Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
|
|
- Waldemar Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berlin, im Juli 2007 Stellungnahme Nr. 34/ Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Doping im Sport Mitglieder des Ausschusses: Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Berlin (Vorsitz) Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf (Berichterstatter) Rechtsanwältin Dr. Gina Greeve, Frankfurt a.m. Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm, Frankfurt a.m. Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt a.m. Rechtsanwältin Gül Pinar, Hamburg Rechtsanwalt Michael Rosenthal, Karlsruhe Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, München Zuständige DAV-Geschäftsführerin: Assessorin Bettina Bachmann
2 Verteiler: Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz Rechtsausschuss, Innenausschuss des Deutschen Bundestages Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Andreas Schmidt Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Sebastian Edathy Landesjustizverwaltungen Bundesgerichtshof Bundesanwaltschaft Vorstand des Deutschen Anwaltvereins Landesverbände des Deutschen Anwaltvereins Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse des Deutschen Anwaltvereins Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des KAV, BAV Vorsitzender des Forums Junge Anwaltschaft des DAV Deutscher Strafverteidiger e.v., Frau Regina Michalke Regionale Strafverteidigervereinigungen Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und -initiativen Arbeitskreise Recht der im Bundestag vertretenen Parteien Deutscher Richterbund Strafverteidiger-Forum (StraFo) Neue Zeitschrift für Strafrecht, NStZ Strafverteidiger Prof. Dr. Jürgen Wolter, Universität Mannheim ÖTV, Abteilung Richterinnen und Richter Deutscher Juristentag (Präsident und Sekretär) Prof. Dr. Schöch, LMU München
3 Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV mit derzeit Mitgliedern vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. 1. a) Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht Veränderungen im Arzneimittelrecht und im BKA-Gesetz vor. - Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln sollen auf das Bundeskriminalamt übertragen werden ( 4 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 BKAG-neu). - Die Regelbeispiele des besonders schweren Falles des Verstoßes gegen 95 Abs. 3 Arzneimittelgesetz-neu werden um die Fälle der gewerbs- oder bandenmäßigen Begehungsweise erweitert, die auch das Herstellen oder in Verkehrbringen gefälschter Arzneimittel ( 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG) umfasst. Für diese Fälle wird ( 98a AMG-neu) der erweiterte Verfall nach 73 d StGB vorgesehen. - Es soll die Strafbarkeit des Besitzes nichtgeringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen eingeführt werden( 95 Abs. 1. Nr. 2b AMG-neu). - Arzneimittel, die (auch) für Doping geeignet sind, sollen in der Packungsbeilage mit dem Warnhinweis versehen werden Die Anwendung des Arzneimittels (...) kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen, und bei möglicher Gesundheitsgefährdung aufgrund Fehlgebrauchs des Arzneimittels zu Dopingzwecken soll auch darauf hinzuweisen sein. b) Zur Begründung des Gesetzesentwurfs wird angeführt, die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, die durch Aktionen des Sports und der Wirtschaft ergänzt worden seien, hätten die Doping-Entwicklung im Sport noch nicht umkehren können. Es sei erforderlich kriminelle Netzwerke im Bereich des Handels- und der Abgabe von Dopingmitteln durch höhere Sanktionen, Zugriff auf die finanzielle Basis und Konzentration der Ermittlungen abzuschrecken. Ebenso solle der Besitz nichtgeringer Mengen pönalisiert werden, um auch solche Sportler und Sportlerinnen bestrafen zu können, gegen die wegen des Besitzes nichtgeringer Mengen von Arzneimitteln, die auch zu Dopingzwecken geeignet seien, das Indiz der Weitergabe streite. Die beabsichtigten Warnhinweise in Packungsbeilagen bei besonderen Medikamenten sollen der Prävention dienen, sie sollen Gesundheitsgefährdungen vermeiden und damit einer missbräuchlichen Anwendung von Arzneimitteln entgegenwirken (Entwurfsbegründung S. 2). Spitzensportler - so heißt es in der Problem- und Zielbestimmung des Entwurfs - stünden in einer besonderen Vorbildfunktion, die auch Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz der breiten Bevölkerung habe. Da sich Breitensportler oftmals an Vorbildern aus dem Spitzensport orientieren, hat die Bekämpfung des Dopings auch Auswirkung auf die Verbesserung der Volksgesundheit.
4 2. Stellungnahme Intervention in gesellschaftliche Missstände mit den Mitteln des Strafrechts soll - regelmäßig - ultima ratio, also letztes Mittel sein. Das setzt voraus, dass a) der Missstand bestimmt wird b) mildere Mittel - namentlich solche der Selbstregulierung - nicht zur Verfügung stehen oder - zumindest partiell - versagen. zu a): Schon bei der Bestimmung des Misstandes fällt auf, dass der Entwurf sich offenbar an den virulenten Fällen des Dopings in Teilbereichen des Spitzensports orientiert, gleichzeitig aber auch Regelungen für den Breitensport (Besitz von nichtgeringen Mengen bestimmter Medikamente) trifft. Dabei ist es unerlässlich, deutlich zu unterscheiden. Der Gesundheitsschutz der breiten Bevölkerung hat wenig mit dem Spitzensport gemein. Man wird sogar formulieren können, dass sich die Ziele des Breitensports - und dem damit verbundenen Gesundheitsschutz - und des Spitzensports weitgehend widersprechen. In diesem Sinne stellt der Spitzensport eher eine - vom Publikum vorzugsweise in völliger Passivität konsumierte - Unterhaltung dar, die den Verbindungsfaden zum Breitensport mithilfe einer überdimensionalen Leistungsschere längst durchschnitten hat. Vor diesem Hintergrund stellen sich Spitzen- und Breitensport als völlig verschiedene Welten dar, die - wenn sie sich nicht sogar gegenseitig in ihren Zielen widersprechen - jedenfalls wenig innere Beziehung zueinander aufweisen. Es ist eben der mit großen materiellen Interessen verknüpfte Unterhaltungswert des Spitzensports, der die Dimensionen für die Leistungsabfrage z. T. in Regionen versetzt, die die menschlichen Kräfteressourcen übersteigen und dadurch den Anreiz dafür schafft, sich jenseits erlaubter und akzeptabler Trainingsmethoden auch solcher Hilfsmittel zu bedienen, die die Pharmaindustrie und die Medizin bereitstellen. Spitzensport, der sich in dieser Weise der Unterhaltungsindustrie verpflichtet gibt seine auf den Sport bezogene Vorbildfunktion tendenziell auf. Er vermittelt beim Konsumenten keine Nachahmungseffekte sondern - im Gegenteil - die Distanz der Unerreichbarkeit der vorgeführten Leistung. Der einzelne Spitzensportler wird in diesem Gefüge leicht zum Opfer der die menschlichen Kräfte überfordernder Leistungsvorgaben. Der vorliegende Gesetzesentwurf bestimmt die Brücke (Vorbildfunktion) zwischen Spitzen- und Breitensport auf einer nicht begründeten argumentativen Grundlage. Er belegt zudem nicht, dass Missstände im Breitensport Anlass gäben, mit strafrechtlichen Mitteln zu intervenieren. Deshalb ist insbesondere die vorgesehene Einführung der Bestrafung des Besitzes von Dopingmitteln in nichtgeringer Menge ( 95 Abs. 1 Nr. 2b, 6a Abs. 2a AMG) abzulehnen.
5 Es fehlt - namentlich - an einer rechtstatsächlichen Erhebung, die Auskunft darüber gibt, das bzw. ob im Breitensport das virulente Problem des übermäßigen Besitzes und Konsums von Dopingmitteln überhaupt besteht. Eine gesetzliche Regelung, die mit Strafrecht beim Breitensportler interveniert, weil im Spitzensport Missstände seit Jahrzehnten nicht erfolgreich beseitigt werden konnten, bleibt seine Legitimation schuldig. Bezogen auf den einzelnen Spitzensportler ist dessen - durch den Entwurf beabsichtigte - Subsumtion unter die Strafgewalt ein Unrecht. Vielmehr wären die Bedingungen des Leistungssports so zu gestalten, dass der Anreiz diminuiert wird, zu unerlaubten Arzneimitteln zu greifen. zu b): Berichte über Missstände im Spitzensport füllen seit vielen Jahren die Sportberichterstattung. Sportdisziplinarverfahren und ihre Sanktionen haben gegenüber strafrechtlicher Intervention den entscheidenden Vorteil des kontextualen Bezugs. Dies kann in besonderer Weise an den Vorgängen im Radsport und die Tour de France nachvollzogen werden. Wenn die Entwurfsbegründung davon spricht, es sei bisher nicht gelungen die Doping- Entwicklung im Sport (gemeint ist offensichtlich: im Spitzensport) umzukehren, so wird folgendes vernachlässigt: Die internen Maßnahmen in den Spitzensportverbänden - vor allem die wachsende Quantität und Qualität der medizinischen Kontrollen - sind dafür verantwortlich, dass das - im Spitzensport weit verbreitete und seit Jahrzehnten gepflegte - Doping als Problem erkannt und öffentlich gemacht worden ist. Die disziplinarischen Maßnahmen, die sich regelmäßig daran knüpfen, sind hoch wirksam; denn Sinn und Zweck des Arzneimittelabusus zielt allein auf den sportlichen Erfolg. Wird dem Sportler die Teilnahme an Wettbewerben untersagt, entfällt der Anreiz zum Arzneimittelmissbrauch. Deshalb ist es sinnvoll, die selbstregulierenden Kräfte in den Sportdisziplinen zu unterstützen und insbesondere das medizinische Überwachungsnetz zu stärken. Vor diesem Hintergrund reicht es aus, die Bereiche des Handels mit Dopingmitteln mit strafrechtlichen Sanktionen zu erfassen so, wie es de lege lata vorgesehen ist. Die besonders schweren Fälle des 95 Abs. 3 AMG in der geltenden Fassung, und deren Regelbeispiele - Gesundheitsgefährdung einer großen Zahl von Menschen - Todesgefahr oder schwere Schädigung an Körper und Gesundheit - grober Eigennutz - Hergabe von Dopingmitteln an Personen unter 18 Jahren lassen es bereits jetzt zu, auch den bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Handel zu erfassen, ohne das Gesetz zu verändern. 3. Auch die auf Prävention ausgerichtete Hinweispflicht im Beipackzettel eines dopinggeeigneten Arzneimittels ist in der Form der Neuregelung ungeeignet. So, wie sie formuliert ist, zielt sie nicht auf die Abwehr einer möglichen Gesundheitsgefährdung, sondern soll den Benutzer bösgläubig machen, um in einem möglichen späteren Verfahren den Nachweis des Vorsatzes zu erleichtern.
6 Eine solche - verfahrensrechtlich orientierte - Hinweispflicht entspricht nicht dem auf Gesundheitsschutz durch optimale Arzneimittelsicherheit gerichteten Zweck des Arzneimittelgesetzes (vgl. dazu: Kloesel/Cyran AMG 1: Sicherstellung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel). Sie ist - im dargestellten Sinne - systemfremd. Der Deutsche Anwaltverein lehnt aus den genannten Gründen die Gesetzesnovelle ab.
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2004 Stellungnahme Nr. 31/2004 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht und den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht und den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer Steuerlicher
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Gesetzentwurf zur Reformierung des 63 StGB Stellungnahme Nr.: 62/2015 Berlin, im Dezember 2015 Mitglieder des Ausschusses -
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2008 Stellungnahme Nr. 14/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates 200./ /JI vom..
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Wohnungseinbruchdiebstahl Stellungnahme Nr.: 40/2017 Berlin, im
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. April 2011
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch seine Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht. zur
Berlin, im Mai 2008 Stellungnahme Nr. 28/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch seine Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zur beabsichtigten Ausweitung der Verfolgungsverjährung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss. zur
Berlin, im Oktober 2009 Stellungnahme Nr. 50/2009 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zur aktuellen Gestaltung der Strafbarkeit des Diebstahls mit
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Februar 2004 Stellungnahme Nr. 09/2004 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechts (BR-Drs.
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren Stellungnahme Nr.: 38/2016 Berlin, im Juni
Mehrvielen Dank für die von Ihnen gewährte Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme durch den Deutschen Anwaltverein (DAV) zum o.g. Antrag.
DeutscherAnwaltVerein Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel.: +49 (0)30-72 61 52-106 Fax: +49 (0)30-72 61 52-194 Mobil: +49 (0)163-64 56 812 E-Mail: altemeier@anwaltverein.de Internetseite: www.anwaltverein.de
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, November 2008 Stellungnahme Nr.69/08 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss für Geistiges Eigentum ZU ART. 28 (2) DES DRAFT AGREEMENT ON
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juli 2004 Stellungnahme Nr. 36/2004 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (Stand:
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesrat-Drucksache
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Dezember 2010 Stellungnahme Nr. 71/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Verfassungsrecht, Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht
Berlin, Februar 2010 Stellungnahme Nr. 09/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Verfassungsrecht, Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht zum
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht zu den Vorschlägen des Bundesrats, die Rechtsmittel im Asylverfahren betreffend (BR-Drs. 179/17, Ziff. 7 bis 9) Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2007 Stellungnahme Nr. 31/07 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Juni 2012 Stellungnahme Nr. 56/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Umsetzung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Gefahrenabwehrrecht, Informationsrecht, Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Gefahrenabwehrrecht, Informationsrecht, Strafrecht Messengerdienste in der e-privacy-reform: Diskussion über staatliche Zugriffe führen Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zu den Gesetzesentwürfen der Fraktion Die Linke vom 22.11.2017 in der Bundestagsdrucksache 19/93, dem Gesetzesentwurf der Fraktion
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein (Gesetzentwurf
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Strafrechtsausschuss. zum
Berlin, im November 2008 Stellungnahme Nr. 72/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung
MehrStreitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit überarbeitete Fassung vom 9. Februar Mitglieder des Ausschusses Arbeitsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht und den Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV in Abstimmung mit dem Ausschuss RVG und Gerichtskosten
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Verkehrsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Verkehrsrecht zum Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Strafrechtsänderungsgesetz Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Dezember 2007 Stellungnahme Nr. 60/2007 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 12/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Anregung zur Änderung der 696 ff. ZPO zur Lösung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2006 Stellungnahme Nr. 11/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Betreff: Gesetz über die Verwendung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Entwurf eines Gesetzes zur
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (Referentenentwurf des BMJV)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Bundeszentralregistergesetzes (Stand: 25.07.2014)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Oktober 2010 Stellungnahme Nr. 60/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im August 2010 Stellungnahme Nr. 42/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im April 2008 Stellungnahme Nr. 21/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Antrag der Fraktionen von FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und
MehrGemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Gemeinsame Stellungnahme der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 23.11.2016 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur sogenannten Online-Durchsuchung erarbeitet vom Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin, Vorsitzender
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im April 2009 Stellungnahme Nr. 30/2009 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Überwachung von Bewährungsstrafen und alternativen Sanktionen (5325/07 vom 15.01.2007) erarbeitet von den Ausschüssen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen Stellungnahme Nr.: 21/2016 Berlin, im April
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im September 2003 Stellungnahme Nr. 59/2003 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Juni 2012 Stellungnahme Nr. 49/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der jugendgerichtlichen
MehrEmpfehlungen des Deutschen Anwaltvereins durch seinen Strafrechtsausschuss und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Berlin, im Dezember 2009 Stellungnahme Nr. 55/2009 www.anwaltverein.de Empfehlungen des Deutschen Anwaltvereins durch seinen Strafrechtsausschuss und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV zur Praxis
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht zum vorläufigen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen AEAO zu 153 AO Abgrenzung einer Berichtigung
MehrStellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren vom 23.11.2016 für ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juli 2010 Stellungnahme Nr. 35/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zu den Anforderungen an eine neue EU-Datenschutzrichtlinie
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen BMJV-Aktenzeichen: I A 5/I A 1-3402/5-14 610/2016 Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Stellungnahme Nr.: 62/2014
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Januar 2005 Stellungnahmen Nr. 1/ und 2/2005 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss in Verfassungsbeschwerden zu Problemen des 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Dezember 2011 Stellungnahme Nr. 69/2011 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf für ein StrÄndG Beschränkung der Möglichkeit
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Oktober 2011 Stellungnahme Nr. 61 /11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
MehrGemeinsame Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein
Stellungnahme Nr. 48/2012 Registernummer : 25412265365-88 November 2012 Stellungnahme Nr. 80/2012 Registernummer: 87980341522-66 Gemeinsame Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im September 2012 Stellungnahme Nr. 76/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Verkehrsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Verkehrsrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung
MehrNeues Sportschutzgesetz?
Neues Sportschutzgesetz? Pro und Contra Barbara Stockinger Oberstaatsanwältin Staatsanwaltschaft München I Die bayerische Gesetzesinitiative: Sportschutzgesetz (SportSG) 1 Definitionen (1) Doping ist die
MehrEntschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Der Bayerische Ministerpräsident München, den 13.
Bundesrat Drucksache 659/06 13.09.06 Antrag des Freistaates Bayern Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Dopings im Sport Der Bayerische Ministerpräsident München, den 13. September 2006 An
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zu den Änderungsanträgen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2016/0152 (COD) vom 19.12.2016 zum Vorschlag
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2007 Stellungnahme Nr. 28/2007 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Diskussionsentwurf des BMJV für ein Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (Stand: 24. September 2014)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2012 Stellungnahme Nr. 61/12 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zu 18a Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Ahndung von Manipulationen im Sport Expertentreffen im BMI am 19. Mai 2014 Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Vorschlag KOM(2013) 554 final der Kommission vom 26. Juli 2013 (Änderung der Brüssel I-VO) Stellungnahme Nr.: 51/2013
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht
Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 60/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zu der Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
MehrStellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zu den Öffnungsklauseln der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 Stellungnahme Nr.: 39/2016 Berlin, im
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Juli 2010 Stellungnahme Nr. 32/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zu den geplanten Veränderungen der 113, 244 StGB im Referentenentwurf
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2006 Stellungnahme Nr. 28/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zu den geplanten Änderungen der 113 bis 115, 125, 125a StGB im Referentenentwurf des BMJV vom 13.12.2016 (Entwurf eines Gesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im April 2008 Stellungnahme Nr. 22/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zu den strafrechtsrelevanten Änderungen im
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Oktober 2010 Stellungnahme-Nr. 65/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Internationaler Rechtsverkehr zur Aufnahme von Rechtsanwälten aus Ägypten,
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 8/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, 21. Januar 2009 Stellungnahme Nr. 07/2009 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten (Drucksache 16/1067) und zum
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Februar 2011 Stellungnahme Nr. 9/2011 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Strafrecht und Steuerrecht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Vergaberecht zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eines Gesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, 15. Januar 2008 Stellungnahme Nr. 2/2008 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich Ihnen anliegend die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Nr. 50/2018 zum Referentenentwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitregelungen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts
Berlin, im Oktober 2004 45/04 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts (Schreiben des BMJ vom 31.08.2004 - Az. I B1-3411/I
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren (Ratsdokument 5208/09 COPEN 7 vom 20.1.2009)
Mehr663/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
663/J XXIII. GP - Anfrage 1 von 6 663/J XXIII. GP Eingelangt am 18.04.2007 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte
MehrRede des Herrn Staatsministers. im Plenum des Bundesrates. am 13. Mai zum Thema:
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Rede des Herrn Staatsministers im Plenum des Bundesrates am 13. Mai 2016 zum Thema: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2005 Stellungnahme Nr. 15/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für eine
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im November 2010 Stellungnahme Nr. 68/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
MehrThema. "Das Anti-Doping-Gesetz - Erfolg bayerischer Rechtspolitik"
Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Thema "Das Anti-Doping-Gesetz - Erfolg bayerischer Rechtspolitik" Rede von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback in der 933.
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juli 2006 Stellungnahme Nr. 39/2006 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss
Berlin, im Juli 2010 Stellungnahme Nr. 30/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Strafrechtsausschuss zur Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung aus Anlass des
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (BR-Drs. 816/12) Stellungnahme Nr.: 11/2013
MehrDoping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen
Doping im Sport Wer - Womit - Warum Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Stuttgart 2002 INHALT Vorwort V 1 Definition
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
1 Berlin, im November 2009 Stellungnahme Nr. 52/09 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht Überarbeitung der Altfallregelung ( 104a, 104b AufenthG) Mitglieder
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 389/17 BESCHLUSS vom 5. Dezember 2017 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2017:051217B4STR389.17.0 - 2 - Der
MehrInitiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr
Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Stellungnahme Nr.: 28/2018 Berlin, im Juni 2018 Mitglieder
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zur Novellierung von 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Drucksachen 97/13 und 17/12395 Stellungnahme Nr.: 40/2013 Berlin,
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz BT-Drs. 18/9237 (mit Stellungnahme der Bundesregierung)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zur Kinderehe Stellungnahme Nr.: 7/2017 Berlin, im Februar 2017 Mitglieder des DAV Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg,
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Beschlusses des Bundeskabinetts
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Strafrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches: Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher
Mehr