Stand der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
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- Sylvia Salzmann
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1 Stand der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie 12. Deutscher Verwaltungskongress Zentral vs. Dezentral am 26. Mai 2009 in Berlin Dr. Albert Hermann Projektleiter Deutschland-Online Dienstleistungsrichtlinie"
2 Ablauf Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie Ziele und Kernelemente der Dienstleistungsrichtlinie Europäische Zusammenarbeit Der Einheitliche Ansprechpartner Anforderungsprofil und Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners Der Einheitliche Ansprechpartner und die zuständigen Stellen Verortungen des EA in den Ländern Fachlicher Sachstand Deutschland-Online Vorhaben Dienstleistungsrichtlinie aktueller Projektauftrag Stufenkonzept Folie 2
3 Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
4 Ziele der Dienstleistungsrichtlinie Die Zulassung von Dienstleistungserbringern in der EU soll vereinfacht werden (Freier Binnenmarkt für Dienstleistungen). Die Dienstleistungserbringer sollen sich über die Zulassungsregelungen in den EU-Mitgliedstaaten aus der Ferne informieren können und ihre Genehmigungen "problemlos aus der Ferne und elektronisch" beantragen und möglichst schnell erhalten können. Die europäischen Verwaltungen sollen bei der Überwachung der Dienstleister besser zusammenarbeiten. Es sollen Qualitätsstandards und Verhaltenskodizes für Dienstleistungserbringer geschaffen werden. Umsetzungsadressaten: Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtheit, d.h. alle staatlichen oder vom Staat mit Rechtsetzungsbefugnissen ausgestatteten Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, Berufskammern etc.). Umsetzungsfrist bis zum 28. Dezember Folie 4
5 Kernelemente der DL-RL Ziel der DL-RL: Etablierung eines wettbewerbsfähigen Dienstleistungsmarkts in der EU Beschränkungen im Binnenmarkt für DL-Erbringer reduzieren Verwaltungsvereinfachung / Verfahrensbeschleunigung Normen-/ Verfahrensscreening anhand der Anforderungen des europäischen Primärrechts (EGV) + EuGH (Art. 15) Definition der erlaubten Anforderungen (Art. 9) Negativkatalog an Anforderungen (Art. 14) Einheitlicher Ansprechpartner (EA) (Art. 6) Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8) Verfahrensvereinfachung (Art. 5) Informationsrechte (Art. 7) Kleines Herkunftslandprinzip (Art. 16) Geltung im gesamten Hoheitsgebiet (Art. 2) Festgelegte Bearbeitungsfristen und Genehmigungsfiktion (Art. 13) Dienstleistungsfreiheit (Art ) Einschränkung nur, wenn öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheit oder der Umweltschutz dies zwingend erfordern Folie 5 Niederlassungsfreiheit (Art. 9-15) Für alle Zulassungsregelungen sind zwingende Gründe des Allgemeininteresses erforderlich
6 Der Einheitliche Ansprechpartner (-stelle)
7 Anforderungsprofil an die EA Einheitliche Ansprechpartner Informationsplattform Verfahrensmittler Elektronische Verfahrensabwicklung Zuständigkeiten innerhalb der nationalen Systeme vom EA nicht berührt. EA muss nicht zwingend für inhaltliche Bearbeitung zuständig sein. EA ist "subjektiv einheitliche Ansprechstelle" für den DL-Erbringer, d.h. keine Verfahrensaufsplitterung zulässig ("points of single contact") "Kundenkreis": DL-Erbringer aus den EU-Staaten und aus Deutschland. Reine Portallösung ("virtueller Ansprechpartner") ist nicht ausreichend. Umsetzung ist Ländersache. Rechts- und Fachaufsicht liegt bei den Ländern. Es können Gebühren erhoben werden Folie 7
8 Verortung der EA in den Ländern (I) Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Verortung Kooperationsmodell (32 Kammern und 44 Kreise) Noch keine Entscheidung Zentraler EA in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen (in Kooperation mit Gewerbekammern und Beteiligung der Kammern der freien Berufe und des DGB) Zentraler EA bei einer nachgeordneten Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft Kommunalmodell (je ein EA in Bremen und Bremerhaven) Allkammer-Modell Kooperationsmodell (Land, Kommunen und Kammern; Beschränkung auf drei EA-Standorte) Wirtschaftskammermodell (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) Folie 8
9 Verortung der EA in den Ländern (II) Bundesland Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Verortung Kommunalmodell (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte; sog Modell ) Kommunalmodell (18 Kommunen) 2 EA bei Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd Kooperationsmodell (gemeinsame Geschäftsstelle in der Trägerschaft von Kommunen und 7 Kammern) Zentraler EA bei der Landesdirektion Leipzig Zentraler EA: Landesverwaltungsamt Anstaltslösung unter Beteiligung von Kommunen und Kammern Allkammer-Modell Stand: April Folie 9
10 Fachlicher Sachstand (Mai 2009) Komitologieverfahren gestartet zur Festlegung der praktischen und präzisereren Regelungen für die Umsetzung der RL 2006/123/EG, speziell - IT Bereich (z.b. elektr. Dokumentenaustausch od. Signatur) - Verwaltungszusammenarbeit (also Ausgestaltung IMI). Europäische Verwaltungszusammenarbeit: IMI Basismodul läuft schon im Echtbetrieb, DL-RL-Erweiterungsmodul ist im Pilotbetrieb. Normenprüfung: Auf Bundesebene abgeschlossen, auf Länderebene und auf Kommunalerebene weitgehend. Anpassungen von Gesetzen weitgehend erfolgt (LVwG, LVwVfG, EA- Gesetze, Zustellgesetz, usw.) Verfahrensvereinfachung wohl nicht vor Gebühren beim EA unklar, in manchen Ländern "vertagt". Rolle des EA beim Inkasso unklar Folie 10
11 Mindestaufgaben bis beim EA Alle Informationstexte erstellen und in Portale einpflegen (lassen). Alle DL-RL-relevanten Genehmigungs- und Anzeige-Vorgänge auflisten mit den jeweils für die einzelnen Stellen notwendigen Dokumenten, Daten, Nachweise usw. und den zu erwarteten elektronischen Bescheiden. Erhebung der nicht-öffentlichen Stellen, die für Dienstleister wichtig sind und Einstellen in die Portale. Europaweite Auffindbarmachung der EA über Erschließungsportale, schlüssige Verlinkungen, Suchmaschinen und Logos Folie 11
12 Mindestaufgaben bis bei den Zuständigen Stellen Alle Informationen und relevanten Dienste elektronisch anbieten! Das ist die einfachste Art: Digital signierte Dokumente prüfen und bearbeiten können. Digital signierte Bescheide erstellen können. Empfehlung: Zugang für verschlüsselte und digital signierte Mails mit entsprechenden Anlagen durch eine sog. Virtuelle Poststelle (VPS) eröffnen. Zugang heißt Empfangen und Senden. Alle Informationen aktuell und verständlich in die Internetauftritte. IMI länderspezifische Organisation aufbauen inkl. Schulung Folie 12
13 Das Deutschland-Online Vorhaben Dienstleistungsrichtlinie
14 BASISPROJEKTE FACHPROJEKTE DEUTSCHLAND DOL-Vorhaben im Überblick (1/2) Vorhaben des Aktionsplans (= priorisiert): BASISPROJEKTE 14
15 Ergebnis: Stufenkonzept Stufe 1: Umsetzung der IT-Mindestanforderungen (elektronische Verfahrensabwicklung zwischen DL und EA bzw. ZB) bis Ende 2009 Stufe 1+: Umsetzung der IT-Mindestanforderungen plus Erweiterungsoptionen je nach Voraussetzungen der betreffenden Gebietskörperschaften bis Ende 2009 Stufe 2: vollständig medienbruchfreie Geschäftsprozesse 2010 ff. (Umsetzungshorizont fünf bis acht Jahre) Folie 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Albert Hermann Projektleiter Deutschland-Online Dienstleistungsrichtlinie Folie 16
17 Und nun 6 Vorträge in 80 Minuten (= je Vortrag 10 Minuten und 3 Minuten Fragen) Wilfried Kruse, Beigeordneter für Organisation, Personal, IT, Wirtschaftsförderung und Gesundheit der Landeshauptstadt Düsseldorf Michael Meyer-Schaudwet, Senior Consultant Public, T-Systems: "One-Stop-Government für die Umsetzung der EU-DLR 2.0" Andreas Schulz-Dieterich, Projektleiter MATERNA GmbH: "Erfahrungen aus der Praxis Stufe 1 als Fundament für eine erfolgreiche Umsetzung" Norbert Ahrend, Aios Consulting GmbH, Projektleitung des Forschungsprojektes der Humboldt-Universität Berlin zum DOL-Vorhaben IT-Umsetzung der EU-DLR Matthias Kohlhardt, Consultant Public Sector, Software AG: "Stufenweise zum umfassenden egovernment" Kai Uwe Ernst, Managing Director Axcentro GmbH: EU-Dienstleistungsrichtlinie Stufe 2 mit der Axcentro Public Service Solution Folie 17
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