Gräfelfinger Förderprogramm zur. Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien

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1 Gräfelfinger Förderprogramm zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien 2009

2 Vorwort zur Neuauflage 2009 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfelfing hat in seiner Sitzung vom das vorliegende Förderprogramm für 2009 neu aufgelegt. Im Jahr 2008 wurden erneut erfreulich viele Anträge eingereicht. Damit trotzdem möglichst viele Förderanträge berücksichtigt werden können, werden seit einigen Jahren alle fristgerecht eingereichten Anträge akzeptiert, auch wenn die Summe der auszuzahlenden Fördergelder den Fördertopf übersteigen sollte. Als Ausgleich werden die einzelnen Zuschüsse anteilig so lange reduziert, bis die vorgesehene Fördersumme erreicht wird. Diese im Jahr 2007 eingeführte Methode zur Antragsbewilligung hat sich seither gut bewährt. Der Reduzierungsfaktor (zu seiner Berechnung siehe Seite 1) betrug im letzten Jahr 0,638, sodass ca. 65% der im Förderprogramm angegebenen Fördermittel zur Auszahlung kamen. Dabei hat der Gemeinderat im Frühjahr 2008 nachträglich den Fördertopf aufgestockt, um für die 45 eingereichten Förderanträge dieses Fördersatz zu erreichen. Es ist zu empfehlen, bei mehreren möglichen Sanierungsmaßnahmen einen Energieberater einzuschalten, der dabei hilft, die geplanten Maßnahmen in eine Reihenfolge nach Prioritäten und zu erzielendem Effekt zu bringen. Dabei kann auch direkt ein Energieausweis erstellt werden, welcher für ältere Wohngebäude (mit Baubeantragung vor dem ) seit dem , bei neueren Wohngebäuden (mit Baubeginn ab dem ) ab dem bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung des Objekts verpflichtend ist. Bitte beachten Sie die zum Vorjahr erfolgten Änderungen bei den Anforderungen für Wärmedämmmaßnahmen und Fenstererneuerung. Die jetzt geforderten U-Werte liegen gleich oder etwas unter den Vorgaben der geplanten Energieeinsparverordnung 2009 der Bundesregierung. Damit tragen wir unserer Zielsetzung Rechnung, vor allem über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehende Vorhaben zu unterstützen. Außerdem wurden die Fördersätze für Wärmepumpen und Holzpelletheizungen überarbeitet. Wärmepumpen mit Tiefensonden werden nach Auskunft der hier zuständigen Unteren Wasserbehörde für das Gemeindegebiet aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht genehmigt. Daher wurde auch die Förderung solcher Anlagen gestrichen. Die Richtlinien, das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter (Rubrik: Wo finde ich was Umwelt und Energiesparen ). Gemeinde Gräfelfing Sachgebiet Umweltangelegenheiten und Abfallwirtschaft Ruffiniallee Gräfelfing Tel. 089 / oder -24 Fax 089 / oder sabine.strack@graefelfing.bayern.de oder thomas.leineweber@graefelfing.bayern.de Stand: Oktober 2008

3 Inhalt 1. Einleitung Abkürzungen Zielsetzung des Förderprogramms Förderfähige Maßnahmen Fristen und Berechnung des Fördersatzes Die Spielregeln: Voraussetzungen für den Förderantrag Antragstellung vor Maßnahmenbeginn Vollständigkeit aller Unterlagen Prüfung der Anträge Antragsberechtigte Frist zur Antragsabgabe vom Durchführung der Maßnahmen innerhalb eines Jahres Originalrechnung und Kopie nach Abschluss der Arbeiten Förderungen anderer Träger Beratung im Umweltausschuss Höchstsatz für eine Förderung durch die Gemeinde Kein Rechtsanspruch auf Förderung Ausgeschlossene Baumaterialien Förderungen und die jeweiligen Antragsunterlagen Liste der erforderlichen Unterlagen Förderfähige Maßnahmen Wärmedämmung Dächer Dämmung der Kellerdecke Außenwände und Fenster Sonderfall: Innendämmung bei denkmalgeschützten Gebäuden Passivhäuser Nutzung erneuerbarer Energien Automatisch beschickte Holzpelletheizungen Wärmepumpen, die mit Grundwasser oder solarer Erdwärme arbeiten Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie Sondermaßnahmen Übersicht über die Förderung von Einfamilienhäusern Weitere Informationen und Anlaufstellen...12

4 1. Einleitung 1.1 Abkürzungen EFH Einfamilienhaus ZFH Zweifamilienhaus DHH Doppelhaushälfte MFH Mehrfamilienhaus RMH Reihenmittelhaus REH Reiheneckhaus vrmh um mehr als 50 % versetztes Reihenmittelhaus NB Neubau WE Wohneinheit, abgeschlossene Wohneinheit mit mind. 50 qm Fläche (bei kleineren Wohnflächen werden zwei dieser Wohneinheiten als eine Wohnung im Sinne dieses Förderprogramms angesehen) 1.2 Zielsetzung des Förderprogramms Ziel des Programms ist es, den Einsatz von regenerativen Energiequellen zu fördern. Außerdem werden Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen, den Ausstoß von klimawirksamen Gasen, insbesondere CO 2 zu reduzieren. Mit den gemeindlichen Fördermitteln sollen daher möglichst große Energiespar-Effekte erreicht werden, Bürgerinnen und Bürger, die eigene, über das gesetzliche Maß hinausgehende Anstrengungen in dieser Richtung unternehmen, sollen von der Gemeinde hierin unterstützt werden. 1.3 Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb des Gemeindegebiets der Gemeinde Gräfelfing in privaten Wohngebäuden. Zusätzlich werden die Maßnahmen zur solarthermischen Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung, der Einbau einer Holzpelletheizung oder einer Wärmepumpe sowie die Errichtung von Passivhäusern ohne Einschränkung der Nutzungsart gefördert. Ausnahme: Hersteller von Anlagen, Bauteilen oder deren Komponenten sowie Personen, die diese planen, errichten oder damit Handel treiben, erhalten eine Förderung nur insoweit, als sie das Privathaus desjenigen betrifft. Zusätzlich muss in diesem Fall die Anlage eine Dimensionierung für ein Ein- bis maximal Zweifamilienhaus aufweisen. 1.4 Fristen und Berechnung des Fördersatzes Alle in der Zeit vom bis vollständig eingereichten Anträge werden berücksichtigt. Das folgende Beispiel zeigt, wie der auszuzahlende Betrag ermittelt wird: In der Eingangsfrist werden Anträge in einer Höhe von insgesamt eingereicht. Diese Summe geht von den im Programm genannten Höchstsätzen aus. Im Haushaltsplan der Gemeinde sind für die Förderung von Energiesparmaßnahmen aber nur vorgesehen. Also muss die Summe jedes einzelnen Förderantrags um einen bestimmten Faktor reduziert werden, damit alle frist- und ordnungsgemäß eingereichten Anträge berücksichtigt werden können und die Gewichtung der einzelnen Maßnahmen in den unterschiedlichen Fördersätzen gewahrt bleibt. 1

5 Dieser Faktor berechnet sich wie folgt: Summe aller Anträge Verfügbare Mittel Faktor = 0,714 Jeder Förderantrag wird also mit einem Faktor von 0,714 multipliziert. Um diesen Faktor vermindert sich der genannte Höchstsatz. Bei einem Fördersatz von bedeutet dies zum Beispiel, dass 1071 zur Auszahlung kommen (1.500 x 0,714 = 1071,00). So kann eine wesentlich größere Zahl an Förderanträgen berücksichtigt werden. 2. Die Spielregeln: Voraussetzungen für den Förderantrag 2.1 Antragstellung vor Maßnahmenbeginn Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Arbeitsbeginn durch eine Firma für die jeweiligen Arbeiten, der Abschluss eines Kaufvertrages oder der Einkauf des Baumaterials bei eigener Durchführung. Maßnahmen, die bereits vor der Antragstellung begonnen wurden, können nicht gefördert werden! Planung, Beantragung und Bewilligung der Baugenehmigung, Angebotseinholung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten dabei nicht als Beginn der Maßnahme. 2.2 Vollständigkeit aller Unterlagen Förderanträge werden nur entgegengenommen, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig mit eingereicht werden. Anträge, die bis zum Auslaufen der Antragsfrist nicht vollständig sind, werden ohne weitere Bearbeitung an den Antragsteller zurückgeschickt. Die Abgabe von Anträgen oder nachzureichenden Unterlagen nach Ablauf der Antragsfrist ist nicht möglich. 2.3 Prüfung der Anträge Die Anträge werden durch das Sachgebiet Umwelt der Gemeinde und in bestimmten Fällen durch die Stadtwerke München Versorgungsgesellschaft mbh geprüft. Falls erforderlich werden technische Vorgaben zur Durchführung der Maßnahme festgelegt. Von der Einhaltung der Vorgaben hängt dann die Förderung der Maßnahmen ab. Bei wiederholter Bearbeitung des Antrages (Änderungswunsch, nicht Einhalten vereinbarter Termine o.ä.) werden von der Fördersumme 50,00 einbehalten. Nach erfolgreicher Prüfung der Anträge wird der Reduzierungsfaktor errechnet. Die resultierenden Fördersummen werden den einzelnen Antragstellern schriftlich in Aussicht gestellt. 2.4 Antragsberechtigte Antragsberechtigt ist (sind) der (die) Gebäudeeigentümer, Mieter, sofern die Einverständniserklärung des Vermieters vorliegt und unter bestimmten Voraussetzungen (s. Seite 9) Betreiber der Anlage bei Bürgerbeteiligungsanlagen. 2

6 2.5 Frist zur Antragsabgabe vom Berücksichtigt werden Anträge, die in der Zeit vom bis vollständig eingereicht oder eingeschickt werden. Adresse: Gemeinde Gräfelfing, Ruffiniallee 2, Gräfelfing, Zimmer 20 und Durchführung der Maßnahmen innerhalb eines Jahres Die Maßnahmen, für die ein Zuschuss in Aussicht gestellt wurde, sind innerhalb eines Jahres zu realisieren. Die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Maßnahme um ein weiteres Jahr ist nur in Ausnahmefällen nach schriftlicher Begründung möglich. 2.7 Originalrechnung und Kopie nach Abschluss der Arbeiten Nach dem vollständigen Abschluss der Arbeiten sind die Originalrechnung und eine Kopie der Rechnung sowie die geforderten Bestätigungen bei der Gemeinde Gräfelfing einzureichen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten wird bei einer Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Gräfelfing oder einen beauftragten Mitarbeiter der SWM Versorgungsgesellschaft mbh überprüft. Anschließend wird die Auszahlung des Förderbetrages auf das angegebene Konto durch das Sachgebiet Umwelt veranlasst. 2.8 Förderungen anderer Träger Der Antragsteller verpflichtet sich, andere beantragte und gewährte Förderungen anzugeben. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, bei Gewährung einer Förderung durch einen anderen Förderungsträger vermindert sich der gemeindliche Förderbetrag um den Betrag des anderen Förderungsträger. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, die Vorschriften anderer Förderungsträger, bei denen er Förderungen beantragt, zu beachten. Die Inanspruchnahme von Kreditprogrammen, Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung sowie ein Teilschuldenerlass schließen die Förderung durch das gemeindliche Förderprogramm nicht aus. Der Antragsteller verpflichtet sich gewährte Fördermittel zurückzuzahlen, wenn diese nicht zweckentsprechend verwendet worden sind. 2.9 Beratung im Umweltausschuss Sollte ein Förderantrag weiterer Beratung bedürfen, so wird er vom Ausschuss für überörtliche Angelegenheiten und Umweltfragen in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das Gleiche gilt für die Förderung von Sondermaßnahmen Höchstsatz für eine Förderung durch die Gemeinde Bei der Beantragung von Zuschüssen für mehrere Maßnahmen gilt ein Höchstsatz von 5000 pro Objekt und Jahr Kein Rechtsanspruch auf Förderung Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Gräfelfing. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Ein Zuschuss wird vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. 3

7 2.12 Ausgeschlossene Baumaterialien Die Maßnahmen werden beim Einsatz folgender Materialien / Stoffe nicht gefördert: (H)FCKW-/ CKW-geschäumte Dämmstoffe Asbestzementplatten Materialien / Stoffe ohne Zulassung Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 Tropenholz; vom FSC (Forest Steward Ship Council) zertifiziertes Holz ist zulässig Faserdämm-Materialien, die nicht die Kriterien nach Anhang V. Nr. 7.1 Gefahrstoffverordnung erfüllen. Hinweis: Für den Einbau von Glas- und Steinwolle-Produkten zur Wärmedämmung sollte ein Atemschutz getragen werden, da hierbei Faserteilchen freigesetzt werden, die krebserregend sein können Förderungen und die jeweiligen Antragsunterlagen Im Folgenden sind die zum jeweiligen Förderantrag erforderlichen Anlagen (s.u.) aufgeführt. Wärmedämmung Dach 1+3+4(+6)+8 Wärmedämmung Außenwände, Fenster 1+3+4(+6)+8+9 Passivhaus Holzpelletheizung Wärmepumpe 1+2+ ggf. Genehmigung LRA Thermische Solaranlage Fotovoltaikanlage 1+2 Strom aus Fotovoltaik Liste der erforderlichen Unterlagen (1) Kostenvoranschlag (2) Technische Beschreibung der Anlage (Datenblatt) (3) Nachweis(e) über Wärmeleitfähigkeitsgruppe(n) der Dämmstoffe (4) Berechnung(en) der Wärmedurchgangszahl(en) (= U-Werte der Bauteile) (5) Berechnungen zum Endenergiebedarf (Heizung und Warmwasser) oder Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Strom). Nach Baufertigstellung ist weiterhin der Nachweis über die ausreichende Luftdichtigkeit des fertigen Gebäudes mittels Blower-Door-Test (n50-(druckdifferenz-) Kennwert) zu erbringen. (6) Bauplan mit nachprüfbaren Flächen- und Volumenberechnungen (nur bei flächenabhängiger Förderung notwendig) (7) Berechnung der Energieeinsparung bzw. des Deckungsgrades (8) Bestätigung, dass keine nach 2.12 ausgeschlossenen Materialien eingesetzt werden (9) Nachweise über die Vermeidung von Wärmebrücken im Bereich der Fensterlaibungen, des Perimeteranschlusses, des Anschlusses der Außenwanddämmung an die Dachkonstruktion und der Rollladenkästen und führungen (Detailpläne). (10) Die Anlage betreffende Bescheinigungen und Protokolle des Bezirkskaminkehrermeisters (11) Zählerstände und Abrechnung des Energieversorgungsunternehmens über die Förderung nach EEG 4

8 3. Förderfähige Maßnahmen 3.1 Wärmedämmung Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Altbauten (Dach, Kellerdecke, Außenwände, Fenster), soweit sie nicht bereits durch die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vorgeschrieben werden. Altbauten im Sinne dieses Förderprogramms sind Gebäude, die älter als 30 Jahre sind. Achtung, Terminvereinbarung! Bei Einbau bzw. vor der Verkleidung wird das Dämmmaterial durch einen Mitarbeiter des Sachgebietes Umwelt der Gemeinde besichtigt. Deshalb ist der Termin des Einbaus rechtzeitig (zwei Wochen vor Beginn) im Sachgebiet Umwelt mitzuteilen Dächer Die Wärmedämmung an bestehenden Dächern wird gefördert, wenn sie die gesamte Dachfläche bzw. die gesamte Dachgeschossbodenfläche bei unbeheiztem Dachraum umfasst. Wird der Giebel mitgedämmt, wird ein Aufschlag auf den Fördersatz von 10 % gewährt. Die Förderung erfolgt nach den folgenden maximalen Wärmedurchgangszahlen und beträgt maximal 3.000,- pro Objekt, sowie 5.000,- pro Antragsteller und Jahr. 1) Aufsparren-Dämmung, Dämmung von Dachgeschossbodenflächen bei unbeheiztem Dachraum, Dämmung von Flachdächern: Alle Gebäudetypen außer MFH: U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe 1.000,- pro Gebäude U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe 1.000,- pro Gebäude MFH: U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe 5,- pro qm Dämmfläche U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe 5,- pro qm Dämmfläche Bei Selbsteinbau: Maximale Förderhöhe ist der Rechnungsbetrag 2) Zwischensparren-Dämmung: Alle Gebäudetypen außer MFH: U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe 1.000,- pro Gebäude U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe 1.000,- pro Gebäude MFH: U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe 7,50 pro qm Dämmfläche U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe 7,50 pro qm Dämmfläche Bei Selbsteinbau: Maximale Förderhöhe ist der Rechnungsbetrag 5

9 3.1.2 Dämmung der Kellerdecke Die Dämmung der Kellerdecke wird mit 300,00 pauschal gefördert Außenwände und Fenster Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Außenwänden und Fenstern werden gefördert, wenn sie die gesamten Außenwand- und Fensterflächen des Gebäudes betreffen und wenn Wärmedurchgangszahlen erreicht werden, die gleich oder kleiner als die folgenden Werte sind: Außenwand (herkömmliche Dämmstoffe): U-Wert = 0,25 Außenwand (Naturdämmstoffe): U-Wert = 0,28 (Dach-)Fenster: U-Wert = 1,30 Der Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtfensters (Verglasung, Randverbund, Sprossen, Rahmen) ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder nach DIN EN ISO zu ermitteln. Wärmebrücken im Bereich der Fensterlaibungen, des Perimeteranschlusses und des Anschlusses der Außenwanddämmung an die Dachkonstruktion sind nachweisbar zu vermeiden. Bei Einbau von energetisch verbesserten Fenstern besteht die Gefahr von (verstärkter) Schimmelbildung an Außenecken und Außenwänden. Auf ausreichendes Stoßlüften (mehrmals pro Tag) ist daher zu achten! 1) Dämmung der Außenwand mit Fenstererneuerung: EFH, ZFH 4.000,- pro Gebäude REH, DHH, vrmh 3.000,- pro Gebäude RMH 1.900,- pro Gebäude MFH 20,- pro qm Außenwand Bei Selbsteinbau: Maximale Förderhöhe ist der Rechnungsbetrag 2) Dämmung der Außenwand ohne Fenstererneuerung: EFH, ZFH 1.800,- pro Gebäude REH, DHH, vrmh 1.300,- pro Gebäude RMH 900,- pro Gebäude MFH 9,- pro qm Außenwand Bei Selbsteinbau: Maximale Förderhöhe ist der Rechnungsbetrag Für beide genannten Maßnahmen (Außenwanddämmung mit / ohne Fenstererneuerung) gilt: Als Bezugsfläche zur Bestimmung der Fördersumme bei Mehrfamilienhäusern gilt die übermessene Außenwandfläche. Höchstsätze für die Dämmung nach o.g. Kriterien sind 5.000,- je Objekt, Antragsteller und Jahr. 6

10 3) Fenstererneuerung ohne Außenwanddämmung Erfolgt der alleinige Fenstertausch unter oben genannten Kriterien (U-Wert, Wärmebrücken) ergibt sich folgende Förderhöhe, wenn alle Fenster des Gebäudes erneuert werden: EFH, ZFH 1.200,- pro Gebäude REH, DHH, vrmh 800,- pro Gebäude RMH 600,- pro Gebäude MFH 7,- pro qm Fensterfläche Bei Selbsteinbau: Maximale Förderhöhe ist der Rechnungsbetrag. Maximal 2.500,- pro Objekt; maximal 5.000,00 je Antragsteller und Jahr Bei Einbau von energetisch verbesserten Fenstern besteht die Gefahr von (verstärkter) Schimmelbildung an Außenecken und Außenwänden. Auf ausreichendes Stoßlüften (mehrmals pro Tag) ist daher zu achten! Sonderfall: Innendämmung bei denkmalgeschützten Gebäuden Bei Durchführung einer Innendämmung ist die Maßnahme dann förderfähig, wenn die gesamte Wand nach der Maßnahme einen maximalen U-Wert von 0,36 erreicht. Es wird empfohlen, für die innenseitige Dämmung ein Material zu wählen, dass die Gesundheit nicht durch schädliche Ausdünstungen beeinträchtigt. Bei Innendämmungen ist eine fachliche Begleitung durch einen Bauphysiker dringend empfohlen! Förderhöhe: 4,- pro qm Außenwand bei Selbsteinbau: max. Rechnungsbetrag Maximal 2.500,- pro Objekt; maximal 5.000,00 je Antragsteller und Jahr 3.2 Passivhäuser Gefördert werden Gebäude, deren Rest-Heizwärmebedarf so gering ist, dass auf ein separates Heizungssystem verzichtet werden kann. Das ist gewährleistet, wenn der wohnflächenbezogene Heizwärmebedarf des Gebäudes einen Wert von 15 kwh/m²a nicht überschreitet und somit über das aus lufthygienischen Gründen ohnehin erforderliche Lüftungssystem zugeführt werden kann. Es wird daher der Nachweis eines nach der europäischen Norm EN 832 (oder eines gleichwertigen, auf dieser Norm basierenden Rechenverfahrens) berechneten wohnflächenbezogenen Energiekennwertes Heizwärme ( 15 kwh/m²a) gefordert. Die ausreichende Luftdichtigkeit des fertigen Gebäudes (n50- (Druckdifferenz-) Kennwert 0,6 1/h ist durch ein geeignetes Ingenieurbüro mittels Blower- Door-Test nachzuweisen. Dem Förderantrag sind darüber hinaus nachvollziehbare Berechnungen zum Endenergiekennwert [kwh/m²a] (für Heizung und Warmwasser) oder alternativ zum Primärenergiekennwert [kwh/m²a] (Heizung, Warmwasser, Strom) des Gebäudes beizufügen. 7

11 Gute Passivhausplanung ist mehr als die Zusammenstellung Passivhaus-geeigneter Komponenten. Es wird daher empfohlen, über die geforderten Nachweise hinaus Zertifizierungsinstrumente für die Planung und Bauausführung in Anspruch zu nehmen. EFH, ZFH 4.200,- pro Gebäude REH, DHH, vrmh 3.000,- pro Gebäude RMH 2.500,- pro Gebäude MFH 800,- pro WE Gewerbegebäude 30,- je qm Bruttogeschossfläche (BGF) Max ,- pro Antragsteller und Jahr 3.3 Nutzung erneuerbarer Energien Automatisch beschickte Holzpelletheizungen Gefördert wird der Einbau von automatisch beschickten Holzpelletheizungen. Förderhöhe 2.000,- je Anlage Wärmepumpen, die mit Grundwasser oder solarer Erdwärme arbeiten Unter folgenden Voraussetzungen werden Wärmepumpen, die als Energiequelle Grundwasser oder solare Erdwärme nutzen, gefördert: Leistungszahl der Wärmepumpe: mindestens 4,0 Heizungssystem mit großen Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandheizung) Maximale Vorlauftemperatur des Heizungssystems: 45 C Für die Nutzung des Grundwassers ist das Genehmigungsverfahren des Landratsamts München zu beachten. Weitere Informationen hierzu sind im Merkblatt des Landratsamts zu finden. Es ist eine Beschreibung der Anlage und die Einbindung in das Gesamtenergie-Konzept des Hauses vorzulegen (z.b. Brauchwassererwärmung, Art der Zusatzheizung für kalte Witterung). Förderhöhe 1.000,00 für eineanlage mit einer Leistungszahl von ,00 für eine Anlage mit einer Leistungszahl größer Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie Hinweis: Der Antrag auf Bezuschussung nach diesem Förderprogramm entbindet nicht von der möglicherweise in Einzelfällen bestehenden Pflicht zur bau- oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigung der Solaranlage. Informationen hierzu bekommen Sie im Bauamt der Gemeinde Gräfelfing (Bauberatung, Tel.089 / / -42). 8

12 1) Thermische Solaranlagen Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen mit Bauartzulassung zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung. Solaranlagen zur Schwimmbadwasser-Heizung sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung: Vorlegen einer Berechnung der Energieeinsparung (kann der Anbieter erstellen) Ausstattung der Solaranlagen mit Wärmemengenzähler oder Funktionskontrollgerät Mindestdeckungsgrad des nachgewiesenen Energiebedarfs zur Warmwasserbereitung durch die Solaranlage: - 50 % für Gebäude mit bis zu zwei WE - 30 % für die übrigen Gebäudetypen Mindestdeckungsgrad des Heizenergiebedarfs bei Anlagen zur Heizungsunterstützung: - 10 % für alle Gebäudde Förderhöhe: Anlagen zur Warmwasserbereitung Gebäude mit 1 und 2 WE 1.500,- pro Gebäude alle anderen Gebäudetypen 220,- je qm Kollektorfläche Anlagen zur Heizungsunterstützung für alle Gebäudetypen 220,- je qm Kollektorfläche Für jede Solaranlage werden die genannten Fördersätze bezahlt, sofern sie 30 % des Schlussrechnungsbetrages oder die Summe von 5000,- nicht überschreiten. 2) Fotovoltaikanlagen Gefördert wird der Einbau von Fotovoltaikanlagen zur Netzeinspeisung und zur eigenen Nutzung des erzeugten Stroms mit einer Spitzenleistung von mind. 1,0 kw p. Anlagen mit Batteriespeicherung werden nicht gefördert. Förderhöhe 800,- je Anlage 3) Sonderfall: Gemeinschaftsanlagen in Gräfelfing Gefördert werden Anteile an Gemeinschaftsanlagen in Gräfelfing, soweit die Anteile Gräfelfinger Bürgern gehören. Dies gilt nur für Gemeinschaftsanlagen von nicht gewerblichen Trägern und Betreibern. Es handelt sich um Gemeinschaftsanlagen im Sinne dieser Richtlinie, wenn mindestens fünf (nicht verwandte) Bürger beteiligt sind. Über andere Modelle entscheidet der Umweltausschuss. Förderhöhe 100,- je 0,1 kw p Maximal 5.000,- pro Anlage 9

13 4) Zuschuss für Strom aus Fotovoltaik (gilt nicht für Gemeinschaftsanlagen) Der Zuschuss beträgt 40,00 ct / kwh bis zu einem Höchstsatz von 800,00 pro Jahr. Diese Förderung wird drei Jahre lang gewährt. Dem Antrag auf Auszahlung der Solarstromvergütung sind folgende Angaben, bzw. Unterlagen beizufügen: Zählerstand bei Einbau des Zählers Kopie der Abrechnung mit dem Energieversorgungsunternehmer über die eingespeisten kwh incl. der Zählerstände Zählerstand bei der letzten Abrechnung Zählerstand aktuell sowie die Differenz zur letzten Abrechnung Die Auszahlung der gemeindlichen Förderung für Strom aus Fotovoltaik erfolgt auf Basis der Abrechnung mit dem Energieversorgungsunternehmen, der Zuschussantrag bei der Gemeinde ist also für den gleichen Zeitraum zu stellen. Die Abrechnung mit Zählerständen wird dem Zuschussantrag beigefügt. Die Gemeinde Gräfelfing behält sich vor, stichprobenartig die Zählerstände abzulesen. 3.4 Sondermaßnahmen Sondermaßnahmen sind nach Einzelfallentscheidung förderfähig, wenn damit ein hohes Maß an Energieeinsparung verwirklicht werden kann. Zur Ermittlung der Fördersumme ist eine Aufstellung von Kosten und Erträgen (Wirtschaftlichkeitsberechnung) sowie eine aussagefähige Anlagenbeschreibung vorzulegen. Außerdem können öffentlichkeitswirksame Maßnahmen gefördert werden, die dem Ziel des Energiesparens oder der Information darüber dienen (z.b. Energiesparwettbewerb oder Anzeigetafeln, die den Energieertrag einer lokalen Anlage anzeigen). 10

14 4. Übersicht über die Förderung von Einfamilienhäusern Maßnahme Erläuterungen Fördersatz Dachdämmung Kellerdeckendämmung Dämmung der Außenwände mit Fenstererneuerung Dämmung der Außenwände ohne Fenstererneuerung Erneuerung der Fenster ohne Außenwanddämmung Innendämmung bei denkmalgeschützten Häusern Aufsparrendämmung: U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe Zwischensparrendämmung U-Wert = 0,20 Herkömmliche Dämmstoffe U-Wert = 0,24 Naturdämmstoffe U-Wert = 0,25 Herkömmliche Dämmstoffe U-Wert = 0,28 Naturdämmstoffe U-Wert = 0,25 Herkömmliche Dämmstoffe U-Wert = 0,28 Naturdämmstoffe U-Wert (Dach-)Fenster = 1, U-Wert (Außenwand) = 0,36 max pro Objekt 4 pro qm Außenwand Passivhaus Holzpelletheizung Wärmepumpe Thermische Solaranlage Nutzung von Grundwasser oder solarer Erdwärme Leistungszahl größer als 4,0 Leistungszahl größer als 5, zur Warmwasserbereitung 1500,00 zur Heizungsunterstützung max. 30 % des Rechnungsbetrages, max je qm Kollektorfläche Fotovoltaikanlage Ab 1,0 kw p 800,00 Strom aus Fotovoltaik max. 800,00 / Jahr, Laufzeit 3 Jahre 40 ct je kwh 11

15 5. Weitere Informationen und Anlaufstellen Förderung der Vor-Ort-Energieberatung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referate 433/434/435, Frankfurter Straße 29 35, Eschborn, Telefon: , Fax: , Einspeisevergütung für Solarstrom Die gesetzlich festgelegte Vergütung für Solarstrom wird vom örtlichen Netzbetreiber, hier E.ON Bayern AG, gezahlt. Die Anlagen müssen vor Inbetriebnahme abgenommen werden. Auskunft erhalten Sie von E:ON Bayern unter: 089 / Bayerisches Modernisierungsprogramm Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen Bayerisches Staatsministerium des Innern, Odeonsplatz 3, München, Postanschrift: Postfach, München Telefon (zentral): (089) , Telefax (zentral): (089) poststelle@stmi.bayern.de, Zinsverbilligte Darlehen für Investitionen zur CO 2 -Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden in den alten Bundesländern und Berlin (West) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Postfach , Frankfurt am Main, Info-Tel ; Weitere Beratungsstellen Bauzentrum der Landeshauptstadt München Willy-Brandt-Allee 10, München, Tel: (089) , Fax: (089) , bauzentrum.rgu@muenchen.de Öffnungszeiten Montag - Samstag Uhr Verbraucherzentrale Bayern e.v., Mozartstr. 9, München, Tel Umweltinstitut München e.v., Landwehrstr. 64 a, München, Tel.: (089) , Fax: (089) , info@umweltinstitut.org WIE Würmtaler Innovative Energien e.v: Ansprechpartner: Harald Zipfel, Tel.: , zipfel@e3i.de 12

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