Rechtliche Implikationen der Blockchain- Technologie - Bitcoin
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- Lennart Böhme
- vor 8 Jahren
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1 Rechtliche Implikationen der Blockchain- Technologie - Bitcoin Prof. Dr. Louisa Specht Berlin,
2 Inhalt des Vortrages I. Einleitung II. Funktionsweise von Bitcoins und Blockchain III. Rechtliche Probleme von Bitcoins und Blockchain IV. Fazit 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 2
3 I. Einleitung 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 3
4 spiegel-online.de vom /bitcoin-kurs-steigt-auf-mehr-als-2000-dollara html?campaign_id=a Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 4
5 II. Funktionsweise von Bitcoins und Blockchain 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 5
6 1. Peer-to-Peer-Netzwerk Peer-to-Peer- Netzwerk Schöpfung und Transfer von Bitcoins innerhalb des Netzwerks Wallets statt Bankkonten Herkömmliches Geldsystem Geldtransaktionen über zentrale Kontrollinstanzen (Banken) Bankkonten erforderlich 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 6
7 Erwerb von und Bezahlung mit Bitcoins 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 7
8 Übermittler Empfänger Öffentlicher Schlüssel Privater Schlüssel 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 8
9 Übermittler Empfänger Öffentlicher Schlüssel Öffentlicher Schlüssel Privater Schlüssel 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 9
10 Übermittler Empfänger Verschlüsselung der Bitcoins mit öffentlichem Schlüssel Übermittlung zum Empfänger Entschlüsselung mit privatem Schlüssel 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 10
11 2. Erwerb und Bezahlung mit Bitcoins Käufer 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 11
12 2. Erwerb und Bezahlung mit Bitcoins BTC-Händler Käufer 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 12
13 2. Erwerb und Bezahlung mit Bitcoins BTC-Händler Käufer Verkäufer 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 13
14 3. Die Blockchain-Technologie BTC-Händler Käufer Verkäufer Block 1 Block 2 Block 4 Block Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 14
15 Alex Miller on Youtube Veröffentlicht am Blockchain explorers: blockchain.info, blockr.io, blockexplorer.com 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 15
16 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 16
17 3. Die Blockchain-Technologie BTC-Händler Käufer Verkäufer Miner Block 1 Block 2 Block 4 Block Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 17
18 III. Rechtliche Probleme von Bitcoins und Blockchain 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 18
19 1. Rechtsnatur von Bitcoins 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 19
20 Sache i.s.d. 90 BGB (-) Keine Körperlichkeit 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 20
21 Daten? Durch das Mining wird kein neues Datenobjekt geschaffen Minern werden aber Bitcoins als Belohnung ihrer Arbeit zugestanden Bitcoin = Wert, der auf einer bestimmten Bitcoin-Adresse gutgeschrieben ist Ähnlich:Buchgeld 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 21
22 1. Rechtsnatur von Bitcoins Rechtsnatur von Bitcoins? Sachen gemäß 90 BGB? à (-) Urheberrechtliches Werk, 2 UrhG? à (-) Gegenstand i.s.d. 453 BGB? à (+) 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 22
23 1. Rechtsnatur von Bitcoins Bitcoins = Geld? Geldfunktionen = Tausch, Wertmessung, -bewahrung, -übertragung à (+) Aber: Staatliche Anerkennung? à (-) 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 23
24 2. Rechtsnatur des Transfers von Bitcoins 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 24
25 2. Rechtsnatur des Transfers von Bitcoins BTC-Händler Käufer Verkäufer 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 25
26 2. Rechtsnatur des Transfers von Bitcoins BTC-Händler Käufer Verkäufer Übertragung von Bitcoins 929 ff. BGB? à (-) 929 ff. BGB analog? à (-) Realakt à (+) 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 26
27 3. Einordnung schuldrechtlicher Verträge über Bitcoins 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 27
28 3. Schuldrechtliche Verträge über Bitcoins BTC-Händler Käufer Erwerb von Bitcoins Werkvertrag ( 631)? à (-) Kaufvertrag ( 433)? à (-) Kauf eines sonstigen Gegenstandes ( 453)? à (+) Währungstausch folgt ebenfalls kaufrechtlichen Vorschriften! 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 28
29 3. Schuldrechtliche Verträge über Bitcoins Käufer Verkäufer Bezahlung mit Bitcoins Kaufvertrag ( 433)? Tauschvertrag ( 480)? 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 29
30 4. Weitere Rechtsfragen 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 30
31 4. Weitere Rechtsfragen Strafrecht Handel mit Drogen und Waffen Geldwäsche Finanzaufsicht Bitcoins = Rechnungseinheiten gem. 1 Abs. 11 Satz 2 Nr. 7 KWG Somit: Genehmigungsbedürftigkeit gewerbsmäßig im Inland betriebener Bitcoin-Geschäfte gemäß 32 Abs. 1 KWG 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 31
32 4. Weitere Rechtsfragen Strafrecht Handel mit Drogen und Waffen Geldwäsche Finanzaufsicht Bitcoins = Rechnungseinheiten gem. 1 Abs. 11 Satz 2 Nr. 7 KWG Somit: Genehmigungsbedürftigkeit gewerbsmäßig im Inland betriebener Bitcoin-Geschäfte gemäß 32 Abs. 1 KWG Steuerrecht Bitcoins = Wirtschaftsgüter gem. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Mit Bitcoins innerhalb eines Jahres erzielte Gewinne sind daher einkommenssteuerpflichtig 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 32
33 4. Weitere Rechtsfragen Zwangsvollstreckungsrecht Pfändung und Überweisung gemäß 829, 935 ZPO? à (-) Sachpfändung gemäß 808 ZPO? à (-) Vornahme einer unvertretbaren Handlung gem. 888 ZPO à (+?) 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 33
34 4. Weitere Rechtsfragen Datenschutz Öffentlicher Schlüssel = personenbezogenes Datum i.s.d. BDSG? Personenbezug (+), wenn die datenverarbeitende Stelle mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Bezug zur Person herstellen kann. Zusatzwissen Dritter darf herangezogen werden, sofern rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, das entsprechende Zusatzwissen von einem Dritten zu erhalten (EUGH RS Breyer). Beispiel: Angabe von persönlichen Daten im E-Commerce + Angabe des öffentlichen Schlüssels 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 34
35 4. Offene Fragen Wer ist datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle? Jeder Client, auf dem die Blockchain gespeichert ist? Rechtsgrundlage der Speicherung 6b DSGVO? Einwilligung? Löschung der Daten nach Widerruf der Einwilligung erforderlich Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO? Wer haftet für fehlerhafte Verifikationen der Transaktion? 705 BGB? Rechtsbindungswille? Gesamtschuldnerische Haftung? Abbildung von Rückabwicklungen nach Geschäftsunfähigkeit, Anfechtung, Widerruf des Verbrauchers ( 491 ff. BGB) keine Löschung früherer Daten, nur Ergänzung des Datensatzes möglich 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 35
36 IV. Fazit 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 36
37 IV. Fazit Das Recht hinkt der Technik (wieder einmal) hinterher 26. Juli 2015 Prof. Dr. Louisa Specht 37
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