Straßenbauseminar 2013

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1 Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG Straßenbauseminar 2013 im Forum am Hofgarten Günzburg/Donau Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 Betreff: Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes Asphaltstraßen Leipheim, Maximilianstraße 15 Tel.: 08221/ Fax.: 08221/

2 Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG IFM-Straßenbau-Seminar am 21. im Forum am Hofgarten in Günzburg Veranstalter: Ort: Datum /Uhrzeit: Seminargebühr: IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH &Co. KG Günzburg, Forum am Hofgarten, Jahnstraße2, Günzburg Donnerstag, den 21., bis Uhr 65,00 pro Person (einschl. 19 %MWSt) Veranstaltungsfolge Uhr Begrüßung Dr.-Ing. P. Schellenberg, IFM Dr. Schellenberg, Leipheim A. Gollmitzer, Zweiter Bürgermeister der Großen Kreisstadt Günzburg Uhr Das neue Merkblatt Mischbindemittel und die neuen Prüfvorschriften für Bodenverbesserungen und Bodenverfestigungen Dr.-Ing. H.-W. Schade, IFM Dr. Schellenberg, Leipheim Uhr Kaffee- und Kommunikationspause Uhr Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern BOR Dipl.-Ing. S. Leitner, Oberste Baubehörde, München Uhr Aktuelles aus dem Straßenbau in Baden-Württemberg MR A. Hollatz, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, Abteilung Straßenwesen, Stuttgart Uhr Das neue ARS Nr. 11/2012 Änderungen der TL- und ZTV Asphalt aus der Sicht der Auftragnehmer Dipl.-Ing. M. Schünemann, KEMNA BAU Andreae GmbH, Pinneberg Uhr Mittagspause Uhr Änderungen der TL Gestein-StB 04, Bekanntmachung der OBB, München vom 05. November 2012 Dr.-Ing. K. Vassiliou, IFM Dr. Schellenberg, Leipheim Uhr Die neuen Richtlinien fürdie Standardisierung des Oberbaus RStO 12 BD Dipl.-Ing. G. Rodehack, Autobahndirektion Südbayern, Kempten Uhr Kaltrecycling in situ erste Praxiserfahrungen aus Baden-Württemberg Dipl.-Ing. D. Mondeel, Kutter Spezialstraßenbau GmbH, Stuttgart Uhr Schlusswort Die namentliche Anmeldung erbitten wir auf dem beigefügten Formular bis spätestens an das Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH &Co. KG, Leipheim, Maximilianstraße 15 Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. Eine Erstattung der Seminargebühr ist nach dem nicht möglich. Seminar/Programm_13

3 Das neue Merkblatt Mischbindemittel und die neuen Prüfvorschriften für Bodenverbesserungen und Bodenverfestigungen Dr.- Ing. Hans-Werner Schade Institut für Materialprüfung, Dr. Schellenberg Leipheim Inhaltsverzeichnis 1. Vorschriften und Richtlinien 2. Begriffsbestimmungen 3. Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel 4. Einsatzmöglichkeiten von Bodenbehandlungen mit Bindemittel im Erd- und Straßenbau 5. Bindemittel für Bodenbehandlungen 6. Eignungsprüfungen für Bodenverbesserungen und Bodenverfestigungen 7. Baustellenerfahrungen IFM-Straßenbau Straßenbau-Seminar Seminar am 21.Feb Vorschriften und Richtlinien Richtlinien und Vertragsbedingungen der FGSV im Strassenbau ZTV E StB 09 ZTB Beton StB 07 RSTO 01 neu RSTO Vorschriften und Richtlinien DIN-Normen a DIN a DIN a DIN EN Erdarbeiten Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Baukalk a DIN EN Zement-Teil 1+4 a DIN a DIN Zement mit besonderen Eigenschaften Hydraulische Boden- und Tragschichtbinder Vorschriften und Merkblätter Merkblätter Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemittel, FGSV 551, Ausgabe 2004 Merkblatt über die Behandlung von Böden und Baustoffen mit Bindemitteln zur Reduzierung der Eluierbarkeit umweltrelevanter Inhaltsstoffe, FGSV 560, Ausgabe 2009 Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Mischbindemitteln, FGSV 564, Ausgabe 2012 M KRC, Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau, FGSV 636, Ausgabe Vorschriften und Merkblätter Technische Prüfvorschriften (alt) TP BF-StB, Teil B 11.1, Eignungsprüfungen bei Bodenverfestigungen mit hydraulischen Bindemitteln, FGSV Ausgabe 2005 TP BF-StB, Teil B 11.5, Eignungsprüfungen bei Bodenverbesserung und Bodenverfestigung mit Feinkalk und Kalkhydrat, FGSV Ausgabe

4 1. Vorschriften und Merkblätter Technische Prüfvorschriften (neu) TP-BF-StB, Teil B 11.1, Eignungsprüfungen bei Bodenverfestigungen mit Bindemitteln, FGSV 591/B11.1, Ausgabe 2012 TP-BF-StB, Teil B 11.3, Eignungsprüfungen für Bodenverbesserungen, FGSV 591/B 11.3, Ausgabe 2010 TP Beton-StB 10, Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, FGSV 892, Ausgabe 2. Begriffsbestimmungen Bodenverfestigung Bodenverbesserung Bodenbehandlung (Bodenstabilisierung) Begriffsbestimmungen vbodenverfestigung nach ZTV E und ZTV Beton Boden wird durch Zugabe von Bindemittel dauerhaft tragfähig und frostbeständig im Straßenoberbau (Regelfall) Anforderungen nach ZTV Beton im Erdbau (auf dem Planum) Anforderungen nach ZTV E 2. Begriffsbestimmungen v Bodenverbesserungen sind Verfahren zur - Verbesserung der Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit - Verringerung des Wassergehaltes (D pr %) - Erhöhung der Tragfähigkeit (E V2 45 MN/m²) - Verbesserung der Witterungsempfindlichkeit (Schutz des Erdplanums) v Qualifizierte Bodenverbesserungen sind - Bodenverbesserungen mit erhöhten hten Anforderungen und können k zur Reduzierung der Dicke der Frostschutzschicht herangezogen werden Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Verdichtungsgrad nach ZTV E für Bodenverbesserungen Bereich 1 Planum bis 1,0 m Tiefe bei Dämmen und 0,5 m Tiefe bei Einschnitten 2 1,0 m unter Planum bis Dammsohle 3 Planum bis Dammsohle und 0,5 m Tiefe bei Einschnitten Bodengruppen GW, GI, GE SW, SI, SE GU, GT, SU, ST GW, GI, GE SW, SI, SE GU, GT, SU, ST GU*, GT*, SU*, ST* U, T, OU 3 ), OT 3 ) D Pr in % n a in % ) Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Bodenverbesserungen im Erdbau (Nebenleistungen) Einbau und verdichten des Bodens nach ZTV E mit dem richtigen Wassergehalt (D Pr = %) Gewährleistung der erforderlichen Tragfähigkeit, z. B., Ev2 = 45 MN/ m 2 oder Befahrbarkeit der Baustrasse Homogene Durchmischung des Boden-Bindemittel- Gemisches mit geigneten Geräten Verdichtung des Bodens und Schüttlagenstärke muss abgestimmt sein Verarbeitungszeit des Bindemittels muss eingehalten werden 12 2

5 3. Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Bodenverbesserungen im Erdbau (Besondere Leistungen) Bindemittel und Bindemittelmenge muss ausgeschrieben werden Das zur Verdichtung erforderliche Wasser ist zu liefern und während des Mischens zuzugeben, wenn das nicht durch das LV oder Baugrundgutachten bekannt ist Steine aussortieren oder Boden aufreißen und zerkleinern, wenn das nicht durch das LV oder Baugrundgutachten bekannt ist 3. Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Qualifizierte Bodenverbesserung im Erdbau Bindemittelmenge 3 M.-% Einaxiale Druckfestigkeit (28 Tage) 0,5 N/mm² oder CBR-Wert 40 % Festigkeitsabfall infolge Wasserlagerung < 50 % E V2 70 MN/m² auf dem Planum Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Qualifizierte Bodenverbesserung im Erdbau wird im Regelfall auf dem Erdplanum in einer Dicke von min. 25 cm durchgeführt (F3 F2) kann zur Hinterfüllung von Widerlagern als Ersatz von grobkörnigen Böden eingesetzt werden (ZTV E, Ziff. 10.2) Immobilisierung von Schadstoffen mit zusätzlichen umwelttechnischen Nachweisen gem. Merkblatt Eignungsprüfung nach TP BF StB, Teil B Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Qualifizierte Bodenverbesserung im Erdbau (Nebenleistungen) Einbau und verdichten des Bodens nach ZTV E mit dem richtigen Wassergehalt (D Pr = %) Gewährleistung der erforderlichen Tragfähigkeit mit Ev2 = 70 MN/ m 2 Homogene Durchmischung des Boden-Bindemittel-Gemisches mit geeigneten Geräten Verdichtung des Bodens und Schüttlagenstärke muss abgestimmt sein Verarbeitungszeit des Bindemittels muss eingehalten werden Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Qualifizierte Bodenverbesserungen im Erdbau (Besondere Leistungen) 3. Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Bodenverfestigung nach ZTV E-StB 09 mit hydraulischen Bindemitteln (und Mischbindemittel) Bindemittel und Bindemittelmenge muss ausgeschrieben werden oder nach Eignungsprüfung des AN Das zur Verdichtung erforderliche Wasser ist zu liefern und während des Mischens zuzugeben Steine aussortieren oder Boden aufreißen und zerkleinern, wenn das nicht durch das LV oder Baugrundgutachten bekannt ist Zeile Bodengruppe SU-ST ST-GU-GTGT SU*-GU* GU*-UL-UMUM ST*-GT* GT*-TL-TM-TATA Böden und Baustoffe nach TL BuB Hebung der Probe l l 1 0 / 00 l l 1 0 / 00 l l 1 0 / 00 Druckfestigkeit 6,0 N/mm 2 im Alter von 28 Tagen - 6,0 N/mm 2 im Alter von 28 Tagen 17 Verdichtungsgrad der verfestigten Schicht = 98 % 18 3

6 3. Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Bodenverfestigung nach ZTV E-StB 09 mit Baukalken Verdichtungsgrad der verfestigten Schicht = 98 % Längenänderung der Probe 1 0 / 00 Bindemittelmenge 4 M- 0 / 0 Druckfestigkeit 0,2 N/mm 2 (nach Frostbeanspruchung, Probenalter 28 Tage + 12 Frost-Tau-Wechsel) Eignungsprüfung nach TP BF StB, Teil B Anforderungen an Bodenbehandlungen mit Bindemittel Bodenverfestigung nach ZTV-Beton-StB 07 Verdichtungsgrad vor Bindemittelzugabe = 100 % Verdichtungsgrad der verfestigten Schicht = 98 % Längenänderung der Probe 1 0 / 00 Druckfestigkeit (Erstprüfung) Druckfestigkeit (Kontrollprüfung) 7 N/mm 2 (unter Asphalt) 15 N/mm 2 (unter Beton) 3,5 N/mm 2 (unter Asphalt, Einzelwert) 6,0 N/mm 2 (unter Beton, Einzelwert) 8,0 N/mm 2 (unter Beton, Mittelwert, n 8) 10,0 N/mm 2 (unter Beton, Mittelwert, n 9) Bodenbehandlungen mit Bindemittel im Erd-und Straßenbau Bodenverbesserungen und Qualifizierte Bodenverbesserungen im Erdbau 4. Bodenbehandlungen mit Bindemittel im Erd-und Straßenbau Qualifizierte Bodenverbesserung im Erdbau (Bauklasse IV,Frosteinwirkung Zone II) Verringerung des Wassergehaltes (D Pr %) Erhöhung der Tragfähigkeit (E V2 45 bzw. 70 MN/m 2 ) Verbesserung der Witterungsempfindlichkeit (Schutz des Erdplanums) Immobilisierung von Schadstoffen (Merkblatt) MN/m² 55 cm F2 - Boden 45 MN/m² 65 cm F3 - Boden Oberbau Oberbau Oberbau 70 MN/m² 55 cm F3-Boden + 3 M.-% BM F2-Boden F3-Boden 80 cm 22 Bodenverfestigungen im Erd- und Oberbau (Bauklasse IV, Straßenoberbau nach RStO) 120 MN/m² 45 MN/m² 4. Bodenbehandlungen mit Bindemittel im Erd-und Straßenbau Standardbauweise F3 - Boden 4 cm AD 14 cm ATS 47 cm FSS 120 MN/m² 45 MN/m² mit HGT im Oberbau F3 - Boden 4 cm AD 10 cm ATS 120 MN/m² 15 cm HGT HVT 36 cm FSS mit HVT im Erdbau F3 - Boden 4 cm AD 14 cm ATS 27 cm FSS 20 cm HVT (ZTVE) Bindemittel Zemente nach DIN EN CEM I (Portlandzementklinker + Nebenbestandteile) CEM II (Portlandkompositzement) CEM III (Hochofenzement) CEM IV (Puzzolanzement) CEM V (Kompositzement) Haupteinsatzgebiete Sandige und kiesige Böden (Bodenverfestigungen) Ohne Hydrophobierung im Regelfall für Bodenverbesserung nur eingeschränkt geeignet Merkmale Hydratation an der Luft und unter Wasser Hohe Festigkeit und kurze Verarbeitungszeit (1 Std) 24 4

7 5. Bindemittel 5.2 Hydraulische Boden- und Tragschichtbinder nach DIN Bindemittelsorten Festigkeitsklassen HRB 12,5 HRB 32,5 Haupteinsatzgebiete Sandige und kiesige Böden Recyclingbaustoffe und Sonderbauweisen (Teer-HVT) Merkmale Hydratation an der Luft und unter Wasser Hohe Festigkeiten Kurze Verarbeitungszeit (2 Stunden) 25 5.Bindemittel 5.3 Baukalke nach DIN EN Bindemittelsorten Weißkalk CL Q Dolomitkalk DL Q Hydraulischer Kalk HL 2-5 Haupteinsatzgebiete Schluffe und Tone Stark vernäßte Böden Merkmale Verringerung des Wassergehaltes (hoher Wirkungsgrad) Langzeitverfestigung durch Carbonatisierung und Puzzolan-Reaktion Relativ geringe Festigkeiten und lange Verarbeitungszeit Bindemittel 5. Bindemittel Baukalke nach DIN EN 459/1 Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit der Kalke Baukalkart Reaktionsfähigkeit Kategorie Mischbindemittel werkseitige Mischung aus Baukalken und hydraulischen Bindemitteln, z. T. auch mit weiteren Zuschlagsstoffen CL 90-Q CL 80-Q t 60 C 25 min t 50 C 25 min R4, R5 R3, R4 Haupteinsatzgebiete Schluffe und Tone (ohne TA) Gemischtkörnige und leichtplastische Bodenarten DL Q DL 80-5-Q t 40 C 25 min t 35 C 25 min R2 R1 Merkmale Verringerung des Wassergehaltes und Steigerung der Tragfähigkeit Verarbeitungszeit in Abhängigkeit vom Zementanteil im Regelfall für Bodenverbesserungen gut geeignet Bindemittel 5. Bindemittel 5.4 Mischbindemittel gem. Merkblatt 5.4 Mischbindemittel gem. Merkblatt Kalk-Zement-Gemische (Kombination aus genormten Ausgangsbindemitteln) Gemische aus Kalk und hydraulischen Bestandteilen

8 5. Bindemittel 5.4 Mischbindemittel gem. Merkblatt Verarbeitungszeiten 5. Bindemittel 5.4 Mischbindemittel Bindemittel 6. Eignungsprüfungen Massenanteil [%] Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Ton Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Kalk Zement Mischbindemittel A B C D E F G 0,002 0,006 0,02 0,06 0,2 0,63 2,0 6, Korndurchmesser d [mm] TP BF-StB 11.3 Bodenverbesserungen und Qualifizierte Bodenverbesserungen Bereich A ungeeignet, nicht zerkleinerbar Bereich B TA: nur K alk Bereich C TM, TL, UM : Kalk und M B 50/50 Bereich D GU*, SU *: M B 30/70 und M B 50/50 Bereich E GU, SU: M B 30/70 und CEM Bereich F GW, GI: CEM Bereich G ungeeignet, zu grob Eignungsprüfungen TP BF StB 11.3 Bodenverbesserungen 6. Eignungsprüfungen TP BF StB 11.3 Bodenverbesserungen rechtzeitig vor Baubeginn Zeitdauer für EP für Bodenverbesserung ca. 5 Tage Zeitdauer für EP für qualifizierte Bodenverbesserung ca. 2 5 Wochen

9 6. Eignungsprüfungen Prüfbericht (Gliederung) nach TP BF StB Auftrag und Bauvorhaben 2. Angaben zur Probenahme - Boden (die Niederschrift zur Probenahme gemäßanhang 2 ist als Anlage beizufügen) - Bindemittel (Bezeichnung und Herkunft) - Wasser 3. Bodenuntersuchungen - Bodenansprache - Wassergehalt - Korndichte - Korngrößenverteilung und Zustandsgrenzen - Proctordichte und optimaler Wassergehalt - Glühverlust und schädliche Bestandteile Eignungsprüfungen Prüfbericht (Gliederung) nach TP BF StB Bindemitteluntersuchungen (falls erforderlich) 5. Wasseruntersuchungen 6. Untersuchung des Boden-Bindemittel-Gemisches - Angaben zur Probenvorbereitung / -mischung - Proctorversuch - Einaxiale Druckfestigkeit mit Angaben zur Probenherstellung und Probenlagerung sowie Trockendichte und Wassergehalt nach dem Versuch - CBR-Versuch mit Angaben zur Probenherstellung und Probenlagerung sowie Trockendichte und Wasserlagerung nach dem Versuch 7. Berechnung des erforderlichen Bindemittelgehalts 8. Beurteilung Eignungsprüfungen (TP BF StB 11.3) 6. Eignungsprüfungen (TP BF StB 11.3) Eignungsprüfungen (TP BF StB 11.3) 6. Eignungsprüfungen TP BF-StB 11.1 Bodenverfestigungen im Erdbau

10 6. Eignungsprüfungen 43 8

11 Oberste Baubehörde im IFM-Straßenbau-Seminar am Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern Dipl.-Ing. Stefan Leitner Gliederung Oberste Baubehörde im 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Bauabwicklung Einsatz von Thermomulden und Beschickern 3. Micro-/Minitrenching Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Qualitätsoffensive Asphalt Oberste Baubehörde im Qualitätsoffensive Asphalt Oberste Baubehörde im 42011: Gründung Arbeitsgruppe aus Bauverwaltung, Bitumenlieferanten Mischgutherstellern, Prüfinstituten, Baufirmen, Industrieverbänden, Forschung /TU 4Ziel: Erhöhung der Qualität des Asphaltstraßenbaus 45 Arbeitsausschüsse Bitumen, Füller, Schichtenverbund, Asphaltrecycling, Bauabwicklung Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Qualitätsoffensive Asphalt Oberste Baubehörde im 4Bayerische Arbeitsgruppe und Arbeitskreis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) haben Änderungen für die Asphaltregelwerke erarbeitet. 4-> Bekanntmachungen vom zur TL Bitumen-StB 07, TL Asphalt-StB 07, TL Gestein-StB 04 und ZTV Asphalt-StB 07 Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 4Einführung oberer Grenzwert für Erweichungspunkt Ring und Kugel für elastomermodifizierte Bindemittel 4Definition von RC-Bindemitteln Bild: TU München (polymermodifizierte Bindemittel mit einem höheren Modifikationsgrad) 4Definition von Deklarationsspannen für den Erweichungspunkt Ring und Kugel für RC- Bindemittel, NV-Bindemittel und höherpolymermodifizierte Bindemittel Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner 1

12 Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 > 63 > 73 Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 4 Als Fremdfüller ist ausschließlich gemahlener Füller (Herstellung durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen) oder Mischfüller aus gemahlenem Füller und Calciumhydroxid zu verwenden. 4Bei Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen 120/ A, 45/80-50 A, 25/55-55 A oder 10/40-65 A muss TR&Bmixinnerhalb der Sortenspanne des geforderten PmB liegen. Ab einer Zugabemenge von 15 M.-% Asphaltgranulat und einem geforderten Bindemittel 25/55-55 A bzw. 10/40-65 A dürfen auch die Sorten 25/55-55 A RC bzw. 10/40-65 A RC verwendet werden. Für TR&Bmixbestehen dann keine Anforderungen. Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den TL Asphalt 07 4 Die Erstprüfung ist neu zu erstellen, wenn die vom Bindemittelhersteller für den Anlieferungszustand angegebene Deklarationsspanne für den Erweichungspunkt Ring und Kugel bei PmB 25/55-55 A RC, PmB10/40-65 A RC, PmB 40/ A und bei viskositätsveränderten Bindemitteln überschritten wird. 4Zusätzliche Angaben in der Erstprüfung erforderlich. Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 4 Neue Regelungen zum Schichtenverbund: 4Unterschreiten bei der Abnahme einzelne Werte die geforderten Werte für den Schichtenverbund, so liegt ein Mangel vor. Der AN kann innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Eingang der Mängelrüge beim AG eine erneute Kontrollprüfung verlangen. Die Probenahme zur Durchführung einer erneuten Kontrollprüfung hat innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Eingang der Mängelrüge beim AN zu erfolgen. Der Termin ist zwischen AG und AN einvernehmlich zu vereinbaren. Das Ergebnis der erneuten Kontrollprüfung tritt an die Stelle des Ergebnisses der Kontrollprüfung. Die Festlegungen in den Abschnitten und bleiben hiervor unberührt. Die Kosten für die erneute Kontrollprüfung trägt der AN. Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Bay. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 4 Neue Regelungen zum Schichtenverbund: 4Unterschreitet die maximale Scherkraft zwischen Asphaltdeckschicht und Asphaltbinder- bzw. Asphalttragschicht einen Wert von 1,0 kn (kein Schichtenverbund), so ist die Asphaltdeckschicht zu erneuern. 4Es werden Abzugsregelungen aufgenommen, die mit dem AN einzelvertraglich zu vereinbaren sind. Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner 2

13 Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 4 Zusätzliche Angaben im Eignungsnachweis erforderlich. Insbesondere ist künftig dem Eignungsnachweis die Erstprüfung und die dazugehörige Klassifizierung beizugeben. 4Kontrollprüfungen Asphaltgranulat: Vom eingesetzten Asphaltgranulat sollen Durchschnittsproben entnommen und die Übereinstimmung der Angaben der Klassifizierung überprüft werden. Gliederung 1. Qualitätsoffensive Asphalt 2. Bauabwicklung Einsatz von Thermomulden und Beschickern 3. Micro-/Minitrenching Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Forschung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium Fa. Kirchner Bad Hersfeld - STRABAG- Gruppe Prozessorientierter automatisierter Straßenbau - (PAST) Oberste Baubehörde im Ergebnis: Einsatz von Thermomulden Quelle: Fa. Kirchner STRABAG Gruppe Bad Hersfeld Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Untersuchungen am Mischgut Oberflächentemperatur der Transportfahrzeuge Standardmulde Thermomulde Quelle: Abschlussbericht PAST Untersuchungsstrecke B 16 Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Quelle: Abschlussbericht PAST Untersuchungsstrecke B 16 3

14 Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Ergebnis Forschung: Beschickereinsatz Beschickereinsatz Ungeeigneter Beschicker geeigneter Beschicker Quelle: Fa. Vögele, Mannheim Fotos: Scheuer OBB 2012 Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Einsatz von Beschickern Fazit: Zur Verbesserung der Einbauqualität sollen in Bayern verstärkt Beschicker und thermo-isolierte Transport-fahrzeuge eingesetzt werden. Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Bauabwicklung Einsatz von Thermomulden und Beschickern 3. Micro-/Minitrenching Bild: Fa Vögele Mannheim Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Micro- Minitrenching: TKG-Novelle 4Gesetz zur Änderung telekommunikations-rechtlicher Regelungen vom 3. Mai Wesentliche Änderungen bei den Wegerechten: 68 Abs. 2 Satz 2-4 TKG: Micro-/Minitrenching 69 TKG: Nutzungsberechtigung nach 68 TKG für Betreiber oder Eigentümer öffentlicher Kommunikationsnetzte 77 c TKG: Mitnutzung von Teilen einer Bundesfernstraße, die zum Auf- und Ausbau von Netzen der nächsten Generation genutzt werden können; kostendeckendes Entgelt für Mitnutzung möglich Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Micro-/Minitrenching: 68 Abs. 2 Satz 2-4 TKG Beim Träger der Straßenbaulast kann beantragt werden, Glasfaserleitungen oder Leerrohrsysteme, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen, in Abweichung der Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien (ATB) im Wege desmicrooderminitrenching zu verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn 1.die Verringerung der Verlegetiefenicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus und 2.nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt oder 3.der Antragsteller die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Verwaltungsaufwand übernimmt. Die Sätze 2 und 3 finden keine Anwendung auf die Verlegung von Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen in Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesfernstraßen. Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner 4

15 Oberste Baubehörde im Focusgruppe Mikro-/ Minitrenching 4aus Arbeitsgruppe des jährlich stattfindenden Nationalen IT-Gipfels des BMWigebildet 4Mitglieder: v.a. Vertreter der Telekommunikations-branche; später auch Einbindung eines Vertreters des Straßenbaus (BMVBS, StB 27) 4Straßenbauverwaltungen der Länder nicht repräsentiert 4Erstellung eines Arbeitspapiers für Bauleistungen zur Glasfaserkabelverlegung Sonderverfahren Mikro-/Minitrenching Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Mikro-/ Minitrenching Quelle: Arbeitspapier der Focusgruppe Mikro-/Mini-Trenching, Stand Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Definition Micro- /Minitrenching: Verlegung unterhalb des gebundenen Oberbaus Probleme: Oberste Baubehörde im 4Verfüllung im Bereich der Schichten ohne Bindemittel mit frostsicheren, zeitweise fließfähigen Material auf Basis hydraulischer Bindemittel bis zur Unterkante der gebundenen Tragschicht (Baustoff in keiner Vorschrift beschrieben; Anforderungen?) 4Wiederherstellung der gebundenen Schichten ohne Abtreppung technisch nicht möglich (Schlitzbreite 4 bis 30 cm) Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Ad-Hoc Gruppe Micro-Trenching der FGSV Stellungnahme der ad-hoc Gruppe: Das Verfahren desmicro-/mini-trenching ist in keinem Regelwerk beschrieben und entspricht momentan nicht dem Stand der Technik.[ ] Für die zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffe, die im ungebundenen Oberbau bei dem Verfahren zur Anwendung kommen, liegen entsprechende technische Regelwerke nicht vor [ ] Die FGSV empfiehlt bis auf Weiteres, die Schichten des Straßenoberbaus gemäß dem bestehenden Regelwerk wieder herzustellen. Hierbei wird primär auf die ZTV A-StB und die ZTV Fug-StB verwiesen. Im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeiten wird die ad-hoc-gruppe Micro-Trenching der FGSV ein Merkblatt zur Wiederherstellung von Fahrbahnoberflächen durch das Trenching-Verfahren entwickeln. Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Oberste Baubehörde im Oberste Baubehörde im Haltung OBB Das Arbeitspapier der Focusgruppe kann derzeit allenfalls als Grundlage für auszuführende und wissenschaftlich zu begleitende Pilotprojekte dienen. aber bitte nicht so Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Aktuelles aus dem Straßenbau in Bayern - Dipl.-Ing. Stefan Leitner 5

16 IFM-Straßenbau-Seminar am 21. im Forum am Hofgarten in Günzburg Aktuelles aus dem Straßenbau in Baden-Württemberg Ministerialrat Andreas Hollatz Gliederung des Vortrags: 1. Aufbau des MVI und Aufgaben des Referats Was bewegt uns in Baden-Württemberg? 3. Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen 4. Wichtige Einführungen in BW Initiative SMA LA in Lärmvorsorge 6. Zusammenfassung und Ausblick MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 2 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Aufbau des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Abteilung 1 Verwaltung Folie 3 Abteilung 2 Straßenverkehr Minister Winfried Hermann Staatssekretärin Dr. Gisela Splett Ministerialdirektor Hartmut Bäumler Abteilung 3 Verkehr (Schiene, ÖPNV, Luftverkehr, Sicherheit) Hauptstätter Str. 67/68 in Stuttgart Abteilung 4 Baurecht, Städtebau, Landesplanung Abteilung 5 Nachhaltige Mobilität Referat Referat Referat Referat Referat Landesbehörde mit knapp 200 Mitarbeiter/Innen, 5 Abteilungen und 23 Referaten MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Aufgaben des Referats 23 Referat 23 = Straßenerhaltungsmanagement und Ingenieurbau Straßen- und Bauwerkserhaltung der Bundesfern- und Landesstraßen Vertrags- und Verdingungswesen Ingenieurbau Straßenbautechnik Tunnelbetriebsausstattung Rastanlagen, Nebenbetriebe Baubetriebsplanung Technische Grundsätze des Umweltschutzes im Straßenbau Koordination in Abteilung Straßenverkehr (EU-Angelegenheiten) Gremien (BLD, FGSV) Sonderaufgaben (z.b.verbände, Denkmalschutz) Folie 4 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Was bewegt uns in Baden-Württemberg? Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Ziele der Landesregierung Krw-/AbfG Folie 5 ZTV Asphalt Ressourcenverbrauch eindämmen Erhaltung vor Neubau Konsolidierung des Landeshaushalts Verbesserung des Lärmschutzes Qualitätsstandards der Regelbauweisen Suche nach neuen innovativen Sonderbauweisen im Bereich Recycling und lärmmindernden Belägen MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Recycling 11,5 Mio. Tonnen an Bauschutt und Straßenaufbruch über 80% davon wird in Bauschuttrecycling- und Asphaltmischanlagen wiederaufbereitet Recyclinganteil nach Asphaltregelwerk für Asphaltgranulat im Asphaltmischgut (Erfahrungswerte) Asphaltdeckschicht (außer SMA): ca. 20 % Asphaltbinderschicht: ca % Asphalttragschicht: ca. 60 % Folie 6 Suche nach Innovationen zur Erhöhung des Recyclinganteils MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 1

17 Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Pilotstrecken 2011 / 2012 in 1. Kaltrecycling in Situ 2. Remix+ Additivzugabe 3. Maximalrecycling Maximalrecycling 50/75 Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Kaltrecycling in Situ = Rückformen ohne Erhitzen + Wiedereinbau nach Durchmischung mit Zement, Wasser und Bitumenemulsion an Ort und Stelle Voraussetzungen für die Anwendung: keine Höhenbindung Unterlage ausreichend tragfähig ungebundener Oberbau in ca. 16 bis 22 cm Tiefe unterfok besonders geeignet: wenn pechhaltige Substanzen vorhanden Einsparung von Transportwegen und Entsorgungskosten Folie 7 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 8 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen 4 Pilotstrecken in Kaltrecycling in Situ L 1152, Baiereck Nassach L 590, Schönbrunn Eberbach L 146, Happach Kreisgrenze L 613, Freiolsheim Völkersbach Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Kaltrecycling in Situ L 1152 Baiereck Nassach Folie 9 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 10 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Remix + Additivzugabe = Rückformen mit Veränderung der Asphaltzusammensetzung (z. B. Additivzugabe) Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Maximalrecycling 90 und 50/75 = Asphalt mit sehr hohem Recyclinganteil z. B. durch: Zugabe eines Additivs (Max 90) Öl/Wachs Gemisch Zugabe von sehr weichem Bindemittel (Max 50/75) besonders geeignet: Deckschichtschäden mit fehlenden Komponenten 1. Fräsen 2. Fräsgut aufbereiten 3. Einbau der RC-Schicht 1 Pilotstrecke L 350, Besenfeld - Schönegründ Vorher Nachher Folie 11 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 12 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 2

18 Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Maximalrecycling 90 = Zugabe eines Additivs (Öl/Wachs Gemisch) Pilotstrecken mit Additivzugabe L 1221 Steinenkirch Böhmenkirch L 181 OU Tannheim L 317 Weingarten Ankenreute Voraussetzungen für Additivzugabe Paralleltrommel Nachmischzeitverlängerung sortenreine Lagerung des Fräsguts schnellere Verarbeitung beim Einbau max. 50 km Entfernung zum Mischwerk Innovative Erhaltungskonzepte für Asphaltstraßen Maximalrecycling 50/75 = durch Zugabe eines weichen Bindemittels Pilotstrecken mit Mischung Ausbauasphalt mit weichem Bindemittel L 1125 Vaihingen/Enz L 1147 Schorndorf - Oberberken Veröffentlichung der Ergebnisse in der Zeitschrift Asphalt, Ausgabe 8/2012 Folie 13 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 14 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Wichtige Einführungen in BW 2012 Schreiben vom (Az.: /101): Entwässerungseinrichtungen durch Betrieb funktionsfähig erhalten Schreiben vom (Az.: /78): Einführung des SMA LA für Lärmsanierung im Landesstraßenbau Schreiben vom (Az.: /90): Zulassung von Nebenangeboten für Deck-, Binder- und Tragschichten aus Asphaltbeton mit Maximalrecycling bei nationalen Ausschreibungen von Landesstraßen Schreiben vom (Az.: /80): Kontrollprüfungen nur an RAP-Stra-Prüfinstitute vergeben Thema Straßenverkehr, Interessantes+Wissenswertes Initiative SMA LA in Lärmvorsorge Ziel: SMA LA als Alternative zum OPA im Regelwerk mit verbindlich festgelegtem D StrO -Wert Gründe: RLS 90 nurdstro Werte für PA5/PA8 mit -2dB(A) enthalten Nachteile PA: hohe Herstellungskosten einbautechnisch problematisch geringe Lebensdauer (Erfahrungen in BW: 5-8 Jahre) Winterdienst - Salzmenge schwierige Instandsetzung SMA LA8 (10-15 % Hohlraumanteil) in keinem Regelwerk enthalten nur in Lärmsanierung derzeit anwendbar Folie 15 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 16 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Initiative SMA LA in Lärmvorsorge Initiative SMA LA in Lärmvorsorge Untersuchungsstrecken für SMA 8 LA in BW gebaut zw und 2012 Gesamtlänge ca. 26 km nach Einbau: D StrO zw. -3,5 und -8,5 db(a) -je nach Qualität des Einbaus erste Prüfungen nach 2 Jahren: Zunahme um max. 0,9 db(a) B10/B27 FDE OD Zuffenhausen B10 Esslingen-Sirnau, Uhingen-Reichenbach, Plochingen, Mettingen B 31 Oberuhldingen Meersburg L 1182 OD Merklingen B 500 Baden-Baden, Maximilianstraße gemeinsames Vorgehen mit Bayern: Antrag an BMVBS Thematik Aufnahme des lärmarmen Splittmastixasphaltes (SMA LA) in das Regelwerk für Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt und Zuweisung eines Korrekturwertes D StrO für dessen lärmmindernde Wirkung nächster Schritt: Bericht AK Straßenbaupolitik zur VMK am 13./14.März 2013 Folie 17 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 18 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 3

19 Zusammenfassung und Ausblick weitere Strecken mit Maximalrecycling Ausblick verstärkte Aktivitäten bei lärmarmen Belägen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Qualitätssicherung Umfassende Beauftragung von RAPStra-Instituten Folie 19 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Folie 20 MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR 4

20 Gliederung Geänderte Regelwerke für Bitumen und Asphalt Ursachen und Konsequenzen aus der Sicht der Auftragnehmer Einführung Beispiele für Qualitätsprobleme Aktuelle Neuerungen (ARS 11/2012) + Regelungen Bayern Schlussbetrachtungen, worauf sollten wir sonst noch achten? Dipl.-Ing. 1 2 Beispiele aus der Praxis Beispiele aus der Praxis Schadensbild einer Asphaltdeckschicht Schadensbild Risse an der Oberfläche Quelle: H. Schmidt 3 4 Beispiele aus der Praxis Schadensbild einer Asphaltdeckschicht Beispiele aus der Praxis Probleme: Hohlraumgehalt / Verdichtungsgrad Schichtenverbund Quelle: H. Schmidt Schäden treten bereits innerhalb der Verjährungsfrist auf, oder kurz nach Ablauf dieser Frist. => Das ruft auch die Auftragnehmer auf den Plan! Folge: Nutzungsdauern gemäß RStO/RPE werden nicht erreicht. Umfang: Problematik nicht lokal begrenzt. Problematik häufig bei Asphaltdeckschichten, zum Teil auch bei Asphaltbinderschichten zu beobachten. Obwohl: Kontrollprüfungen werden nicht selten bestanden. Trotzdem treten allerdings Schäden auf. 5 6

21 Beispiele aus der Praxis Vermeintliche Ursachen hoher Hohlraumgehalt (obere Grenze, aber gerade noch zulässig) Rissbildung, Ausmagerungen, Kornausbrüche Versprödetes Bitumen scheinbar beschleunigtes Alterungsverhalten Rissbildung, Ausmagerungen, Kornausbrüche Problemanalyse: Woran kann es liegen? Diskussionsgrundlage in der FGSV Verdichtungsgrad/Hohlraumgehalt Mindestbindemittelgehalt/Bindemittelvolumen Toleranzen + Füller/Bitumen-Verhältnis Bindemittelgehalt/Hohlraumgehalt am MPK Kalkulationsbindemittelgehalt Bindemitteleigenschaften- bzw. Anforderungen Bindemittelhärte Bindemittelmodifikation Schichtdicke etc. AG 1 AG 2 AG 3 AG 5 AG 4 Diskussion der Themen in 5 Arbeitsgruppen des AK Vertragliche Anforderungen Dauerhaftigkeit der FGSV. 7 8 Problemanalyse: Woran kann es liegen? Zielsetzung aller Arbeitsgruppen Erarbeitung kurz- und mittelfristiger Maßnahmen Erarbeitung von kurzfristigen Änderungen bis zum Frühjahr 2013 geschehen mit ARS 11/2012! Einbeziehung aller Beteiligten (Prozesskette) Umsetzung mittelfristiger Änderungen bis 2014 Lösungsansätze aus den Arbeitsgruppen Ausgewählte erste Maßnahmen: Absenkung des Hohlraumgehaltes V max im AC 11 D S Anhebung der Mindestverdichtungsgrade Tlw. Erhöhung des Mindestbindemittelgehaltes B min Einschränkung der Toleranzen für den Bindemittelgehalt Zusätzliche Bitumenuntersuchungen Tlw. Erhöhung der Mindestschichtdicken von Asphaltdeckschichten Später: Anforderungen an das Füller/Bitumen-Verhältnis Ggf. Vorgabe eines Kalkulationsbindemittelgehaltes Ggf. Aufnahme neuer Bauweisen in die ZTV Asphalt-StB Änderungen durch das ARS 11/2012 (+Bayern) Folgende Regelwerke sind betroffen: TL Bitumen-StB 07 Welche Änderungen werden sich durch das ARS 11/2012 ab konkret ergeben? TL Gestein-StB 04 (B) => Ausschließlich im Freistaat TL Asphalt-StB 07 ZTV Asphalt-STB

22 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) TL Bitumen-StB 07 Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Abschnitt 2.3 Gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen ergänzen => Gut! Schutz im Vertrag für die Baubetriebe! Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/ A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 C überschreiten. Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand aufweisen, der den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07 um mehr als 8 C überschreitet, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen. => Diesen Passus finde ich nicht ganz eindeutig... => Könnte doch auch ein zu hartes Normal-PmB sein Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) Änderungen durch das ARS 11/2012 TL Bitumen-StB 07 Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte: Merkmal oder Richtlinie 120/ A 45/80-50 A 25/55-55 A 10/40-65 A 40/ A Eigenschaft TL Bitumen-StB 07 Erweichungspunkt Ring und Kugel TL Bitumen-StB 07 [ C] [Bayern] DIN EN bis bis bis bis Bei Überschreitung um mehr als 8 C: /55-55 A RC 40/ A RC? => Das finde ich nicht ganz eindeutig... => Könnte doch auch ein zu hartes Normal-PmB sein. Oder? 15 Quelle: A.A. 7.1, Niederschrift , Anlage 1 16 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) Änderungen in den TL Gestein-StB 04 in Bayern TL Gestein-StB 04 => Gut! Die Füllerqualität hat großen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit! => Gemahlener Füller ist viel konstanter sind seiner Qualität! Abschnitt Gesteinskörnungen ergänzen Gemahlener Füller: Die Herstellung von gemahlenem Füller erfolgt durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen. 17 Anmerkung: Bei diesem Mahlprozess kann durch Trocknung des Mahlgutes und anschließende Windsichtung die Sieblinie gezielt beeinflusst werden. Für den Mahlprozess können Kugelmühlen oder Walzenschüsselmühlen und andere Mahlsysteme verwendet werden. Jedes dieser Mahlsysteme erzeugt einen spezifischen Körnungsverlauf. Dieser kann Einfluss auf die versteifenden Eigenschaften des Füllers haben. Neben der Mahltechnologie hat die Wahl des Aufgabematerials Auswirkungen auf die qualitätsspezifischen Merkmale (z.b. Korngrößenverteilung, Kornform, Wasserempfindlichkeit). 18

23 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) TL Asphalt-StB 07 => Gut! Die Füllerqualität hat großen Einfluss auf die Dauerhaftigkeit! => Gemahlener Füller ist viel konstanter sind seiner Qualität! Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 Abschnitt 2.1 Gesteinskörnungen ergänzen Der Hohlraumgehalt nach Rigden muss bei Füller der Kategorie V 28/45 und bei Mischfüller der Kategorie V 28/45 oder V 44/55 entsprechen. Die Erweichungspunkt-Erhöhung Delta Ring und Kugel muss bei Füller der Kategorie Δ R&B 8/25 und bei Mischfüller der Kategorie Δ R&B 8/25 oder Δ R&B 25 entsprechen. Als Fremdfüller ist ausschließlich gemahlener Füller (Herstellung durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen) oder Mischfüller aus gemahlenem Füller und Calciumhydroxid zu verwenden Änderungen durch das ARS 11/2012 Änderungen durch das ARS 11/2012 TL Asphalt-StB 07 TL Asphalt-StB 07 Abschnitt 3.1 Allgemeines ergänzen Abschnitt Asphalttragschichtmischgut ändern Zur Bestimmung des jeweiligen Mindestbindemittelgehaltes sind die Werte [ ] mit dem Faktor α = 2,650/ρ p zu multiplizieren. [ ] wird für alle AC T der max. Hohlraumgehalt MPK auf V max7,0 geändert. Der so bestimmte Wert ist für die Asphaltmischgutarten und sorten ACT, AC 22 B S, AC 16 B S, AC 16 B N, AC 11 D S, SMA 11 S, SMA 8 S und SMA 8 N um 0,1 M.-% zu erhöhen. Bezeichnung max. Hohlraumgehalt MPK [alt] max. Hohlraumgehalt MPK [neu] AC 32 T S AC 22 T S AC 16 T S AC 32 T N AC 22 T N AC 16 T N AC 32 T L AC 22 T L AC 16 T L V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max10,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 V max7,0 Verringerung des Hohlraumgehaltes in den AC T Erhöhung des Mindestbindemittelgehaltes Positiver Nebeneffekt: Tauchwägung + Abtupfen ersetzt ungenaues Ausmessen => 106,7 oder 107,3 % Verdichtungsgrad in der Asphaltttragschicht wird es nicht mehr geben! Änderungen durch das ARS 11/2012 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) TL Asphalt-StB 07 TL Asphalt-StB 07 Abschnitt Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten ändern [ ] wird in der Spalte für AC 11 D S der max. Hohlraumgehalt MPK auf V max3,5 geändert. Abschnitt Offenporiger Asphalt ändern Die Anforderung an den Widerstand gegen Polieren bei PA 11 und PA 8 ist abweichend von Tabelle 10 PSV angegeben (53). Bezeichnung max. Hohlraumgehalt MPK [alt] max. Hohlraumgehalt MPK [neu] AC 11 D S V max4,5 V max3,5 Bezeichnung PA 11 PA 8 Widerstand gegen Polieren PSV (54) PSV (54) [nach TL] angegeben angegeben Widerstand gegen Polieren PSV (53) PSV (53) [in Bayern] angegeben angegeben Verringerung des maximalen Hohlraumgehaltes im Mischgut für AC 11 D S => Extrem wichtig für die Einbauer! War bisher kritisch im Bauvertrag! => Bayern lockert den PSV- Wahn! 23 24

24 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) TL Asphalt-StB 07 => Das Prüfverfahren ist windig => Die Formulierung im ARS 11/2012 auch... TL Asphalt-StB 07 Abschnitt Prüfungen ergänzen Abschnitt Prüfungen ergänzen [ ] ist das Haftverhalten gemäß TP Asphalt-StB, Teil 11 zu untersuchen. Ergibt sich hierbei eine verbleibende Umhüllung von mindestens 60 % (ermittelt nach 24 Stunden an der Prüfkörnung 8/11 oder 5/8) kann ein ausreichendes Haftverhalten angenommen werden. [ ] Ergibt sich eine geringere verbleibende Umhüllung sind Maßnahmen zu benennen, durch die ein ausreichendes Haftverhalten sichergestellt wird. Die Ergebnisse der Prüfung gemäß TP Asphalt-StB, Teil 11, sind zur Erfahrungssammlung an die TU München [ ] zu übergeben. Erhöhung des Prüfumfangs zur Erfahrungssammlung Idee bzw. Ziel: Anstoß, sich Gedanken zu machen über die Affinität 25 Bei der Verwendung von Mischfüller ist am Kornanteil 0,063 mm des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Gesteinskörnungsgemisches der Calciumhydroxidgehalt nach TP Gestein-StB, Teil 3.9 Abschnitt 6.3 zu bestimmen. => Info: Bestimmung sollte zeitnah erfolgen, sonst Gefahr von Umwandlungsprozessen und Ergebnis-Fehlinterpretationen Erhöhung des Prüfumfangs zur Erfahrungssammlung 26 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) TL Asphalt-StB 07 Änderungen durch das ARS 11/2012 Abschnitt 4.2 Werkseigene Produktionskontrolle ergänzen Tabelle 15: Zusätzliche Prüfung ausgewählter Bindemittelarten und sorten bei Anlieferung Bindemittelarten und -sorten Häufigkeit Merkmal oder Eigenschaft Prüfmethode 30/45 50/70 70/ /220 25/ / / Penetration bei 25 C DIN EN 1426 X X Erweichungspunkt Ring und Kugel DIN EN 1427 X X einmal pro 300 t Erhöhung des Prüfumfangs zur Erfahrungssammlung (B) Ergebnisse an die TU München übergeben => Die Pene sagt oft mehr aus... Quelle: A.A. 7.1, Niederschrift , Anlage Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) Änderungen durch das ARS 11/2012 TL Asphalt-StB 07 TL Asphalt-StB 07 => Wirkt sich unmittelbar auf die maximale Ausbauasphaltzugabe aus! Anhang A Eigenschaften und geforderte Kategorien der Gesteinskörnungen für Asphalt [ ] Abs ändern Die nach TP Gestein-StB, Teil bestimmte Wasserempfindlichkeit [ ] darf beim Merkmal Schüttel- Abrieb [ ] für Asphalttragschichten höchstens 60 M.-%, in allen anderen Fällen höchstens 25 M.-% betragen. Die Anforderungen gelten bei einem Feinanteil von mehr als 3 M.-% (bezogen auf den Kornanteil < 2 mm) für den Schüttelabrieb mit Eigenfüller (Serie E). Ansonsten gelten die Anforderungen für den Schüttelabrieb mit Fremdfüller (Serie F). [ ] in Asphaltdeck- und Asphalttragdeckschichten, [ ] mit einem Feinanteil von mehr als 16 M.-% [ ] darf der Schüttel-Abrieb mit Eigenfüller (Serie E) höchstens 15 M.-% betragen. [ ] Anhang D Ermittlung der maximalen Zugabemenge von Asphaltgranulat [ ] ändern In der Tabelle D.1 Gesamttoleranz T zul,i der relevanten Merkmale in Abhängigkeit von der Asphaltmischgutart ist die Zeile Bindemittelgehalt wie folgt zu ändern: Bindemittelgehalt M.-% [alt] 1,0 1,2 Bindemittelgehalt M.-% [neu] 0,8 1,0 Verringerung der Toleranzen für den Bindemittelgehalt Achtung: Das hat Auswirkungen auf das MWA => Zugaberaten

25 Änderungen durch das ARS 11/2012 (+Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 1.3. Baugrundsätze ändern bzw. ergänzen Dabei kann es bei örtlichen Besonderheiten sinnvoll sein, für eine Schicht innerhalb eines Bauabschnitts unterschiedliche Bindemittelarten und/oder Bindemittelsorten (im Ausnahmefall auch andere als in der TL Asphalt-StB genannte) zu wählen. [ ] (B) Zu Tabelle 1: In Bauklasse III sollte bevorzugt Asphaltbeton zur Anwendung kommen. 31 => An die Mischanlagen: 100 % Brechsand müssen nicht unbedingt sein... Tipp: Natursandbeimischung! Bei 25/55-55A ruhig 0,2 M-% mehr Bindemittel dosieren 32 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 2.1 Gesteinskörnungen ergänzen Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt Eignungsnachweis ergänzen (a) IV Der Widerstand gegen Zertrümmerung von Gesteinskörnungen für Asphaltbinderschichten aus AC 16 B S muss in den Bauklassen SV und I SZ 18 /LA 20 und in den Bauklassen II und III SZ 22 /LA 25 aufweisen. Wird die Kategorie C 90/1 oder C 95/1 gefordert, müssen bei den Mischgutsorten AC B S und SMA S die verwendeten groben Gesteinskörnungen einen Anteil der vollständig gebrochenen Körner von mindestens 45 M.-% aufweisen. => Bayern lockert hier den Zugang für weichere Gesteinsarten => An die Auftragnehmer: Vorsicht bei HV-Bohlen und dünnen Binderschichtdicken, kein übermäßiger Walzenvibrationseinsatz! 33 Dem Eignungsnachweis ist der Erstprüfungsbericht gemäß TL Asphalt-StB 07 und Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im zu den TL Asphalt-StB 07 einschließlich der Klassifizierung von Asphaltgranulat gemäß TL AG-StB 09 zur Information beizulegen. Die Angaben im Erstprüfungsbericht und in der Klassifizierung von Asphaltgranulat, die über die im Abschnitt ZTV Asphalt-StB 07 geforderten hinausgehen, sind rein informativ und werden nicht Vertragsbestandteil. => Bayern will den Erstprüfungsbericht und die darin enthaltenen Angaben parallel zum Eignungsnachweis 34 Änderungen durch das ARS 11/2012 (+Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt Schichteigenschaften ändern Tabelle 11: Anforderungen an Asphaltbinderschichten Schichteigenschaften AC 22 B S AC 16 B S AC 16 B N => Untere Hohlraumgehaltsgrenze in der Schicht finde ich kritisch... Hier haben wir das Spurrinnenkrierium in der ZTV Asphalt-StB 07 Änderungen durch das ARS 11/2012 (+Bayern) => Untere Hohlraumgehaltsgrenze in der Schicht finde ich kritisch... Hier haben wir das ZTV Asphalt-StB 07 Spurrinnenkrierium in der ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt Schichteigenschaften ändern Tabelle 12: Anforderungen an Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton Schichteigenschaften AC 16 D S AC 11 D S AC 11 D N AC 11 D L AC 8 D N AC 8 D L AC 5 D L Verdichtungsgrad % [alt] 97,0 97,0 97,0 Verdichtungsgrad % [alt] 97,0 97,0 97,0 97,0 96,0 Verdichtungsgrad % [neu] 98,0 98,0 98,0 Verdichtungsgrad % [neu] 98,0 98,0 98,0 98,0 97,0 (B) Hohlraumgehalt: min. 2,5 Vol.-% max. 8,5 Vol.-% Anhebung des Mindestverdichtungsgrades Hohlraumgehalt Vol.-% [alt] 6,5 6,5 5,5 5,5 5,5 Hohlraumgehalt Vol.-% [neu] 6,5 5,5 5,5 5,5 5,5 (B) min. 1,5 Vol.-% = Mindeshohlraumgehalt Anhebung des Mindestverdichtungsgrades Verringerung des max. zul. Hohlraumgehaltes 35 36

26 Änderungen durch das ARS 11/2012 (+Bayern) => Untere Hohlraumgehaltsgrenze in der Schicht ZTV Asphalt-StB 07 finde ich kritisch... Hier haben wir das Spurrinnenkrierium in der ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt Schichteigenschaften ändern Tabelle 13: Anforderungen an Asphaltdeckschichten aus Splittmastixasphalt Schichteigenschaften SMA 11 S SMA 8 S SMA 8 N SMA 5 N Einbaudicke cm [alt] 3,5 bis 4,0 3,0 bis 4,0 2,0 bis 3,5 2,0 bis 3,0 Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Asphaltmischgut ändern Abs. 3 wird wie folgt geändert: Einbaudicke cm [neu] 3,5 bis 4,0 3,5 bis 4,0 2,0 bis 3,5 2,0 bis 3,0 Einbaumenge kg/m² [alt] 85 bis bis bis bis 75 Einbaumenge kg/m² [neu] 85 bis bis bis bis 75 Verdichtungsgrad % [alt] 97,0 97,0 97,0 97,0 Verdichtungsgrad % [neu] 98,0 98,0 98,0 98,0 Bei Asphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskositätsverändernden Zusätzen hergestellt wurde, darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel des rückgewonnenen Bindemittels den im Eignungsnachweis angegebenen Erweichungspunkt um nicht mehr als 8 C über- oder unterschreiten. (B) min. 1,5 Vol.-% = Mindeshohlraumgehalt Erhöhung der Einbaudicke/Einbaumenge => Beitrag AG... Anhebung des Mindestverdichtungsgrades => Gute und pragmatische Lösung! Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Asphaltmischgut ändern Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Asphaltmischgut ändern Abs. 4 wird wie folgt geändert: Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat und gleichzeitigem Einsatz von PmB 25/55-55 A RC oder 10/40-65 A RC darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Bindemittels um nicht mehr als 8 C über dem im Eignungsnachweis angegebenen resultierenden Erweichungspunkt Ring und Kugel (T R&Bmix ) liegen. => Gute und pragmatische Lösung! Abs. 6 wird wie folgt geändert: Bei Asphalt, der mit viskositätsveränderten Bindemitteln oder viskositätsverändernden Zusätzen hergestellt wurde, werden keine Anforderungen an die elastische Rückstellung des rückgewonnenen Polymermodifizierten Bindemittels gestellt. => Gute und pragmatische Lösung! Änderungen durch das ARS 11/2012 ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Asphaltmischgut ändern Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 4.1 Asphaltmischgut ändern Der Hohlraumgehalt des Marshall-Probekörpers jeder aus dem Asphaltmischgut zu entnehmenden Probe [ ] darf die Grenzwerte der TL Asphalt-StB um nicht mehr als nachfolgend angegeben über- oder unterschreiten: -bei AC D, außer AC 11 D S: 1,5 Vol.-% -bei SMA und AC 11 D S : 1,0 Vol.-% Abs. 20 wird wie folgt eingefügt: Bei der Verwendung von Mischfüller darf der Calciumhydroxidgehalt im Kornanteil < 0,063 mm des aus dem Asphaltmischgut rückgewonnenen Gesteinskörnungsgemisches den im Eignungsnachweis angegebenen Wert um nicht mehr als 25 % relativ unterscheiten. => Extrem wichtig für die Einbauer! War bisher kritisch im Bauvertrag! => Anforderung wird kontrolliert! 41 42

27 Änderungen durch das ARS 11/2012 Änderungen durch das ARS 11/2012 ZTV Asphalt-StB 07 Bitumen Part 1 Abschnitt Kontrollprüfungen ändern bzw. ergänzen Vom Bindemittel, das verwendet wird, sollen am Asphaltmischwerk Durchschnittsproben, bestehend aus 3 Teilproben von je 2 kg, entnommen werden. Hiervon wird eine Teilprobe untersucht. Die Untersuchungen sollen analog der Tabelle 15 der TL Asphalt-StB 07 durchgeführt werden. Erhöhung des Prüfumfangs zur Erfahrungssammlung Quelle: A.A. 7.1, Niederschrift , Anlage Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Bitumen Part 2 (I) ZTV Asphalt-StB (... kennt diesen Passus nicht...) Abschnitt Kontrollprüfungen ergänzen Abschnitt Kontrollprüfungen ergänzen Ergänzend zu den in der Tabelle 26 angegebenen Prüfungen sollen bei Verwendung von Bitumen 30/45, 50/70, 160/220, 25/55-55, 10/40-65, 40/100-65, 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC am rückgewonnenen Bindemittel die nachstehenden Prüfungen durchgeführt werden: Abs. 15 wird wie folgt eingefügt: Vom zur Verwendung kommenden Asphaltgranulat sollen Durchschnittsproben, bestehend aus fünf Teilproben von je 3 kg entnommen werden. An jeder Durchschnittsprobe wird die Übereinstimmung der Angaben der zugehörigen Klassifizierung überprüft. In Bayern werden auch RC-Bindemittel näher untersucht (Erfahrungssammlung) => Das ist ein kleiner Abschnitt mit weitreichenden Konsequenzen Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 6.1 Behandlung von Mängeln ergänzen Abs. 3 wird wie folgt eingefügt: Unterschreitet die maximale Scherkraft zwischen Asphaltdeckschicht und Asphaltbinder-bzw. Asphalttragschicht einen Wert von 1,0 kn (kein Schichtenverbund), so ist die Asphaltdeckschicht zu erneuern. Tipps: - Entmischungen in der Unterlage vorbeugen! - Sauber anspritzen! - Vermeidbare Baustellenverkehre abstellen! - Wetterbedingungen berücksichtigen! Änderungen durch das ARS 11/2012 (Bayern) ZTV Asphalt-StB 07 Abschnitt 6.1 Behandlung von Mängeln ergänzt Die Behandlung von Mängeln ist im Vergabehandbuch Bayern (VHB) geregelt. Der Auftraggeber kann bei Über- und Unterschreitungen von Grenzwerten der Einbaudicke, der Einbaumenge, des Bindemittelgehaltes, des Verdichtungsgrades, des Schichtenverbundes, der Ebenheit oder der Griffigkeit, die einen Sachmangel nach 13 Nr. 1 VOB/B darstellen, dem Auftragnehmer anbieten, im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung die Geltendmachung von Mängelansprüchen ( 13 Nr. 5 VOB/B) vorerst zurückzustellen und dafür als Ausgleich einen Abzug vorzunehmen. Die Höhe des Abzugs bemisst sich nach den im Anhang A der ZTV Asphalt-StB 07 angegebenen Abzugsformeln

28 Änderungen durch das ARS 11/2012 Schlussbetrachtungen ABER Qualität lässt sich (nach wie vor) nicht in etwas Mäßiges hineinprüfen! ZIELSETZUNG MUSS SEIN: Qualität von Anfang an d. h.: Richtiges Planen und Ausschreiben => AG Richtige Mischgut-Rezepturen => MG-Produzent Richtige Rahmenbedingungen => Wettergott + AN der entscheidet Richtige Einbauqualität => AN Quelle: A.A. 7.1, Niederschrift , Anlage Schlussbetrachtungen Schlussbetrachtungen So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (1): Leichte Gesteine sind häufig griffig, aber leider auch grundsätzlich weniger affin! (Ausnahmen bestätigen die Regel!) Sie benötigen immer MEHR! Bindemittel! Aufgrund von ungünstiger Porosität häufig sogar noch mehr, als die rein gravimetrische Betrachtung zunächst ergibt! Auf ordentliche Kornform achten! Affinität berücksichtigen. Und dies nicht nur dann, wenn es mir gerade passt! Aufheller nur dort einsetzen, wo es wirklich Sinn macht. Affinitätsverbesserer lösen leider nicht alle Affinitätsprobleme! (Es gibt Gesteinsarten, die nicht auf normale Produkte ansprechen. So oder so: Kein Zufüllern von Asphaltmischgut! So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (2): Das Füller-Bitumen-Verhältnis ist nicht überzustrapazieren! Das gilt für die Erstprüfung, aber erst recht für die Kontrollprüfung! 1,4 in der Erstprüfung und 2,0 in der Kontrollprüfung sind kein Kavalliersdelikt! Keine Brechsande mit 20 M-% Fülleranteil akzeptieren. Das kostet an vielen Stellen Geld und Qualität sowieso! Übermäßigen Fülleranfall an den Mischanlagen im Vorfeld vermeiden! Shell Seminar Shell Seminar Schlussbetrachtungen Schlussbetrachtungen Bitumen (insbesondere Maltene) werden von porösem Gestein aufgesogen und fehlen so der Bindemittelmatrix! So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (3): Ausreichend gemahlenes KSM dosieren! Rückgewinnungsfüller oder gar Eigenfüller haben nicht die gute gleichbleibende Qualität! Ausreichend griffig muss eine Asphaltdeckschicht sein...nur was nutzt eine hervorragende Griffigkeit, wenn die Asphaltdeckschicht aufgrund mangelnder Affinität, zu großer Porosität und kritischem LA-Wert nach wenigen Jahren zerbröselt? => Gar nichts!!! SMA 11 S, Quarzit Shell Seminar Shell Seminar

29 Schlussbetrachtungen Schlussbetrachtungen So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (4): Auch hier ist zwischen Zielkonflikten sorgfältig abzuwiegen! Die Bitumenqualität hat nicht nur gefühlt abgenommen! Das Bitumen scheint weniger zu verzeihen und ist chargenweise nachweislich alterungsempfindlicher (im RTFOT o.ä.). Aber keiner weiss zur Zeit genau, woran das liegt. Deshalb müssen ALLE ANDEREN REGISTER gezogen werden! So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (5): Der Qualitätsgedanke muss vom Chef über die leitenden Mitarbeiter bis zu den gewerblichen Kollegen transportiert werden. Habe ich die Basis in meinem Betrieb verloren, verliere ich auch die Qualität. Mitarbeit in hochwissenschaftlichen Gremien hilft mir nicht, wenn mein Personal ungeschult und nicht qualitätsbewusst ist (... bzw. sein kann). Lieber einfach guten Asphalt produzieren, als hinterher mit taktischer Raffinesse berechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. Gute, technisch saubere Asphaltmischgutkonzepte bilden den wichtigen Grundstein für einen prozesssicheren Asphalteinbau und lange Nutzungsdauern! Shell Seminar Schlussbetrachtungen Schlussbetrachtungen So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (6): Ausbauasphalt? Ja!!! Aber mit Verstand! Gewissenhaft, selektiert, abgesiebt, unter fachkundiger Betreuung, mit angepassten Mischzeiten. Akzeptieren, dass wir ein Füllerproblem haben und dieser zuviel anfallende Füller nicht übertrieben im Mischgut versenkt werden darf! Granulieren geht über Prallen! Kein totes entmischtes Bröselzeug! Fülleranfall minimieren! So werden Voraussetzungen für eine gute Qualität geschaffen (7): Die Mischzeiten den hohen AG-Zugaberaten anpassen! Mischpersonal schulen!!! Mischguttemperaturen sensibel handhaben! 180 Grad im Spätherbst. 150 Grad im Hochsommer... (Das Bitumen schonend verarbeiten!) Aufheller, Affinitätsverbesserer (nicht den Teufel mit dem... austreiben) Generalzwang Affinitätsverbesserer einsetzen zu müssen, schadet den guten Gesteinsorten => Wettbewerbsnachteil! Auftraggeber informieren, wider dem Lobbyismus! Schlussbetrachtungen Sensibilisierung Ausbauasphalt Schlussbetrachtungen Sensibilisierung Ausbauasphalt Kein totes entmischtes Bröselzeug! Entmischungen und Inhomogenitäten... Mischzeiten ausreichend lang bemessen! 59 60

30 Schlussbetrachtungen Sensibilisierung Ausbauasphalt Mischanlage: Kindsköpfe? Kann ich nichts dafür. Muss aus dem Ausbauasphalt kommen :-0 Schlussbetrachtungen Folgen für unsere tägliche Arbeit Die Änderungen aus dem ARS 11/2012 können in ihrer Gesamtheit zu etwas labileren Asphaltdeckschichten führen. Schwach versteifende Rückgewinnungsfüller werden zukünftig noch schneller entlarvt durch sofortiges Fetten bei normaler Verdichtungsleistung. Zu steife Rückgewinnungsfüller werden die sehr niedrigen Zielhohlraumgehalte kaum zulassen und weiter die Alterung vorantreiben. Rezeptierungen kritisch überprüfen und ggf. anpassen. Schaffung geeigneter technischer Voraussetzungen (falls noch nicht geschehen) ist obligatorisch. Personalbriefing und Personalschulung ist wichtiger den je Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 63

31 Änderungen der TL Gestein-StB 04, Bekanntmachung der OBB München vom 05. November 2012 TL Gestein-StB 04 in Bayern Gliederung des Vortrages Änderungen der TL Gestein in Bayern Eigenfüller / Fremdfüller Schüttelabrieb an Sandasphaltprobekörpern Änderungen der TL Asphalt in Bayern (in Zusammenhang mit Qualität der Gesteinskörnungen) Affinität (Haftverhalten) Dr.-Ing. Kyriakos Vassiliou IFM Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG Ausblick Prüfverfahren Schüttelabrieb am Marshall-Probekörper IFM-Straßenbau-Seminar 2013 TL Gestein-StB 04 in Bayern Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007, TL Gestein-StB 04 Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom , Az.: IID /08 TL Gestein-StB 04 in Bayern Vorbemerkung zur Änderung: Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen hat eine Arbeitsgruppe Qualitätsoffensive Asphalt Bayern qualitätssteigernde Änderungen für die Regelwerke des Asphaltstraßenbaus erarbeitet. Die Änderungen betreffen den Prüfumfang sowie die Anforderungen an Füller- und Gesteinskörnungen für den Einsatz im Asphaltmischgut. An:Regierungen, Autobahndirektionen, Staatliche Bauämter nachrichtlich: Landkreise, Städte, Gemeinden TL Gestein-StB 04 in Bayern 2.1 Zu Abschnitt der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Gemahlener Füller: Die Herstellung von gemahlenem Füller erfolgt durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen. Anmerkung: Bei diesem Mahlprozess kann durch Trocknung des Mahlgutes und anschließende Windsichtung die Sieblinie gezielt beeinflusst werden.... Neben der Mahltechnologie hat die Wahl des Aufgabematerials Auswirkungen auf die qualitätsspezifischen Merkmale (z.b. Korngrößenverteilung, Kornform, Wasserempfindlichkeit). TL Gestein-StB 04 in Bayern Definitionen: Füller: Gesteinskörnung, deren überwiegender Anteil durch das 0,063-mm-Sieb hindurchgeht und die Baustoffen zur Erreichung bestimmter Eigenschaften zugegeben werden kann. Fremdfüller: Füller mineralischen Ursprungs, der gesondert hergestellt wurde. 1

32 TL Gestein-StB 04 in Bayern (Aus OBB-Bekanntmachung zu den TL Asphalt-StB 07): Zu Abschnitt 2.1 der TL Asphalt-StB 07: Als Fremdfüller ist ausschließlich gemahlener Füller (Herstellung durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen) oder Mischfüller aus gemahlenem Füller und Calciumhydroxid zu verwenden. TL Gestein-StB 04 in Bayern Abschnitt der TL Asphalt- StB 07, Herstellen und Lagern des Asphaltmischgutes: In Staubabscheidern rückgewonnene Gesteinskörnungen dürfen nur in dem Anteil zugegeben werden, wie sie bei der laufenden Produktion des Asphaltmischgutes anfallen. Zweck: Die Verwendung von Eigenfüller als Fremdfüller ist (künftig) nicht zulässig. TL Gestein-StB 04 in Bayern Beispiel 1 aus Erstprüfung: Nr. M1 M2 M3 M4 Kornzusammensetzung des Mineralstoffgemisches für die Vordosierung an der Mischanlage Masse- % Bezeichnung 8,0 Kalkstein 10,0 2,0 80,0 Kiessplitt Kiessplitt Kiessplitt Lieferkörnung Füller Feine GK 0/2, Brechsand Grobe GK 2/5 Grobe GK 5/8 Kieswerk xy Brechsand-Natursand-Verhältnis: 1:0 Fließkoeffizient: 39 Gewinnungsstätte CE- Bezeichnung 0841-BPR- 215/ Hersteller Mischanlage xy 2115/ Mischanlage xy Kieswerk xy TL Gestein-StB 04 in Bayern Beispiel 2 aus Erstprüfung: Nr. Masse- % Gesteinsart Zusammensetzung der Gesteinskörnungen Lieferkörnung Gewinnungsstätte CE-Bezeichnung M1 M2 1,0 Eigenfüller 10,0 Brechsand Füller Feine GK 0/2 Mischanlage xy 2115/4 M3 8,0 Moränesplitt Grobe GK 2/5 M4 6,0 Moränesplitt Grobe GK 5/8 Kieswerk xy 0841-BPR-215/1.3. M5 13,0 Moränesplitt Grobe GK 8/11 M6 27,0 Granit Grobe GK 11/ / Asphaltgranulat G1 35,0 16 RA 0/ (Binderschichtfräsgut) TL Gestein-StB 04 in Bayern TL Gestein-StB 04 in Bayern Zylinder (d=6 cm, h=40 cm) für die Prüfung des Schüttelabriebs am Sandasphaltprobekörper Gerät für die Bestimmung des Schüttelabriebs am Sandasphaltprobekörper 2

33 Ergebnisse des Schüttelabriebs am Sandasphaltprobekörper Schüttelabrieb am SPK in % 40,0 30,0 20,0 10,0 TL Gestein-StB 04 in Bayern Eigenfüller und Eigensand TL Gestein-StB 04 in Bayern Schüttelabrieb an Sandasphaltprobekörpern: Prüfung an Sanden: Serie E (Eigenfüller): Eigensand >0,063 mm + Eigenfüller <0,063 mm Serie F (Fremdfüller): Eigensand >0,063 mm + Standardkalksteinmehl aus BY Prüfung an Füllern: Quarzsand >0,063 mm + Füller 0, Werk-Nr. TL Gestein-StB 04 in Bayern 2.2 Zu Abschnitt der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Bei feinen Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen für Asphalt ist unabhängig vom Gehalt an Feinanteilen die Prüfung nach Abschnitt ( Schüttelabrieb ) durchzuführen. Die Wasserempfindlichkeit der feinen Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische ist nach den TP Gestein-StB, Teil 6.6.3, Anhang 2 zu prüfen. Wenn der Gehalt an Feinanteilen bei feinen Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen nicht mehr als 3 M.-% beträgt, kann auf die Durchführung der Serie E (Eigenfüller) verzichtet werden. TL Gestein-StB 04 in Bayern 2.3 Zu Abschnitt der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Die Bestimmung der Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller nach DIN EN entfällt. Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller ist nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3, Anhang 2 ( Schüttelabrieb ) zu prüfen. 2.5 Zu Abschnitt 3 der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Die Konformitätserklärung muss eine Angabe zur Art der Aufbereitung des Fremdfüllers enthalten (z.b. gemahlener Füller ). TL Gestein-StB 04 in Bayern 2.6 Zum Anhang C der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Zu Zeile 30 der Tabelle C.2 der TL Gestein-StB 04, Fassung 2007: Für Fremdfüller ist das Prüfverfahren nach TP Gestein- StB, Teil 6.6.3, Anhang 2 anzuwenden. Die Mindestprüfhäufigkeit beträgt zweimal im Jahr. TL Gestein-StB 04 in Bayern Zu Anhang F, Qualität der Feinanteile (Abschnitt 2.2.4): Die nach TP Gestein-StB, Teil bestimmte Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen darf beim Merkmal Schüttelabrieb mit Eigenfüller (Serie E) bei Verwendung der Gesteinskörnung in Asphaltmischgut für Asphalttragschichten höchstens 60 M.-%, in allen anderen Fällen höchstens 25 M.-% betragen. Bei der Verwendung in Asphaltdeck- und Asphalttragdeckschichten, bei denen eine feine Gesteinskörnung mit einem Feinanteil von mehr als 16 M.-% verwendet wird, darf der Schüttelabrieb mit Eigenfüller höchstens 15 M.-% betragen. 3

34 TL Gestein-StB 04 in Bayern Zu Anhang F, Wasserempfindlichkeit (Abschnitt 2.3.6): Bei Fremdfüller darf der Schüttelabrieb nach TP Gestein-StB, Teil 6.6.3, Anhang 2 höchstens 45 M.-% betragen. Anwendung für Eigenschaft Stoffliche Kennzeichnung Rohdichte Grobe und feine Gesteinskörnungen Korngrößenverteilung (KGV) Korngruppen/Lieferkörnungen gemäß Tabelle 2 der TL Gestein- StB 04 *) Zusammengefasste Korngruppen gemäß Tabelle 3 der TL Gestein- StB 04 *) ; Gesteinskörnungsgemische d=0 und D 8 mm Toleranz der KGV gemäß Tabelle 4 der TL Gestein-StB 04 *) Gehalt an Feinanteilen gemäß Tabelle 5 der TL Gestein-StB 04 *) Qualität der Feinanteile gemäß Tabelle 6 der TL Gestein-StB 04 *) TL Gestein-StB 04 in Bayern AC T G F 85 (Z. 2); G A 85; G C 90/20; G C 85/20 (Zeilen 24 u.25) für 0/2, 0/5: f anzugeben; für 2/5 bis 8/11: f 2 ; für 8/16 und größer: f 1 AC D, SMA, AC TD AC B PA MA ist anzugeben ist anzugeben G F 85 (Zeile 2); G C 90/10 (Zeile 3); G C 90/15 (Zeilen 4 7) G C 90/15; G A 85; G 20/15 ; G 20/17,5 - G TC NR für 0/2: f anzugeben ; für 2/5 bis 8/11: f 2 ; für 11/16 und 16/22: f 1 (Zeile 1: unabhängig vom Gehalt an Feinanteilen ist der Schüttelabrieb zu bestimmen) Schüttelabrieb 60 M.-% Schüttelabrieb 25 M.-%; bei Feinanteil >16 M.-% Schüttelabrieb 15 M.-% e) *) TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 e) nur bei Verwendung in Asphaltdeck-und Asphalttragdeckschicht TL Gestein-StB 04 in Bayern Anwendung für AC D, SMA, AC T AC TD AC B Eigenschaft MA PA Grobe und feine Gesteinskörnungen Kornform von groben Gesteinskörnungen SI 50 /FI 50 SI 20 /FI 20 SI 15 / FI 15 Anteil gebrochener Kornoberflächen C NR ; C 50/30 C NR C 90/1 ; C 95/1 ; C 100/0 C 100/0 Fließkoeffizient der Korngruppe 0/2 E CS angegeben; E CS NR; E CS 35 E CS35 Widerstand gegen Zertrümmerung Widerstand gegen Polieren (grobe Gesteinskörnung) Widerstand gegen Polieren (feine Gesteinskörnung) SZ 26 /LA 30 c) SZ 22 /LA 25 PSV NR PSV NR ; PSV ang. ; PSV ang. (42) - SZ 18 /LA 20 SZ 22 /LA 25 PSV NR Wasseraufnahme W cm 0,5 SZ 18 /LA 20 ; SZ 22 /LA 25 ; SZ 26 /LA 30 SZ 18 /LA 20 PSV NR; PSV ang. (42); PSV ang. (48); PSV ang. (51); PSV ang. (53) Lieferwerk PSV ang. (42)/ gesamt PSV fgk 61 und einzeln PSV fgk 58 TL Gestein-StB 04 in Bayern Anwendung für Eigenschaft Grobe und feine Gesteinskörnungen Widerstand gegen Hitze Affinität AC T AC D, SMA, AC TD AC B PA MA Absplitterung 3 M.-% und Zunahme SZ 8/12 3 M.-% ist anzugeben Sonnenbrand von Basalt SB SZ (SB LA ) Organische Verunreinigungen m LPC 0,10 Dicalciumsilikat-Zerfall HOS/GKOS kein Zerfall - Eisenzerfall bei HOS oder GKOS kein Zerfall - Raumbeständigkeit bei SWS V 3,5 Q 1,3 Raumbeständigkeit bei GRS - Vol.-% Widerstand gegen Frost F 4 F 1 Widerstand gegen Frost-Tau-Salz - Absplitterung 8 M.-% b) b) bei Straßen der Bauklasse SV, I bis III 5 M.-% c) Eine Überschreitung der geforderten Kategorie ist bis zu einem Schlagzertrümmerungswert von 30 zulässig, wenn positive Erfahrungen vorliegen oder Rundkorn verwendet wird. Anwendung für AC D, SMA, AC T AC TD AC B Eigenschaft MA PA Füller Korngrößenverteilung Füller Tabelle 26 Schädliche Feinanteile ist anzugeben Wassergehalt TL Gestein-StB 04 in Bayern 1 M.-% Hohlraumgehalt (Rigden) V 28/45 ; V 44/55 d) Erhöhung EP R&B 8/25; R&B 25 d) Wasserlöslichkeit WS 10 Wasserempfindlichkeit Schüttelabrieb 45 M.-% Carbonatgehalt Kalksteinfüller CC 70 ; CC 80 ; CC 90 Calciumhydroxidgehalt Ka 10 ; Ka 20 ; Ka 25 Umweltrelevante Merkmale siehe Abschnitt 2.4 und ZTV wwg-stb By 05 TL Asphalt-StB 07 in Bayern 2.9 Zu Abschnitt der TL Asphalt-StB 07: Für die Asphaltmischgutarten und -sorten AC 22 BS, AC 16 BS, AC 11 DS, SMA 11 S, SMA 8 S und PA ist das Haftverhalten zwischen den groben Gesteinskörnungen und der zur Verwendung vorgesehenen Bindemittelart und -sorte gemäß TP Asphalt-StB, Teil 11 zu untersuchen. Ergibt sich hierbei eine verbleibende Umhüllung von mindestens 60 % (ermittelt nach 24 Stunden an der Prüfkörnung 8/11 oder 5/8) kann ein ausreichendes Haftverhalten angenommen werden. Hierbei dürfen bereits vorliegende Ergebnisse verwendet werden. d) nur bei Mischfüller auch möglich 4

35 TL Asphalt-StB 07 in Bayern TL Asphalt-StB 07 in Bayern 2.9 Zu Abschnitt der TL Asphalt-StB 07: Bei Verwendung von mehreren Lieferkörnungen sind die Ergebnisse gewichtet nach dem Anteil im Gesteinskörnungsgemisch zu berechnen. Ergibt sich eine geringere verbleibende Umhüllung sind Maßnahmen zu benennen, durch die ein ausreichendes Haftverhalten sichergestellt wird. Bei Vorliegen jahrelanger positiver Erfahrungen kann auch darauf verwiesen werden. TL Asphalt-StB 07 in Bayern Affinitätsprüfung nach TP Asphalt, Teil 11 TL Asphalt-StB 07 in Bayern Bindemittel 50/70 ohne Haftverbesserer Bindemittel 50/70 mit 0,2 M.-% Haftverbesserer Bindemittel 50/70 mit 0,5 M.-% Haftverbesserer TL Asphalt-StB 07 in Bayern TL Asphalt-StB 07 in Bayern Bindemittel 25/55-55 ohne Haftverbesserer Bindemittel 25/55-55 mit 0,2 M.-% Haftverbesserer Bindemittel 25/55-55 mit 0,5 M.-% Haftverbesserer Bindemittel 25/55-55 NV ohne Haftverbesserer Bindemittel 25/55-55 NV mit 0,3 M.-% Haftverbesserer 5

36 TL Gestein-StB 04 in Bayern TL Gestein-StB 04 in Bayern Marshall-Probekörper nach der Prüfung auf Schüttelabrieb Zylinder (d=25 cm, h=42 cm) für die Prüfung des Schüttelabriebs am Marshall-Probekörper Gerät für die Prüfung des Schüttelabriebs am Marshall-Probekörper SMA mit Kalkhydrat SMA ohne Kalkhydrat TL Gestein-StB 04 in Bayern Marshall-Probekörper nach der Prüfung auf Schüttelabrieb TL Gestein-StB 04 in Bayern Marshall-Probekörper nach der Prüfung auf Schüttelabrieb Asphaltbinder ohne Mischfüller Asphaltbinder mit Mischfüller SMA mit 50/70 SMA mit PmB TL Gestein-StB 04 in Bayern Marshall-Probekörper nach der Prüfung auf Schüttelabrieb TL Gestein-StB 04 in Bayern Marshall-Probekörper nach der Prüfung auf Schüttelabrieb SMA mit Fremdfüller SMA mit Eigenfüller SMA mit 0,2 M.-% Haftverbesserer SMA mit 0,3 M.-% Haftverbesserer 6

37 Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Fortschreibung der RStO 01 Die neuen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus RStO 12 BD Gernot Rodehack 4Umsetzen von Europäischen Normen? Nein, diesmal nicht (nicht direkt)! 4Fortschreiben / Weiterentwickeln gehört zu den ureigenen Aufgaben der FGSV. Fortschreibung der RStO 01 Autobahndirektion Südbayern 4 Workshop zu Erfahrungen mit den RStO 01 am 14. /15. Februar 2006 in Berlin. 4 Ergebnis: RStO 01 ist zu überarbeiten bzw. teilweise neu zu fassen; Gründung AK Neufassung RStO am 29. Mai Änderungsbedarf im Detail -Abfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und innerhalb der FGSV. Fortschreibung der RStO 01 Autobahndirektion Südbayern 4 Workshop zu Erfahrungen mit den RStO 01 am 14. /15. Februar 2006 in Berlin. Vorbemerkung der RStO412: Ergebnis: RStO 01 ist zu Die Überarbeitung der RStOüberarbeiten 01 wurde bzw. aufgrund teilweise neuer Erkenntnisse sowie insbesondere neu zu fassen; Gründung der AK Neufassung RStO am Zunahme der Verkehrsbelastung 29. Mai und der Veränderung der Verkehrszusammensetzung erforderlich. 4 Änderungsbedarf im Detail -Abfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und innerhalb der FGSV. Anwendung Die RStO 12 regeln 4die Standardfälle 4bei Neubau und Erneuerung 4für den standardisierten Oberbau von Verkehrsflächen Autobahndirektion Südbayern (Abschnitt 1 Allgemeines) 4innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen. Anwendung 4Abweichende Lösungen können im Einzelfall mit Hilfe der Autobahndirektion Südbayern (Abschnitt 1 Allgemeines) Richtlinien zur rechnerischen Dimensionierung des Oberbaus (RDO Asphalt, RDO Beton) dimensioniert oder/und konstruktiv gelöst werden. 1

38 Anwendung Autobahndirektion Südbayern (Abschnitt 1 Allgemeines) 4Soll der Oberbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden, ist im Vorentwurf ein der zugeordneten Belastungsklasse entsprechender Oberbau vorzusehen. Hierbei sollten jedoch die sich aus der Dimensionierung gegebenenfalls ergebenden abweichenden Schichtdicken oder Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe durch entsprechende Ansätze berücksichtigt werden. Anwendung Autobahndirektion Südbayern (Abschnitt 1 Allgemeines) 4Bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen 4sind alle Fahrstreifen mit dem selben, 4nach dem Hauptfahrstreifen bzw. am schwersten belasteten Fahrstreifen 4dimensionierten Oberbau auszuführen. Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Begriffe (Abschnitt Aufbau) 4Asphaltdecke Asphaltdeckschicht und gegebenenfalls Asphaltbinderschicht Nach oben offen? 4Asphaltzwischenschicht unter Beton (AZSuB) Asphaltschicht nach Abschnitt der RDO Beton 09 auf Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln bei Neubau oder Erneuerung. Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Klasseneinteilung (Abschnitt Fahrbahnen) Klassenzuordnung (Abschnitt Fahrbahnen) Zeile Dimensionierungsrelevante Bemessungsrelevante Beanspruchung B B Äquivalente 10 t-achsübergänge in Mio. Belastungs Bauklasse klasse 1) 1 über 32 Bk100 SV 2 über 10 bis 32 Bk32 I 3 über 3,2 bis 10 Bk10 II 4 über 0,8 1,8 bis 3,2 Bk3,2 III 5 über 0,3 1,0 bis 0,8 1,8 Bk1,8 IV 6 über 0,1 0,3 bis 0,3 1,0 Bk1,0 V 7 bis 0,1 0,3 Bk0,3 VI 1) Bei einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung größer 100 Mio. sollte der Aufbau mit Hilfe der RDO dimensioniert werden. 2

39 Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Busverkehrsflächen (Abschnitt 2.5.2) Neben- und Rastanlagen (Abschnitt 2.5.3) Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Abstellflächen (Abschnitt 2.5.4) Frosteinwirkung (Abschnitt Mehr- oder Minderdicken) Bild 6: Frosteinwirkungszonen Die Karte ist detailliert auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen ( und des FGSV Verlages ( abrufbar. Adobe Reader bis Version 9: Bei Überfahren der Karte mit dem Maus-zeiger wird die Position in Gauß-Krüger-Koordinaten (in km / 3. Meridianstreifen) angezeigt. Adobe Reader ab Version 10 Bei Überfahren der Karte mit dem Mauszeiger wird die Position als geographischer Längen- und Breitengrad angezeigt. Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Erforderliche Schichtdicken (Abschnitt 3.3 Oberbau) Asphaltbauweisen (Abschnitt 3.3.3) Asphaltdecken In der Belastungsklasse Bk0,3 ist bis zu einer dimensionierungsrelevanten Beanspruchung von 0,1 Mio. auf einer Tragschicht ohne Bindemittel (FSS, KTS, STS) eine 10 cm dicke Asphalttragdeckschicht ausreichend. Anstelle einer Asphalttragdeckschicht kann auch eine mindestens 8 cm dicke Asphalttragschicht mit einer Asphaltdeckschicht gemäß ZTV Asphalt-StB oder ZTV BEA-StB, gewählt werden. 3

40 Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Betonbauweisen (Abschnitt 3.3.4) Betonbauweisen (Abschnitt 3.3.4) Betondecken Alternativ zu den Tafeln 2 und 4 kann bei der Bauweise Betondecke mit Vliesstoff auf Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln anstelle des Vliesstoffes eine Asphaltzwischenschicht (AZSuB) gewählt werden. Dabei kann die Betondecke um 1 cm reduziert werden. Die Dicke der AZSuB kann auf die Dicke der Frostschutzschicht oder der Schicht ausfrostunempfindlichem Material angerechnet werden Betondecken Bei Anwendung einer Bauweise nach Tafel 2, Zeile 3 wird empfohlen, die Anforderung an den E V2 -Wert auf der Oberfläche der Schottertragschicht unter Betondecke (STSuB) in Anlehnung an Methode M2 gemäß ZTV E-StB nachzuweisen. Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit ist zu achten. Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Pflasterbauweisen (Abschnitt 3.3.5) Erneuerung von Fahrbahnen (Abschnitt 4) 4Abschnitt grundlegend überarbeitet 4Begriffe Hoch- und Tiefeinbau nicht umfassend Ł neue Begriffe: Pflasterdecken Auf eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit aller Tragschichten ist zu achten. Bei guter örtlicher Bewährung ist in der Belastungsklasse Bk3,2 ein Verformungsmodul E v2 auf der ungebundenen Tragschicht von 150 MPa ausreichend. Erneuerung bei vollständigem Ersatz der vorhandenen Befestigung Erneuerung bei teilweisen Ersatz der vorhandenen Befestigung Erneuerung auf der vorhandenen Befestigung Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Erneuerung von Fahrbahnen (Abschnitt 4) Geh- und Radwege (Abschnitt 5.2) Eine entsprechende Tafel Erneuerung in Betonbauweise auf vorhandener Befestigung gibt es nicht mehr! 4

41 Autobahndirektion Südbayern Autobahndirektion Südbayern Lastkollektivquotient q BM (Anhang 1) Achszahlfaktor f A (Anhang 1) RStO 01 RStO 12 RStO 01 RStO 12 Bundesautobahnen 0,26 0,33 Bundesautobahnen 4,2 4,5 Bundesstraßen 0,20 0,25 Bundesstraßen 3,7 4,0 Landes- und Kreisstraßen 0,18 0,23 Landes- und Kreisstraßen 3,1 3,3 Autobahndirektion Südbayern Beispiel: Mittelwert SV Bundesstraßen Beispiel: Mittelwert SV BAB Autobahndirektion Südbayern Beanspruchung DTV SV 2010 RStO 01 RStO Kfz/24 h 5,40 Mio. 7,29 Mio. Beanspruchung Bemessungsrelevante Dimensionierungsrelevante Bemessungsrelevante Dimensionierungsrelevante DTV SV 2010 RStO 01 RStO Kfz/24 h 59,29 Mio. 80,63 Mio. Annahmen: f 1 = 0,5 (DTV im Gesamtquerschnitt mit 2 Fahrstreifen) f 2 = 1,1 (Fahrstreifenbreite 3,25 m bis unter 3,75 m) f 3 = 1,02 (Längsneigung 2 % bis unter 4 %) Annahmen: f 1 = 0,45 (DTV im Gesamtquerschnitt mit 2 Fahrstreifen je Richtung) f 2 = 1,0 (Fahrstreifenbreite 3,75 m und mehr ) f 3 = 1,02 (Längsneigung 2 % bis unter 4 %) ARS 30/2012 Autobahndirektion Südbayern Neuen Straßenplanungen bitte ich diersto 12 zugrunde zu legen. Bis zur Anpassung der zugehörigen Regelwerke bitte ich die RStO 12 sinngemäß anzuwenden und den vorgesehenen Oberbau dahingehend zu überprüfen, ob sich durch Anwendung der RStO 12 andere Dicken ergeben. Dann empfiehlt sich - je nach Stand der Planung - die Anpassung. Die in der Vergabe oder im Bau befindlichen Maßnahmen müssen nicht umgestellt werden. Dabei ergeben sich bei weiterer Zugrundelegung derrsto01 im Bauvertrag keine eventuellen Nachtragsforderungen. Soll planmäßig von den Bauweisen in den Tafeln derrsto 12 abgewichen werden, sind entsprechende Mindestbedingungen für Nebenangebote festzulegen. ARS 30/2012 Autobahndirektion Südbayern Im Zuge von Bundesstraßen bitte ich Bauweisen mit Pflasterdecke auch weiterhin grundsätzlich nicht anzuwenden. Sollen in Ortsdurchfahrten aus städtebaulichen oder anderen Rahmenbedingungen sowie bei Abstellflächen Bauweisen mit Pflasterdecke vorgesehen werden, bitte ich in der Belastungsklasse Bk3,2 nur Bauweisen entsprechend Tafel 3, Zeilen 4 bis 7 vorzusehen. 5

42 ARS 30/2012 Autobahndirektion Südbayern Der im ARS 5/2005 (Bezug 2.) im 5. Absatz, erster Spiegel, stehende Satz Die Betonbauweise direkter Verbund mit der Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln ist nicht gleichwertig zu selbiger Bauweise mit Vlieslage. ist nicht mehr anzuwenden. Ausblick Autobahndirektion Südbayern 4RStO 12 seit Ende Januar veröffentlicht detaillierte Vorstellung wird anlässlich des am in Köln stattfindenden Einführungskolloquiums erfolgen (siehe 4Weitere Regelwerke Rechnerische Dimensionierung Erarbeitung entsprechender bauvertraglicher Regelwerke Wasserdurchlässigkeit ungebundener Schichten Erarbeitung einer TP, dann Anpassung der Regelwerke 6

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50 Neueste Technische Regelwerke - Stand OBB / Bayern Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007, ZTV Asphalt-StB 07 Bek. der OBB vom 05. November 2012, Az.: IID /08 Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING, Ausgabe 04/2010 Bek. der OBB vom 18. März 2011, Az.: IID /03 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007, TL Asphalt-StB 07 Bek. der OBB vom 05. November 2012, Az.: IID /08 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004, Fassung 2007, TL Gestein-StB 04, Bek. der OBB vom 05. November 2012, Az.: II D /08 TL Asphalt-StB 07 - Anhang A und TL Gestein-StB 04, Fassung Anhang F: Eigenschaften und geforderte Kategorien der Gesteinskörnungen für Asphalt, Stand: Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007, TL Bitumen-StB 07 Bek. der OBB vom 05. November 2012, Az.: IID /08 Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau Teil 1: Befüllmaterialien, TL Gab-StB By 11 Teil 1, Bek. der OBB vom 22. Juni 2011, Az.: IID /11 TL BuB E-StB 09, hier: Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für rezyklierte Baustoffe (RC), Schreiben vom Hinweise zur Durchführung von Anlaufproben bei Baumaßnahmen, Schreiben vom Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern, LB StB-By Bek. der OBB v , Az.: II D /96 mit Änderungsdienst Stand Handbuch für Ingenieurverträge und Vergabe nach VOB im kommunalen Tiefbau - HIV-KOM 37. Aktualisierung 03/2011, 38. Aktualisierung 08/2011, 39. Aktualisierung 02/2012, 40. Aktualisierung 10/2012 Liste der Güteüberwachten Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel, Stand Liste der Güteüberwachten Baustoffgemische für Bettungs- und Fugenmaterial von Pflaster, Stand Liste der Güteüberwachten Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Stand Liste der nach TL BuB E-StB 09 güteüberwachte RC-Baustoffgemische für den Erdbau, Stand Liste der nach RAP Stra im Straßenbau in Bayern anerkannten Prüfstellen mit Sitz in Bayern, Stand Liste der nach RAP Stra anerkannten Prüfstellen mit Sitz außerhalb Bayerns, deren Anerkennung auf den Bereich des Freistaats Bayern ausgedehnt wurde, Stand MVI / Baden-Württemberg Ergänzung zu Abschnitt (Baukalke) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 (ZTVE-StB 09) Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /12 Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING, Ausgabe 03/2012 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /144 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07) - Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt (M TA), Ausgabe 2011 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /90 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-Lsw 06) - Änderungen zu Windlastansätzen Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /16 Ergänzung (Kompakte Asphaltbefestigung) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07) Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /90 Ergänzung (Max. Bruchflächigkeit) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07), Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07) Schreiben d. UVM v , Az.: /90 Eigenüberwachungsprüfungen von Geokunststoffen; Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 (ZTVE-StB 09) Schreiben d. MVI v , Az.: /12

51 Änderungen und Ergänzungen (ARS Nr. 29/2010) der Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 und der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07; ZTV Asphalt-StB 07) Einführungsschreiben d. UVM v , Az.: /23 Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - Baden-Württemberg -, ETV-StB - BW, Stand Teil 1: Ergänzungen zu den ZTVE-StB 09, Ausgabe 2009 Einführungsschreiben d. IM v , Az.: /12 Teil 2 (Schichten ohne Bindemittel): Teil 2.1: Ergänzungen zu den ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004 / Fassung 2007, Ausgabe 2012 Teil 2.2: Ergänzungen zu den TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004 / Fassung 2007, Ausgabe 2012 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /129 Teil 3.1: Ergänzungen zu den ZTV Asphalt-StB 07, Ausgabe 2011 mit Anhang Teil 3.2 Ergänzungen zu den TL Asphalt-StB 07, Ausgabe 2011 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /90 Teil 6: Ergänzungen zu den RStO 01, Ausgabe 2003 Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten, TL/TP-ING; Ausgabe 03/2012 Schreiben d. MVI v , Az.: /144 Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten M-BÜ-ING, Ausgabe 03/2012 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /144 Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten, RiZ-ING Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /39 Zulassung von Nebenangeboten mit Maximalrecycling - Regelungen zum schichtenweisen Fräsen Schreiben d. MVI v , Az: /90 Verwendung von lärmarmen Asphaltbelägen im Außerortsbereich - Schreiben des IM vom (Az.: A8LEO-MÜHLH/109) Schreiben d. MVI v , Az: /78 Verlängerung der Gültigkeit der Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial vom Schreiben d. UM vom Hinweise zum Einsatz von Gabionen (Drahtschotterbehälter) im Straßenbau Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /39 StMELF / Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern Ländliche Entwicklung und Herstellung von Fahrbahnen/sonstigen Verkehrsflächen/ Verbindungswegen/Feldwegen/Waldwegen... nach RStO und RLW Einführung der ZTV Asphalt-StB 07 Anwendung der "Asphalt-Kommunalstraßenregelung-LE" LMS E /10 vom Einführung der ZTV SoB-StB 04 LMS E /22 vom Einführung der TL Asphalt-StB 07 TL Asphalt-StB 07, Anhang A - LE: Anwendungsbereich Asphalt LMS E /12 vom Einführung der TL Beton-StB 07 LMS E /20 vom Einführung der TL Pflaster-StB 06 LMS E /21 vom Einführung der TL Gestein-StB 04 TL Gestein-StB 04, Anhänge E - LE, F - LE, G - LE, H - LE LMS E /13 vom Einführung der Asphalt-Kommunalstraßenregelung - LE, Stand 06/2011 Anlage Asphalt-Kommunalstraßenregelung - LE, Stand 06/2011 LMS E /11 vom Leistungsbeschreibung Ländliche Entwicklung LB-LE, Ausgabe 2010, Stand Asphaltstraßenbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, ZTV BEA-StB 09, Ausgabe 2009, mit Änderungen und Ergänzungen gemäß ARS 03/2011 vom Bek. der OBB vom , Az.: IID /97 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /92 Technische Prüfvorschriften für Asphalt, Sammlung TP Asphalt-StB, Stand 08/2012 Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt, M TA, Ausgabe 2011 Merkblatt für den Bau Kompakter Asphaltbefestigungen, M KA, Ausgabe 2011 Empfehlungen zu Gummimodifizierten Bitumen und Asphalten (E GmBA), Ausgabe 2012 Empfehlungen für den Bau von Asphaltschichten aus Gussasphalt, E GA, Ausgabe 2011 Empfehlungen für die Abwicklung von Bauverträgen bei Anwendung der RDO Asphalt, Ausgabe 2011 Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) Durchführung der MSCR-Prüfung (Multiple Stress Creep and Recovery Test) (AL MSCR-Prüfung (DSR)), Ausgabe 2012 Arbeitspapier Tieftemperaturverhalten von Asphalt, Teil 1: Zug- und Abkühlversuche, Ausgabe 2012

52 Erd- und Grundbau Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau, Sammlung TP BF-StB, Stand 08/2012 Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Mischbindemitteln, Ausgabe 2012 Merkblatt über die Verwendung von Blähton als Leichtbaustoff im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2012 Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen als Leichtbaustoff im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2012 Hinweise zu Herstellung und Verwendung von zeitweisen fließfähigen, selbstverdichteten Verfüllbaustoffen im Erdbau (H ZFSV), Ausgabe 2012, Betonstraßenbau Empfehlungen für die Abwicklung von Bauverträgen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2011 Sonstiges Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, ZTV A-StB 12, Ausgabe 2012 Bek. der OBB vom 05. Juli 2012, Az.: IID /09 Einführungsschreiben d. MVI v , Az.: /3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING Teil 1 Allgemeines Abschnitt 1: Grundsätzliches, Abschnitt 2: Technische Bearbeitung, Abschnitt 3: Prüfungen während der Ausführung, Abschnitt 4: Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus; Teil 10 Anhang - Abschnitt 1: Normen und sonstige Technische Regelwerke; Ausgabe 2012 Korrekturen zum Abschnitt 4 der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege, ZTV LW 99/01, Ausgabe 1999/Fassung 2001 mit Änderungen und Ergänzungen Ausgabe 2007, Stand Juni 2011 Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Sammlung TP Gestein-StB, Stand 02/2012 Änderungen und Ergänzungen der Technischen Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT TP Griff-StB (SRT), Ausgabe 2004 Bek. der OBB v , Az.: II D /06 in der Fassung vom Einführungsschreiben d. UVM v , Az.: /23 Merkblatt zur Erhaltung von Flugbetriebsflächen (M EFB), Ausgabe 2012 Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe (M BGriff), Ausgabe 2012 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12), Ausgabe 2012 Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken, Ausgabe 2010 Einführungsschreiben d. UVM v , Az.: /34 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, RDO Beton 09, Ausgabe 2009 Einführungsschreiben d. UVM v , Az.: /23 Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI 2012), Ausgabe 2012 Arbeitsanleitung zur statistischen Dickenauswertung von Asphalt- und Betonschichten für rechnerisch dimensionierte Verkehrsflächen, AL-DA, Ausgabe 2011 Arbeitspapier Tragfähigkeit, Ausgabe 2012 Teil B 2.2: Falling Weight Deflectometer (FWD): Gerätebeschreibung, Messdurchführung Betonbauweisen Teil B 4: Curviametro: Gerätebeschreibung, Messdurchführung Arbeitspapiere zur Dimensionierung von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2011 Reihe B: Berechnungsmodelle, Teil B 1: Methode der Mehrschichtentheorie und Halbraumtheorie bei der Dimensionierung Teil B 2: Methode der Plattentheorie bei der Dimensionierung Teil B 4: Schichtenverbund bei der Dimensionierung von Asphaltbefestigungen Praxisinformationen der Kommentierungsgruppe Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen, Stand August 2012 Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, Ausgabe 2013 DIN-Normen / Auszug DIN TB 76, Verkehrswegebauarbeiten, Ausgabe (DIN-Taschenbuch) DIN TB 36, Erd- und Grundbau, Ausgabe (DIN-Taschenbuch) DIN TB 113, Erkundung und Untersuchung des Baugrunds, Ausgabe (DIN-Taschenbuch) Weitere aktuelle DIN-Normen sind den Veröffentlichungen der einschlägigen Verlage, wie Beuth, FGSV und Elsner zu entnehmen. FGSV Verlag GmbH, Köln, Tel.: 02236/ Fax: 02236/ Beuth Verlag GmbH, Berlin, Tel.: 030/ Fax: 030/ Handbuch für Straßen- und Verkehrswesen, "Der Elsner 2012", Otto Elsner Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Dieburg, Tel.: 06071/ Fax: 06071/ Die Fortschreibung der ZTV-ING, TL/TP-ING, M-BÜ-ING, RiZ-ING (Stand 2012/12) kann auf der Homepage der BASt unter nnn=true kostenlos heruntergeladen werden Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Zusammenstellung wird keine Gewähr übernommen. sonstige\neuvor13.do

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