Dieser Baustein gilt für klinische Einrichtungen und den gesamten Pflegebereich.
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- Luisa Brinkerhoff
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1 1. Tätigkeitsbeschreibung Dieser Baustein gilt für klinische Einrichtungen und den gesamten Pflegebereich. Arzneimittel mit krebserzeugenden, erbgutverändernden, fruchtschädigenden und fruchtbarkeitsgefährdenden, sogenannten CMR-Eigenschaften werden als Fertigarzneimittel verabreicht oder vor der Gabe in diversen Arbeitsschritten für den Patienten individuell vorbereitet. Angewandte Verfahren der Arzneimittelgabe (Applikation) sind: unveränderte Weitergabe eines Fertigarzneimittels an den Patienten (inkl. Anwendungen auf der Haut oder Schleimhaut) Verabreichung von Infusionen und Injektionen Vorbereitung eines Fertigarzneimittels durch Teilen und/oder Mörsern 2. Gefährdung Eine Gefährdung durch Fertigarzneimittel oder Arzneistoffe ist immer dann möglich, wenn Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften bei der vorgesehenen Tätigkeit eingeatmet werden können oder Hautkontakt besteht (Exposition). Sichere Arzneimittelformen verhindern eine Exposition. Sie stellen somit keine Gefährdung dar und können unberücksichtigt bleiben. Sichere Arzneimittelformen sind beispielsweise überzogene und magensaftresistente Tabletten sowie Granulate, Filmtabletten, Dragees oder Kapseln. Allgemeine Gefährdungen, die für alle Arzneimittel gelten, werden im Baustein 508 Arzneimittel ohne CMR-Eigenschaften beschrieben, der zu diesem Baustein hinzuzuziehen ist. Nachfolgend werden nur die zusätzlichen, speziell bei der Applikation von Arzneimitteln mit CMR- Eigenschaften vorkommenden Gefährdungen dargestellt. Dennoch soll hier noch einmal erwähnt werden, dass das Mörsern, Teilen oder Auflösen zum Beispiel von Pulver in einem Lösungsmittel meist mit der Entwicklung von Stäuben oder Aerosolen verbunden ist.
2 Arzneimittel mit CMR-Eigenschaften sind bei der Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Besonders kritische Gruppen, die auf CMR-Eigenschaften zu prüfen sind: Steroidhormone Antineoplastisch wirksame Mittel, zum Beispiel Zytostatika, monoklonale Antikörper Virustatika Bestimmte Antibiotika Anabolika Da es für Arzneimittel keine Sicherheitsdatenblätter mit den erforderlichen Arbeitsschutzinformationen gibt, müssen deren gefährliche Eigenschaften aus anderen Quellen ermittelt werden. CMR- Eigenschaften können zum Beispiel über die zu Fertigarzneimitteln gehörenden Fachinformationen der Hersteller ermittelt oder bei diesen erfragt werden. Eine im Internet veröffentlichte Liste der gefährlichen Eigenschaften antineoplastisch wirksamer Arzneistoffe existiert bereits. Danach haben diese Arzneistoffe mindestens eine oder auch mehrere der folgenden Eigenschaften: gesundheitsschädlich, giftig, sehr giftig oder auch umweltgefährdend. Die CMR-Eigenschaften sind bei nahezu allen antineoplastisch wirksamen Arzneistoffen gegeben. Darüber hinaus ist im Auftrag der BGW eine Liste mit ca. 500 Arzneistoffen erarbeitet worden, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie sensibilisierende oder CMR-Eigenschaften haben. Im Projekt BESI der BGW wurden viele Antiinfektiva-Wirkstoffe hinsichtlich ihrer gefährdenden Eigenschaften bewertet. 3. Schutzmaßnahmen Spezielle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Exposition können entfallen, solange keine Veränderung sicherer Arzneimittelformen beispielsweise durch Teilen von Tabletten erfolgt. In allen anderen Fällen sind zur Vermeidung der Exposition gegenüber CMR-Stoffen die besonderen Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung bzw. TRGS 525 sowie M 620 Kapitel 5 zu treffen.
3 Substitution Die Vermeidung der Exposition von Beschäftigten steht bei den Schutzmaßnahmen im Vordergrund. Eine Substitution der Wirkstoffe von Arzneimitteln ist in der Regel nicht möglich, da diese auf Grund der ärztlichen Verordnung verabreicht werden und definierten therapeutischen Zwecken dienen. Es empfiehlt sich jedoch die Prüfung, ob sichere Arzneimittelformen möglich sind. Eine orale Verabreichung sollte einer intravenösen Gabe vorgezogen werden. Einige Hersteller bieten komplette, mit der applikationsfertigen Zytostatikalösung gefüllte, Infusionssysteme an. Da die zytostatische Therapie gut planbar ist, kann in Zusammenarbeit mit Ärzten und Apothekern die geeignete Art der Verabreichung vereinbart werden. Zum Beispiel können durch Rezepturmaßnahmen leichter schluckbare Arzneimittelformen (z.b. kleine Kapseln) hergestellt werden und so vermieden werden, dass Medikamente vor der Verabreichung gemörsert oder geteilt werden müssen. Technische Schutzmaßnahmen Sicheres Überleitsystem verwenden Zur Inhalationstherapie nur solche Geräte anwenden, die nach dem Stand der Technik keine Aerosole und Dämpfe an die Umgebung freisetzen Benutzung weiterer Hilfsmittel wo dies geeignet erscheint Zur staubfreien Reinigung von Gefäßen geeignete Hilfsmittel verwenden Einmalmaterialien benutzen Organisatorische Schutzmaßnahmen CMR-Arzneimittel sind im Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmen (siehe auch Baustein Gefahrstoffverzeichnis ) Die Vorbereitung zur Applikation soll möglichst zentral in einem gesonderten Raum erfolgen Regelmäßige Überprüfung, dass Zu- und Abläufe bei der Applikation von Infusionen keine Undichtigkeiten aufweisen. Wenn die applikationsfertige Zubereitung nicht komplett mit befülltem Infusionssystem geliefert werden kann, das Infusionsbesteck mit der jeweiligen Trägerlösung (ohne Zytostatika) auffüllen und entlüften.
4 Oral zu verabreichende CMR-Arzneimittel (Tabletten etc.), wenn möglich nicht verändern (zum Beispiel durch Teilen oder Mörsern). Wenn dies nicht vermeidbar ist, sind Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Teilung an einer Teilungskerbe und Verwendung von Druckverschlussbeuteln) erforderlich. Für den Fall einer unbeabsichtigten Freisetzung ein Notfall- und Reinigungsset ( Spill-Kit ) zur Aufnahme und Beseitigung von verschüttetem Material mit besonderer persönlicher Schutzausrüstung bereithalten und Mitarbeitern die Maßnahmen zur Beseitigung von CMR- Arzneimitteln bekannt machen. Art der Reinigung von Medizinprodukten unter dem Aspekt der CMR-Arzneistoff- Eigenschaften festlegen. Exposition beim Reinigen vermeiden (Staubfreiheit, keine Spritzer) fertige Zubereitungen innerhalb der Einrichtung in bruchsicheren, flüssigkeitsdichten und verschließbaren Behältnissen (Tablettendöschen, Transportkassetten, -taschen oder Druckverschlussbeuteln) transportieren. Arzneimittel nur auf festgelegten Flächen ablegen beziehungsweise lagern. Transportbehältnisse verwenden, die mit Hinweis Vorsicht Zytostatika oder einer adäquaten Angabe gekennzeichnet sind. Persönliche Schutzmaßnahmen Grundsätzlich immer Schutzhandschuhe aus Latex, Nitrilkautschuk (>0,2 mm) oder Neopren beim Vorbereiten und Verabreichen von Arzneimitteln sowie beim Reinigen von Gefäßen und Hilfsmitteln tragen. Weitere Schutzmaßnahmen einhalten, wie sie in der BGW-Schrift M 620 beschrieben sind. 4. Zusätzliche Hinweise und Zusammenfassung Dermale Gefährdung Durch das Tragen von Handschuhen wird der Hautkontakt zu den Arzneimitteln über einen bestimmten Zeitraum vermieden. Unabhängig von sichtbarer Verunreinigung oder Beschädigung sollten die Handschuhe bei der Vorbereitung und Applikation von Zytostatika nach etwa 30 Minuten gewechselt werden. Hinweise zum sicheren Handschuhwechsel finden sich in der Literatur (s. Informationsquellen). Insbesondere beim Anlegen und Abnehmen von Infusionsbestecken sollte darauf geachtet werden. Allgemein gilt: Das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen mehr als zwei Stunden pro Schicht bedeutet Feuchtarbeit.
5 Inhalative Gefährdung Eine inhalative Gefährdung ist immer dann gegeben, wenn die Arzneistoffe in die Luft gelangen können (Stäube, Aerosole). Dies soll durch die bereits genannten Schutzmaßnahmen vermieden werden. Brand- und Explosionsgefahr Entzündliche Arzneistoffe, zum Beispiel auf Alkoholbasis, können zu Brand- und Explosionsgefahren führen. CMR-Arzneistoffe haben in der Regel jedoch keine entzündlichen Eigenschaften. Es gibt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Grenzwerte, die überwacht werden können. 5. Informationsquellen TRGS 525: Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, Ausgabe September Erhältlich über BGW-Themenschrift: Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung von Zytostatika (M 620), Ausgabe: Juli Erhältlich als kostenloser Download über Halsen, G.; Krämer, I.: Bewertung der gefährlichen Eigenschaften von antineoplastisch wirksamen Arzneistoffen des ATC-Code L01 und L02 zum Schutz der Beschäftigten. Ausgabe: 12/2009. Erhältlich als kostenloser Download über Heinemann, A.; Kopp, B.; Schierl, R.; Nowak, D.: Zytostatika: Mitarbeiter schützen. Die Schwester Der Pfleger, Februar 2014, S Hadtstein, C.: Arzneistoffe mit Verdacht auf sensibilisierende und CMR-Eigenschaften. Ausgabe: Oktober Erhältlich als kostenloser Download über BGW-Expertenschrift: Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen zu Arzneistoffen und damit verbundenen Tätigkeiten Projekt BESI (Erster Teilbericht, Ausgabe Mai 2014). Erhältlich als kostenloser Download über Schulz, A.: Hörath Gefahrstoff-Verzeichnis, Stuttgart, 9. Auflage, 2013 DGUV Information (2009). Chemikalienschutzhandschuhe Anhang 3
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