Transparenzbericht TREURATIO GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Transparenzbericht TREURATIO GmbH"

Transkript

1 Transparenzbericht 2013 Gemäß 55 c WPO der TREURATIO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesel Ischaft Steuerberatungsgesellschaft Wiesbaden

2 - TREURATIO GMBH Inhaltsangabe Seite A. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Eigentumsverhältnisse 3 3. Leitungsstruktur 3 4. Mandanten im Sinne von 319 a HGB 4 5. Vergütungsgrundlagen 4 B. Offenlegung des Qualitätssicherungssystems 4 1. Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Organisation der Praxis 5 2. Grundsätze und Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsmäßigen Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge 9 3. Interne Nachschau 12 C. Externe Qualitätskontrolle 13 D. Erklärung der Geschäftsführung 13 E. Finanzinformationen 14

3 - TREIJRATIO GMBH - A. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 1. Rechtliche Grundlagen Die TREURATIO GmbH wurde durch Geseflschaftsvertrag vom 27. Dezember 1968 als Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und am 5. Mai 1969 im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nr. HRB 2845 eingetragen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. Juni 1989 wurden die Maßnahmen zur Anerkennung der TREURATIO GmbH als Wirtschaftsprüfungs gesellschaft in die Wege geleitet und die Firma geändert in TREURATIO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14. September Eigentumsverhältnisse Die Gesellschaftsanteile der TREURATIO GmbH werden gehalten von (Nominalwert zum 31. Dezember2012 in ): WP/StB Hans-Jürgen Meffert 8.250,00 WPIStB Christian Wolz 8.250,00 WP/StB Reiner Baum 8.200,00 WP/StB Dr. Manfred Schönefeld 1.300Q Ein Aufsichtsorgan wurde nicht bestellt. 3. Leitungsstruktur Alle wesentlichen Entscheidungen über die strategische Ausrichtung der TREURATIO GmbH werden von den Gesellschaftern, die gleichzeitig als Geschäftsführer bestellt sind, gemeinschaftlich getroffen. Dies gilt auch für die Einstellung von Mitarbeitern und deren Aus und Fortbildung. Jeder Geschäftsführer ist aneinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit.

4 - TREURATIO GMBH - Für die Qualitätssicherung und Unabhängigkeit der TREURATIO GmbH ist Herr WP/StB Hans-Jürgen Meffert zuständig. Die TREURATIO GmbH ist an kein Netzwerk angeschlossen. 4. Mandanten im Sinne von 319 a HGB Die TREURATIO GmbH hat im Jahre 2012 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG mit Sitz in Bad Schwalbach geprüft. 5. Vergütungsgrundlagen Die Geschäftsführer der TREURATIO GmbH erhalten ein Festgehalt und eine ergebnisabhängige Vergütung, die in den letzten Jahren bei durchschnittlich 10 % der Festvergütung lag. B. Offenlegung des Qualitätssicherungssystems Die TREURATIO GmbH hat für den Bereich Wirtschaftsprüfung ein Qualitätssicherungs-Handbuch erstellt. Das Handbuch regelt die Grundsätze und Organisation unserer Praxis in den Bereichen 1. Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Organisation der Praxis 2. Grundsätze und Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsmäßigen Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge 3. Interne Nachschau

5 der Praxis - TREURATIO 1. Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Organisation Wir bieten alle Dienstleistungen einer modernen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung) entsprechend den Bedürfnissen des sich wandelnden Marktes im Rhein-Main-Gebiet und überregional an. Regelungen zu: der Geschäftsführung auszuüben. Sämtliche Mitarbeiter, insbesondere die beratern der Praxis. Die Mitarbeiter haben ihre Tätigkeiten in enger Abstimmung mit GMBH- Die Gesamtverantwortung für die Praxis obliegt der Geschäftsführung. Die fachliche Verantwortung für die Tätigkeiten liegt bei sämtlichen Wirtschaftsprüfern und Steuer Berufsträger, sind für die Einhaltung der Organisationsregelungen verantwortlich. Die Geschäftsführung ist für die Überwachung der Einhaltung der Anweisungen hinsichtlich der beruflichen Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit (vgl. 43 Abs. 1 WPO) und der Besorgnis der Befangenheit (vgl. 49 WPO) verantwortlich. Zu ihrer Aufgabe gehört es, zu kontrollieren, ob alle im Wirtschaftsprüfungsbereich der Praxis tätigen fachlichen Mitarbeiter über die Grundsätze der Unabhängigkeit und der Besorgnis der Befangenheit informiert wurden. In Zweifelsfragen obliegt der Geschäftsführung die Aufgabe, eine Klärung herbeizuführen und bei möglichen Konfliktfällen eine Auftragsannahme abzulehnen, bzw. einen bestehenden Auftrag zu beenden. Die Qualitätssicherung bei der Organisation der Praxis umfasst insbesondere - Berufliche Auftragsannahme - - Mitarbeiter-Qualifikation Gesamtplanung - - Umgang - Fachliche und -fortführung aller Aufträge Unabhängigkeit und Verschwiegenheit und -Information mit Beschwerden und Vorwürfen und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel

6 Verschwiegenheit abzugeben. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses hat jeder Berufsangehörige und jeder Mitarbeiter in der Sachbearbeitung zu prüfen und in Die Regelungen zur beruflichen Unabhängigkeit umfassen insbesondere die allgemeinen Berufspflichten Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Qualifikation und Information, Verschwiegenheit, Unbefangenheit, Unparteilichkeit sowie besondere Berufspflichten zur Sicherung der Qualität der Berufsarbeit. Sämtliche Mitarbeiter haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Erklärung zur auftragsnahes und persönliches Feed-Back üblich, Eine jährliche erhalten die Bewerber einen schriftlichen Arbeitsvertrag und eine angemessene der Gesellschaft. Die TREURATIO GmbH stellt hohe Anforderungen an die Entscheidung wird von der Geschäftsführung getroffen. anweisungen sowie Dokumentations-, Informations- und Konsultationspflichten. Die Unsere Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung stellen sicher, dass gefährdet sein könnte. Die Prüfung und Bestätigung der Unabhängigkeit ist von einer Erklärung zu bestätigen, ob und bei welchen Mandanten die Unabhängigkeit jedem Berufsangehörigen und jedem Mitarbeiter in der Sachbearbeitung einmal - TREURATIO GMBH- jährlich vorzunehmen. Die Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten zur internen Rotation, die sich aus 319 a HGB und aus 24 d Abs. 2 BS WP/vBP ergeben, obliegt den verant wortlichen Wirtschaftsprüfern und wird im Rahmen der Auftragsannahme kontrolliert. nur Mandate angenommen und fortgeführt werden, bei denen die Auftragsannahme positiv beurteilt wurde und bei denen ein ordnungsmäßiger Prüfungsablauf in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht unter Berücksichtigung der allgemeinen und speziellen Risikolage gewährleistet ist. Eine vorzeitige Beendigung eines Auftragsverhältnisses erfolgt unter Berücksichtigung der im Qualitätsmanagementhandbuch hinterlegten Handlungs Die Einstellung von fachlichen Mitarbeitern erfolgt durch die Geschäftsführung persönlichen Eigenschaften und die fachliche Qualifikation von Mitarbeitern. Zur Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung werden Interviews mit den Bewerbern geführt und vollständige Bewerbungsunterlagen eingeholt. Im Anschluss Bezahlung. Aufgrund Größe und Struktur unserer Praxis ist die innerbetriebliche Kommunikation intensiv ausgeprägt. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Partnern und Mitarbeitern in weitgehend konstant zusammengesetzten Teams ist ein MitarbeiterbeurteNung halten wir daher für entbehrlich.

7 - TREURATIO GMBH - Dennoch soll in angemessenen Abständen eine Beurteilung der Mitarbeiter durch die Geschäftsführung erfolgen. Der Turnus soll drei Jahre nicht überschreiten, auf Wunsch des Mitarbeiters kann auch eine jährliche Beurteilung erfolgen. Die Mitarbeiter-Qualifikation und -Information ist eine Voraussetzung, um qualifizierte Dienstleistungen für unsere Mandanten zu erbringen. Aus- und Weiterbildungen gehören zu den Berufspflichten eines jeden Mitarbeiters in unserem Beruf. Zur Fortbildung gehören neben dem notwendigen Studium der Fachliteratur geeignete Fortbildungsmaßnahmen, wie der Besuch von Fachveranstaltungen, die Teilnahme an Diskussionsgruppen sowie die Schulung auf Spezialgebieten. Wir möchten, dass unsere Mitarbeiter die zu ihrer beruflichen Entwicklung gehörenden Berufsexamina absolvieren. Wir stellen unsere Mitarbeiter für die Vorbereitung auf die Examina unter Berücksichtigung der beruflichen Belange von der Arbeit frei. Um diese Freizeit finanziell abzusichern, können die Mitarbeiter hierfür angefallene Überstunden und/oder Urlaubstage ansparen. Weitere Unterstützung beim Ablegen der Berufsexamina erfolgt im Einzelfall nach individueller Absprache. Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Praxis folgt dem Ziel der Weiterentwicklung des vorhandenen Fachwissens und der beruflichen Fähigkeiten der Mitarbeiter. Die Weiterbildung richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Um den Stellenwert der Aus- und Fortbildung und einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, soll die Fortbildung für die Wirtschaftsprüfer und die fachlichen Mitarbeiter, die im Bereich Wirtschaftsprüfung tätig sind, einen Umfang von 40 Stunden jährlich nicht unterschreiten. Hiervon müssen 20 Stunden auf Fachveranstaltungen entfallen. Zum Literaturstudium stehen zur Verfügung die Fachzeitschriften, Handbücher, Kommentare etc, der Fachbibliothek, die fachlichen Mitteilungen der Berufsverbände sowie die fachlichen Mitteilungen und Rundschreiben der Praxis, insbesondere die Mandanteninformationen. In der Bibliothek befinden sich alle für unsere Arbeit notwendigen Zeitschriften, Bücher und Kommentare. Die Fachzeitschriften werden im Umlaufverfahren gelesen und anschließend in der Bibliothek ausgelegt. Durch eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge im Bereich der Wirtschaftsprüfung wird neben der DurchfÜhrungsplanung einzelner Aufträge die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die übernommenen und eiwarteten Aufträge

8 - TREURATIO GMBH - unter Beachtung der Berufsgrundsätze ordnungsgemäß durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden können. Art und Umfang der erforderlichen Gesamtplanung sind im Wesentlichen abhängig von den Besonderheiten der Praxis sowie der Anzahl, dem Volumen und dem Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Aufträge. Die Gesamtplanung geht von der Planung der einzelnen Prüfungsaufträge aus und wird ständig damit abgestimmt. In der Gesamtplanung werden vor allem Beginn und Dauer der durchzuführenden Aufträge sowie das in qualitativer und quantitativer Hinsicht erforderliche Personal berücksichtigt und koordiniert. Die Gesamtplanung aller Aufträge wird je Mitarbeiter für den Zeitraum November bis Juni des Folgejahres als Wochenplanung dargestellt. Die Mitarbeiter-Einsatzplanung erfolgt durch die Geschäftsführung. Durch fachliche und organisatorische Anweisungen und Hilfsmittel wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter bei der Durchführung von Aufträgen gewissenhaft Gesetze, Rechtsprechung und fachliche Regeln und Entwicklungen beachten. Umfang und Form der fachlichen Anweisungen sind nach den Besonderheiten der Praxis ausgerichtet. In Rundschreiben, schriftlichen Richtlinien oder in Form geschlossener Darstellungen wird festgelegt, wie einzelne Aufgabenbereiche oder Sachverhalte einheitlich in der Praxis zu behandeln sind. Die Anweisungen beziehen sich auf eine sachgerechte Erledigung der auszuführenden Arbeiten, ihre ausreichende Dokumentation sowie eine ordnungsmäßige Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber durch Bericht, Gutachten, Brief usw. Als Hilfsmittel werden u. a. Musterberichte und -briefe, Formblätter, Arbeitsprogramme, Fragebögen, Checklisten und EDV-Programme eingesetzt. Die Praxisleitung nimmt im Falle möglicher Beschwerden oder Vorwürfe eine Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere der Begründetheit und Bedeutung vor und leitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ein. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, wenn er Kenntnis von einer Beschwerde, einem Vorwurf oder einem Haftungsanspruch erhält, diese Information unverzüglich an die Praxisleitung weiterzugeben.

9 - TREURATIO GMBH 2. Grundsätze und Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsmäßigen Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge Das Qualitätssicherungssystem im Bereich der Auftragsabwicklung geht von einem risikoorientierten Prüfungsansatz aus und umfasst Regelungen zur Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation der Abschlussprüfung. Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des risikoorientierten Prüfungsansatzes ist die Aufbau- und Ablauforganisation des zu prüfenden Unternehmens ausschlaggebend. Es muss zudem gewährleistet sein, dass die Anwendung des funktions- und prozessorientierten Prüfungsansatzes eine Beurteilung des Risikos für das Auftreten wesentlicher Fehler in der Rechnungslegung ermöglicht und eine Grundlage für die Festlegung der aussagebezogenen Prüfungshand lungen darstellt. Der mittelständische Charakter der TREURATIO GmbH zeigt sich darin, dass stets ein Partner für die Durchführung der Abschlussprüfungen direkt verantwortlich ist. Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers beschränkt sich dabei nicht auf die Planung und Kontrolle der Abschlussprüfung, sondern wird durch die unmittelbare Teilnahme an den Prüfungen geprägt. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer verfügt somit über alle relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Informationen über das zu prüfende Unternehmen. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer unterstützt die Mitarbeiter unmittelbar bei Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen. Dadurch sind kurze Entscheidungswege gewährleistet und es entsteht ein geringer Koordinationsbedarf. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer kann durch persönliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern deren fachliche Qualifikation zutreffend beurteilen. Der optimale Organisationsgrad ist dadurch gekennzeichnet, dass individuelle Anweisungen und Vereinbarungen gegenüber generellen Regelungen dominieren. Als Assistenten bei Abschlussprüfungen werden Steuerberater bzw. erfahrene fachliche Mitarbeiter eingesetzt. Das Prüfungsteam setzt sich aus dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und in der Regel ein bis zwei Assistenten zusammen. Diese Konstellation gewährleistet eine insgesamt hohe Qualifikation des Prüfungsteams.

10 - TREURATIO GMBH Die Prüfungsplanung basiert auf Informationen zum Mandanten. Die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Unternehmens zu verstehen und die hieraus gewonnenen Informationen angemessen zu verwenden, sind wesentliche Grundlage für die Risikobeurteilung und die Identifikation möglicher Problemfelder, die wirksame und sachgerechte Prüfungsplanung und -durchführung sowie die Würdigung von Prüfungsnachweisen. Die Festlegung einer Prüfungsstrategie basiert auf der zusammenfassenden vorläufigen Risikoeinschätzung und berücksichtigt somit unsere Kenntnisse über das Unternehmen und sein internes Kontrollsystem. Zur Prüfungsdurchführung erstellt der Abschlussprüfer ein Prüfungsprogramm, das einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht gewährleisten soll. Die Prüfungsanweisungen werden in unserer Praxis durch Hilfsmittel wie Arbeitsprogramme und Checklisten sowie durch den persönlichen Einsatz des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers gegeben. Es werden Systemprüfungen, Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von analytischen Prüfungshandlungen sowie Einzelprüfungen von Geschäftsvorfällen und Beständen vorgenommen. Zur Qualitätssicherung bei der Prüfungsdurchführung gehören insbesondere auch die Prüfung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, die Dokumentation der Verwertung und Übernahme von Arbeitsergebnissen Dritter sowie eine Vollständigkeitserklärung des Mandanten. Zur Überwachung des Prüfungsablaufs ist der verantwortliche Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung in einem Umfang beteiligt, der es ihm ermöglicht, zuverlässig zu einer eigenen Urteilsbildung zu gelangen. Die Mitarbeiter sind von ihm in angemessener Weise anzuleiten und zu überwachen. Der Einsatz des Wirtschaftsprüfers vor Ort und der persönliche Kontakt zwischen Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter gewährleisten, dass die bei der Prüfung eingesetzten Mitarbeiter das bei der Planung unterstellte Fachwissen und Urteilsvermögen tatsächlich besitzen, die Mitarbeiter die Prüfungsanweisungen verstehen und ordnungsgemäß umsetzen und der tatsächliche Prüfungsablauf den Vorgaben in den Prüfungsanweisungen entspricht.

11 - TREIJRATIO GMBH Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer hat die Mitarbeiter durch angemessen strukturierte und klar verständliche Prüfungsanweisungen mit ihren Aufgaben vertraut zu machen und auf ihre Verantwortlichkeit hinzuweisen. Er hat vor Beendigung der Prüfung die Arbeit der an der Prüfung beteiligten Personen sowie die Dokumentation der Prüfungshandlungen und -ergebnisse auf Ordnungsmäßigkeit zu beurteilen und eine Durchsicht der Arbeitspapiere vorzunehmen. Im Verlauf einer Prüfung können fachliche Zweifelsfragen auftreten. Sind diese für das Prüfungsergebnis bedeutsam, ist über die Einholung fachlichen Rats zu entscheiden. Ziel der Einholung fachlichen Rats ist die Sicherung der Qualität der Prüfung, so dass die Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden können. Im Konsultationsprozess werden das Erfahrungswissen und die fachlichen Kompetenzen unserer Praxis genutzt, um das Risiko von Fehlentscheidungen zu reduzieren. Verbleibt hiernach weiterer Klärungsbedarf, ist externer Rat einzuholen. Hierfür kommen z.b. das IDW oder sonstige Sachverständige in Betracht. Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen ( 319a HGB) unterliegen einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung, die sich über alle Prüfungsphasen erstreckt. Diese erfolgt durch einen nicht mit der Auftragsabwicklung befassten erfahrenen externen Wirtschaftsprüfer und wird anhand eines durch die Qualitätssicherung vorgegeben Leitfadens dokumentiert. Die Berichtskritik ist eine im Rahmen der prozessunabhängigen Überwachung notwendige Maßnahme zur Gewährung der Prüfungsqualität im Zuge der internen Qualitätskontrolle. Die Berichtskritik erfolgt nach der Erstellung des Entwurfs des Prüfungsberichtes (Lese- oder Vorwegexemplar). Die formelle Berichtskritik wird durch den Prüfungsleiter oder einen erfahrenen Mitarbeiter vorgenommen, der nicht an der Abfassung des Prüfungsberichts mitgewirkt hat. Die materielle Berichtskritik erfolgt durch einen nicht mit dem Mandat befassten erfahrenen Mitarbeiter bzw. Wirtschaftsprüfer.

12 3. Interne Nachschau Die Nachschau ist ein wesentliches Element unseres Qualitätssicherungssystems. Sie soll sicherstellen, dass unser Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen und zeitnah vorgenommen werden. Die Praxisleitung überträgt die Organisation der Erfahrung, Kompetenz und Autorität verfügt, um die Aufgabe wahrnehmen zu können. berufsständischen Anforderungen entspricht und ggf. erforderliche Anpassungen Nachschau einer Person (Nachschaubeauftragter), die über die erforderliche der Nachschaubeauftragte einen Nachschaubericht. Qualitätssicherungssystems, einschließlich der Einhaltung der Regelungen für die mindestens mit einem Auftrag in die Nachschau einzubeziehen. Nachschauzyklus sind alle in unserer Wirtschaftsprüferpraxis tätigen der Prüfungssaison in den Monaten August bis September stattfinden, so dass - TREURATIO GMBH Um eine kontinuierliche Verbesserung des Qualitätssicherungssystems zu erreichen, wird festgelegt, dass in unserer Praxis mindestens einmal jährlich eine Nachschau durchzuführen ist. Die Durchführung der Nachschau sollte vorzugsweise außerhalb mögliche Feststellungen bis zu Beginn der neuen Prüfungssaison durch korrigierende Maßnahmen berücksichtigt werden können. Die Nachschau der Abwicklung einzelner Aufträge (Auftragsprüfung) vollzieht sich innerhalb eines Nachschauzyklus von drei Jahren. Innerhalb dieses Wirtschaftsprüfer, die Verantwortung für die Abwicklung von Aufträgen tragen, Im Rahmen der Nachschau sind die einzelnen Elemente des Abwicklung von Aufträgen, zu beurteilen. Über die Ergebnisse der Nachschau erstellt

13 - TREURATIO GMBH C. Externe Qualtätskontrolle Nach 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs gesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Da die TREURATIO GmbH Unternehmen von öffentlichem Interesse ( 319 a HGB) prüft, hat sie diese Prüfung alle drei Jahre durchführen zu lassen ( 57a Abs. 6 Satz 8 WPO). Die TREURATIO GmbH wurde im Jahre 2011 durch den bei der Wirtschaftprüferkammer eingetragenen Prüfer für Qualitätskontrolle, Herrn WP/StB Dr. Klaus Reiche geprüft. Auf Grund der Prüfung wurde festgestellt, dass das bei der TREURATIO GmbH eingeführte Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer die Teilnahme an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Teilnahmebescheinigung datiert vom 1. Dezember 2011 und ist bis zum 24. Dezember 2014 befristet. D. Erklärung der Geschäftsführung Hiermit erklären wir, dass das von der TREURATIO GmbH eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben im abgelaufenen Kalenderjahr 2012 eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise überzeugt. Soweit im Einzelfall festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regelungen ergriffen. Darüber hinaus erklären wir, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Einhaltung der Vorgaben intern überwacht wurde.

14 - TREURATTO GMBH - E. Finanzinformationen Die wirtschaftlichen Verhältnisse der TREURATIO GmbH ergeben sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011, der im elektronischen Bundesanzeiger ( veröffentlicht wurde. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wird ebenfalls unverzüglich nach Aufstellung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Umsatzerlöse des Jahres 2012 sind nachfolgend nach den Satz 1 Nr. 17 aufgeschlüsselt: Kriterien des 285 T Jahresabschlussprüfung Steue rberatu ng Sonstige Leistungen Wiesbaden, den 15. April 2013 cc-fl Hans-Jürgen Meffert Reiner Baum Christian Wpt

1. Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung. 1.1. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Besorgnis der Befangenheit Grundsatz:

1. Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung. 1.1. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Besorgnis der Befangenheit Grundsatz: Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung Bei der Qualitätssicherung der Unternehmensberatung ist zwischen der Organisation der Unternehmensberatung allgemein (Ziffer 1) und der Abwicklung einzelner

Mehr

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg

Transparenzbericht. der. GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg Transparenzbericht der GHP Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg zum 31. März 2012 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Rechtliche Struktur und Vergütungsgrundlagen... 3 3. Internes

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprüfung. Prüfungsplanung. 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut

Vorlesung Wirtschaftsprüfung. Prüfungsplanung. 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut Vorlesung Wirtschaftsprüfung Prüfungsplanung 1Prof. Dr. H. R. Skopp, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, HS Landshut Definition: Unter Planung ist der Entwurf einer Ordnung zu verstehen, nach der die eigentliche

Mehr

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH

Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013. gemäß. 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der. RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2012/2013 gemäß 24 des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz der RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbirn,

Mehr

Transparenzbericht zum 31.03.2012

Transparenzbericht zum 31.03.2012 Transparenzbericht zum 31.03.2012 BW PARTNER Bauer Wulf Schätz Hasenclever Stiefelhagen Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung...

Mehr

Transparenzbericht 2015. Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken

Transparenzbericht 2015. Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken Transparenzbericht 2015 Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Saarbrücken INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Vorwort und Hintergrund dieses Berichts... 3 II.

Mehr

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t

TRANSPARENZBERICHT T r a n s p a r e n z b e r i c h t T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht der für das Jahr 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT...1 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN...2 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 2 2.2.

Mehr

Transparenzbericht. der. BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover

Transparenzbericht. der. BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover Transparenzbericht der BEST AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover zum 27. März 2015 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 3 2. Rechtliche Struktur und Vergütungsgrundlagen... 4 3. Das Qualitätssicherungssystem

Mehr

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015

WirtschaftsTreuhand GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Transparenzbericht zum 31. März 2015 WirtschaftsTreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Transparenzbericht zum 31. März 2012

Transparenzbericht zum 31. März 2012 Transparenzbericht zum 31. März 2012 für die bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg, Berlin Inhaltsverzeichnis Seite 1. VORWORT... 3 2. RECHTLICHE VERHÄLTNISSE, LEITUNGSSTRUKTUR

Mehr

Transparenzbericht 2015

Transparenzbericht 2015 Transparenzbericht 2015 ROSER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Roser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Drehbahn 7 Tel.: +49 40 4223 6660-0

Mehr

LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. T r a n s p a r e n z b e r i c h t. gemäß. 55 c WPO

LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. T r a n s p a r e n z b e r i c h t. gemäß. 55 c WPO LOHR + COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf T r a n s p a r e n z b e r i c h t gemäß 55 c WPO I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 1 II. ORGANISATORISCHE

Mehr

TRANSPARENZBERICHT 2014

TRANSPARENZBERICHT 2014 TRANSPARENZBERICHT 2014 Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Vorwort 1 2. Rechtsform 1 3. Unternehmensstruktur

Mehr

Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007

Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007 Transparenzbericht zum 31. Dezember 2007 Kölner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Kurt Heller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Inhalt Seite I. Hintergrund des Berichts

Mehr

IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH

IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Audit IB Interbilanz Hübner Wirtschaftsprüfung GmbH Schönbrunner Straße 222-228 Stiege 1 / 7. Stock A-1120 Wien T +43 1 505 43 13-0 F +43 1 505 43 13-2013 E office@ibgroup.at www.ibgroup.at DVR: 4001177

Mehr

AC Audit & Consult GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aachen

AC Audit & Consult GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Aachen AC Audit & Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aachen Transparenzbericht 2015 A G1T & \rt hatlfung,ert

Mehr

TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2013

TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2013 T +49 731 4095-0 F +49 731 4095-21 Schulze-Delitzsch-Weg 16 89079 Ulm ulm@moorestephens.de www.horntreuhand.de TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2013 Nach 55 c WPO der MOORE STEPHENS Ulm (Donau) - Qualitätsgeprüft

Mehr

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten

Mehr

Transparenzbericht gem. 55 c WPO

Transparenzbericht gem. 55 c WPO BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Transparenzbericht gem. 55 c WPO März 2015 1/11 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Netzwerke 3. BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Vorbemerkung. 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse

Vorbemerkung. 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse Transparenzbericht zum 31. März 2015 (gemäß 55c WPO) der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Oldenburg Vorbemerkung Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,

Mehr

T r a n s p a r e n z b e r i c h t A u d i t P a r t n e r A u s t r i a W i r t s c h a f t s p r ü f e r G m b H f ü r d a s J a h r 2 0 1 1

T r a n s p a r e n z b e r i c h t A u d i t P a r t n e r A u s t r i a W i r t s c h a f t s p r ü f e r G m b H f ü r d a s J a h r 2 0 1 1 T R A N S P A R E N Z B E R I C H T Transparenzbericht für das Jahr 2011 INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT... 1 2. OFFENLEGUNG UNSERER STRUKTUREN... 2 2.1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 2 2.2. Einbindung

Mehr

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freising. Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung. Landestreuhand Weihenstephan GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freising. Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung. Landestreuhand Weihenstephan GmbH Landestreuhand Freising Transparenzbericht März 2015 nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung Inhaltsübersicht Seite 1 EINLEITUNG 1 2 RECHTLICHE VERHÄLTNISSE 1 2.1 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse 1 2.2

Mehr

Transparenzbericht 2015

Transparenzbericht 2015 Transparenzbericht 2015 gemäß 55c WPO der ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg ESC WIRTSCHAFTSPRÜFUNG GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Am Sandtorkai 44 20457 Hamburg

Mehr

Grundsätze unserer Kanzleiführung

Grundsätze unserer Kanzleiführung Die Leitung unserer Kanzlei sowie deren Organisation werden wesentlich durch den gesetzlich und berufsständisch vorgegebenen Ordnungsrahmen der drei Berufsqualifikationen geprägt. Die höchsten Anforderungen

Mehr

Transparenzbericht 31. März 2015 nach 55 c WPO der

Transparenzbericht 31. März 2015 nach 55 c WPO der Transparenzbericht 31. März 2015 nach 55 c WPO der KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 1. HINTERGRUND DIESES BERICHTES Mit

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Die Ropal Europe AG konnte sich im Jahr 2008 durch einen erfolgreichen Börsengang in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse,

Mehr

Transparenzbericht nach 55c WPO der STÜTTGEN & HAEB AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Transparenzbericht nach 55c WPO der STÜTTGEN & HAEB AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Transparenzbericht nach 55c WPO der STÜTTGEN & HAEB AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT für das Geschäftsjahr 2014 Transparenzbericht nach 55c WPO der STÜTTGEN & HAEB AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

Mehr

IDW-PH-9/140 - IDW Prüfungshinweis: Checklisten zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140)

IDW-PH-9/140 - IDW Prüfungshinweis: Checklisten zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140) Institut der Wirtschaftsprüfer - Hauptfachausschuss (HFA) Verlautbarung vom 12.04.2007 0566357 IDW-PH-9/140 - IDW Prüfungshinweis: Checklisten zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDW PH 9.140) (Stand:

Mehr

Transparenzbericht 2014

Transparenzbericht 2014 gemäß 24 Abschlussprüfungs- Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) der SOT SÜD-OST TREUHAND 18. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 1 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse... 1 2. Internationale Anbindung

Mehr

Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2015: Entwurf eines Rundschreibens

Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2015: Entwurf eines Rundschreibens Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat WA 41 Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt Düsseldorf, 18. Mai 2015 598/579 [per-e-mail an: Konsultation-05-15@bafin.de] Stellungnahme im Rahmen

Mehr

DHPG AUDIT GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht. der. DHPG Audit GmbH

DHPG AUDIT GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht. der. DHPG Audit GmbH Transparenzbericht 2012 der DHPG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 1 1. Rechtsform und Eigentumsverhältnisse sowie Leitungsstruktur

Mehr

DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31.

DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. DR. KLEEBERG & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MÜNCHEN TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2015 ÜBERARBEITET AM 15. JUNI 2015 2 INHALT VORWORT 3 A. UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Mehr

Transparenzbericht zum 31. März 2014. der. CROWE HORWATH Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stuttgart

Transparenzbericht zum 31. März 2014. der. CROWE HORWATH Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stuttgart Transparenzbericht zum 31. März 2014 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... - 1 - A. Rechtliche und organisatorische Struktur... - 1 - I. Überblick... - 1 - II.

Mehr

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der IDEAL Lebensversicherung a.g. zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Transparenzbericht gem. 55 c WPO März 2013 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2. Netzwerke 3. BAKER TILLY Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Fragen und Antworten zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Fragen und Antworten zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen Fragen und Antworten zur Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen Nachfolgend werden Fragen beantwortet, die bei der Bundessteuerberaterkammer

Mehr

Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011

Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011 Seite 1 Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011 durch: - Auftraggeber - an: Diplom-Kaufmann Reinhard Eich, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Hagener Straße 54, 57223 Kreuztal

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Transparenzbericht. ( 55c WPO) zum 31.3.

Transparenzbericht. ( 55c WPO) zum 31.3. Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stuttgart Transparenzbericht ( 55c WPO) zum 31.3. 2015 1. Geschichte der Kanzlei 1948 Gründung

Mehr

Transparenzbericht. Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Düsseldorf

Transparenzbericht. Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Düsseldorf Transparenzbericht 2015 Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf GLIEDERUNG 1. Gesetzlicher Hintergrund dieses Berichtes 2. Darstellung unserer

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006)

Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006) Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis 1 (VO 1/2006) (27.03.2006) 2 1. Vorbemerkungen...2 2. Definitionen...4 3. Einrichtung,

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

TRANSPARENZBERICHT. ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH

TRANSPARENZBERICHT. ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH TRANSPARENZBERICHT ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH 2015 2 1 EINLEITUNG... 4 2 RECHTSSTRUKTUR UND BESITZVERHÄLTNISSE... 4 3 INTERNE KONTROLLMECHANISMEN... 4 4 ZUWEISUNG VON PERSONAL... 7 5 ARCHIVIERUNGSPOLITIK...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 2. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über Wegerechtsverfahren 2 Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2013 3 Bekanntmachung der Delphin Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 4 Jahresabschluss

Mehr

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.

Mehr

Auditing & Control. Veranstaltung 5. Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III. Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III

Auditing & Control. Veranstaltung 5. Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III. Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III Auditing & Control Veranstaltung 5 Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III Dr. Remmer Sassen A&C - WS 2012/13 - Veranstaltung 5 1 Überblick Veranstaltung 5: Grundlagen der Jahresabschlussprüfung III

Mehr

1. Funktion. 2. Zuordnung. 3. Weisungsbefugnis. 4. Informationsrechte. Statut für die Interne Revision. Version 15.05.2012

1. Funktion. 2. Zuordnung. 3. Weisungsbefugnis. 4. Informationsrechte. Statut für die Interne Revision. Version 15.05.2012 1. Funktion Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Mehr

Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012

Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012 Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012 PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r vielseitig interessant zukunftssicher Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r Was sind die Tätigkeitsbereiche von Steuerfachangestellten? Wie wird man Steuerfachangestellte/r?

Mehr

Editorial. JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Sehr geehrte Damen und Herren,

Editorial. JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter Spezial Jahresende 2011- OFFENLEGUNGSANFORDERUNGEN Editorial JÜRGEN APP Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sehr geehrte Damen und Herren, bei den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlussinformationen

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -Karrierechancen im Mittelstand-

CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -Karrierechancen im Mittelstand- CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -Karrierechancen im Mittelstand- Thomas Schlickum, verantwortlicher WP Eckhard Johanning, Leiter Personal Inhalte 1 Kurzvorstellung der Referenten 2 CURACON

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Datenschutz aus Sicht des Wirtschaftsprüfers

Datenschutz aus Sicht des Wirtschaftsprüfers FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Datenschutz aus Sicht des Wirtschaftsprüfers Hamburg, 17.02.2015 Bremen, 24.02.2015 Osnabrück, 25.02.2015 WP/StB Harm Dodenhoff k k k Wirtschaftsprüfung IT Audit Steuerberatung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Transparenzbericht. zum 31. Dezember 2012. ІВ Interbilanz Audit TOV

Transparenzbericht. zum 31. Dezember 2012. ІВ Interbilanz Audit TOV Transparenzbericht zum 31. Dezember 2012 ІВ Interbilanz Audit TOV Inhaltsverzeichnis Vorwort I. RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE...4 II. NETZWERK...4 III. LEITUNGSSTRUKTUR...5 IV. DIE VERGÜTUNG DER

Mehr

Managementhandbuch des Handbuchkapitel 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05

Managementhandbuch des Handbuchkapitel 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05 Schornsteinfegerhandwerks Seite 01 von 05 5. QM/UM-Systembewertung 5.1 Umgang mit Fehlern In diesem Abschnitt sind Verfahren beschrieben, die beim Auftreten von Fehlern anzuwenden sind. Hierdurch wird

Mehr

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung (Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung

Mehr

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht

Az. IB2-1468.191-0. 1. Organisation der Aufsicht Az. IB2-1468.191-0 Tätigkeitsbericht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern über die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Bayern für das Prüfungsjahr 2012 (01.07.2012 30.06.2013) Nach 22 Abs.

Mehr

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz der sorgfältigen Erarbeitung der Checkliste, kann eine Garantie nicht übernommen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Übernahme bankinterner Funktionen Wirtschaftsprüfung Interne Revision Betriebswirtschaftliche Beratung ABRT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Prüfungs- und Beratungskompetenz

Mehr

ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ABRT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Übernahme interner Funktionen Betriebswirtschaftliche Beratung Interne Revision Wirtschaftsprüfung ABRT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Prüfungs- und Beratungskompetenz

Mehr

www.wpk.de/rechtsvorschriften/

www.wpk.de/rechtsvorschriften/ www.wpk.de/rechtsvorschriften/ Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater

5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater 5.2.19 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 29. Juni 2011 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte)

Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte) RVO Bestellung örtlicher Datenschutzbeauftragter RVO-DS-Beauftragte 95-3 Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte) Vom 25. Juni 2015 KABl. 2015,

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Transparenzbericht. gemäß 55c WPO für die. PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Transparenzbericht. gemäß 55c WPO für die. PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Transparenzbericht 2015 gemäß 55c WPO für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Rechtsform der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 3 3. Eigentumsverhältnisse

Mehr

Leitbild Sicherheitskultur

Leitbild Sicherheitskultur Leitbild Sicherheitskultur 1 Betätigungsfeld Wir sorgen für eine sachgerechte und sichere Handhabung der uns anvertrauten radioaktiven Materialien. 2 Umwelt und Sicherheit Wir tragen durch ressourcenschonende

Mehr

Transparenzbericht 2014 Gem. 55 c WPO

Transparenzbericht 2014 Gem. 55 c WPO Gem. 55 c WPO Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft März 2014 Seite 2 von 13 Inhalt 1 Vorbemerkung... 3 2 Beschreibung von Baker Tilly Roelfs... 3 3 Netzwerk... 4 4 Baker Tilly Roelfs AG

Mehr

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897

Handelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897 3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

Die neue Rolle des Financial Expert. Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold

Die neue Rolle des Financial Expert. Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold Die neue Rolle des Financial Expert Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold 1 Vortragsagenda 1 2 3 4 4 Thesen zur neuen Rolle und Stellung des Financial Expert Neue regulative Anforderungen

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

WOZU BRAUCHT MAN WIRTSCHAFTSPRÜFER?

WOZU BRAUCHT MAN WIRTSCHAFTSPRÜFER? WIRTSCHAFTSPRÜFER Inhalt Wozu braucht man Wirtschaftsprüfer? Wie wird man Wirtschaftsprüfer? Warum wird man Wirtschaftsprüfer? Welche Voraussetzung muss man für den Beruf mitbringen? Perspektiven 2 WOZU

Mehr

Gesellschafter. Anrede

Gesellschafter. Anrede HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach Telefon +49 (089) 21104-191 Fax +49 (089) 21104-201 Mail monika.gruber@hannover-leasing.de Datum 31.07.2014 Vermögenswerte 5 - Justiz-

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Berliner Stiftungswoche ggmbh Berlin

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Berliner Stiftungswoche ggmbh Berlin Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Berliner Stiftungswoche ggmbh Berlin Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Berliner Stiftungswoche

Mehr

Der Weg fängt mit dem ersten Schritt an. Berufseinstieg bei PKF: Das Qualifi kationsund Fortbildungsprogramm

Der Weg fängt mit dem ersten Schritt an. Berufseinstieg bei PKF: Das Qualifi kationsund Fortbildungsprogramm Der Weg fängt mit dem ersten Schritt an Berufseinstieg bei PKF: Das Qualifi kationsund Fortbildungsprogramm Wir begleiten Sie in einem starken Team Vom Campus in die Praxis Ob Sie als Studierende erste

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Gemeinsam sind wir stärker

Gemeinsam sind wir stärker Gemeinsam sind wir stärker Tradition und Zeitgeist verbinden sich - - Rechtsanwälte & Co. Das 1954 vom Wildeshauser und Heinrich August gegründete Unternehmen ist seit seiner Entstehung als Berater des

Mehr

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt

Mehr

Berlin, den 16. August 2012

Berlin, den 16. August 2012 www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz

Mehr

Bitte beachten: neue Telekommunikationsnummern Please note our new telecommunication tion numbers!

Bitte beachten: neue Telekommunikationsnummern Please note our new telecommunication tion numbers! An alle an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen und antragstellenden Kreditinstitute Wertpapierhandelsbanken Finanzdienstleistungsunternehmen Deutsche Börse AG Market Supervision Floor Neue Börsenstraße

Mehr

Transparenzbericht. zum 31. März 2015. Rödl & Partner GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Nürnberg

Transparenzbericht. zum 31. März 2015. Rödl & Partner GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Nürnberg Transparenzbericht zum 31. März 2015 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Nürnberg Transparenzbericht zum 31. März 2015 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/

www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/ Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zum Ausschluss von juristischen Personen des Privatrechts von der Bestellung zum Insolvenzverwalter (Verfassungsbeschwerde

Mehr

Prüfung von Schluss- und Zwischenrechnungen nach 66 Abs. 2 und 3 InsO

Prüfung von Schluss- und Zwischenrechnungen nach 66 Abs. 2 und 3 InsO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Bereich Insolvenzprüfungen Informationen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Prüfung von Schluss- und Zwischenrechnungen nach 66 Abs. 2

Mehr

Einleitung. A. Berufsrechtliche Dokumentationspflicht

Einleitung. A. Berufsrechtliche Dokumentationspflicht A. Berufsrechtliche Dokumentationspflicht Es gehört zu den berufsrechtlichen Pflichten des Wirtschaftsprüfers, 1 die von ihm entfaltete berufliche Tätigkeit angemessen zu dokumentieren. Die berufsrechtliche

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014

Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf. München, den 22.08.2014 wp.net e.v. 80333 München Theatinerstr. 8 Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. Postfach 32 05 80 40420 Düsseldorf Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung Vereinsregister München Nr. 18850 Geschäftsführender

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft

Gründung einer offenen Handelsgesellschaft Mustervertrag zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (ohg) Stand: Juni 2015 1/5 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:

Mehr

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht 2014

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Transparenzbericht 2014 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Transparenzbericht 2014 Vorwort Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach 55c der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) verpflichtet,

Mehr