Identifikation, Unterstützung und freiwillige Rückkehr von Personen, die Opfer von Menschenhandel zwischen Rumänien und der Schweiz geworden sind

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1 PROGRAMUL DE COOPERARE ELVEŢIANO-ROMÂN SWISS-ROMANIAN COOPERATION PROGRAMME Identifikation, Unterstützung und freiwillige Rückkehr von Personen, die Opfer von Menschenhandel zwischen Rumänien und der Schweiz geworden sind Diese Broschüre wurde als praktisches Instrument entwickelt, das sich an Fachpersonen wendet, die in der Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz und Rumänien tätig sind.

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3 Einleitung Gemäss dem Bundesamt für Polizei 1 ist Rumänien in den letzten Jahren zu einem der Länder geworden, aus denen die meisten Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung stammen. Oftmals sind sich die Opfer zwar bewusst, dass sie als SexarbeiterInnen arbeiten werden, werden jedoch bezüglich der Arbeitsbedingungen getäuscht. Die Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung arbeiten in Cabarets, Bordellen, Bars oder auf der Strasse. Wegen der relativ hohen Anzahl Prostituierter aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien in der Schweiz vermutet die Polizei, dass es unter den SexarbeiterInnen aus diesen Ländern weit mehr als die offiziell identifizierten Opfer von Menschenhandel gibt. Formen von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung werden in der Schweiz noch selten verfolgt, aber gemäss den polizeilichen Angaben wird vermutet, dass es Opfer unter dem Pflege- und Hauspersonal, in der Landwirtschaft, aber auch in Hotels, Restaurants und im Bauwesen gibt. In den letzten Jahren erschien in den Schweizer Städten das Phänomen der Zwangsbettelei als Form des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung. Ebenfalls wurde im Laufe des Jahres 2012 eine wachsende Anzahl Kinder aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien festgestellt, die zum Betteln oder zu Diebstählen gezwungen wurden 2. Gegenwärtig stammen die in der Schweiz identifizierten rumänischen Opfer von Menschenhandel sowohl aus ländlichen als auch urbanen Gegenden Rumäniens. Die Opfer werden durch kriminelle Organisationen, durch Familienmitglieder oder sogenannte Loverboys angeworben 3. In dieser Broschüre finden Sie Informationen zu den Rechten, der Unterstützung sowie der Rückkehrhilfe für Opfer von Menschenhandel, die in der Schweiz identifiziert worden sind. Die Broschüre informiert auch über die Rechte und die Unterstützung, die diesen Opfern nach ihrer Rückkehr in Rumänien zustehen. 1 Jahresbericht des Bundesamtes für Polizei (fedpol) 2012: f.pdf. Datum des letzten Zugriffs: US Trafficking in Persons Report 2013: Datum des letzten Zugriffs Falsche Liebhaber, die das Vertrauen der Frauen gewinnen und sie zu unterschiedlichen Formen der Ausbeutung zwingen/überzeugen.

4 Die Schweiz Kooperationsmechanismen gegen Menschenhandel in der Schweiz Infolge der föderalen Struktur der Schweiz unterliegen einige der wichtigsten Verantwortlichkeiten für die Bekämpfung des Menschenhandels den Kantonen, wie etwa Strafverfolgung, ausländerrechtliche Fragen und Opferhilfe. Folglich gibt es keinen zentralen nationalen Kooperationsmechanismus, der den Zugang der Opfer zur Unterstützung sichert, sondern verschiedene kantonale Kooperationsmechanismen. Gegenwärtig verfügen 16 Kantone über einen Kooperationsmechanismus. Diese organisieren regelmässig Runde Tische, an denen die verschiedenen Akteure von Regierungs- und Nichtregierungsstellen (z.b. Strafverfolgung, Opferhilfe, Migrationsamt) weitere Verbesserungen für die Zusammenarbeit diskutieren: zurzeit verfügen folgende Kantone über einen Kooperationsmechanismus oder bereiten einen vor: Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Obwalden, St Gallen, Solothurn, Schwyz, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich. Alle Kantone hingegen verfügen über mindestens eine Opferhilfestelle, an die sich die Opfer direkt werden können. A. Rechte der Opfer in der Schweiz Zu den wichtigsten Rechten der Opfer des Menschenhandels in der Schweiz gehören: Regelung des Aufenthalts in der Schweiz. Die Opfer und die ZeugInnen des Menschenhandels haben das Anrecht auf eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen. Wenn sie mit den Behörden zusammenarbeiten, können sie sich während der gesamten Dauer der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen die Täter in der Schweiz aufhalten. Die Aufenthaltsgenehmigung kann auch im Falle eines bedeutenden persönlichen Härtefalls erteilt werden. Die Zusammenarbeit mit den Behörden stellt in diesem Fall keine Vorbedingung dar. Überdies sind für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Bestimmungen des Abkommens über den freien Personenverkehr massgebend. Das Recht auf Information und auf Beratung. Jeder Person, deren geistige, physische und sexuelle Integrität direkt infolge eines Verbrechens, das in der Schweiz stattgefunden hat, beeinträchtigt wurde, hat ein Recht auf kostenlose Beratung und Unterstützung. Das Opfer wird zu den ihm zustehenden Rechten informiert sowie medizinisch, psychologisch, sozial, finanziell und rechtlich unterstützt. Das Recht, Schadensersatz und Entschädigungen für das persönliche Leid einzufordern. Das Opfer oder allenfalls dessen Verwandte haben das Recht auf Schadenersatz für materielle Einbussen oder auf Genugtuung für das persönliche Leid oder im Falle einer Beeinträchtigung oder Todes des Opfers. Das Recht auf Schutz. Für alle Opfer des Menschenhandels wird physischer Schutz gewährleistet. In Übereinstimmung mit den ausserprozessualen Zeugenschutzmassnahmen können die ZeugInnen und die Opfer von Menschenhandel, die an bundesweiten und kantonalen juristischen Verfahren beteiligt sind, selbst ausserhalb und nach der Beendung des Verfahrens Zeugenschutz in Anspruch nehmen. B. Unterstützung für Opfer von Menschenhandel in der Schweiz Opferhilfe Die Opfer von Menschenhandel erhalten laut Opferhilfegesetz (OHG) individuelle Unterstützung, je nach Situation und den daraus entstandenen Bedürfnissen. In der Schweiz stehen den Opfern von Menschenhandel staatliche und nichtstaatliche Unterstützung zur Verfügung. Drei spezialisierte Nichtregierungsorganisationen, nämlich die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), das Foyer Au Coeur des Grottes und Antenna Mayday bieten spezifische Hilfeleistung für Opfer von Menschenhandel an (siehe Abschnitt D. für weiterführende Informationen). Ausserdem gibt es in jedem Kanton mehrere Beratungsstellen, die individuelle Beratung per Telefon oder in Opferhilfe (Kantonale Opferhilfe-Beratungsstellen) ihren Räumlichkeiten anbieten. Es gibt in jedem Kanton mindestens eine Opferhilfe-Beratungsstelle. Das Opfer kann wählen, von welcher Beratungsstelle es beraten werden möchte. Der Link zur Liste aller regionalen Beratungsstellen befindet sich im Kasten rechts.

5 Rückkehrhilfe Gemäss dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer leistet das Bundesamt für Migration (BFM) Hilfe für Opfer und ZeugInnen von Menschenhandel sowie ausgebeutete Cabaret- TänzerInnen bei der freiwilligen Rückkehr und der Wiedereingliederung in ihrem Heimatstaat (oder in einem Drittstaat). Die Rückkehrhilfe wird weltweit in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) umgesetzt. Rückkehrhilfe wird denjenigen Personen der Zielgruppe gewährt, die über keine eigenen Mittel verfügen. Opfer von Menschenhandel, die ausserhalb der Schweiz ausgebeutet wurden, sich aber gegenwärtig in der Schweiz aufhalten, erhalten ebenfalls Rückkehrhilfe. Es werden folgende Hilfeleistungen angeboten: Information bezüglich der Möglichkeiten der Rehabilitation und Reintegration im Heimatland; Organisation der Rückreise, in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Kanton und swiss REPAT/IOM; Finanzielle Starthilfe in Höhe von CHF pro erwachsene Person; Materielle Zusatzhilfe in Höhe von CHF für ein Reintegrationsprojekt; Medizinische Rückkehrhilfe (zum Beispiel Medikamente, Vermittlung in ein Rehabilitationsprogramm für Opfer von Menschenhandel); Begleitung nach der Rückkehr. In Rumänien organisiert IOM Bukarest die Begleitung durch eine Partner-Nichtregierungsorganisation, durch ANITP oder eine von ANITP eingesetzte Organisation. Die Entscheidung darüber, welche Organisation für die Betreuung verantwortlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Ort der Rückkehr, von den speziellen Bedürfnissen des Opfers oder von den Kapazitäten der einzelnen Organisationen, wie auch von der Zustimmung des Opfers, seinen Fall an ANITP zu übermitteln. C. Verfahren für Rückkehrhilfe aus der Schweiz nach Rumänien Das Bundesamt für Migration (BFM) bietet Rückkehrhilfe für Opfer von Menschenhandel an. Die Organisation der Rückkehrhilfe umfasst folgende Etappen:

6 D. Zuständige Akteure für die Identifizierung, Opferhilfe und Rückkehrhilfe In der Schweiz gibt es keine spezifische Hotline, wo Vermutungen zum Vorliegen von Menschenhandel oder identifizierte Opfer gemeldet werden können. Rufen Sie direkt die Kantonspolizei (117 für alle Kantone) oder die spezialisierte Nichtregierungsorganisation an. Bundeskriminalpolizei Das Kommissariat Menschenhandel/Menschenschmuggel der Bundeskriminalpolizei koordiniert auf Bundesebene die Verfahren und unterhält ein weitverzweigtes internationales Verbindungsnetz. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Koordination und Unterstützung von nationalen und internationalen Verfahren, den Austausch von internationalen kriminalpolizeilichen Informationen (IN- TERPOL, Europol), die zeitgerechte Beschaffung und Aufbereitung von Informationen und Daten, die Sicherstellung eines Verbindungsnetzes mit in- und ausländischen Fachdiensten, die Mitwirkung in nationalen und internationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen, die Organisation und Teilnahme an operativen Meetings. Weiter ist das Kommissariat der zentrale Eingangspunkt für Verdachtsmeldungen. Da die Strafverfolgung in der Schweiz in die kantonale Zuständigkeit fällt, ermittelt die Bundeskriminalpolizei in der Regel nur dann, wenn Hinweise auf organisierte Kriminalität vorliegen. Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) Die KSMM ist die nationale Plattform für die Entwicklung von Strategien und Instrumenten zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels. Die Koordinationsstelle umfasst Behörden und Bundesämter, wie auch kantonale Stellen und nichtstaatliche und zwischenstaatliche Organisationen. Das permanente Sekretariat befindet sich im Bundesamt für Polizei fedpol. Die KSMM schafft die Strukturen und Netzwerke, die notwendig sind, um Menschenhandel und Menschenschmuggel in der Schweiz zu bekämpfen. Das Hauptziel der KSMM besteht darin, die Opfer zu beschützen und die Täter vor Gericht zu bringen. Die Geschäftsstelle KSMM erstellt Analysen und ist ausserdem der Single Point of Contact für die Koordination der internationalen Zusammenarbeit auf strategischer Ebene. Bundesamt für Migration (BFM) Das BFM bietet eine spezialisierte Rückkehrhilfe für Opfer von Menschenhandel und ausgebeutete Cabaret-TänzerInnen. Kantonale Rückkehrberatungsstellen Die kantonalen Rückkehrberatungsstellen (RKB) stellen ein Netzwerk von Partnern des BFM dar, die auf Kantonsebene Beratungen zur Rückkehrhilfe bieten. Je nach Kanton werden diese Dienste von einer Behörde - zum Beispiel von der kantonalen Migrationsbehörde - oder von einer Nichtregierungsorganisation -zum Beispiel vom Roten Kreuz oder von der Caritas - sichergestellt. Die Rückkehrberatung ist vertraulich. Die RKB übermitteln die Gesuche für die Rückkehrhilfe an das BFM. Bundeskriminalpolizei Kommissariat Menschen-handel/ Menschenschmuggel Bundesamt für Polizei fedpol Nussbaumstrasse 29 CH-3003 Bern Telefon: +41 (0) (0) Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) Permanente Geschäftsstelle Im Bundesamt für Polizei fedpol Nussbaumstrasse 29 CH-3003 Bern Telefon: +41 (0) (0) stab-ksmm@fedpol.admin.ch Bundesamt für Migration Sektion Rückkehrgrundlagen und Rückkehrhilfe Quellenweg 6 CH-3003 Bern-Wabern Telefon: +41 (0) (0) Kantonale Rückkehrberatungsstellen in der Schweiz content/dam/data/migration/ rueckkehr/rueckkehrfoerderung/ rueckkehrberatung/liste-rkb-df.pdf

7 Die Internationale Organisation für Migration (IOM) Die IOM ist die wichtigste zwischenstaatliche Organisation im Bereich der Migration. Sie arbeitet eng mit staatlichen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Partnern zusammen. Unter anderem setzt IOM Bern das Programm für die freiwillige Rückkehr und Reintegration für Opfer von Menschenhandel und Cabaret-TänzerInnen in einer Ausbeutungssituation um, das vom BFM finanziert wird. FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Die FIZ setzt sich für den Schutz und die Rechte der Migrantinnen ein, die von Gewalt und Ausbeutung betroffen sind. Das Programm FIZ Makasi bietet Beratung und Unterstützung für Opfer von Frauenhandel gemäss dem Opferhilfegesetz an. Das Programm beinhaltet Krisenintervention, psycho-soziale Beratung, spezialisierte Unterkunft und Informationen zu den Opferrechten. Weiter begleitet FIZ Makasi die Frauen während Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren und unterstützt sie, sich in der Schweiz gesellschaftlich zu integrieren oder in ihr Herkunftsland zurückzukehren, wenn sie dies wünschen. In folgenden Kantonen ist die FIZ beauftragt, Opfer von Frauenhandel zu unterstützen: Aargau, Bern, Basel-Stadt, Basel- Landschaft, Freiburg, Luzern, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Zürich. Foyer «Au Coeur des Grottes» Das Foyer Au Coeur des Grottes ist eine Stiftung in Genf, die Frauen, welche sich in einer schwierigen Situationen befinden, unterstützt und beherbergt. Ihre Kinder sind ebenfalls willkommen. Au Coeur des Grottes bietet folgende Dienste: tägliche Betreuung und Unterkunft, Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten und bei der Allgemein- und Berufsbildung sowie Rückkehrhilfe. Antenna MayDay, SOS Tessin Die Antenna MayDay wurde 1996 gegründet mit dem Ziel, den ImmigrantInnen zu helfen. Antenna MayDay bietet ausserdem den Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen Beratung in Gesundheitsfragen und sorgt für Sozial- und Rechtsberatung. Antenna MayDay unterstützt und berät Opfer von Menschenhandel, die im Kanton Tessin identifiziert werden. Kantonale Opferhilfe (für Opfer jeder Art von Verbrechen) In jedem Kanton gibt es mehrere Beratungsstellen, die persönliche Beratungsdienste per Telefon oder bei ihnen vor Ort anbieten. In jedem Kanton gibt es mindestens eine Beratungsstelle. Einige davon sind allgemeine Beratungsstellen, andere sind Fachstellen (zum Beispiel für Kinder und Jugendliche oder Frauen). Das Opfer kann entscheiden, von welcher Beratungsstelle es beraten werden möchte. IOM Bern Thunstrasse 11 Postfach 216 CH-3003 Bern 6 Telefon: +41 (0) iombern@iom.int FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Badenerstrasse 682 CH-8048 Zürich Telefon: +41 (0) contact@fiz-info.ch Foyer Au Coeur des Grottes Rue de l Industrie 14 CH-1201 Genève Kontaktperson: Evelyne Gosteli Telefon: +41 (0) info@coeur.ch SOS Ticino Antenna MayDay Via Merlina 3a CH-6962 Viganello Kontaktperson: Monica Marcionetti Telefon: +41 (0) may.day@sunrise.ch Oferhilfe (Kantonale Opferhilfestellen) fachbereiche/familien-undgesellschaft/opferhilfe/ wwwopferhilfe-schweizch/ counselling-centres/

8 Rumänien Seit Anfang 2000 beteiligt sich auch Rumänien an den internationalen Bestrebungen und Initiativen, die den Menschenhandel bekämpfen. Dies erfolgt durch eine aktualisierte nationale Gesetzgebung, die auch die neueren Formen des Menschenhandels berücksichtigt, durch spezialisierte Stellen für Rechts-, Administrativ- und Sozialhilfe, aber auch durch die Unterstützung der staatlichen Politik, die darauf ausgerichtet ist, Menschenhandel noch besser zu bekämpfen wurde im Innenministerium die Nationale Agentur gegen Menschenhandel (ANITP) gegründet, um die Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels auf nationaler Ebene besser zu koordinieren, aber auch um die Synergien zwischen den staatlichen Einheiten und den Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich an der Bekämpfung des Menschenhandels beteiligen, zu nutzen. ANITP ist der Koordinationsorganismus für alle Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel in Rumänien. A. Rechte der Opfer in Rumänien Die Opfer sind berechtigt, über ihre Rechte informiert zu werden und dem Vorgehen, wie sie diese in Anspruch nehmen können. Das Recht auf eine Bedenkzeit von bis zu 90 Tagen, um sich zu erholen und sich dem Einfluss der Menschenhändler zu entziehen, wie auch um eine gut fundierte Entscheidung treffen zu können bezüglich einer möglichen Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Das Recht auf physische, psychische und soziale Erholung. Allen Opfern von Menschenhandel wird ohne Diskriminierung Unterstützung zugesichert, unabhängig von der Art der Ausbeutung und von der Entscheidung, ob sie an gerichtlichen Verfahren teilnehmen wollen oder nicht. Das Recht auf kostenlose Rechtshilfe. Die Opfer haben das Recht, über Bedingungen und Vorgehen informiert zu werden, welche für die Inanspruchnahme von Rechtshilfe Voraussetzung sind. Recht auf finanzielle Entschädigungen seitens des Staates. Die Opfer haben das Recht, über die Bedingungen informiert zu werden, welche für die Gewährung von finanziellen Entschädigungen Voraussetzung sind. Weiter sollen sie beim Ausfüllen von Gesuchen und notwendigen Dokumenten unterstützt werden. Das Recht auf Schutz. Opfer von Menschenhandel erhalten physischen Schutz. Personen, die entscheidende Informationen zu Identifikation und Verurteilung von Tätern geben, können in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Das Recht auf Koordination während der gerichtlichen Verfahren. Das Koordinierungsprogramm für Opfer von Menschenhandel (Victim s Coordination Programme) wurde im Jahre 2006 von ANITP ins Leben gerufen. Das Programm setzt sich als Ziel, Opfern von Menschenhandel, die ZeugInnen/Geschädigte sind, ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den zuständigen Akteuren zu bieten, damit sie ermutigt werden, sich an Strafverfahren zu beteiligen. Das Programm hat zur Aufgabe, einen ständiger Kontakt zu den Opfern zu halten, so dass diese über ihre Rechte und die ihnen zustehenden Dienstleistungen, über das Gerichtsverfahren und über die Entwicklungen in ihrem Prozess informiert bleiben. B. Hilfeleistung in Rumänien Opfer von Menschenhandel erhalten Unterstützung je nach persönlicher Lage und Bedürfnis. Um dies zu erreichen, gehen jedem Fall zeitgerechte Abklärungen und eine umfangreiche Analyse voraus. Die Opfer können durch öffentliche oder private Sozialdienstleister unterstützt werden. Diese Dienste können zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Unterstützung zu bieten. Alle Opfer von Menschenhandel haben das Recht auf Hilfe und Schutz, ohne Diskriminierung und unabhängig von der Art der Ausbeutung und der Entscheidung der Opfer, an den gerichtlichen Verfahren teilzunehmen oder nicht.

9 Die sozialen Dienstleistungen für Opfer von Menschenhandel beinhalten: Information und soziale Beratung; Unterkunft (in Arad, Botoșani, Galați, Giurgiu, Iași, Ilfov, Mehedinți, Satu Mare und Timiș gibt es staatliche oder nichtstaatliche); Deckung der Grundbedürfnisse; medizinische Betreuung; psychologische Beratung; Rechtshilfe; finanzielle und materielle Unterstützung; professionelle Beratung; Ausbildungsunterstützung; Freizeitaktivitäten. C. Verfahren für einen gewährleisteten Zugang zu Unterstützung und Rückkehr nach Rumänien Der nationale Identifizierungs- und Kooperationsmechanismus

10 D. Zuständige Akteure für die Identifizierung und Rückkehr von Menschenhandelsopfern Die Nationale Agentur gegen Menschenhandel (ANITP) Die Nationale Agentur gegen Menschenhandel stützt sich auf eine einzigartige konzeptuelle Vorgehensweise der verschiedenen rumänischen Institutionen. Basis ist ein interdisziplinäres Team, das den spezifischen Anforderungen der Bekämpfung des Phänomens Menschenhandel gerecht wird. Die Agentur hat die Aufgabe und Kompetenz, die Bemühungen aller unterschiedlichen staatlichen Institutionen und Akteure zu vereinen, die in diesem Bereich tätig sind. Sie ist offen für eine weitgehende Zusammenarbeit mit den Vertretern der Zivilgesellschaft, die in der Bekämpfung von Menschenhandel und in der Opferhilfe aktiv sind. Immer öfter werden so Ergebnisse festgestellt, die auf eine Reduzierung des Phänomens schliessen lassen. ANITP ist eine spezialisierte Einrichtung, die auf nationaler Ebene zuständig ist für die Koordination, Auswertung und Überwachung der Massnahmen gegen Menschenhandel, des Opferschutzes und der staatlichen und nichtstaatlichen Unterstützung. Die Agentur arbeitet mit nichtstaatlichen und zwischenstaatlichen Organisationen aus Rumänien und dem Ausland zusammen, mit dem Ziel, die Bevölkerung auf den Menschenhandel und dessen Folgen aufmerksam zu machen. Die Nationale Agentur gegen Menschenhandel (ANITP) ist der nationale Point of Contact für die grenzüberschreitende Überweisung von Opfern und unterstützt grenzüberschreitende Überweisung von Opfern durch andere Stellen. Die Vertreter aller 15 regionalen Zentren (aus Alba Iulia, Bacău, Brașov, București, Constanța, Craiova, Cluj Napoca, Galați, Iași, Oradea, Pitești, Ploiești, Suceava, Timișoara und Târgu Mureș) klären frühzeitig die Bedürfnisse der Opfer für eine spezialisierte Hilfe ab und gewährleisten die sofortige Zuweisung an die Sozialdienste. Nach der Zuweisung überprüfen sie die gewährte Hilfeleistung und halten den Kontakt mit dem Opfer aufrecht, um dessen Zugang zur Justiz zu erleichtern. Opfer, die sich an Gerichtsverfahren beteiligen, werden vom Koordinationsprogramm für Opfer von Menschenhandel unterstützt. Dieses gewährt emotionale Unterstützung, Sicherheit und die Möglichkeit zur Rechtsberatung, die kompetente Entscheidungen in juristischen Angelegenheiten ermöglicht. Die Rumänische Botschaft in der Schweiz und die Konsularabteilung Das Botschaftspersonal oder das Personal der Konsularabteilung stellt Reisedokumente für die Rückkehr der Opfer nach Rumänien aus. Sie informieren ANITP und die Grenzpolizei bezüglich der Rückkehr des Opfers, damit dieses an der Grenze empfangen wird. Departement für Kinderschutz im Ministerium für Arbeit, Familie, Soziale Sicherheit und Senioren Das Departement organisiert die Rückkehr und den Schutz von rumänischen unbegleiteten Minderjährigen und überwacht diese sowie minderjährige Opfer von Menschenhandel nach der freiwilligen Rückkehr aus anderen Staaten. Direktion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (DCCO) DCCO ist eine spezialisierte Einheit des Generalinspektorats der Rumänischen Polizei und koordiniert die Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf nationaler Ebene. Die Nationale Agentur gegen Menschenhandel (ANITP) Str. Ion Câmpineanu nr. 20, etaj 5, Sector 1 Bukarest, Rumänien Telefon: +40 (0) ; +40 (0) Fax: +40 (0) anitp@mai.gov.ro Telefonhotline: (aus Rumänien) oder (aus dem Ausland) Kontaktdaten aller regionalen Zentren des ANITP index.php?pagina=contact Rumänische Botschaft Kirchenfeldstrasse 78 CH Bern Telefon: +41 (0) ambasada@roamb.ch Rumänische Konsularabteilung Brunnadernstrasse 20 CH Bern Telefon: +41 (0) Fax: +41 (0) consulat@roamb.ch Departement für Kinderschutz Bulevardul G-ral Gheorghe Magheru nr. 7, Sector 1, RO București Telefon: +40 (0) Fax: +40 (0) office@anpfdc.ro DCCO Șos. Stefan Cel Mare nr , Sector 2 Telefon: +40 (0) crimaorg@politiarom ana.ro, combating_thb@politi aromana.ro

11 Der Dienst Bekämpfung von Menschenhandel ist ein Dienst des DCCO. Zu seinen Hauptaufgaben zählt das aktive Vorantreiben von Ermittlungen in Sachen Menschenhandel und Menschenschmuggel. Der Dienst besteht aus einer zentralen Einheit, die sich in Bukarest befindet und auf nationaler Ebene verantwortlich für die Ermittlungen und die strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel ist. Sie besteht aus 15 regionalen, im ganzen Land verteilten Einheiten. So wird eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Opfern gewährleistet, aber auch eine schnellere Reaktion ermöglicht, wenn identifizierte Opfer von Menschenhandel aus dem Ausland nach Rumänien zurückkehren. Im Rahmen der Ermittlungen gegen Menschenhandel arbeiten die spezialisierten Beamten eng zusammen mit Staatsanwaltschaft und Opferschutz. Der Dienst zur Bekämpfung von Menschenhandel koordiniert die internationale Zusammenarbeit auf polizeilicher Ebene, und im Bereich des Menschenhandels arbeitet er regelmässig mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, wie auch mit den regionalen und internationalen Agenturen. Nach der individuellen Analyse eines jeden Falles werden Massnahmen zum Schutz der ZeugInnen eingesetzt. In Zusammenarbeit mit den kompetenten Institutionen können zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für die Dauer der Untersuchung und der rechtlichen Verfahren getroffen werden. Generaldirektion für Sozialhilfe und Kinderschutz (DGASPC) Diese Stellen gibt es in jedem Bezirk und sie haben die Aufgabe, die Sozialhilfe sowie die Strategien und Massnahmen zum Schutz der Opfer auf lokaler Ebene umzusetzen. Spezialisierte Fallverantwortliche koordinieren die Rehabilitation und Wiedereingliederung der Opfer, je nach Bedürfnisabklärung und dem Wunsch des Opfers. IOM Rumänien Die gegenwärtig von IOM Rumänien umgesetzten Programme bestehen aus der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, der Umsiedlung von Flüchtlingen, von medizinischen Abklärungen sowie der Unterstützung beim Transport und der Integration im Zusammenhang mit Drittstaatenangehörigen. Rumänische Nichtregierungsorganisationen mit Unterkünfte ADPARE Die Gesellschaft für die Entwicklung alternativer Ausbildungsund Wiedereingliederungsverfahren (Asociația pentru Dezvoltarea Practicilor Alternative de Reintegrare și Educație ADPARE) bietet psychologische Hilfe, Unterstützung bei der Wiedereingliederung und (Rechts)hilfe während den Strafverfahren. GENERAȚIE TÂNĂRĂ TIMIȘOARA (JUNGE GENERATION TEMESWAR) Entwickelt Programme für die Prävention von Menschenhandel, bietet den Opfern psychologische und ärztliche Hilfe und erarbeitet Programme für ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung. VEREIN BETANIA Sorgt für Beratung, Unterstützung und Wiedereingliederung der Opfer von Menschenhandel in die Gesellschaft. Mehrere weitere Nichtregierungsorganisationen sind in verschiedenen Teilen des Landes aktiv und bieten unterschiedliche Dienstleistungen. Kontaktdaten für alle DGASPC html#dgaspc IOM Rumänien Strada Viitorului, nr.11, București, România Telefon: +40 (0) ADPARE BUCUREȘTI Kontaktperson: Gina Stoian Telefon/Fax: +40 (0) adpare.eu GENERAȚIE TÂNĂRĂ TIMIȘOARA Str. Molidului 8 RO Timișoara Kontaktperson: Mariana Petersel Telefon: +40 (0) office@generatietanara.ro BETANIA Str. Nordului, nr. 19 bis RO Bacău Telefon: +40 (0) Fax: +40 (0) office@asociatiabetania.ro

12 PROGRAMUL DE COOPERARE ELVEŢIANO-ROMÂN SWISS-ROMANIAN COOPERATION PROGRAMME Diese Broschüre stellt eine der Tätigkeiten des PIP-Projektes dar. Sie wurde von Sandra Blättler entworfen und bearbeitet, und im Juli 2014 von ANITP veröffentlicht. Der Zweck dieser Broschüre ist, dem Fachpersonal im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel in Rumänien und in der Schweiz Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Zusammenarbeit zu erleichtern. P(revention), I(dentification), P(rotection) (Prävention - Identifikation - Schutz) zur Bekämpfung des Menschenhandels in Rumänien wird von der Schweiz im Rahmen des schweizerisch-rumänischen Kooperationsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union mitfinanziert. Das Projekt wird von DCAF durch den Swiss Intermediate Body beaufsichtigt, im Auftrag der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.

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