Kommunal. des Amtes Zarrentin. In Erinnerung an Helmut Meyer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommunal. des Amtes Zarrentin. In Erinnerung an Helmut Meyer"

Transkript

1 A In Erinnerung an Helmut Meyer Kommunal NZEIG GER 22. Jahrgang Nr. 08/ August des Amtes Zarrentin Amtliche Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Zarrentin, der Stadt Zarrentin am Schaalsee, der Gemeinden Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn, des Schulverbandes Zarrentin und des Planungsverbandes Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin Der Storch in Schadeland hat einen ganz besonderen Platz für sein Nest gewählt, das Ende eines dicken, abgesägten Astes einer Eiche am Ortsausgang nach Lüttow. Der Baum musste stark gestutzt werden, weil sein Laub zur Unzeit plötzlich trocken wurde. Der Storch vertraut der Gesundheit und Festigkeit des Baumes aber und baute schon im letzten Jahr das Nest auf dem gekürzten Hauptast. Er wird es hoffentlich beurteilen können, ob die Eiche so gesund ist, dass sie sein Nest noch lange trägt! In den Dörfern am Westrand unseres Amtsbezirks sind alle Storchennester dank des Futterangebots in den Boizewiesen besetzt. Doch die Zahl der Jungstörche in den Nestern mit jeweils drei ist nicht optimal. Hoffen wir, dass es in Zukunft wieder mehr werden. Auch die Störche sind ein Indiz für gesunde Natur und eine Bereicherung für unsere Umgebung. Text und Zeichnung (August 2014): Helmut Meyer, Holzkrug Besuchen Sie das Amt Zarrentin im Internet unter: Wir halten interessante Informationen für Sie bereit.

2 Seite 2 Amtsverwaltung Öffnungszeiten 14. August 2015 Sprechzeiten Amtsverwaltung in Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8 Dienstag bis Uhr bis Uhr Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Amtsvorsteher Herr Marko Schilling in Vellahn und Zarrentin nach Absprache Die Amtsverwaltung bemüht sich, ihren Besuchern auch außerhalb der Sprechzeiten weiterzuhelfen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass dies nicht immer möglich ist, weil Mitarbeiter/innen Außentermine haben, also gar nicht zur Verfügung stehen, unaufschiebbare Arbeiten erledigen müssen, z.b. um Sitzungen der Stadt- und Gemeindegremien vorzubereiten oder Anträge, Eingaben und Ähnliches von Bürgerinnen und Bürgern termingerecht erledigt werden müssen, weil sonst Nachteile für die Antragsteller entstehen können. Wenn Sie aber beim besten Willen nicht zu unseren Sprechzeiten kommen können, dann vereinbaren Sie doch bitte einen Termin. Die Amtsverwaltung bemüht sich, auf Ihre Wünsche einzugehen. Kooperatives Bürgerbüro des Amtes Zarrentin und des Landkreises Ludwigslust-Parchim buergerbuero@zarrentin.de Tag in Zarrentin in Vellahn Montag Uhr Dr.-Robert-Koch-Str. 4 Dienstag Uhr in der Sparkasse Uhr Tel Donnerstag Uhr Uhr u Uhr Freitag Uhr Uhr Bürgermeistersprechstunden Gemeinde Gallin Gemeinde Kogel Gemeinde Lüttow-Valluhn Gemeinde Vellahn NEU NEU Klaus-Dieter Müller Dienstag, , bis Uhr Dienstag, , bis Uhr im Gemeindebüro oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter: André Brosch (1. stellv. Bürgermeister) nach Vereinbarung Marko Schilling Dienstag, im Gemeindehaus Lüttow bis Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter: Ulrich Stein dienstags, bis Uhr, Tel.: Bürgermeister Büro, Wittenburger Str. 1 Stadt Zarrentin am Schaalsee Klaus Draeger dienstags, bis Uhr, Tel.: oder nach telefonischer Vereinbarung Amtsverwaltung Zarrentin, Kirchplatz 8 Telefon-Durchwahlnummern Zentrale Telefon: ; Telefax: Verwaltungsleitung Herr Schilling Frau Piontek Amtsvorsteher Leitende Verwaltungsbeamtin Fachdienst Innere Verwaltung/Verwaltungssteuerung Frau Piontek Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Horn Assistentin der Verwaltungsleitung Frau Voshage Kommunale Gremien Frau Detert Personalangelegenheiten Herr Volkmann EDV Frau Lippardt Rechtmäßigkeitsprüfung, Kommunalrecht, Wahlen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellungsbeauftragte Amt für Finanzen und Bürgerservice Herr Abel Fachamtsleiter Frau Dietz Anlagenbuchhaltung, Haushalt Frau Plust Vollstreckung Frau Masberg Kasse Frau Friedrich Kasse Frau Sprenger Steuern/Abgaben/Kitas Frau Meyerhof Steuern/Abgaben Frau Krampe Schulen/Jugend/Kultur Frau Drenckhahn Geschäftsbuchhaltung Frau Below Geschäftsbuchhaltung Frau Schröder Geschäftsbuchhaltung Bürgerbüro Zentrale Frau Schlüter Bürgerberaterin Frau Kurpiela Bürgerberaterin Frau König Bürgerberaterin Frau Kuwan Bürgerberaterin Frau Hensen Bürgerberaterin Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Herr Schiewer Fachamtsleiter Herr Thorn Straßenbau, Tiefbau Herr Krüger Regional- und Bauleitplanung, Städtebauförderung Frau Hoffmann Liegenschaftsverwaltung, Friedhofswesen Frau Bölke Bauhöfe, Grünflächenpflege, Naturschutz, Herr Frank Hochbau/Objektverwaltung Frau Fenske Hochbau/Objektverwaltung Frau Fredricksdotter Hausnummernvergabe Kommunalversicherung Herr Engel Bauordnung- und Bauplanungsrecht Wirtschaftsförderung Frau Meyburg Brand- u. Katastrophenschutz Gewerbe- u. Gaststättenrecht Frau Baum Standesamt, Gewerbe- u. Gaststättenrecht Herr Kappe Ordnungsrecht, Wildschäden, ruhender Verkehr, verkehrsrechtliche Anordnungen Frau Krakow Wohngeld, Fundbüro Stadt Zarrentin am Schaalsee Kultur-Tourismus Frau Kroschewski Bibliothek Frau Abel Kulturangelegenheiten Frau Marwedel Tourismus Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

3 Amtsverwaltung Öffnungszeiten 14. August 2015 Seite 3 Öffnungszeiten Bibliothek der Gemeinde Vellahn NEU Wittenburger Str. 1, Vellahn Mittwoch bis Uhr Erreichbarkeit der Schulsozialarbeiter/-in Schule Vellahn Doreen Hose Tel.: Schule Zarrentin Edern Jollivet Tel.: Schulverein Zarrentin am Schaalsee e.v. Rosenstraße 27, Zarrentin am Schaalsee Vorsitzende Dana Brügge, Tel.: oder Schulverein Vellahn e.v., Schulstraße 2, Vellahn Vorsitzender Herr Marmulla, Tel.: Stadt Zarrentin am Schaalsee Vergabe von Räumen in Dorfgemeinschaftshäusern in Neuhof und Lassahn Wer die Räume des Speichers in Neuhof oder im Dorfgemeinschaftshaus Lassahn nutzen möchte, wendet sich bitte an nachfolgend genannte Ansprechpartner: Ansprechpartner Tel.-Nummer Neuhof Manfred Mikoleit Lassahn Mario Langkau Kloster Zarrentin am Schaalsee Öffnungszeiten Bibliothek und Kloster Bibliothek Kloster Montag geschlossen geschlossen Dienstag bis Uhr bis Uhr Mittwoch bis Uhr bis Uhr Donnerstag geschlossen geschlossen Freitag bis Uhr bis Uhr bis Uhr Samstag bis Uhr bis Uhr Sonntag bis Uhr bis Uhr An Feiertagen geschlossen bis Uhr Stadtbibliothek im Kloster Zarrentin Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee Tel.: , Mail: bibliothek@zarrentin.de Stadt Zarrentin am Schaalsee Heimatmuseum Kirchplatz 8, Telefon: Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag bis Uhr Mittwoch bis Uhr Donnerstag geschlossen Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Sonntag und Feiertage bis Uhr Eintritt: Erwachsene 1,50 EUR Jugendliche Jahre 1,00 EUR Gruppe ab 10 Personen 1,00 EUR Außerhalb der Öffnungszeiten für Schulklassen und Reisegruppen nach Vereinbarung mit Martina Kroschewski Tel.: Dieter Schmahl Tel.: Polizeistation Zarrentin Kontaktbeamte: Polizeihauptkommissar Uwe König Polizeioberkommissarin Jana Westphal Amtsstraße 4, Zarrentin am Schaalsee Sprechzeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Bankverbindung des Amtes Zarrentin Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eg IBAN: DE Sparkasse Mecklenburg-Schwerin IBAN: DE Volksbank Lüneburger Heide eg IBAN: DE IMPRESSUM Uhr (oder nach Vereinbarung) Telefon/Fax: Polizeirevier Boizenburg 24 Stunden-Dienst Telefon: BIC: GENODEF1GRS BIC: NOLADE21LWL BIC: GENODEF1NBU Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Zarrentin Heike Lippardt Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Probleme, Hinweise oder Fragen zum Thema Gleichstellung haben. Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee Telefon: oder lippardt@zarrentin.de Weitere Informationen unter: Gleichstellungsbeauftragte_des_Amtes_Zarrentin Bitte informieren Sie mich, wenn Sie den Kommunalanzeiger gar nicht oder verspätet erhalten. (Tel.: oder lippardt@zarrentin.de) Für Ihre hilfreiche Unterstützung bedanke ich mich. Heike Lippardt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Erhalten Sie den Kommunalanzeiger regelmäßig und rechtzeitig? Herausgeber: Amtsvorsteher Marko Schilling, Amt Zarrentin, Kirchplatz 8,19246 Zarrentin am Schaalsee Redaktioneller Inhalt: Amt Zarrentin, Heike Lippardt, Telefon: , Fax: , lippardt@zarrentin.de Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, Schwerin Tel.: , Fax: , info@werbeagentur-plust.de, Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg Das amtliche Bekanntmachungsblatt»Kommunalanzeiger Amt Zarrentin«erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Auflage: Stück Die nächste Ausgabe erscheint am Redaktionsschluss ist der , Uhr. KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

4 Seite 4 Amtsinformationen 14. August 2015 Rücktrittserklärung Die ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Kogel teilt mit, dass Sie am 30. Juni 2015 mit Wirkung zum 1. Juli 2015 ihren Rücktritt als Bürgermeisterin erklärt hat. Frau Hoffmann bat um folgende Information: Bekanntmachung des Wahltermins zur Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kogel (bekannt gemacht im Internet am ) Gemäß 45 Absatz 2 Satz 1 sowie des 3 Absatz 1 und Absatz 3 des Landesund Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) findet entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung vom die Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kogel am 15. November 2015 statt. Mit der Entscheidung über den Wahltag wurde auch über den Termin einer möglichen Stichwahl gemäß 3 Absatz 4 des LKWG entschieden. Diese wird bei Erfordernis zwei Wochen später am 29. November 2015 durchgeführt. gez. Lippardt stellv. Wahlleiterin Ich danke all meinen Wählern für ihr Vertrauen. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich mich sowohl als Bürgermeisterin als auch als Schulverbandsvorsitzende des Schulverbandes Zarrentin mit Engagement für das Gemeinwohl eingesetzt. Ich musste nach einem Jahr erkennen, dass es immer noch nicht eine zukunftsweisende Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung gibt. Zur Demokratie gehört der Mut zum Austausch von sachlichen Argumenten und zum Ringen um die beste Variante für die Gemeinde, ohne Jemanden zu beleidigen und zu diffamieren. Alle Gemeindevertreter sind gewählt, um dem Gemeinwohl zu dienen. Ich danke meinen Wählern nochmals für das Vertrauen und mache den Weg für die Neuwahl des Bürgermeisters frei. Information einer Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Kogel am 15. November 2015 Gemäß 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 08. Januar 2015 fordere ich die nach 62 LKWG M-V sowie den 15 bis 19 LKWG M-V und 24 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist eingereicht werden, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. 1. Wahltermin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kogel hat in ihrer Sitzung am den 15. November 2015 als Wahltermin und für eine eventuell notwendige Stichwahl den 29. November 2015 bestimmt. Entsprechend 62 Abs. 4 LKWG M-V sind Wahlvorschläge spätestens am 75. Tag vor der Wahl, , 18:00 Uhr, schriftlich einzureichen beim: Amt Zarrentin Wahlleiterin Kirchplatz Zarrentin am Schaalsee Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist ( ) einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. 2. Aufstellung der Wahlvorschläge 2.1 Einreichungsberechtigte Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien), von Wahlberechtigten, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe) oder von einer einzelnen Person (Einzelbewerber) eingereicht werden ( 15 LKWG M-V). Dabei können mehrere Parteien oder Wählergruppen einen gemeinsamen Wahlvorschlag ( 62 Abs. 2 LKWG M-V) einreichen; der 16 Abs. 4 LKWG M-V ist anwendbar, wobei an die Stelle der vorschlagenden Partei alle gemeinsam vorschlagenden Parteien treten. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Person enthalten, wobei die Kandidatin/der Kandidat Mitglied einer vorschlagenden Partei oder Wählergruppe oder parteilos sein muss. Das Aufstellungsverfahren für Wahlvorschläge erfolgt gemäß 15 Abs. 4 LKWG M-V. Ist die nach der Satzung zuständige Organisation der Partei oder Wählergruppe für das Aufstellungsverfahren nicht beschlussfähig oder ist eine geheime Wahl wegen einer Teilnehmerzahl unter drei nicht möglich, ist die nächsthöhere Organisation der Partei oder Wählergruppe zuständig, soweit nicht die Satzung hierfür Regelungen enthält ( 62 Abs. 3 LKWG M-V). 3. Wählbarkeit Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist gemäß 66 LKWG M-V, wer am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und wahlberechtigt ist sowie die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit nach dem Beamtenstatusgesetz erfüllt, nicht nach 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen und nicht nach 6 Abs. 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratische Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben. Unionsbürger sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wählbar, wenn sie nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, auf Grund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind ( 4 Abs. 2 und 6 LKWG M-V sowie 24 Abs. 2 LKWO M-V). Wegen der weiteren Einzelheiten hinsichtlich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf 66 LKWG MV (Persönliche Voraussetzungen für die Bürgermeisterwahl) verwiesen. 4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind auf den Formblättern bis 5.2 der Anlage 5 sowie Anlage 6 LKWO MV einzureichen. Der Wahlvorschlag muss gemäß 62 LKWG M-V i. V. m. 16 und 66 LKWG M-V sowie 24 LKWO M-V enthalten: Familienname, Vorname/n (bei mehreren Vornamen den Rufnamen), Beruf oder Tätigkeit, Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers (Formblatt 5.1.1bzw. 5.2) Angaben zu den Vertrauenspersonen (Formblatt bzw. 5.2) Name und Kurzbezeichnung bzw. Kennwort der Partei/der Wählergruppe (Formblatt 5.1.1) Niederschrift der Versammlung nach 62 Abs. 3 LKWG M-V einschließlich einer Versicherung an Eides statt nach 16 Abs. 5 LKWG M-V (Formblatt 5.1.2) Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag (Formblatt 5.1.3) Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeindewahlbehörde des Bewerbers (Formblatt bzw. 5.2) Erklärungen über die persönlichen Voraussetzungen des Wahlbewerbers für die Bürgermeisterwahl 66LKWG M-V (Formblatt bzw. 5.2) erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde Erklärung über eventuelle Strafverfahren, Disziplinarverfahren (Formblatt bzw. 5.2) Erklärung über das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Formblatt bzw. 5.2) Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratische Republik (Formblatt bzw. 5.2) Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

5 Amtsinformationen 14. August 2015 Seite 5 Unionsbürger: Versicherung an Eides statt nach 24 Abs. 2 LKWO M-V (Formblatt nach Anlage 6) Die Bescheinigungen dürfen am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Die amtlichen Vordrucke sind über die Internetseite de erhältlich oder werden auf Anforderung kostenlos versandt. Die Parteien und Wählergruppen werden vorsorglich darauf hingewiesen, die in ihren Satzungen enthaltenen Regelungen zur Aufstellung von Kandidaten, insbesondere die Regelungen zu den entsprechenden Mitgliederversammlungen, Einladungsfristen usw., zu beachten. gez. Piontek Wahlleiterin Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Beratung und Empfehlung der Ortsteilvertretung 4.1. Hecke Straße der Einheit 4.2. Aufstellen von Abfallbehältern 4.3. Aufstellen Verkehrsschilder Änderung 5. Verschiedenes gez. Schrapers Vorsitzender der Ortsteilvertretung Neuwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister in der Gemeinde Kogel Information über die Bekanntmachung einer Öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses des Amtes Zarrentin (bekannt gemacht im Internet unter Die Sitzung des Wahlausschusses des Amtes Zarrentin findet am Dienstag, den 08. September 2015 um Uhr in Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8, im Kloster, Kleiner Saal statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Prüfung der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in der Gemeinde Kogel am Feststellung der Zulassung bzw. Zurückweisung 4. Beschluss über die Feststellung Sonstige Hinweise: Gleichzeitig werden hiermit die Vertrauenspersonen von den Wahlvorschlägen eingeladen. Die Sitzung ist öffentlich. gez. Piontek Wahlleiterin Information über die amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Vellahn Die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vellahn findet am Montag, den um 19:30 Uhr im Multifunktionsgebäude, Dorfstraße 28, Kloddram statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Bericht des Bürgermeisters 4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Einwohnerfragestunde 6. Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie für die Gemeinde Vellahn 7. Verschiedenes gez. Stein Bürgermeister Die Sitzung der Ortsteilvertretung Vellahn findet am Donnerstag, den um 19:00 Uhr im Gemeinderaum Vellahn, Wittenburger Straße 1a, Vellahn statt. Die Sitzung der Ortsteilvertretung Kloddram findet am Dienstag, den um 19:00 Uhr im Multifunktionsgebäude, Dorfstraße 28, Kloddram statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Beratung über den Neubau eines Gehweges in der Ortslage Kloddram 5. Vorbereitung Erntefest 6. Verschiedenes gez. Niemann Vorsitzender der Ortsteilvertretung (Stand Redaktionsschluss Kommunalanzeiger, Aktuelle Amtliche Bekanntmachung im Internet unter Information über die amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Zarrentin Die Sitzung des Schulverbandes Zarrentin findet am Dienstag, um 19:00 Uhr im Beratungsraum in der Fritz-Reuter-Schule, Rosenstraße 27, Zarrentin am Schaalsee statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Entlassung der Schulverbandsvorsteherin aus dem Ehrenbeamtenverhältnis 5. Wahl der/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung 6. Wahl zur/zum 1. Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung 7. Wahl zur/zum 2. Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden der Verbandsversammlung 8. Wahl der Schulverbandsvorsteherin / des Schulverbandvorstehers 9. Verpflichtung, Vereidigung und Ernennung der Schulverbandsvorsteherin/ des Schulverbandsvorstehers 10. Wahl zur/zum 1. Stellvertreter(in) der/des Schulverbandsvorsteherin/ Schulverbandsvorstehers 11. Wahl zur/zum 2. Stellvertreter(in) der/des Schulverbandsvorsteherin/ Schulverbandsvorstehers 12. Ernennung, Verpflichtung und Vereidigung zur/zum 1. Stellvertreter(in) der/des Schulverbandsvorsteherin/Schulverbandsvorstehers KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

6 Seite 6 Amtsinformationen 14. August Ernennung, Verpflichtung und Vereidigung zur/zum 2. Stellvertreter(in) der/des Schulverbandsvorsteherin / Schulverbandsvorstehers 14. Einwohnerfragestunde 15. Beschluss über die Aufnahme der Gemeinde Gallin als beratendes Mitglied in den Schulverband Zarrentin 16. Beschluss zur Nutzungs- und Hausordnung der Schulspeisung Zarrentin 17. Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (LEP M-V Stellungnahme zur 2. Stufe der Beteiligung 18. Anträge und Anfragen Nicht öffentlicher Teil: 19. Personalangelegenheiten Öffentlicher Teil: 20. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gez. Draeger 1. stellv. Schulverbandsvorsteher (Stand Redaktionsschluss Kommunalanzeiger, Aktuelle Amtliche Bekanntmachung im Internet unter Information über die amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Lüttow-Valluhn Die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Lüttow-Valluhn findet am Dienstag, den um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Valluhn statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Einwohnerfragestunde 5. Haushaltssicherungskonzept Gemeinde Lüttow-Valluhn Fortschreibung Jugendklub Lüttow-Valluhn 7. Nutzung Bauhof Valluhn 8. Anträge und Anfragen gez. Cillwik Ausschussvorsitzender (Stand Redaktionsschluss Kommunalanzeiger, Aktuelle Amtliche Bekanntmachung im Internet unter Richtlinie zur Förderung der Vereine, Verbände sowie Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Vellahn Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden, von Projekten und Initiativen im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich sowie zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Vellahn 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Gemeinde Vellahn kann Trägern sozialer Einrichtungen, Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, des Sportes, Kirchgemeinden und Jugendgruppen, die für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde tätig sind, auf schriftlichen Antrag finanzielle Unterstützung im Rahmen der planmäßig bereitgestellten Haushaltsmittel gewähren Den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Vellahn kann im Rahmen der planmäßig bereitgestellten Haushaltsmittel eine Förderung für die freiwilligen Ausgaben der Gemeinde im Bereich des Brandschutzes gewährt werden Selbsthilfegruppen, Initiativen und soziale Dienste, die nicht der freien Wohlfahrtspflege angehören und Betreuungsaufgaben in der Gemeinde erfüllen, können ebenfalls eine finanzielle Unterstützung beantragen. Das Gleiche gilt für Projekte, Maßnahmen oder Veranstaltungen im sozialen, sportlichen oder kulturellen Bereich Fördermöglichkeiten anderer Stellen, beispielsweise des Bundes, Landes, Kreises, Stiftungen u.a. sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Leistungen Dritter müssen bei der Antragstellung sowie im Verwendungsnachweis angegeben werden Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, eine angemessene Eigenbeteiligung, grundsätzlich mindestens in Höhe von 10 v.h. der Gesamtkosten zu erbringen Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen und Zuwendungen besteht nicht Die Förderung setzt voraus, dass die Mittel sachgerecht, zweckentsprechend, sparsam und wirtschaftlich verwendet werden. Die Zuwendung darf nicht zu einer Überfinanzierung der Maßnahme führen. 2. Antragsverfahren 2.1. Im Antrag ist die Notwendigkeit der Förderung durch die Gemeinde Vellahn zu begründen. Ziel und Zweck der zu fördernden Maßnahmen sind schlüssig darzustellen und eine Übersicht zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist beizufügen. Das entsprechende Antragsformular ist zu verwenden Bei erstmaliger Antragstellung sind die Satzung bzw. Ziel und Aufgabenstellung des Antragstellers einzureichen Anträge sind jeweils bis zum eines Jahres für das kommende Jahr schriftlich einzureichen Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein später als zu den genannten Terminen gestellter Antrag Berücksichtigung finden. 3. Bewilligungsverfahren 3.1. Über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheidet, wie in der Hauptsatzung der Gemeinde Vellahn festgelegt, der Bürgermeister, der Hauptausschuss oder die Gemeindevertretung in den entsprechenden Wertgrenzen Im Bewilligungsbescheid ist auf die Zweckbindung der Förderung und auf den Verwendungsnachweis hinzuweisen. 4. Verwendungsnachweis 4.1. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördersumme ist durch eine prüfungsfähige Abrechnung der Maßnahme bis zum des Folgejahres bzw. vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme schriftlich bei der Gemeinde nachzuweisen Im Bedarfsfall müssen auf Verlangen der Gemeinde die Originalbelege zur Überprüfung vorgelegt werden, wobei eine Entwertung in Höhe der durch die Gemeinde bewilligten Fördersumme erfolgt Die Gemeinde Vellahn behält sich bei einer Förderung eine tiefgründige Prüfung der Verwendung der Fördermittel vor Die fristgemäße Vorlage des Verwendungsnachweises ist eine Voraussetzung für die nächste Förderung Sollten Zuwendungen und Zuschüsse ganz oder teilweise nicht zweckentsprechend verwendet werden, erfolgt eine Rückforderung der Fördersumme. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum in Kraft. Vellahn, den Stein Bürgermeister Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

7 Amtsinformationen 14. August 2015 Seite 7 Information der Gemeindewahlbehörde zum Volksentscheid am 6. September 2015 Bekanntmachungen zum Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform sowie allgemeine Informationen und unser Angebot an Online-Diensten (als Wahlhelfer melden und Abstimmungscheinantrag beantragen) finden Sie im Internet unter: gez. Lippardt Gemeindewahlbehörde Bedarfsanmeldung für die Nutzung der Schulsporthalle Vellahn 2015/2016 In Vorbereitung der Neuvergabe der Nutzung der Schulsporthalle Vellahn 2015/2016 für Vereine und Verbände ist der wöchentliche Bedarf bis zum 07. September 2015 schriftlich beim Amt Zarrentin, FD Finanzen und Bürgerservice, Frau Krampe, Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee oder per krampe@zarrentin.de oder per Fax: unter Beachtung der Frist einzureichen. Wichtig bei der Anmeldung, der Name des Vereins, ein Anspechpartner mit Telefonnummer oder zwecks Rückfragen. Bekanntmachung über die Prüfung von Grabsteinen (Grabsteinkontrollen) Werte Bürgerinnen und Bürger! Nach der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft (VSG 4.7) und nach der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen und Grabsteinen, sind diese jährlich auf ihre Standsicherheit durch den Friedhofsträger zu prüfen. Die diesjährige Prüfung der Grabsteine wird durch die Kommune auf den kommunalen Friedhöfen wie folgt durchgeführt: Stadt Zarrentin am Schaalsee (Friedhof Neuhof) Gemeinde Gallin (Friedhof Gallin) Gemeinde Vellahn (Friedhof Banzin, Bennin und Melkof) vom 24. August bis 18. September vom 24. August bis 18. September vom 24. August bis 18. September Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, so wird der Grabstein als Gefahrenstelle mit Hilfe eines Aufklebers gekennzeichnet. Dadurch wird der Nutzer auf die unverzügliche Beseitigung des Mangels hin-gewiesen. Sind die Mängel bei der Nachkontrolle nicht abgestellt, wird die Stadt/Gemeinde bzw. eine beauftragte Firma die Gefahr beseitigen. Die anfallenden Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zarrentin am Schaalsee, gez. Fredricksdotter Amt für Bau, Regionalentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Information zur erneuten Bekanntmachung der Gemeinde Kogel Änderung zur Bekanntmachung im Amtsblatt vom Aus technischen Gründen werden die Termine im Punkt 1.3. und Punkt 1.5. neu festgesetzt. 1. An alle Grundstückseigentümer und Mieter, die von der Straßennamenumbenennung und Hausnummerierungen im Ortsteil Pamprin der Gemeinde Kogel betroffen sind Nach vorheriger Einwohnerversammlung wurde durch Beschluss der Gemeinde Kogel am 24. März 2015 die nachfolgende Straßennamenumbenennung beschlossen. Nach Prüfung der Hausnummern in dieser Straße, bestand die Notwendigkeit, die Hausnummern neu zu ordnen. Die Gemeinde Kogel hat die Neuordnung der Hausnummern in der neubezeichneten Straße Pamprin am beschlossen Nach 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V. kann die Kommune Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie soll dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden. Durch Fassung entsprechender Beschlüsse kann die Kommune Änderungen von Hausnummern und Straßennamen festlegen, wenn diese erforderlich sind. Der Eigentümer ist gem. 126 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die neue Hausnummer zu verwenden und sein Grundstück mit der festgesetzten Nummer zu versehen Die Festsetzung des Straßennamen und der neuen Hausnummern wird bis zum (alt ) allen Grundstückseigentümern und Mietern mit Einzelbescheid zugesandt. Gemeinde Kogel alter Name wird zu neuer Name OT Pamperin Dorfstraße Pamperin 1.4. Es ist notwendig, die Anschrift in allen Dokumenten zu ändern. Für die Umsetzung ist jeder Bürger eigenverantwortlich. Für die einwohnerrechtlich notwendige Ummeldung entstehen dem Bürger keine Kosten. Die Ummeldung hat im Bürgerbüro im Amt Zarrentin, zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zu erfolgen. Die Öffnungszeiten finden sie im Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin oder auf der Internetseite des Amtes Zarrentin. Die Zulassungsstelle wird für Fahrzeughalter, Gebühren pro Fahrzeug für die Änderung der Anschrift in den Papieren 11,00 Euro erheben. Weitere Versorgungsträger, Geschäftspartner oder Lieferanten müssen auf eigene Kosten informiert werden. Die Eigentümer von Grundstücken müssen dem Grundbuchamt ihre neue Adresse mitteilen, hierfür entstehen ebenfalls keine Kosten. Über das Amt Zarrentin werden die zutreffenden Änderungen an das Amt für Finanzen und Bürgerservice des Amtes Zarrentin, das Finanzamt Hagenow, Deutsche Post, Rettungsleitstelle und das Liegenschaftskataster gemeldet Diese Bekanntmachung zum neuen Straßennamen mit den neuvergebenen Hausnummern tritt ab ( alt: ) in Kraft. Das neue Straßennamenschild wird spätestens am (alt: ) montiert. 2. Begründung der Straßenumbenennung und ggf. Hausnummerierung In der Gemeinde Kogel gibt es immer noch Straßen mit der gleichen Namensbezeichnung. Um damit verbundene Orientierungsschwierigkeiten, insbesondere Ortsfremder, zu vermeiden, wird die o. g. Straßenumbenennung durchgeführt. Die Entscheidung über die Umbenennung von Straßen und Hausnummerierungen steht allein im Ermessen der Kommune, Anlieger haben lediglich ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Hierzu waren die Interessen zwischen den öffentlichen Belangen und den Belangen der in den umzubenennenden Straßen wohnenden Einwohner/innen abzuwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung und nach Durchführung einer Einwohnerversammlung überwiegt die Notwendigkeit der Straßenumbenennung und Hausnummerierung mit dem Zweck der reibungslosen postalischen Zustellung bzw. des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens etwaiger Adressaten des betroffenen Ortsteils gegenüber dem Interesse der betroffenen Einwohner/innen an der Beibehaltung des alten Straßennamens und/oder der Hausnummer aus finanziellen oder sonstigen Gründen. gez. Brosch 1. stellv. Bürgermeister KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

8 Seite 8 Amtsinformationen 14. August 2015 Information zur erneuten Bekanntmachung der Stadt Zarrentin am Schaalsee Änderung zur Bekanntmachung im Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin vom Aus technischen Gründen werden die Termine im Punkt 1.3. und Punkt 1.5. neu festgesetzt. 1. An alle Grundstückseigentümer und Mieter, die von den Straßennamenumbenennungen und Hausnummerierungen in den u.g. Ortsteilen der Stadt Zarrentin am Schaalsee betroffen sind Nach vorheriger Einwohnerversammlung und Beratung in den einzelnen Ortsteilvertretungen wurde durch Beschluss der Stadtvertretung Zarrentin am Schaalsee am die nachfolgenden Straßennamenumbenennungen beschlossen. Zusätzlich wurden auch die Vergabe und die Umbenennung von Hausnummern geprüft und geordnet Nach 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V, kann die Kommune Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie soll dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden. Durch Fassung entsprechender Beschlüsse kann die Kommune Änderungen von Hausnummern und Straßennamen festlegen, wenn dieses erforderlich ist. Der Eigentümer ist gem. 126 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die neue Hausnummer zu verwenden und sein Grundstück mit der festgesetzten Nummer zu versehen Die Festsetzung der Straßennamen und der ggf. neuen Hausnummer wird bis zum (alt: ) allen Grundstückseigentümern und Mietern mit Einzelbescheid zugesandt. Stadt Zarrentin am Schaalsee alter Name Bantiner Straße wird zu neuer Name Zum Tempel OT Bantin Hauptstraße Bantiner Hauptstraße 1.4. Es ist notwendig, die Anschrift in allen Dokumenten zu ändern, für die Umsetzung ist jeder Bürger eigenverantwortlich. Für die einwohnerrechtlich notwendige Ummeldung entstehen dem Bürger keine Kosten. Die Ummeldung hat im Bürgerbüro im Amt Zarrentin zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zu erfolgen. Die Öffnungszeiten finden sie im Kommunalanzeiger des Amtes Zarrentin oder auf der Internetseite Amt Zarrentin. Die Zulassungsstelle wird für Fahrzeughalter, Gebühren pro Fahrzeug für die Änderung der Anschrift in den Papieren 11,00 Euro erheben. Weitere Versorgungsträger, Geschäftspartner oder Lieferanten müssen auf eigene Kosten informiert werden. Die Eigentümer von Grundstücken müssen dem Grundbuchamt ihre neue Adresse mitteilen, hierfür entstehen ebenfalls keine Kosten. Über das Amt Zarrentin werden die zutreffenden Änderungen an das Amt für Finanzen und Bürgerservice des Amtes Zarrentin, das Finanzamt Hagenow, Deutsche Post, Rettungsleitstelle und das Liegenschaftskataster gemeldet Diese Bekanntmachung zu den neuen Straßennamen mit den ggf. neuvergebenen Hausnummern tritt ab (alt: ) in Kraft. Das neue Straßennamenschild wird spätestens am (alt: ) montiert. 2. Begründung der Straßenumbenennung und ggf. Hausnummerierung In einigen Ortsteilen der Stadt Zarrentin am Schaalsee gibt es immer noch Straßen mit der gleichen Namensbezeichnung. Um damit verbundene Orientierungsschwierigkeiten, insbesondere Ortsfremder, zu vermeiden, werden die o. g. Straßennamenumbenennungen durchgeführt. Die Entscheidung über die Umbenennungen von Straßen und Hausnummerierungen steht allein im Ermessen der Kommune, Anlieger haben lediglich ein subjektives Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Hierzu waren die Interessen zwischen den öffentlichen Belangen und den Belangen der in den umzubenennenden Straßen wohnenden Einwohner/innen abzuwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung überwiegt die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen und Hausnummerierung mit dem Zweck der reibungslosen postalischen Zustellung bzw. des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens etwaiger Adressaten der betroffenen Ortsteile gegenüber dem Interesse der betroffenen Einwohner/innen an der Beibehaltung des alten Straßennamens und/oder der Hausnummer aus finanziellen oder sonstigen Gründen. gez. Draeger Bürgermeister OT Boissow Hauptstraße Boissower Hauptstraße OT Neuhof Dorfstraße Boissower Straße Hautpstraße Schaliß Am Sühd Wohl Neuhofer Hauptstraße Ortsteilvertretung Rodenwalde benötigt Unterstützung OT Hakendorf Dorfstraße Hakendorf OT Boize Dorfstraße Boize OT Techin Dorfstraße Techiner Dorfstraße OT Bernstorf Dorfstraße Bernstorfer Dorfstraße Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, es wurden nach der Kommunalwahl 2014 von der Gemeindevertretung drei Einwohner in die Ortsteilvertretung (OTV) Rodenwalde (mit Albertinenhof, Goldenbow, Marsow) gewählt. Dorfstraße Zur Eulenburg Die Ortsteilvertretung engagiert sich für die Interessen ihrer Ortsteile. OT Neuenkirchen OT Stintenburger Hütte Drönnewitzer Weg Hauptstraße Dorfstraße Landweg Alte Dorfstraße Hütter Dorfstraße Unter anderem wird die OTV an allen baulichen Vorhaben im Ortsteil mit eingebunden, sie unterstützt die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehren im Ortsteil, wirkt bei der Gestaltung des Ortsbildes mit und unterstützt und fördert traditionelle Veranstaltungen in den Orten. OT Testorf Dorfstraße Hauptstraße Sonnenallee Waldstraße Am Spielplatz Kastanienallee Auf der Wils Die Orteilvertretung Rodenwalde benötigt aufgrund eines Rücktritts dringend personelle Unterstützung und Verstärkung, da ansonsten die Arbeit der OTV nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann. So wäre auch die Organisation und Durchführung der traditionellen Veranstaltungen in Gefahr. Bitte unterstützen Sie ihren Ortsteil und melden sich für die Mitarbeit in der Ortsteilvertretung Rodenwalde. Rückfragen gerne an den Bürgermeister oder an die Mitglieder der OTV Rodenwalde. Schriftliche Bewerbung an: Amt Zarrentin FD Innere Verwaltung Kirchplatz Zarrentin am Schaalsee Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

9 Amtsinformationen 14. August 2015 Seite 9 Zahlungstermin Grundsteuer am Hiermit werden alle Steuerpflichtigen an die dritte Fälligkeit der Grundsteuern für das Jahr 2015 am erinnert. Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer Ihre Steuer-Nummer an, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung der Zahlungen erfolgen kann. Für alle Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgen die Abbuchungen zum festgesetzten Termin durch unsere Amtskasse. Bankverbindungen finden Sie auf Seite 3 bzw. im Internet unter Stellenausschreibung der Gemeinde Gallin Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in für die Kindertagesstätte in Gallin. Sie verfügen über: eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in Kreativität, Kompetenz und Teamfähigkeit Wir bieten: eine unbefristete Beschäftigung Vergütung nach Tarif wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 30 Stunden Möglichkeiten der Fortbildung Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 27. August 2015 an das Amt Zarrentin für die Gemeinde Gallin FD Innere Verwaltung Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Einladung zur Auswertung der Bürgerumfrage der Stadt Zarrentin am Schaalsee Die Stadt Zarrentin am Schaalsee lädt zur öffentlichen Auswertung der Ergebnisse der Bürgerumfrage (im Februar 2015) ein. Am Donnerstag, den 28. August 2015 um Uhr wird im Fischhaus Zarrentin in Auswertung dieser Umfrage, das erarbeitete Handlungs- und Entwicklungskonzept zur perspektivischen Stadtentwicklung vorgestellt. Alle interessierten Einwohner sind dazu recht herzlich eingeladen. Stellenausschreibung der Gemeinde Lüttow-Valluhn Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet (Elternzeitvertretung) eine/n Erzieher/in für die Kindertagesstätte in Lüttow. Sie verfügen über: eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in Kreativität, Kompetenz und Teamfähigkeit Wir bieten: Vergütung nach Tarif wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 30 Stunden Möglichkeiten der Fortbildung Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. August 2015 an das Amt Zarrentin für die Gemeinde Lüttow-Valluhn FD Innere Verwaltung Kirchplatz 8, Zarrentin am Schaalsee Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Nicht Schadstoffmobil, sondern Info-Mobil WEMAG kommt nach Zarrentin am Schaalsee In der Juni-Ausgabe des Kommunalanzeigers des Amtes Zarrentin hat sich auf der Pinnwand für Veranstaltungen (Seite 23) ein Fehler eingeschlichen. Es kommt nicht das Schadstoffmobil, sondern das Info-Mobil der WEMAG an den genannten Terminen auf den Marktplatz. Eine Korrektur wird auch im nächsten KAZ erscheinen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Der Tourenplan WEMAG: , , , , , Uhrzeit: Uhr auf dem Marktplatz in Zarrentin am Schaalsee Die Termine für das Schadstoffmobil entnehmen Sie bitte dem Abfallratgeber. Verleihung des Preises des Jugendhilfeausschusses für das Jahr 2014 Nach Würdigung aller beispielhaften Leistungen auf dem Gebiet der Jugendarbeit hat der Jugendhilfeausschuss an die Tanzgruppe Powerdance Zarrentin (l.) und an die Jugendtanzgruppe des Vellahner Carnevals Clubs (r.) den Preis des Jugendhilfeausschusses verliehen. Herzlichen Glückwunsch und weiter so. KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

10 Seite 10 Amtsinformationen 14. August 2015 Bürgerbüro wieder in Vellahn eröffnet In der Sparkassen-Geschäftsstelle Vellahn, Dr.-Robert-Koch Str. 4, befindet sich seit dem 9. Juli 2015 auch das Bürgerbüro des Amtes Zarrentin. Die Sparkasse stellte hierfür dem Amt Zarrentin Büroräume zur Verfügung, beide Bereiche werden durch eine Trennwandanlage räumlich voneinander getrennt. Am 23. Juli 2015 wurden die Räumlichkeiten des Bürgerbüros durch die Verwaltungsleitung des Amtes Zarrentin und dem Sparkassenvorstand medienwirksam eröffnet. Sparkassen-Vorstand Kai Lorenzen bezeichnete die Kombination aus Bürgerbüro und Sparkasse als ideal. Damit finden die Bürger der Region zwei ihrer wichtigsten Ansprechpartner, Sparkasse und Amt, kompakt an einer Stelle, so Lorenzen. Amtsvorsteher Marko Schilling freut sich über die gefundene Lösung: So können wir die Leistungen der Amtsverwaltung und des Landkreises im Bürgerbüro auch weiterhin in Vellahn kostengünstig anbieten. Die kurzen Wege für unsere Bürgerinnen und Bürger des Amtes bleiben erhalten. Ein Mitarbeiter erledigt hier eine Vielzahl von Anliegen sofort, so wie es die Einwohner schon vorher aus dem Bürgerbüro in Vellahn kannten. Text/Foto: Heike Lippardt Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Öffnungszeiten Zweimal in der Woche hat das Bürgerbüro geöffnet: Donnerstag: 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag: 9.00 Uhr Uhr Telefon: Jahre Neptunfest am Schaalseestrand Unser diesjähriges 61. Neptunfest war bei strahlendem Sonnenschein wieder ein wahrer Höhepunkt. Ein besonderes Highlight war das Musikhöhenfeuerwerk erstmalig am Freitagabend und die Neptuntaufe am Samstag. König Neptun und sein Gefolge haben uns Untertanen wieder einmal das Gruseln gelehrt sowie Respekt und Achtung! Wir danken all denen, die für uns jedes Jahr aus den Fluten steigen, aber auch den fleißigen Helfern und Familienmitgliedern im Hintergrund! Dank Dir, Neptun und Deinen Häschern für diese einmalige Show! Ein großes Dankeschön für das große Engagement der Sponsoren und der Helfer im Hintergrund, vor allem an die DLRG, die Feuerwehr, die Polizeistation und natürlich auch dem Bauhof. Das Dankeschön gilt auch dem Veranstalter Herrn Eggert von Music Eggert aus Lübtheen. Alle Beteiligten und Zuschauer haben die Freude und den Spaß gemeinsam ausgedrückt! Ein besonderer Dank gilt dem Cheforganisator und Bürgermeister, Klaus Draeger, für seine unermüdliche Arbeit an der Spitze des Festkomitees. Die Teilnahme der Lübecker Freibeutermukke und des Fanfarenzuges ist ihm zuzuschreiben. Die Badewannen-Regatta war mit acht herrlich ausgefallenen Teilnehmerbooten wieder einmal ein großes Spektakel! Ein Dank an die treuen Teilnehmer des kuriosen Wettkampfes und an den Moderator! Fußballturniere, Beach-Volleyball, verschiedene Schausteller, eine Talente- Show, eine Schauvorführung des Judovereins aus Wittenburg, Tanzeinlagen der Power Dance-Gruppe, Auftritt der Schaalseemusikanten, das Musikhöhenfeuerwerk, der Auftritt der Dabeler Müllerburschen, das Showprogramm der Lübecker Freibeutermukke und des Wittenburger Fanfarenzuges sowie die Gondelfahrten auf dem Schaalsee rundeten das Fest für Groß und Klein ab. HERZLICHEN DANK AN ALLE BETEI- LIGTEN UND HELFER! Kulturmitarbeiter der Stadt Zarrentin am Schaalsee Fotos: A. Bollmann Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

11 Amtsinformationen/Informationen 14. August 2015 Seite 11 Schöne Überraschung für die Klasse 8 in Zarrentin, bevor es in die Ferien geht Dietlinde Böpple (Stadtvertreterin Zarrentin) hat am letzten Schultag im Auftrag und im Namen der Stadt Zarrentin am Schaalsee den Schülerinnen und Schülern der Klasse 8 der Fritz-Reuter Schule Zarrentin eine kleine Aufmerksamkeit überreicht. Es ist ein Dankeschön für den Einsatz in dem Projekt Pflege und Restauration der Grabsteine im Ehrenhain der Stadt Zarrentin am Schaalsee, beginnt Frau Böpple und führt weiter aus: Ihr habt die Grabsteine neu beschriftet und so wieder lesbar gemacht. Die Namen sind wieder da, wie Heino Wolf, er wurde nur 25 Jahre alt, Hans Pusback gerade mal 20, Paul Bold starb mit 19 und Adolf Langfeld war 21; sein Vater Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 Foto: Amt Zarrentin war Lehrer hier in Zarrentin. Alle Jungs gingen hier zur Schule und waren voller Wünsche und Träume für ihr Leben. Den Toten zum Gedenken, den lebenden zur Mahnung So steht es auf dem Gedenkstein im Ehrenhain. Ihr habt dazu einen großen Beitrag geleistet. Dafür unseren herzlichen Dank und ein Geld-Präsent für die Klasse 8 und eurer Klassenleiterin Frau Heike Kullak. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 waren sichtlich überrascht und freuten sich über die Zuwendung für die Klassenkasse. Das Schuljahr mit einer Klassenfahrt zum Ferienschloss Gadow beendet Die 3. Klassen der Fritz-Reuter-Schule Zarrentin gingen mit ihren Klassenlehrerinnen, Frau Schürmann, Frau Ziegert und Frau Wößner, zum ersten Mal gemeinsam auf Klassenfahrt. Sie verbrachten vier tolle Tage auf dem Ferienschloss Gadow. Die Vorbereitung war schon recht interessant. Die Kinder hatten viele Fragen. Wer schläft mit wem auf einem Zimmer? Wie verbringen wir unsere gemeinsame Zeit? Wieviel Taschengeld darf ich mitnehmen oder vielleicht das Handy? Es war aufregend und spannend. Ja, alle machten sich Gedanken, um zum guten Gelingen der Klassenfahrt beizutragen. Es gab zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Betreuern klare Abmachungen. Wir wollen vier Tage miteinander spielen, Spaß haben und uns noch besser kennenlernen. Viele gemeinsame Aktivitäten wurden organisiert. Unter fachlicher Anleitung versuchten sich alle im Bogenschießen und beim Filzen. Im Labyrinth mussten alle ihren Orientierungssinn beweisen, was nicht immer ganz leicht war, auch der Indoor-Kletterpark erforderte Geschicklichkeit. Und zwischendurch blieb viel Zeit, um die Spielplätze und den Schlosspark zu erkunden. Am letzten Abend grillten wir und saßen am Lagerfeuer zum Stockbrot backen. Anschließend gingen alle hübsch gekleidet und gut gelaunt zur Schlossdisco. Die Tage vergingen viel zu schnell, denn es war eine tolle, erlebnisreiche, gemeinsame Zeit. Wir möchten uns bei allen Eltern bedanken, die den Schülern die Klassenfahrt ermöglichten und ganz besonders bei den Eltern, Frau Jendrallek, Herrn Tiltmann und Herrn Pagel, die uns zur Klassenfahrt begleiteten. Ich wünsche allen noch schöne erholsame Ferien- und Urlaubstage. M. Wößner KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

12 Helm Seite 12 Informationen 14. August 2015 In Erinnerung an Ehepaar Meyer auf einer Veranstaltung Die Mitglieder des Amtsausschusses und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Zarrentin trauern um Helmut Meyer, der uns nach kurzer schwerer Krankheit für immer verließ. Mit ihm verlieren wir unseren langjährigen künstlerischen Mentor, der mit seinem Engagement und Wohlwollen an der künstlerischen Gestaltung des Kommunalanzeigers des Amtes Zarrentin mitwirkte. Seit 2005 gestaltete er mit seinen Bildern aus dem Amtsbereich die Titelseite. Aus zahlreichen dieser Titelbilder, versehen mit von ihm verfassten Texten zu den dargestellten Landschaften und Motiven, wurde mit Unterstützung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Amtes Zarrentin ein einzigartiges Buch über den Amtsbereich Zarrentin herausgebracht, das im Buchhandel, aber auch im Kloster Zarrentin erhältlich ist. Die Illustrationen und Texte dieses Buches vermitteln ein vielseitiges Bild unserer Heimatregion. Sie berühren die Geschichte, die Architektur der Orte, Bauernhäuser genauso wie Kirchen, Herrenhäuser, Industrie- und Wirtschaftsbauten. Als gebürtiger Mecklenburger, der besonders an Architektur und Landschaft interessiert war, verstand er es als Künstler, beides einem breiten Personenkreis auf eine besonders gediegene Weise zu veranschaulichen. Von herausragendem Wert für uns ist vor allem der Zyklus seiner Arbeiten, der während der Restaurierung des Klosters Zarrentin entstand. Sein langjähriges künstlerisches Wirken wurde im Jahr 2014 mit dem Ludwig-Reinhard- Kulturpreis des Landkreises Ludwigslust- Parchim gewürdigt. Wir verlieren mit Helmut Meyer einen ausgewiesenen Kenner unserer Region und überregional geschätzten Künstler, der es verstand, seine Regionalkenntnisse und Heimatliebe mittels seiner Kunst zu kommunizieren und auf diese Weise im gesamten südwestlichen Mecklenburg, wie auch darüber hinaus bekannt zu machen. Ihm gelang es, mit seinem Wirken nicht nur unsere Region zu illustrieren und zu bereichern, sondern ebenfalls zur Identifikation ihrer Bewohner mit unserer schönen Heimat beizutragen. Dies ließ in uns den Entschluss reifen, in Erinnerung an ihn auch die Titelseiten der verbleibenden Ausgaben des Kommunalanzeigers des Jahres 2015 mit Bildern aus seinem Bestand zu illustrieren und Helmut Meyer darüber hinaus ein ehrendes Andenken zu bewahren. Nachruf Amtsvorsteher Marko Schilling im Gespräch mit Helmut Meyer bei der Durchsicht der Zeichnungen. Diese 20 Zeichnungen vom Baugeschehen während der Generalsanierung des Klosters in Zarrentin am Schaalsee stellen einen Teil der Renovierung und der Wiederherstellung des mittelalterlichen Zustandes dar. Alle Zeichnungen sind vor Ort entstanden. Sie wurden mit Rohrfeder oder Stahlfeder in Tusche gezeichnet und anschließend aquarelliert. Sie zeigen jeweils den Zustand während der Bautätigkeit 2002 bis Fotos: Amt Zarrentin Mit klugem Gespür und viel Liebe zur Literatur hat Helmut Meyer seit 2008 den Literaturzirkel des Kulturvereins geleitet. Gut vorbereitet, führte er durch die zahlreichen Romane, gab uns wertvolle Hintergrundinformationen und regte den Kreis zu interessanten Gesprächen an. Wir freuten uns immer auf diese Dienstagabende, die er mit Humor, Lebensweisheit und geduldigem Zuhören gestaltet hat. Helmut Meyer hat uns nach kurzer schwerer Krankheit für immer verlassen. Wir werden ihn sehr vermissen und im Gedenken an ihn, den Literaturzirkel in seinem Sinn weiterführen. Die Literaturfreunde manfred walker/pixelio.de Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

13 ut Mexer 14. August 2015 Informationen Seite 13 Schloss Goldenbow Mai 2012 Schloß Neuhof August 2012 St. Abundus-Kirche Lassahn Februar 2015 Tagelöhnerhäuser r auf Stintenburg Juni 2014 KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

14 Seite 14 Informationen 14. August 2015 Fünf erlebnisreiche Tage für die Jugendfeuerwehr Zarrentin Morgens um 8.00 Uhr fuhren wir mit einem Bus des Reisedienstes Augustat Transportgesellschaft mbh aus Zarrentin. Im Vogtland angekommen, ging es von der Autobahn runter und die Kinder und Jugendlichen besichtigten, auf dem Weg zu ihrer Jugendherberge, die größte Ziegelsteinbrücke der Welt die Göltzschtalbrücke. Diese Brücke wurde von 1846 bis 1851 aus 26 Millionen Ziegelsteinen erbaut. Sie ist 78 m hoch und 574 m lang. Über ihr führt die Eisenbahnstrecke Leipzig Nürnberg entlang. Weiter ging es nach Plauen zur Jugendherberge Alte Feuerwache, die sich mitten in der Spitzen-Stadt Plauen befindet. Das Gebäude war von 1919 bis 1999 das Zuhause der Berufsfeuerwehr Plauen. 2005/2006 erfolgte der Umbau zu einer Jugendherberge und wurde 2007 eröffnet. Viele originale Ausstattungsgegenstände, die beim Umbau mit integriert wurden, zeugen heute noch von der ehemaligen Nutzung dieses Gebäudes. So gelangt man, wenn man möchte, über die Rutschstange in die ehemalige Fahrzeughalle, heute Essenraum. Im damaligen Schlauchturm, wo auch heute noch Schläuche zur Schau hängen, wurde ein kleines Feuerwehrmuseum eingerichtet. Im Keller befinden sich unter einer originaleingebauten Schlauchwäsche noch viele andere feuerwehrtechnische Gegenstände. In der Jugendherberge befinden sich auch mehrere Feuerwehrpuppen mit verschiedenen Feuerwehruniformen. Für die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Zarrentin war es ein Erlebnis, für fünf Tage diese Jugendherberge zu erkunden und zu erobern. Am Morgen des zweiten Tages fuhren wir ins Musikinstrumenten-Museum nach Markneukirchen. Hier sind über historische und neue Musikinstrumente aus aller Welt ausgestellt. Gleichzeitig kann man hier die größte spielbare Tuba, eine Geige von 4,25 m sowie ein Riesen-Piano-Akkordeon besichtigen. Im Außenbereich befindet sich ein Musikgarten. Hier laden viele Spiel- und Klanggeräte zum Selbermachen ein, um auf Entdeckungsreise durch die Welt der Töne und Klänge zu gehen. Am Nachmittag wurde sich in der Talsperre Pöhl abgekühlt. Am nächsten Morgen ging es mit dem Bus nach Saalfeld zu den Feengrotten. Hier verlebten die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Zarrentin einen ganzen Tag im Reich der Feen und Bergleute. Zu Beginn machten sie eine Zwergenführung durch das Schaubergwerk. Die Natur hat die Höhle zu der farbenreichsten Tropfsteinhöhle der ganzen Welt werden lassen. Nach dem Mittagessen gingen wir ins Erlebnismuseum Grotteneum. Hier konnten alle selbst zum Entdecker werden. Viele Mitmach- und Wissensstationen luden ein, Interessantes über die Arbeit der Bergleute und über die Tropfsteine und Mineralien zu erfahren. Im Anschluss ging es in den Abenteuerwald Feenweltchen. Wir schritten durch die magische Feenpforte und tauchten in die faszinierende Welt der Feen und Naturgeister. Mit einer kleinen Malerei und dem Feenstaub wurden wir vor bösen Geistern geschützt. Einzigartige Holz- und Klangelemente und gemütliche Lauschinseln luden zum Verweilen ein. Am Ende führte eine Feenrutsche zum Ausgang. Zum Abschluss des Tages ging es dann zur neuen Berufsfeuerwehr Plauen. Hier wurden die Kinder und Jugendlichen freundlich begrüßt und ihnen wurde die Technik gezeigt und erklärt. Ganz besonders interessierte sie die neue Drehleiter, die dann auch extra für sie rausgefahren und vorgeführt wurde. Am vierten Tag ging es durch das Vogtland nach Morgenröthe-Rautenkranz. In dem kleinen Örtchen befindet sich die Raumfahrtausstellung Deutschlands und ist dem ersten Deutschen im All, Sigmund Jähn, gewidmet. Knapp ein Jahr nach dem Raumfahrtflug von Sigmund Jähn wurde 1979 diese Ausstellung eröffnet. Hier sind heute auf einer Fläche von 950 m² Exponate aus der Geschichte der Raumfahrt und von aktuellen Missionen zu bestaunen. Da es die Tage recht warm war, ging es am Nachmittag ins Waldbad Brunn. Hier konnten sich die Kinder und Jugendlichen bei Spiel und Spaß im Wasser abkühlen. Am nächsten Tag musste die Jugendfeuerwehr Zarrentin leider wieder die Heimreise antreten. Es waren unvergesslich tolle Tage. Ein großes Dankeschön geht an den Reisedienst Augustat Transportgesellschaft mbh für den tollen Bus und auch an den Busfahrer, Tom Roloff, der uns sicher ins Vogtland und zurück fuhr. Mit vielen Späßen, guter Musik und Filmen verkürzte er uns die Fahrzeit. Ebenfalls möchten wir uns bei den Firmen Edeka-Nord und Reformkontor Zarrentin für die Unterstützung recht herzlich bedanken. Irmgard Schwan Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

15 Informationen 14. August 2015 Seite 15 Kameraden der Feuerwehr Zarrentin bei den Piraten Die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr Zarrentin machen alle 2 Jahre mit ihren Ehefrauen oder Lebenspartnern und Kindern eine gemeinsame Ausfahrt. Dieses Jahr ging es zu den bekannten Piraten-Festspielen nach Grevesmühlen. Mit dem Reisebus von der VLP-Hagenow kamen wir gut und sicher dort an. Für ein Abendessen hatten wir uns Plätze in der dortigen Gaststätte Zur Schatzinsel reserviert. Nach einem guten Mahl war es dann Zeit, zur Vorstellung zu gehen. Es wurde eine Geschichte des Piraten Capt n Flint erzählt. Es ging um Macht, Gold, Freundschaft und natürlich Liebe. Bei halsbrecherischen Kämpfen, ob mit Schwert, Revolver und Kanonen oder nur mit den Fäusten, hielten viele ein paar Mal die Luft an. Man konnte alle Geschehnisse gut verfolgen, da jeder von seinem Platz das gesamte Bühnenbild überblicken konnte. Nach der Vorstellung ging es dann wieder mit dem Bus Richtung Heimat. Es war eine gelungene Ausfahrt für Groß und Klein der Feuerwehr Zarrentin. Irmgard Schwan Schulverein Zarrentin am Schaalsee e.v. Rosenstraße 27, Zarrentin Tel.: , Fax: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015 Liebe Vereinsmitglieder, liebe Interessierte, hiermit laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung unseres Schulvereins recht herzlich am Dienstag, 15. September 2015 um 18:30 Uhr im Konferenzraum der Fritz-Reuter-Schule in Zarrentin ein. Tagesordnung: 01. Begrüßung und Eröffnung 02. Feststellung der Beschlussfähigkeit 03. Jahresbericht des Vorstandes 04. Rechenschaftsbericht des Rechnungsführers 05. Bericht der Rechnungsprüfer 06. Entlastung des Vorstandes 07. Neuwahl des Vorstandes 08. Wahl von zwei Rechnungsprüfern 09. Veranstaltungen und geplante Vorhaben 2015/ Anfragen und Anträge 11. Verschiedenes Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Der Vorstand Schulverein Zarrentin am Schaalsee e.v. Fußball-Hinrunden-Spielpläne Empor Zarrentin Saison 2015/2016 Hinrunde der Landesliga West 2015/2016 TAG DATUM SPIEL BEGINN Sa Empor Zarrentin : SpVgg Cambs-Leezen Uhr Sa Blau Weiß Polz : Empor Zarrentin Uhr Sa Hagenower SV : Empor Zarrentin Uhr Sa Empor Zarrentin : TSV Goldberg Uhr Hinrunde der Kreisliga West 2015/2016 TAG DATUM SPIEL BEGINN So Blau Weiß Stolpe : Empor Zarrentin II Uhr Sa Empor Zarrentin II : SG Redefin Uhr Sa Empor Zarrentin II : Motor Boizenburg II Uhr So SV Pritzier Schwechow : Empor Zarrentin II Uhr Wir wünschen allen Fußballfans von Empor Zarrentin und Empor Zarrentin II viel Spaß und interessante Fußballspiele in der neuen Saison KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

16 Seite 16 Informationen 14. August Herrenmannschaft des Empor Zarrentin geht mit viel Rückenwind in die neue Saison Profi-Personal-Leasing GmbH überreicht neue Trainingsanzüge Vor einem Jahr ging die neu gebildete Zweite der Empor-Herrenfußballer an den Start in der Kreisliga/West. Und mit Platz 8 kann sich das Ergebnis der Premierensaison der Mannschaft um Trainer Guido Turner schon sehen lassen. Groß war die Freude über die Unterstützung durch die Firma Profi-Personal-Leasing GmbH aus Schwerin. Der Leiter der Niederlassung Valluhn, Sören Gast, selbst ein begeisterter Empor-Fußballer, ließ es sich nicht nehmen, die neue Ausrüstung persönlich zu überreichen. Saisonstart ist am Sonntag, den 16. August 2015 um 14 Uhr in der 1. Runde im Kreispokal beim SV Blau-Weiß Stolpe. Andreas Lutz Geschäftsführer Die Zweite ist mit den neuen Trainingsanzügen für die neue Saison gut gerüstet Foto: Andreas Lutz Medaillen-Regen bei den Kinder- und Jugendsportspielen in Ludwigslust Zarrentiner Leichtathleten bewiesen sich als fleißige Medaillensammler Mit 27 Gold-, 21 Silberund 11 Bronzemedaillen legten die Leichtathleten des TSV Empor Zarrentin ein tolles Zeugnis ihres emsigen Trainings ab. Zur erfolgreichsten Athletin mit 5 Medaillen (3x Gold; 1x Silber und 1x Bronze) stieg die in der AK 12 startende Josefine Wegner auf, die vor kurzem bei der Landesmeisterschaft als Vizemeisterin geehrt wurde. Wertvolle Leistungen im Hinblick der U10-Landesmeisterschaft am Wochenende in Schwerin vollbrachten die erfolgreichen Ostseepokalteilnehmer Malte Tiltmann, AK 9, (4,05 m im Weitsprung, 41 m im Ballwurf), die 10-jährige Merle Burghardt (4,18 m im Weitsprung, 1,30 m im Hochsprung) und die 11-jährige Jasmin Rothacker (44 m im Ballwurf ). Die Landesmeister 2015 im Kugelstoßen Luisa Paul, AK 13 und Kevin Schultz, AK 14 setzten mit 9,58 m bzw. 12,02 m zu ihren ersten Plätzen neue persönliche Bestmarken. Dieser am 27. Juni stattgefundene Wettkampf sah im Vergleich der Leichtathletikvereine des Landkreises Ludwigslust- Parchim die Schaalseestädter im Kampf um die Medaillen knapp an erster Stelle vor Ludwigslust. Auf den Folgeplätzen drei bis fünf fanden sich die Sportler von Tessin-Zahrensdorf, Hagenow und Rastow ein. Alle Teilnehmer ob mit oder ohne Medaille haben sich ein dickes Lob für ihren Einsatz, ihren Kampfgeist verdient. Ebenso gilt den begleitenden Eltern ein großer Dank - in ihrer Funktion als Fahrer, Ansporner, Tröster, Gratulierer und natürlich als Kampfrichter. Zusammen sind wir stark!! Heike Kullak Alle weiteren Zarrentiner Medaillengewinner im Überblick: (Gold/Silber/Bronze) Jenny Kugler: 3/1/0 Merle Burghardt: 3/0/0 Malte Tiltmann: 3/0/0 Luisa Paul: 2/1/1 Celina Rothacker: 2/0/0 Malte Wenzel: 2/0/0 Lukas Marxkord: 1/2/0 Jasmin Rothacker: 1/1/1 Kevin Schultz: 1/1/0 Philip Schumacher: 1/1/0 Max Warnecke: 1/0/1 Vivien Brose: 1/0/0 Jette Swenson: 1/0/0 Josefine Müller: 1/0/0 Jessica Last: 1/0/0 Lennox Holert: 0/3/1 Samantha Bleich: 0/3/0 Anna Meißner: 0/3/0 Jason Gericke: 0/2/0 Mattes Lengert: 0/1/2 Leonie Schessner: 0/1/0 Evelyin Mannshardt: 0/0/1 Jil Kira Lindemann: 0/0/1 Moritz Bösler: 0/0/1 Lennard Burghardt: 0/0/1 Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

17 Informationen/Veranstaltungen 14. August 2015 Seite 17 Hitzeschlacht im Lambrechtsgrund Leichtathleten mit fünf Landesmeisterschaftsmedaillen Dieses Jahr mussten die Zarrentiner Leichtathleten schon unter einigen schwierigen Wetterverhältnissen ihre Wettkämpfe bestreiten. Aber die Hitzeschlacht (35 Grad) bei den Landesmeisterschaften der Altersklassen 8 bis 11 in Schwerin am 4. Juli 2015 war schon sehr kräftezehrend bei den Athleten, wie auch bei den Trainern und Eltern. Die Zarrentiner Trainer Beate Paul und Heike Groth- Burghardt und ihre neun Schützlinge waren jedoch gut gegen Hitze und Sonne vorbereitet. Auch der Veranstalter hatte schon im Vorfeld reagiert und den Wettkampfbeginn um eine Stunde vorverlegt. Der Wettkampftag begann für die Zarrentiner gleich mit einem Paukenschlag. Bei der Entscheidung der 4x50 m Staffel der Mädchen der Altersklasse 10/11 sprintete die Empor Staffel in der Besetzung Merle Burghardt, Celine Bretsch, Jasmin Rothacker und Vivien Brose in einem furiosen Lauf (29,74 Sek.) im Starterfeld von elf Staffeln zur Bronzemedaille. Nur die Staffeln von LAV Ribnitz-Damgarten/Sanitz und von der 1. LAV Rostock waren an diesem Tag einen Tick schneller. Bereits eine Woche zuvor hatte die Empor-Staffel bei den Kreis Kinder-und Jugendsportspielen in Ludwigslust Gold in einer Zeit von 30,5 Sek. gewonnen. Da die Wechsel dort noch nicht optimal abliefen, wurde vor der Landesmeisterschaft noch eine extra Trainingseinheit eingeschoben. Trainerin Beate Paul ist von allen vier Mädchen im Nachhinein begeistert. Sie fehlen nie beim Training, arbeiten Stolz präsentiert sich die drittbeste Staffel in M-V der AK 10/11w Fotos: Heike Groth-Burghardt immer mit und sind auch bei der Hitze zum Extratraining ohne Murren erschienen. Den Lohn haben sie bekommen eine Medaille. Nach dem Staffelerfolg sorgte dann Merle Burghardt (W10) gleich für die nächste Medaille. Im Hochsprung konnte sie ihrer Favoritenrolle gerecht werden und wurde mit einer fantastischen Höhe von 1,30 m Landesmeisterin. Sie übersprang als Einzige ihrer Altersklasse diese Höhe und ließ dann als feststehende Siegerin noch den aktuellen Landesrekord von 1,36 m auflegen. Diese Höhe riss sie nur knapp. Für weitere Medaillen im Empor-Lager sorgten Malte Tiltmann (M9) und Vivien Brose (W10). Malte wurde im Ballwurf (38,00 m) Zweiter und auch Vivien Brose holte im 800-m-Lauf in persönlicher Bestzeit von 2:48 Minuten eine weitere Silbermedaille. Merle gewann mit Bronze im Ballwurf (36,50 m) zudem ihre dritte Medaille dieses Wettkampftages. Etwas Pech hatte Jasmin Rothacker (W11). Sie hatte im Ballwurf, wie auch die Drittplatzierte, 43,00 m glatt geworfen. Im Vergleich der zweitbesten Versuche hatte am Ende die Konkurrentin vom Schweriner SC knapp die Nase vorn. Da an diesem Tag immer die ersten acht Athleten eines Wettbewerbs geehrt wurden, rief der Stadionsprecher oft den TSV Empor Zarrentin auf. Premiere bei diesen Landesmeisterschaften hatte der Stabweitsprung für die acht- und neunjährigen Kinder. Dieser Wettbewerb hatte den Hintergrund, wieder mehr Kinder für die Leichtathletik zu begeistern. Die Zarrentiner setzten sich hier sehr gut in Szene. Bei den 9-jährigen Jungen siegte Lennox Holert vor seinem Trainingskamarad Malte Tiltmann. Bei den 8-jährigen Mädchen stand Sunny Zosel ganz oben auf dem Podest. Bei diesem Wettbewerb gab es zwar keine Meisterschaftsmedaille, aber die drei konnten sich über eine Urkunde und ein kleines Geschenk freuen. Am Ende dieses heißen Tages waren alle geschafft, aber mit den Ergebnissen sehr zufrieden. Text: B. Paul Weiterhin mit einer Urkunde geehrt: Jette Swenson (W9) 5. Platz im Ballwurf (28,50 m) Malte Tiltmann 5.Platz im Weitsprung (3,81 m) Lennox Holert (M9) 6. Platz im Ballwurf (35,00 m) Celine Bretsch (W10) 7.Platz im Ballwurf (33,50 m) Merle Burghardt 7. Platz im Weitsprung (3,88 m) Sunny Zosel (W8) 7. Platz im Ballwurf (20,00 m) Celine Bretsch 8. Platz im Hochsprung (1,15 m) Vivien Brose 8. Platz im Weitsprung (3,88 m) Jasmin Rothacker 8. Platz im Weitsprung (4,09 m) Sunny Zosel 8. Platz im 800-m-Lauf As time goes by 10 Jahre Gospelchor Zarrentin Sommerkonzert am 29. August 2015, 17 Uhr in Zarrentiner Kirche Auch im Jubiläumsjahr lädt der Zarrentiner Gospelchor The Ciscoes zum traditionellen Sommerkonzert in die Kirche am Schaalsee ein. Unter dem Motto As time goes by präsentiert der Chor ein abwechslungsreiches Programm, wobei von Klassikern des Genres über Blues bis hin zu Modern Gospel zu hören sein wird. Seit der Gründung vor zehn Jahren leitet Elmar Roetz aus Drönnewitz professionell und engagiert den Chor und erarbeitete mit ihm ein breit gefächertes Repertoire, das von Gospels und Spirituals bis zu modernen Pop-Arrangements reicht. Elmar Roetz ist außerdem als Klavierlehrer, Liedbegleiter und Organist tätig, was seiner Arbeit als musikalischer Leiter zugute kommt. Sehr beliebt bei den Zuschauern aus Zarrentin und Umgebung sind die traditionellen Konzerte während der Kunst- und Handwerkermärkte im Sommer und zu Weihnachten rund um das Kloster am Schaalsee. Gern wird der Chor zu Hochzeiten, Jubiläen und für Auftritte in Kirchgemeinden der Region gebucht. Eintritt: 8,00 Euro, Kartenvorverkauf ab im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12 in Zarrentin sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen unter The Ciscoes Gospelchor Zarrentin e.v. KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

18 Seite 18 Veranstaltungen 14. August Klostermarkt Kunst & Werk Aufgeschoben ist nicht aufgehoben Treffen der Senioren in Goldenbow Daher wird das für August angedachte Treffen der Senioren für die Ortsteile Albertinenhof, Goldenbow, Marsow und Rodenwalde auf den 2. September 2015 verschoben. Baumaßnahmen, die lange geplant waren, sind der Auslöser dafür. Wir erwarten Sie um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Goldenbow, wo Sie mit Kaffee und Kuchen begrüßt werden. Dabei hoffen wir auf gutes Wetter, weil dann am späten Nachmittag der Grill angeworfen wird und wir den Tag mit Klatsch und Tratsch, nein guten Gesprächen beenden werden. Auf eine rege Beteiligung hofft Ihre Ortsteilvertretung, i.v. Detlef Westphalen Neues vom Literaturzirkel August Uhr (Gastronomie am 29. August bis 20 Uhr geöffnet) Am 21. Juli traf sich der Literaturzirkel des Kulturvereins in der Klosterbibliothek. Dazu hatten wir Um der Ehre willen von Marion Gräfin von Dönhoff und Stine von Theodor Fontane gelesen. Marion Dönhoff verfasst in ihrem 1994 erstmals aufgelegten Buch Um der Ehre willen Erinnerungen an die Freunde vom 20. Juli sieben Porträts ihrer Freunde und erklärt ihre Motive, das Attentat gegen Hitler zu planen, trotz der Gefahr, in der totalitären Diktatur das eigene Leben aufs Spiel zu setzen und die Familie der Sippenhaftung auszusetzen. Die Porträtierten sind Albrecht Graf von Bernstorff, Axel von dem Bussche, Fritz Dietlof Graf von der Schulenburg, Helmuth James Graf von Moltke, Peter Graf Yorck von Wartenburg, ihr Cousin Heinrich Graf Lehndorff und Adam von Trott zu Solz. Sie beschreibt das vergebliche Bemühen der deutschen Opposition, im Ausland Verständnis und Unterstützung zu finden und kritisiert die Westalliierten, die die Berichterstattung über den deutschen Widerstand bis in die ersten Nachkriegsjahre hinein unterdrückten. Stine ist ein von Th. Fontane zwischen 1881 und 1888 verfasster Roman, der im Berlin der Gründerzeit spielt. Stine zählt zu Fontanes realistischen Romanen, die sich dem märkischen Adel und dem Berliner Kleinbürgertum widmen. Er zeigt die innere, brüchige Welt des Adels auf, die dieser nach außen hin propagiert, aber im Inneren nicht lebt. Fontane greift dieselben Motive auf, die er schon in seinen Vorgängern Irrungen, Wirrungen und Cécile verwendete. Er machte die unmenschlichen Grenzen der Standesgesellschaft zum Thema und löste erneut einen Skandal aus. Der nächste Abend des Literaturzirkels findet am Dienstag, 15. September um Uhr in der Bibliothek im Kloster statt. Als Lektüre haben wir uns das Buch von Hans Pleschinski Königsallee vorgenommen. Für November haben wir uns San Miguel von T.C. Boyle ausgewählt. Wir laden herzlich zu diesem Abend ein und würden uns auch über neue Teilnehmer freuen. Die Literaturfreunde Veranstaltungen/Termine im Amtsbereich Zarrentin 5. bis 27. September 2015 Ausstellung Landschaften im Kloster Zarrentin Kunstraum Testorf 22. August bis 4. Oktober 2015 NORDDEUTSCH Kunst heute zwischen Weser und Warnow Öffnungszeiten Do. bis So. 14 bis 18 Uhr 15. August 2015, Uhr Open Air Kino am Zarrentiner Badestrand, gezeigt wird der Film: Karrussell 4 Tage auf Hiddensee 13. September er bis 17 Uhr Bücherflohmarkt der Stadtbibliothek Zarrentin Die Selbsthilfegruppe Leben nach Krebs trifft sich am 9. September 2015 um 15 Uhr im Kloster. Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

19 Veranstaltungen 14. August 2015 Sommerfest in Camin 15. August 2015 Wir laden ein ab 14 Uhr zu Spaß und Spiel Riesenhüpfburg (Hindernisparcour) Schubkarren-Rennen Clown Blankoh und Mitmach-Zirkus Bastelecke und Kinderschminken Seite Kinderfest im Waldbad Vellahn Sonntag, den 23. August 2015, 14 Uhr, Eröffnung durch den Bürgermeister Musik und flotte Rhythmen mit DJ Falo, der mit vielen Preisen und Überraschungen an den einzelnen Ständen durch das Programm führt! Wettrutschen in verschiedenen Altersklassen Wasserspiele mit dem Rettungsschwimmer Bastelstände und Kinderwettspiele mit der Kita Vellahn und der Kita Kogel Bastelstände mit dem Hort Vellahn und dem Jugendclub Rodenwalde Springburg Kettenkarussell für die Kleinen Kinderschminken Spiele mit der Jugendfeuerwehr Benzin Kuchenbasar und Würstchen vom Grill ab 15 Uhr Kaffee und Kuchen Tanz für Jung und Alt ab 20 Uhr im Festzelt mit DJ Chris Marten Unterstützt werden wir von der Gaststätte Zur guten Quelle S. Kerber....und noch so ein paar Sachen, lassen Sie sich mit Ihren Kindern überraschen. Wir wünschen unseren Gästen, ob Groß, ob Klein, bei Sonnenschein und guter gastronomischer Betreuung viel Spaß! N. Meyer ASB Hagenow e. V. U. Stein Bürgermeister Flohmarkt in Melkof in Kloddram Am Samstag, 5. September 2015, findet unser diesjähriges Erntefest statt. Alle Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen. Programmablauf: Uhr Umzug Es wird aufgerufen, sich mit guten Ideen am Wagenschmücken zu beteiligen Uhr anschließend Kaffeetafel (Gedeck bitte mitbringen) Kindertanz mit Überraschungen bis Uhr Uhr anschließend Abendessen (Gedeck bitte mitbringen) Tanz unter der Erntekrone Eintritt: 5 Euro Das Einräumen findet am Freitag, 4. September 2015 um 18 Uhr statt. 16. August 2015, 10 bis 16 Uhr Parkplatz der Gaststätte Zur Kutsche Super-Angebote für die ganze Familie und dazu Kaffee, Kuchen, Getränke sowie Grillbratwurst Anmeldung: , 5 Euro/Stand zur Unterstützung des Englischen Landschaftsparks Melkof Verantwortlich: Förderverein Park Melkof e.v. Englischer Landschaftspark Melkof KommunalAnzeiger des Amtes Zarrentin

20 Seite 20 Kirchgemeinden 14. August 2015 Evangelisch-Lutherische Gottesdienste Camin Lassahn Marsow Neuenkirchen Neuhof Valluhn Zarrentin 16. August, 11. n. Trinitates 10 Uhr 14 Uhr 14 Uhr 10 Uhr 23. August, 12. n. Trinitates 10 Uhr 14 Uhr 10 Uhr 30. August, 13. n. Trinitates 10 Uhr 10 Uhr mit Jugendchor 31. August 9.30 Uhr Gottesdienst zum Schulbeginn 5. September 11 Uhr Gottesdienst mit Tieren Hof Lüttow 6. September, 14 n. Trinitates 10 Uhr Konformationsjubiläum 10 Uhr 14 Uhr Gemeindeausflug Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen Pastorin Judith Braun, Seestr. 6, Döbbersen, Pastor i. R. Peter Helms, Dorfstr. 38, Lassahn, Tel Pastor Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, Körchow, Tel Pastor Jürgen Meister, Amtsstr. 9, Zarrentin, Tel Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Zarrentin Frauenkreis im Gemeindehaus, nach der Sommerpause, Montag, 7. September um 15 Uhr Jugendabende im Pfarrhaus am Dienstag, und Dienstag, um Uhr Krabbelgruppe für Mütter mit kleinen Kindern ab September wieder donnerstags um 9.30 Uhr im Gemeindehaus Gottesdienste der Kirchgemeinde Vellahn-Pritzier August , 10. So. n. Tr. 10:00 Uhr Vellahn , 12. So. n. Tr. 10:00 Uhr Pritzier 14:00 Uhr Melkof , 13. So. n. Tr. 10:00 Uhr Vellahn Andacht in der Schaalsee-Residenz am Donnerstag, um Uhr Seniorennachmittag im Gemeindehaus nach der Sommerpause am Mittwoch, um 15 Uhr Schaalseechor mittwochs um 19 Uhr Gospelchor donnerstags um Uhr Zum Vormerken: , Samstag 14:00 Uhr Vellahn, Goldene Konfirmation Sonntag, 6. September 2015, Uhr, Warlitz Konzert für Countertenor und Orgel mit den Klageliedern Jeremiae von Johann Rosenmüller. Neben der Musik wird aus der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius Tode gelesen. Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan von Busch (Rostock). Zum Vormerken: Bläserkonzert, Vellahn; Konzert, Warlitz Ehrenamtliche Musiker gesucht Wer spielt ein Instrument und hat Lust, auch einmal vor anderen zu musizieren? Bei uns gibt es die Möglichkeit, z.b. Gottesdienste musikalisch zu begleiten. In allen vier Kirchorten (Melkof, Pritzier, Vellahn, Warlitz) besteht Bedarf und bietet sich die Chance, anderen eine musikalische Freude zu machen. Wer kennt jemanden, der dazu Lust hat? Ob jung, ob alt das ist egal. Es gibt auch eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Bei Interesse bitte bei Pastor Lange melden. Katholische Gottesdienste in der Pfarrgemeinde Wittenburg Wittenburg Zarrentin am Schaalsee Dreilützower Chaussee 2 b Bahnhofstraße 20 immer sonntags um 9.30 Uhr immer sonntags Uhr Junge Sänger begeisterten in Caminer Kirche Die Gemeinde, die Pastor Tim Anders in der Caminer Kirche begrüßen konnte, erreichte fast die Dimension des Heiligabendgottesdienstes. Auf der 38. Singwanderung des Choralchores der Rostocker St.-Johannis-Kirche war Camin die zweite Station des Chores. Von Gresse kommend, waren die ca. 70 jungen Leute 24 km zu Fuß durch Regen, Kälte und Matsch gelaufen, um abends ein klassisches geistliches Konzert zu geben. Zuvor konnten sie ihre Unterkunft für die Nacht beziehen. Die Gruppe wurde im ehemaligen Caminer Pfarrhaus, das vom jetzigen Eigentümer Henry Plengemeyer als Herberge zur Verfügung gestellt wurde, herzlich willkommen geheißen. Der Garten des Pfarrhauses war mit viel Liebe, Engagement und unter Einbringung origineller Ideen so hergerichtet, dass alle Beteiligten viel Spaß erlebten und schnell die Strapazen der Wanderung vergaßen, wenn auch einige Meter Wundpflaster für die Pflege der Füße verbraucht wurden. Bei Kaffee und Kuchen von der Kirchengemeinde sowie Gegrilltem, stellte sich bald eine jugendfrische ausgelassene Stimmung ein. Für alkoholfreie Getränke hatte die Firma Wesergold gesorgt - herzlichen Dank an dieser Stelle für die großzügige Spende. Ab Uhr erwarteten ca. 150 Zuhörer die jungen Künstler und einen erbaulichen Abend. Sie wurden nicht enttäuscht. Unter der Leitung von Kirchenmusikdirektor Professor Markus Johannes Langer, der Pastor Tim Anders seit dessen Vikariat in Rostock kennt, spannten die 13- bis 20-jährigen Chormitglieder einen musikalischen Bogen von der Barockzeit bis ins 20. Jahrhundert, wobei eine frühe Bachkantate im Mittelpunkt stand. Da pacem Domine (Gib Frieden, Herr) war das Motto in Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor gut 70 Jahren, aber auch in Bezug auf die bewaffneten Konflikte heute. Zum Ende des Konzertes durfte und sollte die gesamte Zuhörerschaft mitsingen bei drei Strophen von Der Mond ist aufgegangen. Alle Beteiligten, Akteure und Zuhörer, waren sich einig, dass es ein gelungener Tag war. Am nächsten Morgen war die junge Schar bei deutlich besserem Wetter schon wieder auf dem Weg. Wittenburg, Hagenow, Vellahn, Lübtheen und Alt Jabel sind bzw. waren die nächsten Stationen, bevor es zurückgeht nach Rostock und wie jedes Jahr mit dem Ende des Schuljahres einige Sänger den Chor verlassen, was nach eigenem Bekunden nie ganz ohne Tränen abgeht. Die geistliche Abendmusik in Dorfkirchen ist eine schöne Tradition, die auf Fortsetzung hoffen lässt. Kommunal Anzeiger des Amtes Zarrentin

21 Motordiagnose Kfz-Elektrik/-Elektronik Klimaanlagenservicee 24 Std. Pannen- und Abschleppdienst Unfallinstandsetzung Achsvermessung Rad und Reifen Autoverkauf Auto-Groth GmbH Hauptuntersuchung (mit integrierter AU in Zusammenarbeit mit autorisierten Prüforganisationen) Hauptstraße 31 & Bahnhofstraße 4, Zarrentin, Tel Besuchen Sie uns im Internet unter. Findet in jede Lücke Parkassistenzsysteme erleichtern Autofahrern das Manövrieren auf engem Raum Foto: djd/robert Bosch (djd/pt). Einparken bedeutet für viele Autofahrer Stress: Enge Parklücken und die Hektik des Alltagsverkehrs machen das Rangieren beschwerlich. Fast jeder zweite Unfall mit Sachschaden in Deutschland ist auf Parkrempler zurückzuführen - das ergaben Studien der Unfallforscher bei Bosch auf Basis von Unfalldaten des Allianz-Zentrums für Technik. Abhilfe können Parkassistenzsysteme schaffen. Wie auf Schienen in die Lücke Einparkhilfen als Einstiegslösung sind bereits weit verbreitet: Diese Systeme überwachen den Nahbereich vor und hinter dem Fahrzeug, erkennen rechtzeitig Hindernisse und geben bei Bedarf eine akustische oder optische Warnung. Eine Einparkhilfe macht sich bereits mit dem ersten vermiedenen Schaden bezahlt, sagt Gerhard Steiger, Vorsitzender des Bosch Geschäftsbereichs Chassis Systems Control. Komfortabler sind Einparkassistenten: Im Vorbeifahren scannt ein seitlich im vorderen Stoßfänger sitzender Ultraschallsensor den Fahrbahnrand. Wird eine Parklücke gefunden, erhält der Fahrer eine Rückmeldung. Aktiviert er nun per Knopfdruck das System, berechnet es den bestmöglichen Weg und die erforderlichen Lenkmanöver. Der Fahrer lässt das Lenkrad los und kontrolliert den Einparkvorgang durch behutsames Gas geben und bremsen. Mit Unterstützung der elektrischen Servolenkung führt der Einparkassistent alle Lenkbewegungen aus und leitet das Fahrzeug wie auf Schienen in die Lücke. Automatisiert einparken Noch komfortabler sind automatisierte Parkassistenten: Diese Systeme übernehmen bereits heute das vollautomatische Ein- und Ausparken für den ausgewählten Stellplatz. Der Fahrer startet den Parkvorgang per Fernbedienung. Er entscheidet, ob er dabei im Auto sitzen bleiben oder vorher aussteigen möchte. Der Fahrer kann sich allein auf die Kontrolle des Geschehens konzentrieren: Das Parkmanöver wird nur durchgeführt, solange der Fahrer die Bedientaste gedrückt hält. Enge Stellplätze, auf denen sich die Fahrzeugtüren kaum noch öffnen lassen, sind damit kein Problem mehr. Und gerade dort, wo es auf jeden Zentimeter ankommt, können viele Sachschäden verhindert werden. Autohaus Opel-Vertragshändler Autohaus H.-G. Lindemann e.kfm. Inhaber Bernd Kölpien Friedrich-Heincke-Str Hagenow Telefon: Wölzower Weg Wittenburg Tel Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Kommunal Anzeiger - Seite 21-08/2015

22 Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Egal, ob neue Küche oder Modernisierung! Egal, ob Essplatz oder moderne Technik! 20 Jahre Erfahrung und attraktiver Service geben Ihnen Sicherheit. Lassen Sie sich beraten! Wölzower Weg Wittenburg Tel Fax info@kuechenstudioprahl.de Internet: Zimmereibetrieb & Dachdeckerarbeiten Caminer Straße Kogel Tel Mobil (djd/pt). Gute Freunde und liebe Gäste sind willkommen - doch nicht jedermann soll Zutritt zu unserem Haus oder der Wohnung haben. Die Anzahl der versuchten Einbrüche und Trickbetrügereien nimmt in den privaten Haushalten seit Jahren ständig zu. Hilflos ausgeliefert ist man solchen Übergriffen aber nicht - gute Sicherheitstechnik wirkt, rät Oliver Schönfeld, Bauen-Wohnen- Experte beim Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Und die Technik zur Gebäudesicherung sei noch effektiver, wenn sie mit modernen Hausautomationssystemen kombiniert werde. Komfort- und Sicherheitstechnik eng vernetzen In Smart Home-Systemen wie TaHoma von Somfy etwa können unterschiedlichste Komponenten durch eine gemeinsame Steuertechnik vernetzt werden. Nicht nur Rollläden, Beleuchtungen oder Garagentore lassen sich Mein Haus Verwaltungsgesellschaft mbh Wohnungen in Zarrentin, Lüttow, Valluhn und Boizenburg zu vermieten HRC Verwaltungsgesellschaft mbh, Anne Kern-Manske Telefon: AusBauHandwerk eg Elektroinstallation & Fachgeschäft für Hauptstraße Zarrentin Tel.: Fax: Mobil: Komfort trifft Sicherheit auf diese Weise bedienen. Ein zentraler Schließbefehl fürs ganze Haus sorgt auch dafür, dass die Haustürschlösser verriegelt, die Fenster geschlossen und je nach Voreinstellung gleich auch noch die Rollläden heruntergelassen werden. Die Gefahr, dass man in der Hektik eines Aufbruchs das Abschließen der Haustür oder ein offen stehendes Fenster zum Garten hin übersieht, ist damit gebannt. Mehr Informationen dazu gibt es unter Hausgeräte Elektro Sanitär Heizung Moderne Hausautomation kann effektiv gegen Einbrecher und Trickbetrüger schützen Gerade ältere Menschen legen Wert auf ein gut geschütztes und sicheres Zuhause. Foto: djd/somfy Kein Zutritt für unerwünschte Besucher Um Trickbetrüger und andere unerwünschte Besucher erst gar nicht ins Haus zu lassen, sollte man ihnen den Zutritt verwehren. Sicherer als Diskussionen durch den Türspalt bei vorgelegter Sicherheitskette ist die Überwachung der Haustür über eine Video-Gegensprechanlage als Bestandteil der Hausautomation. Aus geeignetem Abstand kann man sich damit ein Bild davon machen, wer Einlass begehrt und warum. Und per Internetanschluss sind alle Komponenten der Hausautomation auch aus der Ferne kontrollierbar und steuerbar - etwa um ein Familienmitglied ins Haus zu lassen, das seinen Schlüssel vergessen hat. Wird das Haus mit zusätzlichen Kameras außen und innen bestückt, ist es noch einfacher, sich auch von unterwegs zuverlässig zu informieren, was zu Hause gerade abläuft. Kommunal Anzeiger - Seite 22-08/2015

23 Tel.: Elektromobile auch Treppenlifte Beratung & Service vor Ort Elektromobile auch über Krankenkasse möglich Beratung & Hilfe bei Auftragsstellungen bei Treppenliften auch Fördergelder ab Pflegestufe 1 möglich Neu- und Gebrauchtgeräte V&S H. Neumann Stralendorf (bei Schwerin) Am Wodenweg 29 Individualität & Gemeinschaft Geborgenheit & Sicherheit Aktiv & in Würde in unserem liebevoll, familär geführten Haus: 24 Einzelzimmer 7 Doppelzimmer NEU in unserem geschützten Bereich (speziell für demenziell erkrankte Menschen) 25 Einzelzimmer und 4 Doppelzimmer Welziner Str Dümmer Frau Greskamp Tel.: a-gressi@web.de Hilfe für Haus, Hof und Garten! Rasenpfl ege Häckselarbeiten bis 10 cm Aststärke kleine Reparaturen Kleintransporte bis 1 Tonne u.v.m. Uwe Volkmann Neu-Zarrentin Zarrentin Tel.: oder Lokal ist optimal! Sprechen Sie Ihre Kunden direkt über den Kommunal-Anzeiger Zarrentin an! Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Ich beantworte Ihnen gerne alle Fragen über mögliche Anzeigengrößen, Platzierungen, Rabatte bei Mehrfachschaltungen, das Verbreitungsgebiet des Kommunal-Anzeigers und erstelle Ihnen ein passendes Angebot. Ihre nsprechpartnerin A Marina artmann H Tel.: oder hartmann@werbeagentur-plust.de Ihr Steinmetzmeisterbetrieb Lasarzik Inh. Steinmetzmeisterin Bianka Lasarzik Hafenplatz 3, Boizenburg/Elbe Tel.: Fax: Grabmale, Nachschriften, Einfassungen, u.v.m. Wir beraten Sie! Foto Engel: Lisa Spreckelmeyer/pixelio.de Foto Higru: Wolfgang Dirscherl/pixelio.de Wir beraten Sie gern! Schrift im Stein Grabmale Bernhard Gerdes Wittenburg/OT Lehsen Grabsteinfassungen, Zweitschriften, Reparatur, Grabschmuck Zarrentiner Schaalseefischerei Amtsstraße 41 Am Fischerberg Zarrentin Tel.: Fax: Montag bis Sonntag täglich von 10 bis 18 Uhr Rehbohm Maränen Saibling Forelle, Lachsforelle Räucherfisch und Frischfisch aus dem Biosphärenreservat Schaalsee Fischplatten Fischimbiss Angelkarten Ridlerstraße 55, München, Tel.: 0800/ (gebührenfrei) Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Kommunal Anzeiger - Seite 23-08/2015

24 Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen + Anzeigen Elektroservice Pägelow Elektromeister Installation und MSR-Technik Vellahner Weg Banzin Telefon: Mobil: torstenpaegelow@gmx.de GmbH Marko Voshage Tel Tel Mobil: EXPRESS-Werkstatt für alle Marken Fahrzeuginspektionen Unfall-Instandsetzung Autoglas-Service Reifen- und Räderserivce Achsvermessung Klimaanlagenservice DEKRA-Prüfstützpunkt Abschleppdienst Werkstatt-Ersatzwagen AUTOSERVICE BAUDISCH GMBH STATT SAUNA AUF RADERN Rosenstraße Wittenburg Tel UMBAU FÄLLIG? Bauplanen Immobilien Exposés Schilder Fragen Sie uns! PS. Werbung Sibylle Plust Inh. S. Hamann Zum Kirschenhof Schwerin Tel.: Fax: info@werbeagentur-plust.de Wir feiern unseren 45. Geburtstag und laden Sie aus diesem Anlass recht herzlich ein zum TAG DER OFFENEN TÜR am Freitag, 04. September 2015 von 10 bis 16 Uhr Gruppen ab 10 Personen bitte vorherige Anmeldung: info@variovac.de VARIOVAC PS SystemPack GmbH Ernst-Litfass-Str. 3 und 5 D Zarrentin am Schaalsee Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) Service ist mehr als nur ein Wort, es gibt Ihnen Sicherheit und schafft Vertrauen, so Bernd Dubbe. Verkauf & Reparatur aller Fabrikate DIE MARKEN- WERKSTATT Ohne Klima-Anlagen-Service geht es nicht. Denn an vielen Klima- Anlagen entstehen teure Schäden wegen fehlender Wartung. KLIMA-CHECK nur Euro z.b. für Golf VI DIESER CHECK BEUGT VOR: Fachmännische Sichtprüfung der relevanten Klimaanlagen-Komponenten Prüfung der Kühlleistung Kundendienstberater Bernd Dubbe des Autohauses Halfpap in Hagenow Kommunal Anzeiger - Seite 24-08/2015

Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen

Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Laage am 24. September 2017 Der Tag der

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 über

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 über Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - - Gemeindewahlleiter Von-Pentz-Allee 7 17166 Teterow Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Kommunalwahlen

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018 für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 15. November 2018 Nr. 23 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachungen der Stadt Schraplau Beschluss des Stadtrates

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 12 HARRISLEE, 19. JULI 2017 JAHRGANG 31 INHALT SEITE 16. Bekanntmachung über die Gemeindewahl am 6. Mai 2018; hier: Aufteilung des Gemeindegebiets

Mehr

Sprechzeiten Amtsverwaltung in Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8. Telefon-Durchwahlnummern. Kooperatives Bürgerbüro

Sprechzeiten Amtsverwaltung in Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8. Telefon-Durchwahlnummern. Kooperatives Bürgerbüro Seite 2 Amtsverwaltung Öffnungszeiten 12. Juni 2015 Sprechzeiten Amtsverwaltung in 19246 Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8 Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Zahl der Vertreter / Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche / Höchstzahl der je Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber für die Wahlvorschläge / Aufforderungen zur Einreichung der

Mehr

Kommunal. Hof in Camin Ausbau. des Amtes Zarrentin. In Erinnerung an Helmut Meyer

Kommunal. Hof in Camin Ausbau. des Amtes Zarrentin. In Erinnerung an Helmut Meyer A Kommunal NZEIG GER 22. Jahrgang Nr. 09/2015 www.amt-zarrentin.de des Amtes Zarrentin Amtliche Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Zarrentin, der Stadt Zarrentin am Schaalsee, der Gemeinden Gallin,

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Lindlar am

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Lindlar am Bekanntmachung der Gemeinde Lindlar Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Lindlar am 04.03.2018 Gemäß 75b Abs. 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 9. Jahrgang Dinslaken, 14.07.2016 Nr. 17 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 55 Oberhausen

Mehr

Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am

Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am 25.05.2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung - KWahlO - vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592,

Mehr

1. Wahltermin, Wahlsystem

1. Wahltermin, Wahlsystem Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Otzberg am 28. Oktober 2018 - Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen In der Gemeinde Otzberg mit 6.489 Einwohnern

Mehr

Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters Stadt Lauchhammer Die Wahlleiterin Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Entsprechend der 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Falkenberg/Elster am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt;

Mehr

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Rathenow am 25. Februar 2018

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Rathenow am 25. Februar 2018 Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Rathenow am 25. Februar 2018 Bekanntmachung des Wahlleiters vom 23.11.2017 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31

Mehr

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 Stadt Finsterwalde Der Wahlleiter Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt; alle personenbezogenen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Stadt Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In Fridingen a.d. sind dabei 12 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag

Mehr

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch

Mehr

Wahl des Ortsbeirates des Ortsteiles Dobberzin, am 24. September Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 01. Juni 2017

Wahl des Ortsbeirates des Ortsteiles Dobberzin, am 24. September Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 01. Juni 2017 Wahl des Ortsbeirates des Ortsteiles Dobberzin, am 24. September 2017 Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 01. Juni 2017 Gemäß 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und

Mehr

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Gemeinde Groß Kreutz (Havel)

Gemeinde Groß Kreutz (Havel) Gemeinde Groß Kreutz (Havel) - Der Wahlleiter - Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen: Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl

Mehr

Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Teltow am 24. September 2017 Bekanntmachung des Wahlleiters

Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Teltow am 24. September 2017 Bekanntmachung des Wahlleiters Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Teltow am 24. September 2017 Bekanntmachung des Wahlleiters Entsprechend 64 Abs. 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg

Mehr

Kommunal. Rodenwalde. des Amtes Zarrentin

Kommunal. Rodenwalde. des Amtes Zarrentin A Rodenwalde Im Jahr 1930 kaufte Hans Merensky, der Sohn eines deutschen Missionars in Afrika, selbst Geologe und Mineraloge, das Gut Rodenwalde. Er hatte ein sagenhaftes Vermögen aus Entdeckungen von

Mehr

I. Wahltermin sowie die Wahlzeit

I. Wahltermin sowie die Wahlzeit Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Königs Wusterhausen am 24. September 2017 Gemäß 64 Abs. 3 des

Mehr

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung) Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Kreisstadt Heppenheim Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Mehr

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25.

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Mai 2014 Auf Grund der 23 und 51 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2008 25.11.2008 Nr. 27 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. 1.1

Mehr

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm für die im Jahr 2009 stattfindenden allgemeinen

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom

Mehr

R i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin

R i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin R i c h t l i n i e zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin 1. Präambel Zur Bereicherung des künstlerischen und kulturellen Lebens in der Stadt Templin werden jährlich finanzielle Mittel

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017

Mehr

Kommunal. Frühling an der Bruchmühle in Vellahn. Ein verwunschener Ort mit einem wunderschönen,

Kommunal. Frühling an der Bruchmühle in Vellahn. Ein verwunschener Ort mit einem wunderschönen, Kommunal Frühling an der Bruchmühle in Vellahn 24. Jahrgang Nr. 05/2016 13. Mai 2016 www.amt-zarrentin.de des Amtes Zarrentin Amtliche Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Zarrentin, der Stadt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 10.01.2019 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Wahlvorschlag (Einzelbewerbung)

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Wahlvorschlag (Einzelbewerbung) Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift ankreuzen, wenn zutreffend Anlage 5 Formblatt 5.2 Seite 1 (Stand: 2016) Bürgermeisterwahl Landratswahl am Datum in der Gemeinde im Landkreis Name

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 5 Vorlage Nr. 150/2016 Sitzung des Gemeinderates am 11. Oktober öffentlich- AZ

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 5 Vorlage Nr. 150/2016 Sitzung des Gemeinderates am 11. Oktober öffentlich- AZ Bürgermeisterwahl 2017 Anträge zur Beschlussfassung: STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 5 Vorlage Nr. 150/2016 Sitzung des Gemeinderates am 11. Oktober 2016 -öffentlich- AZ 022.31 a) Festsetzung des

Mehr

Kommunal. Tagelöhnerhäuser auf Stintenburg. des Amtes Zarrentin

Kommunal. Tagelöhnerhäuser auf Stintenburg. des Amtes Zarrentin Kommunal Anzeiger Amtliche Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Zarrentin, der Stadt Zarrentin am Schaalsee, der Gemeinden Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn, des Schulverbandes Zarrentin und

Mehr

Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27.

Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Aktuelles aus dem Bereich Dezernat Recht, Bau, Umwelt Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019 Nachdem der

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald - 1 - Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald Aufgrund des 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt

Mehr

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom 14.03.06) Aufgrund des 4 i.v.m. 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Gemeinde Bördeland. Wahlen 2019

Gemeinde Bördeland. Wahlen 2019 -Kurier, Jahrgang 2019, Nr.01, 18.01.2019, S. 3 Gemeinde Bördeland Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde [Hinweis: Sollten an dieser Stelle Beschlüsse nicht im vollen Wortlaut veröffentlicht sein, so

Mehr

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Ludwigsfelde für das Jahr

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) Inhaltsverzeichnis

Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) Inhaltsverzeichnis Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen SeniorenratsWOR 541 Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) in der Fassung vom 23.08.2013 Wahlordnung Datum Fundstelle In

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Vellahn

Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Vellahn Lesefassung der Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2015 und

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist),

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist), B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Warendorf am 25. Mai 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung KWahlO vom 31. August 1993

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag

Bürgermeisterwahl Landratswahl. Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder Druckschrift ankreuzen, wenn zutreffend Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Seite 1 (Stand: 2016) Bürgermeisterwahl Landratswahl am Datum in der Gemeinde 04.02.2018 Wittenbeck

Mehr

Bekanntmachung des Wahlleiters

Bekanntmachung des Wahlleiters Wahlen - der Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee, - des Ortsbeirats des Ortsteils Pätz, am 26. Mai 2019 Bekanntmachung des Wahlleiters Vom 07.01.2019 Gemäß 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration

Mehr

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den

Mehr

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April 2016 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 18.12.2015 Gemäß 83 in Verbindung mit 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein

Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein Satzung des Jugendparlamentes der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Satzung beschlossen: Rechtsgrundlagen: 7 und 41 Abs.

Mehr

Wahlbekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Guben

Wahlbekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Guben Wahlbekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Guben Wahlen - der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Guben, - des Ortsbeirats des Ortsteils Kaltenborn und - des Ortsbeirates des Ortsteils Groß Breesen

Mehr

Wahlvorschlag für die Wahl. des Kreistages der Stadtverordnetenversammlung der Gemeindevertretung des Ortsbeirats

Wahlvorschlag für die Wahl. des Kreistages der Stadtverordnetenversammlung der Gemeindevertretung des Ortsbeirats Anlage 5a zu 32 Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV Wahlvorschlag für die Wahl (Zutreffendes bitte ankreuzen und die erforderlichen Angaben eintragen!) des Kreistages der Stadtverordnetenversammlung der Gemeindevertretung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 zur Wahl des Kreistages, der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 zur Wahl des Kreistages, der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher 1 Gemeinde Löwenberger Land Wahlbehörde Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 zur Wahl des Kreistages, der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteher Gemäß 26 Brandenburgisches

Mehr

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 12 04.04.2017 1. 29.03.2017 Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 2. 29.03.2017 Zulassung

Mehr

II. Was Kandidaten wissen sollten

II. Was Kandidaten wissen sollten II. Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren: allein oder gemeinsam? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung

Mehr

1. Durchzuführende Wahl und Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister

1. Durchzuführende Wahl und Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Bad Liebenstein am 6. Januar 2019 Gemäß 17 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes

Mehr

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow und des Ortsbeirates Steckelsdorf am 26. Mai 2019

Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow und des Ortsbeirates Steckelsdorf am 26. Mai 2019 Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow und des Ortsbeirates Steckelsdorf am 26. Mai 2019 Bekanntmachung des Wahlleiters vom 15.01.2019 Gemäß 26 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-torgelowferdinandshof.de am 14.08.2014 (Navigationslink: Bekanntmachungen) Amt Torgelow-Ferdinandshof 07.07.2014 Niederschrift über die konstituierende

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 9/2012 03.08.2012 18. Jahrgang INHALT Seite 36/2012 Bebauungsplan Nr. 286.3 "In der Feldmark" im Stadtteil Rietberg 65 hier: - Aufstellungsbeschluss

Mehr