n.ber. KS/USZ 0,026 0,010-0,007-0,016 Stahlbeton 0,028 0,010-0,007-0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 108

109 Der gezielte Einsatz von Kimmschichten ist sinnvoll Nicht in jeder Konstruktion ist der Einsatz von Kimmschichten möglich und sinnvoll Bei Effizienzhäusern werden die Wärmebrückenverlustkoeffizienten (Ψ-Wert) deutlich verbessert Aktuelle Wärmebrückenkataloge geben schon gezielt Hinweise, auf die besseren Ψ-Werte. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 109

110 Oberflächentemperaturen Heute kein Problem mehr! Bei den heute üblichen Dämmstoffstärken bzw. U-Werten der Hüllbauteile gehören tauwassergefährdete Oberflächen der Vergangenheit an Die kritische Temperatur von 12,7 C wird in allen Fällen sicher überschritten Schadensfälle treten nur in älteren Gebäuden auf, die falsch saniert wurden 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 110

111 EG-Außenwand mit WDVS über Tiefgarage Außenwand 24 cm mit WDVS 12 cm WLG035 Innenraum +20 C Außenluft -5 C Oberflächentemperatur Überdämmung Tiefgarage: Temp. -5 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 111

112 EG-Außenwand mit WDVS über Tiefgarage Temperaturen an der kritischen Stelle Ausführung Außenwand mit Überdämmung HLZ 1,2 HLZ 1,2 +KimmS. KSV 2,0 St.-Beton 12 cm 11,3 C 12,5 C 10,4 C 10,2 C 50 cm 12,4 C 13,3 C 11,8 C 12,0 C 75 cm 12,7 C 13,5 C 12,3 C 12,4 C 100 cm 12,9 C 13,7 C 12,5 C 12,6 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 112

113 Wärmeströme bei 1,00 m Flankendämmung AK Beton 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 113

114 Wärmeströme bei 1,00 m Flankendämmung AK HLZ Spitzenwerte des Wärmestromes halbiert zu Ausführung in Beton 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 114

115 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung AK Beton Ψ-Wert: 0,349 Außenluft -5 C 50 cm Innenraum +20 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5 C Seite 115

116 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung AK HLZ Ψ-Wert: 0,166 Außenluft -5 C 50 cm Innenraum +20 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5 C Seite 116

117 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung HLZKimm Ψ-Wert: 0,117 Außenluft -5 C 50 cm Innenraum +20 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5 C Seite 117

118 Wärmeströme bei 0,50 m Flankendämmung CORISO Ψ-Wert: 0,075 Außenluft -5 C 50 cm Innenraum +20 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Tiefgarage: Temp. -5 C Seite 118

119 2. Beispiel für Kritische Oberflächentemperaturen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 119

120 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Attikaaufkantung aus W11 Gerechnet mit λ = 0,42 W/mK vertikal Temperatur Oberfläche: 14,2 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 120

121 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Jalousiekasten Version 1 Temperatur Oberfläche: 11,1 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 121

122 Kritische Oberflächentemperaturen Beispiel: Jalousiekasten Version 2 Temperatur Oberfläche: 13,7 C 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 122

123 Kritische Oberflächentemperaturen erkennen Wenn im rechnerischen Nachweis die Oberflächentemperatur einer geplanten Konstruktion unter 12,7 C liegt, dann liegt ein Planungsmangel vor Wir müssen alle unseren Blick schulen, um diese Schwachstellen zu erkennen Eine Darstellung im Plan sollte vermieden werden, sonst führt das noch einer so aus 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 123

124 Berücksichtigung von Rolladenkästen Berücksichtigung im wärmetechnischen Nachweis: Rolladenkästen können als flächige Bauteile mit ihrem U-Wert (??) und ihrer Fläche angesetzt werden Rolladenkästen werden übermessen und ihre Fläche je nach Typ Wand oder Fenster zugeschlagen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 124

125 Rollladenkästen und die Wärmebrücken 1 Max. psi-wert nach Bild 60 DIN 4108 BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 125

126 Rollladenkästen nach BBL 2 zur DIN 4108 Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 126

127 Rollladen und die Wärmebrücken 2 Max. psi-wert nach Bild 61 DIN 4108 BBL 2; Ausgabe 03/2006: psi 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 127

128 Rollladenkästen nach BBL 2 zur DIN 4108 Die Gleichwertigkeit ist gegeben, aber diese Ψ-Werte erschweren jeden detaillierten Wärmebrücken-Nachweis 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 128

129 Aufsatz-Rollladenkasten Das macht wieder keiner! Welcher Fensterbauer liefert uns diese Werte? 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 129

130 Berechnungen nach DIN EN ISO Ermittlung der U-Werte von Fenstern bei verschiedenen Rahmen- und Glasqualitäten bei verschiedenen Fenstergrößen und Rahmenansichtsbreiten oben 1,23 x 1,48 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Glas 1,1 1,299 1,297 1,364 1,373 Glas 0,7 1,029 1,049 1,095 1,125 2,5 x 2,5 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Glas 1,1 1,217 1,218 1,253 1,262 Glas 0,7 0,890 0,906 0,926 0,949 1,25 x 2,63 Rahmen U = 1,20 Rahmen U = 1,40 Aluminium Breite 120 Breite 220 Breite 120 Breite 220 Glas 1,1 1,269 1,268 1,323 1,328 Glas 0,7 0,977 0,988 1,031 1,048 Rahmenverbreiterung macht wenig aus, da gleichzeitig Länge des Randverbund geringer wird 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 130

131 Vorsatz-Rolladenkasten Wärmeschutztechnische Eigenschaften Bild 2 aus DIN 4108_2: Wärmeschutztechnische Eigenschaften von Vorsatzkästen können nur unter Miterfassung der Einbausituation angegeben und nachgewiesen werden. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 131

132 Zwischen-Fazit für Rollladenkästen und WB 1) Für Maurer-Rollladenkästen haben wir seriöse Werte, die für den Gleichwertigkeitsnachweis taugen. Aber ein detaillierter Nachweis macht dabei wenig Sinn 2) Für Vorsatz-Rollladenkästen haben wir keine seriösen Werte für unsere Nachweis. Für einen detaillierten Nachweis ignorieren alle das Produkt 3) Für Rollladenkästen gibt es bisher keine Lösung, die uns Ingenieure befriedigen kann. FALSCH! Ab sofort gibt es eine befriedigende Lösung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 132

133 Reserve durch Detaillierter Wärmebrückennachweis Wärmebrücken werden pauschal mit 0,10, besser mit 0,05 W/m²K im EnEV-Nachweis berücksichtigt Führt man einen detaillierten Wärmebrückennachweis durch, liegt man immer auf der sicheren Seite Mit üblichen Konstruktionen erreicht man locker ein ΔUWB = 0,025 W/m²K 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 133

134 DWBN Immer zielführend? Aufgabenstellung: Ein Kollege sollte für einen Bauträger dessen Reihenhäuser als Effizienzhaus 55 nachweisen Vorgabe: Baustoff Stahlbeton, Dämmung als WDVS mit 180 mm WLG 035 Der Kollege entschied sich für einen DWBN und bat mich um Unterstützung 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 134

135 DWBN immer zielführend? Auswahl Konstruktionsdetails Ψ = 0,041 Ψ =-0,058 Ψ = 0,041 Ψ = 0,041 Ψ =-0,046 Ψ = 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 135

136 DWBN immer zielführend? Auswahl Konstruktionsdetails Ψ = 0,000 Ψ = 0,000 Ψ = 0,002 Ψ = 0,760 Ψ = 0,447 Ψ = 0, Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 136

137 DWBN immer zielführend? Problem Gebäudetrennwand Der Ψ-Wert ist mit 0,760 in diesem Falle deshalb so groß, da ein großer Wärmeabfluss über den Boden stattfindet. Gleichzeitig gibt es keinen Wärmestrom durch die Wand 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 137

138 DWBN immer zielführend? Längen-Zusammenstellung 67 % 17 % 04 % 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 138

139 DWBN immer zielführend? Ermittlung ΔWB Ein Mittelhaus hat nur eine geringe Wärmeübertragende Außenhülle, da die Flächen zu den Nachbargebäuden fehlen Dieser Zuschlagswert ist jetzt sogar deutlich größer als ΔWB = 0,10 W/m²K 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 139

140 DWBN immer zielführend? Wie ging es weiter Der Kollege machte den Vorschlag, die Bodenplatte von unten zu dämmen Dies lehnte der Bauträger aus Kostengründen ab Geplant wird jetzt ein Effizienzhaus 70 ohne detaillierten Wärmebrücken-Nachweis Der Kollege hatte lange Skrupel, dafür den BBL-Zuschlag von 0,05 W/m²K anzusetzen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 140

141 Bodenplatte vollflächig von unten dämmen ist zu teuer Zur Verminderung von Wärmebrückenverlusten durch die Bodenplatte bei Effizienzhäusern sollte diese vollflächig von unten gedämmt werden dies ist aber sehr teuer, technisch kaum realisierbar und bringt kaum Einsparungen bei den anderen Bauteilen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 141

142 Aktueller Nachweis EFH Bodenplatte Standard Liegt bei Pauschalwert Nachweis überflüssig 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 142

143 Aktueller Nachweis EFH Bodenplatte voll gedämmt Vorgeschlagene Ausführung statt dem üblichen Streifenfundament 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 143

144 Aktueller Nachweis EFH Bodenplatte voll gedämmt Wärmebrückenzuschlag 0,00 W/m²K 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 144

145 Bodenplatte unten gedämmt Ist das wirklich zu teuer? Wer nur die zwei Bodenplattenaufbauten miteinander vergleicht, denkt nicht nach! Mehrkosten versus Minderkosten ansetzen Einsparungen auch bei den Dämmungen der Regelbauteile möglich Aktuelle Untersuchungen laufen, die den Kosten-Unterschied bei konkreten Projekten ermitteln 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 145

146 W Wirtschaftlichkeitsgebot ist sicher einzuhalten Weitere Verschärfungen der Anforderungen in der EnEV, hin zum Nullenergiehaus im Jahre 2020, sind wirtschaftlich Der Gesetzgeber hält seine eigenen Gesetze, hier das Wirtschaftlichkeitsgebot, immer sicher ein. Gegen Verschärfungen in der EnEV 2012 kann man ohnehin nichts tun 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 146

147 Auszug aus: Begründung zur EnEV 2009 Punkt III. Die Bundesregierung hat zu den geplanten materiellen Verschärfungen, gutachterliche Einschätzungen zu den daraus resultierenden Mehrkosten, den Energieeinsparungen und den Amortisationszeiten eingeholt. Die Gutachten belegen, dass die Anforderungen dieser Änderungsverordnung den gesetzlichen Vorgaben an die wirtschaftliche Vertretbarkeit genügen. Sie zeigen auf, dass die Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots punktuell sogar eine stärkere Anhebung der Anforderungen rechtfertigen würde, als dies in dieser Verordnung vorgesehen ist. Solche punktuellen Möglichkeiten sollen in dieser Änderungsverordnung nicht ausgeschöpft werden. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 147

148 Auszug aus: Begründung zur EnEV 2009 Punkt III. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung entschieden, die Verschärfung des Anforderungsniveaus in zwei Schritten zu vollziehen. Neben der nun vorliegenden Änderungsverordnung soll im Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt vorbereitet werden, der eine Verschärfung der energetischen Anforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung erreichen kann, allerdings in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 148

149 Auszug eines Briefes BMI Dr. Röttgen an MdB Oppermann Brief vom 01.Dez Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 149

150 Volkswirtschaftliche Bewertung der EnEV Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 150

151 Auftraggeber der Studie 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 151

152 Grundzüge der Wirtschaftlichkeitsberechnungen Die im Rahmen der Studie durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden mit zwei komplementären Methoden durchgeführt. Dabei werden grundsätzlich keine Fördermittel (z.b. KfW- Programme) einbezogen. Bei beiden Verfahren werden ein nominaler Zins von 4 % und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren angenommen. Die Ergebnisse legen dar, wie sich die Wirtschaftlichkeit der diskutierten Effizienzstandards ohne staatliche Förderung darstellen, und zeigen auf, an welchen Stellen weiterhin oder künftig Förderbedarf besteht. 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 152

153 Investitionen in den Wohnbau Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 153

154 Entwicklung der Energiepreise bis 2040 Preissteigerung [%] Preis [Cent/kWh] Ha-Strom: 90%/41,5 Heizstrom: 117%/25,9 Heizöl: 163%/17,8 Erdgas: 86%/13,0 Fernwärme: 84%/14,7 Holz: 70%/11,3 Kohle: 85%/11,0 Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 154

155 Neubau: Einzelwirtschaftliche Grenzkostenbetrachtung Wärmepumpe Holzpellets Fernwärme Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 155

156 Erklärung der Szenarien Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 156

157 Wirtschaftlichkeit einer Fortschreibung der EnEV 2009 Anhand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurde abgeschätzt, dass der Schritt von der EnEV 2007 zur EnEV 2009 unter aktuellen Rahmenbedingungen für den Neubau keine Verbesserung der energetischen Wirtschaftlichkeit gebracht hat. Die weitere Fortschreibung des Ordnungsrechts ist für den Neubau aktuell nicht wirtschaftlich darstellbar (vgl. Abbildung 7-1). Bilder und Zitate sind der Studie entnommen 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 157

158 EnEV 2012 muss wirtschaftlich sein Referentenentwurf fehlt noch Drei Ministerien schreiben daran Die Verbände warten ab, was kommt Die Lobbyarbeit beginnt mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs Der Beweis der Wirtschaftlichkeit bei deutlichen Verschärfungen ist zwingend 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 158

159 Material oder Planer Wer ist schlauer? Als Student habe ich gelernt: Das Material ist schlauer als der Statiker Heute würde ich sagen: Der Wärmestrom ist wie Wasser er findet immer seinen Weg, auch wenn der Planer denkt, ihn ver- oder zumindest behindern zu können Ich zeige Ihnen jetzt, wie ich das meine 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 159

160 Detail 7 aus Beiblatt 2 Kelleraußenwand aus Beton auf Bodenplatte Die bauübliche Detailausführung dieser Konstruktion entspricht ohne Einschränkung dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 aber dieses Detail zerstört den Sinn jedes detaillierten Wärmebrücken-Nachweis Ralph Schätzlein 160

161 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 1 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,46 Entspricht NICHT Beiblatt 2 zur DIN Ralph Schätzlein 161

162 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 1 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 162

163 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 2 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,42 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN Ralph Schätzlein 163

164 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 2 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 164

165 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 3 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Dämmung der Streifenfundament innen Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,40 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN Ralph Schätzlein 165

166 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 3 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 166

167 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 4 Aufbau Konstruktion: Außenwand 24er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 10 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Dämmung des Streifenfundament innen Inklusive Randdämmung der Bodenplatte unten Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,36 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN Ralph Schätzlein 167

168 Detail 7 aus Beiblatt 2 Var. 4 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 168

169 Verbesserung Detail 7 nicht wirtschaftlich Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,42 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,36 Der Mehraufwand für die Dämmung lohnt nicht wirklich Ralph Schätzlein 169

170 Vergleich der Wärmestrombilder aller 4 Varianten 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein Seite 170

171 Detail 7 aus Beiblatt 2 Berechnungsvariante 4 Aufbau Konstruktion: Außenwand 20er Beton; 10 cm WLG035 Kellerboden 15er Beton; 8 cm WLG035 Inklusive Dämmung der Deckenstirn Inklusive Randdämmung Wand 50 x 2 Ψ-Wert für Wärmebrücke: 0,19 Entspricht Beiblatt 2 zur DIN Ralph Schätzlein 171

172 Detail 7 aus BBL 2 Var. 5 Wärmestromdichte 29. Januar 2012 Ralph Schätzlein 172

173 Zusammenfassung Es gäbe noch viele Irritationen mehr zu EnEV und EEWärmeG, die es wert wären beleuchtet zu werden Vielleicht führen wir diese Reihe im nächsten Jahr fort mit einer neuen EnEV Für heute soll es genug sein Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ralph Schätzlein 173

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