STADT FRECHEN EINE INFORMATION DER STADT FRECHEN

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1 STADT FRECHEN DICHTHEITSPRÜFUNG BEI BESTEHENDEN GRUNDSTÜCKS- ENTWÄSSERUNGS- ANLAGEN EINE INFORMATION DER STADT FRECHEN Stand: September 2014

2 R E C H T L I C H E G R U N D L A G E N Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Oktober 2013 einer Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw zugestimmt. U.a. stellt die SüwVO Abw Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen auf eine neue rechtliche Grundlage. Im Teil 2, Kapitel 1 (Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen, Anforderungen an die Selbstüberwachung) werden u.a. folgende Punkte neu geregelt: Geltungsbereich: für im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller- Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehöriger Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen ausgenommen sind Abwasserleitungen zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird Überwachungsumfang: Private Abwasserleitungen sind (gemäß 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz) so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.

3 Sie dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung der im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen sind diese unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. In Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 zu prüfen. Wird ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen, so sind alle innerhalb dieses Wasserschutzgebietes bestehenden Abwasserleitungen erstmals innerhalb von sieben Jahren nach der Festsetzung zu prüfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die durch den Landesgesetzgeber vorgegebenen Prüffristen durch den Wegfall des 61 a LWG NRW

4 komplett entfallen, d.h. es sind keine landesweit geltenden Fristen zur Erstprüfung vorgegeben. Unabhängig hiervon kann die Gemeinde von ihrer Satzungsermächtigung Gebrauch machen. Eine Wiederholungsprüfung ist für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, auf 30 Jahre festgelegt. Die Frist beginnt mit Ablauf der in der Verordnung für die erstmalige Prüfung festgesetzten Frist. Übergangsregelungen: Private Abwasserleitungen, die nach dem 1. Januar 1996 auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft worden sind, bedürfen keiner erneuten erstmaligen Prüfung, sofern Prüfung und Prüfbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprochen haben. Sanierungsnotwendigkeit: große Schäden sind kurzfristig zu sanieren mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von zehn Jahren zu sanieren geringe Schäden müssen nicht saniert werden Dichtheitsprüfungen sind nach wie vor nur von anerkannten Sachkundigen durchzuführen. Mit der Verordnung werden auch die Qualifikationsanforderungen an den Prüfenden festgeschrieben. Die Sachkundigen werden in einer landesweiten Liste geführt. (Sachkundigenliste)

5 G E L T U N G S B E R E I C H Alle erdverlegten Leitungen (Hausanschluss- und Grundleitung) auf dem Grundstück, die zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser vorhanden sind, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Hausanschlussleitung: Kanal zwischen der Grundstücksgrenze und Haus Grundleitung: Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist Kanalgrundstücksanschlussleitung: Kanal zwischen Hauptkanal und Grundstücksgrenze liegt in der Verantwortung des Kanalnetzbetreibers (Stadt Frechen) Grundleitung Hausanschlussleitung Kanalgrundstücksanschlussleitung Kanäle und Leitungen im Mischsystem

6 W A R U M D I C H T H E I T S P R Ü F U N G E N Undichte Abwassersysteme auf Grundstücken können zum Austritt von Abwasser führen, das Boden und Grundwasser verunreinigt und schlimmstenfalls die Trinkwassergewinnung gefährden kann. Tritt dieser Fall ein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Straftatbestand nach 324 des Strafgesetzbuchs ("Unbefugte Gewässerverunreinigung") erfüllt. Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt außerdem häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses "Fremdwasser" führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten. Fremdwasser belastet den Gebührenzahler zudem mit erheblichen Kosten. Wer den Dichtheitsnachweis nach Fristablauf nicht vorlegen kann, muss damit rechnen, dass die Stadt ihm eine zeitlich befristete Sanierungsverfügung zustellt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet Bußgeld. Evtl. besteht ein Straftatbestand ( 324 StGB: Unbefugte Gewässerverunreinigung bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe).

7 A B L A U F E I N E R D I C H T H E I T S P R Ü F U N G

8 Bestandsaufnahme Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung wird ein Lageplan des Leitungsverlaufs benötigt. Ist kein Lageplan vorhanden, muss vom Sachkundigen ein Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes (Straße, Hausnummer), Gebäudebezeichnung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, Darstellung der gesamten Abwasserleitungen mit eindeutiger Kennzeichnung der geprüften Leitungsbestandteile und deren Dimensionen (Längen und Nennweiten) erstellt werden. Dieser ist auch Bestandteil der Bescheinigung der Dichtheitsprüfung. Alte Bauantragsunterlagen können wertvolle Informationen enthalten. Musterlageplan

9 Reinigung Vor der TV-Inspektion (optische Dichtheitsprüfung) müssen die Hausanschluss- und Grundleitung mittels Hochdruck gereinigt werden. Die Hochdruckspüldüsen werden über Revisionsschächte oder -öffnungen in die Leitungen eingeführt. Mit dem Hochdruckspülverfahren können lose Sedimente und Feststoffe und auch die meisten Ablagerungen und Verfestigungen in den Leitungen gelöst und entfernt werden. Größere Hindernisse wie z.b. Wurzeln, verfestigte Ablagerungen werden mittels Fräsen entfernt. Optische Dichtheitsprüfung (TV-Inspektion) Die TV-Inspektion erfolgt über die vorhandenen Revisionsschächte oder -öffnungen. Die TV-Kamera erfasst den Zustand der Leitungen, alle sichtbaren Schäden werden vom Sachkundigen dokumentiert. Als Ergebnis erhält man eine digitale TV- Dokumentation auf CD oder DVD mit den dazugehörigen Leitungsberichten. Kann das gesamte Leitungssystem mittels TV-Kamera untersucht werden und es werden dabei keine sichtbare Schäden festgestellt, kann von einer Dichtheit des Leitungssystems ausgegangen werden.

10 Sanierung Die Sanierung defekter Leitungen und Schächte bedeutet nicht in jedem Falle, dass sie per Baugrube erneuert werden müssen. Es gibt heute eine Reihe grabenloser" Reparatur- und Sanierungsverfahren, mit denen man Schäden ohne Erdarbeiten beheben kann. Allerdings gilt das nicht für alle Schäden. Bei schwereren Schäden ist ein Neubau oft die bessere und sicherere Lösung. Die richtige Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens für den konkreten Einzelfall ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der man einen Ingenieur mit entsprechendem Fachwissen zu Rate ziehen sollte. Risse jeglicher Art, Scherbenbildung, Wurzeleinwuchs, Lageabweichungen, Abrieb und Korrosion können mit Schlauchlining-Verfahren saniert werden. Wenn z.b. größere Wandungsteile fehlen (Hohlräume im Erdreich), das Kanalrohr deformiert ist, eine fachgerechte Bettung des Altrohres nicht vorhanden ist, dadurch Unterbögen entstanden sind, 90 Bögen vorhanden sind, führt der Weg an einer Sanierung in offener Bauweise nicht vorbei. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit des Anschlusses. Sanierungsverfahren außerhalb von Gebäuden: Neuverlegung offene Bauweise Geschlossene Bauweise Inliner, Kurzliner, Edelstahlmanschetten, Flutungsverfahren Leitungsschäden unter der Bodenplatte des Hauses sind das schwierigste Problem, das auftreten kann. Ist das Haus unterkellert, bietet es sich in diesem Falle an, alte Leitungen stillzulegen, neue Abwasserleitungen unter der Kellerdecke oder an der Kellerwand zu verlegen und aus dem Gebäude zu leiten. Entwässerungsgegenstände im Keller sind in diesem Fall über ein Hebewerk anzuschließen.

11 Unter bestimmten Voraussetzungen können Leitungsnetze unter der Bodenplatte auch mit Flutungsverfahren grabenlos abgedichtet werden. Dies ist in Erwägung zu ziehen, wo kein Keller vorhanden ist und die Wasserverluste bei einer Dichtheitsprüfung überschaubar waren. Die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Verfahren sind aber vorab von einem Fachmann genau abzuklären. Sanierungsverfahren unterhalb der Kellersohle: Aufgabe der alten Leitung und das Abhängen einer neuen Leitung unter der Kellerdecke (es ist oft die wirtschaftlich günstigste Option!). Abfangen der Schmutzwasserleitung unter der Kellerdecke Quelle: wwt 7-8/2005 Geschlossene Bauweise Inliner, Kurzliner, Flutungsverfahren

12 Die Sanierungsverfahren werden in 3 Gruppen unterschieden: Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.) geschlossene Bauweise: Injektionsverfahren Roboterverfahren Partielle Inliner Manschetten offene Bauweise

13 Renovierung einer kompletten Leitung von innen Schlauchreliningverfahren mit Kunstharz getränkten Schlauch aus Nadelfilz oder Glasfaser Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken geschlossene Bauweise: Berstliningverfahren Bohrverfahren offene Bauweise unzugängliche Grundleitungen sollten durch eine Installation im Kellerbereich unterhalb der Kellerdecke und auf der Kelleraußenwand ersetzt werden, anfallendes Abwasser im Keller kann über eine Hebeanlage (Pumpe) in die abgehängte Installation entwässern

14 Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser Nach der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen unabhängigen Sachkundigen durchzuführen, denn das Ziel der Sanierung ist ja der Dichtheitsnachweis. Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Hierbei wird die Leitung mit Absperrblasen verschlossen und gefüllt. Über einen definierten Zeitraum wird dann der Wasser- bzw. Luftverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter Wasser- bzw. Luftverlust nicht überschritten wird. Bei Neuverlegung einer Leitung ist eine reguläre Bauabnahme (Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft) durchzuführen. Bei Sanierung durch ein grabenloses Verfahren ist zusätzlich zur Dichtheitsprüfung gemäß DIN auch noch eine Inspektion des sanierten Bereichs per Kanalkamera durchzuführen Bescheinigung der Dichtheit Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung soll folgenden Inhalt aufweisen bzw. Unterlagen umfassen: Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden (TV-Untersuchung, Wasser, Luft mit Angabe des beaufschlagten Drucks) und Angabe des angewandten technischen Regelwerks Beschreibung der Ergebnisse der Prüfung (bei der TV- Inspektion/durch Inaugenscheinnahme erkannte Schäden, festgestellter Wasserverlust bzw. Druckänderungen usw.) mit folgendem Inhalt:

15 - Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßer Anschluss vorliegt (kein Drainagewasseranschluss an den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal oder sonstiger Fehlanschluss z.b. Niederschlagswasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt bzw. Schmutzwasser wird in den Regenwasserkanal eingeleitet); - Endergebnis der Prüfung der Leitung (dicht/undicht); wenn vorhanden, ist ein EDV-gestütztes Prüfprotokoll beizulegen; - bei einer Untersuchung mit TV-Kamera ist eine CD-ROM oder eine DVD zu fertigen. Datum der Prüfung Unterschrift des Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat Der Grundstückseigentümer hat die Bescheinigung über die Dichtheit aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen.

16 E I G E N A R B E I T Der Grundstückseigentümer hat einige Möglichkeiten, die Kosten für Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung zu reduzieren: Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt (z.b. Katasterpläne des Grundstücks) Suchen sie selbst nach den Schächten auf dem Grundstück und nach Revisionsöffnungen und Bodeneinläufen im Gebäuden Schaffen Sie Zugang zu Revisionsklappen und schächten Koordinieren Sie Inspektions- und Sanierungsvorhaben mit gleichfalls betroffenen Nachbarn gemeinsam einkaufen" bringt bessere Preise! Ganz besonders wichtig ist es, die Sanierung der Grundstücksentwässerung mit eigenen anderen Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben im und am Gebäude abzustimmen! Wer vor hat, Hofeinfahrten zu erneuern, Fußböden zu verfliesen oder gar Fußbodenheizungen auf nicht unterkellerten Räumen zu installieren, sollte sich rechtzeitig die Frage stellen, ob unter diesen Flächen eine nicht überprüfte und möglicherweise noch zu sanierende Grundleitung liegt. Sonst droht später eine böse Überraschung. Ganz allgemein ist qualifizierte Beratung ein entscheidender Ansatz, um Kosten zu sparen: Gute Beratung hilft Ihnen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

17 K O S T E N Die Kosten hängen von den Umständen des Einzelfalles ab (z.b. Umfang des Leitungsnetzes, Zugänglichkeit der Schächte und Leitungen, Tiefenlage des Kanals, Schadensumfang). Eine Dichtheitsprüfung / Sanierung unter dem Motto Geiz ist geil! gibt es nicht. Fachliche Qualifikation und Ausführung hat ihren Preis. Die nachfolgenden Stundensätze sind nur als grobe Richtschnur zu sehen. Kostenannahme für die Hochdruckreinigung/TV vor der Sanierung: HD-Fahrzeug (Reinigung) mit 2 Mann Besatzung ca /Std. An- und Abfahrtskosten (pauschal) ca Fräsarbeiten mittels Roboter für Wurzeln ca /Std. TV-Inspektion ca /Std. Kostenannahme für Sanierungsarbeiten: An- und Abfahrtskosten (pauschal) ca partielle Sanierung durch GFK-Liner ca /Stck. Komplettauskleidung durch Inliner ca /lfm. Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft ca /Stck. TV-Abnahmebefahrung ca /Std. Die Gesamtkosten nach dem Inlinerverfahren liegen bei ca /lfm. Quelle Musterlageplan: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Quelle Fotos und Schemaskizzen: Broschüre Hausanschluss dicht? des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

18 Stadt Frechen Abteilung Stadtentwässerung Johann-Schmitz-Platz 1 bis Frechen Mustafa Altunay 02234/ mustafa.altunay@stadt-frechen.de Annemarie Seidner 02234/ annemarie.seidner@stadt-frechen.de Jürgen Grabbe 02234/ juergen.grabbe@stadt-frechen.de Mathias Beer 02234/ mathias.beer@stadt-frechen.de Hans-Jörg Gennermann 02234/ hans-joerg.gennermann@stadt-frechen.de Nadine Schmitt 02234/ nadine.schmitt@stadt-frechen.de Sie erreichen uns: Mo. - Mi bis Uhr Do bis Uhr bis Uhr Fr bis Uhr

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