Technische und ökonomische Grundlagen - Telekommunikationsrechtliche Grundbegriffe

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1 - Telekommunikationsrechtliche Grundbegriffe Recht der Telekommunikation technisch und ökonomisch geprägte Materie, daher entsprechende Kenntnisse erforderlich = ein Ziel der Vorlesung durch TKG 2004 aktuell im Umbruch; v.a. TKG im Vordergrund = Systematik, sicherer Umgang = zentrales Ziel der Vorlesung kurze Einführung in gemeinschaftsrechtliche Vorgaben erforderlich bislang nur ein Lehrbuch: Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, 238 Seiten, 19,90 1

2 - Telekommunikationsrechtliche Grundbegriffe Recht der Tele kommunikation (früher: Fernmeldewesen) fern Mitteilung 3 Nr. 22: Telekommunikation der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen 3 Nr. 27: Telekommunikationsnetz Gesamtheit von Übertragungssystemen [ ], die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen [ ] 3 Nr. 24: Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen Inhalt der Mitteilungen nicht Bezugspunkt des TK-Rechts Signalübertragung übertragene Inhalte 2

3 - Telekommunikationsrechtliche Grundbegriffe Inhalt Rundfunk Presse Sonstige Inhalte TK-Dienst, 3 Nr. 24 TK-Netz, 3 Nr. 27 Tele-/Mediendienst (TDG/MDStV etc.) Übermittlung mittels Telekommunikation (TKG) Mehrwertdienste außerdem: 3 Nr. 25 TKG: Telekommunikationsgestützte Dienste (z.b.: Informations- und Beratungsdienste) 3 Nr. 5 TKG: Dienste mit Zusatznutzen (sog. location-based services etwa Infos zu standortnahen Restaurants) 3

4 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz TK-Netz Definition - 3 Nr. 27 TKG Gesamtheit von Übertragungssystemen, die die Übertragung von Signalen ermöglichen Aufbau NK NK Quelle NAP NK NK NK NK NK NAP Senke möglicher Übertragungsweg innerhalb einer Netzstruktur Quelle: Ausgangspunkt des Übertragungsvorgangs NAP (Netzabschlusspunkt): Verbindungspunkt zwischen Netze und Quelle bzw. Senke NK (Netzknoten): Punkte, an denen mehrere Übertragungswege zusammenlaufen Senke: Zielpunkt eines Übertragungsvorgangs Grafik in Anlehnung an Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, S. 25 4

5 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Vermittlungsverfahren Leitungsvermittlung = eine Leitung wird für einen Telekommunikationsvorgang exklusiv geschaltet + hohe Sprachqualität und -geschwindigkeit - suboptimale Kapazitätsnutzung Paketvermittlung = computergesteuerter Übertragungsvorgang, bei dem Nachrichten in Segmente (= Pakete) unterteilt und über verschiedene Netzknoten von Quelle an Senke gesendet, um an der Senke wieder zusammengesetzt zu werden + optimale Kapazitätsnutzung 5

6 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmernetz: (auch Zugangs- oder Anschlussnetz) Teil eines TK-Netzes, an das Teilnehmer angeschlossen sind und über das sie Zugang zu TK-Diensten haben Verbindungsnetz: (auch Kern- oder Übertragungsnetz) verbinden Teilnehmernetze miteinander, d.h.: an dieses Netz sind keine Teilnehmer angeschlossen Teilnehmer Teilnehmernetz Teilnehmernetz Teilnehmer 6

7 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Physikalisches Netz Quelle und Senke werden durch dasselbe physikalische Medium verbunden z.b. Kupferkabel im Zugangsnetz, Glasfaserkabel, Richtfunkverbindungen im Verbindungsnetz nur noch selten im Endnutzerbereich verwandt Logisches Netz TK-Verkehr wird auf einer höheren logischen Ebene vollzogen Verwendung von computergestützten Verfahren öffentliche TK-Netze sind zumeist logische Netze, die aus mehreren physikalischen Netzen zusammengesetzt sind 7

8 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Zusammenschaltung Netze werden inzwischen durch verschiedene Anbieter bereit gestellt unmittelbare Verbindung dieser Netze = Netzzusammenschaltung Zweck der Zusammenschaltung: gegenseitige Erreichbarkeit der Teilnehmer der verschiedenen Netze Netzbetreiber transportiert Nachrichten vom Punkt der Zusammenschaltung bis zu einem an sein Netz angeschlossenen Teilnehmer Terminierung Netzbetreiber transportiert Nachrichten aus seinem Netz bis zum Punkt der Zusammenschaltung Originierung/Zuführung 8

9 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Originierung Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmernetz: (auch Zugangs- oder Anschlussnetz) Teil eines TK-Netzes, an das Teilnehmer angeschlossen sind und über das sie Zugang zu TK-Diensten haben Verbindungsnetz: (auch Kern- oder Übertragungsnetz) verbinden Teilnehmernetze miteinander, d.h.: an dieses Netz sind keine Teilnehmer angeschlossen Teilnehmer Teilnehmernetz Teilnehmernetz Terminierung Teilnehmer 9

10 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Festnetze landgestützte TK-Netze, dessen Teilnehmer einem örtlich festgelegten Anschluss zugeordnet sind keine Mobilität, höchstens durch schnurlose Telefongeräte Vermittlung erfolgt in Fernvermittlungsstellen (FVSt) oder Teilnehmervermittlungsstellen (TVSt) FV St FVSt FVSt V erbindungsnetz FVSt FVSt FVSt FVSt Ortsnetz Ortsnetz Ortsnetz TVSt TVSt TVSt TVSt TVSt TVSt Teilnehmernetz Abbildung aus Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, S

11 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Mobilfunknetze Endgeräte nicht mittels eines körperlichen Mediums mit dem Netz verbunden Übertragung durch elektromagnetische Funkwellen grds. kann jeder diese Netze nutzen daher: Authentifizierungsprozeduren bei gewerblich genutzten Netzen aufgrund nicht grenzenloser Ausstrahlungsmöglichkeit eines Ausstrahlungsbereiches ist Überlappung notwendig verlässt Nutzer den Ausstrahlungsbereich einer Funkzelle, muss das Netz diese Verbindung automatisch in eine andere Funkzelle übertragen Roaming 11

12 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Mobilfunknetze MSC VLR VLR MSC HLR AUC Kernnetz VLR MSC MSC VLR BSC BSC BSC BS BS BS BS BS Zweite Generation GSM-Standard Funkzelle AUC = Authentification Center, Authentifizierungszentrum BS = Base Station, Funkbasisstation BSC = Base Station Controller, Basisstationssteuerung HLR = Home Location Register, Heimatregister MSC = Mobile Switching Center, Mobilvermittlungsstelle VLR = Visitor Location Register, Besucherregister Abbildung aus Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, S

13 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Satellitenfunk umfasst alle Einrichtungen, die zur technischen Kommunikation über, beziehungsweise mit Satelliten oder satellitengestützten Netzen erforderlich sind VSAT: Satelliten-Funknetz, das für Geräte mit sehr kleinem Antennendurchmesser konzipiert ist Grafik abrufbar im WWW unter der URL 13

14 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Digitaler Rundfunk Digitalisierung der Rundfunkübertragung schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Rundfunks und das Zusammenwachsen von Informations-, Kommunikations- und Rundfunktechniken Möglichkeit, neue Dienste und Produkte anzubieten digitale Programmaspekte gibt es bereits im Kabel seit 1997 und über Satellit seit 1996 über Satellit sind nahezu alle deutschen TV-Programme sowohl analog als auch digital zu empfangen nun folgen die terrestrischen Fernsehsender digitale Radioprogramme (DAB - Digital Radio) sind bereits in weiten Teilen Deutschlands zu hören 14

15 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Digitaler Rundfunk DVBT-Umstieg Rot = abgeschlossen Orange = 2004/2005 Grün = ab 2005 Grau = noch keine Entscheidung (nicht vor 2006) Grafik abrufbar im WWW unter der URL 15

16 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Kabelnetze Netzebene 1: Netzstruktur am Produktionsort, also zum Beispiel dem Sendezentrum Netzebene 2: sog. regionale Heranführungsnetz, in dem der Signaltransport vom Studioausgang grundsätzlich bis zu einer so genannten Breitbandkabelverstärkerstelle (BkVrSt) erfolgt Netzebene 3: das lokale Verteilnetz - der Abschlusspunkt der Netzebene 2 wird mit dem sog. Übergabepunkt verbunden Netzebene 4: Verkabelung vom Übergabepunkt bis zur Antennensteckdose in den Haushalten Netzebene 5: jede Art von weiterer hausinterner Verkabelung innerhalb der Haushalte Studio Netzebene 1 Sendezentrum Satellit Glasfaserkabel BkVrSt Netzebene 2 BkVrSt BkVrSt Verstärker Verstärker Netzebene 3 Verstärker Verstärker Verstärker Übergabepunkt Netzebene 4 Übergabepunkt Übergabepunkt BkVrSt = Breitbandkabelverstärkerstelle Abbildung aus Koenig/Loetz/Neumann, Telekommunikationsrecht, 2004, S

17 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Netz Internet keinerlei körperliche Infrastruktur logische Verknüpfung Gesamtheit der miteinander verbundenen Netze, die ein bestimmtes Transportprotokoll nutzen, sog. Internetprotokoll (IP) Beschreibung der Verfahren, nach denen die Datenübermittlung zwischen mehreren zusammenarbeitenden Einheiten erfolgt Internettelefonie Ende-zu-Ende Kommunikation wird ganz oder teilweise über das Internet geführt 17

18 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Dienst etc. TK-Dienste und TK-Netze wichtig: Trennung von Diensten und Netzen ( 3 Nr. 24 und 27) Dienst: Fähigkeit eines Netzes, Signale zu übertragen und diese Fähigkeit dem Nutzer zugänglich zu machen nach 3 Nr. 24: in der Regel gegen Entgelt erbracht TK-Dienstleister muss nicht notwendig Netzbetreiber sein Möglichkeit, (Vor-)Leistungen von Netzbetreibern zu erwerben und sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung dem Endkunden als Gesamtleistung anzubieten TK-Endeinrichtungen technische Geräte, die an die Abschlusseinrichtungen eines TK-Netzes angeschlossen werden, z.b. Festnetz-, Mobilfunktelefone, Funkstationen aufgrund Liberalisierung unterliegen sie nicht mehr dem TK-Recht i.e.s. 18

19 - Technische Grundlagen der TK-Wirtschaft TK-Dienst etc. Rundfunk ( 2 I 1 RStV) die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters Teledienste ( 2 TDG) alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt Mediendienste ( 2 I MDStV) Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informationsund Kommunikationsdiensten [...] in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden 19

20 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Regulierung ökonomische Regulierung wirtschaftspolitisch motivierter Eingriff des Staates zur Beschränkung von Marktmechanismen oder zur Übernahme von Marktfunktionen bei fehlendem Markt sofern Regulierung Förderung des Wettbewerbs dient = Wettbewerbsregulierung nicht ökonomische Regulierung (bzw. soziale Regulierung) Gefahrenabwehr, z.b. Datenschutzrecht ökonomische Regulierung, z.b. Universaldienst Wettbewerbs- Regulierung, z.b. Zugangsregulierung nicht ökonomische Regulierung, z.b. Datenschutz 20

21 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Wettbewerb Wettbewerbsbegriff Situation auf dem Markt, in der die Marktteilnehmer versuchen, sich gegenüber anderen Teilnehmern durch die variable Einsetzung verschiedener Parameter (z.b. Preis, Qualität, Werbung etc.) durchzusetzen Wettbewerbsfunktionen: - Entlohnung der Produktionsfaktoren - Angebotszusammensetzung - effiziente Produktionssteuerung - Anpassungsflexibilität - technischer Fortschritt Probleme entstehen bei gegenseitiger Absprache und Koordination der Unternehmen dagegen: Kartellverbot, 1 GWB, Art. 81 EG Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, 19 GWB, Art. 82 EG 21

22 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Wettbewerb Verhältnis von Wettbewerb und Regulierung Regulierung kann Wettbewerb fördern, etwa durch die Gewährung des Zugangs zu Vorleistungen Regulierung kann Wettbewerb gefährden, etwa durch unangemessene Zugangsentgelte Regulierung erhöht Produktionskosten 22

23 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Marktbeherrschung Marktbeherrschung Vorhandensein marktbeherrschender Stellungen spielt große Rolle im TK-Recht aufgrund früheren Staatsmonopols d.h. vollkommenes Fehlen von Wettbewerb Existenz nur eines Anbieters marktbeherrschende Stellung wird vermutet, wenn ein Unternehmen über einen vom Wettbewerb nicht ausreichend kontrollierten Verhaltensspielraum verfügt Einzelmarktbeherrschung gemeinsame Marktbeherrschung mehrerer Unternehmen 1. Gesamtheit der Unternehmen erfüllen Voraussetzung der Einzelmarktbeherrschung 2. kein wesentlicher Wettbewerb zwischen den Unternehmen 3. Bewusstsein im Innenverhältnis von gegenseitiger Abhängigkeit und gleichgerichteten Interessen 23

24 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft Netzexternalitäten Wert eines Netzes wird höher, je mehr Nutzer angeschlossen sind Netz 1 Netz 2 Anreiz, sich für einen Anschluss des Netzes 2 zu bemühen größer als für Netz 1 Netzexternalität beschreibt also Auswirkungen der Entscheidung eines Nutzers auf den Nutzen der anderen Teilnehmer z.b. kostenlose Anrufe an Kabel-BW-Kunden lohnt sich v.a. dann, wenn möglichst viele relevante Personen Kabel-BW-Kunden sind 24

25 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft Nutzungsexternalität bezeichnet die Tatsache, dass nur ein Teilnehmer eines zwei- oder mehrseitigen Telekommunikationsvorgangs diesen einleitet, während auch die anderen Teilnehmer davon profitieren Nutzung des Netzes hat zwei Externalitäten: Bsp.: Nutzer X ruft Nutzer Y an 1. Y profitiert davon, dass X die Kosten trägt (positiv) 2. X wird eventuell dadurch belastet, dass Y an ein Netz angeschlossen ist, dessen Betreiber hohe Terminierungsgebühren erhebt (negativ) Problem: Y hat grundsätzlich keinerlei Anreiz, die Terminierungskosten des X zu minieren und Netzbetreiber entsprechend auszuwählen (siehe Grafik Terminierung Folie 9) 25

26 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft Skalenvorteile (economies of scale) mit wachsender Produktionsmenge sinken die Durschnittskosten - z.b. konstante Kostenhöhe für Forschung und Entwicklung oder Werbung ( Team Telekom ) auf höhere Ausbringungsmenge Verbundvorteile (economies of scope) Herstellen und Anbieten von mindestens zwei verschiedenen Produkten führt zu Kostensenkungen - z.b. Vertrieb von Telekommunikationsdiensten und Endgeräten in einem Shop Dichtevorteile bzw. Nachbarschaftseffekte (economies of density) aufgrund höherer Versorgungsnähe sinken die Durchschnittskosten - z.b. TAL in Karlsruhe günstiger als in Schwarzwalddorf natürliche Monopole liegen vor, wenn dargelegte Vorteile in großem Umfang vorliegen, so dass die Nachfrage am wirtschaftlichsten durch einen Anbieter erfüllt werden kann 26

27 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft versunkene Kosten diejenigen Kosten, die bei einem Austritt aus dem betreffenden Markt verloren sind - z.b. Kosten, eine Leitung zu verbuddeln ; Kosten der UMTS-Lizenz; Werbekosten entscheidendes Merkmal: Unwiederbringlichkeit sofern versunkene Kosten bei Markeintritt hoch hohe Marktzutrittshürde, z.b. höher bei TK-Netzen als bei TK-Diensten 27

28 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft Vertikale Integration Grad der Tätigkeit eines Unternehmens über verschiedene (vor- und nachgelagerte) Marktstufen hinweg - z.b. DTAG als TK-Netzbetreiber und TK-Diensteanbieter 28

29 - Ökon. Grundlagen der TK-Wirtschaft - Netzwirtschaft Konvergenzdiskussion Konvergenz der verschiedenen Infrastrukturen einer Netzwirtschaft, d.h. verschiedene Netze können dieselben Funktionalitäten erfüllen (Breitbandkabel, Glasfaserkabel etc.) = technische Konvergenz - für Marktabgrenzung relevant (z.b.: Genion -Entwicklung: Konvergenz von Festnetz und Mobilfunknetz?) Konvergenz der Inhalte, z.b. Video-on-demand und Kabel 1 Konvergenz der Infrastrukturen verschiedener Netzwirtschaften (z.b. Powerline) 29

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