Rechte der SexarbeiterInnen stärken Opfer von Menschenhandel schützen

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1 Düsseldorf, 08. April 2014 Rechte der SexarbeiterInnen stärken Opfer von Menschenhandel schützen Positionspapier der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Das haben die zuletzt emotional aufgeladenen Diskussionen deutlich gezeigt. Deshalb wollen wir GRÜNE im Landtag NRW zur Versachlichung der Debatte zur Situation von SexarbeiterInnen beitragen. Selbstbestimmte Sexarbeit und Menschenhandel dürfen nicht miteinander vermengt werden. Wir wollen die individuellen Lebenslagen von SexarbeiterInnen in den Blick nehmen und ihre Rechte stärken. Auf der anderen Seite müssen die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel in den Blick genommen und geschützt werden. Das Prostitutionsgesetz weiterentwickeln Mit dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (kurz Prostitutionsgesetz) trat im Jahr 2002 eine der modernsten und liberalsten Regelungen in Europa in Kraft. Erklärtes Ziel des Prostitutionsgesetzes war die Stärkung der Rechte von SexarbeiterInnen und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Durch das Gesetz wurde die Sexarbeit aus der Sittenwidrigkeit geholt und die rechtliche Situation der SexarbeiterInnen verbessert. Zwar war Prostitution auch vor 2002 in Deutschland nicht verboten, doch hatten Frauen (und auch Männer), die sexuelle Dienstleistungen anboten, ohne das Prostitutionsgesetz keine Möglichkeiten, ihren Entgeltanspruch gegen Freier gerichtlich geltend zu machen. Das Prostitutionsgesetz sollte dafür Sorge tragen, dass SexarbeiterInnen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingehen können. Die Erkenntnisse des Runden Tisches Prostitution des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) sowie die Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2007 zeigen aber, dass dieses Ziel im Wesentlichen nicht erreicht wurde. Nur etwa ein Prozent der SexarbeiterInnen hatten einen Arbeitsvertrag als Prostituierte. Trotzdem waren 87 Prozent der Befragten krankenversichert, aber überwiegend nicht als Prostituierte. Weitaus problematischer sah es bei der Alterssicherung aus: Nur rund die Hälfte der Befragten verfügte über eine Rentenversicherung oder anderweitige Altersvorsorge. Die Möglichkeit zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung scheint also den Erfahrungen nach kein passgenaues Angebot für die soziale Absicherung von SexarbeiterInnen zu sein. Hier ist der

2 Bundesgesetzgeber gefordert, alternative Maßnahmen zur sozialen Absicherung von SexarbeiterInnen zu ergreifen. Zusammenfassend lässt sich dennoch festhalten, dass das Gesetz vor allem die Rechtssituation von SexarbeiterInnen verbessert hat, bislang aber kein Gesetz zur Regulierung von Prostitution ist. Problematische Entwicklungen, wie beispielsweise die sogenannten Flat-Rate-Bordelle oder aber die immer größere Bedeutung des Internets werden durch das Gesetz bislang in keiner Weise reguliert. Trotz problematischer Entwicklungen lehnen wir ein Zurück in die rechtliche Grauzone der Sittenwidrigkeit entschieden ab. Wir stellen uns gegen alle Bestrebungen und Reformen, die SexarbeiterInnen kriminalisieren und diskriminieren. Vielmehr sehen wir, dass eine Verbesserung der Forschungslage zum Thema Prostitution und seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen notwendig ist. Wachsende Bereiche, wie die Prostitution im Internet oder bislang vernachlässigte Erscheinungsformen, wie die Mann-männliche- Prostitution oder die Prostitution Transsexueller, müssen mehr in den Blick genommen werden. Die aktuelle Debatte zeigt, dass es an belastbaren Daten und fundierten wissenschaftlichen Daten zu der gesamten Thematik fehlt. Hier gilt es, die Forschungslage zu verbessern. Verbindliche Standards statt staatlicher Repression Dass ein Mehr an staatlicher Repression nicht zu einem Verschwinden der Prostitution führt, sondern nur die Lage der SexarbeiterInnen verschlechtert, hat das Beispiel Dortmund gezeigt. Die Ausweitung des Sperrbezirks auf die gesamte Stadt ist nicht nur gerichtlich für unzulässig erklärt worden. Sie hat die Frauen in die Illegalität, die mit einer erhöhten Gefährdung der Prostituierten einhergeht, bzw. in die Wohnungsprostitution und in umliegende Städte gedrängt. Niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote können sie dort nur noch schwer erreichen. Anstelle einer Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet müssen kommunale Lösungen gefunden werden, die nicht nur auf die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zielen, sondern die Verbesserung der Arbeitssituation und Maßnahmen zum Schutz von SexarbeiterInnen in den Blick nehmen. Trotzdem können ordnungspolitischer Maßnahmensinnvoll sein, um SexarbeiterInnen wirksam zu schützen, auch wenn Ausbeutung und Zuhälterei bereits heute strafrechtlich verboten sind. Der Runde Tisch Prostitution des Landes Nordrhein-Westfalen ist bisher bundesweit einmalig in seiner Art. Er erarbeitet Empfehlungen zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes in Nordrhein- Westfalen. Am Runden Tisch kommen VertreterInnen der Landes- und Kommunalbehörden, Sozialverbände, Beratungsstellen und SexarbeiterInnen zusammen, um auf der Basis interner und zusätzlicher externer Expertise eine differenzierte Sicht auf das Thema zu entwickeln und eine Verbesserung der Situation der SexarbeiterInnen zu diskutieren. Gemeinsam mit allen Beteiligten soll der notwendige gesellschaftliche Diskurs über Sexarbeit vorangetrieben und die gesellschaftliche Stigmatisierung von SexarbeiterInnen beendet werden. Die Verbesserung der Situation von SexarbeiterInnen und die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes können aber nur im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Insbesondere der Dialog auf Augenhöhe, wie er in Nordrhein-Westfalen mit dem Runden Tisch Prostitution umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schlüssel dazu. 2

3 Obwohl es aus unserer Sicht sachlich zwingend geboten ist, die Frage der Regulierung selbstbestimmter Prostitution und Menschenhandel auseinander zu halten, sind wir uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass die Übergänge zwischen selbstbestimmter Prostitution und Menschenhandel fließend sein können. Insbesondere die sogenannte Armutsprostitution macht SexarbeiterInnen vulnerabel für Ausbeutung und Wege in die Zwangsprostitution. Oftmals sehen Prostituierte, die arm und nur sehr gering gebildet sind, für sich keine Alternative. Hier gilt es diesen Menschen eine Alternative zur Prostitution zu bieten und der Ausnutzung ihrer Zwangslage entgegen zu wirken. Wir wollen eine adäquate Beratung über Ausstiegsmöglichkeiten aus der Prostitution sowie über Arbeitsbedingungen und Rechtsansprüche in der Prostitution. Darüber hinaus wollen wir eine ganzheitliche Gesundheitsberatung, die über die konkrete gesundheitliche Fragestellungen hinaus, Informationen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge in den Blick nimmt. Opfer von Zwangsprostitution schützen In der Debatte um Sexarbeit bedarf es einer klaren Abgrenzung zwischen legaler Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Während SexarbeiterInnen das Selbstbestimmungsrecht auf freie Berufsausübung nicht abgesprochen werden darf, müssen Opfer von Menschenhandel Schutz und Unterstützung durch den Staat erfahren. Zwangsprostitution ist eine massive Menschenrechtsverletzung; in Deutschland ist Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach 232 StGB strafbar. Laut des Schlussberichts vom 23. Oktober 2013 des Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche des Europäischen Parlaments gibt es eine hohe Dunkelziffer, da Menschenhandel oft versteckt hinter anderen Kriminalitätsformen abläuft, oder aber im Dunkeln liegt und nicht erfasst oder untersucht wird. Die Anzahl der Menschen, die in den EU- Mitgliedsstaaten wie moderne Sklaven leben, wird auf geschätzt. Darunter sollen etwa Opfer sexueller Ausbeutung sein, der Großteil Frauen. Laut Bundeslagebild des BKA zum Menschenhandel wurden im Jahr 2012 insgesamt 491 Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution abgeschlossen. Belastbare Zahlen für die Situation in Deutschland gib es jedoch nicht. Laut dem Lagebild Menschenhandel des Landeskriminalamts NRW für das Jahr 2012 sank die Anzahl der Verfahren 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 14,7 Prozent auf 81 Verfahren, obwohl die polizeiliche und ordnungsbehördliche Kontrolldichte bei Prostitutionsstätten mit insgesamt 927 Einsätzen erneut hoch war. Die Zahl der gemeldeten Opfer sank im Jahr 2012 auf 95 Personen (2011: 113). So kommt das Landeskriminalamt zu dem Schluss, dass das Prostitutionsgesetz keine erkennbaren Auswirkungen auf die Situation von Menschenhandelsopfern hat. Nichtsdestotrotz ist weiterhin von einer Dunkelziffer im Bereich Menschenhandel auszugehen. Im Jahr 2012 lag der Anteil der Opfer von Menschenhandel mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 22,1 Prozent bei knapp einem Viertel. Unter den nicht-deutschen Opfern machten die Personen aus Bulgarien (22,1 Prozent) und Rumänien (13,7 Prozent) den größten Anteil aus. Nur 12,6 Prozent der Opfer von Menschenhandel hielten sich ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland auf. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Unterstützung von Zwangsprostituierten nicht nur durch eine Verbesserung im Aufenthaltsrecht zu gewährleisten ist. Der Abbau von ungleichen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen, die Verbesserung des Zugangs zu Bildung und 3

4 Arbeit, Antidiskriminierungspolitik und der Schutz vor Gewalt in allen Ländern der Europäischen Union kann potentiell Betroffene vor falschen Versprechungen von Menschenhändlern schützen. Es handelt sich dabei um ein gesamteuropäisches Thema. Die acht vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel leisten einen wichtigen Beitrag zur Betreuung und Unterstützung von Betroffenen in Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben der Beratungsstellen gehört u.a. die Begleitung der OpferzeugInnen in Strafprozessen. Die Aussagen in Strafverfahren sind immens wichtig und im hohen Interesse des Staates, um mutmaßliche TäterInnen zu überführen und Menschenhandel effektiv zu bekämpfen. In der aktuellen Diskussion über repressivere Regelungen zur Prostitution fordern CDU/CSU und SPD die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituerten. Da der Nachweis für eine wissentliche Ausnutzung einer Zwangslage jedoch sehr schwierig ist, bleibt fraglich, ob das Ziel der Bekämpfung von Zwangsprostitution damit tatsächlich erreicht werden kann. Richtig ist, dass Freier eine Verantwortung haben, wenn sie die Dienstleistungen von Prostituierten in Anspruch nehmen. Vor der Fußball-WM der Männer 2006 in Deutschland gab es deshalb von Frauenund Menschenrechtsorganisationen entsprechende Materialien zur Information und Sensibilisierung von Freiern zur Problematik Menschenhandel. Zudem sollten neue Wege erprobt werden, um Freiern einen anonymen Weg zu ermöglichen, Hinweise bei Verdachtsfällen von Zwangsprostitution an die Polizei weiterzugeben. Eine Hotline beim LKA, bei der anonym Hinweise gegeben werden können, kann ein solcher Weg sein. Die GRÜNEN im Landtag NRW fordern einen verbesserten Schutz von Menschenhandelsopfern durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (2011/36/EU). Die schwarz-gelbe Bundesregierung konnte sich über zwei Jahre hinweg nicht auf ein gemeinsames Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie einigen. Umstritten waren insbesondere die gewerberechtliche Regulierung der Prostitution - diese ist in der Richtlinie vorgegeben - und die Änderung des Straftatbestandes gegen Menschenhandel. Erst im Juni 2013 (also nach Ablauf der von der EU gesetzten Umsetzungsfrist) haben sich CDU und FDP auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, der jedoch keine Verbesserungen im Bereich der Opferrechte vorsah und deshalb im Bundesrat keine Mehrheit fand. Prostitutionsgesetz weiterentwickeln Menschhandel entschieden bekämpfen Das Prostitutionsgesetz hat die Rechte von SexarbeiterInnen gestärkt. Trotzdem besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, um die Arbeitssituation von SexarbeiterInnen weiter zu verbessern. Dabei unterscheiden sich die AkteurInnen und Segmente der Prostitution erheblich. Die Prostitution gibt es nicht. Daraus leitet sich auch ein Bedarf an differenzierten Maßnahmen zur Verbesserung und Regulierung der unterschiedlichen Segmente ab. Die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes halten wir für notwendig, doch kann das Gesetz nicht für eine Ausweitung des Menschenhandels verantwortlich gemacht werden. Weder gibt es Belege über einen möglichen Zusammenhang noch ist das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels geschaffen worden. 4

5 Wir Grünen fordern zur Verbesserung der Situation von Prostituierten: die Sicherstellung der Rechte aller selbstbestimmten SexarbeiterInnen und ein Ende der gesellschaftlichen Stigmatisierung. die Entwicklung von Arbeitsschutzbestimmungen für SexarbeiterInnen im Sinne der sozialen und hygienischen Arbeitsbedingungen, wie z.b. Auslegen von Kondomen, Arbeitszimmer in angemessener Größe und mit Tageslicht sowie Sozialräume in Prostitutionsbetrieben. dass Prostitutionsbetriebe einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. So eröffnen sich Möglichkeiten, Auflagen zu erteilen, unhygienischen oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen entgegen zu wirken, hygienische und soziale Vorgaben zu gewährleisten und die BetreiberInnen von Bordellbetrieben zur Einhaltung von Standards zu verpflichten. Maßnahmen, um SexarbeiterInnen wirksamer vor Ausbeutung wie z.b. Mietwucher zu schützen. Hier zu kann auch die Konzessionierung einen wirksamen Beitrag leisten. die Beratungsstruktur für SexarbeiterInnen als ein zentrales Element eines umfassenden Konzepts zum Umgang mit Prostitution zu stärken. SexarbeiterInnen müssen sowohl Zugang zu Beratungsangeboten über ihre rechtliche Situation haben, als auch zu Angeboten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Darüber hinaus müssen Ein- und Ausstiegsprogramme gestärkt und niedrigschwellig zugänglich sein. die Schaffung kommunaler Runder Tische, um vor Ort mit allen Beteiligten Bedingungen für Prostitution nach dem Prinzip des fairen Interessensausgleichs auszuhandeln. Ziel muss die Erarbeitung von kommunalen Konzepten für alle Segmente der Prostitution vor Ort sein. Wir Grünen fordern zur Bekämpfung des Menschenhandels: die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel und die Stärkung des Opferschutzes, wozu u.a. eine unabhängige Berichterstatterstelle in Bezug auf alle Formen des Menschenhandels, die Zahlung von Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung gehören. einen sicheren Aufenthaltsstatus für alle Opfer von Menschenhandel unabhängig von der Kooperations- und Aussagebereitschaft im Strafverfahren und für diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen. Dazu ist die Änderung des Aufenthaltsrechts nötig. die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beraterinnen und Berater der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, um den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen BeraterIn und KlientIn nicht zu behindern und die Gefährdung der Klientin/des Klienten durch die Aussage der Beraterin/des Beraters in einem Strafverfahren zu vermeiden. die Einrichtung einer Hotline beim Landeskriminalamt (LKA), an die sich Freier und andere Personen anonym wenden können, wenn sie Hinweise über mögliche Zwangssituationen von Prostituierten geben wollen. Die Einrichtung einer solchen Hotline sollte von entsprechenden Informationsmaterialien für Freier begleitet werden. 5

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