Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan"

Transkript

1 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Im Rahmen der Abfrage kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan im Juni 2013

2

3 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Inhaltsverzeichnis 1 Was ist Hochwasserrisikomanagement? Was beinhaltet die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie? Wie wird die Richtlinie in Thüringen umgesetzt? Wofür sind die Kommunen bei der Hochwasservorsorge und beim Hochwasserschutz verantwortlich? Was sind Hochwasserrisikogebiete und Hochwasserkarten? Was sind Hochwasserrisikogebiete? Was beinhalten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten? Welche Auswirkungen haben die Hochwasserkarten? Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Hochwasserschutzes möglich? Vorsorge (im Vorfeld eines Hochwassers) Integrale Hochwasserschutzkonzepte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Flächenvorsorge Bauvorsorge Natürlicher Wasserrückhalt Technischer Hochwasserschutz Informations- und Verhaltensvorsorge Risikovorsorge Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes Hochwasserbewältigung (während eines Hochwassers) Regeneration (nach einem Hochwasser) Literatur- und Quellenverzeichnis Anhang Anhang 1: Maßnahmencheckliste für thüringische Gemeinden und Städte Anhang 2: Rechtliche Grundlagen im Hochwasserrisikomanagement

4 2 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Einleitung Im Jahr 2007 ist die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Kraft getreten. Wichtige Schwerpunkte des Hochwasserrisikomanagements in Thüringen sind: Optimierung des bestehenden technischen Hochwasserschutzes, Wiedergewinnung von natürlichen Retentionsräumen, Verstärkung nicht-baulicher Vorsorgemaßnahmen, Information und Sensibilisierung der Betroffenen, Verbesserung der vorhandenen Instrumente und Systeme zur Warnung und Gefahrenabwehr. In Thüringen wird die HWRM-RL durch die Aufstellung des Landesprogramms Hochwasserschutz umgesetzt. Dieses bezieht sich auf alle Risikogewässer 1. und 2. Ordnung und beschreibt den aktuellen Zustand, die Zielstellungen und alle zwischen 2015 und 2021 vorgesehenen Maßnahmen vom Freistaat Thüringen sowie von Gemeinden und Städten. Im Rahmen des Aufstellungsprozesses werden Maßnahmen des Landes mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen abgestimmt. Für die Beteiligung der Gemeinden und Städte bei der Aufstellung des Landesprogramms Hochwasserschutz führt der Freistaat Thüringen u. a. zwei Abfragen durch. Die erste Abfrage hat im Oktober 2012 stattgefunden und der Erfassung des aktuellen Zustands des Hochwasserschutzes in Gemeinden und Städten, in denen Risikogewässer 1. und 2. Ordnung liegen, gedient. Die zweite, im Juni 2013 erfolgende Abfrage, dient der Erfassung von geeigneten kommunalen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Gemeinden und Städten, in denen Risikogewässer 1. und 2. Ordnung liegen. Die Entscheidung, ob und welche kommunalen Maßnahmen gemeldet und somit in das Landesprogramm Hochwasserschutz aufgenommen werden, liegt in der Verantwortung der Gemeinden und Städte. Des Weiteren wird der Aufstellungsprozess von Regionalworkshops begleitet. Hauptinhalte der im Mai 2013 durchgeführten Regionalworkshops waren die Leitlinien und Grundsätze der Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen, die Präsentationen der Ergebnisse der ersten Abfrage bezüglich des aktuellen Zustandes des Hochwasserschutzes in Gemeinden und Städten sowie das Vorgehen bei der Ableitung von Maßnahmen. Im November 2013 werden weitere Regionalworkshops zur Vorstellung der Ergebnisse der Maßnahmenerfassung und Maßnahmenauswahl/ planung des Landes durchgeführt. Gemeinden und Städte werden im Workshop Gelegenheit haben, Anmerkungen zur Maßnahmenplanung zu geben. Eine weitere Möglichkeit zur Stellungnahme wird allen Beteiligten in einer 6-monatigen Anhörung in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gegeben. Dieser Leitfaden soll den Gemeinden und Städten notwendige Werkzeuge und Hinweise an die Hand geben, um die anstehenden Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements erfolgreich bewältigen zu können. Er dient ausschließlich als Hilfestellung und hat keinen

5 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan verbindlichen Charakter. Im Rahmen der Meldung der kommunalen Maßnahmen kann von den Empfehlungen des Leitfadens abgewichen werden. Soweit bereits weitergehende Kenntnisse bzw. Planungen zum kommunalen Hochwasserschutz vorliegen, sollten diese als Basis herangezogen werden. Die im Rahmen des Leitfadens gegebenen Empfehlungen können die erforderliche fachliche Beurteilung von Hochwasserrisiken, Auswahl und Bewertung von Maßnahmen nicht ersetzen. Die Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1), die mögliche Maßnahmen der Gemeinden und Städte enthält, soll den Kommunen als Hilfestellung dienen. Anhang 2 gibt eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen im Hochwasserrisikomanagement. Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen und weitere Unterlagen zum Hochwasserrisikomanagement stehen im Internet unter bereit. 1 Was ist Hochwasserrisikomanagement? 1.1 Was beinhaltet die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie? Hochwasserrisikomanagement (HWRM) umfasst alle Stadien vor, während und nach einem Hochwasserereignis, von den Vorsorgemaßnahmen über die Bewältigung eines Hochwassers bis hin zur Regeneration nach einem Hochwasserereignis. Dazu müssen die Hochwasserrisiken, die Eintrittswahrscheinlichkeit verschiedener Szenarien und das in den betroffenen Gebieten vorhandene Schadenspotenzial bekannt sein. Alle Maßnahmen aus den verschiedenen Entwicklungsstadien eines Ereignisses werden berücksichtigt, um eine Risikominimierung zu erreichen und den potenziellen Schaden von Betroffenen fern zu halten. Das ist das erklärte Ziel der 2007 in Kraft getretenen Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL). Diese schafft einen europäischen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, um hochwasserbedingte nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Die Umsetzung der HWRM-RL erfolgt in drei Phasen (vgl. Abbildung 1):

6 4 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Erstellung von Hochwassergefahren-und Hochwasserrisikokarten Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen Abbildung 1: Drei Stufen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) In der 1. Phase waren bis Ende 2011 die Vorläufige Bewertung des potenziellen Hochwasserrisikos zur Einschätzung des Hochwasserrisikos auf der Basis von vorhandenen Informationen vorzunehmen und die Risikogebiete zu ermitteln (Ergebnisse siehe Kapitel 2.1). Für diese Risikogebiete sind in Phase 2 bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und risikokarten zu erstellen (aktueller Stand siehe Kapitel 2.2). Letztlich sind in der 3. Phase bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erarbeiten, in denen angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen sind. Hierbei sollen die Schwerpunkte auf nicht-baulichen Hochwasservorsorgemaßnahmen bzw. der Verringerung des Hochwasserrisikos liegen. Der neue Ansatz des Hochwasserrisikomanagements wird durch einen Kreislauf beschrieben (siehe Abbildung 2) und beinhaltet die Vorsorge vor, die Bewältigung während und die Regeneration nach einem Hochwasserereignis. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Handlungsbereichen der Hochwasservorsorge. Abbildung 2: Kreislauf und Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements (LAWA 2010)

7 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Für jeden Handlungsbereich des Hochwasserrisikomanagements sind verschiedene Personen und Fachdisziplinen zuständig, wie z. B. Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Raumordnung, Naturschutz, Gefahrenabwehr/Katastrophenschutz etc. Bei der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements spielen die Kommunen eine zentrale Rolle, die in Kapitel 1.3 näher beschrieben wird. Die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtline ist im Internet abrufbar, z. B. unter Wie wird die Richtlinie in Thüringen umgesetzt? Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) adressiert das Hochwasserrisikomanagement verbindlich an die EU-Mitgliedstaaten. Mittlerweile ist die Richtlinie EUweit in nationales Recht, in Deutschland in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009) überführt worden. Flüsse bilden mit ihren Einzugsgebieten ökologische Einheiten, die über Ländergrenzen hinausgehen. Länderübergreifende Kooperationen im Flussgebietsmanagement erfolgen über die Flussgebietsgemeinschaften. Thüringen liegt im Einzugsgebiet der Elbe, der Weser und des Rheins und ist daher sowohl Mitglied in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe), der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) als auch in der Flussgebietsgemeinschaft Rhein (FGG Rhein). Für Thüringen erfolgt somit die Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in den Flussgebietsgemeinschaften Elbe, Weser und Rhein. Der Freistaat Thüringen erarbeitet die in seine Zuständigkeit fallenden Teile und arbeitet diese den Flussgebietsgemeinschaften zur Integration in die länderübergreifenden, gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementpläne zu. Wegen der Größe der Gebiete werden die Pläne der Flussgebietsgemeinschaften einen aggregierten und eher abstrakten Charakter haben. Als Basis für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne wird bis Ende 2015 das Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz (LP HWS) aufgestellt. Es wird in enger Abstimmung mit den Gemeinden, Städten, Behörden und der Öffentlichkeit erarbeitet und gilt von 2015 bis Im Landesprogramm Hochwasserschutz werden Aussagen zum aktuellen Zustand im Hochwasserschutz, zu Zielstellungen und zu allen zwischen 2015 und 2021 vorgesehenen/geeigneten Maßnahmen von Land, Gemeinden, Städten und Dritten zu allen 74 Hochwasserrisikogebieten (vgl. Kapitel 2.1) getroffen. Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen in das Landesprogramm aufgenommen werden, liegt alleinig in der Verantwortung der jeweils zuständigen Stelle. Kommunale Maßnahmen werden daher nur in das Landesprogramm aufgenommen, wenn diese im Rahmen der Maßnahmenabfrage seitens der zuständigen Kommune gegenüber dem Land gemeldet wurden. Das Landesprogramm zeigt auf, was Land, Landkreise, Gemeinden und Städte bis zum Jahr 2021 zum Hochwasserschutz beabsichtigen. Dies kann sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen umfassen. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Landesprogramm verpflich-

8 6 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan tet selber aber nicht zur Umsetzung. Aus der Aufnahme freiwilliger Maßnahmen in das Landesprogramm entsteht keine gesetzliche Verpflichtung zu deren Umsetzung, vielmehr wird damit angezeigt, dass die Umsetzung bis 2021 angestrebt wird. Im Rahmen des Aufstellungsprozesses werden Maßnahmen des Landes mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen abgestimmt. Anschließend kann jedermann zum Landesprogramm Hochwasserschutz innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Stellung nehmen. Bei der Auswahl der Maßnahmen von Gemeinden und Städten soll der vorliegende Leitfaden helfen. Abbildung 3: Bearbeitungsschritte und Zeitplan zur Umsetzung der HWRM-RL in Thüringen 1.3 Wofür sind die Kommunen bei der Hochwasservorsorge und beim Hochwasserschutz verantwortlich? Gemeinden und Städte sind verantwortlich für: die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung, die Verteidigung kommunaler und landeseigener Hochwasserschutzanlagen, die Bauleitplanung für ihr Gebiet, die Organisation der Gefahrenabwehr im Gemeindegebiet, die Einrichtung einer Wasserwehr, einschließlich deren Ausbildung und Einsatz. Die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Hochwasserrisiken und Konsequenzen, aber auch die Aufklärung über das gesamte Spektrum der Hochwasservorsorge stellt eine weitere wichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte dar.

9 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Landkreise und kreisfreie Städte sind die unteren Verwaltungsbehörden und haben wichtige Aufgaben im Hochwasserrisikomanagement. Ihnen obliegt als untere Katastrophenschutzbehörde der Katastrophenschutz. Landrat/Landrätin bzw. (Ober-)Bürgermeister(in) übernehmen die Leitung des Katastrophenschutzstabes und entscheiden im Katastrophenfall über die notwendigen Abwehrmaßnahmen. Weiterhin haben die Landkreise und kreisfreien Städte folgende zentrale Aufgaben: Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben und ggf. Festlegung von Auflagen (als untere Bauaufsichtsbehörde), Entscheidung z. B. über notwendige Maßnahmen am Gewässer und Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet (als untere Wasserbehörde), Einfluss als untere Naturschutzbehörde und Straßenaufsichtsbehörde bzw. Straßenbaulastträger auf hochwassergerechte Flächennutzung, Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Hochwasserrisiken (im Rahmen der Daseinsvorsorge). Die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wird in diesem Leitfaden nicht vertiefend angesprochen, da sich dieser an Gemeinden und Städte richtet. 2 Was sind Hochwasserrisikogebiete und Hochwasserkarten? 2.1 Was sind Hochwasserrisikogebiete? Im ersten Arbeitsschritt wurden Gebiete mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko ermittelt. Die Hochwasserrisikogebiete für Thüringen wurden im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2011). Insgesamt sind in Thüringen 74 Gewässer 1. und 2. Ordnung mit einer Länge von km als Hochwasserrisikogebiete identifiziert worden (TMLFUN 2012). Das entspricht in Bezug auf die Gewässerlänge ca. 10 % aller Thüringer Gewässer. 68 % der Risikogebiete befinden sich an Gewässern 1. Ordnung (z. B. Unstrut, Werra, Ilm, Gera, Saale, Weiße Elster) und 32 % an Gewässern 2. Ordnung vorwiegend an den Mündungsbereichen in die Hauptgewässer (vgl. Abbildung 4).

10 8 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Abbildung 4: Übersicht über die Risikogebiete an Gewässern 1. und 2. Ordnung in Thüringen (Daten: TLUG 2012) 2.2 Was beinhalten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten? Nach der Bestimmung der Hochwasserrisikogebiete erfolgt in der nächsten Stufe die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten. Sie dienen allen Akteuren im Hochwasserrisikomanagement, insbesondere den Gemeinden und Städten, als wichtige Grundlage zur Analyse und der Bewertung des eigenen Hochwasserrisikos sowie zur Ableitung von Maßnahmen.

11 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Hochwassergefahrenkarten Abbildung 5: Hochwassergefahrenkarte für ein HQ200 der Ilm im Bereich Mellingen Die Hochwassergefahrenkarten enthalten die Flächen der Wasserausbreitung bei folgenden drei Szenarien: Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder Szenarien für Extremereignisse (HQ200), Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100), Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ20). Für jedes beschriebene Szenario sind folgende Charakteristika anzugeben: Wasserausbreitung, Wassertiefe oder Wasserstand oder Fließgeschwindigkeit oder spezifischer Abfluss. Abbildung 5 zeigt einen Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte für ein HQ200 der Ilm im Bereich Mellingen. HQ200 drückt aus, welcher Durchfluss im Mittel über einen Zeitraum von 200 Jahren einmal erreicht wird (sog. Hochwasserjährlichkeit). Das HQ200 beschreibt ein seltenes Hochwasserereignis, bei dem die Hochwasserschutzanlagen überströmt werden.

12 10 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan In abgestuften Wassertiefen werden die Gefahrenbereiche in den Hochwassergefahrenkar- des HQ200 ten für die drei Szenarien (HQ200,, HQ100 und HQ20) dargestellt. In den Gefahrenkarten wird bei den Szenarien HQ100 und HQ20 die Anschlaglinie mit dargestellt. Weitere thematische Inhalte der Gefahrenkarten (Darstellungsmaßstab 1 : ) sind die folgenden (FUGRO-HGN 2011): Wassertiefen HQ(T) in Meter mit der Klassifizierung <0,5; 0,5 1,0; 1,0 2,0; 2,0 4,0; >4,0, Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Wände), Fließgewässer, die als Hochwasserrisikogebiet eingestuft sind, Gewässerstationierung für Gewässer I. Ordnung, Landkreis- und Gemeindegrenze, Pegel. Hochwasserrisikokarten Abbildung 6: Hochwasserrisikokartee für ein HQ200 der Ilm im Bereich Mellingen In den Hochwasserrisikokarten (siehe Abbildung 6) werden die möglichen negativen Ausdargestellt. wirkungen von Hochwasserereignissen auf Mensch, Güter und/oder Umwelt

13 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Sie haben folgende Inhalte: Anzahl der potenziell betroffenen Bewohner (Orientierungswert), Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, potenziell betroffene Anlagen mit Umweltrisiken (IED- ehemals IVU-Anlagen) 1, potenziell betroffene Schutzgebiete (Natura2000- und sonstige Naturschutzgebiete), potenziell betroffenes Kulturerbe. Die Hochwasserrisikokarten werden für die gleichen Szenarien wie bei den Gefahrenkarten erstellt. Zusätzlich zu den Grundlagen der Gefahrenkarten sind in ihnen folgende Informationen enthalten (FUGRO-HGN 2011): Angaben zur Flächennutzung, Daten der Einwohnerstatistik, digitale Datengrundlagen zu IED-Anlagen, Schutzgebieten und gefährdeten Objekten. Die Hochwassergefahren- und risikokarten werden in Thüringen bis Ende 2013 fertig gestellt und im Internet veröffentlicht. Die Gemeinden und Städte werden darüber informiert. 2.3 Welche Auswirkungen haben die Hochwasserkarten? Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten haben keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen, sondern dienen der Information der Öffentlichkeit über die aktuell bestehenden Hochwasserrisiken. Durch ihre Veröffentlichung können sie jedoch faktisch Auswirkungen auf Grundstückspreise, Versicherungsprämien und Investitionsentscheidungen haben. Sie stellen zudem wichtige Grundlagen für die Beurteilung des Hochwasserrisikos, z. B. in integralen Hochwasserschutzkonzepten, und die Vorbereitung auf den Hochwasserfall, z. B. in Alarm- und Einsatzplänen dar. Für die Risikogebiete im Sinne der HWRM-RL müssen bis zum aufgrund nationalen Rechtes Überschwemmungsgebiete per Rechtsverordnung (RVO) festgesetzt bzw. vorläufig gesichert werden ( 76 Abs. 2 und 3 WHG). Für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete und die vorläufige Sicherung wird in Thüringen das HQ100 - Szenario aus den Gefahren- und risikokarten verwendet. Die Erstellung der Hochwassergefahren- und risikokarten hat somit die Ausweisung neuer bzw. die Anpassung bestehender Überschwemmungsgebiete zur Folge. Die neuen Überschwemmungsgebiete sowie die zum Teil notwendige Änderung bestehender Überschwemmungsgebiete haben u. a. Auswirkungen auf: Raumordnung (Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne), 1 IED: Industrial Emission Directive: EU-Richtlinie von 2010 mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union

14 12 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Rechtliche Auswirkungen der neu berechneten Überschwemmungsflächen Überschwemmungsgebiet liegt außerhalb von Risikogebieten Die Überschwemmungsgebiete an Nicht-Risikogewässern, die aus Beschlüssen oder Rechtsverordnungen (vor dem ) erlassen wurden, behalten weiterhin ihre Gül- tigkeit. Ausweisung der Überschwemmungsgebiete Ist das Überschwemmungsgebiet bisher noch nicht ausgewiesen, wird die Neuberechnung vorläufig gesichert und anschließend das RVO-Verfahren durchgeführt. Ist das Überschwemmungsgebiet bereits ausgewiesen (durch z. B. vorläufige Sicherung, DDR-Beschlüsse oder RVO), wird die Neuberechnung mit dem alten Überschwemmungsge- der Neube- biet verglichen. Eine Anpassung ist dann notwendig, wenn sich die Grenzen rechnung in Bezug auf bestehende Überschwemmungsgebiete verschieben. Dann müssen je nach Verschiebung Teile des alten Überschwemmungsgebietes aufgehoben (Flächenab- nahme) oder neue Bereiche (Flächenzuwachs) vorläufig gesichert werden. Im anschließen- bzw. treten den RVO-Verfahren werden die alten Überschwemmungsgebiete aufgehoben außer Kraft. Abbildung 7 verdeutlicht exemplarisch eine Flächenabnahme des Über- wofür eine schwemmungsgebietes an der Ilm. Die grünen Flächen werden aufgehoben, neue Rechtsverordnung notwendig ist. Abbildung 7: Beispiel für Flächenabnahme an der Ilm

15 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Abbildung 8 zeigt hingegen einen Flächenzuwachs nach der Neuberechnung an der Ilm. Die braunen Flächen kommen zum bestehenden Überschwemmungsgebiet hinzu, werden vorläufig gesichert und die bestehende RVO geändert. Abbildung 8: Beispiel für Flächenzuwachs an der Ilm Eine direkte Auswirkung in Bezug auf die Bauleitplanung der Gemeinde oder Stadt hat insbesondere der Flächenzuwachs. Diese muss dann zügig prüfen, ob Baugebiete im Bebauungsplan innerhalb des Risikogebiets bzw. Überschwemmungsgebiets ausgewiesen sind. Ist das nicht der Fall, ergeben sich keine unmittelbaren Konsequenzen für die Kommunen außer der Tatsache, dass die Ausweisung neuer Baugebiete im Überschwemmungsgebiet auf dieser Fläche zukünftig gemäß 78 Abs. 1 WHG verboten ist. Existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung erforderlich (siehe Abbildung 9).

16 14 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Festsetzung / Neuausweisung / vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten Sind im B-Plan-Gebiet die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Sinne des 1 Abs. 6 BauGB erfüllt? Änderung des B-Plans nicht erforderlich Änderung oder Aufhebung des B-Plans erforderlich, evtl. ergänzende Festsetzungen nach 78 WHG Abbildung 9: Schema zur Überprüfung und ggf. Anpassung bestehender Bauleitpläne Im geringsten Fall ist lediglich die Grenze des festgestellten Überschwemmungsgebietes in den Plan einzutragen, um Interessenten/Betroffene zu informieren. Je nach Umsetzungsgrad des Bebauungsplans sind weitere Anpassungen notwendig, bis hin zur kompletten Aufhebung des Plans. 3 Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Hochwasserschutzes möglich? Grundlage für die Bewertung des aktuellen Hochwasserschutzniveaus und die Identifizierung von Defiziten im Hochwasserrisikomanagement ist die Erfassung des aktuellen Zustands für alle Handlungsbereiche anhand einer Bestandsaufnahme. Dazu wurde für die Gemeinden und Städte eine Maßnahmencheckliste erarbeitet (siehe Anhang 1), die in die jeweiligen Handlungsbereiche und diesen zugeordnete Maßnahmen untergliedert ist. In der Maßnahmencheckliste werden zu jeder potenziell möglichen Maßnahme Fragen gestellt, die die Kommune entsprechend dem Ist-Zustand mit oder für sich beantworten kann. Am Ende werden Empfehlungen gegeben, die die Entscheidung einer Kommune für oder gegen eine Maßnahme unterstützen sollen. Die Checkliste enthält keine Vorgaben, die die Gemeinden/Städte erfüllen müssen, sondern sie dient lediglich als Hilfestellung zur Ableitung von Maßnahmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Weg von der Analyse und Bewertung des aktuellen Zustandes im Hochwasserrisikomanagement zur Maßnahmenfindung, durch die der Stand des Hochwasserschutzniveaus in der Gemeinde/Stadt verbessert werden kann.

17 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Fragenin Maßnahmencheckliste (Anhang 1) Beantwortung der Fragen, um den aktuellen Zustand einschätzen zu können und mögliche Defizite im HWRM zu identifizieren Maßnahmen und Empfehlungen in Maßnahmencheckliste (Anhang 1) Defizite mit Maßnahmen aus Maßnahmencheckliste behebbar Praxisbeispielezu Maßnahmen (Kapitel 3) Umsetzungsbeispiele der Maßnahmen auf kommunaler Ebene Abbildung 10: Überblick über den Weg vom Ist-Zustand zur Maßnahmenfindung Die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserrisikomanagements sind sortiert nach den einzelnen Handlungsbereichen in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) aufgeführt. Im Zuge der Maßnahmenplanung der Gemeinden und Städte sind die Interessen der unterschiedlichen Flächennutzer mit einzubeziehen, um nachhaltig tragbare Lösungen zu entwickeln. Nur so kann für die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes eine hohe Umsetzbarkeit und Akzeptanz erreicht werden. Jede in der Maßnahmencheckliste enthaltende Maßnahme wird kurz beschrieben. Weiterhin werden Empfehlungen und gegebenenfalls Hinweise zu der Einzelmaßnahme gegeben. Es gibt fünf Maßnahmenblöcke, deren Umsetzung das Land den Gemeinden und Städten besonders empfiehlt. Sie sind in der Maßnahmencheckliste mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert und in Tabelle 1 aufgelistet.

18 16 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Tabelle 1: Maßnahmen, deren Umsetzung das Land den Kommunen besonders empfiehlt Anpassung Bauleitplanung Der Anpassung der Bauleitplanung an bestehende bzw. neu ausgewiesene Überschwemmungsgebiete kommt eine zentrale Bedeutung bei der Vermeidung neuer Hochwasserrisiken bzw. bei der Vermeidung einer weiteren Verringerung des Abflussvermögens des Hochwassers in Gemeinden und Städten zu. Durch die Anpassung können zusätzlich Haftungsrisiken für die Gemeinden und Städte reduziert werden. Anpassung bestehender Bauleitpläne an raumplanerische und wasserrechtliche Vorgaben (u. a. Überschwemmungsgebiete) (Maßnahme GS 02) Integrales Hochwasserschutzkonzept Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasserschutzanlagen ist die Erarbeitung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes die Basis für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Sie umfasst eine umfangreiche Analyse des Hochwasserrisikos, eine Dokumentation und Beurteilung bestehender Hochwasserschutzanlagen sowie die Ermittlung geeigneter, kosteneffizienter Maßnahmenoptionen zur Reduktion des Hochwasserrisikos. Aufstellung/Fortschreibung einzugsgebietsbezogener, integraler Hochwasserschutzkonzepte sowie Studien zum Hochwasserschutz (Maßnahme GS 01) Aufbau und Führung eines Katasters über die Hochwasserschutzanlagen (Maßnahme GS 13) Organisation der Gefahrenabwehr (Wasserwehr) Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasserschutzanlagen ist es essenziell, die Gefahrenabwehr an Gewässern 1. und 2. Ordnung frühzeitig und angepasst auf die lokalen Verhältnisse zu organisieren. Die Einrichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes ist ein in vielen hochwassergefährdeten Kommunen bewährtes Instrument, in welchem die für die Hochwasserabwehr maßgeblichen Stellen und Personen gebündelt werden und die Hochwasserabwehr im Vorfeld koordiniert wird. Einrichtung/Optimierung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes (Maßnahme GS 30) Alarm- und Einsatzpläne / Schulung der Einsatzkräfte Nach Abschluss der Organisation der Gefahrenabwehr kommt der Aufstellung der Einsatzplanung und der Schulung der Einsatzkräfte eine zentrale Bedeutung zur Sicherstellung einer systematischen, effektiven Gefahrenabwehr und Ermöglichung schneller Funktionsabläufe im Hochwasserfall zu. Alarm- und Einsatzpläne umfassen Angaben zu Beginn, Art und Ort der Gefährdungen und die jeweils einzuleitenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Erstellung/Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen (Maßnahme GS 31) Schulung von Einsatz- und Führungskräften zur Hochwasserabwehr (Maßnahme GS 35)

19 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Aufklärung der Bevölkerung über Hochwassergefahren und Vorsorgeoptionen Durch Informationsangebote können Bürger und Unternehmen frühzeitig über die bestehenden Hochwasserrisiken informiert und über die eigenen Vorsorgemöglichkeiten (u. a. zur Bauvorsorge, Risikovorsorge, Verhaltensvorsorge) aufgeklärt werden und so das Schadenspotenzial im Hochwasserfall reduziert werden. Informations-/Beratungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen zum hochwasserangepassten Planen, Bauen, Sanieren (Maßnahme GS 03) Aufklärungsmaßnahmen zu bestehenden Hochwasserrisiken (Maßnahme GS 26) Informations-/Beratungsmaßnahmen zur finanziellen Absicherung gegen Hochwasserschäden (Maßnahme GS 29) Nähere Erläuterungen zu den Maßnahmen enthalten die nachfolgenden Kapitel. Fördermöglichkeiten Für einige Maßnahmen des kommunalen Hochwasserrisikomanagements bestehen Möglichkeiten zur Förderung durch das Land Thüringen. Die entsprechenden Regelungen zu den Fördermöglichkeiten enthält die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als oberste Wasserbehörde zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom (ThürStAnz Nr. 26/2010) in der Änderung vom (ThürStAnz Nr. 15/2013). Im Bereich des Hochwasserschutzes kann folgendes gefördert werden: Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung (z. B. zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes), sowie die für die vorgenannten Maßnahmen erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen (z. B. Hochwasserschutzkonzepte). Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann Gemeinden und Städten, Zweckverbänden und Wasser- und Bodenverbänden gewährt werden, denen die entsprechende Unterhaltungspflicht obliegt. Nicht förderfähig sind z. B.: Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen, mobile Hochwasserschutzwände, Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete. Zuständig für die Förderung ist die Thüringer Aufbaubank. Soweit Gemeinden und Städte im Rahmen der Abfrage förderfähige Maßnahmenarten (z. B. Neubau eines Hochwasserschutzdeiches) für das Landesprogramm Hochwasserschutz anmelden, werden diese auf

20 18 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan ihre grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und das Ergebnis der anmeldenden Kommune im Rahmen des Aufstellungsprozesses mitgeteilt. Soweit gewünscht, kann die Maßnahme im Anschluss angepasst bzw. gestrichen werden. Unter erhalten Sie neben näheren Informationen auch die notwendigen Formulare. In den folgenden Kapiteln werden mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Gemeinden und Städten vorgestellt. Zur Mehrzahl der möglichen kommunalen Maßnahmen ist ein Beispiel aus der Praxis aufgeführt, das den Gemeinden und Städten als Anschauungsbeispiel in ihrer eigenen Maßnahmenfindung dienen kann. Das Praxisbeispiel dient nur der Erläuterung und Veranschaulichung der Maßnahme. Ob das Beispiel geeignet bzw. auf die Belange der jeweiligen Gemeinde oder Stadt übertragbar ist (z. B. bei den Maßnahmen GS 15, GS 16 und GS 19), bedarf einer eingehenden fachlichen Prüfung. Das Praxisbeispiel kann über den angegebenen Internetlink aufgerufen werden. 3.1 Vorsorge (im Vorfeld eines Hochwassers) Integrale Hochwasserschutzkonzepte zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Maßnahme GS 01: Aufstellung/Fortschreibung einzugsgebietsbezogener, integraler Hochwasserschutzkonzepte sowie Studien zum Hochwasserschutz Für Gemeinden und Städte mit signifikantem Hochwasserrisiko bzw. eigenen Hochwasserschutzanlagen sind integrale Hochwasserschutzkonzepte das grundlegende und zentrale Element, um Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zielgerichtet zu platzieren und kosteneffizient umzusetzen. Integrale Hochwasserschutzkonzepte umfassen umfangreiche Analysen des aktuellen Hochwasserrisikos, eine Dokumentation und Beurteilung bestehender Hochwasserschutzanlagen sowie die Ermittlung geeigneter, kosteneffizienter Maßnahmenoptionen zur Reduktion des Hochwasserrisikos. Integrale Hochwasserschutzkonzepte berücksichtigen nicht nur den technischen Hochwasserschutz, sondern schließen auch weitere Handlungsbereiche, wie z. B. den natürlichen Wasserrückhalt und die Informationsvorsorge ein. Inhalte eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes sind u. a.: Erfassung und Bewertung des aktuellen Hochwasserschutzniveaus, Ergänzende hydrologische Untersuchungen und hydraulische Berechnungen (Hinweis: Die Berechnungen erfolgen bereits im Rahmen der Kartenerstellung), Ableitung eines Schutzniveaus unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts,

21 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Untersuchungen zur Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus, Maßnahmenplan zur Erreichung des definierten Schutzniveaus, Empfehlungen zum Objektschutz, zur Organisation der Hochwasserabwehr, der Information der Bevölkerung und zu den ggf. erforderlichen Anpassungen in der Bauleitplanung. Auf dieser Basis werden geeignete Maßnahmenoptionen des natürlichen Wasserrückhalts, der Bau-, Informations- und Flächenvorsorge und des technischen Hochwasserschutzes identifiziert, mögliche Maßnahmen werden untereinander verglichen und es wird eine Kosten-/Wirksamkeitsbetrachtung vorgenommen. Einige der in der Maßnahmencheckliste gesondert aufgeführten Maßnahmen lassen sich geeignet in die Aufstellung der Hochwasserschutzkonzepte integrieren. Das Vorliegen von Hochwasserschutzkonzepten ist auch weiterhin Voraussetzung für die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen, da ohne ein solches Konzept eine Beurteilung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht möglich ist. Vorhandene Hochwasserschutzkonzepte sollen die aktuellen Randbedingungen/Informationen berücksichtigen. Konzepte, die älter als zehn Jahre sind, bedürfen meistens der Überarbeitung, da sich z. B. die hydrologischen bzw. technischen Randbedingungen geändert haben und neue Erkenntnisse und auch rechtliche Regelungen hinzugekommen sind. Sofern noch kein Hochwasserschutzkonzept vorliegt, sollte eines aufgestellt werden, wenn maßgebliche Siedlungs- bzw. Gewerbe-/Industriegebiete im Überschwemmungsgebiet liegen, relevante Schadenspotenziale bestehen oder kommunale Hochwasserschutzanlagen existieren. Bei der Überarbeitung bzw. Neuaufstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes ist eine Zusammenarbeit aller Gemeinden und Städte, die im Einzugsgebiet der betreffenden Gewässer liegen, sinnvoll. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, 2013/14 eine Handlungsempfehlung zur Aufstellung der integralen Hochwasserschutzkonzepte zu erarbeiten. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Diese Maßnahme betrifft nur Risikogebiete am Gewässer 2. Ordnung, da die Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern 1. Ordnung durch das Land erstellt werden Flächenvorsorge Der Handlungsbereich Flächenvorsorge umfasst regionalplanerische und bauleitplanerische Maßnahmen und die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Die Berücksichtigung vorbeugender Hochwasserschutzaspekte innerhalb der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) dient der Sicherung hochwassergefährdeter Flächen vor Bebauung bzw. nicht hochwasserangepasster Bebauung und Nutzung.

22 20 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Auch Retentionsräume sind somit neu sicherbar und zu gewinnen. Durch Flächenvorsorge lässt sich die Schaffung zusätzlichen Schadenspotenzials vermeiden. Abbildung 11: Überschwemmte Wiese (Foto: M. Gretzschel 2010) Maßnahme GS 02: Anpassung bestehender Bauleitpläne an raumplanerische und wasserrechtliche Vorgaben (u. a. Überschwemmungsgebiete) Durch eine vorausschauende kommunale Bauleitplanung können Flächen für den Hochwasserschutz gesichert und somit mögliche weitere Schäden im Hochwasserfall vermieden bzw. reduziert werden. Neu festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind nach dem BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die Bauleitpläne sind nach dem BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob aufgrund neu ausgewiesener Überschwemmungsgebiete oder vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete bestehende Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne angepasst werden müssen. Des Weiteren wird empfohlen, zu prüfen, ob die in den Regionalplänen getroffenen Festlegungen zum Hochwasserschutz das Stadt- oder Gemeindegebiet betreffen und ob diese in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz bei der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Die aus den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten hervorgehenden Informationen sollten in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert.

23 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Bauvorsorge Der Handlungsbereich Bauvorsorge umfasst Maßnahmen des hochwasserangepassten Planens und Bauens sowie die hochwasserangepasste Lagerung wassergefährdender Stoffe. Durch angepasstes Planen, Bauen und Sanieren von Gebäuden und Infrastrukturanlagen können Schäden sowohl im privaten als auch im gewerblichen und öffentlichen Bereich von vornherein reduziert oder ganz vermieden werden. Hier können Kommunen eine Vorbildrolle einnehmen, indem gefährdete öffentliche Gebäude und Infrastrukturen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Bauvorsorge ist auch bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe (z. B. Heizöl) wichtig. Die Gemeinden und Städte können darauf hinwirken, dass in hochwassergefährdeten Gebieten Ölheizungen ersetzt oder adäquat gegen Hochwasser gesichert werden. Abbildung 12: Aufgeständertes Haus (Foto: C. Müller 2010) Maßnahme GS 03: Informations-/Beratungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen zum hochwasserangepassten Planen, Bauen, Sanieren Durch frühzeitige Information und Beratung u. a. von privaten Eigentümern und Wirtschaftsunternehmen über hochwasserangepasste Planung, Bauausführung und Sanierung lassen sich viele Schäden durch Hochwasser von vornherein reduzieren bzw. ganz vermeiden. Zu diesem Thema existiert auch bereits eine Vielzahl frei zugänglicher Broschüren und anderer Informationsmaterialien. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, spezielle Informationen und Beratungen zum hochwasserangepassten Planen, Bauen, Sanieren für private Eigentümer und Wirtschaftsunternehmen u. a. mit konkretem Bezug zum Stadt- oder Gemeindegebiet anzubieten. Dieses kann dann sinnvoll sein, wenn aus den Gefahren- und Risikokarten eine hohe Gefährdung der Infrastruktur und der Bebauung hervorgeht. Es sollte geprüft werden, wel-

24 22 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan ches kostenlose Informationsmaterial zu diesem Thema zur Verfügung steht. Der Bund (BMVBS) hat beispielsweise eine Hochwasserschutzfibel in Form einer Broschüre erstellt, die im Internet unter folgendem Link abrufbar ist: Broschüren und Informationsmaterialien könnten an geeigneter Stelle ausgelegt und sofern vorhanden auch im Internetauftritt der Gemeinde/Stadt darauf hingewiesen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel [Informationen zum Hochwasserschutz auf der Internetseite von Diedorf (Schwaben)] befindet sich im Internet unter Maßnahme GS 04: Erstellung hochwasserangepasster Stadtsanierungskonzepte/- programme Im Zuge von Stadtsanierungskonzepten/-programmen (z. B. im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach 136 ff. BauGB) sollte auch dem Hochwasserschutz eine wichtige Bedeutung beigemessen werden. So können bereits im Planungsstadium hochwasserrelevante Aspekte berücksichtigt werden. Für den Fall, dass Stadtsanierungskonzepte/-programme beabsichtigt oder in Planung sind, sollte geprüft werden, ob eine Berücksichtigung von Hochwasseraspekten erforderlich ist. Dieses ist wahrscheinlich dann der Fall, wenn das Planungsgebiet in einem Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis gefährdeten Gebiet (HQ200) liegt. Hierüber können die Gefahren- und Risikokarten Auskunft geben. Ein Praxisbeispiel (Flyer zur Förderrichtlinie Altortentwicklung Kleinheubach ) befindet sich im Internet unter Maßnahme GS 05: Untersuchung der Erfordernis bzw. Machbarkeit von Objektschutzmaßnahmen an Anlagen, von denen im Hochwasserfall eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht Die Gemeinde oder Stadt kann durch diese Überprüfung feststellen, ob z. B. IED-Anlagen, Kläranlagen, weitere Anlagen oder Wirtschaftsbetriebe im Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis gefährdeten Gebiet

25 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan (HQ200) liegen, von denen im Hochwasserfall eine Gefahr ausgehen kann und die geschützt werden sollten. Die Untersuchung kann im Rahmen der Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes erfolgen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob im Gemeinde-/Stadtgebiet Anlagen oder Betriebe liegen, von denen im Hochwasserfall eine potenzielle Gefahr für die Umwelt ausgehen könnte. Diese Analyse gibt, über die Darstellungen in den Gefahren- und Risikokarten hinaus, einen präziseren Überblick über die Gefahren und Risiken im Gemeinde-/Stadtgebiet. Sofern entsprechende Anlagen ermittelt wurden, empfiehlt es sich mit den Betreibern der Anlage das Gespräch zu suchen, sie über die möglichen Gefahren zu informieren und gemeinsam zu überlegen, wie die Gefährdung minimiert werden kann. Ggf. sind Machbarkeitsuntersuchungen zum Objektschutz an diesen Anlagen oder Objekten sinnvoll. Ein Praxisbeispiel (Wartung und Kontrolle von Öltanks, Stadt Essen) befindet sich im Internet unter Maßnahme GS 06: Informations-/Beratungsmaßnahmen zum hochwasseranpassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. zu Anlagen, von denen im Hochwasserfall eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht Bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (insbesondere Heizöl) kann im Hochwasserfall z. B. Öl infolge von Leitungsbruch oder Undichtigkeiten im Heizöltank auslaufen und nicht nur zu Schäden an Gebäuden führen, sondern auch erhebliche Umweltverschmutzungen nach sich ziehen. Gleiches gilt für Anlagen, von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgehen kann, z. B. IED-Anlagen oder Kläranlagen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es sinnvoll ist in der Gemeinde oder Stadt spezielle Beratungsangebote anzubieten, z. B. zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder zur Umstellung der Energieversorgung von Öl- auf andere Brennstoffe. Dieses kann dann sinnvoll sein, wenn im Überschwemmungsgebiet (HQ100) oder in einem bei einem 200-jährlichen Hochwasserereignis gefährdeten Gebiet (HQ200) viele Öl- und Flüssiggastanks betrieben werden und/oder Anlagen liegen, von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgehen kann, z. B. IED-Anlagen oder Kläranlagen. Vor der Erstellung eigenen Informationsmaterials zu diesem Thema, kann geprüft werden, ob nicht bereits bestehende Materialien, z. B. die Hochwasserschutzfibel des Bundes (BMVBS), die im Internet unter dem Link abrufbar ist, genutzt werden können. Diese Informationsmaterialien könnten in der Gemeinde/Stadt ausgelegt werden und/oder als Download im Internet zur Verfügung gestellt werden.

26 24 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Ein Praxisbeispiel (Informationen über die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen auf der Internetpräsenz der Stadt Rosenheim) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 07: Untersuchung der Erfordernis bzw. Machbarkeit von Objektschutzmaßnahmen zum Schutz von Objekten vor Hochwasserschäden Die Gemeinde oder Stadt trägt für öffentliche Einrichtungen und z. B. für kulturell wertvolle Baudenkmäler aber auch für andere Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen, Wege, Plätze), die vor Hochwasserschäden gesichert werden sollten, eine Verantwortung zum Schutz vor Hochwasser. Die Untersuchung kann im Rahmen der Erstellung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes erfolgen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob das Erfordernis besteht, bestimmte Objekte durch bauliche Maßnahmen besonders vor Hochwasser zu schützen (z. B. Krankenhaus, Baudenkmäler, Straßen und Plätze). Zur Klärung empfiehlt es sich, insbesondere die Gefahren- und Risikokarten (sobald verfügbar) zu nutzen. Sofern das Erfordernis gesehen wird, sollte geprüft werden, ob die Machbarkeit im Rahmen einer Studie genauer untersucht werden kann, um so Klarheit über die Kosten und weitere Randbedingungen zu erhalten. Ein Praxisbeispiel ( Dokumentation zum Hochwasser im Januar 2011 in Wertheim ) ist im Internet verfügbar unter Dokumentation% pdf Maßnahme GS 08: Maßnahmen zur Anpassung hochwassergefährdeter öffentlicher Gebäude/Objekte (Objektschutz) Sofern das Erfordernis von Objektschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden besteht, kann die Stadt oder Gemeinde durch gezielte Maßnahmen des Objektschutzes die Schäden im Hochwasserfall deutlich minimieren. Im Ergebnis der Untersuchungen sollte geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen die Risiken im Hochwasserfall kosteneffizient reduziert werden sollen. Ein Praxisbeispiel ( Schutz vor Hochwasser in Bayern - Strategie und Beispiele ) ist im Internet verfügbar unter amm2020.pdf

27 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Maßnahme GS 09: Maßnahmen zur Anpassung hochwassergefährdeter Infrastruktureinrichtungen (Objektschutz) Sofern das Erfordernis von Objektschutzmaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen, Wege, Plätze) besteht, kann die Gemeinde oder Stadt durch gezielte Maßnahmen des Objektschutzes die Schäden im Hochwasserfall deutlich minimieren. Im Ergebnis der Untersuchungen sollte geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen die Risiken im Hochwasserfall kosteneffizient reduziert werden sollen. Ein Praxisbeispiel (angepasste Brückenbauwerke, Neustadt bei Coburg) ist im Internet verfügbar unter Natürlicher Wasserrückhalt Der Handlungsbereich natürlicher Wasserrückhalt umfasst die Verbesserung der natürlichen Rückhaltung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Einzugsgebiet und die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten in den Talbereichen. Durch Maßnahmen wie Gewässerrenaturierung, Wiederherstellung von Retentionsräumen im und am Gewässer und im Einzugsgebiet, standortgerechte Flächennutzung (z. B. in der Land- und Forstwirtschaft) und Regenwassermanagement können der natürliche Wasserrückhalt dezentral gestärkt und somit Hochwasserabflüsse an kleineren Gewässern verringert werden. Diese Maßnahmen können von Gemeinden und Städten umgesetzt werden. Abbildung 13: Überflutete Elbaue (Foto: R. Jüpner 2002)

28 26 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Maßnahme GS 10: Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts durch Reaktivierung von Flutungs- und Retentionsräumen Wasser im Gewässer und in der Aue zurückzuhalten, trägt zur Verzögerung des Abflusses bei und kann besonders bei häufiger auftretenden Hochwassern zu einer Verminderung der Hochwasserabflüsse bzw. zu einer Verringerung des Wasserstandes führen. Überschwemmungsgebiete bzw. Retentionsräume am Gewässer lassen sich durch Beseitigung oder Rückverlegung von nicht mehr benötigten Hochwasserschutzanlagen wie zum Beispiel Deichen wiedergewinnen. Die Potenziale für entsprechende Maßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte ermittelt. Sofern beabsichtigt ist, die Maßnahme von 2015 bis 2021 umzusetzen, sollte diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Diese Maßnahme ist grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Fallstudie Sichern und Wiederherstellen von Hochwasserrückhalteflächen in der Pegnitzaue in Nürnberg) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 11: Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts durch Gewässer- und Auenrenaturierung Maßnahmen der Strukturverbesserung und zur Herstellung der Durchgängigkeit zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie führen zur Verzögerung des Abflusses im Gewässer und können besonders bei häufiger auftretenden Hochwassern zu einer Verminderung der Hochwasserabflüsse bzw. zu einer Verringerung des Wasserstandes führen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Gemeinde/Stadt in einem Schwerpunktgewässer der EG-Wasserrahmenrichtlinie liegt. Sofern dies der Fall ist und im Gemeinde- oder Stadtgebiet am Gewässer zweiter Ordnung Maßnahmen zur Initiierung eigendynamischer Gewässerentwicklung oder Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers im vorhandenen Profil vorgesehen sind, und beabsichtigt ist, diese in 2015 bis 2021 umzusetzen, sollte diese Maßnahme in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig. Darüber hinaus wird empfohlen, zu prüfen, ob im Risikogewässer zweiter Ordnung ein Gewässerentwicklungsplan bzw. -konzept vorliegt, in dem die Renaturierungsmaßnahmen enthalten sind. Sofern dies der Fall ist und beabsichtigt ist, die Maßnahme von 2015 bis 2021 umzusetzen, sollte diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Auch diese Maßnahmen sind grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig.

29 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Ein Praxisbeispiel (Deichrückverlegung und ökologische Aufwertung der Vorlandfläche, in: Schutz vor Hochwasser in Bayern - Strategie und Beispiele ) ist im Internet verfügbar unter amm2020.pdf Technischer Hochwasserschutz Der Handlungsbereich technischer Hochwasserschutz umfasst u. a. den Bau von Stauanlagen zur Hochwasserrückhaltung, die Errichtung von Deichen, Dämmen, Hochwasserschutzmauern zum Schutz der Bebauung sowie die Freihaltung der Hochwasserabflussquerschnitte im Siedlungsraum. Durch Gewässerunterhaltung, zu der die Kommunen an Gewässern 2. Ordnung gesetzlich verpflichtet sind, und durch Gewässerausbaumaßnahmen können Abflussquerschnitte freigehalten bzw. das Abflussvermögen verbessert werden. Durch technische Hochwasserschutzanlagen Hochwasserschutzanlagen lassen sich Siedlungen bis zu einem bestimmten Schutzziel vor Hochwasser schützen. Während Deiche und Schutzmauern die Situation für die Unterlieger aufgrund der fehlenden Wasserretention verschärfen, können Stauanlagen Wasser zurückhalten und zwischenspeichern, damit es nicht abflusswirksam wird. Mobile und teilmobile Hochwasserschutzsysteme stellen für viele Gebiete eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu stationären Hochwasserschutzanlagen dar. Technische Hochwasserschutzanlagen sind jedoch nicht absolut sicher, da sie versagen sowie überoder unterströmt werden können. Abbildung 14: Deich und Hochwasserschutzmauer an der Helme (Foto: ThLG 2012)

30 28 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Maßnahme GS 12: Erstellung/Aktualisierung von Gewässerunterhaltungsplänen Mit einer ordnungs- und sachgemäßen Gewässerunterhaltung können auch die Auswirkungen von Hochwässern reduziert werden. Um die Unterhaltung kosteneffizient und zielgerichtet durchzuführen, sind Gewässerunterhaltungspläne, in denen die erforderlichen wiederkehrenden Tätigkeiten übersichtlich dargestellt werden, ein geeignetes Mittel. In ihnen sind auch die Belange der naturnahen Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen. Gewässerunterhaltungspläne sind grundsätzlich nicht Teil der Hochwasserschutzkonzepte, können aber parallel erarbeitet werden, soweit das Hochwasserrisiko stark von der Unterhaltung beeinflusst wird. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Hochwasserabflusses Gewässerausbauprofile in Risikogewässern zweiter Ordnung vorhanden sind. Sofern dies der Fall ist, liegt hierauf der Fokus einer auf die Belange des Hochwasserschutzes angepassten Gewässerunterhaltung. Dabei sollten auch ingenieurbiologische Bauweisen in Betracht gezogen werden. Sofern Gewässerausbauprofile vorhanden sind, empfiehlt sich die Aufstellung eines Gewässerunterhaltungsplanes, da damit mit den zuständigen Behörden und Anliegern geklärt wird, wann und wie die Unterhaltung erfolgt. Sofern beabsichtigt wird, einen Gewässerunterhaltungsplan aufzustellen, empfiehlt es sich, dies mit mehreren Gemeinden zusammen zu tun. Die TLUG hat ein Handbuch zur naturnahen Gewässerunterhaltung unter folgendem Link veröffentlicht: Diese Maßnahme ist nur im Rahmen der Neugründung von Gewässerunterhaltungsverbänden oder in Kombination mit einem Gewässerentwicklungs- und/oder Hochwasserschutzkonzept per Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Aufstellung eines Gewässerunterhaltungsplanes durch den Wasser- und Bodenverband Untere Elde) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 13: Aufbau und Führung eines Katasters über die Hochwasserschutzanlagen Verfügt die Gemeinde oder Stadt über Hochwasserschutzanlagen ist es hilfreich, diese in einem Kataster zu führen, um wichtige anlagenbezogene Informationen gebündelt zu erfassen und abrufen zu können. Ein ständig aktualisiertes Kataster erleichtert den Überblick über die bestehenden Anlagen und erleichtert die Planung und Umsetzung der notwendigen Unterhaltung. Die Aufnahme, Dokumentation und Bewertung vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist Bestandteil der Erstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte.

31 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Es wird empfohlen, zu prüfen, wie viele Hochwasserschutzanlagen sich in der Unterhaltungslast der Gemeinde oder Stadt befinden. Es sollte ermittelt werden, welche Bereiche und darin enthaltenen Schutzgüter damit geschützt werden. Auch der Schutzgrad der Anlagen sollte ermittelt werden. Sind in weiten Teilen der Gemeinde oder Stadt Hochwasserschutzanlagen vorhanden bzw. werden hohe Sachwerte durch sie geschützt, sollte ein Kataster (z. B. Deich- und Anlageninformationssystem) angelegt werden. Darin werden Bemessungsgrenzen, Leistungsfähigkeit, technischer Zustand, Unterhaltungsmaßnahmen und regelmäßige Kontrolle erfasst. Diese Maßnahme ist nur im Rahmen der Neugründung von Gewässerunterhaltungsverbänden per Anteilsfinanzierung förderfähig. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel (Erstellung eines digitalen Deichkatasters) ist im Internet verfügbar unter aesentationen/hofmann-deichkataster.pdf Maßnahme GS 14: Erstellung/Aktualisierung von Betriebsplänen für wasserwirtschaftliche Anlagen Die Gemeinde oder Stadt sollte Unterhaltungs- und Betriebspläne für ihre Hochwasserschutzanlagen (z. B. Schöpfwerke, hochwasserrelevante Wehranlagen) erstellen bzw. aktualisieren, um durchzuführende Maßnahmen und Handlungen bei Hochwasser sowie in der hochwasserfreien Zeit klar festzulegen. (Stauanlagen siehe Maßnahme GS 15) Es wird empfohlen, die Erstellung bzw. Aktualisierung von Unterhaltungs- und Betriebsplänen für gemeindliche Hochwasserschutzanlagen zu prüfen. Sofern beabsichtigt ist, ein Kataster aufzustellen, sollte zugleich auch die Erstellung/Aktualisierung von Betriebsplänen vorgesehen werden. Diese Maßnahme ist nur im Rahmen der Neugründung von Gewässerunterhaltungsverbänden per Anteilsfinanzierung förderfähig. Maßnahme GS 15: Optimierung der Steuerung/Betriebsweise vorhandener Stauanlagen Durch eine optimale Steuerung von vorhandenen Stauanlagen kann der zur Verfügung stehende Retentionsraum bestmöglich ausgenutzt werden und damit die Hochwassergefahr minimiert werden. Die Optimierung der Steuerung/Betriebsweise kann im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte erfolgen. Es wird empfohlen, diese Maßnahme in die Maßnahmenliste aufzunehmen, sofern die Maßnahme im Hochwasserschutzkonzept als effektive und kosteneffiziente Maßnahme ausgewiesen wird. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutz-

32 30 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan konzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Diese Maßnahme ist, sofern Investitionskosten hierfür anfallen, grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (technische Neuerungen optimieren den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Salzderhelden) ist im Internet verfügbar unter hochwasserrueckhaltebecken/hochwasserrueckhaltebecken_salzderhelden/41451.html Maßnahme GS 16: Sanierung einer vorhandenen Stauanlage Die Sanierung einer vorhandenen Stauanlage (Talsperre, Hochwasserrückhaltebecken) ist dann nötig, wenn die Betriebs- oder Standsicherheit der Anlage nicht mehr gegeben sind. Dabei wird die Anlage im Rahmen der Unterhaltung saniert. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es in der Unterhaltungslast der Gemeinde/Stadt befindliche Stauanlagen mit Hochwasserschutzfunktion gibt und ob diese den Anforderungen der DIN und der ThürTAStau entsprechen. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte geprüft werden, ob das Erfordernis besteht, diese Maßnahme aufzunehmen. Sofern grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit der Stauanlage bestehen, kann deren Wirkung über ein Hochwasserschutzkonzept überprüft werden. Die Maßnahme der Sanierung einer vorhandenen Stauanlage ist nicht förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Sanierung der Talsperre Klingenberg in Sachsen) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 17: Neubau/Erweiterung einer Stauanlage Der Neubau oder die Erweiterung einer Stauanlage ist dann nötig, wenn mehr Retentionsraum für Hochwasser benötigt wird. Die Erweiterung versteht sich hier auch in Hinblick auf die Umnutzung einer z. B. vorhandenen Talsperre ohne Hochwasserschutzfunktion in ein Hochwasserrückhaltebecken. Die Potenziale für entsprechende Maßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte ermittelt. Es wird empfohlen, diese Maßnahme in die Maßnahmenliste aufzunehmen, sofern das Hochwasserschutzkonzept sie als effektive und kosteneffiziente Maßnahme aufweist. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Diese Maßnahme ist grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig.

33 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Ein Praxisbeispiel (Hochwasserrückhaltebecken mit Überleitungsbauwerk) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 18: Sanierung einer vorhandenen Hochwasserschutzanlage (einschließlich Binnenentwässerung) Hochwasserschutzanlagen (Deiche, Mauern, Pumpwerke, Siele) sind in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Unterhaltung zu sanieren. Dabei stellt diese Maßnahme auf die schutzgleiche Sanierung (keine Verbesserung des Hochwasserschutzes) von Anlagen ab. Das Erfordernis für entsprechende Maßnahmen bzw. deren Alternativen wird im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte ermittelt. Es wird empfohlen, vor der Sanierung vorhandener Hochwasserschutzanlagen zu prüfen, ob die Anlage nach heutigen Gesichtspunkten erforderlich ist, der Deich zurückgelegt werden kann bzw. eine wirtschaftlichere Alternative existiert. Dies erfolgt im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes. Sofern das Hochwasserschutzkonzept diese Maßnahme als effektive und kosteneffiziente Maßnahme aufweist, sollte diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Es wird empfohlen, die Maßnahme erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchzuführen, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Diese Maßnahme ist nicht förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Deichsanierung Friemersheim/Duisburg) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 19: Neubau/Erweiterung einer Hochwasserschutzanlage (einschließlich Binnenentwässerung) Der Neubau oder die Erweiterung einer Hochwasserschutzanlage (Deiche, Mauern, Pumpwerke, Siele) stellen meist die letzte Möglichkeit der Verbesserung des Hochwasserschutzes dar. Sie sind im Vergleich zu den anderen Maßnahmen des Hochwasserschutzes sehr kostenintensive Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Gemeinde-/Stadtbild bzw. Landschaftsbild und damit auf die Akzeptanz bei der Bevölkerung haben. Dabei stellt diese Maßnahme auf eine Verbesserung des Schutzgrades oder eine Vergrößerung des zu schützenden Bereichs (Verbesserung des Hochwasserschutzes) von Anlagen ab. Die Potenziale entsprechender Maßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte ermittelt.

34 32 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Planung und Neubau von Hochwasserschutzanlagen stehen unter der Prämisse, den Retentionsraumverlust zu minimieren. Das Eindeichen von potenziellen Überschwemmungsflächen außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen ist zu vermeiden. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Sofern das Hochwasserschutzkonzept diese Maßnahme als effektive und kosteneffiziente Maßnahme aufweist, sollte diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Diese Maßnahme ist grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Sanierung Elbdeich in Mühlberg) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 20: Einsatz von mobilen Hochwasserschutzsystemen Mobile und teilmobile Hochwasserschutzsysteme stellen für einige Gebiete eine sinnvolle Ergänzung bzw. eine Notwendigkeit zu stationären technischen Hochwasserschutzanlagen dar. Die Untersuchung der Potenziale entsprechender Maßnahmen kann im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte erfolgen. Mobile und teilmobile Systeme erfordern einen hohen Aufwand an Lagerung, Logistik und Personalaufwand zum Aufbau und zur Verteidigung. Nur durch regelmäßige Aufbauübungen und sachgemäße Lagerung kann ihre Wirksamkeit erhalten werden. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Sofern das Hochwasserschutzkonzept diese Maßnahme als effektive und kosteneffiziente Maßnahme aufweist, sollte diese in die Maßnahmenliste aufgenommen werden. Diese Maßnahme ist nicht förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Hochwasserschutz Regensburg) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 21: Maßnahmen der Gewässerunterhaltung zur Freihaltung des Hochwasserabflussquerschnittes Ein wichtiges Ziel der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ist der Erhalt der hydraulischen Leistungsfähigkeit, vor allem im Siedlungsraum. Damit können Hochwassergefahren minimiert werden. Die Gewässerunterhaltung muss dabei unter Berücksichtigung gewässerökologischer Aspekte erfolgen. Die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen (Maßnahme GS 12) ist eine geeignete Grundlage für die regelmäßige Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.

35 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Es wird empfohlen, zu prüfen, ob eine regelmäßige Kontrolle von Abflussquerschnitten erfolgt und die Beseitigung von Eng- und Gefahrstellen und Abflusshindernissen im Gewässer- und Abflussbereich, z. B. Beseitigung von Bewuchs oder Auflandungen, erforderlich ist. Diese Maßnahmen sollten in einem Gewässerunterhaltungsplan enthalten sein. Diese Maßnahme ist nur im Rahmen der Neugründung von Gewässerunterhaltungsverbänden per Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Freihaltung und Erweiterung des Abflussquerschnittes der Mulde, in: Maßnahmekonzept Hochwasserschutz Grimma) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 22: Maßnahmen des Gewässerausbaus zur Verbesserung des Abflussvermögens Im Siedlungsraum führt eine Verbesserung des Abflussvermögens zu sinkenden Wasserspiegeln im Gewässer. Innerörtliche Gewässerausbaumaßnahmen (z. B. Flutmulden, Umleitungsgerinne) sind daher von großer Bedeutung für den Hochwasserschutz. Die Potenziale entsprechender Maßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung integraler Hochwasserschutzkonzepte ermittelt. Es bietet sich an, diese Maßnahme in die Maßnahmenliste aufzunehmen, sofern das Hochwasserschutzkonzept sie als effektive und kosteneffiziente Maßnahme aufweist. Diese Maßnahme kann erst nach Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt werden, in dem die Wirksamkeit, Effektivität und Auswirkungen der Maßnahmen untersucht wurden. Diese Maßnahme ist grundsätzlich über Anteilsfinanzierung förderfähig. Ein Praxisbeispiel (Gewässerausbaumaßnahme Oberhohenried Maßnahmen und Kosten) ist im Internet verfügbar unter Informations- und Verhaltensvorsorge Der Handlungsbereich Informations- und Verhaltensvorsorge umfasst die Vorhersagen zur Hochwasserlage und Warnung aller Betroffenen sowie die Aufklärung der betroffenen Bevölkerung über die Hochwasserrisiken und Information über Vorbereitungsmaßnahmen für den Hochwasserfall. Gemeinden und Städte sollten alle wichtigen Hochwasserinformationen bündeln und abrufen, um im Hochwasserfall Warnungen an ihre Bevölkerung gezielt und zeitnah weitergeben zu können. Sie sollten ihre Bürgerinnen und Bürger über angemessenes Verhalten im Hochwasserfall informieren und vorbereiten. Wichtige Grundlage dafür ist die Aufklärung

36 34 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan über das Hochwasserrisiko, welches in den Hochwassergefahren- und -risikokarten dargestellt ist und in der Gemeinde/Stadt veröffentlicht werden sollte. Maßnahme GS 23: Maßnahmen zur Optimierung des Hochwasserwarn- und Hochwassermeldedienstes Nach Erhalt von Hochwassermeldungen und Hochwassernachrichten der Thüringer Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) sind die Bevölkerung und die Wirtschaftsunternehmen zeitnah und gezielt vor sich entwickelnden Hochwässern durch die Gemeinde/Stadt zu warnen. Die Ergänzung des Landesmessnetzes, die Installation von Warnsystemen sowie die Optimierung (z. B. Verkürzung) der Meldewege sind dabei wichtige Maßnahmen zur möglichst frühzeitigen Warnung der betroffenen Bevölkerung, damit diese weitere Maßnahmen zum Schutz ergreifen kann. Es wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit eine Ergänzung des Landesmessnetzes durch lokale Pegel zur Verbesserung der Hochwasser- und Sturzflutwarnung sinnvoll ist. Darüber hinaus sollte überlegt werden, wie die Meldewege zu den Betroffenen verbessert werden können. Maßnahme GS 24: Einrichtung/Anpassung kommunaler Informations- und Warnsysteme Kommunale Hochwasserinformationssysteme können eine wichtige Hilfestellung zur Sammlung, Aufbereitung und Darstellung von hochwasserrelevanten Informationen (z. B. in Verbindung mit den Hochwassergefahren- und risikokarten) geben. Sie ermöglichen im Ereignisfall die Übersicht über gefährdete Objekte und erforderliche/eingeleitete Maßnahmen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Einrichtung bzw. Verbesserung eines/des örtlichen Hochwasserinformationssystems eine Verbesserungsmöglichkeit darstellt. Darüber hinaus wird empfohlen bei besonders hoher Gefährdung, zu prüfen, ob die Installation eines einfachen Warnsystems (z. B. über Sirenen und Lautsprecher an zentraler Stelle, Benachrichtigungen per SMS oder ) Verbesserungsmöglichkeiten darstellen, die verhältnismäßig einfach umzusetzen sind. Ein Praxisbeispiel [Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz (INGE)] ist im Internet verfügbar unter

37 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Maßnahme GS 25: Durchführung eines Audits zum Hochwasserschutz Bei fortgeschrittenem Umsetzungsstand von Maßnahmen zum Hochwasserschutz/- vorsorge kann eine Gemeinde oder Stadt ergänzend ein externes Audit zum Hochwasserrisikomanagement durchführen, um eine detaillierte Übersicht über das aktuelle Hochwasserschutzniveau zu erhalten. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Teilnahme an einem Audit zum Hochwasserrisikomanagement sinnvoll ist. Eine Möglichkeit für eine Kommune (oder einen Verband), den Status ihrer eigenen Hochwasservorsorge zu analysieren und zu bewerten, bietet das Audit mit dem Thema Hochwasser Wie gut sind wir vorbereitet (DWA 2010), welches durch eine Arbeitsgruppe der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) entwickelt wurde. Ein Praxisbeispiel (DWA-Audit Hochwasser wie gut sind wir vorbereitet in Dresden) ist im Internet verfügbar unter kvonr=6452 Maßnahme GS 26: Aufklärungsmaßnahmen zu bestehenden Hochwasserrisiken Von Hochwasser gefährdete Bürgerinnen und Bürger über die betreffenden Risiken durch Hochwasser zu informieren, ist eine grundlegende Aufgabe der Gemeinden und Städte. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob Aufklärungsmaßnahmen zu Hochwasserrisiken (z. B. durch geeignete ortsnahe Veröffentlichungen von Hochwassergefahren- und risikokarten, Überschwemmungsgebieten, Hinweisblättern sowie Informationen im Amtsblatt) angeraten sind. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Das Praxisbeispiel Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Nahe (2001): Aktionsplan Hochwasser im Einzugsgebiet der Nahe umfasst auch Aufklärungsmaßnahmen und ist im Internet verfügbar unter em-mungsgebiete/

38 36 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Maßnahme GS 27: Informations-/Beratungsmaßnahmen zum richtigen Verhalten bei Hochwasser Die Aufklärung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger über richtiges, sicheres Verhalten bei Hochwasser ist ebenfalls eine grundlegende Aufgabe der Gemeinden und Städte. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob z. B. die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die Verteilung einschlägiger kostenfreier Druckererzeugnisse oder eine gesonderte Beratung von Betroffenen in Bezug auf richtiges Verhalten bei Hochwasser möglich ist. Ein Praxisbeispiel ( Hochwasser-Info für die Bewohner von gefährdeten Gebieten in der Stadt Köln ) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 28: Sicherung historischer und Anbringung neuer Hochwassermarken Hochwassermarken sind ein wichtiges Instrument der Visualisierung vergangener Ereignisse, um das Problembewusstsein in Bezug auf Hochwasserrisiken in der Bevölkerung wach zu halten (siehe Abbildung 15). Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Dokumentation, Sicherung und ggf. Restaurierung historischer Hochwassermarken als Kleindenkmale und/oder deren Einmessung (in m NHN) vorgenommen werden sollten. Die Anbringung, Dokumentation und Einmessung neuer Hochwassermarken nach markanten Hochwasserereignissen sollte in Erwägung gezogen werden. Eine Broschüre über Hochwassermarken in Thüringen ist im Internet abrufbar unter Abbildung 15: Hochwassermarken (Foto: M. Gretzschel 2013)

39 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Risikovorsorge Der Handlungsbereich Risikovorsorge umfasst die Absicherung durch Rücklagen oder durch Versicherung. Elementarschadensversicherungen können mögliche Schäden durch Überschwemmungen abdecken. Die meisten Flächen sind in Deutschland versicherbar. Im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger obliegt es den Gemeinden und Städten, die von Hochwasser Betroffenen über Möglichkeiten der Absicherung durch Versicherung oder private Rücklagen zu informieren, damit ein Hochwasser nicht existenzgefährdend für Einzelne werden kann. Maßnahme GS 29: Informations-/Beratungsmaßnahmen zur finanziellen Absicherung gegen Hochwasserschäden Risikovorsorge ist Eigenvorsorge entweder durch Abschluss einer Elementarschadensversicherung oder durch private Rücklagen, damit im Schadensfall die eigene Leistungsfähigkeit nicht überfordert wird. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob eine umfassende Aufklärung und Information der Betroffenen über Elementarschadensversicherungen (finanzielle Absicherung von Gebäuden oder Fahrzeugen) unter Einschluss der Risiken durch Überschwemmung und Starkregen mit Unterstützung des Landes und der Versicherungswirtschaft notwendig und sinnvoll ist. Das Land kooperiert mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Erhöhung des Deckungsgrades mit Elementarschadensversicherungen. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel ( Land unter Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser ) ist im Internet verfügbar unter Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes Der Handlungsbereich Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes umfasst Alarm- und Einsatzplanung, Organisation von Ressourcen, Übungen und Ausbildung von Einsatzkräften. Weil während eines Hochwassers eine Vielzahl von Aufgaben von einer Vielzahl von Einsatzkräften zu bewältigen ist, ist es erforderlich, alle notwendigen technischorganisatorischen Maßnahmen in einem Alarm- und Einsatzplan festzuschreiben. Kommunen müssen weiterhin nicht nur die Hochwasserausrüstung vorhalten, sondern auch Einsatzkräfte (insbesondere die Wasserwehr) ausbilden, weiterbilden sowie in Übungen den

40 38 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Ernstfall proben. Dies ist besonders für den Einsatz mobiler/teilmobiler Hochwasserschutzsysteme wichtig. Wartung, Lagerung, Aufbau sowie die Transportlogistik müssen hier ständig überprüft und geprobt werden, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Abbildung 16: Sandsacklager (Foto: M. Gretzschel 2010) Maßnahme GS 30: Einrichtung/Optimierung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes Die Einrichtung einer Wasserwehr ist ein für Gemeinden/Städte mit Hochwasserrisiko geeignetes und bewährtes Instrument zur Organisation des operativen Hochwasserschutzes. Im Rahmen der Einrichtung werden wichtige Belange wie Zusammensetzung, Aktivitäten im Hochwasserschutzfall, Zuständigkeiten usw. geregelt. Die Aufgabe der Wasserwehr obliegt den Gemeinden und Städten sowohl an Gewässern 2. Ordnung als auch Gewässern 1. Ordnung. Gemäß 90 ThürWG haben Gemeinden und Städte einen Wasserwehrdienst per Satzung einzurichten, wenn sie erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet werden. In der Satzung können Gemeinden, soweit angemessen, gegenüber den Bewohnern Dienste zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben anordnen. Eine Wasserwehr hat folgende Aufgaben: Abwehr von Hochwassergefahren, z. B. Aufbau einer mobilen Hochwasserschutzwand, Warnung aller Betroffenen (z. B. Bevölkerung, Gewerbebetriebe, Industrie) bei Hochwassergefahr, Schaffung der personellen, materiellen und organisatorischen Ressourcen, Bereithaltung der technischen Mittel (Hochwassermateriallager), Durchführung von Übungen zur praktischen Überprüfung der Alarm- und Einsatzplanungen.

41 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Das Land beabsichtigt, die Einrichtung von Wasserwehren aktiv (u. a. Hilfestellung zur Gründung und Ausbildung) zu unterstützen. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Einrichtung eines gemeindlichen Wasserwehrdienstes rechtlich erforderlich bzw. sinnvoll ist. Die Einrichtung wird insbesondere für solche Gemeinden und Städte empfohlen, die zu Teilen im Überschwemmungsgebiet liegen, relevante Schadenspotenziale haben oder auf deren Gebiet Hochwasserschutzanlagen liegen. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel [Wasserwehr der Stadt Schönebeck (Elbe)] ist im Internet verfügbar unter &Itemid=525 Maßnahme GS 31: Erstellung/Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen Die Aufstellung eines detaillierten Alarm- und Einsatzplans Hochwasser dient der rechtzeitigen Vorbereitung der Hochwasserbewältigung in einer Gemeinde oder Stadt. Sie ergänzt die Schaffung der Strukturen zur Hochwasserabwehr (siehe Maßnahme GS 30). Das Land beabsichtigt, zur Unterstützung Empfehlungen für einen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, einen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser unter Nutzung der Informationen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten (sobald verfügbar) und den Empfehlungen des Landes (sobald vorliegend) aufzustellen. Soweit ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser bereits vorhanden ist, empfiehlt sich zu prüfen, ob dieser alle erforderlichen Informationen enthält bzw. aufgrund der Hochwassergefahren- und -risikokarten aktualisiert werden sollte. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel (Hochwasser-Alarm- und Einsatzplan der Gemeinde Offenau) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 32: Einrichtung/Aktualisierung objektbezogener Alarm- und Einsatzpläne Neben der Bereitstellung eines detaillierten Alarm- und Einsatzplans Hochwasser für die gesamte Gemeinde oder Stadt kann es hilfreich und erforderlich sein, für bestimmte Objekte (z. B. IED-Anlagen oder auch wichtige Infrastruktureinrichtungen) objektbezogene Alarmund Einsatzpläne vorzuhalten.

42 40 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Es wird empfohlen, zu prüfen, ob es Betriebe oder Anlagen im Gemeinde- oder Stadtgebiet gibt, für die aufgrund der besonderen Gefährdetheit oder der besonderen Gefährdung (für die Umwelt) im Hochwasserfall die Erstellung/Aktualisierung objektbezogener Alarm- und Einsatzpläne sinnvoll ist. Sofern solche Anlagen im Gemeinde- oder Stadtgebiet liegen, sollten Gespräche zwischen Gemeinde/Stadt und Betreiber mit dem Ziel erfolgen, das Zusammenspiel für den Hochwasserfall abzustimmen. Auf das Vorhandensein objektbezogener Alarm- und Einsatzpläne sollte hingewirkt werden. Ein Praxisbeispiel (Krankenhaus Alarm- und Einsatzplan, Niedersächsisches Muster) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 33: Maßnahmen zur Erhöhung der Personal- bzw. Sachressourcen für die Hochwasserabwehr Abhängig von der Gefährdung der Gemeinde oder Stadt und den erforderlichen Hochwasserabwehrmaßnahmen sind entsprechende Personal- und Sachressourcen erforderlich (z.b. zur Evakuierung, für Kontrollgänge, zum Sandsacklegen). Es wird empfohlen, zu prüfen, inwieweit fehlende Ausstattungen ergänzt werden können oder auf vorhandene Ausstattungen anderer Bereiche zugegriffen werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwiefern fehlende Personalressourcen durch andere Organisationsformen (z. B. Einrichtung gemeindlicher Wasserwehrdienst) bzw. durch die Hinzuziehung weiterer Personenkreise erweitert werden können. Ein Praxisbeispiel (Überprüfung des Sandsacklagers) ist im Internet verfügbar unter ager/aktion_sandsacklager.html Maßnahme GS 34: Durchführung von Hochwasserübungen Alle Einsatzkräfte müssen gezielt auf den Hochwasserfall vorbereitet und eingewiesen werden, auch im Zusammenspiel mit anderen Einsatzkräften und idealerweise auch unter Einbeziehung der Bevölkerung. Es wird empfohlen, regelmäßig Hochwasserübungen einschließlich Auswertung durchzuführen.

43 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Ein Praxisbeispiel (Lehrübung Hochwasserschutz und Deichverteidigung der Freiwilligen Feuerwehr München) ist im Internet verfügbar unter Maßnahme GS 35: Schulung von Einsatz- und Führungskräften zur Hochwasserabwehr Der Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte kommt eine wichtige Stellung bei der Vorbereitung der Hochwasserabwehr zu. Dies betrifft sowohl die fachliche Vorbereitung (z. B. Erkennen von Schwachstellen eines Deiches), praktische Vorbereitung (z. B. wie erfolgt eine Sandsacksicherung effizient) bzw. führungsbezogene Vorbereitung (z. B. Einsatzbesprechungen). Es ist wichtig, die Einsatz- bzw. Führungskräfte der Gemeinde/Stadt zur Hochwasserabwehr rechtzeitig zu schulen. Hierfür können externe, qualifizierte Schulungsangebote genutzt werden und für den Fall, dass nicht alle Kräfte unmittelbar geschult werden können, sollte für eine Weitervermittlung der dort geschulten Inhalte an alle Einsatzkräfte gesorgt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme empfiehlt das Land den Gemeinden und Städten besonders. Sie ist in der Maßnahmencheckliste (siehe Anhang 1) mit der Wichtung wichtige Basismaßnahme markiert. Ein Praxisbeispiel (Kurse Hochwasserschutz der DWA) ist im Internet verfügbar unter Hochwasserbewältigung (während eines Hochwassers) Ein weiteres Element des Hochwasserrisikomanagements ist neben der Vorsorge die Bewältigung des Hochwasserereignisses. Die Hochwasserbewältigung beginnt im Hochwasserfall und besteht aus der Abwehr der Hochwasserauswirkungen, der Hilfe für die Betroffenen, der Aufbauhilfe und dem sich anschließenden Wiederaufbau. Hierbei sind die Kommunen mit ihren Einsatzkräften (vor allem Wasserwehr) wichtige Akteure von der Warnung der Bevölkerung über die Gefahrenabwehr bis hin zu Sofortmaßnahmen für die Betroffenen, wie z. B. Versorgung von Opfern. Kommt es zur Ausrufung des Katastrophenfalls, wechselt die Hauptverantwortung zu den Katastrophenschutzbehörden.

44 42 Leitfaden zur Ableitung kommunaler Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagementplan Abbildung 17: Helfereinsatz beim Hochwasser an der Elbe (Foto: R. Jüpner 2002) 3.3 Regeneration (nach einem Hochwasser) Die Regeneration setzt nach dem Ablauf des Hochwasserereignisses ein und gliedert sich in Aufbauhilfe und Wiederaufbau (Nachsorge). Zugleich sollte eine systematische Auswertung des Ereignisses und der abgelaufenen Prozesse erfolgen. Nur wenn diese Erfahrungen dokumentiert und ausgewertet werden, kann aus ihnen gelernt werden und sie können für die Verbesserung der Hochwasservorsorge verwendet werden. Darüber hinaus sollten Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung z. B. über die Beseitigung von Umweltschäden veröffentlicht werden. Maßnahme GS 36: Erstellung einer Nachsorgeplanung für die Beseitigung von Hochwasserschäden In der Gemeinde oder Stadt kann in einer Nachsorgeplanung aufgeführt werden, wie z. B. die Entsorgung von Abfällen, die Notversorgung der Bevölkerung, die Beurteilung der Schäden usw. erfolgen soll. Es wird empfohlen, zu prüfen, ob die Erstellung einer Planung zur Hochwassernachsorge sinnvoll ist. Maßnahme GS 37: Auswertung von Hochwasserereignissen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes Die Gemeinde oder Stadt sollte die aufgetretenen Hochwasserereignisse dokumentieren, systematisch auswerten und daraus Schlussfolgerungen ziehen mit dem Ziel, das Hochwasserrisikomanagement zu verbessern. Die Notwendigkeit der Analyse und Bewertung

3.4 Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsund Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr, Flächenvorsorge

3.4 Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsund Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr, Flächenvorsorge .4 Bauvorsorge, Risikovorsorge, Informationsund Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr, Flächenvorsorge - Maßnahmen der Kommunen und Landkreise/kreisfreien Städte - M. Magin, G. Wenk, RWS Ost, 29..20 in Gera

Mehr

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg

EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg EG-Hochwasserrisikomanagement in NRW Umsetzung an der Sieg Andreas Krimphoff, Dez. 54. BR Köln Köln, 19.11.2013 EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007 Verabschiedung, 2009-10 mit Novellierung des

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Maßnahmenformulars

Hinweise zum Ausfüllen des Maßnahmenformulars Maßnahmenformular zur Erfassung der Maßnahmen der Thüringer Gemeinden und Städte in Risikogebieten für die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Gemeinde, Gewässerabschnitt Um die nachteiligen

Mehr

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet

Mehr

Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes

Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes 09. Februar 2011 Konferenz für ein verbessertes Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Inhalt eines Hochwasserrisikomanagementplanes Prof. Dr. Stefan Kaden DHI-WASY GmbH 1 Gliederung 1 EU-Hochwasserrichtlinie

Mehr

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland Wasserforum Hessen 2012 Hochwasserschutz in Hessen Themenblock I: Hochwasserrisikomanagement Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland BD LOTHAR NORDMEYER Obmann des Ausschusses

Mehr

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen Gliederung Einführung Umsetzung der EG-HWRM-RL in Nds. Rolle der kommunalen Verwaltung Fazit 2 Anlass: Niedersächsischer 1998 - Landesbetrieb 2004 für gab Wasserwirtschaft,

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG)

Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-RL (HWRM-RL) André Schumann (LUNG) Gliederung 1. Veranlassung und Zielstellung des Hochwasserrisikomanagements 2. Stand Umsetzung der HWRM-RL in M-V 3. Hochwasserrisikomanagementplanung

Mehr

Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie

Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie Bearbeitungsschritte Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie Ausweisung der Risikogebiete Hochwasserrisiko und Gefahrenkarten Entwurf Managementpläne Anhörung Landesprogramm HW Schutz 1.Regionalworkshop

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg

Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg Hochwasserrisikomanagementplanung in Brandenburg Dr. Dorothee Bader Referat W16 Hochwasserrisikomanagement Wasserrahmenrichtlinie Saathain, Schwarze Elster, Okt. 2010 Foto: A. Purz 0 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Unterstützung der Kommunen bei Hochwasserabwehr und Hochwasserschutz

Unterstützung der Kommunen bei Hochwasserabwehr und Hochwasserschutz Unterstützung der Kommunen bei Hochwasserabwehr und Hochwasserschutz Holger Diening Referatsleiter Wasserbau, Gewässerschutz, Flussgebietsmanagement im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten,

Mehr

TOP 5.1 Eckpunkte zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Thüringen. 21. Thüringer Gewässerbeirat

TOP 5.1 Eckpunkte zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Thüringen. 21. Thüringer Gewässerbeirat TOP 5.1 Eckpunkte zur Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne in Thüringen 21. Thüringer Gewässerbeirat 26.04.2012 Holger Diening Koordinierungsstelle WRRL im TMLFUN Anzahl 74 Gewässer davon Gew.

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains

Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains Hochwasserrisikomanagementplan des hessischen Mains Ausblick Maßnahmenplanung Informationsveranstaltung in Hofheim am 06.02.2014 RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt Dipl. Ing. Lothar

Mehr

Die Hochwassergefahren- und Risikokarten liegen auf dem Tisch! - Was müssen wir tun? -

Die Hochwassergefahren- und Risikokarten liegen auf dem Tisch! - Was müssen wir tun? - Die Hochwassergefahren- und Risikokarten liegen auf dem Tisch! - Was müssen wir tun? - Informationsveranstaltung: Gewässerentwicklung und Hochwasservorsorge vor Ort geht s am besten gemeinsam am 4. März

Mehr

Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf

Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper. William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Wupper William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt 1. Allgemeine Vorgaben und Umsetzungsschritte 2. Ergebnis der vorläufigen

Mehr

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie

Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Hier könnte ein schmales Bild eingefügt werden Einführung in die Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Klaus Flachmeier, Inhalt 1. Aufbau der EG-HWRM-RL 1.1 Vorläufige Bewertung 1.2 Gefahren- und Risikokarten

Mehr

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG

DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG DIE UMSETZUNG DER HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTRICHTLINIE AN DER MITTLEREN SIEG Hochwasserpartnerschaft der Gemeinden Wissen, Hamm, Eitorf und Windeck Referent: Gerhard Schlösser SGD Nord, Regionalstelle

Mehr

Mitgliederversammlung am 6.November in Köln. Es gilt das gesprochene Wort.

Mitgliederversammlung am 6.November in Köln. Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort von Herrn Gerhard Odenkirchen, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zur Mitgliederversammlung 2008 der Hochwassernotgemeinschaft Rhein

Mehr

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez

Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten. Ernesto Ruiz Rodriguez Erstellung, Inhalt und Nutzen von Hochwasser-Gefahrenkarten Hochwasser-Risikokarten Ernesto zur Person: Bachelor- Studiengang: Bauingenieurwesen Vorlesungen: 11050 Technische Hydraulik 12080 Wasserbau

Mehr

Erläuterungen zur Festlegung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) in Thüringen gem. 73 Abs. 1 WHG Stand: 18.

Erläuterungen zur Festlegung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) in Thüringen gem. 73 Abs. 1 WHG Stand: 18. Erläuterungen zur Festlegung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) in Thüringen gem. 73 Abs. 1 WHG Stand: 18. Februar 2011 Thomas Lagemann, Referat 44, TMLFUN 2 1. Einleitung Einer

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates

Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates Bezirksregierung Arnsberg Geschäftsstelle des Regionalrates E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle.regionalrat@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931/82-2341, 2324 oder 2306 Fax: 02931/82-46177 Regionalratssitzung

Mehr

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete

Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebiete Überblick über die Anforderungen und Stand der Umsetzung Kurt Augustin - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Hochwasserrisikomanagement

Mehr

(lfd.) EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie. Hochwasserrisikomanagement - Prozess Stand der Umsetzung in NRW. Vorläufige Bewertung

(lfd.) EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie. Hochwasserrisikomanagement - Prozess Stand der Umsetzung in NRW. Vorläufige Bewertung EG-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie Stand der Umsetzung in NRW Erik Buschhüter MKULNV Hochwasserrisikomanagement - Prozess Bis Ende 2015 werden auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne

Mehr

Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein?

Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein? Foto: H. Kauth Wie hoch ist das Hochwasserrisiko in Lahnstein? Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Wie hoch ist das Hochwasserrisiko? Hochwasserstände am Rheinpegel Koblenz

Mehr

Regionale Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement in Brandenburg

Regionale Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement in Brandenburg Regionale Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement in Brandenburg Frank Trosien Referat W16 Hochwasserrisikomanagement Wasserrahmenrichtlinie Saathain, Schwarze Elster, Okt. 2010 Foto: A. Purz 0

Mehr

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG)

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG) Fachdialog Wasser 15. Januar 2013, Essen Die Europäische Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (RL 2007/60/EG) William Wolfgramm, Bezirksregierung Düsseldorf Inhalt 1. Ziele und Vorgaben der EG-HWRM-RL

Mehr

Infoveranstaltung in Gröbenzell am

Infoveranstaltung in Gröbenzell am Infoveranstaltung in Gröbenzell am 13.07.2017 Florian Klein Abteilungsleiter Wasserwirtschaftsamt Übersicht Teil 1: Hochwasserrisikomanagement im Überblick Teil 2: Ermittlung von Überschwemmungsgebieten

Mehr

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein

Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein Umsetzung der EG - Richtlinie Bewertung und Management von Hochwasserrisiken in Schleswig-Holstein V 45 Volker Petersen ALR 01.10.2009 Rendsburg 1 Definition Artikel 2: Hochwasser: Zeitlich beschränkte

Mehr

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg

Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg Das neue Wassergesetz und die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement Richtlinie in Luxemburg André WEIDENHAUPT Veranstaltung "Gemeinsam gegen Hochwasser" Colmar-Berg, 23. November 2009 Das neue Wassergesetz

Mehr

HWRM-Plan Kinzig Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene Kommune: Gewässer

HWRM-Plan Kinzig Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene Kommune: Gewässer Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene Kommune: Gewässer Ronneburg Fallbach Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen Kommune: Ronneburg Gewässer: Fallbach Allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes

Mehr

Hochwasserrisikomanagement. in Rheinland-Pfalz

Hochwasserrisikomanagement. in Rheinland-Pfalz Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz 19. November 2013 Gebietsforum Sieg Referent: Dipl.-Ing. T. Müller ZIELE DER HWRM-RIL Bewertung und Management zur Verringerung von Hochwasserrisiken der hochwasserbedingten

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

Aufgaben Fristen Grundlagen

Aufgaben Fristen Grundlagen Umsetzung der Hochwasserrichtlinie Art. 6 Aufgaben Fristen Grundlagen Eider-Randkanal-Süderau Hochwasser 06.01.2012 1 Ziel der HWRL Artikel 1: Ziel ist ein (vereinheitlichter) Rahmen zur Bewertung von

Mehr

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf

Hochwasserschutz Schullwitz-Eschdorf Schullwitz Anlass für die Entwicklung des HWRM-Planes HWRM für Schullwitz und Eschdorf Hochwasserereignisse August 2002 viele Zerstörungen des Gewässers selber März 2006 viele Überschwemmungen Februar

Mehr

Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen

Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen MD Hans-Josef Düwel MKULNV NRW Bild: Dr.-Klaus-Uwe-Gerhardt_pixelio Es gilt das gesprochene Wort Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen ist unverzichtbar und hat

Mehr

Hochwasserrisikomanagement an der Spree

Hochwasserrisikomanagement an der Spree Hochwasserrisikomanagement an der Spree Dr. Dorothee Bader Referat W16 Hochwasserrisikomanagement Wasserrahmenrichtlinie 1 1 Foto: I. Hiekel Gesetzliche Grundlagen EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Mehr

Hochwasser eine Daueraufgabe!

Hochwasser eine Daueraufgabe! Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Herausgeber: Univ.-Professor Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf 42. IWASA Internationales Wasserbau-Symposium

Mehr

kein Lageplan vorhanden

kein Lageplan vorhanden kein Lageplan vorhanden HWRM-Plan Main in Hessen Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene HW - Brennpunkt: 13 Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen HW-Brennpunkt: 13 Kommune: Flörsheim am Main

Mehr

Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan

Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen 1. Grundlagen zu HWRM-Plänen 2. Handlungsfelder des

Mehr

Kapitel Rechtliche Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten (Seite 16) Änderungen

Kapitel Rechtliche Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten (Seite 16) Änderungen von Maßnahmenbeschreibungen durch Novellierung WG Ergänzungsblatt zum Maßnahmenbericht Unterer Neckar: der Maßnahmenbeschreibungen in Folge der Novellierung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg im

Mehr

Anhang III - 5. Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg Maßnahmenbericht Oberer Neckar - Freiburg Anhang III

Anhang III - 5. Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg Maßnahmenbericht Oberer Neckar - Freiburg Anhang III In der Stadt Schömberg gilt es die in der folgenden Tabelle dargestellten Maßnahmen in kommunaler Zuständigkeit aus dem landeseinheitlichen Maßnahmenkatalog umzusetzen: R01 Information von Bevölkerung

Mehr

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Bärbel Wallrabenstein, Landratsamt Enzkreis, Umweltamt 1 Gliederung Ausgangssituation, Rechtslage

Mehr

Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden-Württemberg

Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden-Württemberg Anhang I Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden-Württemberg In der folgenden Tabelle sind die Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden-Württemberg zum Hochwasserrisikomanagement dargestellt. Diese wirken in

Mehr

Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL)

Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL) Aspekte der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie (HWRM-RL) Name, Organisation Vortrag der Geschäftsstelle der FGG Elbe im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung zu den Hochwassergefahren-

Mehr

Maßnahmentypenkatalog HWRM NRW

Maßnahmentypenkatalog HWRM NRW K01 K01 keine me Kein menvorschlag zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko F01 F01 Berücksichtigung von HW-Risiken in der Regionalplanung Integration

Mehr

DWA-Merkblatt Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

DWA-Merkblatt Hochwasserangepasstes Planen und Bauen DWA-Merkblatt Hochwasserangepasstes Planen und Bauen Univ.- Prof. Dr. Robert Jüpner TU Kaiserslautern Fachbereich Bauingenieurwesen Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft DWA AG HW-4.7 Mückenwirt Magdeburg

Mehr

Maßnahmentypenkatalog HWRM NRW Maßnahm Code Kürzel

Maßnahmentypenkatalog HWRM NRW Maßnahm Code Kürzel Schutz k.m. entypenkatalog HWRM NRW, Stand: 26.06.2014 entypenkatalog HWRM NRW Typ K01 K01 keine e Kein envorschlag zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko

Mehr

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Hochwasser Juni 2013: Überflutung A3 bei Deggendorf für Behörden, Infrastrukturträger und Verbände 26.05.2014 Moderation: Herr Popp, RNB 10:00 10:15

Mehr

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen

Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Niedersachsen und Bremen Hochwasserrisiken

Mehr

Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken

Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken Überlegungen für eine LAWA-Strategie zum Umgang mit Starkregenrisiken Jürgen Reich NRW-HWRM-Symposium Essen, 10. Januar 2018 Reaktion der Umweltministerkonferenz Beschluss der 86. UMK, TOP 40 UMK beauftragt

Mehr

HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch

HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Dr. Gregor Ollesch HWRM und SUP zum HWRM- Plan in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Dr. Gregor Ollesch 10 Bundesländer + Bund ~ 100.000 km² Naturräume von Marschen bis Mittelgebirge 2007 Inkrafttreten der HWRM-RL 2009 Umsetzung

Mehr

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche

Mehr

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung

Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Auftaktveranstaltung Hochwasserrisikomanagement-Planung Hochwasser Juni 2013: Überflutung A3 bei Deggendorf für Städte und Gemeinden 27.05.2014 Rettungszentrum Osterhofen 10:00 10:20 Uhr Begrüßung Fr.

Mehr

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz -Wer macht was?

Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz -Wer macht was? Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz -Wer macht was? Dr. Katrin Flasche, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N., Hannover Schladen, den 02.12.2016 1 Hochwasser - Begriffe Natürlich: Hochwasser Hochwasser = mehr

Mehr

Hochwasserrisikomanagement Verankerung des Hochwasser- und Überflutungsschutzes in der Kommunalverwaltung. Stefan Vöcklinghaus

Hochwasserrisikomanagement Verankerung des Hochwasser- und Überflutungsschutzes in der Kommunalverwaltung. Stefan Vöcklinghaus Hochwasserrisikomanagement Verankerung des Hochwasser- und Überflutungsschutzes in der Kommunalverwaltung Stefan Vöcklinghaus 1 Leitfaden zum Hochwasser- und Überflutungsschutz Download unter: KommunalAgenturNRW.de

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz Erste Ergebnisse und Ausblick

Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz Erste Ergebnisse und Ausblick Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz Erste Ergebnisse und Ausblick Ines Otte SGD Nord, Koblenz Folie 1 Folie 2 HWRM IN RHEINLAND-PFALZ Vorläufige Bewertung der Gebiete bzw. Gewässer mit

Mehr

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich. Hier steht ein thematisches Foto

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich. Hier steht ein thematisches Foto Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie in Österreich Wien, 23. November 2012 Drago Pleschko Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 31.10.2012 EU Hochwasserrichtlinie Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen

Mehr

Ausblick. Hochwasserrisikomanagement HWRM regionale Maßnahmenplanung RMP. Dr. Juliane Bernhardt. Oderbruch, Schwärze, Klinge

Ausblick. Hochwasserrisikomanagement HWRM regionale Maßnahmenplanung RMP. Dr. Juliane Bernhardt. Oderbruch, Schwärze, Klinge Ausblick Hochwasserrisikomanagement HWRM regionale Maßnahmenplanung RMP Dr. Juliane Bernhardt 1 Wo stehen wir heute? Technischer Hochwasserschutz Hochwasserschutz Hochwasser- risiko- management Erweiterung

Mehr

EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen

EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen EG Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Aufgaben und Umsetzung in Hessen Informationsveranstaltung in Hofheim am 06.02.2014 Holger Densky Regierungspräsidium Darmstadt Gliederung I. Umgang mit dem Hochwasserrisiko

Mehr

nach dem Hochwasser im Moscheltal am 20. September 2014 Hochwasser kann überall auftreten!

nach dem Hochwasser im Moscheltal am 20. September 2014 Hochwasser kann überall auftreten! nach dem Hochwasser im Moscheltal am 20. September 2014 Hochwasser kann überall auftreten! Hochwasser auf dem Mainzer Marktplatz 1882 Das kann heute wieder passieren! Hochwasser Juni 2013 im Donau- und

Mehr

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW

Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Stand der Umsetzung der EG HochwasserrisikomanagementRichtlinie in NRW Gebietsforum Wupper Dipl.Ing. Kerstin Menn www.brd.nrw.de EGHochwasserrisikomanagementRichtlinie Richtlinie über die Bewertung und

Mehr

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz Leben im Tal der Ahnungslosen? Nach dem Starkregen im Moscheltal September 2014 Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Mehr

Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen

Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen Bild: Dr.-Klaus-Uwe-Gerhardt_pixelio Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen Symposium Gewässer im Rhein-Kreis Neuss Kreisheimatbund Neuss Neuss, 31.03.2012 LMR Dipl.-Ing. Gerhard Odenkirchen Ministerium

Mehr

Hochwasservorsorge auf das Beste hoffen, auf das Schlimmste vorbereitet sein

Hochwasservorsorge auf das Beste hoffen, auf das Schlimmste vorbereitet sein Hochwasservorsorge auf das Beste hoffen, auf das Schlimmste vorbereitet sein Dr. Barbara Manthe-Romberg, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Robert Jüpner, KLIFF Technische Universität Kaiserslautern

Mehr

Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern

Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern Umsetzung der EG-HWRM-RL in Bayern Claus Kumutat Pfingsthochwasser 1999 Neustadt a. d. Donau 2 Das Hochwasserjahr 2010 Liberec in Nordböhmen Neiße / Oder im Mai / August 2010 Görlitz 3 für Umwelt Reaktion

Mehr

Hochwasserrisikomanagement (HWRM) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) und. Deilbach / Hardenberger Bach. Bezirksregierung Düsseldorf.

Hochwasserrisikomanagement (HWRM) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) und. Deilbach / Hardenberger Bach. Bezirksregierung Düsseldorf. ÜSG / HWRM Überschwemmungsgebiete (ÜSG) und Hochwasserrisikomanagement (HWRM) - Deilbach / Hardenberger Bach Matthias Ufer Bezirksregierung Düsseldorf www.brd.nrw.de 1 ÜSG Deilbach / Hardenberger Bach

Mehr

Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg. Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8.

Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg. Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8. Umsetzung der EG- Hochwasserrsisikomanagement- Richtlinie in Brandenburg Abschlusskonferenz zur Entwurfserarbeitung Mühlberg, 8. November 2012 EG-HWRM-RL Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das

Mehr

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden

Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen. Meeting, Dresden Hochwasserkarten im Freistaat Sachsen Übersicht zu bestehenden Karteninformationen Gefahrenhinweiskarten Rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete Hochwasserschutzkonzepte mit Maßnahmenkarten, Intensitätskarten

Mehr

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene HW - Brennpunkt: 21 Lorch am Rhein - Lorch am Rhein - Lorchhausen Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen Allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes und Hinweise auf bereits umgesetzte Maßnahmen Der

Mehr

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene. HW - Brennpunkt: 22. Amprion GmbH

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene. HW - Brennpunkt: 22. Amprion GmbH HW - Brennpunkt: 22 - Amprion GmbH Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen Allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes und Hinweise auf bereits umgesetzte Maßnahmen Die Amprion GmbH ist ein deutscher

Mehr

Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan

Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan Die Maßnahmenerfassung - Auf dem Weg zum Risikomanagement-Plan Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen am 11. September 2013 in Oldenburg Marc Sommer 1.

Mehr

Anhang 1. Nichtbauliche Maßnahmen

Anhang 1. Nichtbauliche Maßnahmen Anhang 1 Nichtbauliche Maßnahmen Maßnahme: Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Raumordnungs- und Regionalplänen LAWA Maßnahmentyp: 301 Durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

Mehr

Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg

Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochwasserrisikomanagement im Land Brandenburg Referat 64 der des MUGV Herr Stein 9. Februar 2011 0 Gliederung Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Mehr

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL

Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL 19. Gewässersymposium Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Empfehlungen zur koordinierten Anwendung der EG-HWRM-RL und EG- WRRL Corinna Baumgarten - Umweltbundesamt Abteilung

Mehr

Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Berlin auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes

Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Berlin auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Berlin auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes Bürger-Informationstermin zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten am 12.6.2013 Ablauf: Grundlagen

Mehr

Zahlen zur Stadt Ahaus: Einwohner Fläche: 151 qkm. davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft:

Zahlen zur Stadt Ahaus: Einwohner Fläche: 151 qkm. davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft: Hochwasser August 2010 Zahlen zur Stadt Ahaus: 38.624 Einwohner Fläche: 151 qkm davon genutzt für: Siedlung, Verkehr: 15 % Wald, Wasser, Grün: 17 % Landwirtschaft: 68 % Siedlungspolitik: dezentrale Gewerbeflächen

Mehr

Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe Sven Schulz Schwarze Elster bei Gorsdorf August 2002 Quelle: M. Simon Geschäftsstelle der FGG Elbe Tel.: 0391/581-1207

Mehr

Elemente für ein nachhaltiges Starkregenmanagement

Elemente für ein nachhaltiges Starkregenmanagement Elemente für ein nachhaltiges Starkregenmanagement Naturgefahrenkonferenz 2016 der deutschen Versicherungswirtschaft 14. September 2016, Berlin Ministerialdirigent Peter Fuhrmann Vorsitzender der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008

Starkregen. Binnenentwässerung. Überblick. Grundlagen Binnengewässer. Heide, Oktober 2008 Landesamt für, Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Grundlagen Binnengewässer - 1. Überblick - 2. Schwerpunkt: Vereinfachtes Verfahren - 3. Schwerpunkt: Hochwassergefahren- und -risikokarten

Mehr

Fachbereich KBV Abt. Tiefbau. Beratungsfolge Beratungstermin Zuständigkeit Planungs- und Umweltausschuss Kenntnisnahme

Fachbereich KBV Abt. Tiefbau. Beratungsfolge Beratungstermin Zuständigkeit Planungs- und Umweltausschuss Kenntnisnahme Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 836 Dezernat III Verfasser Herr Grootens Fachbereich KBV Abt. Tiefbau Öffentliche Sitzung Datum 20.02.2014 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen

Mehr

Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL

Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL Ständiger Ausschuss der LAWA Hochwasserschutz und Hydrologie (AH) Seite 1

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

Thüringer Gewässerbeirat

Thüringer Gewässerbeirat Thüringer Gewässerbeirat TOP 3.1 Aktueller Stand der Überprüfung der Risikogewässer Ellen Frühwein, Referat 24 - Hochwasserschutz / Gewässerschutz, TMUEN 24.04.2018 Ellen Frühwein, TMUEN Referat 24 1 Gesetzliche

Mehr

Aktualisierung der Hintergrunddokumente für die HWRM- Pläne der Elbe und der Oder Gefahrenkarten und Hochwasserschutzkonzepte.

Aktualisierung der Hintergrunddokumente für die HWRM- Pläne der Elbe und der Oder Gefahrenkarten und Hochwasserschutzkonzepte. Aktualisierung der Hintergrunddokumente für die HWRM- Pläne der Elbe und der Oder Gefahrenkarten und Hochwasserschutzkonzepte Foto: SMI Hochwasserrisikomanagementpläne A-Ebene z.b.: Internationaler HWRM-Plan

Mehr

Gemeinsamer Hochwasser- Risikomanagementplan Elbe bei Mühlberg. Regionale Abschlusskonferenz Mühlberg/Elbe, 8. November 2012

Gemeinsamer Hochwasser- Risikomanagementplan Elbe bei Mühlberg. Regionale Abschlusskonferenz Mühlberg/Elbe, 8. November 2012 Gemeinsamer Hochwasser- Risikomanagementplan Elbe bei Mühlberg Regionale Abschlusskonferenz Mühlberg/Elbe, 8. November 2012 Gliederung Einführung Vorläufige Risikobewertung Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Mehr

Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss. Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel

Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss. Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel Forum 1 Hochwasserangepasstes Planen und Bauen am Fluss Die Rolle der Regionalplanung beim Hochwasserrisikomanagement - Fallbeispiel Dr. Peter Seiffert Regionalverband Neckar-Alb www.tagesschau.de www.tagesschau.de

Mehr

Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern

Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern risikohochwasser Hochwassergefahren- und - risikokarten in Bayern Rückblick und Ausblick im Kontext der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie Dipl. Geogr. Martin Deuring Referat 69 - Hochwasserrisikomanagement

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.04.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Thüringen bekennt sich

Mehr

Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz

Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz Dr. Katrin Flasche, Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N., Hannover Stade, den 21.11.2016 1 Inhalte Rechtlicher Hintergrund Aufgaben und Aufgabenverteilung

Mehr

Hochwasserrisikomanagementplanung in M-V Landesweite Maßnahmen HWRM-MV

Hochwasserrisikomanagementplanung in M-V Landesweite Maßnahmen HWRM-MV Hochwasserrisikomanagementplanung in M-V Landesweite Maßnahmen HWRM-MV André Schumann (LUNG MV) Stand der HWRM-Planung in M-V o HWRM-Planung ist ein fortlaufender Prozess o durch die Aktualisierung im

Mehr

Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten

Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten Vortrag anlässlich der Informationsveranstaltung Umsetzung der HWRM-RL in Niedersachsen Gliederung 1. Vorstellung Gefahrenkarten 2. Vorstellung Risikokarten

Mehr

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene

HWRM-Plan Rheingau Maßnahmensteckbrief - lokale Planungsebene HW - Brennpunkt: 5 Wiesbaden - SCA Hygiene Products Maßnahmensteckbrief - Allgemeine Informationen Allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes und Hinweise auf bereits umgesetzte Maßnahmen Schutzgut Menschliche

Mehr

Ziele und Stand der Regionalen Maßnahmenplanung Einzugsgebiet Spree/Dahme

Ziele und Stand der Regionalen Maßnahmenplanung Einzugsgebiet Spree/Dahme Ziele und Stand der Regionalen Maßnahmenplanung Einzugsgebiet Spree/Dahme Regionale Hochwasserkonferenz in Cottbus Dr. Flach, Fugro Consult GmbH, Projektsteuerung HWRM Spree Übersicht Inhalt Betrachtungsgebiet

Mehr

Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Heilenbecke

Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Heilenbecke Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz Heilenbecke 04.04.2017 I 1 Anlass: 1. Aufforderung der Unteren Wasserbehörde einzelner Wasserrechteinhaber zum Umbau ihrer Stauanlagen: Herstellen der ökologischen

Mehr

Rubrik. Informations-, Verhaltensund Risikovorsorge. Vorbereitung Gefahrenabwehr

Rubrik. Informations-, Verhaltensund Risikovorsorge. Vorbereitung Gefahrenabwehr Informations-, Verhaltensund Risikovorsorge Vorbereitung Gefahrenabwehr als Bestandteile des Hochwasserrisikomanagements Der Handlungsbereich Informations-, Verhaltens- und Risikovorsorge umfasst: Hochwasserwarn-und

Mehr

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement

Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement 10 Jahre nach der Elbeflut: durch EU-Recht? Die Europäische Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement Dreikönigskirche Dresden 14. November 2012 Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser

Mehr

Anforderungen an die Planungsbehörden für ein klimarobustes Risikomanagement BERND KATZENBERGER

Anforderungen an die Planungsbehörden für ein klimarobustes Risikomanagement BERND KATZENBERGER Anforderungen an die Planungsbehörden für ein klimarobustes Risikomanagement - Beispiel Hochwasserschutz BW BERND KATZENBERGER Referat 43 Hydrologie, Hochwasservorhersage Grundsätze der Anpassungsstrategie

Mehr

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts 10. Symposium Flussgebietsmanagement beim Wupperverband Regionales Wirtschaftsforum 8./9. Mai 2007 Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Wasser- und Wasserverbandsrechts Georg Wulf, Wupperverband www.wupperverband.de

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung Hochwasserrisikomanagementplan Nidda 20.02.2014 Plenarsaal, Wetteraukreis, Friedberg Aufstellung eines Risikomanagementplans nach 75 WHG für das Einzugsgebiet der Nidda in Hessen

Mehr

Hochwasserrisikomanagement in Luxemburg von 1993 bis heute. Claude Schortgen

Hochwasserrisikomanagement in Luxemburg von 1993 bis heute. Claude Schortgen Hochwasserrisikomanagement in Luxemburg von 1993 bis heute Claude Schortgen Hochwasserereignisse der 90 ger Jahre Hochwasser 1993 Januar und Dezember Hochwasser Dezember 1995 Hochwasser 1995 in Ettelbrück

Mehr