Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung 2017"

Transkript

1 Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Seniorenzentrums Rosengarten lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Mitnutzung der Gebäudeeinrichtungen, Haus und Zimmerdienst, Kleider- und Wäscheversorgung, Vollpension sowie die administrative Beratung. Diese Dienstleistungen werden mit einer Tagespauschale und unabhängig des Pflege- und Betreuungsbedarfs in Rechnung gestellt. Pflegeleistungen Als Pflegeleistungen gelten die in der Verordnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Art. 7 KLV) enthaltenen Leistungen. Der Bedarf von Pflegeleistungen wird beim Eintritt sowie bei Veränderungen jeweils mit dem Bedarfsabklärungsinstrument RAI-RUG erfasst. Aufgrund des festgestellten Pflegebedarfes in Minuten erfolgt eine Zuweisung in eine von insgesamt zwölf Pflegebedarfsstufen: Stufe Minuten > 221 Die Finanzierung der Pflegeleistungen ist seit 1. Januar 2011 eidgenössich geregelt: Der Bundesrat beschliesst die Beiträge der Krankenversicherung an die Pflegeleistungen (siehe Baustein 3). Der Bundesrat beschliesst den maximal zulässigen Selbstbehalt der Bewohnerin bzw. des Bewohners an den Pflegeleistungen (zurzeit 20 % des höchsten Beitrages der Krankenversicherung festgelegt, siehe Preisliste). Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt die Preise für die Pflegeleistungen der 12 Pflegebedarfsstufen fest (Pflegenormkosten, siehe Preisliste). Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt die Beiträge der Gemeinden an die Pflegeleistungen fest (siehe Baustein 4). Die Pflegeleistungen werden als Pflegepreis mit einer Tagespauschale in Rechnung gestellt. Davon werden die Beiträge der Krankenversicherung und Gemeinde in Abzug gebracht. Betreuungsleistungen Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: Den Bewohnenden helfen, den Alltag zu bewältigen, nicht zu den Pensionsleistungen gehören, die als Standardleistung von einem Hotel erbracht werden, die in Art. 7 KLV aufgeführt sind, jedoch nicht zu den KVG-berechtigten Leistungen zählen, die in Art. 7 KLV aufgeführt sind, die mit dem vom Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft verordneten Pflegepreis nicht gedeckt werden können, also sogenannte ungedeckte Pflegeleistungen nach Art. 7 KLV. Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 1 von 6

2 Die Betreuungsleistungen werden als Betreuungspreis mit einer Tagespauschale, die einen fixen und einen variablen Kostenteil beinhaltet, in Rechnung gestellt. Im fixen Kostenteil sind die Betreuungsleistungen für die Aktivierung, Alltagsgestaltung und Gartenbetreuung enthalten. Im variablen Kostenteil die nicht KVG-berechtigten Leistungen sowie die ungedeckten Pflegeleistungen. Nebenleistungen Dazu zählen Telefon, TV, Coiffeur, Fusspflege, chemische Reinigung, Notfalltransporte, Transport-begleitung, persönlicher Bedarf sowie alle nicht im Pensions-, Plfege- und Betreuungspreis ent-haltenen Leistungen. Die Nebenleistungen werden nach Aufwand und zu den der Preisliste festgehaltenen Ansätzen in Rechnung gestellt. 2 Unsere Preise Die Preise für unsere Dienstleistungen können Sie der vom Stiftungsrat beschlossen Preisliste entnehmen. Sie wird jährlich aktualisiert. 3 Finanzierung Der Heimeintritt kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. 3.1 Bewohnende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft Das Wohnen und Leben im Pflegeheim ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft in der Regel problemlos möglich. Dort, wo die eigene finanzielle Leistungskraft dazu nicht ausreicht, können Unterstützungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Im nächsten Abschnitt sind die dafür vorgesehenen acht Bausteine beschrieben Bewohnende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton Das Wohnen und Leben im Pflegeheim ist nicht in jedem Fall gesichert, weil allfällige Unterstützungsbeiträge nach den Gepflogenheiten des Wohnsitzkantons gesprochen werden. Darum werden vor dem Eintritt die Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten individuell geprüft und geklärt. 4 Finanzierungsmodell für Bewohnende mit Wohnsitz im Kanton Baselland 8 Gemeindebeitrag 6 Ergänzungsleistung (EL) 7 Hilflosen-Entschädigung (HE) 4 Gemeindebeitrag an Pflegekosten 5 Vermögensverzehr 1 Altersrente 2 Rente der beruflichen und persönlichen Vorsorge 3 Krankenkassenbeitrag an Pflegekosten Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 2 von 6

3 4.1 Baustein 1: Rente der Eidgenössischen AHV Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie eine AHV-Rente. Die Leistungshöhe ist gesetzlich geregelt. Das Merkblatt 3.01 der AHV/IV enthält alle wichtigen Informationen. Eine ausführliche Beratung können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse anfordern. Derzeit gelten folgende Rentenansätze: Pro Monat in CHF Pro Jahr in CHF Einzelrente Minimum Maximum Die Rentenzahlung erfolgt direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner. 4.2 Baustein 2: Rente aus beruflicher und persönlicher Vorsorge Mit dem Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie sofern Sie während der Erwerbszeit Beitragszahlungen geleistet haben Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG, Säule 2) und der persönlichen Vorsorge (Säule 3a und 3b). Die Leistungshöhe richtet sich nach den Regeln der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung. Sie erhalten dort auch alle Informationen zu den Leistungsbestimmungen. Die Rentenzahlung erfolgt direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner. 4.3 Baustein 3: Beitrag der Krankenversicherung an Pflegekosten Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt die Pflegenormkosten für die 12 Pflegestufen fest. An diese Pflegekosten leistet die obligatorische Krankenversicherung einen vom Bundesrat festgelegten Beitrag. Dieser beträgt pro Tag und Stufe (in CHF): Stufe Beitrag Die Krankenversicherung richtet die Beitragszahlungen direkt an das Seniorenzentrum Rosengarten aus. Daher sind diese Beitragsleistungen auf der Bewohnerrechnung nicht ersichtlich. Sofern Sie eine Zusatzversicherung (VVG) besitzen, richtet diese ebenfalls Leistung aus. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den geltenden Bestimmungen. Diese Beitragsleistungen werden direkt der versicherten Person gutgeschrieben. 4.4 Baustein 4: Gemeindebeitrag an Pflegekosten Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt die Pflegenormkosten für die 12 Pflegestufen fest. An diese Pflegekosten leistet die Wohngemeinde (nur bei Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft) einen vom Regierungsrat festgesetzten Beitrag. Dieser beträgt pro Tag und Stufe (in CHF): Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 3 von 6

4 Stufe Beitrag Die Gemeinden richten die Beitragszahlungen direkt an das Seniorenzentrum Rosengarten aus. Darum werden diese Beitragsleistungen auf der Bewohnerrechnung in Abzug gebracht bzw. gutgeschrieben. Für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft gelten die Regeln bzw. Bestimmungen des Wohnsitzkantons. Ein Unterstützungsanspruch an die Pflegekosten muss individuell geprüft werden. Zusätzlich wird für Ausserkantonale pro Tag einen Subventionsanteil an den Kanton BL in Rechnung gestellt. 4.5 Baustein 5: Vermögensverzehr Bevor die Ergänzungsleistung eine finanzielle Unterstützung leistet, muss ein Teil des Vermögens zur Finanzierung des Pflegeheimaufenthaltes beigesteuert werden. Als Faustregel gilt die Richtgrösse von 10 % des steuerbaren Reinvermögens, wobei ein Vermögensfreibetrag zugestanden wird: Preis pro Jahr in CHF Alleinstehende Person Ehepaare Ehepaare mit selbsbewohnter Liegenschaft Ehepaar mit einer Person im Heim, einer Person in eigener Liegenschaft (Kataster) 4.6 Baustein 6: Ergänzungsleistung (EL) Die Ergänzungsleistung zur AHV/IV hilft dort, wo Renten und übriges Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistung ist ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV/IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Merkblätter 5.01 und 5.02 der AHV/IV orientieren über die wichtigsten Regelungen. Ergänzende Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft. Die Vermögensbewertung erfolgt zum Verkehrswert (Grund- und Wohneigentum). Einkünfteund Vermögenswerteverzicht (Schenkungen) werden dem Vermögen und zum Einkommen (Kapitalertrag) hinzugerechnet. Der anzurechnende Betrag von Vermögenswerten, auf die verzichtet worden ist (Art. 11 Abs. 1 Bst. g ELG), wird jährlich um Franken vermindert. Als weitere Leistungen können geltend gemacht werden: Pro Monat in CHF Pro Jahr in CHF Persönliche Auslagen Krankheits- und Behinderungskosten * Krankenkassenprämien (Region 2): Grundversicherung Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 4 von 6

5 * wie zum Beispiel Zahnbehandlungen, Transportkosten, Kosten für Pflegehilfsmittel, Franchise und Selbstbehalte der Krankenkasse usw. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kann die anrechenbaren Pflegeheimkosten begrenzen (Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV, SGS 833). Er orientiert sich dabei an den Taxen der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime sowie der kantonalen Krankenhäuser für Unterbringung und Betreuung sowie am Kostenanteil der versicherten Person für die Pflegeleistungen. Zurzeit ist kein oberer Grenzwert festgelegt. Die Eränzungsleistung wird direkt an die Rentnerin bzw. den Rentner ausgerichtet, erstmals für den Monat, in welchem der Antrag eingereicht wurde. 4.7 Baustein 7: Hilflosen-Entschädigung (HE) Diese Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Toilette, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Diese Entschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit: Pro Monat in CHF Pro Jahr in CHF mittleren Grades schweren Grades Im Merkblatt 3.01 der AHV/IV sind die wichtigsten Informationen enthalten. Weitere Auskünfte erteilt auch die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft. 4.8 Baustein 8: Gemeindebeitrag Die Gemeinden richten Bewohnerinnen und Bewohner, die keine oder reduzierte Ergänzungsleistung erhalten und deren finanzielle Leistungskraft nicht ausreicht, Beiträge zur Deckung der Heimkosten aus. Zuständig ist die Gemeinde, in welcher die Bewohnerin oder der Bewohner vor dem Heimeintritt Wohnsitz gehabt hat. Der Anspruch auf Gemeindebeitrag ensteht frühestens mit dem Eintritt in das Seniorenzentrum Rosengarten auf der Grundlage der Verfügung durch die Ergänzungsleistung. Anspruch auf Gemeinbeitrag haben: Bewohnerinnen und Bewohner aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat. Sie erhalten keine Ergänzungsleistung. Bewohnerinnen und Bewohner mit Vermögenswerteverzicht (Schenkung) und nicht ausreichender finanzieller Leistungskraft (kein Barvermögen). Keinen Anspruch auf Gemeindebeitrag haben: Bewohnerinnen und Bewohner mit Grund- und Wohneigentum. Hier sind Vermögenswerte in gebundener Form vorhanden. Es ist Sache der betroffenen Personen, dieses Vermögen durch Veräusserung flüssig zu machen. Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 5 von 6

6 Die Gemeinden können die Beiträge, die sie wegen Einkünfte- oder Vermögenswerteverzichts auszurichten haben, bei den Begünstigten zurückfordern. Der zulässige Umfang der Rückforderung nimmt in demjenigen Mass ab, wie die Bundesgesetzgebung über die Ergänzungsleistungen die Abnahme der Anrechnung von verzichteten Einkünften und Vermögenswerten regelt. Für nicht zurückerhaltene Beiträge hat die Gemeinde eine Forderung gegenüber dem Nachlass (Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alters; SGS 854, 38). Die Gemeinden richten die Beitragszahlung direkt an das Seniorenzentrum Rosengarten aus. Daher sind diese Beitragsleistungen auf der Bewohnerrechnung nicht ersichtlich. 5 Unsere Dienstleistung Wir beraten und informieren Sie gerne über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Ebenso koordinieren wir auf Ihren Wunsch hin die Gesuchseinreichung bei den verschiedenen Amtsstellen (Ergänzungsleistung, Hilflosen-Entschädigung, Gemeindebeitrag). Anschrift Seniorenzentrum Rosengarten Schützenweg Laufen Telefon info@sz-rosengarten.ch Nützliche Adressen Ausgleichskasse Basel-Landschaft Hauptstrasse Binningen Telefon Bundesamt für Sozialversicherung, Ausgleichskasse Kanton Basel-Landschaft Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen Ersteller: Claudia Starck CL-FA-BA-10 Merkblatt Pflegeheimfinanzierung 2017 RO - V1.docx Seite 6 von 6

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016)

Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) Merkblatt zur Pflegeheimfinanzierung (Ausgabe 2016) 1 Unsere Dienstleistungen Die Dienstleistungen des Zentrum Ergolz lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen: Pensionsleistungen (Hotellerie) Wohnen

Mehr

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:

Zur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche: 1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,

Mehr

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung

Baselerbieter Alters- und Pflegeheime. Finanzierung Baselerbieter Alters- und Pflegeheime Finanzierung Wie werden Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims gedeckt? Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung der Pensionskosten

Mehr

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen

Herzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen Herzlich Willkommen Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen 1. April 2014 Inhaltsübersicht Alters- und Versicherungsamt Anspruch und Grundprinzip der Berechnung

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten 1. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten

Mehr

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai

Mehr

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen?

Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Kommission für Altersfragen, Oberwil Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim: Kann ich das bezahlen? Zusammenfassung Referat vom 18.1.8 von Frau I. Gröger Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Allgemeine

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern

Herzlich willkommen. Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern Herzlich willkommen Netzwerk-Apéro 21. Juni 2016 Ausgleichskasse Luzern 50 Jahre Ergänzungsleistungen Veranstalter Wir arbeiten für Menschen Referate und Referenten Geschichte und Entwicklung der Ergänzungsleistungen

Mehr

die fakturierbaren Kosten für die Pflegeleistungen pro Tag: a) bei einem Pflegebedarf bis 20 Minuten: Franken;

die fakturierbaren Kosten für die Pflegeleistungen pro Tag: a) bei einem Pflegebedarf bis 20 Minuten: Franken; - 1 - Beschluss betreffend die Festsetzung der fakturierbaren Kosten und der Restbeiträge der öffentlichen Hand für die Alters- und Pflegeheime, die Wartebetten in den Spitälern, die Tages- und Nachtpflegestrukturen,

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt

Fragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt Referat: Pflegeheimaufenthalt Noldi Hess, Mitglied Vorstand CURAVIVA Heimleiter Fläckematte, 6023 Rothenburg Beratungen Support Betriebswirtschaft www.lak.ch www@flaeckematte.ch www.noldihss.ch 1 Pflegeheimaufenthalt

Mehr

4.13 Stand am 1. Januar 2013

4.13 Stand am 1. Januar 2013 4.13 Stand am 1. Januar 2013 Hilflosenentschädigungen der IV Allgemeines 1 Als hilflos gilt eine Person, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen (ankleiden, auskleiden,

Mehr

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG

Spitäler fmi AG. Dokumentation. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sozialberatung, Januar Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Dokumentation Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Januar 2016 Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis Was sind Ergänzungsleistungen? 3 Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident Rinaldo Keiser Heimleiter Themen Umfeldthemen Einstufungssystem / Kosten Neue Rechnungsstellung / Vertragswesen Änderungen im Bundesgesetz (HE / EL) Fragen

Mehr

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2017

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2017 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab 1.1.2011 Präsentation der Infomationsveranstaltungen im Dezember 2010 Neuordnung der Pflegefinanzierung

Mehr

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005

Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2005 1.2005 Stand am 1. Januar 2005 Änderungen auf 1. Januar 2005 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-2 Leistungen der AHV 3-5 Leistungen der IV 6-7 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV?

Flexibel in Rente. Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Flexibel in Rente Was muss ich beachten und was bedeutet die Reform der Altersvorsorge 2020 für die AHV? Claudia Strähl, Fachexpertin Sozialversicherung Aargau 13. September 2016 1 Programm System der

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun mein Name ist Ich darf mich kurz vorstellen Jsabella Bruni und ich arbeite seit 2008 bei der AHV-Zweigstelle in Thun. Seite 1 Organisation

Mehr

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 8.0 Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom 7. November 007 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom. Juni 007 ),

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 11, Postfach 8501 Frauenfeld T 058 225 75 75, F 058 225 75 76 www.svztg.ch Öffnungszeiten:

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als

Mehr

FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN

FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN NIDWALDEN FINANZIERUNG EINES HEIMAUFENT- HALTES IN EINEM ALTERS- ODER PFLEGEHEIM IM KANTON NIDWALDEN INFORMATIONSBROSCHÜRE FÜR ZUKÜNFTIGE BEWOHNERINNEN UND BEWOHNER ALTERS- UND PFLEGEHEIME IN NIDWALDEN

Mehr

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten www.be.prosenectute.ch Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen II. III. IV. V. Tipps Alters- und Pflegeheime im Kanton

Mehr

Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011

Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 6 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 0 Vom 5. Juni 05 (Stand. September 05) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 6 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai 984

Mehr

Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 8. Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 8. Dezember 007 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die, a Absatz, c Absatz sowie 6 Absatz des

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV Zusatzleistungen zur AHV/IV sind nach Bundesrecht. Ergänzungsleistungen (inkl. KKV) nach kantonalem Recht: Beihilfen Pflegefinanzierung Volketswil Donnerstag, 2. Dezember 2010

Mehr

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung) Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015 Kantonsspital Uri CH-6460 Altdorf Telefon 041 875 51 51 Telefax 041 875 54 00 www.ksuri.ch Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2015 1. Geltung Die Taxordnung gilt sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil Ergänzungsleistungen zur AHV/IV INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil 01. Oktober 2016 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Unterschied zu Zusatzleistungen

Mehr

Der Verband Baselbieter Alters-, und Pflege-, und Betreuungseinrichtungen (BAP) und santésuisse beschliessen folgenden Vertrag:

Der Verband Baselbieter Alters-, und Pflege-, und Betreuungseinrichtungen (BAP) und santésuisse beschliessen folgenden Vertrag: 854.4 Vertrag betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft) Vom 6. Juli

Mehr

Lohnkompensation bei den Ergänzungsleistungen. wie läuft das Verfahren? Mai 09

Lohnkompensation bei den Ergänzungsleistungen. wie läuft das Verfahren? Mai 09 Lohnkompensation bei den Ergänzungsleistungen wie läuft das Verfahren? 1 Gesetzliche Grundlagen (gemäss Bundesgesetz) Für die zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung vergütbaren Krankheitskosten gelten

Mehr

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

Einflussfaktoren (Kostenhemmer und Kostentreiber) Demographischer Wandel Strukturwandel im Arbeitsmarkt Föderalistische Sozialpolitik

Einflussfaktoren (Kostenhemmer und Kostentreiber) Demographischer Wandel Strukturwandel im Arbeitsmarkt Föderalistische Sozialpolitik Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik SVSP Jahrestagung 2015 Was prägt die Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen? Viele Kostentreiber wenige Kostenhemmer? Prof. Dr. Carlo Knöpfel, FHNW Übersicht

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG)

Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG) Vom 26. Juni 2007 (Stand 1. Januar 2013) Der Grosse Rat

Mehr

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen

Stand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen 1.2007 Stand am 1. Januar 2007 Änderungen auf 1. Januar 2007 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Arboldswil, Bretzwil, Lauwil, Reigoldswil, Titterten und Ziefen (nachfolgend Einwohnergemeinden genannt) und dem Gemeinnützigen Verein für ein Alters-

Mehr

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in

Mehr

Tarifordnung 2015. Alters- und Pflegeheim Schüpfen

Tarifordnung 2015. Alters- und Pflegeheim Schüpfen Tarifordnung 2015 Alters- und Pflegeheim Schüpfen Gültig ab 1. Januar 2015 TARIFORDNUNG 2015 Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Zahler zu den Tarifen des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Zürcher Alters- und Pflegeheime

Zürcher Alters- und Pflegeheime Zürcher Alters- und Pflegeheime Zürcher Alters- und Pflegeheime: Herausforderungen Gestiegene Ansprüche der Gesellschaft, des Staates, der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen, z.b. Raumbedarf,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer:

Mehr

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen SGK-S - 10-09. Umsetzung der Pflegefinanzierung Erläuternder Bericht vom 28. Juli 2011 Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende

Mehr

Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten

Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten Kantonsspital Uri Merkblatt für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten Gültig ab 1. Januar 2007 Anschrift: Kantonsspital Uri Patientenadministration 6460 Altdorf Telefon-Nr.: 041 875 51 51 Fax-Nr.: 041

Mehr

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013

Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013 Kantonsspital Uri CH-6460 Altdorf Telefon 041 875 51 51 Telefax 041 875 54 00 www.ksuri.ch Taxordnung Langzeitpflegeabteilung 2013 1. Geltung Die Taxordnung gilt sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner

NIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim

Mehr

Taxordnung Ferienbetten

Taxordnung Ferienbetten gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich

Mehr

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV Hintergrundbericht Jahr 2016 ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV/IV Grundlagen der Ergänzungsleistungen Leistungspalette Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) sind einkommens-

Mehr

Betreuungs- und Pflegekosten

Betreuungs- und Pflegekosten Betreuungs- und Pflegekosten Übersicht Was kostet der Aufenthalt in einem Alterszentrum oder Pflegeheim? Eine Zusammenfassung von Präsentationen einer öffentlichen Vortragsreihe der Stiftung Alterszentrum

Mehr

Prämienverbilligung 2016

Prämienverbilligung 2016 Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE SCHWYZ. Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Herzlich willkommen zum Infoabend Begrüssung und Einleitung Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Soziale Sicherheit

Mehr

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. 84.3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 7..008 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf

Mehr

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015

Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

3.05 Stand am 1. Januar 2013

3.05 Stand am 1. Januar 2013 3.05 Stand am 1. Januar 2013 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Allgemeines 1 Leistungen der AHV/IV (Renten, Hilflosenentschädigungen), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Ergänzungsleistungen.

Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen Fachkurs Sozialversicherungsfachleute SVS Anrechenbare Einnahmen Einnahmen voll anrechenbar Renten (in- und ausländische) Vermögen (Teilbetrag) Taggelder (ALV, KVG, UVG) Leistungen

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 8. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung vom. Dezember 007 ) I. Allgemeine Bestimmungen Krankheits- und Behinderungskosten

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Tarifordnung Reg. Alterszentrum Schöftland AG Geschützte Wohngemeinschaft Gültig ab 1. Januar 2016

Tarifordnung Reg. Alterszentrum Schöftland AG Geschützte Wohngemeinschaft Gültig ab 1. Januar 2016 Tarifordnung Reg. Alterszentrum Schöftland AG Geschützte Wohngemeinschaft Gültig ab 1. Januar 2016 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Tarife Geschützte Wohngemeinschaft Der Preis für einen Aufenthalt in unserer

Mehr

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab

TAXORDNUNG. 1. Allgemeines. 2. Taxgestaltung. gültig ab TAXORDNUNG gültig ab 1.1.2014 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Seniorenzentrum Rigahaus Chur wohnen, sowie betreut und gepflegt werden.

Mehr

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Anpassung Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr)

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Anpassung Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr) Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft Titel: Anpassung Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Vermögensverzehr) Datum: 11. Juni 2013 Nummer: 2013-202 Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts Links:

Mehr

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter Leben, Wohnen und Betreuung im Alter 1 Wie lebe ich im Alter? Wichtige Fragen Erfüllt sich mein Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, oder gehe ich später einmal in ein Alterszentrum oder Pflegeheim?

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Diegten Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2015 1 Zweck 2 Definition 3 Aktuelles Jahreseinkommen 4 Jahreseinkommenshöchstgrenze

Mehr

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft Titel: Teilrevision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter Datum: 19. März 2013 Nummer: 2013-077 Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts Links:

Mehr

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst

Hinweis zur Anzahlung CHF 6 000.- nicht verzinst Hinweis zur Anzahlung Vor Eintritt in die Residio AG ist als Sicherstellung ein Anzahlungsbetrag von CHF 6 000.- zu leisten. Diese Anzahlungsleistung wird nicht verzinst. Die künftige Bewohnerin, der künftige

Mehr

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV Fsdgfdgsfg Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 November 2013 (intern) Zusatzleistungen zur AHV/IV 2012 Der statistische Bericht zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Winterthur informiert über die

Mehr

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch

Ergänzungsleistungen. www.el-info.ch Ergänzungsleistungen Fachkurs Sozialversicherungsfachleute SVS Anspruchsvoraussetzungen 1. Kapitel Grundlagen 2 Geschichte 1948: AHV tritt in Kraft 1960: IV tritt in Kraft 1966: EL tritt in Kraft 3 Drei

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil INHALTSVERZEICHNIS 1 ZWECK 3 2 JAHRESEINKOMMEN 3 3 JAHRESNETTOMIETE 3 4 HÖCHSTMIETEN 3 5 JAHRESEINKOMMENSHÖCHSTGRENZE 4 6 VERMÖGENSHÖCHSTGRENZE

Mehr

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015)

Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2015) ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Die Komplexität im Reality-Check Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Themen Grundvoraussetzung für den Bezug von EL Herr und Frau Muster ein Fallbeispiel Wie wird ein Eigenheim

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 2015

Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 2015 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Jahresbericht Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 2015 Im Rahmen von: STATISTIKEN ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Datum:

Mehr

Departement Gesundheit und Soziales Kantonaler Sozialdienst

Departement Gesundheit und Soziales Kantonaler Sozialdienst Kurt Jenni, Abteilungsleiter Obere Vorstadt 3, Postfach 2254, 5001 Aarau Telefon 062 835 29 90 Fax 062 835 49 95 An die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte des Kantons Aargau sowie an die Empfängerinnen

Mehr

Schenkung Grundeigentum Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Familienunterstützung

Schenkung Grundeigentum Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Familienunterstützung Schenkung Grundeigentum Auswirkungen auf spätere Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Familienunterstützung Referat vom 2. Februar 2017 HEV Schlieren Lic. iur. Kurt Berger T 044 316 66 51 Rechtsanwalt

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18. November 2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung

Mehr

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1.

5.1 MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GRUNDSATZ ARTEN DER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ANSPRUCHSBERECHTIGUNG GÜLTIG AB 1. MERKBLATT ÜBER DIE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR AHV UND IV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2014 GRUNDSATZ 1 Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten (EL) werden dann ausgerichtet, wenn eine versicherte Person ihre minimalen

Mehr

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (AGELG) vom 29. September 1998

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (AGELG) vom 29. September 1998 - 1 - Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (AGELG) vom 29. September 1998 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31, Absatz 3 und 42, Absatz 2 der Kantonsverfassung;

Mehr

Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand

Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand Stefan Meierhans, Preisüberwacher Fachtagung im Technopark Zürich,

Mehr

Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL

Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften auf die EL 1. Wie wird Vermögen bei der EL angerechnet? 2. Wie wird ein Vermögensverzicht angerechnet? 3. Was versteht man unter einem Vermögensverzicht? 4.

Mehr

Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting

Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting Swiss Nurse Leaders, Regionalgruppe ZH/GL Zürich, 5. Oktober 2016 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

3.01 Stand am 1. Januar 2012

3.01 Stand am 1. Januar 2012 3.01 Stand am 1. Januar 2012 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV Altersrenten 1 Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt

Mehr