PWM Vermögensfondsmandat DWS

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1 PWM Vermögensfondsmandat DWS Vereinfachter Verkaufsprospekt 18. November 2010 Investmentgesellschaft mit variablem Kapital : Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle: BVI. Stand:

2 Inhalt Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland 1 Vereinfachter Verkaufprospekt PWM Vermögensfondsmandat DWS auf einen Blick 2 PWM Vermögensfondsmandat DWS EUR Fixed Income 2 PWM Vermögensfondsmandat DWS Einkommen 4 PWM Vermögensfondsmandat DWS Balance 6 PWM Vermögensfondsmandat DWS Wachstum 8 PWM Vermögensfondsmandat DWS High Conviction Equity (EUR) 10 PWM Vermögensfondsmandat DWS Trendfolge Einkommen 12 PWM Vermögensfondsmandat DWS Innovationsportfolio 15 PWM Vermögensfondsmandat DWS Trendfolge Balance 17 PWM Vermögensfondsmandat DWS Multi Opportunities 20 Management 28 Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen 28

3 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Die Satzung, der vollständige und vereinfachte Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie den Zahl- und Informationsstellen erhältlich. Der Verwaltungsgesellschaftsvertrag, der Depotbankvertrag, der Fondsmanagementvertrag und Beratungsverträge können an jedem Bankarbeitstag in Frankfurt am Main während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der nachfolgend angegebenen Zahl- und Informationsstellen eingesehen Bei den Zahl- und Informationsstellen werden darüber hinaus die jeweils aktuellen Nettoinventarwerte je Anteil sowie die Ausgabe- und Rückgabepreise der Anteile zur Verfügung gestellt. Rücknahme- und Umtauschanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht Sämtliche Zahlungen (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen Zahlstellen an die Anteilinhaber ausgezahlt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden im Internet unter veröffentlicht. Etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind: Deutsche Bank AG Theodor-Heuss-Allee 70 D Frankfurt am Main und deren Filialen Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG Theodor-Heuss-Allee 72 D Frankfurt am Main und deren Filialen Widerrufsrecht gemäß 126 InvG: Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.s.d. 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt ( 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der DWS Investment S.A., 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet 1

4 PWM Vermögensfondsmandat DWS Anlagepolitik und weitere Informationen Produktannex 1: PWM Vermögensfondsmandat DWS EUR Fixed Income Für den Teilfonds mit dem Namen PWM Vermögensfondsmandat DWS EUR Fixed Income gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des PWM Vermögensfondsmandat DWS EUR Fixed Income ist die Erzielung einer attraktiven Wertentwicklung in Euro auf Basis von Investitionen in fest und variabelverzinsliche Wertpapiere in Form von Staats- und Unternehmensanleihen sowie in jede weitere Form von Anleihen oder in derivative Instrumente mit Bezug zu Anleihen oder darauf basierenden Indizes als Basiswert. Fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere in Form von Staats- und Unternehmensanleihen sowie jede weitere Form von Anleihen werden nur erworben, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufs ein Investmentgrade-Rating besitzen. Der Teilfonds kann in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Rentenfonds und Einlagen, Zinssammler, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. jedoch nicht abschließend US- Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien- Dollar (AUD) oder Yen (JPY) investieren, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert PWM Vermögensfondsmandat DWS EUR Fixed Income auf einen Blick ISIN-Code LU Wertpapierkennnummer A0H0S3 Teilfondswährung Euro Erstzeichnungsphase bis Auflegungsdatum Erstausgabepreis , Euro (inkl. 1,5% Aufgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 1,5% Rücknahmeabschlag 0% Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Zielfonds Orderannahme 13:30 Uhr gleichtägig Laufzeitende unbefristet Taxe d abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurückzuerhalten. In Übereinstimmung mit den in Artikel 2 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v. a. inklusive Finanztermingeschäfte. Für den Teilfonds werden OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf solche Geschäfte spezialisierten Finanzinstitut geschlossen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis a) Die Währung des Teilfonds ist der Euro. b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 1,5%. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück- nahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von 1% p. a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto-Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und dem Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 90% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index) und 10% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. 2

5 Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% p. a. (bezogen auf das Teilfondsvermögen zum Jahresabschlussstichtag) nicht übersteigen. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. Fondsmanager des Teilfonds Fondsmanager des Teilfonds ist die DWS Investment GmbH, Frankfurt. 3

6 Produktannex 2: PWM Vermögensfondsmandat DWS Einkommen Für den Teilfonds mit dem Namen PWM Vermögensfondsmandat DWS Einkommen gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. PWM VErMögEnSfonDSMAnDAt DWS EinkoMMEn vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % ,4 +6,6 +5,8 +4,6 +7,1 +10,0 +1,3 +0,4 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung* *aufgelegt am PWM Vermögensfondsmandat DWS EinkoMMEn 60% JP Morgan EMu Bond index 1-10 Jahre rentenindex (Performance index), 11% Dow Jones Euro StoXX 50 Aktienindex (Price index), 6% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price index), 3% MSci Asia Aktienindex (Price index) und 20% geldmarktanlage gemessen am 1M EuriBor Angaben auf Euro-Basis PWM Vermögensfondsmandat DWS Einkommen auf einen Blick ISIN-Code LU Wertpapierkennnummer A0H0S4 Teilfondswährung Euro Erstzeichnungsphase bis Auflegungsdatum Erstausgabepreis , Euro (inkl. 2% Aufgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 2% Rücknahmeabschlag 0% Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1,1% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung ) Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Zielfonds Orderannahme 13:30 Uhr gleichtägig Laufzeitende unbefristet Taxe d abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil renditeorientiert Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurückzuerhalten. Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil gilt Folgendes: Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des PWM Vermögensfondsmandat DWS Einkommen ist es, die Wertentwicklung des Ertrags von 60% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 11% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 6% Standard & Poor s 500 Aktien index (Price Index), 3% MSCI Asia Aktien index (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR zu übertreffen. Dazu kann je nach Markteinschätzung von der vorgenannten Struktur abgewichen werden und auch innerhalb aller sonstiger Anlageklassen (z. B. rohstoffbezogene und alternative Investments), Regionen, Sektoren oder Währungen Schwerpunkte gesetzt werden Der Teilfonds kann von 0 100% in fest- bzw. variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Rentenfonds, regle mentierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Zinssammler, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. jedoch nicht abschließend US-Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD) oder Yen (JPY) sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert Das nach Absicherung verbleibende offene Fremdwährungs-Exposure des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht übersteigen. Weiterhin darf das Teilfondsvermögen zu maxi mal 40% in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, American Depositary Receipt, sog. ADR s, und Global Depositary Receipt, sog. GDR s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 2 Absatz A. e) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, investieren. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanz instituten ausgegeben werden, wobei eine aus reichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem jeweiligen Teilfonds von unabhängi- 4

7 gen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 2 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v. a. inklusive Finanztermingeschäfte. Für den Teilfonds werden OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf solche Geschäfte spezialisierten Finanzinstitut geschlossen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis a) Die Währung des Teilfonds ist der Euro. b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2%. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück- nahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von 1,1% p. a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto- Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 60% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 11% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 6% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price Index), 3% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% p. a. (bezogen auf das Teilfondsvermögen zum Jahresabschlussstichtag) nicht übersteigen. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und dem Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; Fondsmanager des Teilfonds Fondsmanager des Teilfonds ist die DWS Investment GmbH, Frankfurt. 5

8 Produktannex 3: PWM Vermögensfondsmandat DWS Balance Für den Teilfonds mit dem Namen PWM Vermögensfondsmandat DWS Balance gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. PWM VerMögenSfonDSMAnDAt DWS BAlAnce vs. Vergleichsindex Wertentwicklung im Überblick in % 14,0 10,5 7,0 3,5 0,0-3,5-7,0 +0,8 +0,5-0,4 +10,0 +8,4-0,3-4,4-4,3 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre seit Auflegung* *aufgelegt am PWM Vermögensfondsmandat DWS BAlAnce 40% JP Morgan emu Bond index 1 10 Jahre rentenindex (Performance index), 22% Dow Jones euro StoXX 50 Aktienindex (Price index), 12% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price index), 6% MSci Asia Aktienindex (Price index) und 20% geldmarktanlage gemessen am 1M euribor Angaben auf Euro-Basis Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Stand: PWM Vermögensfondsmandat DWS Balance auf einen Blick ISIN-Code LU Wertpapierkennnummer A0H0S5 Teilfondswährung Euro Erstzeichnungsphase bis Auflegungsdatum Erstausgabepreis , Euro (inkl. 2,5% Aufgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 2,5% Rücknahmeabschlag 0% Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1,2% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Zielfonds Orderannahme 13:30 Uhr gleichtägig Laufzeitende unbefristet Taxe d abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurückzuerhalten. Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil gilt Folgendes: Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des PWM Vermögensfondsmandat DWS Balance ist es, die Wertentwicklung des Ertrags von 40% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 12% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR zu übertreffen. Dazu kann je nach Markteinschätzung von der vorgenannten Struktur abgewichen werden und auch innerhalb aller sonstiger Anlageklassen (z. B. rohstoffbezogene und alternative Investments), Regionen, Sektoren oder Währungen Schwerpunkte gesetzt Der Teilfonds kann in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Rentenfonds, reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Zinssammler, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. jedoch nicht abschließend US-Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD) oder Yen (JPY) investieren, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert Das nach Absicherung verbleibende offene Fremdwährungs Exposure des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht übersteigen Weiterhin darf das Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, American Depositary Receipt, sog. ADR s, und Global Depositary Receipt, sog. GDR s im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 2 Absatz A. e) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, investieren. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, 6

9 Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem jeweiligen Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 2 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v. a. inklusive Finanztermingeschäfte. Für den Teilfonds werden OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf solche Geschäfte spezialisierten Finanz institut geschlossen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis a) Die Währung des Teilfonds ist der Euro. b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 2,5%. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück- nahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von 1,2% p. a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto- Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depotbank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und dem Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 40% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 22% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 12% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price Index), 6% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% p. a. (bezogen auf das Teilfondsvermögen zum Jahresabschlussstichtag) nicht übersteigen. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. Fondsmanager des Teilfonds Fondsmanager des Teilfonds ist die DWS Investment GmbH, Frankfurt. 7

10 Produktannex 4: PWM Vermögensfondsmandat DWS Wachstum Für den Teilfonds mit dem Namen PWM Vermögensfondsmandat DWS Wachstum gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. PWM Vermögensfondsmandat DWS Wachstum auf einen Blick ISIN-Code LU Wertpapierkennnummer A0H0S6 Teilfondswährung Euro Erstzeichnungsphase bis Auflegungsdatum Erstausgabepreis , Euro (inkl. 3% Aufgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 3% Rücknahmeabschlag 0% Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1,3% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Zielfonds Orderannahme 13:30 Uhr gleichtägig Laufzeitende unbefristet Taxe d abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurückzuerhalten. Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil gilt Folgendes: Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des PWM Vermögensfondsmandat DWS Wachstum ist es, die Wertentwicklung des Ertrags von 20% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index), 33% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 18% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI Asia Aktien index (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR zu übertreffen. Dazu kann je nach Markteinschätzung von der vorgenannten Struktur abgewichen werden und auch innerhalb aller sonstiger Anlageklassen (z. B. rohstoffbezogene und alternative Investments), Regionen, Sektoren oder Währungen Schwerpunkte gesetzt Der Teilfonds kann in fest- bzw. variabelverzinslichen Wertpapieren, Wandelanleihen, Anteile an Geldmarkt- und Rentenfonds, reglementierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Zinssammler, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. jedoch nicht abschließend US-Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD) oder Yen (JPY) investieren, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt. Dabei ist der Anteil von offenen Immobilienfonds auf maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Die Anlage in offene Immobilienfonds ist in die Anlagegrenze des Artikels 2 Absatz B. h) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil mit einzubeziehen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert Das nach Absicherung verbleibende offene Fremdwährungs Exposure des Netto-Teilfondsvermögens soll 50% nicht übersteigen. Weiterhin darf das Teilfondsvermögen in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate, denen Aktien zu Grunde liegen, American Depositary Receipt, sog. ADR s und Global Depositary Receipt, sog. GDR s, im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z. B. Genuss- oder Partizipationsscheine börsennotierter Immobiliengesellschaften, wobei es sich nicht um Gesellschaften handelt, welche gegebenenfalls gemäß Luxemburger Recht als offene Organismen für gemeinsame Anlagen angesehen werden, Anlagen, denen die Inflationsentwicklung zugrunde liegt, Devisengeschäfte, Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz A. e) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, investieren. Der Teilfonds wird hinsichtlich der Zertifikate und Derivate auf Hedgefonds-, Rohstoff- und Warenterminindizes ausschließlich in börsennotierte Zertifikate anlegen, welche von erstklassigen, auf diese Geschäfte spezialisierten Finanzinstituten ausgegeben werden, wobei eine ausreichende Liquidität bestehen muss. 8

11 Hinsichtlich der Preisfestlegung dieser Instrumente muss der Teilfonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten. Diese Bewertung basiert grundsätzlich auf dem letzten verfügbaren Börsenkurs. Falls dieser Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, basiert die Bewertung auf den Preisen, die dem jeweiligen Teilfonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. von Market Makern zur Verfügung gestellt Die Kontrahenten des Teilfonds müssen ferner für eine ausreichende Liquidität der betreffenden Instrumente sorgen. Bei den betreffenden Indizes muss es sich um anerkannte und ausreichend diversifizierte Indizes handeln. Bezüglich Derivate und Zertifikate auf Hedgefondsindizes wird der Teilfonds nur in solche anlegen, für die eine börsentägliche Bewertung durch unabhängige Bewertungsstellen bzw. von Market Makern vorliegt. Der Teilfonds muss diese Instrumente zum aktuell festgestellten Wert, ohne Beachtung einer eventuellen Ankündigungsfrist oder Ausübungsfrist, veräußern können. Zusätzlich zu den Risikostreuungsregelungen im Allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes wird der Teilfonds für eine angemessene Risikostreuung sowohl hinsichtlich der Emittenten der betreffenden Instrumente als auch hinsichtlich der unterliegenden Hedgefonds-, Rohstoff- und Waren terminindizes sorgen. In Übereinstimmung mit den in Artikel 2 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v. a. inklusive Finanztermingeschäfte. Für den Teilfonds werden OTC-Geschäfte nur mit einem erstklassigen, auf solche Geschäfte spezialisierten Finanz institut geschlossen. Das Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt Teilfondswährung, Ausgabeund Rücknahmepreis a) Die Währung des Teilfonds ist der Euro. b) Ausgabepreis ist der Anteilwert zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von bis zu 3%. Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. c) Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Der Rück- nahmepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen reduzieren, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen. Kosten und erhaltene Dienstleistungen Der Teilfonds zahlt eine Kostenpauschale von 1,3% p. a. auf das Netto-Teilfondsvermögen auf Basis des am Bewertungstag ermittelten Netto- Inventarwerts. Aus dieser Kostenpauschale werden insbesondere die Verwaltungsgesellschaft, das Fondsmanagement, der Vertrieb und die Depot bank bezahlt. Die Kostenpauschale wird dem Teilfonds in der Regel am Monatsende entnommen. Neben der Kostenpauschale können die folgenden Aufwendungen dem Teilfonds belastet werden: sämtliche Steuern, welche auf die Vermögenswerte des Teilfonds und dem Teilfonds selbst erhoben werden (insbesondere die taxe d abonnement), sowie im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten; außerordentliche Kosten (z. B. Prozesskosten), die zur Wahrnehmung der Interessen der Anteilinhaber des Teilfonds anfallen; die Entscheidung zur Kostenübernahme trifft im Einzelnen der Verwaltungsrat und ist im Jahresbericht gesondert auszuweisen. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung erhoben. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt 1/4 des Betrages, um den die Wertentwicklung des Teilfonds den Ertrag von 20% JP Morgan EMU Bond Index 1 10 Jahre Rentenindex (Performance Index) 33% Dow Jones Euro Stoxx 50 Aktienindex (Price Index), 18% Standard & Poor s 500 Aktienindex (Price Index), 9% MSCI Asia Aktienindex (Price Index), 20% Geldmarktanlage gemessen am 1M EURIBOR übersteigt. Die erfolgsbezogene Vergütung darf 1,5% p. a. (bezogen auf das Teilfondsvermögen zum Jahresabschlussstichtag) nicht übersteigen. Es kann auch bei negativer Performance des Teilfonds eine erfolgsbezogene Vergütung gezahlt werden, sofern diese relativ zur Benchmark positiv ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird täglich berechnet und halbjährlich abgerechnet. Entsprechend dem Ergebnis des täglichen Vergleichs wird eine etwa angefallene erfolgsbezogene Vergütung im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres unter der Benchmark, so wird eine im jeweiligen Geschäftshalbjahr bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend dem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Geschäftshalbjahres über der Benchmark, kann die am Ende des Geschäftshalbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen Eine negative Performance muss nicht im nachfolgenden Abrechnungszeitraum aufgeholt Des Weiteren kann die Verwaltungsgesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Wertpapierdarlehensgeschäften (einschließlich synthetischer Wertpapierdarlehensgeschäfte) für Rechnung des Teilfondsvermögens als pauschale Vergütung erhalten. Bezüglich der Handelstätigkeit für den Investmentfonds ist die Verwaltungsgesellschaft zur Nutzung von geldwerten Vorteilen berechtigt, die von Brokern und Händlern angeboten und von der Verwaltungsgesellschaft für Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber genutzt Zu diesen Leistungen gehören direkte Dienstleistungen, die die Broker und Händler selbst anbieten, wie etwa Research und Finanzanalysen, sowie indirekte Dienstleistungen, wie beispielsweise die Markt- und Kursinformationssysteme. Dauer des Teilfonds Die Laufzeit des Teilfonds ist unbefristet. Fondsmanager des Teilfonds Fondsmanager des Teilfonds ist die DWS Investment GmbH, Frankfurt. 9

12 Produktannex 5: PWM Vermögensfondsmandat DWS High Conviction Equity (EUR) Für den Teilfonds mit dem Namen PWM Vermögensfondsmandat DWS High Conviction Equity (EUR) gelten in Ergänzung zu den im Verkaufsprospekt Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen. PWM Vermögensfondsmandat DWS High Conviction Equity (EUR) auf einen Blick ISIN-Code LU Wertpapierkennnummer A0H0S7 Teilfondswährung Euro Erstzeichnungsphase bis Auflegungsdatum Erstausgabepreis , Euro (inkl. 3,5% Aufgabeaufschlag) Anteilwertberechnung jeder Bankarbeitstag in Luxemburg und Frankfurt am Main Ausgabeaufschlag 3,5% Rücknahmeabschlag 0% Ertragsverwendung Ausschüttung Kostenpauschale 1,1% p.a. zzgl. erfolgsbezogene Vergütung Maximale Verwaltungsvergütung 3,25% p.a. bei der Anlage in Zielfonds Orderannahme 13:30 Uhr gleichtägig Laufzeitende unbefristet Taxe d abonnement 0,05% p.a. Anlegerprofil wachstumsorientiert Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Wertentwicklung Aus der bisherigen Wertentwicklung lassen sich keine Aussagen über die zukünftigen Ergebnisse des Fonds ableiten. Der Wert der Anlage und die daraus zu erzielenden Erträge können sich nach oben und nach unten entwickeln, so dass der Anleger auch damit rechnen muss, den angelegten Betrag nicht zurückzuerhalten. Anlagegrenzen In Abweichung von Artikel 2 Absatz B. i) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil gilt Folgendes: Das Teilfondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als 20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten, vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Teilfonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug auf die in Absatz B. a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt. Anlagepolitik Das Ziel der Anlagepolitik des PWM Vermögensfondsmandat DWS High Conviction Equity (EUR) besteht darin, unabhängig von einer konkreten Benchmark aber in Abhängigkeit der weltweiten Aktienmärkte einen möglichst hohen Kapitalzuwachs in Euro zu erwirtschaften. Dabei investiert der Teilfonds zu mindestens 60% in Aktien in- und ausländischer Aussteller. Es soll dabei in Aktien von Unternehmen vorwiegend, aber nicht ausschließlich Large und Mid Caps angelegt werden, die z. B. aufgrund ihrer Fundamentaldaten, ihrer Marktführerschaft oder der Zukunftsaussichten ihrer Geschäftsfelder als besonders aussichtsreich angesehen Der Teilfonds wird je nach Marktlage variabel von 0% bis 40% in fest- bzw. variabelverzinsliche Wertpapiere, Geldmarktfonds, geldmarktnahe Fonds, Rentenfonds, gemischte Fonds (soweit diese zu maximal 30% in Aktien investieren), regle mentierte offene Immobilienfonds, Einlagen, Geldmarktinstrumente, Wandelanleihen, Zinssammler, Optionsanleihen und Genussscheine, Zertifikate auf Anlagen, denen Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Renten baskets, jeweils in Euro oder in einer Standardwährung wie z. B. jedoch nicht abschließend US-Dollar (USD), britische Pfund (GBP), Schweizer Franken (CHF), Kanada-Dollar (CAD), Australien-Dollar (AUD) oder Yen (JPY) investieren, sofern es sich hierbei um Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 handelt, investieren. Der Teilfonds wird variabel je nach Marktlage jeweils von 60 bis 100%in Aktien, Aktienfondsanteile, Zertifikate und Derivate, denen Aktien zu Grunde liegen, American Depositary Receipt, sog. ADR s, und Global Depositary Receipt, sog. GDR s, im Bereich Emerging Markets, Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, und anderen als den bereits vorgenannten Fondsanteilen im Sinne von Artikel 2 Absatz A. e) des Verkaufsprospekts Allgemeiner Teil sowie in andere Organismen für gemeinsame Anlage, die einer wirksamen Aufsicht unterliegen, investieren. Unabhängig von den vorgenannten Anlagemöglichkeiten kann der Teilfonds insgesamt höchstens 10% seines Netto-Teilfondsvermögens in Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Artikel 2 Absatz A e) anlegen. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten gegen Euro abgesichert In Übereinstimmung mit den in Artikel 2 Absatz B. des Verkaufsprospektes Allgemeiner Teil genannten Anlagegrenzen darf der Teilfonds zur Optimierung des Anlageziels derivative Techniken einsetzen, insbesondere Derivate auf Anlagen, denen Aktien und Renten zu Grunde liegen, wie z. B. Rentenindizes und Rentenbaskets, und v. a. inklusive Finanztermingeschäfte. 10

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