PV-Eigenstromversorgung im Gewerbe

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1 Firmen-Kurzpräsentation Gegründet im Juni 2009 in Radebeul seit Mai 2013: Jägerstraße 6, Dresden derzeit 16 Mitarbeiter seit : Niederlassung Neuhardenberg Oderbruchstraße 24a Neuhardenberg Unsere Firmenzentrale in Dresden Vorstand: Rudolf Haas Initiative 2012: Oderland-Energie eg Initiative 2013: Elbland-Energie eg Neugründung Juli 2014: Oderland-Werke GmbH ENFO-Projekte Größte Projekte: Solarpark Neuhardenberg 145 MW Dachprojekt Flugplatz Neuhardenberg 2,7 MW

2 Firmen-Kurzpräsentation Projektorientierte REGIONAL- und NETZWERKENTWICKLUNG mit erneuerbaren Energien Regionalentwicklung Analysen, Studien, Energiekonzepte Gründungsinitiativen für Energiegenossenschaften Volldienstleister für Energiegenossenschaften Vermittlung von Energieprojekten Direktvermarktung von Energie Projektentwicklung Photovoltaik-Freiflächenanlagen, incl. Realisierung Photovoltaik-Dachanlagen, incl. Realisierung Standortentwicklung für Windenergie Standortentwicklung für Bioenergie Aufbau eines Forstbetriebes und einer Biomasselogistikkette Forstliche Dienstleistungen und Holzhandel Energiestammtisch Radebeul Energienetzwerk Projektgruppe Elbland Projektpartnerschaften Projekt Elektromobilität Öffentlichkeitsarbeit u.a.m. Das Thema Energiewende eignet sich in besonderer Weise unser Grundsatzanliegen einer Verstärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Politikansätze zur positiven Entwicklung ländlicher Räume stärker als bisher zu befördern.

3 Firmen-Kurzpräsentation Bau von Anlagen zur Versorgung mit erneuerbaren Energien Gegründet im Jahr 2000 zur Etablierung von erneuerbaren Energien Komplettanbieter für die Planung, Errichtung, Betriebsführung und Wartung von Photovoltaik Solarthermie Holzheizungen Wärmepumpen Intelligente Regelungstechnik Energieliefer-Contracting BHKW Kleinwindkraftanlagen

4 Zukunft der Energiewende (I) Bisher: EEG mit Anreiz zur Einspeisung Projektentwicklung Vermittlung / Verpachtung Einspeisung nach EEG Vereinzelt: Direktvermarktung Ökostrom aus Nicht-EEG-Projekten Hauptziel: Anreiz zum Mitmachen! Künftig: EEG mit Anreiz zur Eigenversorgung Projektentwicklung Gesamtkonzept incl. Anlagenbau Direktvermarktung Nach und nach Einbeziehung der Anlagen aus Einspeisung Ökostrom aus EEG-Projekten Hauptziel: Anlagen dort, wo der Strom gebraucht wird!

5 Zukunft der Energiewende (II) Bisher: Projektentwicklung = Entwicklung/ Vermittlung von Einzelpotenzialen Eignung der Dachpotenziale Status der Freiflächenpotenziale Höhe der Einspeisevergütung Höhe der Rendite Wo ist der Netzanschlusspunkt SALDO-Energieautarkie Klimaschutzaspekt Wer macht mit? Künftig: Projektentwicklung = Standortbzw. Regionalentwicklung Stromdirektvermarktung Rendite / Finanzierung Optimierung vorhandener Anlagen, Projekte und Netzwerke Günstige Energieversorgung Netzverträglichkeit Physische Energieautarkie Wirtschaftlichkeit Wohin mit dem Strom?

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8 EEG Allgemeine Neuregelungen Besondere Ausgleichsregelung Stromintensive Unternehmen können auf Antrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) teilweise befreit werden. Bedeutet: Begrenzung der abzuführenden EEG-Umlage bis 1 GWh ab 1 GWh Pflicht zur Direktvermarktung Zahlung von 100% der EEG-Umlage Zahlung von 15% der EEG-Umlage ab für neue PV-Anlagen ab einer Leistung von 500 kw ab für neue PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kw Einspeisevergütung Keine Einspeisevergütung mehr für Strom aus diesen Anlagen - der Strom muss direkt vermarktet werden. Das Marktintegrationsmodell wird für Neuanlagen gestrichen. Neuanlagen bis 100 kw werden künftig 100% der Strommenge vergütet. Die feste Einspeisevergütung gilt künftig nur mehr für sogenannte Kleinanlagen. Dies sind ab dem alle Anlagen bis 500 kwp, ab dem alle Anlagen bis 100 kwp.

9 EEG Neuregelung der Eigenversorgung mit Solarstrom (I) Änderungen im Überblick: Es gibt Bestandsschutz für Eigenverbrauchsanlagen, wenn die Anlage bereits vor dem im Eigenverbrauch genutzt wurde. Bei Anlagen bis 10 kwp ist davon auszugehen, dass keine umlagepflichtige Eigenversorgung stattfindet. Eine Messung ist bei diesen Anlagen entbehrlich. Die EEG-Umlage für Eigenversorger ist derzeit an den Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen. Zukünftig soll die Zahlung an den Verteilnetzbetreiber erfolgen, der berechtigt ist, die zu zahlende EEG-Umlage mit der zu zahlenden Einspeisevergütung zu verrechnen. Geschäftsmodelle, die auf dem solaren Grünstromprivileg beruhen, genießen keinen Bestandsschutz. Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs fällt für sämtliche Lieferverhältnisse künftig die volle EEG-Umlage von derzeit 6,24 ct/kwh (2014) an. Inselanlagen sind von der Eigenverbrauchsabgabe befreit. Nach dem Gesetz darf der Eigenversorger weder mittelbar noch unmittelbar an ein Netz angeschlossen sein.

10 EEG Neuregelung der Eigenversorgung mit Solarstrom (II) Die wichtigsten Fragen für das Gewerbe: Wann liegt Eigenversorgung vor? Klassische Eigenversorgung liegt vor, wenn der PV-Anlagenbetreiber den durch ihn erzeugten Strom vor Ort selbst verbraucht (Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher). Die Eigenversorgung war bisher von der EEG-Umlage befreit. Für Bestandsanlagen ändert sich hieran nichts. Wann gibt es eine Befreiung von der EEG-Umlage? Für neue Anlagen gilt fortan, dass die Eigenversorgung nur dann teilweise von der Eigenverbrauchs-Umlage befreit ist, wenn eine Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher besteht. In diesen Fällen muss künftig eine verminderte EEG-Umlage i.h. von 40% der jeweils geltenden EEG-Umlage, mit gleitendem Einstieg, wie folgt gezahlt werden: - bis Ende % - bis Ende % - bis Ende % Derzeit liegt die EEG-Umlage bei 6,24 ct/kwh, entsprechend 30% = 1,87 ct/kwh, 40% ab 2017 = 2,50 ct/kwh.

11 EEG Neuregelung der Eigenversorgung mit Solarstrom (III) Wie lange gelten die reduzierten Prozentsätze? Erst ab dem gilt für alle nach dem in Betrieb genommenen PV-Anlagen der Umlagesatz von 40 Prozent. Es handelt sich nicht um einen reduzierten Umlagesatz für die 20-jährige Vergütungsdauer, sondern die reduzierten Prozentsätze gelten nur in den jeweiligen Jahren. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, und auch alle später in Betrieb genommenen Anlagen müssen ab 2017 eine reduzierte EEG-Umlage in Höhe von 40% zahlen. Wofür gibt es einen Aufschlag auf die Vergütung für die Überschusseinspeisung? Um die wirtschaftliche Schlechterstellung der PV-Anlagen mit der EEG-Umlage auszugleichen erfolgt grundsätzlich ein Aufschlag auf die Vergütung der Solarstromeinspeisung von 0,3 ct/kwh für Anlagen mit einer Leistung von mind. 10 Kilowatt bis einschließlich einer installierten Leistung von 1 Megawatt. Welche Anlagen sind von der EEG-Umlage ausgenommen? Ausgenommen von der Belastung beim Eigenverbrauch sind Kleinanlagen, die unter die Bagatellgrenze fallen, also PV-Anlagen bis 10 Kilowatt installierte Leistung, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Strom im Jahr.

12 EEG Feste Einspeisevergütungen für Dachanlagen EEG-Vergütungssätze für Photovoltaik-Dachanlagen ab dem 1. August 2014 Inbetriebnahme bis 10 kwp über 10 bis 40 kwp über 40 bis 500 kwp ct/kwh ct/kwh* ct/kwh* Ab ¹ 12,75 12,40 11,09 Ab ² 12,69 12,34 11,04 Ab ³ 12,62 12,28 10,98 Degression bei ,62 12,65 12,22 12,28 12,31 10,93 10,98 11,01 einem auf 1 Jahr hochgerechneten MWp MWp MWp MWp MWp MWp MWp MWp MWp Zubau bis (1.0%) (0,5%) (0,25%) (1.0%) (0,5%) (0,25%) (1,0%) (0,5%) (0,25%) ¹ Vergütungssätze zum gem. EEG 2014, 51 Abs. 2, inkl. Kompensation für Eigenverbrauchsbelastung (0,3 ct/kwh) für alle Anlagen ab 10 kwp ² 0,5% Basisdegression im Monat September 2014 gem. 31. Abs. 2 ³ Mögliche Degression für Vergütungssätze im vierten Quartal 2014 gem. 31 Abs. 3 und 4 in Abhängigkeit vom Zubau (sh. Tabelle) * Für alle Anlagen, die ab dem bis zum in Betrieb genommen wurden, gilt ab dem die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen Marktintegrationsmodell. Die Anlagen größer 10 bis einschließlich kwp erhalten für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif.

13 Modelle für den Eigenverbrauch im Gewerbe (I) Unternehmer ist Eigentümer und Anlagenbetreiber Nutzung des erzeugten Stroms im eigenen Unternehmen Überschuss-Einspeisung in das Netz Vergütung nach 19 EEG Einspeisevergütung Marktprämie geminderte EEG-Umlage Netzbetreiber Vergütung

14 Modelle für den Eigenverbrauch im Gewerbe (II) Unternehmer ist Eigentümer und Anlagenbetreiber Nutzung des erzeugten Stroms im eigenen Unternehmen Überschuss-Direktvermarktung Lieferung/Vergütung geminderte EEG-Umlage Direktvermarkter Endverbraucher Vergütung Netzbetreiber volle EEG-Umlage

15 Modelle für den Eigenverbrauch im Gewerbe (III) Dacheigentümer Dachpachtvertrag Investor Lieferung des erzeugten Stroms an Dacheigentümer Überschuss-Einspeisung oder Direktvermarktung Vergütung Netzbetreiber volle EEG-Umlage

16 Vergütung PV-Eigenstromversorgung im Gewerbe Modelle für den Eigenverbrauch im Gewerbe (IV) Dacheigentümer Dachpachtvertrag Investor Anlagenmietvertrag geminderte EEG-Umlage Dacheigentümer wird Betreiber der Anlage Eigenversorgung mit Strom Meldung an BAFA Netzbetreiber Überschuss-Einspeisung in das Netz Vergütung nach 19 EEG Einspeisevergütung Marktprämie Vergütung

17 Aktuelles Beispiel für eine gewerbliche PV-Dachanlage (I) Modellrechnung: Gewerbehalle, 859m², 14 Neigung, teilweise NO-Belegung Verbrauch: kwh/a PV-Anlage: 129,4 kwp Erzeugung: kwh Spez. Jahresertrag: 910 kwh/kwp Eigenverbrauch: kwh Netzeinspeisung: kwh Anteil Eigenverbrauch: 70,3% Solarer Deckungsanteil: 33,1% Investition: (=1.010 Euro je kwp) 20% Eigenkapital (= Euro), 80% Finanzierung, 18 Jahre, 3,2%, 1 Jahr tilgungsfrei Eigenkapitalrendite: 29,61% Amortisation: 9,4 Jahre Stromgestehungskosten: 0,090 Euro/kWh EEG-Umlage (30%): 0,019 Euro/kWh Jährliche Einsparung: ab 1. Jahr mindestens Euro

18 Aktuelles Beispiel für eine gewerbliche PV-Dachanlage (II) So rechnet sich die Einsparung: Verbrauch: kwh/a 17,00 ct/kwh Euro Eigenverbrauch: kwh 9,00 ct/kwh Euro Kosten aus Strombezug kwh 17,00 ct/kwh Euro Zwischensumme Euro zuzüglich Kosten der EEG-Umlage 30% 1,88 ct/kwh Euro Gesamtkosten Verbrauch Euro EINSPARUNG im 1. Jahr ca Euro = 12% der Gesamtkosten bei jährlicher Strompreissteigerung von 3,5% im 21. Jahr ca Euro = 33% der Gesamtkosten

19 Projektbeispiele

20 Projektbeispiel Energieautarkes Gewerbegebiet Wir analysieren Potenziale gesamtheitlich! Beispiel: Teilprojekt Energieautarkes Gewerbegebiet aus unserem Projekt Fürstenwalde/Spree: Kommunale Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien

21 Projektbeispiel Kommunale Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien

22 Zusammenfassung Das EEG hat das klare Ziel, Eigenverbrauchslösungen zu unterstützen. Eine individuelle Analyse und Planung ist Voraussetzung für ein gelungenes Projekt. Photovoltaikanlagen für den Eigenstromverbrauch sind damit wirtschaftlich und führen i.d.r. zu sofortigen Einsparungen! Besonders geeignet sind Betriebe mit hohem Strombedarf! Vorteilhaft ist es, wenn das Lastgangprofil des Unternehmens dem Leistungsprofil einer PV- Anlage ähnlich ist; die Erhöhung des Eigenstromanteils durch den Einsatz von Speichern ist möglich. Größere Flächen (Dach- und Freiflächen im Netzanschlussbereich) sollten verfügbar sein, sie müssen aber nicht unbedingt in Ihrem Eigentum stehen. Die Bereitschaft zur Investition sollte vorhanden sein, eine Finanzierung mit 20% Eigenkapitalbeteiligung ist aber projektorientiert jederzeit möglich.

23 Wie könnte es jetzt weitergehen? Eine optimale wirtschaftliche Lösung muss immer individuell erarbeitet werden! Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erstellen Ihnen ein Angebot! ENFO AG Jägerstraße Dresden info@enfo.biz SBW SachsenSolar AG Großenhainer Str Dresden info@sachsensolar.de

24 Rudolf Haas Vorstand ENFO AG Flugplatz Neuhardenberg Dachsanierungsprojekt mit m² und 2,7 MW PV-Anlagen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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