Das Leverkusener Modell
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- Juliane Schulz
- vor 10 Jahren
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1 Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Leverkusen Stand:
2 Historie Großer Zustrom von Flüchtlingen (80er Jahre) Kommune mit der Unterbringung überfordert Unterbringung in LEV sehr umstritten Unzählige Begehungen, Briefwechsel, etc. Diskussionsveranstaltungen Protestaktionen 1999 Planung einer neuen, großen Flüchtlingsunterkunft Kontroverse öffentliche Diskussion Keine gesellschaftliche, politische Mehrheit 1999 Notwendigkeit eines neuen Konzeptes zur Unterbringung erkannt
3 Handlungsalternativen Umfangreiches Investitions- und Instandhaltungsprogramm Problem: * Kosten * Gefahr schneller Abnutzung * Zukünftig notwendigen Kapazitäten * Erhalt potentieller Brennpunkte oder Verstärkte Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen auch bei ungesichertem Aufenthaltsstatus
4 Rechtliche Voraussetzungen 53 AsylVfG: Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen. 1 FlüAG NRW: Aufgabe (1) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
5 Ausgangssituation Unterkünfte im Stadtgebiet Kritische, humanitär unvertretbare bauliche und sanitäre Zustände Fehlende Privatsphäre in den Unterkünften Fehlende Infrastruktur bei großen Unterkünften 674 Flüchtlinge, darunter 492 asylsuchunde, geduldete Flüchtlinge 25 Bürgerkriegsflüchtlinge
6 Entscheidungsfindung Sozialdezernent initiiert Besuchsfahrt durch die Übergangsheime mit den Mandatsträgern/-innen der Sozialpolitik Sozialausschuss beschließt: Gemeinschaftliche Erarbeitung eines kommunalen Unterbringungskonzeptes Sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Bewertung der Handlungsalternativen
7 Erarbeitung des Konzeptes Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure sinnvoll zusammenführen Fachbereich Soziales Fachdienst für Integration und Migration (CV) Flüchtlingsrat Leverkusen Integrationsrat Leverkusen Kontroverser Verlauf
8 Eckpunkte des Konzeptes Personenkreis Asylbewerber und Geduldete Förderung der Eigenverantwortlichkeit Keine Mindest- / Höchstaufenthaltszeiten in der Unterkunft Eigenständige Wohnungssuche Verfahrensablauf Feststellung der Wohnfähigkeit durch Mitarbeiter des CV Vorlage eines Mietangebots Abfrage ABH Konkretes Datum der Ausreise/Abschiebung Bestätigung der Kostenübernahme durch FB Soziales Eigenständiger Abschluss des Mietvertrages Mietzahlungen durch FB Soziales direkt an Vermieter
9 : Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen wird für eine erste Phase für 80 Personen angestrebt. Festsetzung verbindlicher Mietobergrenzen in Anlehnung an das BSHG, allerdings um 20% reduziert (analog dem AsylbLG) Umsetzung in Kooperation mit und Unterstützung durch Caritasverband als Migrationsfachdienst und Flüchtlingsrat Ziel: Aufgabe eines kostenintensiven Übergangsheims
10 Operative Umsetzung in 2002 ff FB Soziales, Caritasverband und Flüchtlingsrat Information der Betroffenen Information potentieller Vermieter Entwicklung tragfähiger Strukturen Steuerungsgruppe Einrichtung einer (ehrenamtlichen) Umzugsbegleitung [CV EFF Projekt] Sukzessiver Auszug in Privatwohnungen
11 Verlauf der ersten Phase Damalige Zielsetzung: Ziel wurde erreicht! Aufgabe einer kostenintensiven Unterkunft durch Auszug von 80 Personen Kosten (netto): eingesparte Aufwendungen: Saldo: nachrichtlich: Seit dem erhalten Empfänger von Transferleistungen kein Wohngeld mehr, aber auch nach Abzug des Wohngeldes wäre ein Kostenvorteil von ca verblieben.
12 Weiterer Verlauf SG - Beschluss: Aufhebung der Obergrenze von 80 Personen. Fortschreibung der Mietobergrenzen Fortführung des EFF-Projektes zur Förderung des Auszugs für ein weiteres Jahr Etablierung bürgerschaftlichen Engagements zur Auszugsbegleitung auch durch Flüchtlinge seither kontinuierlicher weiterer Umzug in Privatwohnungen )
13 Kostenentwicklung p.a. gerundete Beträge, Ist-Beträge 2000 nur ÜH 2012 Summe ÜH + Privatwohnung , , , , , , , (*) ,- 2000: 517 Flüchtlinge 2012: 352 Flüchtlinge (*) Stadtverwaltung ermittelt für 2012 Unterbringungskosten i.h.v )
14 Betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich Privatwohnung / Übergangsheim Grundkosten: Übergangsheim pro Person 2011 nach betriebswirtschaftlicher Kalkulation für die aktuelle Gebührensatzung: 205 (Tatsächliche Kosten 2011./. Durchschnittliche Belegung 2011./. 12) Mietobergrenzen: 1 Person: 256 ( 3) / 320 ( 2 AsylbLG/SGB) 2 Personen: 322 ( 3) / 402 ( 2 AsylbLG/SGB) Weitere erhebliche Kosteneinsparungen durch: Wegfall von Sanierung an vorhandenen Objekten steht jedoch wieder an!!! Abrücken vom Bau und Betrieb neuer großer Übergangsheime Wegfall von Personal- und Betriebskosten für aufgegebene Übergangsheime )
15 Situation In Leverkusen leben 1300 (1398) Flüchtlinge, davon wären 434 (374) Flüchtlinge leistungsberechtigt nach AsylbLG erhalten 352 (272) Flüchtlinge tatsächlich, ggf. nur ergänzende Leistungen nach AsylbLG, davon Leben 191 (132) Flüchtlinge im städt. Übergangsheim Problem: Fehlender Wohnraum für große Familien )
16 Resümee In der Rückschau auf den Zeitraum ist festzustellen: Das Modell hat sich in der praktischen Arbeit bewährt. (temporäre) Integration Spracherwerb / Arbeitsmarkt Vermeidung von Brennpunkten / soziales Klima Es hat während der gesamten bisherigen Umsetzung breite politische und gesellschaftliche Akzeptanz genossen. Es war / ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. )
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
18 Nachtrag - Köln Kostenanalyse Köln 418,- mtl. / p.p. / Wohnheim p.a. / 400 Personen / Netto Einrichtung Auszugsmanagement Personal- und Sachkosten Kostenneutral 8 fünfköpfige Familien innerhalb eines Jahres in eine Privatwohnung ausziehen
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