Willkommen zu. Flüchtlinge unterstützen. Infoabend. Infoabend Flüchtlinge unterstützen Eislingen, Eislingen
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- Matthias Fuchs
- vor 8 Jahren
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1 Willkommen zu Infoabend Infoabend Flüchtlinge Flüchtlinge unterstützen unterstützen Eislingen Eislingen Referentin: Referentin: Melanie MelanieSkiba Skiba Flüchtlingsrat FlüchtlingsratBW BW 1 von 43
2 Inhalt 1. Flüchtlinge weltweit und bei uns 2. Aktiv für Flüchtlinge 3. Grundlagen zum Asylverfahren 4. Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt 2 von 43
3 1. Flüchtlinge weltweit und bei uns 3 von 43
4 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 4 von 43
5 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 5 von 43
6 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 6 von 43
7 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 7 von 43
8 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 8 von 43
9 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns Entwicklung Asylanträge Deutschland 9 von 43
10 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 10 von 43
11 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns 11 von 43
12 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns Entwicklung Asylanträge BadenWürttemberg 2014: ca : ca von 43
13 Flüchtlinge Flüchtlingeweltweit weltweitund undbei beiuns uns Wie ist die Situation im Landkreis Göppingen? Quelle: Stuttgarter Zeitung, April von 43
14 2. Aktiv für Flüchtlinge Ehrenamtliches Engagement 14 von 43
15 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Ankommen in Deutschland - Unterbringung Erstaufnahme in einer LEA: i.d.r. illegale Einreise zuständig: Land - Registrierung, Asylantrag - Sachleistungen - Arbeitsverbot Max. 3 Monate AnschlussUnterbringung: Vorläufige Unterbringung : - zuständig: Kreis - Sammelunterkunft oder Wohnung - öff.rechtl. Nutzungsverhältnis - 4,5 qm (ab 2016: 7qm) Mindestwohnfläche - zuständig: Gemeinde - keine Mindeststandards, Bedingungen oft schlechter - auch privates Mietverhältnis möglich Max. 24 Monate 15 von 43
16 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Ankommen in Deutschland Willkommenskultur? Was können Sie tun? Begegnungsmöglichkeiten schaffen Erstbesuche bei neu ankommenden Flüchtlingen (Bsp. Asyl-AK Heidelberg) Willkommenspaten (Bsp. Stadt Ravensburg) Einrichtung eines Asyl-Cafés oder Sprach-Cafés Regelmäßige Präsenz / Besuche in der Sammelunterkunft Einladung zu Veranstaltungen der Gemeinde, der Kirchen etc. Spezielle Angebote für Frauen! Begleitung und Unterstützung im Alltag Teilhabe ermöglichen Mobiltät fördern: Sozialtickets für den ÖPNV / Fahrräder / Fahrdienste Kulturelles Leben: Einladung zu Kino, Theater, Straßenfesten etc. Stadterkundung: Einkaufsmöglichkeiten, Behörden, Schulen, Ärzte, Beratungsstellen, Betriebe usw. Stadtplan! 16 von 43
17 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Ankommen in Deutschland Willkommenskultur? Was können Sie tun? Soziale Integration unterstützen Nachhilfe / Hausaufgabenhilfe für Schulkinder Unterstützung und Begleitung bei der Arbeitssuche Unterstützung bei der Wohnraumsuche Über Gesundheitssystem informieren / ÄrztInnen vermitteln (Vorsicht: eingeschränkte Leistungen nach AsylbLG) Hilfe im Asylverfahren und Behördendickicht Bsp Stadt RV: Deutsch für AnalphabetInnen: Point-It Bildwörterbuch Deutschkurse anbieten; fördern / Sprachtandems Informieren, welche Stellen wofür zuständig sind / diese Stellen vorstellen Begleitung bei Behördengängen und Hilfe beim Verstehen von Behördenbriefen (Ordner und Locher!) Asylverfahren: Auf Beratungsstellen hinweisen, ggf. AnwältIn vermitteln 17 von 43
18 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Ehrenamt - Grundsätzliches Hilfsangebote sind etwas sehr Gutes. Aber jeder Mensch hat auch die Freiheit und seine Gründe, Hilfe abzulehnen. Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe Privatsphäre und Datenschutz ernst nehmen Gute Abstimmung nötig zwischen Flüchtlingssozialdienst und Ehrenamtlichen 18 von 43
19 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Was brauchen Ehrenamtliche? Strukturen: Informationen / Beratung / Fortbildung / Koordination / Vernetzung / Arbeitsstrukturen / Unabhängigkeit!? Zeitbudget: Viel Zeit und einen langen Atem Im Umgang mit Ämtern, Behörden und anderen Hauptamtlichen : Selbstbewusstsein und Courage, aber auch Gelassenheit Im Umgang mit Flüchtlingen: Sensibilität, aber auch Klarheit gegenseitiger Respekt und Anerkennung Im Umgang mit sich selbst: Selbstreflektion, Supervision Grenzen setzen / die eigenen Grenzen wahrnehmen und anerkennen 19 von 43
20 Aktiv Aktivfür fürflüchtlinge Flüchtlinge Was brauchen Flüchtlinge? Zeit zum Ankommen bieten Sie eine gute Mischung zwischen Nähe/Hilfe und Distanz Feinfühlige Ansprechpartner/innen nicht gleich auf die Flucht ansprechen (Stichwort Trauma) Verlässliche Ansprechpartner/innen Begleitung über längere Zeit sinnvoll Hilfe zur Selbsthilfe Hilfe dient dazu, damit sich die Flüchtlinge ein einständiges Leben in D aufbauen können Es geht nicht darum Flüchtlingen alle Arbeit abzunehmen oder um die Beruhigung des Gewissens der Helfer/innen Anerkennung der eigenen Entscheidung ihr eigenes Leben Flüchtlinge müssen nicht deutscher werden als die Deutschen leben und leben lassen einen Ordner und einen Locher 20 von 43
21 3. Grundlagen zum Asylverfahren 21 von 43
22 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Erste Schritte Asylgesuch Ausstellung einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) Meldung in Erstaufnahmestelle 22 von 43
23 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Asylantragsstellung Zuständige Stelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtung Abnehmen von Fingerabdrücken Abgleich mit EURODAC-Datenbank Ist Deutschland überhaupt zuständig für den Asylsuchenden oder liegt ein Dublin-Fall vor? Reisewegsbefragung Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung 23 von 43
24 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Dublin Staaten: Alle EUMitgliedsstaaten plus Island Norwegen Schweiz Liechtenstein Grundsätze: One chance only Verantwortungsprinzip Quelle: 24 von 43
25 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Die Anhörung Etwa 25 allgemeine Fragen zur Person und seiner Familie, zur Situation im Herkunftsland und zum Reiseweg Zuletzt Aufforderung, individuelle Fluchtgründe zu schildern und zu erläutern, was bei der Rückkehr ins Heimatland befürchtet wird 25 von 43
26 Das Das DasAsylverfahren Asylverfahren DasAsylverfahren Asylverfahren Die Entscheidung Entscheidung ergeht schriftlich Wichtig: Adressänderungen immer dem BAMF mitteilen Bei ablehnenden Entscheidungen immer Rechtsmittel möglich (Achtung: kurze Fristen für Klage, Klagebegründung und Rechtsschutzanträge) 26 von 43
27 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Dauer des Asylverfahrens Durchschnittliche Dauer in Monaten im Jahr 2014 Bis zu einer behördl. Entscheidung Bis zu behördl. Entscheidung ohne Dublin-Fälle Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung HKL gesamt 7,1 7,7 11,1 Bosnien-H. 3,9 3,9 Serbien 4,0 4,0 6,7 Syrien 4,2 4,3 7,1 Eritrea 8,6 11,0 Irak 9,6 10,4 15,7 Afghanistan 13,9 17,7 21,7 Iran 14,5 17,7 18,6 Pakistan 15,7 20,1 Quelle: BT-Drs. 18/3850) 27 von 43
28 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Positive Entscheidung: Anerkennung Asylberechtigung oder Anerkennung als Flüchtling Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre Internationaler subsidiärer Schutz Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr Nationale Abschiebungsverbote Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr 28 von 43
29 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Negative Entscheidung: Ablehnung Ablehnung als unbegründet Freiwillige Ausreise innerhalb 1 Monats, Klagefrist 2 Wochen Ablehnung als offensichtlich unbegründet Freiwillige Ausreise innerhalb 1 Woche, Klagefrist 1 Woche Ablehnung als unbeachtlich Freiwillige Ausreise innerhalb 1 Woche, Klagefrist 1 Woche Ablehnung als unzulässig Dublin-Fälle, keine freiwillige Ausreise vorgesehen, Klagefrist 1 Woche 29 von 43
30 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Entscheidungen über Asylanträge 2014 Schutzquote 31,5 % davon: 1,8 % Asylberechtigung 24,1 % Anerkennung als Flüchtling 4,0 % subsidiärer Schutz 1,6 % nationale Abschiebungsverbote Ablehnungen 33,4 % Dublin-Fälle 35,2 % 30 von 43
31 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Asylanträge und Entscheidungen von 43
32 Das DasAsylverfahren Asylverfahren Quelle: Eurostat 32 von 43
33 4. Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt 33 von 43
34 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Schule und Sprachförderung Kinder/Jugendliche: Schulpflicht ab 6 Jahren: 4 Jahre Grundschule, 5 Jahre weiterführende Schule wenn Bedarf nach Fördermaßnahmen unter Umständen Einrichtung von Vorbereitungsklassen möglich Berufsschulpflicht bis 18 Jahre, Besuch der VABO-Klassen bis 21 Jahre Erwachsene: Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache während der vorläufigen Unterbringung Kein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs Bisher: Pauschale pro Asylbewerber von ca. 92 über Flüchtlingsaufnahmegesetz Zukünftig: Sprachförderung über Programm Chancen gestalten des Integrationsministeriums 34 von 43
35 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Schule und Sprachförderung Was können Sie in der Praxis tun? Fragen Sie vor Ort nach Fördermöglichkeiten sowie geplanten Maßnahmen (insbesondere im Zusammenhang mit Chancen gestalten ) Sprechen Sie bei Förderbedarf Ihrer Schützlinge mit der Schule Suchen Sie nach Möglichkeiten für Sprachunterricht durch haupt- und ehrenamtliche Lehrkräfte 35 von 43
36 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Zugang zum Arbeitsmarkt bei Aufenthaltsgestattung 0-3 Monate: Arbeitsverbot 4-48 Monate: Eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt 4-15 Monate: Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungenprüfung Monate: Arbeitsbedingungenprüfung Ab 48 Monate: Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt 36 von 43
37 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Zugang zum Arbeitsmarkt bei Duldung Siehe vorherige Folie Besonderheit: ausländerrechtliches Arbeitsverbot!! 37 von 43
38 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Zugang zu einer Ausbildung bei Aufenthaltsgestattung 0-3 Monate: nur schulische Ausbildung möglich 4-15 Monate: Eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt betriebliche Ausbildung ohne Vorrangprüfung möglich Ab 15 Monate: Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt 38 von 43
39 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Zugang zu einer Ausbildung bei Duldung Ab Erteilung der Duldung: schulische und betriebliche Ausbildung ohne Vorrangprüfung möglich 39 von 43
40 (Aus-)Bildung (Aus-)Bildungund undarbeit Arbeit Was können Sie tun? Flüchtlinge mit Gestattung und Duldung 0-3 Monate Aufenthalt: Organisation / Vermittlung von (niederschwelligen) Sprachkursen Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten (gemeinnützige und staatliche Träger) Unterstützung bei der Anerkennung von Schul-/Ausbildungsabschlüssen Ab 3-15 Monate Aufenthalt: Kontakte zu (potenziellen) Arbeitgebern, Begleitung zur Arbeitsagentur Vermittlung von Praktika, BuFDi etc. Vermittlung in ESF-BAMF-Sprachkurse und andere Sprachkurse Wenn sich doch eine aussichtsreiche Arbeit anbietet: Begleitung und Unterstützung beim Verfahren zum nachrangigen Zugang Ab 15 Monate Aufenthalt: Kontakte zu Arbeitgebern, Begleitung zur Arbeitsagentur Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche und Bewerbung 40 von 43
41 Fragen FragenFragen FragenFragen Fragen??? 41 von 43
42 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 42 von 43
43 Kontakt Melanie Skiba Geschäftsstelle Hauptstätterstr. 57, Stuttgart Tel.: Fax.: Web: Aktuelle Projekte: "Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim" - Gefördert im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Solidarität braucht Solidarität Unterstützen Sie unsere politische und praktische Arbeit für Flüchtlinge durch eine Spende an: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.v., GLS Bank, BLZ , Kto. Nr , IBAN: DE , BIQ: GENODEM1GLS 43 von 43
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