Verhandlungstermine 2009

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1 Verhandlungstermine 2009 Angesetzte Termine Verhandlungsort: A = Kantonsgericht Schwyz, Kollegiumstrasse 28 (Sitzungsraum 322 oder 331) B = Rathaus Schwyz (Gerichtssaal 1. Stock oder anderer Saal) C = gemäss Vorladung Datum Zeit Kammer Ort Betreff 15. Dezember Strafkammer B Berufungen SK und 29, Nichtigkeitsbeschwerden RK und 66 sowie Beschwerden RK und 80 gegen die Urteile BS und 35 des Bezirksgerichts Schwyz vom 4. Februar 2009, betr. Angriff; Körperverletzung, Drohung und Hinderung einer Amtshandlung; Handgreifliche Auseinandersetzungen vom 14. Juli 2007 in Brunnen, anlässlich welcher die Angeklagten dem Strafkläger vorab mit Fusstritten verschiedene Verletzungen (Brustbeinbruch, Quetschungen, Prellungen und Schnittwunden, u.a. mit einem zerbrochenen Bierglas des Angeklagten K.) zugefügt haben sollen; Anklagen vom 3. November 2008 und Verurteilung am 4. Februar 2009 (bei einzelnen Freisprüchen) zu 200 Tagessätzen à Fr unbedingt und Busse von Fr bzw. 120 Tagessätzen à Fr unbedingt nebst Kosten, im weitern grundsätzliche Gutheissung der Zivilforderungen des Opfers und Zusprechung von je Fr. 2' Genugtuung zulasten beider Angeklagten. Berufungen beider Angeklagten vom 7. bzw. 10. August 2009 mit Anträgen auf Freispruch (in den noch umstrittenen Punkten) und Verweisung der Zivilforderungen ad separatum; Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft vom 21./24. August 2009 gegenüber dem Angeklagten K. bezüglich Teilfreisprüchen (Körperverletzung und Drohungen) und Antrag auf Erhöhung der Tagessätze auf Fr ; Nichtigkeitsbeschwerden und Beschwerden des Strafklägers in den Schadenersatz- und Parteikostenpunkten; 1. Dezember Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Küssnacht am Rigi vom 5. Februar 2009, betr. Pornographie (Art. 197 Ziff. 1 StGB); mit Urteil vom 5. Februar 2009 wurde der Angeklagte des Zugänglichmachens von pornographischen Bildaufnahmen, Abbildungen und Schriften an Personen unter 16 Jahren im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr , teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 8. September 2006, unbedingt vollziehbar, bestraft. Der Angeklagte verlangt Freispruch von Schuld und Strafe, abzitiert Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 13. November 2008 bzw. den Beschluss vom 5. März 2009, betr. einfache Körperverletzung;

2 der Angeklagte wurde mit Abwesenheitsurteil vom 13. November 2008 der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr bestraft, unter Gewährung des bedingten Vollzugs. Mit Beschluss vom 5. März 2009 hat das Bezirksgericht Höfe das Gesuch des Angeklagten um Aufhebung des Urteils abgewiesen. Der Angeklagte verlangt einen Freispruch, abzitiert 24. November Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Schwyz vom 22. Oktober 2008, betr. fahrlässige Tötung, Tauchunfall; Tauchgang des Angeklagten vom 25. September 2005 gemeinsam mit dem dabei tödlich verunfallten R.S. im Zugersee bei Arth, und zwar mit gemäss Anklage selbst konstruiertem Tauchgerät "KRS 20" und bereitgestelltem Atemgasgemisch; bewusstloses Absinken von R.S. nach ca. 30 Minuten und Bergung des Toten ca. eine Stunde später. Berufung des Angeklagten vom 11. Juni 2009 gegen erstinstanzliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung (zu bedingter Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr und Busse von Fr. 2'000.00, nebst Kostenauflage von insgesamt Fr. 78'278.70) sowie grundsätzliche Verpflichtung zu Schadenersatz und Genugtuung; Antrag auf Freispruch; Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft vom 29. Juni 2009 mit Antrag auf Einziehung von Tauchgeräten Strafkammer B Berufungen SK und 31 gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Schwyz vom 10. Juni 2009, betr. Ehrverletzung; Anklage vom 16. April 2009 wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, aufgrund eines Schreibens vom 23. Juni 2005, in welchem "Dr. F." als "gefährlicher Kerl", "Hochstapler", "Betrüger" bezeichnet wurde, "der sich mit seinen Machenschaften unrechtmässig bereichert" und der "für nicht erteilte Aufträge Rechnung für angeblich erbrachte Leistungen" gestellt habe; Berufungen beider Parteien vom 27. und 28. August 2009 gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch im letztgenannten bzw. die Freisprüche in den weitern Punkten. 17. November Zivilkammer A Beratungen ZK und 10 (Erbteilung), ZK (Forderung aus Werkvertrag), ZK (Forderung aus Arbeitsvertrag), ZK (Forderung aus Kaufvertrag, Verrechnung) sowie ZK (Revision), 10. November Zivilkammer A Berufung ZK gegen das Urteil des Einzelrichters Schwyz vom 28. Januar 2009, betr. Forderungen aus Mietvertrag; Miete eines "Liebhaberhauses", Rückforderung von Zahlungen von monatlich Fr bzw in einen "Erneuerungsfonds" (bzw. Mietzins für Ateliermitbenützung nach Auffassung des Vermieters) nach Mietbeendigung; Widerklage für Abgabemängel. Berufung vom 17. Februar 2009 gegen die vorinstanzliche Klagegutheissung (Zusprechung von Fr. 28'800.00) und Widerklageabweisung gemäss Urteil vom 28. Januar Zivilkammer A Berufung ZK gegen das Urteil des Einzelrichters Schwyz vom 4. März 2009, betr. Mündigenunterhalt; 3. November Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 12. März 2009, betr. falsche Anschuldigung und Verletzung der Verkehrsregeln; Unfall vom 4. Mai 2008, Gemeindegebiet Schübelbach. Angefochten sind der Schuldspruch der falschen Anschuldigung i.s. von Art. 303 Ziff. 2 StGB und der groben Verkehrsregelverletzung i.s. von Art. 90 Ziff. 2 SVG durch fahrlässiges Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. Beantragt wird eine Busse von Fr (Vorinstanz: Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr und Busse von Fr ; anstelle der Geldstrafe gemeinnützige Arbeit von 600 h,

3 wovon 200 h nicht aufgeschoben wurden) Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 10. Dezember 2008, betr. SVG und kantonales Strafrecht; Anklagevorwurf des vorsätzlichen Fahrens trotz Entzugs des Führerausweises (Vorfall vom ), der mehrfachen vorsätzlichen missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern und der Verweigerung von Angaben i.s. von 26 des kantonalen Strafrechts. Schuldspruch? Strafmass? Widerruf einer Vorstrafe? 27. Oktober Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 23. Januvar 2009, betr. Gefährdung des Lebens und Drohung; Anklagevorwürfe vom 6. November 2008 wegen Gefährdung des Lebens und Drohung, indem der Angeklagte seine damalige Freundin im März 2007 mit seiner entsicherten Pistole bedroht haben soll, und zwar einmal durch Aufsetzen derselben auf die Schläfe bzw. durch Vorhaltung vor das Gesicht in einem Abstand von cm und später durch Betätigung des Abzuges der (ohne Wissen des Opfers entladenen) Pistole, was beides vom Angeklagten bestritten wird. Vorinstanzlicher Schuldspruch vom 23. Januar 2009 (Begründung vom 18. Juni 2009) gestützt auf eine Indizienwürdigung und Verurteilung (auch wegen weiterer, nicht [mehr] angefochtener Drohungshandlungen im April 2007 nebst Vergehen gegen das Waffengesetz) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bedingt. Berufung vom 29. Juni 2009 gegen Verurteilung im ersten Punkt mit Begehren um Strafreduktion auf angemessene Geldstrafe, Herausgabe von beschlagnahmten Waffen und Abweisung der Zivilforderungen des Opfers. Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft vom 10. Juli 2009 mit Antrag auf unbedingten Vollzugsanteil von acht Monaten Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil E des Einzelrichters der Höfe vom 2. Juli 2009, betr. SVG, Fahren in fahruntüchtigem Zustand (FinZ); Lenkung eines Fahrzeugs in angetrunkenem Zustand auf dem geschäftseigenen Vorplatz (Verschiebung um rund 1 m), Anfechtung des erstinstanzlichen Schuldspruches und der Bestrafung mit 20 Tagessätzen zu Fr und Fr Busse mittels Berufung vom 25. September 2009; Frage des Verbotsirrtums. 20. Oktober Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil gegen des Einzelrichters des Bezirks Einsiedeln vom 16. Februar 2009, betr. privatrechtliche Baueinsprache, Inhalt und Zweck einer Dienstbarkeit (nur ein Vollgeschoss für bergseitige Fassade). Verletzung von Nachbarrechten durch Baugrubensicherung mittels Vernagelung? anschl. Zivilkammer B Beratung ZK (Forderung aus Kaufvertrag), 6. Oktober Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil BZ 03 1 des Bezirksgerichts March vom 25. September 2008, betr. Forderungen aus Auftrag, Architekturhonorar; Auftragserteilung vom 11. Januar 1999 an ein deutsches Architekturbüro zwecks Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses in Lahr; korrigierte Schlussabrechnung vom 12. Juni Nach Bezahlung von DM 45' und Rücknahme einer Klage beim Landgericht Offenburg Klage des Architekten auf Bezahlung eines Restbetrags von 49' nebst Zins, vom Bezirksgericht March in Gutheissung der Klage am 25. September 2008 zugesprochen (abgesehen von Zinshöhe). Berufung der Beklagten vom 16. Oktober 2008, Anschlussberufung des Klägers vom 1. Mai 2009 (bzgl. Verzugszinssatz); strittig ist die Honorarfestsetzung nach deutscher Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), namentlich: Abrede eines Kostenlimits, honorarberechtigte Leistungen nach Kündigung (samt ersparten Aufwendungen), anrechenbare Kosten (Bausubstanz), Honorarzulage von 20%, Nebenkosten und Verzinsung. anschl. Zivilkammer B Beratung ZK (Forderung aus Werkvertrag, 2. Rechtsgang),

4 15. September Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil Proz.-Nr des kantonalen Strafgerichts Schwyz vom 18. Dezember 2008, betr. sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornographie; Berufung und Anschlussberufung SK gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts Schwyz vom 18. Dezember 2008 betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornographie, Einziehung. Verurteilung wegen mehrfacher sexuellen Handlungen mit Kindern i.s.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB und des Versuchs hierzu i.s.v. Art. 187 Ziff. 1 i.v.m. Art. 22 Abs. 1 StGB sowie wegen mehrfacher Pornographie i.s.v. Art. 197 Ziff. 3 und Ziff. 3bis StGB. Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, teilweise als Zusatzstrafe, und unter Anrechnung von 96 Tagen UH, sowie Aufhebung einer ambulanten Behandlung und Anordnung der zugunsten dieser Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Berufung der Staatsanwaltschaft mit den Anträgen auf Erhöhung der Strafe auf 3½ Jahre sowie anstelle des Vollzugs der Freiheitsstrafe von 3½ Jahren und derjenigen von 27 Monaten Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme und Anschlussberufung des Angeklagten mit den Anträgen auf Reduktion der Freiheitsstrafe auf 2 Jahre sowie auf Herausgabe nicht illegaler Datenträger und Erlass sämtlicher Verfahrenskosten. 8. September Strafkammer B Berufungen SK gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 29. August 2008, betr. Körperverletzung und Gefährdung des Lebens; Vorfall vom 30. September 2005, Verbrennungen eines Kleinkindes durch zu heisses Badewasser. Angefochten sind der diesbezügliche Freispruch des Kindsvaters sowie das Strafmass, nachdem das Strafgericht ein vorsätzliches bzw. eventualvorsätzliches Verhalten des Kindsvaters verneint hat. 25. August Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 22. Dezember 2008, betr. Forderung aus Haftpflicht, ("Vor")urteil; Halterhaftung des Versicherers für Motorradfahrer Z., der am 3. Juli 1994 ohne Handzeichen zum Überholen eines Fahrzeugs ansetzte, worauf der mit seinem Motorrad von weiter hinten überholende Kläger infolge eines brüsken Bremsmanövers verunfallte und sich erheblich verletzte? Berufung vom 27. Januar 2009 gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 22. Dezember 2008, in welchem die (adäquate) Unfallkausalität des Manövers Z. verneint wurde. anschl. Zivilkammer B Beratung ZK (Ehescheidung, nachehelicher Unterhalt und Güterrecht), 18. August Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil BZ des Bezirksgerichts Schwyz vom 17. Oktober 2008, betr. Forderung aus Haftpflicht, EHG; Bahnunfall vom 28. Oktober 1999 im Fronalptunnel auf der Bahnstrecke Brunnen-Sisikon, bei welchem ein Reisender aus dem fahrenden Zug gestürzt ist. Frage des Kausalzusammenhangs bzw. dessen Unterbrechung durch Selbstverschulden des Reisenden. anschl. Zivilkammer B Beratung ZK (Forderung aus Mietvertrag), 4. August Strafkammer B Berufungen SK und 5 gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts vom 17. Oktober 2008, betr. sexuelle Handlungen mit Kindern; Verurteilung wegen sexuellen Handlungen mit Kindern i.s.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB und im Übrigen Freispruch von weiteren Vorwürfen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie Bestrafung mit einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à Fr , bedingt. Berufung der Staatsanwaltschaft und des vom Freispruch betroffenen Opfers mit den Anträgen auf Schuldspruch, auf angemessene Bestrafung bzw. Erhöhung der Geldstrafe auf 180 Tagessätze à Fr und Fr. 3' Busse sowie auf Gutheissung der Zivilforderungen. 22. Juli Zivilkammer A Beratungen ZK , ZK und ZK ,

5 7. Juli Strafkammer B Berufungen SK und 22 gegen die Urteile Proz.-Nrn. 21 und des kantonalen Strafgerichts vom 18. September 2008, betr. Gefährdung des Lebens und Tätlichkeiten; Strafmass; Anklage vom 30. April 2008 betreffend Auseinandersetzung vom 19. August 2006 in der Wohnung des Mitangeklagten S., anlässlich welcher der Angeklagte dem S. mehrere Faustschläge versetzt und ihn mit einem Küchenmesser (an der Kehle und gegen den Rumpf) bedroht, während S. mit einem Revolver in die Decke geschlossen haben soll. Berufung des Angeklagten vom 8. Juni 2009 gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens und Tätlichkeiten (exkl. weitern, unbestritten gebliebenen Anklagepunkten wegen KV, Sachentziehung und -beschädigung, BetmG und SVG), Antrag auf Strafreduktion; gleichzeitige Berufung der Staatsanwaltschaft mit Antrag auf Erhöhung der Strafe (20 Monate nebst Widerruf des bedingten Vollzugs einer früheren Strafe von 16 Monaten zuzüglich Busse von Fr. 2'000.00, statt der vorinstanzlich gesprochenen Gesamtstrafe von 26 Monaten unbedingt nebst Busse von Fr ) Zivilkammer A Beratungen ZK und 33, 30. Juni Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil EB des Einzelrichters Schwyz vom 18. Dezember 2008, betr. Ehescheidung, Nebenfolgen (Besuchsrecht, Unterhalt und Güterrecht/BVG), anschl. Zivilkammer B Beratungen ZK und 34, 23. Juni Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil des Einzelrichters des Bezirks Höfe vom 20. Februar 2008, betr. Kollokation von Lohnforderungen aus Arbeitsvertrag; Gegenstand und Höhe der zu kollozierenden Lohnforderungen, insbesondere Netto- oder Bruttolöhne? anschl. Zivilkammer B Beratung ZK , 16. Juni Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Schwyz vom 4. März 2009, betr. Nötigungsversuch; Nötigungsversuch durch Androhung, den Strafkläger "abzuklopfen", wenn er ihn nochmals zusammen mit seinem Sohn sehe? Anklage vom 9. November 2008 und erstinstanzliche Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr und zu einer Busse von Fr Berufung vom 20. April 2009 mit Antrag auf Freispruch. 9. Juni Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts March vom 1. Dezember 2008, betr. StGB, SVG; Verkehrsunfall vom 31. August 2006, Uhr, auf der Wägitalerstrasse von Siebnen her in Richtung Vorderthal. Anfechtung des Schuldspruchs wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Präsidenten des kantonalen Strafgerichts Schwyz vom 19. September 2008, betr. StGB, sexuelle Handlungen mit Kindern und Pornographie; Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern i.s.v. Art. 187 StGB und der Pornographie i.s.v. Art. 197 Ziff. 1 StGB und Bestrafung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bedingt sowie einer Busse von Fr. 1' Mit Berufung beantragt die Staatsanwaltschaft die Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und die Anordnung einer ambulanten Massnahme i.s.v. Art. 63 Abs. 1 StGB. 26. Mai Zivilkammer A Beratung ZK ,

6 12. Mai Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Höfe vom 22. September 2008, betr. grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung; Anklagevorwurf der Überschreitung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit innerorts in Freienbach am 23. August 2007 um 26 km/h (nach Abzug einer Toleranz von 3 km/h). Notstand des angeklagten Motorradfahrers zufolge Bedrängung durch ein nachfolgendes Fahrzeug? Berufung vom 16. Januar 2009 gegen die erstinstanzliche Bestrafung mit 10 Tagessätzen zu Fr bedingt und Busse von Fr. 2' (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen). Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft vom 29. Januar 2009 mit dem Antrag auf Reduktion der Ersatzfreiheitsstrafe auf 7 Tage. 5. Mai Strafkammer B Berufungen SK und 32 gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 10. September 2008, betr. Fahren in fahrunfähigem Zustand; Vorliegen eines Notstands aufgrund einer vorausgegangenen Auseinandersetzung? Mit Berufung verlangt die Angeklagte Freispruch, die Staatsanwaltschaft den Widerruf einer Vorstrafe und die Festsetzung einer Gesamtstrafe. 7. April Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Schwyz vom 4. Juni 2008, betr. Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, Strafzumessung; Anklage vom 11. März 2008 wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch (Einbruch vom 23./24. Februar 2007 zum Nachteil der Rigi-Bahnen AG), Hinderung einer Amtshandlung sowie wegen mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Berufung vom 14. November 2008 richtet sich gegen die Schuldsprüche betr. Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch mit Antrag auf Einstellung/ev. Freispruch, gegen die Strafzumessung (gefordert: Geldstrafe von 30 TS à max. Fr bei einer Probezeit von 2 Jahren und Busse von Fr ), gegen die Verweigerung des bedingten Strafvollzugs, gegen den Widerruf der mit Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 21. Juni 2006 bedingt ausgesprochenen Gefängnisstrafe von 12 Monaten sowie gegen die Höhe der Zivilforderung. Mit Anschlussberufung vom 4. Dezember 2008 stellt sich die StA gegen die Bildung einer Gesamtstrafe und fordert eine Geldstrafe von 60 TS à mind. Fr plus Fr Busse. anschl. Strafkammer B Beratung SK , 31. März Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil Nr. 01/08 des Bezirksgerichts Gersau vom 10. Oktober 2008, betr. BetmG; Anklage vom 7. Mai 2008 wegen Betriebs von Indooranlagen zur Aufzucht von Hanfpflanzen (THC-Gehalt: 1.5 bis 14%) in Gersau und Sattel in den Jahren 2002 bis 2005; vorgeworfen wird Anbau, Verarbeitung und Verkauf zu Betäubungsmittelzwecken; der Angeklagte macht Beteiligung am Hanfgeschäft zu ausschliesslich legalen Zwecken (Hanfbier, Essenzen und Seifen) geltend. Berufung vom 30. Januar 2009 gegen den vorinstanzlichen Schuldspruch vom 10. Oktober 2008 (mit bedingter Geldstrafe von 150 TS zu Fr und Busse von Fr. 2'000.00; Verfahrenskosten: Fr. 31'419.30) mit Antrag auf Freispruch; anschl. Strafkammer B Beratung SK , 24. März Zivilkammer A Beratungen ZK und ZK , Zivilkammer B Berufung ZK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 10. Dezember 2007, betr. Forderung aus Werkvertrag, Honorar für Baumeisterarbeiten; Erteilung von Zusatzarbeiten ausserhalb des Werkvertrags? Umfang der Zusatzarbeiten und deren Vergütung? Würdigung der einzelnen Zusatzarbeiten,

7 abzitiert 3. März Strafkammer A Beratungen SK und SK , 17. Februar Strafkammer A Beratung SK , 3. Februar Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 4. Juni 2008, betr. Wahlfälschung, Verursachung einer Feuersbrunst, Gefährdung der Gewässer und Strafvollzug Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 30. April 2008, betr. einfache Körperverletzung; Auseinandersetzung vom 25. Februar 2005 in der Eagle Bar, Arth. Antrag auf Freispruch, 27. Januar Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des kantonalen Strafgerichts Proz.-Nr vom 20. Juni 2008, betr. versuchte schwere Körperverletzung; Auseinandersetzung vom 24. März 2007 im Fernsehzimmer der Asylunterkunft "Chrumbitzi" in Siebnen mit anschliessender Zufügung eines Stichs in den Rücken des Geschädigten mittels eines Tafelmessers (Klingenlänge: 11 cm); der Angeklagte macht Notwehr, eventuell nur einfache Körperverletzung geltend. Berufung der Verteidigung vom 6. November 2008 gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft im Strafmass (mit Antrag auf teilbedingte Strafe von zweieinhalb Jahren). anschl. 2. Rekurskammer B Beratung RK , Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil BS des Bezirksgerichts Schwyz vom 13. August 2008, betr. grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Anklage vom 27. März 2008 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschung des Fahrzeugs und Befahrung der Gegenfahrbahn mit Beinahe-Kollision auf der Strecke Goldau-Sattel (beim "unteren Furren"); Beweiswürdigung bezüglich Täterschaft; Berufung gegen den vorinstanzlichen Teilschuldspruch und die Bestrafung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr und einer Busse von Fr. 1' Januar Zivilkammer A Beratung ZK , 13. Januar Strafkammer B Berufung SK gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 30. April 2008, betr. einfache Körperverletzung; Auseinandersetzung vom 25. Februar 2005 in der Eagle Bar, Arth. Antrag auf Freispruch, abzitiert

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