Schulkonzept für die Talentklassen am SGV Ilanz und Umgebung
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- Ruth Friedrich
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1 WIR BILDEN TALENTE Schulkonzept für die Talentklassen am SGV Ilanz und Umgebung Seite 1/9
2 Talentklassen am SGV Ilanz und Umgebung Schulkonzept Was ist eine Talentklasse? Talentklassen sind Klassen mit einem speziellen Stundenplan, der den sehr talentierten Schülerinnen und Schülern der Sekundar- bzw. Realstufe während h pro Woche ermöglicht, zu trainieren. Schülerinnen und Schüler sind talentiert, wenn sie das Potential besitzen, auf nationaler Ebene Erfolg zu haben. Dabei ist der Sport- oder Kunstpartner (Verbände oder Schulen) für die Trainings bzw. Schulung der Talente verantwortlich. Konzept Die Realisierung einer Talentklasse am SGV auf der Sekundarstufe I sieht folgendermassen aus: Standort Standort der Talentklasse ist Ilanz. Modell für die Talentklasse Die Talentklassen werden als separate Klassen oder Abteilung mit speziellem Stundenplan geführt. Schulzeit Die Schulzeit an der Talentklasse umfasst 38 Schulwochen plus 2-3 Projektwochen. Lehrplan Die Talentklasse erfüllt den Oberstufenlehrplan des Kantons Graubünden. Dabei werden die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler der Talentklasse durch das wissenschaftliche Testverfahren Stellwerk (Lehrmittelverlag St. Gallen) überprüft. Der SGV liefert jeweils bei den Standortüberprüfungen einen anonymisierten Vergleich der Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Talentklassen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Naturlehre mit der Schweizer Vergleichsgruppe. Lehrmittel Für den Unterricht gilt die Verwendung der obligatorischen Lehrmittel des Kantons Graubünden gemäss Regierungsbeschluss. Seite 2/9
3 Stundentafel Die kantonale Stundentafel wird für die Talentklasse gemäss Artikel 1.1 zu den Stundentafeln der Bündner Volksschuloberstufe angepasst. o Lektionenzahl: Die Schülerinnen und Schüler in der 1. und 2. Oberstufenklasse der Talentklasse haben zwei Wochenlektionen weniger Unterricht als die Schülerinnen und Schüler der Regelklassen. Laut Schulgesetz Art. 41 Abs. 2 ist der Schulrat berechtigt, Schülerinnen und Schülern bis zu gesamthaft 15 Tagen Urlaub zu gewähren. Für die beiden ersten Klassen der Oberstufe der Talentklasse werden 10 Urlaubstage aufgebraucht, weil die Stundentafel um 2 Lektionen reduziert wird. Der Schulrat kann somit noch 5 Tage Urlaub für Wettkämpfe gewähren. In der 3. Oberstufe kann der Schulrat 15 Tage Urlaub gewähren. Vom Amt für Volksschule und Sport werden keine weiteren Urlaubstage bewilligt. Über die bezogenen Urlaubstage wird Buch geführt. Das Schul- und Kindergarteninspektorat hat bei den Standortüberprüfungen Einsicht in diese Unterlagen. Sind alle Urlaubstage bezogen, kann eine Kompensierung durch die weiter unten kurz beschriebenen Lernateliers oder in einer dritten Projektwoche stattfinden. o Erstsprache Romanisch: Für Schülerinnen und Schüler aus romanischsprachigen Schulen ist Romanisch Erstsprache. In der Talentklasse haben diese Schülerinnen und Schüler 3 Lektionen Romanischunterricht pro Woche. Da am SGV im Moment die Präsenz des Romanischen in den musischen Fächern und in den Realien fehlt, will der SGV dessen Präsenz in nächster Zukunft verstärken. o Übrige Landessprachen: Der SGV Ilanz und Umgebung bietet gemäss Artikel 1.3 zu den Stundentafeln der Bündner Volksschuloberstufe die Landessprachen, welche nicht in der Stundentafel figurieren, als Wahlfach an. Dabei können diese auch als Kompaktwochen durchgeführt werden (Siehe und Punkt 13 zu den Erläuterungen zu den Stundentafeln). Neue Elemente in der Stundentafel: o Lernateliers: o Zeitgefäss mit der Möglichkeit, Lektionen zu kompensieren, verpassten Stoff nachzuarbeiten und Hausaufgaben zu machen. o Vorbereitung für Berufsfindung und Vorbereitung für weiterführende Schulen 1 o Prüfungsvorbereitung Gymnasium, HMS, FMS, BMS 1 Siehe Anhang: Vorgesehenes Programm in der Berufswahl Seite 3/9
4 o Projektwochen 2 : In Projektwochen werden einzelne Fächer kompensiert. Sie finden in der Schulferienzeit statt und die entsprechenden Termine werden zu Schuljahresbeginn festgelegt. Eine vorgängige inhaltliche Bewilligung von Seiten des Schul- und Kindergarteninspektorats ist dabei Bedingung. An der Talentklasse Surselva werden Projektwochen zu den Fächern Musik und Zeichnen sowie Geschichte und Geografie stattfinden. Vorbehalten bleibt eine dritte Projektwoche zur Kompensierung von Urlaubstagen, die über den erlaubten Bezug hinaus gehen. Stundentafel 1.OS 2.OS 3.OS Soll Ist Soll Ist Soll Ist Ma Gm 2 2 2*** De Rom/I Eng We/Text 4-2 HW Nl Gg Ges Mu Ze Tu Info** Re *Informatik statt in der 1. und 2. OS. Auf die 2. und 3. OS verteilt. **Geometrie in der 3. OS kann ev. durch ein Wahlfach ersetzt werden. Lernateliers werden dreimal die Woche angeboten Kompensation durch Projektwochen: OS 1.: 1. Projektwoche Musik/Zeichnen 2. Projektwoche Geografie/Geschichte OS 2.: 1. Projektwoche Musik/Zeichnen 2. Projektwoche Geografie/Geschichte OS 3.: 1. Projektwoche Musik/Zeichnen Stundenplan Der Stundenplan wird ebenfalls den besonderen Bedingungen angepasst. Die Schülerinnen und Schüler der Talentklassen sind am Nachmittag mit Sporttraining oder Musik- und Kunstunterricht beschäftigt. Die Sport- und Kunstpartner 2 Siehe Anhang: Mögliche Inhalte zu den Projektwochen Seite 4/9
5 verpflichten sich, mindestens drei Nachmittagsblöcke für Training und Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Talentklasse 1. OS Mo Di Mi Do Fr Lernatelier Ma Ma De R/I Ma De R/I Ma Gm De We/Text Gm Eng Eng Eng We/Text Eng R/I Gg/Ges Nl Lernatelier De Gg/Ges We/Text Mu/Z We/Text Mu/Z Nl Tu Tu Re Lernatelier 5 Urlaubstage für Wettkämpfe möglich Talentklasse 2. OS Mo Di Mi Do Fr Lernatelier Ma Ma De R/I Ma De R/I HW Gm De Eng Eng HW De Eng R/I Gm HW Gg/Ges Nl Lernatelier HW De Gg/Ges Ma Mu/Z Nl Mu/Z Tu Tu Info Re Lernatelier 5 Urlaubstage für Wettkämpfe möglich Talentklasse 3. OS Mo Di Mi Do Fr Lernatelier Ma Ma De R/I Ma De R/I Ges Gm De Eng Eng We/Text De Eng R/I Gm We/Text Gg Nl Lernatelier Ges Gg Ma Mu/z Nl Mu/Z Tu Tu Info Re Lernatelier 15 Urlaubstage für Wettkämpfe möglich Bemerkungen zum Beispielstundenplan: o Turnen wird im Sinne polysportiver Aktivitäten erteilt. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler neben ihrem Spezialgebiet auch in anderen Bereichen gefördert werden. o Lernateliers: Die Schülerinnen und Schüler können pro Woche im Durchschnitt drei Lektionen besuchen. Seite 5/9
6 Merkmale des Unterrichtes Der Unterricht ist stark individualisiert. Real- und Sekundarschülerinnen und Schüler werden im gleichen Klassenzimmer unterrichtet und in maximal zwei Jahrgängen zusammengefasst. Eine solche Abteilung wird ausser in den musischen Fächern die Anzahl von 16 Schülerinnen und Schülern nicht übersteigen. Diese Situation verlangt von den Lehrpersonen eine spezielle Aufarbeitung des Stoffes insbesondere in Mathematik, Deutsch, Romanisch und in den Fremdsprachen. Im Bereich Naturlehre, Geografie und Geschichte wird der Unterricht für Real- und Sekundarschülerinnen und Schüler zusammengefasst, aber in den Anforderungen unterschieden (ähnlich wie in kleinen Oberstufen unseres Kantons). Dazu bietet sich die Möglichkeit, in den bereits erwähnten Lernateliers verpassten Stoff nachzuarbeiten oder Hausaufgaben zu erledigen. Durch das computergesteuerte Testsystem Stellwerk wird der Stand der Schülerinnen und Schüler regelmässig überprüft und analysiert. Klassengrössen, Abteilungen Die Fächer Mathematik, Erstsprache (Romanisch für Romanischsprachige, Deutsch für Deutschsprachige), Deutsch für die romanischsprachigen Schülerinnen und Schüler und Englisch werden in Abteilungen, die maximal 4 Klassen umfassen, geführt. Sofern es der Stundendplan erlaubt, werden Fremdsprachen in kleinen Gruppen mit höchstens 2 Klassen unterrichtet. Die Schülerzahl pro Abteilung darf höchstens 16 betragen. In den musischen Fächern können grössere Abteilungen vom Schul- und Kindergarteninspektorat bewilligt werden. Lehrpersonen Die Talentklassen müssen durch stufenspezifisch ausgebildete Lehrpersonen unterrichtet werden. Der SGV Ilanz und Umgebung legt Wert darauf, dass die Talentklassen vor allem durch Sekundarlehrpersonen unterrichtet werden. Im Minimum muss mindestens eine Sekundarlehrperson im Talentklassenteam sein. Ergänzendes polysportives Angebot Der SGV bietet mit den Sportpartnern weitere 9 Wochenlektionen polysportives Training an. Diese sind eine Ergänzung und Unterstützung der Trainings der sportlichen Talente. Dies ist das Markenzeichen der Talentklasse Surselva und setzt dort an, wo viele Talente scheitern, nämlich an der fehlenden vielseitigen Bewegungsausbildung im Jugendalter. Mittagsverpflegung/Logis Die Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf und Anfrage bei Gastfamilien verpflegt werden oder es kann ein Mittagstisch angeboten werden. Die Kosten dafür müssen die Erziehungsberechtigten übernehmen. Für auswärtige Seite 6/9
7 Schülerinnen und Schüler, die ein Logis in Ilanz brauchen, werden in Absprache individuelle Gastfamilien gesucht. Auch diese Kosten gehen zu Lasten der Ehrziehungsberechtigten. Aufnahme Bei den Sport- und Talentklassen handelt es sich um ein schulisches Projekt. Der Schulrat des SGV entscheidet auf Empfehlung einer Jury über die Aufnahme und teilt seinen Entscheid inkl. Rechtmittelbelehrung den Eltern der Schülerinnen und Schüler schriftlich mit. Das Schul- und Kindergarteninspektorat erhält eine Liste der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Aufnahmebedingungen 3 Die unten aufgeführten Aufnahmebedingungen stammen aus folgenden Bereichen: o Schulischer Bereich: Aussage durch Primarlehrpersonen im Bereich Sachkompetenz, Lern-/Arbeits- und Sozialverhalten. o Talentbereich: Dabei machen die Kunst und Sportpartner eine Empfehlung und verpflichten sich in jedem Fall 4, pro Woche im Durchschnitt mindestens Trainingsstunden/Übungsstunden anzubieten (vgl. Richtlinien für Swiss Olympic Partner School). Ist dies nicht der Fall, kann ein solcher Schüler nicht aufgenommen werden. o Erziehungsbereich: Haltung der Erziehungsberechtigten und ihre Bereitschaft, das sportliche/kulturelle Engagement ihrer Kinder mitzutragen. Aufnahmebedingungen: 1. Nachweis der besonderen Begabung 2. Schulpflicht für Oberstufe 3. Nachweis einer qualitativ hochstehenden ausserschulischen Förderung während 10-15h pro Woche (Leistungsvereinbarung) 4. Empfehlung durch die Klassenlehrperson bezüglich Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten 5. Starke Motivation und Leistungsbereitschaft 6. Teilnahme an den Aufnahmetests in Sport- bzw. Kunstbereich, inkl. persönliches Gespräch 7. Fristgerechte Einreichung der Anmeldeunterlagen 8. Einverständnis zur Bildungsvereinbarung Unterzeichnung durch Schülerin/Schüler und den Erziehungsberechtigten vor Aufnahme 9. Kostengutsprache für Schülerin/Schüler aus Gemeinden ausserhalb des SGV (siehe nächster Punkt) Auswahlverfahren nach erfolgter Anmeldung: 1. Sportmotorischer Test/Test im Kunstbereich 3 Siehe Anhang: Aufnahmereglement 4 Siehe Anhang: Leistungsvereinbarung mit Sportpartner bzw. Kunstpartner Seite 7/9
8 2. Aufnahmegespräch 3. Empfehlung durch eine Jury (Experte, Koordinator, Schulleitung und eventuell weitere Fachpersonen) aufgrund der sportlichen und schulischen Kriterien 4. Entscheid durch den Schulrat Aufnahme von Schülerinnen und Schüler aus umliegenden Gemeinden Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden, die nicht dem SGV Ilanz und Umgebung angehören, werden nur dann aufgenommen, wenn ihre Gemeinde, Eltern oder Sponsoren eine verbindliche Zusage punkto Schulgeldzahlung geben. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus solchen Gemeinden, muss entsprechend mit der Schulgeldregelung einhergehen. Rückgliederung Eine Rückgliederung einer Schülerin / eines Schülers in die Klasse der Wohngemeinde ist unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgten Gesprächen mit Eltern und Wohnsitzgemeinde möglich. Der formelle Entscheid inklusiv Rechtsmittelbelehrung obliegt dem Schulrat des SGVs. Schulgeld Die Schülerinnen und Schüler aus nicht SGV-Gemeinden müssen ein Schulgeld bezahlen. Dies kann durch die Wohnortsgemeinde, Eltern oder Sponsoren geschehen. Die Entrichtung der kantonalen Subventionen für die Schülerinnen und Schüler nach Schultyp gehen gemäss Gesetz an den SGV (Siehe Vollziehungsverordnung SchGe Art. 12). Bildungs- und Leistungsvereinbarung 5 Mit Eltern und Jugendlichen werden Vereinbarungen getroffen. Dabei ist das Ziel, Verbindlichkeiten bezüglich Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerin / des Schülers, der Unterstützung durch die Eltern und des Angebotes durch den SGV zu schaffen. Im Sport- bzw. Kunstbereich wird eine Leistungsvereinbarung getroffen. Dabei werden klare Kontakt- und Kommunikationskanäle geschaffen, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner definiert und eine verbindliche Planung der Sportpartner festgelegt. Koordination Jugendliche können durch ihre Doppelbelastung in schwierige Situationen geraten. Ein Koordinator sichert deshalb die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen/Schüler, Lehrpersonen, Schulleitung, Verbänden und Erziehungsberechtigten. Er berät alle Beteiligten, ist Moderator und Vertrauensperson für die Jugendlichen. Pro Abteilung sind rund vier Lektionen 5 Siehe Anhang, Bildungsvereinbarung Seite 8/9
9 vorzusehen. Durch den Koordinator werden die Lehrpersonen und die Schulleitung entlastet. Zeugnis Dem offiziellen Zeugnis des Kantons Graubünden wird immer ein durch die Klassenlehrperson verfasster Lernbericht beigelegt. Mindestdauer: Der SGV garantiert den aufgenommenen Schülerinnen und Schülern die Talentklasse in voller Dauer (3 Schuljahre) besuchen zu können. Verantwortlichkeit und Schulort Der Schulort ist Ilanz. Der Schulrat des SGV ist während der ganzen Anwesenheitsdauer der Schülerinnen und Schüler für die Talentklasse zuständig, d. h. während des Schulunterrichts und Sport- bzw. Kunsttrainings. Alle disziplinarischen Massnahmen obliegen dem Schulrat des Schulgemeindeverbandes Ilanz und Umgebung. Aufsicht und Qualitätssicherung An der Talentklasse wird zweimal jährlich eine Standortüberprüfung durch das Schul- und Kindergarteninspektorat durchgeführt. Anwesend sind Schulratspräsident, Schulleitung, Koordinator und Hauptlehrperson. Die Qualitätssicherung wird insbesondere durch die Einführung von Testverfahren Stellwerk unterstützt. Weiter findet jährlich mindestens ein 360 -Feedback statt. Schulrat, Schulleitung und Koordinator sind verantwortlich für die interne Aufsicht der Talentklasse. Elterninformation Die Eltern werden vorgängig über das Konzept für eine Talentklasse am SGV sowie über weitere schulische Regelungen und Besonderheiten an der Talentklasse informiert. In regelmässigen Elternabenden sollen die Eltern über Jahresabläufe, Schwerpunkte und Veränderungen informiert werden. In regelmässigen Gesprächen soll Leistung, Verhalten und die Situation mit Training und Schule durchleuchtet werden. Zeitliche Umsetzung Die Talentklassen werden ab Schuljahr 2009/10 geführt Ilanz im Februar 2009 Schulrat des SGV Ilanz und Umgebung Bewilligt durch das Schul-und Kindergarteninspektorat am 10. Februar 2009 Seite 9/9
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