Zwischenbilanz zur Umsetzung des Integrationsgesetzes 2015

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1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales Zwischenbilanz zur Umsetzung des Integrationsgesetzes Ausgangslage Am 1. Januar 2015 ist das kantonale Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist dem Grundsatz Fördern und Fordern verpflichtet. Es setzt zudem den Fokus auf die Prävention, indem es im Rahmen eines dreistufigen Modells für die Integration dem so genannten «Berner Modell» besondere Massnahmen für neu aus dem Ausland zuziehende Personen vorsieht. Auf der ersten Stufe des Berner Modells findet ein obligatorisches Erstgespräch bei der Gemeinde statt. Die zuständige Stelle der Gemeinde informiert die neuzugezogene Person über ihre Rechte und Pflichten und die vorhandenen Integrationsangebote vor Ort. Sie hat ausserdem die Aufgabe, den Informationsbedarf der neuzugezogenen Person einzuschätzen. Wenn die zuständige Stelle der Gemeinde zum Schluss kommt, dass die Person zusätzliche Informationen benötigt, weist sie sie einer der vier regionalen Ansprechstellen für Integration zu. Bei Personen mit einem Rechtsanspruch auf Aufenthalt kann sie eine solche Zuweisung empfehlen, Personen ohne Rechtsanspruch auf Aufenthalt kann sie dazu verpflichten. Damit geht es zur zweiten Stufe: in der Ansprechstelle für Integration wird die Person beraten und bei der Umsetzung ihrer Integrationsziele begleitet. Ist die betroffene Person nicht willens oder nicht in der Lage, die gemeinsam definierten Ziele zu erfüllen, kann die Migrationsbehörde mit Personen ohne Rechtsanspruch auf Aufenthalt eine Integrationsvereinbarung abschliessen dies ist die dritte Stufe des Berner Modells. Die neuzuziehende Person kann im Rahmen dieser Integrationsvereinbarung zu Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Die Einhaltung der Vereinbarung wird im Verfahren betreffend Erteilung, Verlängerung und Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen berücksichtigt. Abbildung 1: Berner Modell der Integration Nebst der Beratung von neu aus dem Ausland zugezogenen Personen sieht das Integrationsgesetz auch die Beratung von Privatpersonen (sog. Selbstanmelder/innen) und von privaten und öffentlichen Organisationen zu Fragen der Integration vor. Diese Beratungsleistungen werden ebenfalls durch die vier regionalen Ansprechstellen Integration angeboten. 1

2 Das vorliegende Factsheet zeigt - gestützt auf die Berichterstattung der Gemeinden und der Ansprechstellen Integration - die wichtigsten Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem ersten Umsetzungsjahr des Integrationsgesetzes auf. 2. Erste Stufe: Umsetzung der Erstgespräche Insgesamt kann nach dem ersten Jahr der Umsetzung der Erstgespräche durch die Gemeinden eine gute Zwischenbilanz gezogen werden: 206 Gemeinden haben gesamthaft Erstgespräche mit Personen durchgeführt. Mehr als die Hälfte der Erstgespräche wurden in den 10 grössten Städten durchgeführt (vgl. Abb.2). In den meisten Fällen dauern die Erstgespräche durchschnittlich 10 bis 20 Minuten, für die Vor- und Nachbereitung der Erstgespräche wenden die Gemeinden ebenfalls einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 10 bis 20 Minuten auf. Bei den kleineren Gemeinden mit weniger Routine dauert die Vor- und Nachbereitung deutlich länger Personen (36%) wurden an eine Ansprechstelle Integration zugewiesen (empfehlend und verpflichtend). Davon wurden 812 Personen (39%) verpflichtet, eine Ansprechstelle Integration aufzusuchen (61%) Personen wurden empfohlen, eine Ansprechstelle aufzusuchen. Das Verhältnis der Neuzuzüger/innen bzgl. Geschlecht ist ausgeglichen: 48% der begrüssten Personen sind Frauen, 48% Männer und 4% sind Kinder. Abbildung 2: Anteil der 10 grössten Städte an den Gemeinden, die Erstgespräche durchgeführt haben (N= 206) Berner Modell 46% 1% 4% 1% 3% 28% 6% 1% 6% 2% 2% Bern Biel / Bienne Burgdorf Köniz Langenthal Lyss Ostermundigen Spiez Thun / Thoune Zollikofen Restliche Gemeinden 2.1 Einschätzung der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, den Ansprechstellen Integration und den Migrationsbehörden verlief im ersten Umsetzungsjahr gut. Die Abläufe der Erstgespräche und die etablierten Kommunikationsgefässe funktionieren insgesamt gut. Die vom Kanton durchgeführten Schulungen zur Vorbereitung der Erstgespräche wurden von den Gemeindeangestellten geschätzt und brachten ihnen Sicherheit. Die zur Verfügung gestellten Instrumente (Toolbox Erstgespräche, FAQs, Infomails) haben sich bewährt. Gemeinden mit mehr Praxis haben schneller an Routine gewonnen. Für kleinere Gemeinden ist die Aufgabe aufgrund der fehlenden Routine dagegen anspruchsvoll. In den meisten Gemeinden wurden die personellen Ressourcen im Hinblick auf die neue Aufgabe nicht ausgebaut. Ausnahme stellten die Städte dar, welche aufgrund der grösseren Zahl der Neuzugezogenen ihre Ressourcen ausbauen mussten (i.e. Stadt Bern, Biel). Seite 2 von 6

3 2.2 Herausforderungen und Optimierungsbedarf Im ersten Umsetzungsjahr stellte insbesondere die anspruchsvolle Definition der Zielgruppe der Erstgespräche eine Herausforderung dar. Der Kanton konnte hier jedoch jeweils rasch zur Klärung beitragen und hat entsprechende Hilfsmittel zur Definition der Zielgruppe zur Verfügung gestellt. Wenn am Erstgespräch keine Verständigung in einer Amtssprache möglich ist, können die Gemeinden eine/n interkulturelle/n Dolmetscher/in an das Erstgespräch beiziehen, welche durch den Kanton abgegolten wird. Im ersten Umsetzungsjahr wurde von dieser Möglichkeit noch wenig Gebrauch gemacht: 15% der Gemeinden, die Erstgespräche durchgeführt haben, haben eine/n interkulturelle/n Dolmetscher/in beigezogen; es wurden gesamthaft 79 Erstgespräche mit Dolmetscher/in durchgeführt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass grössere Einwohnerdienste mehrere Sprachen mit ihrem eigenen Personal abdecken und so keinen Dolmetschbedarf haben. Hürden stellen hier der vergrösserte administrative Aufwand, aber auch das noch fehlende Vertrautsein mit der Dolmetschsituation dar. Der Miteinbezug von interkulturellen Dolmetscher/innen soll durch verstärkte Sensibilisierung und eine Vereinfachung der Abläufe gefördert werden. Die Gemeinden würden es begrüssen, wenn es die Möglichkeit der verpflichtenden Zuweisung auch für Personen mit einem Rechtsanspruch auf Aufenthalt geben würde, da sie auch bei einzelnen EU/EFTA-Bürger/innen einen dringenden Beratungsbedarf sehen. Die Mehrheit der EU/EFTA-Bürger/innen hat jedoch gute Sprachkenntnisse und findet sich gut zu Recht. Manche Gemeinden würden es auch begrüssen, wenn sie von der Ansprechstelle eine Rückmeldung erhalten nach dem erfolgten Beratungsgespräch. Dies ist jedoch aus Gründen des Datenschutzes problematisch. 3. Zweite Stufe: Umsetzung der Beratung bei den Ansprechstellen Integration Die Beratungsleistungen gemäss Integrationsgesetz werden durch vier regionale Ansprechstellen für die Integration wahrgenommen 1, welche sich gut auf ihre neuen Aufgaben ausgerichtet haben. Die Bilanz nach dem ersten Umsetzungsjahr fällt auch in diesem Bereich insgesamt positiv aus. 3.1 Beratungsleistungen bei neuzugezogenen Personen in der Ansprechstelle Integration Im Rahmen des Berner Modells wurden nach der Zuweisung durch eine Gemeinde gesamthaft 963 Personen bei einer Ansprechstelle beraten. Bei den verpflichtenden Zuweisungen durch die Gemeinden erschienen 97% der Neuzuzüger/innen bei der Ansprechstelle (789 von 812). Bei den empfohlenen Zuweisungen durch die Gemeinden suchten 13% der Neuzuzüger/innen die Ansprechstelle Integration auf (164 von Personen). Die meisten Kund/innen, die von der Ansprechstelle Integration im Berner Modell beraten wurden, kommen aus Drittstaaten (87%), sind zwischen 20 und 39 Jahre alt (82%) und über den Familiennachzug in die Schweiz zugezogen (68%) (siehe hierzu auch Abb.3). 1 Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern, (KI Stadt Bern), Kompetenzzentrum Integration Thun- Oberland (KIO, Region Thun-Oberland), Multimondo (Region Biel-Seeland-Berner Jura) und die Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen (Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen (isa, Region Mittelland-Emmental-Oberaargau) Seite 3 von 6

4 In den Beratungen der Ansprechstellen Integration im Berner Modell gab es im 2015 mehr Frauen (62%) als Männer (38%). Die meisten Integrationsmassnahmen erfolgten in den Bereichen Sprache und Arbeit (vgl. Abb. 4) 72% der Dienstleistungen im Berner Modell waren Standortbestimmungsgespräche, bei ca. 1/5 der beratenen Personen waren weitere Gespräche notwendig. Abbildung 3: Aufenthaltszweck der Neuzuziehenden, die bei einer Ansprechstelle beraten wurden (N=984, Mehrfachnennungen) 3% 1% Berner Modell 8% 6% Familiennachzug Erwerbstätigkeit 14% 68% Aus- und Weiterbildung Vorbereitung Heirat Anderes Stellensuche Abbildung 4: Beratungsthemen der neuzugezogenen Personen (N=1808) Berner Modell 40% 35% 30% 20% 10% 17% 13% 10% 10% 5% 5% 2% 2% 0% Seite 4 von 6

5 3.2 Beratungsleistungen bei Selbstanmelder/innen und bei privaten und öffentlichen Organisationen zu Fragen der Integration: 2015 wurden Selbstanmelder/innen bei den Ansprechstellen beraten. Die meisten Kund/innen sind aus Drittstaaten und zwischen 20 und 39 Jahre alt. Die meisten Personen verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung B (vgl. Abb.5). Es suchten mehr Frauen (57%) als Männer (43%) eine Ansprechstelle auf. Die Themenbereiche, zu welchen die meisten Beratungen stattgefunden haben, betreffen den Aufenthaltsstatus, Bewilligungen und Einbürgerungen, gefolgt von Themen wie Familie, Arbeit und Sprache (vgl. Abb.6). 270 Stunden Fachberatung erfolgten 2015 für private und öffentliche Organisationen bei den Ansprechstellen Integration. 193 Stunden Projektberatung führten die Ansprechstellen Integration für Projektträgerschaften zur Entwicklung und Durchführung eines Projekts durch. Abbildung 5: Aufenthaltsstatus der Personen, die sich selber bei der Ansprechstelle anmeldeten (N=2396) Selbstanmelder/innen 16% B-Status C-Status 10% 10% 49% Flüchtlinge/VA Schweizer/in 15% Andere (L, N, unbekannt) Abbildung 6: Beratungsthemen bei Personen, die sich selber bei der Ansprechstelle anmeldeten (N=8103) Selbstanmelder/innen Einschätzung der Zusammenarbeit Aus Sicht der Ansprechstellen funktionierte die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Migrationsbehörden kooperativ, problemlos und unkompliziert. Auch die Vernetzung und der Austausch mit den anderen Ansprechstellen wurden als sehr positiv wahrgenommen. Seite 5 von 6

6 3.4 Herausforderungen und Optimierungsbedarf Im ersten Umsetzungsjahr des Integrationsgesetzes zeigte sich für die Ansprechstellen, dass der administrative Aufwand deutlich höher ausfiel als erwartet. Eine Herausforderung stellt die vergleichsweise tiefe Quote der Personen, die die Ansprechstelle nach einer empfehlenden Zuweisung durch die Gemeinde aufsuchen. Ebenso gibt es einen recht hohen Anteil an Personen, die die Termine nicht wahrnehmen. Dies hängt mit organisatorischen Fragen zusammen, aber auch mit der Tatsache, dass der Zeitpunkt für die Erstgespräche relativ früh ist in einer Phase, in welcher die Personen noch mit anderen Fragen befasst sind wie etwa der Wohnungssuche. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird geprüft, ob anhand einer vereinfachten Anmeldung via Onlinetools die Aufsuchquote verbessert werden kann. Viele Ratsuchende haben zudem ungenügende oder sehr knappe finanzielle Mittel um die Integrationsmassnahmen zu realisieren. Ein weiteres Problem ist, dass in manchen Regionen zu wenige Sprachkurse und Angebote zur Arbeitsintegration bestehen. Das betrifft beispielsweise die Tourismusregionen im Berner Oberland, wo der Besuch von Kursen durch die unregelmässigen Arbeitszeiten zusätzlich verschärft wird. 4. Dritte Stufe: Umsetzung der Integrationsvereinbarungen Der Abschluss der Integrationsvereinbarung ist an die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung geknüpft. Das heisst, mit der Eröffnung der Integrationsvereinbarung wird grundsätzlich bis zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zugewartet. Aus diesem Grund wurde im ersten Jahr der Umsetzung des Integrationsgesetzes noch keine auf das Integrationsgesetz abgestützte Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Seite 6 von 6

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