Chronologie der Bürgerinitiative B 55 n

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1 Bürgerinitiative gegen den Bau der B 55n westl Erwitte-Stirpe, den von Stirpe und Weckinghausen (e. V.) 1. Vorsitzender: Georg Knoop Benninghauser Str Erwitte-Stirpe T.: 02943/6153 Chronologie der Bürgerinitiative B 55 n 1990 Standortsuche für eine Hochmülldeponie im Kreis Soest - Stirpe ist mit 2 Standorten betroffen, Suchfläche ha - Gründung der BI mit mehr als 600 Mitgliedern - BI bohrt nach Sole Die behördlich geplante Zukunft für unsere Region - Hochmülldeponie für Siedlungsabfälle - nicht eingehauste Kompostierungsanlage - geplante Umgehungsstraße B 55 n 1990 Umgehungsstraße B 55 n Neue Linienbestimmung westlich um Stirpe am ; Linie vom zwischen Erwitte und Stirpe damit aufgehoben Die BI entwickelt ein Lösungskonzept für die geplante B 55 n - Zusagen werden nicht umgesetzt 1993 Kreistagsentscheidung Stirpe erhält den Standortzuschlag für die Deponie im Clüsener Broich - bestmögliche Anbindung über die geplante B 55 n - vorheriger Optionsvertrag zwischen Kreis und Grundstückseigentümer 1995 Die BI wendet sich an den Petionsausschuss des Landes NRW - Standortsuche verstößt gegen geltendes Recht 1996 Einleitung Planfeststellungsverfahren B 55 n Einwendungen

2 1997 Pläne zur Kompostierungsanlage werden von der BI gekippt. Dez Kreis hebt den Standortbeschluss zur Deponie auf. Die BI legt eine eigene Alternativplanung zur B 55 n mit einer UVS vor, die im bisherigen Verfahren fehlt Erörterungstermin B 55 n 1998 Beschwerdeverfahren (1998/4873) bei der Europäischen Kommission eingeleitet. Trasse B 55 n quert das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde 1999 Die BI legt drei Gutachten zur Alternativplanung vor - Kosten-Nutzen-Analyse (Ing.-Büro Heusch-Boesefeld, Aachen) - Überprüfung der technischen Planung (Ing.-Büro Vössing, Düsseldorf) - Überprüfung der UVS (Ing.-Büro Wirtz, Hannover) Bund der Steuerzahler und Bundesrechungshof werden durch die BI eingeschaltet Die Europäische Kommission beschließt am 5. Juli 2000 Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof BI wird Mitglied im Landesverband der Naturschutz- Verbände (LNU) 2002 Planfeststellungsbeschluss zur B 55 n - die LNU erhebt zusammen mit der BI die Verbandsklage - 15 Landwirte/Eigentümer erheben ebenfalls mit Bündelung durch die BI eigenständig Klage 2003 Klage vor dem OVG Münster gegen die Sofortige Vollziehung erfolgreich. Das Ministerium zieht zurück Termin OVG Münster am Verkehrsministerium zieht die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einem ergänzenden Verfahren zurück. Das Land NRW gibt später 4 weitere Gutachten in Auftrag.

3 2008 Erneute öffentliche Planauslegung Einwender tragen ihre Bedenken vor - Umfangreiche Einwendung der BI in Zusammenarbeit mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände (LaBü) - BI legt eigenes Gutachten zum Artenschutz vor - LNU, BUND und NABU schließen sich über das Landesbüro der Naturschutzverbände (LaBü) an. BI und BUND legen 2 neue Alternativvorschläge außerhalb des Vogelschutzgebietes vor. Krisensitzung beim Landesbetrieb Straßenbau und Land NRW mit ihrem Rechtsanwalt: kommen zu dem Ergebnis: Die BI hat in den entscheidenden Punkten Recht! Dazu der Minister: Neue Untersuchungen werden Trasse bestätigen Neues Gutachten unter Einschluss der Alternativvorschläge wird erstellt. Ergebnis wird nicht öffentlich vorgestellt Das Verfahren scheint zu ruhen Anerkennungsbescheid nach 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz Die Bürgerinitiative erhält durch das Umweltministerium die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen. Damit kann die BI zukünftig auch die Rechte jedes einzelnen Mitbürgers unmittelbar selbst einklagen Pressekonferenz der Landesregierung am 22. September Die B 55 n bleibt zur Vorbereitenden Untersuchung zur Linien- Be/Abstimmung in der Priorisierungslistte des Landes NRW (nicht Prioritätenliste) und liegt dem Umweltministerium NRW zur weiteren Entscheidung vor. Über das weitere Vorgehen soll vom Landesbetrieb Straßen- Bau im Einklang mit dem Verkehrsministerium NRW erst dann Entschieden werden, wenn die Prüfung der Alternativtrassen abgeschlossen ist Der Bund stuft die B 55 n im Investitionsrahmenplan zurück, weil noch immer kein gültiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt

4 und in absehbarer Zeit kein gerichtsfester Beschluss erlangt werden kann. Gelder für den Bau stehen damit nicht mehr zur Verfügung. Offene Überlegungen im Verkehrsministerium, das Vogelschutzgebiet zu verkleinern, um den Bau der B 55 n zu erleichtern, werden dem Umweltminister vorgetragen. Das Vorhaben wird nicht umgesetzt. Das Beschwerdeverfahren der BI bei der Europäischen Kommission ist nicht eingestellt, sondern ruht nur. Das ist Umweltminister Remmel bekannt Neue Gutachten zum Artenschutz, und Gebietsschutz (FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet) liegen vor, und zwar im Einzelnen zur - Planfeststellungstrasse - zu 3 möglichen Alternativtrassen - zu einer veränderten ( optimierten )Verfahrenstrassen - zum angrenzenden FFH-Gebiet Olle Wiese,... - zum Vogelschutzgebiet Hellwegbörde Die Planfeststellungstrasse und die veränderte Verfahrenstrasse liegen auf Platz 4 der Bewertung. Die Ostumgehung Erwitte liegt auf Platz 1 der Bewertung, bezogen auf die nachteiligen Eingriffe zum Gebiets- und Artenschutz. Der Landesbetrieb Straßenbau lässt diese Gutachten durch einen der renommiertesten Rechtsgutachter, Prof. Dr. Bernhard Stüer (Fachanwalt für Verwaltungsrecht Münster/Osnabrück) prüfen. Dieser zeigt mit Stand vom gravierende Abwägungsfehler auf und empfiehlt in eine erneute vertiefende Untersuchung zur Trassenauswahl einzusteigen und verweist darauf, dass insbesondere Linien vorzuziehen sind, die nicht zu unverträglichen Eingriffen in ein FFH- oder Vogelschutzgebiet führen. Der Landesverkehrsminister beschließt am , das Planverfahren mit der modifizierten Verfahrenstrasse weiterzuführen. Die warnenden Hinweise des eigenen Rechtsgutachters werden ignoriert. Vorausgegangen war im Juli ein konspiratives Treffen des Ministers mit heimischen Politikern Der Luftreinhalteplan Erwitte ist in Kraft getreten. Mit hohem Aufwand hat sich die BI eingebracht, um Zwangsmaßnahmen abzumildern.

5 Die B 1 zwischen Erwitte und Soest wurde als Landstraße zurück gestuft. Das bedeutet, die B 1 n wird bei sinkenden Verkehrsbelastungszahlen nicht mehr kommen. Selbst wenn die B 55 n in dieser Form realisiert wird, bleibt die Verkehrsbelastung für Erwitte durch den LKW-Verkehr zukünftig erhalten. Diesbezügliche anderweitige Lösungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Entwicklung des Luftreinhalteplans durch die Vertreter der Kommunalpolitik verworfen. Gegen die Bundesrepublik Deutschland läuft ein Mahnverfahren der EU in Sachen Vogelschutzgebiet Hellwegbörde. Die bisherigen Schutzmaßnahmen greifen nicht. Hierzu ist ein Arbeitskreis bei der Bezirksregierung Arnsberg eingerichtet. Die Landesregierung NRW selbst gibt ausweichende Auskünfte zum Planverfahren B 55 n und scheint sich unsicher hinsichtlich der Wechselwirkung zwischen Planung B 55 n und Mahnverfahren. Die Mahnungen des eigenen Rechtsgutachter sind noch nicht verhallt. Die BI hat mit allen Parteien der Stadt Erwitte Kontakt aufgenommen und mit der CDU, SPD und BG Gespräche geführt um auf zukunftsorientierte Lösungsansätze hin zu wirken. Die FDP hat sich verweigert. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. gez. Georg Knoop

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