FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren)
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- Katrin Hummel
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1 FLUGPLATZORDNUNG SCHÖNBÜHL (Modellflug ohne Verbrennungsmotoren) Version März ZIEL 1.1. Erlaubte Modelle 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung (Beilage 1) 2.2. Platzeinteilung (Beilage 2,3) Start- und Landefeld Standort der Piloten Materialpark Aufenthaltsraum für Zuschauer 2.3. Flugbetrieb Flugzeiten Frequenzkontrolle Start Landung 2.4. Vereinbarung zwischen Segelfluggruppe Winterthur (SGW) und MG Mörsburg Modellfluggebiet MG Mörsburg (Beilage 4) Definition Flugbetrieb SGW Bedingungen für den Modellflugbetrieb bei Flugbetrieb der SGW Flugdienstleiter Bedingungen für den Modellflugbetrieb ohne Flugbetrieb der SGW 2.5. Ordnung und Pflege des Geländes Ordnung Pflege Mähplan 3. ÄNDERUNGEN DER FLUGPLATZORDNUNG
2 1. ZIEL Mit dieser Ordnung soll ein für Zuschauer, Pilot und Material sicherer Flugbetrieb erreicht werden, der sich auf einem gepflegten, aufgeräumten Gelände abwickelt Erlaubte Modelle Es sind nur Modelle ohne Verbrennungsmotoren gestattet. 2. ORDNUNG 2.1. Parkordnung Die in Beilage 1 gezeigte Parkordnung muss strikte eingehalten werden. Das Auto muss entweder direkt, oder hinter der Windschutzscheibe, mit einem Kleber der MG Mörsburg gekennzeichnet sein Platzeinteilung Damit der Flugbetrieb geordnet und für alle Beteiligten sicher abgewickelt werden kann, besteht für beide Fluggelände (West und Ost) eine Platzeinteilung gemäss Beilage 2 und Start- und Landefeld Diese Felder sind reserviert zum Starten bzw. zum Landen der Modelle. Jeder unnötige Aufenthalt von Personen in diesem Bereich ist untersagt. Gelandete Modelle sind unverzüglich aus diesem Bereich zu entfernen Standort der Piloten Während dem Flug befindet sich der Pilot und seine Helfer ausschliesslich in diesem Feld. Dies ermöglicht die notwendige, dauernde Kommunikation unter den Piloten. Muss sich ein Pilot aus diesem Bereich entfernen, so teilt er dies seinen Kameraden unter Angabe seines Zieles mit Materialpark Sämtliches für den Betrieb und Unterhalt der Modelle notwendige Material mit Ausnahme der sich in Betrieb befindlichen Startvorrichtungen befindet sich in diesem Raum Aufenthaltsraum für Zuschauer Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Zuschauer nicht in den dem Flugbetrieb zugeordneten Räumen aufhalten (Start- und Landefeld). Aus diesem Grunde ist für beide Gelände (West und Ost) ein Zuschauerraum definiert, der von diesen einzuhalten ist Flugbetrieb Allgemeines Das verwendete Flugmaterial (Modelle und RC-Anlagen) muss betriebssicher sein. Es dürfen nur vom BAKOM freigegebene Frequenzen benutzt werden. Modellflug mit Videobrille (FPV) ist unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen erlaubt. Piloten, welche noch nicht im Aero Club der Schweiz sind, besitzen eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss des Modellflugsportes.
3 2.3.1 Flugzeiten Es bestehen keine Einschränkungen. Es kann zu jeder Zeit geflogen werden Frequenzkontrolle Damit während dem Flug keine Störungen auftreten, darf zur gleichen Zeit auf dem gleichen Kanal nur ein Sender betrieben werden. Ein Missachten dieser Regel führt ausnahmslos zum Absturz des sich in der Luft befindlichen Modells. Bevor der Sender in Betrieb genommen werden kann, muss festgestellt werden, ob die eigene Frequenz noch frei ist, um diese danach auf der Frequenztafel einzutragen. Diese Regelung entfällt für Sender mit automatischen Frequenzwechsel (z.b. 2.4 GHz) Start Der Start kann von Hand oder mit Starthilfsmittel erfolgen (Gummiseil, Hochstartwinde, usw.). In jedem Fall ist darauf zu achten, dass sich niemand in der Startrichtung befindet Landung Landungen müssen frühzeitig und deutlich angekündigt werden Vereinbarung zwischen Segelfluggruppe Winterthur (SGW) und MG Mörsburg Modellfluggebiet MG Mörsburg Laterale Begrenzung: Autobahn, Skizze Beilage 4 Vertikale Begrenzung: Innerhalb des Gebiets sind Modellflugaktivitäten bei Flugbetrieb der SGW bis maximal 100 Meter über Grund gestattet. Betreibt die SGW keinen Flugbetrieb bestehen keine Einschränkungen Definition Flugbetrieb SGW Sehen die Mitglieder der MG Mörsburg von ihrem Modellflugplatz aus Segelflugzeuge oder Schleppmaschinen auf dem Gelände der SGW oder in der Luft, gehen sie davon aus, dass die SGW den Flugbetrieb aufgenommen hat und es gelten die nachfolgend aufgeführten Einschränkungen Bedingungen für den Modellflugbetrieb bei Flugbetrieb SGW - die maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund (Modellflugpiste) darf nicht überschritten werden. - die horizontale Zonenbeschränkung gemäss Beilage 4 muss eingehalten werden. - es muss immer ein Flugdienstleiter auf dem Modellflugplatz im Einsatz sein. - es dürfen maximal sieben Modellflugzeuge gleichzeitig in der Luft sein. - die umliegenden Felder dürfen nicht als Flugfeld benützt werden. - jedes Mitglied ist verpflichtet, einmal im Jahr, an den durch den Vorstand angekündigten und organisierten Demonstrationsflügen teilzunehmen. Dabei sollen die Mitglieder geschult werden, damit sie die Flughöhe (100m) und die Zonenbegrenzung zuverlässig einschätzen können. Neumitglieder sind auch entsprechend einzuweisen.
4 Flugdienstleiter - Als Flugdienstleiter amtet ein aktiver Pilot der MG Mörsburg. - Er organisiert und überwacht den Flugbetrieb auf dem Flugplatz. - Er vertritt die MG Mörsburg nach aussen und ist besonders gekennzeichnet (Leuchtweste etc.) - Er hat das Recht, nach eigenem Ermessen, Flugverbote für den Rest des Tages auszusprechen. - Er meldet Verstösse gegen die Flugplatzordnung dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten oder dem Aktuar Bedingungen für den Modellflugbetrieb ohne Flugbetrieb der SGW - die maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund (Modellflugpiste) darf überschritten werden. - die horizontale Zonenbeschränkung gemäss Beilage 4 muss weiterhin eingehalten werden Ordnung und Pflege des Geländes Ordnung Das uns zur Verfügung gestellte Gelände (inkl. Parkplätze) ist stets in Ordnung zu halten. Jedes Mitglied ist angehalten, seine Abfälle wieder mit nach Hause zu nehmen. Clubfremde Personen können von jedem Mitglied zur Ordnung angehalten werden Pflege Das Fluggelände muss regelmässig gepflegt werden. Hecken müssen geschnitten werden, Landepisten ausgeebnet (Maulwurfshügel) und Hinweisschilder revidiert werden. Ein jährlicher Arbeitstag ist notwendig. Für diese Arbeiten werden die Mitglieder aufgeboten und sind verpflichtet, diesem Folge zu leisten Mähplan Es wird jährlich ein neuer, für ein Jahr gültiger Mähplan erstellt und veröffentlicht. Wer zur aufgebotenen Zeit nicht erscheinen kann, hat für Ersatz zu sorgen. Gemäht werden die Wiesen gemäss Flugplatzeinteilung. 3. ÄNDERUNGEN DER FLUGPLATZORDNUNG Die Inkraftsetzung und Änderung dieser Flugplatzordnung obliegt der Generalversammlung. Der Vorstand ist ermächtigt, die in der Flugplatzordnung festgehaltenen Detailregelungen geänderten Vorschriften oder Bedürfnissen anzupassen, sofern diese nicht der Sicherheit aller Beteiligten und den Vorschriften der Behörden oder des Aero Club der Schweiz zuwiderlaufen. Diese Flugplatzordnung wurde an der Generalversammlung vom 25. Januar 2013 genehmigt. Punkte 2.4. bis wurden nach Annahme der Vereinbarung SGW / MGM durch den Vorstand am 18. März 2013 genehmigt. Diese Flugplatzordnung ersetzt alle bisherigen. Der Präsident: Der Aktuar: Christoph Peter Peter Truffer
5 Parkordnung der MG Mörsburg beim Fluggelände Schönbühl (Beilage 1) Vorstand MG Mörsburg, Mai 2006
6 FLUGPLATZEINTEILUNG Schönbühl West (Beilage 2) FLUGPLATZEINTEILUNG Schönbühl Ost (Beilage 3)
7 Beilage 4
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