Mitnahme von E-Scootern in Kassel. Christa Ambrosius / / Seite 0
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- Arwed Lang
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1 in Kassel Christa Ambrosius / / Seite 0
2 Mitnehmen oder nicht? VDV empfiehlt am seinen Mitgliedern E-Scooter in Linienbussen nicht mitzunehmen. KVG berät im Dezember über Mitnahme. Mitnahmeverbot in 01/2015. Fahrpersonal war überfordert und nahmen teilweise auch keine E-Rollstühle mit. Ab 02/15 wieder Mitnahme, weil kein wirkliches Risiko erkennbar war. Zunächst Vorgabe getrennte Beförderung nach Interpretation STUVA- Gutachten. Ab 03/15 klare Vorgaben, wer, wie mitgenommen wird.
3 Durchführung eigener Versuche Scooter 1010 mm (Gewicht 50 kg) und 1290 mm (Gewicht 110 kg). Einfahrversuche für Aufstellungsfindung bei schlechter Manövrierfähigkeit (Rampensteigung 17 % bei Bus-, % beim Tramversuch). Test zu Quer- und Längsbeschleunigung mit Kippen. Kippen beim Bus bei übertriebener Kurvenfahrt (25 km/h in sehr engem Kreisverkehr in Tempo 30 Straße) Scooter lässt sich mit den beiden Bügeln sehr leicht stabilisieren. Träge Masse bei der Straßenbahn führt zu keinen Auffälligkeiten bei richtiger Aufstellung. Eigene Versuche helfen bei der objektiven Einordnung des Themas.
4 Mitnahmebedingungen bei der KVG Mitnahme nur von Scootern bis 6 km/h ohne Straßenzulassung. Scooter, die länger als 1,2 m sind, müssen nicht mitgenommen werden. Dreirädrige Scooter werden nicht mitgenommen. Das Gewicht, bestehend aus Fahrzeug und Person, darf 300 kg nicht überschreiten. Scooter müssen rückwärts über die Klapprampe in das Fahrzeug gefahren werden. Das Ausfahren geschieht vorwärts. Das Aufstellen im Mehrzweckbereich erfolgt mit dem Rücken zur Fahrtrichtung. Sofern Prallplatten vorhanden sind, erfolgt das Aufstellen vor diesen. Sofern Gurte (in Bussen) zur Sicherung vorhanden sind, müssen diese benutzt werden.
5 Absicherung mittels technischer Risikoanalyse Betrachtung der Mitnahmebedingungen erfolgte mittels einer Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse (FMEA). Vorgänge und Problemstellungen wurden bepunktet: Bei 0-50 Punkten wurden Risiken bei Gefährdungen als gering eingestuft. Es besteht kein Handlungsbedarf. Von Punkten wurden Risiken bei Gefährdungen im mittleren Bereich eingestuft, hier besteht Handlungsbedarf. Auf das Risiko muss hingewiesen werden. Liegen die Bewertungspunkte über 200 muss gehandelt werden. Die Gefahr für die Person oder einer Sache ist zu hoch und muss vermieden werden.
6 Ergebnis der Risikoanalyse E-Scooter müssen unabhängig von der Bauart rückwärts in den Bus fahren. Die Aufstellung muss mit dem Rücken zur Fahrtrichtung erfolgen. Alle Busse müssen mit Sicherheitseinrichtungen (Gurt, beiderseitige Haltestange, Prallplatte) versehen werden, damit ein sicherer Halt gewährleistet werden kann. Die Tragkraft der Rampen darf nicht überschritten werden. In einer sogenannten Scooterbefähigung muss darauf hingewiesen werden. Eine Scooterbefähigung wird als dringend erforderlich angesehen, um auf die Gefahren hinzuweisen und die Beförderungsbedingungen einzuüben.
7 Ergebnis der Risikoanalyse Die Ergebnisse bei der Straßenbahn sehen letztlich nicht anders aus, nur dass das Gefährdungspotential aufgrund geringerer Längs- und Querbeschleunigungskräfte geringer ist. Abweichend stellen sich die Mitnahmebedingungen durch die unterschiedlichen Mehrzweckbereiche sehr different dar, weswegen sich eine Schulung im Ergebnis als umso wichtiger erwies.
8 Scootermitnahmestatistik Auswertung von 231 Scooterbeförderungen. 97,8 % in der Tram, 2,2 % im Bus. In Durchschnitt wollen pro Tag 5 Fahrgäste mit E-Scooter mit uns mitfahren. Maximale Nachfrage am Tag betrug 14. Die Mitnahmequote liegt bei 97 %. Nicht mitgenommen wird, wenn der Mehrzweckbereich voll ist (7x) nicht rückwärts eingefahren werden kann (1x) der Fahrgast sich weigert, sich rückwärts aufzustellen (2x). Fahrgäste mit Scooter sind zwischen 9:00 und 18:00 unterwegs. Nur 4,3 % (10) waren in der morgendlichen Verkehrsspitze unterwegs.
9 Erweiterung der Mehrzweckbereiche Sehr starke Nachfrage von Menschen mit Mobilitätshilfen. Es bleiben fast täglich Fahrgäste mit Mobilitätshilfen zurück (insbesondere Kinderwagen im Bus). In älteren Straßenbahnen Erweiterung von zwei auf drei Mehrzweckbereiche. In Bussen Bestellung vergrößerter Mehrzweckbereiche jenseits Busrichtlinie. Neue Bestellungen mit einem weiteren Mehrzweckbereich rechts von Tür 2.
10 Fazit für Kassel Der Bus als Stein des Anstoßes spielt in Kassel keine nennenswerte Rolle. Wir halten die Stigmatisierung des E-Scooters in Bussen für übertrieben. Der immer wieder zitierte Unfall, der offensichtlich Auslöser für die VDV- Empfehlung war, wäre bei unseren Vorgaben nicht passiert! Die HDN versichert Unfälle, die mit E-Scootern unter Beachtung gewisser Rahmenbedingungen passieren. Das haben wir letztmalig am bestätigt bekommen. Eine standardisierte Aufstellung in drei verschiedenen Straßenbahntypen stellt sich bei uns als Problem dar. Wir werden jetzt die Scooterschulung vorantreiben und die Fahrzeuge der überprüften und geschulten Fahrgäste mit einer Plakette versehen.
11 Handeln andere ähnlich? Mitnahme in anderen Großstädten: Berlin Hamburg Hannover Sie setzen auch auf die Schulung der Fahrgäste mit E-Scootern und haben vor, die Beförderungsbedingungen anzupassen.
12 beantworte ich gerne Fragen für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank
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