Herzlich Willkommen. 1 l Ragnar Watteroth, Dezernat II Finanzen und Beteiligungen l I ID: Knut Bühler, Erster Landesbeamter
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1 Herzlich Willkommen 1 l Ragnar Watteroth, Dezernat II Finanzen und Beteiligungen l I ID: Knut Bühler, Erster Landesbeamter
2 Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Informationsveranstaltung in Ettlingen am 16. Dezember 2014 Knut Bühler, Erster Landesbeamter Ragnar Watteroth, Dezernat II Finanzen und Beteiligungen 2
3 RAHMENBEDINGUNGEN
4 Ausgangspunkt 4
5 Asylanträge in Deutschland seit Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl mit Prognose für 2014 und Trend für 2015
6 Hauptherkunftsländer 2014 (Januar bis Oktober) 6 Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl
7 Zahl der Verfahren und Entscheidungen 2014 Gesamtschutzquoten Ende November 2014 waren Asylverfahren beim BAMF noch nicht entschieden. Das sind über 80 % mehr als ein Jahr zuvor. Quelle: BAMF, Asylgeschäftsstatistik 7
8 Von der Ankunft bis zur Ausreise ANKUNFT Verbringung in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung ErstUb. einige Wochen Zuteilung zur zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung / Landeserstaufnahmeeinrichtung Baden-Württemberg (LEA) Erfassung der für den Asylantrag relevanten Daten Erfassung der persönlichen Daten und erkennungsdienstliche Behandlung Datenabgleich mit dem Bundesamt für Migration Erstmeldung im Ausländerzentralregister Stellung des Asylantrags Vorläufige Ub. bis Ende Asylverfahren, längstens 2 Jahre Zuteilung in Land- und Stadtkreise (Gemeinschaftsunterkunft) vorläufige Unterbringung Wirtschaftliche Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG Orientierungshilfe zum Vertrautmachen der Bewohner mit ihrer näheren Umgebung (Informationen über Supermärkte, Ärzte, Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen) Hilfe bei der Bewältigung allgemeiner, persönlicher und sozialer Probleme Vermittlung von Betreuungsleistungen (z. B. Organisation des Kindergarten-/ Schulbesuchs) Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG Zugang zu ehrenamtlichen Hilfen (Sprachkurse, persönliche Betreuung, Hilfe im Asylverfahren usw.) Beratung über Möglichkeiten der Rückkehr oder der Weiterwanderung AnschlussUb. (ggf. bis Ausreise) Zuteilung in die Gemeinden private Wohnung / Anschlussunterbringung private Wohnung / Anschlussunterbringung negativ positiv rechtskräftige Entscheidung über Bleiberecht 8 AUSREISE 8
9 VORLÄUFIGE UNTERBRINGUNG
10 Unterbringung von Asylbewerbern Entwicklung im Landkreis Karlsruhe Ende Plätze Ende Ende Plätze Plätze (GU Zeutern) 800 Plätze 10
11 12 Plätze GU 16 ab 10/2014 Oberhausen- Rheinhausen 200 Plätze GU Plätze in Wohncontainern ab 11/2014 Bestand insgesamt Plätze Kapazität Provisorien 315 Plätze In Planung insgesamt 460 Plätze* 180 Plätze GU 10 seit 12/2013 und 2/ Plätze Rheinstetten 24 Plätze GU 6 seit 2/2013 Dettenheim Gondelsheim Linkenheim- Hochstetten 60 Plätze GU 2 seit 2/2012 Philippsburg Zaisenhausen Graben- Neudorf 10 Plätze GU 18 ab Dez Plätze GU 3 seit 12/2012 Wohncontainer ab 10/ Plätze GU 17 seit Okt Waghäusel Hambrücken Karlsdorf- Neuthard Bruchsal Weingarten Pfinztal Forst Kronau 12 Plätze GU 15 seit 9/ Plätze GU 8 seit 4/2013 Walzbachtal Stutensee Eggenstein- Leopoldshafen Ubstadt- Weiher Bad Schönborn 15 Plätze GU 4 seit 10/2012 GU 19 ab Mitte Plätze GU 1 Wohncontainer ab 10/ Plätze GU 14 seit 7/2014 Bretten Kraichtal 150 Plätze GU 11 ab 3/ Plätze seit 12/ Plätze Östringen Oberderdingen Bestand + Provisorium: Plätze Bestand + Planung: Plätze * ohne Planung Notunterbringung GU Bretten Haus 2 Sulzfeld Kürnbach 1. Ubstadt-Weiher-Zeutern, Waldmühle 6 2. Ettlingen, Pforzheimer-Str. 112 b u. 112 a 3. Stutensee-Friedrichstal, Karlsfeldstr Gondelsheim, Neuer Weg 2 5. Ettlingen, Englerstr Dettenheim, Hochstetter Str Karlsbad (Fischweier), Albtalstr Bruchsal, Schnabel-Henning-Str Marxzell, Neuenbürger Straße 2 10.Rheinstetten-Forchheim, Kutschenweg Bretten, An der Schießmauer Karlsbad-Ittersbach, Im Stöckmädle Waghäusel, Friedrich-Hecker-Allee 1a 14.Bruchsal-Büchenau, Albrecht-Dürer-Str Forst, Bruchsaler Str. 18a 16.Oberhausen-Rheinhausen, Marienstr Waldbronn, Ettlinger Str Stutensee-Friedrichstal, Jahnstraße Bretten-Diedelsheim, Karlsruher Str. 2 Malsch 60 Plätze GU 5 seit 12/2012 Ettlingen Marxzell Waldbronn Karlsbad 41 Plätze GU 7 seit 3/ Plätze GU 12 ab 07/ Plätze GEMEINSCHAFTSUNTERKÜNFTE IM LANDKREIS KARLSRUHE STAND NOVEMBER Plätze GU 9 ab Dez. 2014
12 Anteile der Städte und Gemeinden nach Einwohnern bei Asylbewerbern Stadt / Gemeinde Einwohner Bestand Ende 2014 Anteil von Saldo Stadt / Gemeinde Einwohner Bestand Ende 2014 Anteil von Saldo Bad Schönborn Bretten Bruchsal Dettenheim Eggenstein-Leopoldshafen Ettlingen Forst Gondelsheim Graben-Neudorf Hambrücken Karlsbad Karlsdorf-Neuthard Kraichtal Kronau Kürnbach Linkenheim-Hochstetten Malsch Marxzell Oberderdingen Oberhausen-Rheinhausen Östringen Pfinztal Philippsburg Rheinstetten Stutensee Sulzfeld Ubstadt-Weiher Waghäusel Waldbronn Walzbachtal Weingarten Zaisenhausen Summe
13 Gesetzliche Aufträge an das Landratsamt (Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG und Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG ) Errichtung, Verwaltung und Betrieb von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte). Stellung des hierfür notwendigen Personals. Übernahme der zugeteilten Personen und vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Versorgung mit Grundleistungen (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts, Taschengeld, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt). 13
14 BETREUUNGSKONZEPT
15 Personal zur Durchführung FlüAG und AsylbLG 15 Zur Aufnahme und Versorgung von 100 Flüchtlingen in einer GU: Verwaltung und Betreuung (vor Ort): 1,00 Vollzeitkräfte Hausverwalter (vor Ort): 0,70 Hausmeister (Amt 21): 0,30 Leistung (im Amt): 0,75 Soziale Betreuung 0,75 gesamt: 3,5 Betreuungsschwerpunkte Orientierungshilfen Vermittlung von Infos über das Leben in Deutschland sowie über die Rechte und Pflichten der Bewohner Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache Hilfe bei der Bewältigung allgemeiner persönlicher und sozialer Probleme Anleitung zur Beteiligung am Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Aufbau von Beziehungen zu Behörden, Kirchen, Verbände und Vereinen sowie zur einheimischen Bevölkerung im unmittelbaren Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft
16 Tagesstruktur und Ehrenamt Tagesstrukturierende Maßnahmen: Kindertagesstätten Schulen, ggf. Vorbereitungsklassen Arbeitsgelegenheiten beim Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Arbeitsgelegenheiten extern bei der BEQUA und den Kommunen Beispiele ehrenamtlicher Hilfen: Erste örtliche Orientierung Niederschwellige Sprachförderung Hausaufgabenhilfen Freizeitangebote Begleitung zu Ärzten und Behörden Fahrdienste Kontaktaufnahme zu Vereinen Vermittlung von Kleiderspenden und anderen Gebrauchsgegenständen 16
17 Kooperation Landratsamt Untere Aufnahmebehörde Vereine Gemeinde-/Stadtverwaltung Verbände der freien Wohlfahrtspflege Netzwerk Ehrenamtliche Hilfen Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft (BEQUA) Polizeibehörden Schulen und Kindertagesstätten 17
18 GEMEINSCHAFTSUNTERKUNFT IN ETTLINGEN
19 GU-Standort Ettlingen Lageplan 19
20 GU-Standort Ettlingen Planskizze 20
21 GU-Standort Ettlingen 21
22 ANSCHLUSSUNTERBRINGUNG
23 Anschlussunterbringung = Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Anschluss an die vorläufige Unterbringung. Zuständig: Gemeinden ( 18 Abs. 2 Satz 1 FlüAG). Zuteilung: Durch untere Aufnahmebehörde ( 18 Abs. 1 Satz 1 FlüAG). Aufwendungsersatz: einmalig 135 für jede zugeteilte Person dynamisiert um 1,5 % p.a. ( 18 Abs. 4 FlüAG) + Kosten der Unterkunft im Rahmen des AsylbLG. Zuteilungskriterien: Entsprechend der Einwohnerzahl ( 2 Satz 1 DVO FlüAG). Abweichende Regeln im Einvernehmen mit den Gemeinden möglich, insbesondere (Teil-)Anrechnung einer Gemeinschaftsunterkunft ( 2 Satz 2 und 3 DVO FlüAG). 23
24 Besondere Zuteilungsregeln im Landkreis Karlsruhe Es werden 10 % der Plätze in Gemeinschaftsunterkünften des Landratsamtes auf die nach der Quote errechneten Zuteilungen zur Anschlussunterbringung angerechnet; d.h. die Städte und Gemeinden mit weniger oder keinen Plätzen in Gemeinschaftsunterkünfte übernehmen entsprechend mehr Personen in die Anschlussunterbringung gemäß ihrer Quote. Rückstände und überplanmäßige Aufnahmen werden ab 2012 jeweils vorgetragen und bei der Zuteilung berücksichtigt. Größere Rückstände führen zu einer früheren Überstellung von Personen. An Städte und Gemeinden mit Gemeinschaftsunterkünften sollen Personen zur Anschlussunterbringung grundsätzlich erst dann überstellt werden, wenn die Städte und Gemeinden ohne Gemeinschaftsunterkünfte ihre Aufnahmepflicht erfüllt haben. 24
25 Aufnahmeverpflichtung für Ettlingen 2014: 8 Personen (10 Personen bereits aufgenommen) 2015: 33 Personen (vorbehaltlich der tatsächlichen Entwicklung) 2016: 60 Personen (vorbehaltlich der tatsächlichen Entwicklung) Auch für die Folgejahre gilt eine steigende Tendenz wurden im Landkreis Karlsruhe fast drei Viertel aller Anschlussuntergebrachten wegen Erreichens der Zwei-Jahres-Grenze an die Städte und Gemeinden überwiesen, nur ein Viertel vor Ablauf von zwei Jahren wegen Abschluss des Asylverfahrens. 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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