Förderprogramme im Bereich Energie für Unternehmen
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- Käthe Schuster
- vor 6 Jahren
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1 Förderprogramme im Bereich Energie für Unternehmen Zuschussprogramme Energieberatung im Mittelstand Richtlinie zur Förderung der Energieberatung im Mittelstand Laufzeit Fördergegenstand Energieberatung Umsetzungsbegleitung antragsberechtigt KMU der gewerblichen Wirtschaft Höhe der Zuwendung Energiekosten > % des Nettoberaterhonorars Max Energiekosten < % des Nettoberaterhonorars Max Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Beratung über gelistete Berater Antragstellung online, max. eine Beratung in 2 Jahren Förderung Querschnittstechnologien Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand Laufzeit endete am , Neuauflage ab Fördergegenstand Einzelne Anlagen folgender Querschnittstechnologien Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Ventilatoren Druckluftsysteme Systemische Optimierung Mindestens 2 Querschnittstechnologien Zusätzlich auch Erneuerung von Beleuchtungssystemen und Wärmerückgewinnung Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes antragsberechtigt Handelsregisterunternehmen bis 500 Beschäftigte Höhe der Zuwendung Einzelanlagen 30 % der Nettoinvestition für KMU 20 % für größere Unternehmen Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 1 / 18
2 Bewilligungsbehörde Systemische Optimierung 30 % der Nettoinvestition für KMU 20 % für größere Unternehmen Max Beratung 60 % der Beratungskosten Max Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Einzelmaßnahmen: Investitionen zwischen und Systemische Optimierung: Endenergieeinsparung von mind. 25 % gegenüber Ist-Zustand Energieeinsparkonzept ist Voraussetzung Förderung von Energiemanagementsystemen Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Laufzeit Fördergegenstand Erstzertifizierung eines EMS nach DIN EN ISO incl. Externe Beratung und Schulung der Mitarbeiter Erstzertifizierung eines Energiecontrollings Erwerb von Mess-, Zähler und Sensoriktechnologie für EMS Erwerb von Software für EMS antragsberechtigt Unternehmen Höhe der Zuwendung Erstzertifizierung 80 % der Ausgaben Max Beratung 60 % der Ausgaben Max Schulung 30 % der Ausgaben Max Energiecontrolling 80 % der Ausgaben Max Messtechnik 20 % der Ausgaben Max Software 20 % der Ausgaben Max max innerhalb von 36 Monaten Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 2 / 18
3 Energiecontrolling nur bei Jahresenergiekosten < keine Förderung bei Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung, außer es besteht nur Pflicht zu alternativen Systemen keine Förderung für Nicht-KMU bei Inanspruchnahme Spitzenausgleich Förderung zum Energiespar-Contracting Richtlinie für die Förderung von Beratungen zum Energiespar- Contracting Laufzeit Fördergegenstand Orientierungsberatung und Umsetzungsberatung oder Ausschreibungsberatung antragsberechtigt Kommunen, kommunale Unternehmen, KMU Höhe der Zuwendung Orientierungsberatung 80 % des Nettoberaterhonorars max Umsetzungsberatung für Kommunen und kommunale Unternehmen 50 % der Beratungsausgaben max Umsetzungsberatung für KMU 30 % der Beratungsausgaben max Ausschreibungsberatung 30 % der Beratungsausgaben max Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) nur Beratungen durch zugelassene Projektentwickler Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien sein, für die die Beratung erfolgen soll Förderung von Kälte- und Klimaanlagen Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen Laufzeit Fördergegenstand Beratungsmaßnahmen Sanierung von Bestandsanlagen Errichtung von Neuanlagen Errichtung von Sorptionskälteanlagen Nutzung von Abwärme aus Klima- und Kälteanlagen (Bonusförderung) antragsberechtigt Höhe der Zuwendung Unternehmen Beratungsmaßnahmen 80 % der Kosten Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 3 / 18
4 max Sanierung von Bestandsanlagen % der Nettoinvestitionskosten Neuanlagen 20 % der Nettoinvestitionskosten Sorptionskälteanlagen 25 % der Nettoinvestitionskosten Bonusförderung 15 % der Nettoinvestitionskosten für Wärmeübertrager % für Wärmepumpen Förderhöchstgrenze: , anteilige Bonusförderung max Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Bonusförderung nur, wenn Basisförderung genehmigt wurde bei Sorptionskälteanlagen muss Wärme aus KWK stammen oder Abwärme genutzt werden Einbindung von Sachverständigen erforderlich Kraft-Wärme-Kopplung Mini-KWK-Richtlinie Laufzeit ab vorbehaltlich EU-Genehmigung Fördergegenstand Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis 20 KW antragsberechtigt Privatpersonen, Kommunen, KMU, Zweckverbände, gemeinnützige Investoren Höhe der Zuwendung Basisförderung für die Installation in Bestandsgebäuden Festbetrag in je installierte KW gestaffelt nach Leistung Bonusförderung Wärmeeffizienz Zusätzlich 25 % der Basisförderung Bonusförderung Stromeffizienz Zusätzlich 60 % der Basisförderung Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Erfüllung verschiedener technischer Anforderungen Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Gesetz Wärme- und Kältenetze Laufzeit ab vorbehaltlich EU-Genehmigung Fördergegenstand Wärme- und Kältenetze antragsberechtigt Wärmenetzbetreiber Höhe der Zuwendung neu verlegte Wärmeleitungen mit Nenndurchmesser bis 100 mm 40 % der Investitionskosten neu verlegte Wärmeleitungen mit Nenndurchmesser größer 100 mm 30 % der Investitionskosten max. Zuschlagshöhe je Projekt: 20 Mio. Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 4 / 18
5 Versorgung der Abnehmer muss zu 60 % aus KWK-Wärme erfolgen Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Gesetz Wärme- und Kältespeicher Laufzeit ab vorbehaltlich EU-Genehmigung Fördergegenstand Wärme- und Kältespeicher antragsberechtigt Betreiber von Wärmespeichern Höhe der Zuwendung 250 pro Kubikmeter Wasseräquivalent bei Volumen > 50 Kubikmeter max. 30 % der Investitionskosten und max. 10 Mio. Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Wärme des Wärmespeichers muss zu über 50 % aus KWK stammen Dem Neubau gleichgestellt ist die Umrüstung Heizen mit Erneuerbaren Energien Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt Marktanreizprogramm MAP Laufzeit seit Fördergegenstand Solarkollektoranlagen Biomasseanlagen Wärmepumpen Nachträgliche Optimierung und Wärmepumpencheck antragsberechtigt Privatpersonen, Kommunen, kommunale Unternehmen, KMU, sonst. Unternehmen Höhe der Zuwendung Basisförderung Zusatzförderung Innovations- und Zusatzförderungen/Prozesswärme Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Heizen mit Erneuerbaren Energien Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Heizungspaket, erneuerbare Energien Laufzeit Fördergegenstand Heizungsaustausch mit Verbesserung der Energieeffizienz Neuanlage mit Optimierung der gesamten Heizungsanlage antragsberechtigt Förderung nach MAP-Richtlinie wurde gewährt Höhe der Zuwendung 20% der gewährten MAP-Förderung pauschal für Verbesserung Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 5 / 18
6 Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Zusatzbonus ist nicht kumulierbar mit Optimierungsbonus nach MAP- Richtlinie Vor-Ort-Beratung Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort Laufzeit ab Fördergegenstand Beratung zur Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Erstellung eines Sanierungsfahrplanes antragsberechtigt Eine Beratung kann in Anspruch nehmen: Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft incl. Wohnungsgesellschaften und Agrarbetriebe Gemeinnützige Einrichtungen Zuwendung wird an antragstellenden Berater bezahlt Höhe der Zuwendung 60 % der Beratungskosten Ein- und Zweifamilienhäuser max oder mehr Wohneinheiten max Bei Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 500 e für Erläuterung Beratungsbericht Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Nur registrierte Berater Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 6 / 18
7 Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen Laufzeit Fördergegenstand Maßnahmen zur Effizienzsteigerung Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf effiziente Technologien Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energien aus Produktionsprozessen bzw. Produktionsanlagen Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Produktionsprozessen antragsberechtigt Unternehmen des produzierenden Gewerbes Contractoren Höhe der Zuwendung Förderung der Investitionsmehrkosten und Nebenmehrkosten für Planung und Installation Max. 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Max. 1,5 Mio. für max. 3 Projekte innerhalb von 3 Jahren Wettbewerbliches Auswahlverfahren zu 4 Stichtagen im Jahr Bewilligungsbehörde Projektträger Karlsruhe mind Investitionsmehrkosten Spezifische Endenergieeinsparung von mind. 5 % 100 kg CO 2 -Einsparung je 100 Investitionsmehrkosten Nachweis durch qualifizierten Energieberater Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 7 / 18
8 Darlehensprogramme KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse Kredit 292/293 Fördergegenstand Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik elektrische Antriebe und Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Modernisierungsinvestitionen, die zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen (Einstiegsstandard), gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Contractoren Höhe der Zuwendung Kreditbetrag bis 100 % der Investitionskosten max. 25 Mio. je Vorhaben Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Bewilligungsbehörde KfW bei Neuinvestitionen ist die Energieeinsparung gegenüber dem Branchendurchschnitt maßgeblich Fördergegenstand KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm energieeffizient Bauen und Sanieren, Kredit 276/277/278 Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen: KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 8 / 18
9 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz a) Wärmedämmung b) Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen c) Sommerlicher Wärmeschutz d) Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung e) Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft- Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen f) Beleuchtung g) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Neubauten erreichen: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Contractoren Höhe der Zuwendung Kreditbetrag bis 100 % der Investitionskosten Max. 25 Mio. je Vorhaben Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Tilgungszuschüsse, wenn das energetische Niveau eines KfW- Effizienzhauses erreicht bzw. die technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen eingehalten werden Bewilligungsbehörde KfW Fördergegenstand KfW-Umweltprogramm KfW-Umweltprogramm Kredit 240/241 Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit: Material und Ressourcen einsparen Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden Abfall vermeiden, behandeln und verwerten Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden Boden und Grundwasser schützen Altlasten bzw. Flächen sanieren mit Biomethan, Erdgasoder Hybrid betriebene Fahrzeuge oder Elektrofahrzeuge anschaffen emissions- und lärmarme Fahrzeuge anschaffen Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 9 / 18
10 antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Contractoren Public-Privat-Partnership-Modelle Höhe der Zuwendung Kreditbetrag bis 100 % der Investitionskosten max. 10 Mio. je Vorhaben Laufzeit 5, 10 oder 20 Jahre Auszahlung 100 % Bewilligungsbehörde KfW BMUB-Umweltinnovationsprogramm BMUB-Umweltinnovationsprogramm Kredit/Zuschuss 230 Fördergegenstand innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme Abwasserbehandlung/Wasserbau Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung Sanierung von Altablagerungen Bodenschutz Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen Minderung von Lärm und Erschütterungen Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung Ressourceneffizienz/Materialeinsparung antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Kommunale Gebietskörperschaften Unternehmen mit kommunaler Beteiligung Höhe der Zuwendung Investitionszuschüsse bis 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Krediten mit Zinszuschüssen des BMUB wird ein Kredit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten ohne Höchstbetrag bereitgestellt Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahren mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Bewilligungsbehörde KfW Geplante Technik/Technologie wird noch nicht großtechnisch angewendet Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 10 / 18
11 KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt Kredit 291 Fördergegenstand Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz. Dazu gehören: Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 10 % führen die Sanierung und der Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden Innovative Vorhaben zur Neu- bzw. Weiterentwicklung von Technologien zur Energieeinsparung, zur effizienten Energieerzeugung und -übertragung sowie zur Speicherung Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz antragsberechtigt große gewerbliche Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von in der Regel 500 Mio. bis 4 Mrd. Euro Vorhaben in Deutschland: deutsche und ausländische Unternehmen Vorhaben im Ausland: deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland Höhe der Zuwendung die KfW beteiligt sich mit Direktkrediten an Bankenkonsortien und Club Deals. der Finanzierungsanteil der KfW beträgt maximal 50 % des Fremdkapitalvolumens und in der Regel 15 bis 100 Mio. Euro pro Vorhaben. der KfW-Anteil enthält dieselben Konditionen, die mit den Konsortialpartnern vereinbart wurden insbesondere Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Verzinsung und Sicherheiten. Bewilligungsbehörde KfW Fördergegenstand Erneuerbare Energien KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Kredit 270/274 Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z.b. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Außerdem: Batteriespeicher, auch als Nachrüstung Anlagen zur Wärmeerzeugung Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher, sofern diese mit erneuerbaren Energien gespeist werden Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 11 / 18
12 antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Kommunale Unternehmen Freiberufler Landwirte Natürliche Personen Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften Höhe der Zuwendung 100 % der Nettoinvestitionskosten max. 10 Mio. je Vorhaben Kreditlaufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Bewilligungsbehörde KfW zumindest einen Teil des Stroms muss in das öffentliche Stromnetz eingespeisten werden Erneuerbare Energien KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Kredit 271/281 Fördergegenstand Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien. Zu den geförderten Vorhaben gehören: große Solarkollektoranlagen große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas große Wärmespeicher große effiziente Wärmepumpen Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung KWK) antragsberechtigt Natürliche Personen Gemeinnützige Antragsteller Freiberufler Landwirte KMU Kommunale Unternehmen Kommunale Antragsteller Großunternehmen Großunternehmen als Energiedienstleister Höhe der Zuwendung Kredite mit 100 % der Nettoinvestitionskosten bei Tiefengeothermie max. 80 % der Nettoinvestitionskosten max. 10 Mio. je Vorhaben Kreditlaufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 12 / 18
13 Tilgungszuschüsse und Boni Solarkollektoranlagen % der Nettoinvestitionskosten, größenabhängig + Ertragsabhängige Förderung Biomasseanlagen 20 je kw Nennwärmeleistung zu thermischen Nutzung max Bonus für niedrige Stabemissionen und Pufferspeicher KWK-Biomasseanlagen 40 je kw Nennwärmeleistung Wärmenetze 80 je Meter, max. 1 Mio. (aus Tiefengeothermie max. 1,5 Mio. ) Wärmespeicher 250 /m3 Speichervolumen max. 30 % der Nettoinvestitionskosten max. 1 Mio. Biogasleitungen max. 30 % der Investionskosten Wärmepumpen 80 je kw Wärmeleistung mind max Erdsonde bis 400 m 4 je m und 6 je m ab 400 m Erhöhung der Förderung bei KMU um 10 % des Zuwendungsbetrages Bewilligungsbehörde Zusatzförderung: Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) Erhöhung des Tilgungszuschusses um 20 %, wenn Austausch eines zentralen Wärmeerzeugers in Wärmenetzen Durch eine förderfähige neue Anlage Austausch von Wärmeerzeugern in Gebäuden durch eine förderfähige neue Anlage oder Integration einer neuen solarthermischen Anlage zur Modernisierung einer ineffizienten Heizungsaltanlage. Ersetzung von Wärmeerzeugern in Gebäuden durch den Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz. (Hausanschlussleitung und die Hausübergabestation) KfW Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 13 / 18
14 Erneuerbare Energien KfW-Programm Erneuerbare Energien Offshore-Windenergie Kredit 273 Fördergegenstand Errichtung von Offshore-Windparks antragsberechtigt Projektgesellschaften Höhe der Zuwendung Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien max. 400 Mio. Finanzierungsanteil KfW: 50 % Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit max. 700 Mio. Finanzierungsanteil KfW: 70 % Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen zur Absicherung unvorhergesehener Mehrkosten in der Errichtungsphase ("cost overrun facility") kann zusätzlich gewährt werden max. 100 Mio. Finanzierungsanteil KfW: 50 % Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren mit tilgungsfreien Jahren Auszahlung 100 % Bewilligungsbehörde KfW Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 14 / 18
15 Landesprogramme GREEN invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Richtlinie Green invest Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen Laufzeit Fördergegenstand Energieberatung Situationsanalyse und Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen, Projektbegleitung bei der Umsetzung (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist), Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung, Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Contractingverträgen Einsatz von Messtechnik Investitionen Demonstrationsvorhaben Studien antragsberechtigt KMU der gewerblichen Wirtschaft für Beratung Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Investitionen Höhe der Zuwendung Situationsanalyse bis zu 80 % des Beratungshonorars, max. 640,00 pro Tagwerk, max ,00 Projektbegleitung bis zu 80 % des Beratungshonorars, max. 640,00 pro Tagwerk, max ,00 Erfolgskontrolle bis zu 80 % des Beratungshonorars, max. 640,00 pro Tagwerk, max ,00 Messtechnik bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, max ,00 Contracting-Beratung bis zu 80 % des Beratungshonorars, max. 640,00 pro Tagwerk, max ,00 Investitionszuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, de-minimis als Obergrenze Bewilligungsbehörde Thüringer Aufbaubank Beratung über gelistete Berater, für Investitionen gelten ,00 als Obergrenze, vorherige Beratung Voraussetzung Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 15 / 18
16 Thüringen-Invest Richtlinie Thüringen Invest Laufzeit Ab Fördergegenstand Investitionen in Bau Maschinen Einrichtungen Immaterielle Wirtschaftsgüter antragsberechtigt KMU der gewerblichen Wirtschaft Höhe der Zuwendung Zuschuss 20 % der zuschussfähigen Kosten max Darlehen bis zu Laufzeit 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei 100 % Auszahlung Sondertilgung möglich Bewilligungsbehörde Thüringer Aufbaubank Zusätzliche Voraussetzung: Schaffung eines Arbeitsplatzes oder Erhalt eines Arbeitsplatzes und Vorhaben dient Verbesserung der Ressourceneffizienz oder Energieeinsparung oder Neuinvestition im Rahmen einer Übernahme Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 16 / 18
17 Stromvergütung für KWK-Anlagen Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Gesetz Laufzeit ab Fördergegenstand KWK-Zuschlag für erzeugten Strom antragsberechtigt Betreiber von KWK-Anlagen Höhe der Zuwendung Pauschalierte Einmalzahlung für fabrikneue Anlagen bis 2 KW el 4 ct/kwh für Vollbenutzungsstunden (VBH) Zuschlagsätze für ins Netz eingespeisten Strom 8,00 ct/kwh für den Leistungsanteil (LA) <= 50 kw el 6,00 ct/kwh f. d. LA > 50 <= 100 kw el 5,00 ct/kwh f. d. LA > 100 <= 250 kw el 4,40 ct/kwh f. d. LA > 250 kw el <= 2 MW el 3,10 ct/kwh f. d. LA > 2 MW el 1,50 ct/kwh füt Strom aus bestehenden KWK-Anlagen ab 2 MW el für selbst verbrauchten Strom 4,00 ct/kwh f. d. LA <= 50 kw el 3,00 ct/kwh f. d. LA > 50 <= 100 kw el 2,00 ct/kwh f. d. LA > 100 <= 250 kw el 1,50 ct/kwh f. d. LA > 250 kw el <= 2 MW el 1,00 ct/kwh f. d. LA > 2 MW el Für Kundenanlagen o. geschlossene Verteilnetze 4,00 ct/kwh f. d. LA <= 50 kw el 3,00 ct/kwh f. d. LA > 50 <= 100 kw el 2,00 ct/kwh f. d. LA > 100 <= 250 kw el 1,50 ct/kwh f. d. LA > 250 kw el <= 2 MW el 1,00 ct/kwh f. d. LA > 2 MW el Für stromintensive Unternehmen 5,41 ct/kwh f. d. LA <= 50 kw el 4,00 ct/kwh f. d. LA > 50 <= 250 kw el 2,40 ct/kwh f. d. LA > 250 kw el <= 2 MW el 1,80 ct/kwh f. d. LA > 2 MW el Förderdauer Fabrikneue KWK-Anlagen: VBE bis 2 KW el VBE > 2 KW el Modernisierte KWK-Anlagen: VBH bei Invest > 25 <= 50 % der Neukosten VBH bei Invest > 50 % der Neukosten Nachgerüstete KWK-Anlagen VBH bei Invest > 10 <= 25 % der Neukosten VBH bei Invest > 25 <= 50 % der Neukosten VBH bei Invest > 50 % der Neukosten Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 17 / 18
18 Bestehende KWK-Anlagen ab 2 MW el : VBH im Zeitraum vom bis Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) Auszahlung erfolgt über Netzbetreiber Hinweis: Diese Information soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Postanschrift: PF 30 62, Gera Tel.: Seite 18 / 18
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