Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

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1 Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Innenausschuss (42.) Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation (22.) 1. Juli 2014 Düsseldorf Haus des Landtags 14:00 Uhr bis 15:25 Uhr Vorsitz: Andreas Kossiski (SPD) (Stellv. Vorsitzender des Innenausschusses) Protokoll: Karin Wirsdörfer Verhandlungspunkt: Wirksame Bekämpfung von Menschenhandel nur in Verbindung mit nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen möglich richtlinienkonforme Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2891 Öffentliche Anhörung

2 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Organisationen/Verbände Sachverständige Stellungnahmen Seiten Direktor des Landeskriminalamtes NRW) NADESCHDA Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Herford Bundeskriminalamt Referat SO 13, Wiesbaden Projekt Stella bei SOLWODI Aachen Uwe Jacob 16/1897 4, 20, 24 Corinna Dammeyer 16/1906 5, 18, 24 Helga Gayer 16/1900 7, 15 Roshan Heiler 16/1907 8, 14 * * *

3 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Stellv. Vorsitzender Andreas Kossiski: Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie, die Sachverständigen und die Abgeordneten zur 42. Sitzung des Innenausschusses, der gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation, das ist deren 22. Sitzung, und dem Integrationsausschuss, dessen 32. Sitzung, heute tagt. Auch im Namen der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation, Frau Daniela Jansen, die neben mir sitzt, des Vorsitzenden des Integrationsausschusses, Herrn Arif Ünal, der leider noch nicht da ist, begrüße ich Sie herzlich. Bevor wir beginnen, möchte ich eine kurze Erläuterung abgeben. Sie sehen, dass die Bank der Abgeordneten der CDU leer ist. Das ist keine Diskriminierung dieses Ausschusses, sondern die CDU-Fraktion hat darum gebeten, heute hier nicht teilnehmen zu müssen, weil sie eine wichtige Entscheidung in ihrer Fraktion haben. Sie wählen gerade ihren Fraktionsvorstand. Das ist von uns so akzeptiert worden. Das ist keine Missachtung dieser Veranstaltung, vor allem keine Missachtung der Sachverständigen. Gegenstand der heutigen Anhörung ist: Wirksame Bekämpfung von Menschenhandel nur in Verbindung mit nachhaltigen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen möglich richtlinienkonforme Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2891 Öffentliche Anhörung Der Innenausschuss hat sich darauf verständigt, vor einer abschließenden Bewertung des Antrages eine Anhörung in einem kleinen, ausgewählten Expertenkreis durchzuführen. Dazu begrüße ich nochmals alle erschienen Gäste recht herzlich. Ihre Namen sind im ausgelegten Tableau im Einzelnen aufgeführt. Ihre Stellungnahmen liegen am Eingang aus. Ich danke den Sachverständigen für ihren schriftlich vorab eingereichten Beitrag. Die schriftlichen Stellungnahmen bedeuten eine wesentliche Arbeitserleichterung für uns. Zum Verfahrensablauf einige Hinweise: Die als Redner angemeldeten Sachverständigen haben zunächst die Möglichkeit, ein kurzes Statement von etwa drei Minuten abzugeben. Dabei sollten sich die Vortragenden auf wesentliche Kernaussagen bzw. auf die sie besonders berührenden Punkte beschränken. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihre schriftlichen Stellungnahmen gelesen und damit bekannt sind. Die Reihenfolge des Namensaufrufs ergibt sich aus dem vorliegenden Tableau. Im Anschluss an alle Redebeiträge wird eine Fragerunde für alle Abgeordneten eröffnet.

4 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Die Ausschussmitglieder haben dann die Möglichkeit, Fragen an einzelne Sachverständige zu richten, die zunächst gesammelt und dann von den jeweils Angesprochenen insgesamt beantwortet werden. Als erster Redner erhält Herr Uwe Jacob das Wort. Uwe Jacob (Direktor des Landeskriminalamtes NRW): Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Bekämpfung von Menschenhandel ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen sowohl eigeninitiativ als auch in Kooperation mit anderen Institutionen aktiv tätig. Dabei stehen sowohl die Hilfe für die Opfer als auch die Ermittlungen gegen Tatverdächtige gleichermaßen im Fokus polizeilichen Handelns. In den letzten fünf Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen 489 deliktspezifische Straftaten erfasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren sank 2013 im 10-Jahresvergleich auf einen Tiefststand von 65. Rückschlüsse auf das Dunkelfeld können aus bekannten Fällen allerdings nicht gezogen werden. Ermittlungsverfahren werden durch die Anzeige Betroffener und Hinweise Dritter, aber auch aufgrund polizeilicher Kontrollergebnisse angeleitet. Seit 2011 wurden über Kontrollen von Prostitutionsstätten durch die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, oft in Kooperation mit den Ordnungsbehörden. Der vorliegende Antrag der Piratenfraktion bezieht sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU und auf eine Änderung des Aufenthaltsrechts für die Opfer von Menschenhandel. Vor fünf Jahren, also im Jahr 2009, wurden in Nordrhein-Westfalen 155 ausschließlich weibliche Opfer erfasst. Seitdem ist die Zahl rückläufig. Im vergangenen Jahr waren es 71. Etwa 17 % aller in 2013 betroffenen Frauen kamen nicht aus EU- Mitgliedstaaten. Keine von ihnen wurde nach Kenntnis der Polizei abgeschoben. Zur Unterstützung der Opfer setzt die Polizei speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte ein. Zudem ist sie in Netzwerken und entsprechenden Hilfsorganisationen und deren Fortentwicklung eingebunden. So können, auch kurzfristig, auf eine im Einzelfall zugeschnittene Beratung, Unterbringung und Betreuung gewährleistet werden. Sehr geehrter Damen und Herren Abgeordnete, mit der Einführung des Prostitutionsgesetztes im Jahr 2002 wurden bereits erste wesentliche Regelungen getroffen, um die gesellschaftliche Position von Prostituierten zu verbessern und ihnen gesetzlich manifestierte Rechte einzuräumen. Zu einer dauerhaften Steigerung angemeldeter Prostitutionstätigkeiten führte dies hingegen bis heute nicht. Ebenso erfolgte bis dato keine Regulierung des Prostitutionsgewerbes über das Gewerbe- oder Arbeitsrecht sowie die Einführung von Erlaubnispflichten für alle Formen von Prostitutionsstätten bzw. für die Vermittlung von Prostitutionsdienstleistungen oder eine Anzeigepflicht der Prostitutionstätigkeit. Diese Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-Projektgruppe, Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Bekämpfung des Menschenhandels, werden nach wie vor auf politischer Ebene diskutiert. Auch die Innenministerkonferenz sah im Dezem-

5 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 ber 2013 unter anderem die Notwendigkeit der Einführung einer Anzeigepflicht für alle Arten von Prostitutionsstätten. Eine mit der Anzeigepflicht verbundene Ausgestaltung von Prostitutionsstätten als erlaubnispflichtige Geschäftsbetriebe, deren Betrieb erst nach einer Erlaubniserteilung zulässig ist, sollte auch aus meiner Sicht eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Betreibers und etwaig von ihm beschäftigter Personen voraussetzen. Die Anpassung des Ordnungsrechts und die damit einhergehende Einführung überprüfbarer Auflagen würden insbesondere für die Ordnungsbehörden die erforderlichen Kontrollmöglichkeiten schaffen. Hierdurch werden dann auch die Zugangsmöglichkeiten zu potenziellen Opfern des Menschenhandels erheblich verbessert. Auf diese Weise könnten dann auch neue Ermittlungsansätze für die Polizei generiert werden. Im Ergebnis wäre dies ein Beitrag, den Menschenhandel zu erschweren und die Situation der Opfer zu verbessern. Das Prostitutionsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zum Schutz potenzieller Opfer von Menschenhandel müssen aus Sicht der Polizei jedoch weitere Maßnahmen folgen. Corinna Dammeyer (NADESCHDA Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel, Herford): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 17 Jahren Mitarbeiterin der Beratungsstelle NADESCHDA. NADESCHDA ist ansässig in Ostwestfalen-Lippe, das heißt, ich komme so ein bisschen vom Land. Das bedeutet aber nicht, dass da nicht auch der Menschenhandel floriert. Seit zweieinhalb Jahren arbeite ich auch auf der Frauenabteilung in der Abschiebehaft Büren. In meiner Stellungnahme habe ich versucht zu erläutern, wie sich der Menschenhandel und die Zwangsprostitution in den letzten Jahren sehr stark verändert haben, Früher haben wir sehr viele Frauen aus Polen und Russland bekommen, während sich heute der Markt ganz anders darstellt. Unsere Klientinnen kommen heute hauptsächlich aus Nigeria, Bulgarien und Rumänien und sind im Durchschnitt zwischen 18 und 25 Jahre alt. Wir haben immer versucht, an der Entwicklung der Richtlinie mitzuarbeiten. Denn dadurch, dass sich der Menschenhandel selber sehr stark verändert hat, müssen sich auch die Gesetze ändern. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Er ist sehr schwer nachweisbar, wenn die Opfer keine Aussage machen. Deswegen sind vor vielen Jahren acht Beratungsstellen eingerichtet worden, die vom Land Nordrhein- Westfalen finanziert werden. Wir sehen unsere Aufgabe in der Beratungsarbeit dennoch nicht allein darin, Frauen dahin zu beeinflussen, dass sie eine Aussage machen. Sondern wir arbeiten parteilich und wollen den Frauen auf ihrem Weg helfen, wo immer dieser Weg aus ihrer Sicht hingehen soll. Wir erleben es sehr häufig, dass unsere Klientinnen nicht nur von den Tätern verfolgt, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden, während die Täter selber nicht verfolgt werden können. Und das ist natürlich ein großes Dilemma, an dem weiterhin

6 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 gearbeitet werden muss. Dem dienen sicherlich auch die neuen EU-Richtlinien, aber auch da sehen wir noch ganz klar einen Verbesserungsbedarf. Wenn eine Aussage von einem Opfer erwartet wird, dann muss man dafür auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Nordrhein-Westfalen hat damit bereits angefangen, indem beispielsweise eine vierwöchige Bedenkzeit eingeräumt wurde. Inzwischen wurde diese auf drei Monate verlängert, was mittlerweile bundesweiter Konsens ist. Nichtdestotrotz sehen wir darin immer noch ein großes Manko, dass Frauen nur dann einen Aufenthalt hier bekommen, wenn sie zu einer Aussage bereit sind. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, und die EU-Richtlinie sieht auch das weiterhin vor. Wir müssen den Opfern von Menschenhandel Sicherheit geben, sie sind ausgebeutet worden. Und wir können sie nicht erneut für eine Aussage ausbeuten. Die Erfahrung in unserer Beratungsarbeit hat gezeigt, dass Klientinnen sehr große Angst vor allem haben, nicht nur vor der Justiz und vor der Polizei, sondern sie bringen allen ein großes Misstrauen entgegen. Das heißt, unsere Arbeit in der Beratungsstelle bedeutet Vertrauensaufbau. Das erreichen wir nicht dadurch, dass wir ihnen sagen: Jetzt gehen wir zur Polizei, und dort machst du eine Aussage. Das muss sich mit der Zeit entwickeln, und das tut es auch. Unsere Klientinnen haben fast alle früher oder später eine Aussage bei der Polizei gemacht. Wir sprechen auch von sehr jungen Frauen. Daher ist es auch sehr wichtig, immer im Blick zu haben, dass es sich bei den Frauen zum Teil noch um Teenager handelt. Wichtig ist, dass sie an Integration teilnehmen können, und dadurch so früh wie möglich Integration schaffen. Wir haben es erlebt, dass Ausländerämter gesagt haben: Wieso Integration? Wir wollen sie doch gar nicht hier behalten. Warum sollen sie sich integrieren? Dabei ist aber die Integration gerade für die Stabilisierung und auch für den Selbstwert sehr wichtig. Der Selbstwert und ihre Würde sind in der Zeit der Zwangsprostitution mit Füßen getreten worden und auf einen Nullpunkt gekommen. Wir müssen sie wieder aufbauen. Das ist die Aufgabe der Beratungsarbeit. Das ist das Ziel, und ich erlebe viele Frauen, die dadurch neue Perspektiven für ihr Leben gesehen und sich unglaublich gut entwickelt haben. Ein Wort noch kurz zur Polarisierung, die zurzeit in der Öffentlichkeit stattfindet. Wir halten es für sehr fatal, dass nur noch unterschieden wird zwischen Zwangsprostituierten und Prostituierten in einer extremen Form. Es gibt Menschen, die behaupten, 90 % aller Prostituierten sind Zwangsprostituierte. Das stimmt einfach nicht. Ich stelle nur fest: Niemand kann uns sagen, wie viele tatsächlich Zwangsprostituierte sind und wie viele sich freiwillig prostituieren. Aber bitte, steigen Sie nicht in diesen gleichen Zug ein. Es hilft auch nicht, den tatsächlichen Opfern das so auseinanderzudividieren. Es gibt einen großen Graubereich, die Armutsprostitution ist sehr stark geworden ist.

7 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 NADESCHDA ist ein russisches Wort und heißt Hoffnung. Und Hoffnung ist das, was wir teilen und weitergeben wollen. Helga Gayer (Bundeskriminalamt Referat SO 13, Wiesbaden): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Einladung zu dieser öffentlichen Anhörung und für die Gelegenheit, zum Thema Menschenhandelt vortragen zu dürfen. Als stellvertretende Leiterin des Auswertereferats Menschenhandel im Bundeskriminalamt ist es mir ein großes Anliegen, das Ausmaß dieses Verbrechens zu verdeutlichen und damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die dringend erforderlichen gesetzlichen Regelungen zur Regulierung von Prostitutionsstätten sowie die praxisnahe Ausgestaltung der bisherigen Menschenhandelsstraftatbestände im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Menschenhandel baldmöglichst verabschiedet werden können. Zunächst möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick zur Kriminalitätslage im Bereich Menschenhandel geben, um dann die aus praktischer Sicht notwendigen Regelungen zu erläutern. Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt, das heißt die Polizei erhält die Informationen zu diesen Straftaten vor allem durch eigene Aktivitäten, zum Beispiel durch Kontrollen in den Rotlichtbezirken. Das vom Bundeskriminalamt herausgegebene Bundeslagebild Menschenhandel 2012 weist 491 abgeschlossene polizeiliche Ermittlungsverfahren aus. Es gab 769 Tatverdächtige, davon 241 aus Deutschland, 174 aus Bulgarien und 105 aus Rumänien. Von den 612 Opfern kamen 155 aus Bulgarien, 128 aus Rumänien und 127 aus Deutschland. Die Opfer des Menschenhandels kommen zu mehr als 90 % aus europäischen Staaten. Von den nichteuropäischen Opfern stammt die größte Anzahl mit 31 Opfern aus Afrika. Wenn wir von Menschenhandel sprechen, müssen wir auch von der Ausbeutung der Arbeitskraft sprechen. Allerdings gibt es aufgrund der schwierigen praktischen Anwendbarkeit des Straftatbestands und der geringen Bereitschaft der Opfer, sich als solche erkennen zu geben, nur geringe Fallzahlen gab es beim Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft elf abgeschlossene Ermittlungsverfahren mit sieben Tatverdächtigen und 14 Opfer, die vor allem in der Gastronomie und im Baugewerbe beschäftigt waren und überwiegend aus Osteuropa stammten. Es wird bei beiden Formen des Menschenhandels ein großes Dunkelfeld vermutet. Aus zahlreichen Gründen, wie der Angst vor den Tätern wegen Einschüchterung und Gewalt oder wegen Verschuldung, geben sich die Opfer des Menschenhandels oft nicht zu erkennen. Um die Bekämpfung des Menschenhandels effektiver zu gestalten, bedarf es Verbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen. Diese dringende Notwendigkeit hat im Koalitionsvertrag und in zahlreichen Entschließungen in den Bundesländern Ausdruck gefunden. Nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes und dem damit verbundenen Wegfall der Sittenwidrigkeit wurde offenbar, dass dieser Wirtschaftsbereich nicht ausreichend

8 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 reguliert ist. Es trat dann noch eine Verschärfung der Situation durch die EU- Osterweiterung ein, indem rumänische und bulgarische Prostituierte und Zuhälter auf den Markt drängten. Das führte zu einer Konkurrenzsituation und damit auch zu einem Preisverfall und einer Erweiterung des Angebots im Rotlicht. Ungeschützter Verkehr ist heute an der Tagesordnung. Das hat zur Folge, dass es erhöhte Infektionsraten mit sexuell übertragbaren Krankheiten gibt. Es gibt zahlreiche Angebote, die gegen die Menschenwürde verstoßen, zum Beispiel Flatrate, Gang- Bang oder Sex mit Schwangeren. Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung findet fast ausschließlich im Prostitutionsmilieu statt. Daher ist so wichtig, durch klare Regelungen und Rahmenbedingungen die Möglichkeiten zur Ausbeutung von Prostituierten zu verhindern oder einzuschränken. Die zentralen Forderungen aus Sicht der Praxis sind: eine Konzessionierung für Prostitutionsstätten, Meldepflicht für Prostituierte, Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 21 Jahre, umfassende Zutritts-, Auskunfts- und Kontrollrechte der Polizei und anderer zuständiger Behörden und eine verpflichtende gesundheitliche Kontrolle für Prostituierte. Hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie bedarf es einer praxisnahen Ausgestaltung der Menschenhandelsvorschriften, weg von der zentralen Bedeutung der Aussage des Menschenhandelsopfers, begleitet von aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen für Opfer des Menschenhandels und einer verbesserten Finanzierung der Fachberatungsstellen. Die aktuellen Menschenhandelsvorschriften tragen dazu bei, dass viele Taten nicht verfolgt werden können. Ohne Opferaussage gibt es kein erfolgreiches Strafverfahren. Häufig sind jedoch die Opfer aufgrund der Einwirkungen der Täter nicht aussagebereit oder sie sind bereits in ihr Heimatland zurückgereist oder sie widerrufen ihre Aussage auf Druck der Täter oder sie sind unglaubwürdig vor Gericht, da sie aufgrund ihrer Traumatisierung sich widersprechende Aussagen treffen. Daher bleiben viele Menschenhandelsdelikte ohne strafrechtliche Sanktionen. Menschenhandel ist eine schwere Form der Menschenrechtsverletzung, die nur durch Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte wirksam bekämpft werden kann. Doch alle Anstrengungen finden ihre Limitierungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daher ist es so wichtig, dass die Menschenhandelsstraftatbestände im Zuge der EU-Richtlinie praxisnäher ausgestaltet werden und die Regulierung von Prostitutionsstätten erfolgt. Roshan Heiler (Projekt Stella bei SOLWODI Aachen): Vielen Dank für die Einladung. Liebe Damen und Herren! Ich leite seit drei Jahren die Beratungsstelle SOLWODI in Aachen. Neben der Beratung und Begleitung von Opfern von Menschenhandel ist einer unserer Arbeitsschwerpunkte die aufsuchende Sozialarbeit im Milieu mit dem Ziel, Frauen und potenziell Betroffene über ihre Rechte zu informieren

9 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 und ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb von Polizeikontrolle als solche erkennen zu geben. Frau Dammeyer ist bereits auf den Punkt der Aufenthaltserlaubnis eingegangen. Ich möchte nur von unserer Seite betonen, wie wichtig es für die Frauen ist, eine Sicherheit darüber zu haben, sich in Deutschland aufhalten zu können, unabhängig davon eine Aussage gegen die Täter machen zu müssen. Ich übertreibe nicht, wenn ich hier sage, dass diese Unsicherheit wirklich bis hin zum Suizidversuch und zum Suizid führen kann, weil die Verzweiflung zwischen keine Sicherheit hier zu haben und der Angst vor den Tätern, wenn es in das Heimatland zurückgeht, so groß ist. Deshalb fordern wir ganz klar die Abkoppelung des Aufenthaltsrechtes in Deutschland von der Kooperationsbereitschaft mit den Strafverfolgungsbehörden. Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung möchte ich sagen, dass zwar die Möglichkeit einer Verlängerung des Aufenthalts eingeräumt wird, aber am Kernproblem, dass eine Kooperationsbereitschaft mit den Strafverfolgungsbehörden vorausgegangen sein muss, sich nichts ändert. Außerdem handelt es sich um eine Ermessensnorm, womit es wieder im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt, ob ein Aufenthaltstitel erteilt wird oder nicht. Auch das ändert nichts an dem Unsicherheitsgefühl der Betroffenen. Wenn es darum geht, Betroffene und potenziell Betroffene zu informieren, stellt sich immer wieder die Frage, wie man diese erreichen kann. Wir haben uns in Aachen für den Weg der aufsuchenden sozialen Arbeit entschieden. Das findet auch in vielen anderen Städten, wo Beratungsstellen ansässig sind, statt, aber eben doch nicht flächendeckend. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sehr hilfreich ist, wenn mehrsprachige Teams in das Milieu gehen und das Gespräch mit den Frauen suchen, und sie über ihre Rechte informieren können. Irgendwann werden sich die Frauen- das kann teilweise Jahre dauern uns anvertrauen und sagen: Ich bin in einer schwierigen Situation, ich habe einen Zuhälter, ich möchte das nicht mehr, ich möchte raus. Ich habe aber auch Angst, mich der Polizei anzuvertrauen. Denn er sagt, er habe gute Verbindungen zur Polizei. Es wird glaubhaft vermittelt, dass auch bei der Polizei im Falle einer Flucht keine Hilfe zu erwarten ist. Hier schließen wir die Lücke, indem wir den Frauen die Möglichkeit geben, sich vertrauensvoll an uns zu wenden und wir entsprechende Schritte einleiten können, um die Frauen beispielsweise in Schutzwohnungen unterzubringen. Ein wichtiger Punkt ist immer wieder die Opferentschädigung. In Deutschland haben bisher nach dem Opferentschädigungsgesetz nur diejenigen Betroffenen Anspruch, wenn sie in Deutschland Opfer physischer Gewalt geworden sind. Wir wissen aber, dass die Täter und Täterinnen ganz gezielt psychische Gewalt anwenden. Deshalb fordern wir an dieser Stelle eine Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes für Menschen, die Opfer psychischer Gewalt geworden sind, gerade im Bereich des Menschenhandels.

10 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Wir Beraterinnen von Fachberatungsstellen unterliegen zwar der Schweigepflicht, aber nicht dem Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist ein ganz sensibler Punkt, weil wir in vielen Fällen die einzigen sind, denen Frauen sich mit ihrer gesamten Lebensgeschichte in ihrem näheren Umfeld anvertraut haben. Wenn das aber gefährdet wird, weil wir möglicherweise vor Gericht Aussagen machen müssen über das, was die Frauen uns anvertraut haben, dann leidet dieses Vertrauensverhältnis erheblich. Deshalb fordern wir hier eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf den Berufsstand der Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel. Schließlich wird immer wieder auf die schwierige Datenlage, was das Ausmaß von Menschenhandel in Deutschland betrifft, eingegangen. Wir wissen so viel mehr, als das Hellfeld bzw. das, was der Polizei bekannt ist. Zu uns in die Fachberatungsstellen kommen die Frauen, die keine Aussage bei der Polizei machen. Wir haben entsprechende Statistiken. Wir könnten deshalb ein viel vollständigeres Bild über das Ausmaß bekommen, wenn man diese Statistiken koordinieren und zentral zusammenführen würde. Ich weiß, dass die Fachberatungsstellen unterschiedliche Erhebungsmethoden haben, aber trotzdem würde das dazu beitragen, bessere Entwicklungen erkennen zu können. Wenn es eine Dunkelfeldforschung gibt, sollte diese nur interdisziplinär und nur unter Einbeziehung der Fachberatungsstellen erfolgen, weil hier einfach sehr viel Wissen vorhanden ist. Stellv. Vorsitzender Andreas Kossiski: Wir haben jetzt alle Sachverständigen gehört. Ich eröffne jetzt die Fragerunde der Abgeordneten. Als erste Wortmeldung liegt mir die des Kollegen Schatz von den Piraten vor. Dirk Schatz (PIRATEN): Ich habe zunächst Fragen zum Menschenhandel im Dunkelfeld. Wie wir von dem Lagebericht Menschenhandel NRW wissen, und wie auch vom LKA und BKA gerade bestätigt wurde, zeichnet sich der Menschenhandel durch ein großes Dunkelfeld aus. Das haben alle Sachverständigen gerade erneut bestätigt. Wir können mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass zwischen den hier vorgelegten Zahlen und dem tatsächlichen Ausmaß deutliche Unterschiede bestehen, und viele betroffene Frauen und Mädchen deshalb unentdeckt bleiben und sich nicht auf ihre Rechte berufen können. Welche Gründe liegen Ihrer Meinung nach dafür vor, dass sich die Anzahl der Opfer nicht nur landesweit, sondern bundesweit so deutlich verringert hat? Wir bleiben bei dem Thema Dunkelfeldstudie. Frau Heiler und Frau Dammeyer haben es noch einmal speziell angesprochen, Frau Gayer ebenfalls. Soweit ich weiß, gibt es jetzt eine Studie in Bayern, die durch den dortigen Landtag verabschiedet wurde. Wie würden Sie zu einer solchen Dunkelfeldstudie hier in NRW stehen? Welche Erkenntnisse könnten Sie von einer solchen Studie erwarten? Was könnte dadurch noch verbessert werden?

11 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Dann hätte ich noch Fragen an Herrn Jacob. Sie sprechen in Ihrer Stellungnahme die Handlungsempfehlungen der Innenministerkonferenz vom Dezember 2013 an. Darin wird auf den erwähnten Bericht Menschenhandel sexueller Missbrauch von Kindern eingegangen. Die Handlungsempfehlungen werden für geeignet gehalten, zur zielgerichteten Bekämpfung von Menschenhandel beizutragen. Auf zwei Punkte möchte ich näher eingehen. Zunächst begrüßt die IMK ja einen intensiven Informationsaustausch an Runden Tischen unter Einbeziehung örtlicher Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Können Sie uns etwas darüber berichten, wie die derzeitige Situation des Informationsaustausches im Rahmen von Runden Tischen, Arbeitskreisen usw. in NRW aussieht? Wo sehen Sie da noch konkreten Handlungsbedarf? Gemäß Art. 11 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2011/36/EU sollen die Staaten Maßnahmen treffen, um in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Verfahren für die frühzeitige Erkennung, Unterstützung und Betreuung von Betroffenen festzulegen. Bestehen in NRW bereits solche Vernetzungszusammenschlüsse? Wenn nicht, wie kann man da vielleicht nachbessern? Zweitens begrüßt die IMK die Sensibilisierung und Fortbildung sowohl von Polizei, externen Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Frau Dammeyer bedenkt, dass zum Beispiel Richter, Staatsanwälte, Bundespolizei und Zoll hinsichtlich des Menschenhandels und der Opfererkennung Schulungen erhalten sollen, so wie es auch in der entsprechenden Richtlinie in Art. 9 Abs. 3 steht. Sehen Sie da Handlungsbedarf? Und wenn ja, wie kann das umfassend und schnell korrigiert werden? Gibt es Ihrer Ansicht nach derzeit genügend Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel in NRW? Wie sieht der Zugang zu diesen Fachberatungsstellen aus? Werden diese Fachberatungsstellen auch gegebenenfalls in Razzien, die den Straftatbestand Menschenhandel betreffen, mit einbezogen? Ist die Zusammenarbeit zwischen Vollzugsbehörden und Fachberatungsstellen I Meinung nach ausreichend? Das wären zunächst meine Fragen. Monika Düker (GRÜNE): Auch von meiner Seite herzlichen Dank für die Stellungnahmen. Ich habe drei Fragenkomplexe, zum einen beziehe ich mich auf die Frage von Herrn Schatz hinsichtlich Hellfeld, Dunkelfeld. Da geht meine Frage an Herrn Jacob und an Frau Gayer vom BKA, da Sie diesen Vorschlag, wie man die Lagebilder, die wir jedes Jahr bekommen, aber nicht sehr aussagekräftig sind, mit anderen Datenbeständen abgleichen kann, in Ihren Stellungnahmen nicht aufgegriffen haben. Denn da werden ja nur die Daten erfasst, bei denen es sich tatsächlich um gemeldete Daten in einem Ermittlungsverfahren handelt. Diese Frage richtet sich explizit an Herrn Jacob und an die Vertreterin des BKA: Wie kann man das verbessern? Ich möchte Sie bitten, auf den Vorschlag von SOLWODI, den ich auch sehr interessant fand, noch einmal einzugehen. Das ist der erste Fragenkomplex. Er beinhaltet auch die Frage, inwieweit das LKA oder das BKA selbst in der Lage sind, eine Dunkelfeldforschung zu erstellen, oder ob Sie sagen: Mit der Dunkelfeldforschung haben wir

12 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 nichts zu tun, darum müsste sich quasi der wissenschaftliche Bereich kümmern. Wie könnte man ein solches Thema angehen? Der zweite Fragenkomplex spricht die gesamt Kompliziertheit mit Bundes- und Landesrecht an. Sowohl der Antrag der Piraten als auch viele Forderungen, die in den Stellungnahmen enthalten sind, beziehen sich auf Bundesrecht. Wir sind in einer Anhörung, in der Fragen gestellt werden sollen. Aber in der Tat teile ich komplett die Einschätzung, dass das, was wir als Referentenentwurf derzeit kennen, dieser Richtlinie im Bereich des Aufenthaltsrechts nicht gerecht wird. Das ist völlig klar. Nur, das ist ein Referentenentwurf, der gerade in der Ressortabstimmung ist, wo wir als Abgeordnete im Landtag gerade nicht am Zug sind. Deswegen wäre meine Frage ganz konkret auf die landesrechtlichen Möglichkeiten bezogen. Frau Heiler, Sie hatten in Ihrer Stellungnahmen klar gefordert: Mehr Geld ist immer wünschenswert, sodass Sie mehr Ressourcen in die Beratung stecken können. Mir ist klar, dass das eine schwierige Angelegenheit ist. Ich möchte aber noch einmal nach der Erlasslage fragen, die wir hier in NRW zum Schutz der Opfer von Menschenhandel haben. Was passiert mit den Opfern, wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden? Was können wir unterhalb der bundesrechtlichen Regelung, die ich auch als völlig unzureichend ansehe, tun? Sehen Sie Verbesserungsbedarf? Ich hatte bislang es immer so verstanden, dass da auch in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen und der Polizei eigentlich eine gute Regelung im Umgang mit den Opfern gefunden wurde. Da ist meine Frage: Besteht auf der Erlasslagenebene aus Ihrer Sicht noch Handlungsbedarf? Mein letzter Fragenkomplex beinhaltet unter anderem diese Forderung: Das Aufenthaltsrecht vom Zeuginnenstatus entkoppeln was auf Bundesebene auch meine ausdrücklich Unterstützung findet. Da hätte ich gerne eine Einschätzung auch von Frau Heiler und Frau Dammeyer aus der Praxis. In welcher Größenordnung bewegt sich das? Sie haben ja darauf hingewiesen, dass das ein Defizit ist. Gleichzeitig wissen wir auch aus dem Lagebild, das haben Sie ja auch bestätigt, dass der allergrößte Teil der Opfer hier einen sicheren Status hat. Herr Jacob hat ausgeführt, dass sowohl 2012 wie 2013 niemand von den Ihnen bekannten Opfern abgeschoben wurde. Frau Dammeyer, Sie sind in Büren ja an einer ziemlich schwierigen Stelle aktiv. Können Sie etwas zu den Zahlen der betroffen Frauen sagen, die tatsächlich aufgrund des fehlenden Aufenthaltsrechts hier von Abschiebung und Ausweisung bedroht sind, sodass wir da eine Größenordnung erfahren können? Josefine Paul (GRÜNE): Vielen Dank an die Sachverständigen auch von meiner Seite. Ich möchte mich auf drei Fragen beschränken. Der Antrag der Piraten hebt ja sehr stark auf die Frage der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ab. Vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass die drei größten Gruppen Bulgaren, Rumänen und deutsche Staatsangehörige sind, möchte ich vor allem Frau Dammeyer und Frau Heiler fragen, welche speziellen Unterstützungsmaßnahmen diesen Frauen an die Hand gegeben werden müssen? Wie sieht dies bei den deutschen Opfern aus, die

13 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 vermutlich weder sprachliche noch aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten haben? Wo sehen Sie da eventuell noch Handlungsbedarfe? Zweiter Punkt: Sie haben alle zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Kontrolldelikt handelt. Nichtsdestotrotz wird ja auch angegeben, dass es durchaus auch Benachrichtigungen über Freier gibt. Halten Sie eine Maßnahme, wie beispielsweise die Einrichtung einer anonymen Hotline für Freier für eine sinnvolle ergänzende Maßnahme? Zum Schluss noch die vor allem von Frau Gayer angesprochene Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 21. Da hätte ich gerne von Ihnen eine Einschätzung. Sie weisen in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass insbesondere jüngere Erwachsene eine höhere Vulnerabilität aufweisen. Denken Sie nicht und diese Frage richtet sich an alle Expertinnen und Experten, dass sich unter Umständen diese Vulnerabilität nicht durchaus durch eine Erhöhung der Schutzaltersgrenze erhöhen würde, weil man dann junge Erwachsene in der Altersspanne zwischen 18 und 21 in die Illegalität abdrängen würde? Susanne Schneider (FDP): Auch im Namen der FDP-Fraktion möchte ich mich bei Ihnen, liebe Sachverständige, für Ihre Stellungnahmen und die Bereitschaft, an dieser Anhörung teilzunehmen, bedanken. Meine erste Frage richtet sich an Frau Gayer vom BKA. Das Landeskriminalamt hat festgestellt, dass die Opfer von sexueller Gewalt und Menschenhandel nur Frauen waren. Handelt es sich bei den Opfern bundesweit auch nur um Frauen oder gibt es auch männliche Opfer? Falls ja, von welcher Institution werden die dann betreut? Meine zweite richtet sich an Herrn Jacob. Aus der Stellungnahme geht nicht klar hervor, ob Vertreter der Polizei ständiges Mitglied des Runden Tisches Prostitution des MGEPAs sind. Ist die Polizei ständiges Mitglied dieses Runden Tisches? Wenn nein, wieso nicht? Außerdem sprechen Sie in Ihrer Stellungnahme an, dass es lokale Runde Tische Menschenhandel gibt. Seit wann und wo in NRW sind diese lokalen Runden Tische installiert? Welche Erfolge konnten da bisher erzielt werden? Dann habe ich noch eine Frage an BKA und LKA: SOLWODI schlägt in der Stellungnahme vor, das Lagebild über Opfer von Menschenhandel zu schärfen, indem auch Daten der Fachberatungsstellen erhoben werden. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag? Frank Herrmann (PIRATEN): Bezüglich der Stärkung der Rechte von Opfern habe ich noch eine Frage an alle, die sich zu einer Antwort berufen fühlen: Wie wird in der Regel mit den Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution, die für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben, nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens verfahren? Wie wird die Sicherheit der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution in der Zeit des gerichtlichen Verfahrens gewährleistet?

14 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Nach Art. 14 Abs. 2 der Europaratskonvention ist der Aufenthaltstitel für Opfer, die Kinder sind, soweit rechtlich erforderlich, im Einklang mit dem Wohl des Kindes zu erteilen, gegebenenfalls unter denselben Bedingungen zu verlängern. Wie stellt sich die tatsächliche Situation von Kindern und Jugendlichen dar? Gibt es hier Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalen? Herr Jacob, Sie sprechen davon, dass Sie unter den Opfern bisher keine Kinder gefunden hätten und der Anteil minderjähriger Opfer bei 11,3 % liege. Frau Heiler möchte ich gerne dazu noch fragen: Wurden oder werden von SOLWODI auch minderjährige Betroffene betreut? Zum Bereich der Opferentschädigung: Frau Heiler hat es schon angesprochen, Art. 17 der EU-Richtlinie verpflichtet die Staaten sicherzustellen, dass Betroffene von Menschenhandel Zugang zu bestehenden Regelungen für die Entschädigung haben. Wie wird Ihrer Kenntnis nach sichergestellt, dass die Betroffenen nach erfolgter Ausreise ihre Ansprüche auf Entschädigung durchsetzen können oder tatsächlich erhalten? Welche Ursachen und Problembereiche können Sie dafür benennen, dass die Opfer die zugesprochenen Leistungen eventuell nicht erhalten? Zum Aufenthaltsrecht sind schon viele Fragen gestellt worden. Was mir noch in der Stellungnahme des BKA aufgefallen ist: Frau Gayer, Sie sagen ganz, ganz deutlich, dass Menschenhandel in Deutschland fast nur nachgewiesen werden kann, wenn eine Opferaussage im Hinblick auf die Ausbeutung vorliegt. Warum setzen Sie sich nicht massiv für ein Aufenthaltsrecht ein? Stellv. Vorsitzender Andreas Kossiski: Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir starten jetzt mit der Antwortrunde. In meiner Wahrnehmung war es so, dass alle angesprochen worden sind. Ich schlage daher vor, dass wir mit Frau Heiler beginnen, und Sie versuchen, die Fragen der Abgeordneten, die Sie betreffen, zu beantworten. Roshan Heiler (Projekt Stella bei SOLWODI Aachen): Ich habe versucht, mitzuschreiben. Es ging um die Kooperation. Was passiert, wenn Opfer von Menschenhandel von der Polizei identifiziert werden? In der Regel läuft das so, dass die Polizei bei uns anruft und sagt: Wir haben hier eine Betroffene. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen wir die Unterbringung. Gewöhnlich werden vom Landschaftsverband die Unterbringungskosten übernommen. Aber wir wissen alle, dass die Mittel relativ schnell aufgebraucht sind, meist sogar vor Ende des Jahres. Grundsätzlich sind für die Frauen, die mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren, die Mittel da. Der Schwachpunkt liegt ganz klar bei denjenigen, die sich gegen eine Aussage bei der Polizei entscheiden. Und in diesen Fällen ist es so, dass wir den Lebensunterhalt, die Unterkunft aus Spenden finanzieren. Denn wie Frau Dammeyer bereits gesagt hat wir beraten nicht dahin gehend, dass die Betroffenen eine Aussage bei der Polizei machen. Aber es wird dann sehr schwierig, was die finanzielle und materielle Unterstützung angeht.

15 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Es wurden die deutschen Opfer von Menschenhandel angesprochen. Meiner Erfahrung nach waren in den letzten drei Jahren die Frauen, die Deutsche waren, ganz stark in das Rockermilieu eingebunden. Gerade von diesen Frauen kam immer wieder der Hinweis: Ich kann nicht zur Polizei gehen, weil dahin Verbindungen bestehen. Aber sie können sicher untergebracht werden. Da sind die Schutzmöglichkeiten auf jeden Fall gegeben. Wenn sie aber keine Aussage bei der Polizei machen, fallen das Zeugenschutzprogramm oder andere entsprechenden Maßnahmen weg. Die Frauen brechen in der Regel früher oder später dann wieder ein, weil sie wahnsinnige Angst davor haben, dass die Täter sie finden. Wir haben auch immer wieder die Anfrage, die Frauen im Ausland unterzubringen. Gerade bei uns in Aachen war die letzte Anfrage, ob wir denn die Frau nicht nach Holland bringen könnten, damit sie wenigstens noch die Nähe zur Familie hat, wenn sie denn den Bedarf hat, Kontakt zu halten, dass aber die Täter, also die Rocker, dort nicht so organisiert seien wie in Deutschland und daher im Ausland mehr Sicherheit für sie bestehen würde. Da findet dann aber die Kooperation bzw. die Suche nach Institutionen statt, die über die Grenze hinweg diese Betroffenen entsprechend unterstützen können. Das ist schwierig. Damit habe ich jetzt noch nicht so viel Erfahrung. Sie hatten dann noch gefragt: Wo werden Minderjährige betreut? Auch hier ist es so, dass der Aufenthalt an die Kooperationsbereitschaft gebunden ist. Davon müssen wir uns absolut lösen. Schließlich fragten Sie noch nach den lokalen Runden Tischen. In Aachen gibt es einen lokalen Runden Tisch. Die Arbeit mit den unterschiedlichen Behörden ist manchmal schleppend, weil doch alle Institutionen in ihrem eigenen Korsett gefangen sind, indem was sie an Zusagen für den Bereich Menschenhandel machen können. Aber nach zwei Jahren gibt es tatsächlich Schritte in die richtige Richtung, indem die Interessen gebündelt werden, was vor allem den Schutz der Betroffenen angeht. Wünschenswert wäre eine bessere Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, dass vor allen Dingen auch Wissen vermittelt wird, weil bestimmte Sachbearbeiter über bestimmte Gesetze nicht genügend wissen, sodass von der Fachberatungsstelle dann ein Informationsfluss über das, was notwendig ist, auch in der Betreuung der Opfer, in die verschiedenen Behörden entsteht Helga Gayer (Bundeskriminalamt Referat SO 13, Wiesbaden): Zunächst zur Frage nach dem Dunkelfeld. Zur Erhellung des Dunkelfeldes sind Kontrollen ein ganz wichtiges Mittel, aber genauso die Durchführung polizeilicher Ermittlungen im Anschluss daran. Die Erhellung des Dunkelfeldes steht immer in der Wechselwirkung zu der Anzahl der eingesetzten Beamten. Die ist nun einfach endlich, weil es auch andere Aufgaben zu erfüllen gibt. Mitunter kommen dann auch sehr dringliche Aufgaben hinzu, wo die Leute eingesammelt werden. Wenn Sie sich beispielsweise an die Betreuung der Sexualstraftäter erinnern, die nicht mehr in Sicherheitsverwahrung

16 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 genommen werden konnten und bei denen man sehr personalintensiv eine lückenlose Begleitung dieser Menschen gewährleisten musste. Außerdem geht es um finanzielle Mittel. Wir haben es mit sehr, sehr vielen ausländischen Straftätern zu tun, bei denen Dolmetscherleistungen notwendig sind. Das ist immens kostenintensiv. Dann werden die Verfahren im Führen der Verfahren auch immer intensiver. Alleine die Vielzahl der Telekommunikationsmöglichkeiten, die es heutzutage gibt, die dann vor Gericht auch lückenlos ausgewertet werden müssen, führt dazu, dass ein Verfahren einfach viel länger dauert, sodass man mit den paar Leuten, die zur Verfügung stehen, weniger Verfahren durchführen kann. Insofern heißt es auch nichts, dass Zahlen etwas zurückgehen. Das heißt erst einmal nur, dass die Polizei in dem Bereich nicht so viel tun konnte. Von der geringen Aussagebereitschaft der Opfer haben wir auch schon gesprochen. Auch das limitiert die Anzahl der Fälle. Ich komme nun zu den weiteren Fragen. Sie sprachen das Dunkelfeld an. Wir stehen im engen Austausch mit den Fachberatungsstellen. Frau Dammeyer als auch Frau Heiler sind meiner Dienststelle bekannt. Frau Dammeyer war mit einer Kollegin in Nigeria, um dort die Zusammenarbeit mit den nigerianischen Behörden auch voranzubringen. Mit Frau Heiler und damit mit SOLWODI Aachen bin ich unter anderem wegen eines Forschungsprojekts, das wir gemeinsam anstoßen wollten, in Kontakt gekommen. Wir stehen aber auch im engen Austausch mit dem Dachverband der Vielzahl der Fachberatungsstellen, dem KOK, der in Berlin sitzt. Wir führen auch sehr viele gemeinsame Schulungen, Workshops usw. durch. Denn die gute Zusammenarbeit zwischen Fachberatungsstellen, der Polizei und anderer Stellen ist das A und O bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Wir sehen da auch eine Partnerschaft, obwohl es natürlich sehr schwer ist, weil natürlich jeder seinen eigenen Arbeitsschwerpunkt hat. Die Damen kümmern sich um die Opfer des Menschenhandels, und wir kümmern uns vor allem um die Täter sowie um die Strafverfolgung. Um das Dunkelfeld zu erhellen, sollte Dunkelfeldforschung erfolgen, was auch geschieht. Aktuell ist ein Projekt über die Ausbeutung von Kindern bei uns in der Prüfung. Wir haben die Möglichkeit über unser kriminalistisches Institut im Bundeskriminalamt auch Forschung zu betreiben, wobei meistens diese Aufträge dann an Universitäten und andere Institute gehen. Dann gab es noch eine Frage zur Anhebung der Schutzaltersgrenze. Wir alle wissen, dass die Menschen zwischen 18 und 21 eine besonders schützenswerte Gruppe sind. Sie sind schon ziemlich erwachsen, aber auch noch nicht ganz. Dem trägt das Strafrecht durch das Jugendstrafrecht und das Heranwachsendenstrafrecht Rechnung, genauso wie es weitere Vorschriften tun. Beispielsweise darf man Lkw auch erst ab 21 fahren. Auch der Entschluss, Prostituierte zu werden, wird von mancher Frau später bedauert. Denn das ist nicht vergleichbar mit dem Wunsch, zum Beispiel Bäckereifachverkäuferin oder Ähnliches zu werden. Das hat viele Folgen: Einmal die gesellschaftli-

17 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 chen Folgen der Stigmatisierung. Keiner würde es gerne in seinen Lebenslauf hineinschreiben: Ich war von bis Prostituierte. Das hat aber vor allem und das werden mir die Damen bestätigen gewaltige psychische Folgen. Die paar Damen, die wir im Fernsehen sehen und sagen, es ist der tollste Beruf der Welt, nehmen wir heraus. Die psychischen Folgen bei einer Prostituierten, die noch nicht einmal Opfer des Menschenhandels ist, sind, wenn sie lange genug im Geschäft ist, vergleichbar mit den Traumata, die Folteropfer erleiden, wie viele Fachleute bestätigen. Das wird einer jungen Heranwachsenden angetan, die sich noch nicht frei orientieren kann, die sich vielleicht der ersten Liebe ihres Lebens hingibt und für die gemeinsame Lebensplanung nun auf den Strich geht, weil er in den schönsten Farben ausmalt, wie toll die gemeinsame Zukunft sein wird. Das sagt er währenddessen auch noch einigen anderen Damen, die ihm ebenfalls das Geld beschaffen. Das ist einer der Gründe, warum wir dafür plädieren, die Schutzaltersgrenze anzuheben, um die Frauen in dieser noch sehr labilen Zeit zu schützen,. Es ist auch so, dass es jede Menge ordentliche Bordellbetreiber gibt, die darauf achten, dass in ihren Häusern die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Sie tun dies schon alleine aus eigenem Geschäftsinteresse, denn wenn die Polizei ständig im Haus ist und kontrolliert, dann schädigt das deren Geschäft. Also wollen sie weder Leute im Haus haben, die das Aufenthaltsrecht verletzen, noch Leute, die unter der gesetzlichen Altersgrenze sind. Es gibt natürlich auch andere, aber das Gros, von dem wir hören, ist so. Diese Herren sagen: Im Moment ist es so, dass der Bedarf nach jungen Frauen sehr groß ist. Deswegen schauen wir, dass wir sehr junge Frauen in unsere Häuser bekommen. Denn auch hier gelten Angebot und Nachfrage. Würde hier eine Änderung herbeigeführt werden, dann wären in den Häusern erst Frauen ab 21 Jahren. Das ist auch noch sehr jung. Bei der Frage nach einem Abdrängen in die Illegalität ist zu klären, was man unter Illegalität versteht. Das ist sicherlich nicht der Straßenstrich. Dort, wo überall die Polizei kontrollieren kann, findet sie dann die Frauen unterhalb der Schutzaltersgrenze und kann darauf reagieren. Man hat dann auch die Chance, mit den Frauen ins Gespräch zu kommen und ihnen auch Schutz anbieten zu können bzw. Menschenhandelsopfer zu erkennen. Diese Möglichkeit hat man aktuell nicht. Ich will noch ganz kurz auf einen Straftatbestand eingehen. Denn der sieht ja vor, dass das In die Prostitution bringen einer unter 21-jährigen Frau bereits heute unter Strafe steht. Wenn man eine 18-järhrige Frau in die Prostitution bringt, dann ist auch das schon ein Menschenhandel. Aber, die meisten Frauen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen, haben weil die Täter natürlich das Gesetz kennen schon ein Zertifikat bei dich, das belegen soll, dass die Frauen schon vorher zum Beispiel in Spanien in der Prostitution tätigt waren, was damit allen, die mit ihr in dem Geschäft zusammenarbeiten, von dem Verdacht befreit, sie in die Prostitution gebracht zu haben. Und ab dem Moment ist man dann beim Menschenhandel außen vor. Das einzige, wo dies nicht gelingt, ist bei deutschen Opfern. Deswegen haben wir in der Statistik in der Altersstufe zwischen 18 und 21 relativ viele deutsche Opfer, weil die von

18 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 ihren Zuhältern dann direkt in die Prostitution gebracht wurden, was dann ein Menschenhandel ist. Kommen wir nun zu den männlichen Opfern. Laut Bundeslagebild Menschenhandel 2012 des Bundeskriminalamts sind 96 % der Opfer des Menschenhandels Frauen, allerdings haben wir unter den sehr jungen Opfern, also unter der Altersgruppe unter 14 Jahren, auch zahlreiche männliche Opfer. Das erklärt sich so: Diese jungen männlichen Opfer sind in der Stricherszene in den Großstädten, vor allem auch in Berlin und Köln, unterwegs. Und dort werden sie auffällig, weil sie so jung sind. Dort kann man dann auch darauf reagieren. Corinna Dammeyer (NADESCHDA, Herford): Ich möchte noch einen Satz zu der Datenerhebung aus meiner Sicht sagen. Als ich mit Frau Baumann vom BKA in Nigeria war, haben wir anschließend eine Tagung auf Landesebene zu dem Thema Menschenhandel mit Nigerianerinnen veranstaltet. Um selber einen Eindruck zu haben, wie viele Nigerianerinnen von den Beratungsstellen in Deutschland betreut werden, habe ich über unseren Bundesverband eine Umfrage durchgeführt: Es waren ca. 110 bis 120 Frauen im vorletzten Jahr. So viele Frauen wurden von den Beratungsstellen, die im Bundesverband sind, deutschlandweit betreut. Einen Runden Tisch Menschenhandel auf Landesebene hat es in diesem Jahr noch nicht gegeben. Und soweit ich weiß, gab es ihn auch im letzten Jahr nicht. Das finden wir sehr bedauerlich. Warum das nicht stattgefunden hat, wurde mit Arbeitsvolumen, Wahlen usw. begründet. Wir halten es dennoch für sinnvoll, im Gespräch zu bleiben. Aus meiner Sicht als Beraterin in der Abschiebehaft möchte ich das habe ich schon in meiner Stellungnahme ausgeführt darauf hinweisen, dass Prostitution sehr häufig Armutsprostitution ist. Das erlebe ich in der Abschiebehaft auch, dass dort Frauen immer wieder landen, zum Beispiel Frauen aus Albanien, die in Aachen anschaffen gehen. Frauen, die einfach von ihren Familien nach Deutschland oder woanders hin geschickt werden, um Geld zu verdienen. Sie werden dann irgendwann bei den Kontrollen aufgegriffen und postwendend in die Abschiebehaft gebracht werden, weil sie womöglich schon einmal ausgewiesen worden sind oder bereits aufgefordert wurden, das Land zu verlassen. Das macht für mich sehr deutlich, dass es eine Circulation gibt, weil die Frauen immer wieder neu gehandelt werden. Sie kommen aus Belgien und werden nach Deutschland gebracht, dann werden sie nach Albanien zurückgeschickt. Und von da aus machen sie sich wieder auf den Weg, wieder für sehr viel Geld. Es sind immer wieder die Schleuser, die sich daran eine goldene Nase verdienen. Die Frauen kommen dann nach Frankreich und von da wieder nach Belgien usw. Das ist ein unglaublicher Fluss, und das sehe ich auch in der Abschiebehaft. Die Frauen dort zu einer Aussage zu bewegen, dass sie gegen die Händler aussagen, ist unglaublich schwer, weil dieses Gefängnis eine fast schon lähmende Wirkung auf die Frauen hat. Dennoch ist es mir ab und zu gelungen, sie daraus zu holen.

19 Landtag Nordrhein-Westfalen APr 16/614 Hinzu kommen dann die Dublin-III-Fälle, dass Frauen Europa in Spanien oder Italien betreten haben, dort auch schon zur Prostitution gezwungen wurden und sich dann auf den Weg, auf die Flucht machten bzw. weitergeschleust wurden, um anschließend in das erste europäische Land, das sie betreten hatten, zurückgeschoben also zurückgeführt wurden. Das halte ich in Einzelfällen für sehr problematisch. Wir haben es auch schon gehabt, dass sich eine Frau umbringen wollte, weil sie nach Spanien zurückgeschickt werden sollte. Das ist natürlich ein Grenzfall, aber ich möchte es nicht noch einmal erleben, dass sich jemand vor meinen Augen mit Wasser verbrüht. Diese Frau hat dann danach einen Aufenthaltstitel bekommen. Soweit muss es nicht kommen. Man darf nicht vergessen, dass Frauen, die durch die europäischen Länder gehandelt worden sind, massive Angst haben, in diese Länder zurückgeschickt zu werden, auch wenn man sagt: Spanien ist groß genug, sie kann doch da bei einer Beratungsstelle unterkommen. Aber sie verbinden mit diesem Land eine große Angst und ein großes Trauma. Eine Hotline für Freier finde ich gut. Wir hatten sie bundesweit zur Fußballweltmeisterschaft eingerichtet. Die ist mäßig frequentiert worden, das hatte aber auch damit zu tun, dass während der Fußballweltmeisterschaft gar nicht die Prostitution im Vordergrund stand, sondern der Fußball. Und die Frauen, die aus Osteuropa in die Bordelle gekommen sind, sind auch nach zwei Wochen wieder abgereist, weil es einfach nicht genug zu tun gab. Aber für jede Frau, die über die Hotline gemeldet worden ist, hat sich die Hotline gelohnt. Das muss man so sagen. Ein Punkt dazu: Freierbestrafung halten wir für den absolut falschen Weg. Wir bekommen oft Hinweise von Freiern, anonym und nicht anonym. Das würde völlig wegfallen, wenn Freier Angst vor Bestrafung haben müssten. Das ist aus meiner Sicht nicht der richtige Weg und auch nicht umsetzbar, die Freier alle aufzusuchen. Wir haben einen Runden Tisch in Ostwestfalen-Lippe, der sehr gut funktioniert. Polizei, Ausländerämter und andere Ordnungsbehörden, Gesundheits- und Jugendamt, Frauenhäuser, Rechtsanwältinnen nehmen an diesem Runden Tisch teil. NA- DESCHDA organisiert diesen Runden Tisch für ganz Ostwestfalen-Lippe. Wir versuchen dabei unsere gemeinsame Schnittmenge herauszufinden. Die gibt es ja auch zwischen Polizei und Beratungsstellen. Auf dieser Ebene arbeiten wir wirklich gut zusammen. Jeder akzeptiert den Bereich des anderen und die Schnittmenge wird immer wieder neu gesteckt. Dieser Runde Tisch findet einmal im Jahr statt. Sie fragten bezüglich der Opferentschädigung nach der Ausreise. Dass man Geld nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommt, ist in Deutschland schon unglaublich schwer. Wir haben einen Fall gehabt, bei dem die Bearbeitungszeit zwei Jahre gedauert hat. Dann wurde es abschlägig entschieden. Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt, der zwar schnell bearbeitet aber wieder abgelehnt wurde. Denn es war nicht nachzuweisen, dass ihre psychische Erkrankung die Frau ist absolut paranoid und sieht überall nur Leute, die sie verfolgen mit dem Menschenhandel zu

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