Wegweiser für Abgeordnete. 6. Wahlperiode

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1 Wegweiser für Abgeordnete 6. Wahlperiode

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3 Vorwort Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dieser kleine Wegweiser sowie der Nutzungsleitfaden für das Landtagsgebäude sollen Ihnen helfen, sich im Landtag zurechtzufinden und die Verwaltung des Landtages, die Sie bei Ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen möchte, kennenzulernen. Die Verwaltung des Landtages versteht sich als Dienstleister. Sie erbringt eine Fülle von unterschiedlichen Leistungen für das Parlament und die Abgeordneten und ist bestrebt, das bestehende Angebot ständig zu verbessern. Derzeit erfüllen 114 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die sich aus dem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landtages vorstellen, die Ihnen in den unterschiedlichen Bereichen für Ihre Tätigkeit als Abgeordnete als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bei Fragen und Problemen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung. Sie finden neben einem Organisationsplan Hinweise zu den Sie betreffenden Serviceleistungen der Verwaltung des Landtages. Das Parlamentsgebäude wurde im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens errichtet und wird ebenso privat finanziert und betrieben. Die Landtagsverwaltung tritt dementsprechend im Gebäudemanagement nicht unmittelbar als Dienstleister, sondern lediglich als Mitt- ler zwischen Ihnen und dem privaten Betreiber, auf. Der private Betreiber (BAM ID) erbringt für einen Zeitraum von 30 Jahren die Dienstleistungen Instandsetzung und Instandhaltung des Gebäudes, Haussicherheit, Reinigung, Catering und medientechnische Dienste. Da der Landtagsverwaltung das Controlling über die Einhaltung der vertraglichen Regelungen mit dem Betreiber obliegt, richten Sie Ihre Aufträge bzw. Wünsche bitte grundsätzlich an die zuständigen Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Diese leitet sie an den Betreiber weiter und kontrolliert deren Realisierung. Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung als auch ich nehmen gern Ihre Hinweise und Kritik entgegen und hoffen, dass Sie sich im Landtag Brandenburg recht bald wie zu Hause fühlen. Direktor des Landtages Dr. Detlef Voigt Wegweiser für Abgeordnete 3

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5 Inhalt A. Der Präsident Präsidialbüro, Pressesprecherin, Protokoll B. Die Verwaltung des Landtages Der Direktor C. Organigramm der Verwaltung des Landtages D. Anschriften und Telefon des Landtages E. Wir sind für Sie da! I. Der parlamentarische Betrieb 1. Plenum/Präsidium/Parlamentarische Geschäftsstelle Ausschüsse und Ausschussdienst Stenografischer Dienst II. Abgeordnetenangelegenheiten 1. Ansprüche und Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz Mitarbeiter von Abgeordneten im Wahlkreis Versicherungen Übernachtungen am Sitz des Landtages III. Öffentlichkeitsarbeit 1. Öffentlichkeitsarbeit Besucherdienst IV. Besondere Informations- und Beratungsangebote 1. Presse- und Terminübersicht Parlamentarischer Beratungsdienst Kontakt- und Informationsstelle des Landtages in Brüssel Wegweiser für Abgeordnete 5

6 4. Parlamentsdokumentation Bibliothek V. Informationstechnik VI. Gebäudemanagement 1. Koordination Gebäudemanagement Raumvergabe Betreiber des Landtagsgebäudes Versorgung Sicherheit, Brandschutz, Ausweise Weitergehende Informationen zum Landtagsgebäude Wegweiser für Abgeordnete

7 A. Der Präsident Der Präsident des Landtages übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Er wahrt die Würde und die Rechte des Landtages, fördert seine Arbeit und leitet die Verhandlungen des Landtages gerecht und unparteiisch. Der Präsident vertritt den Landtag nach außen. Damit ist auch eine Vielzahl repräsentativer und protokollarischer Aufgaben verbunden. Der Präsident verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Landtages nach Maßgabe des Haushaltsplanes. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Der Präsident ernennt und entlässt die Beschäftigten des Landtages. Er ist Oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter für die Beamten des Landtages. Ständiger Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung ist der Direktor. Präsidialbüro v. l. n. r.: Evelyn Tietz, Jens Ullmann, Katrin Rautenberg, Hubert Erbe, Susanne Langer Nicht abgebildet: Regine Perthes Wegweiser für Abgeordnete 7

8 Präsidialbüro, Protokoll und Pressestelle Das Präsidialbüro koordiniert die Arbeit des Landtagspräsidenten. Das kleine Team vereinigt die Bereiche: Vorzimmer des Präsidenten Pressesprecherin/Pressestelle Protokoll Ehrungen und Auszeichnungen Die Leiterin des Präsidialbüros, Katrin Rautenberg, ist zugleich Pressesprecherin des Landtages und als überparteiliche Mittlerin zwischen den Fraktionen und den Vertretern der Medien tätig. Sie vertritt die Interessen des Landtages und ist dem Präsidenten direkt unterstellt. Sie ist gemeinsam mit ihrer Mitarbeiterin und Vertreterin in Presseangelegenheiten, Susanne Langer, nicht nur für die Pressearbeit des Landtagspräsidenten und des Präsidiums, sondern auch für die der Ausschüsse und Gremien des Landtages zuständig. Die Pressesprecherin informiert die Medien über Aktivitäten des Landtages und der Ausschüsse und organisiert Pressekonferenzen für den Landtagspräsidenten sowie die Ausschüsse. Das Vorzimmer des Landtagspräsidenten, besetzt mit Regine Perthes und Evelyn Tietz, betreut die Termine des Präsidenten, bereitet sie vor, koordiniert sie mit allen Beteiligten und überwacht wichtige Fristen. Im Bereich Protokoll unterstützen Jens Ullmann, Hubert Erbe und Susanne Langer den Präsidenten bei der Umsetzung der repräsentativen Aufgaben des Landtages. Sie realisieren Empfänge, Staatsbesuche, Besuche in- und ausländischer Delegationen und repräsentative Veranstaltungen des Landtages. Darüber hinaus koordinieren sie die Auslandskontakte des Landtages und halten die Verbindung zum Auswärtigen Amt und den diplomatischen Vertretungen in Deutschland. Sie unterstützen die Ausschüsse bei der Vorbereitung von Reisen. Bei der Erfüllung seiner protokollarischen Verpflichtungen bittet der Präsident gelegentlich Abgeordnete, insbesondere die Mitglieder des Präsidiums oder Ausschussvorsitzende um Unterstützung. In diesen Fällen kommen die Mitarbeiter des Protokolls mit Terminen oftmals auch sehr kurzfristig - auf die Abgeordneten zu. Im Protokoll werden Ehrungen und Auszeichnungen mit der Ehrenmedaille des Landtages bearbeitet und entsprechende Veranstaltungen vorbereitet. 8 Wegweiser für Abgeordnete

9 B. Die Verwaltung des Landtages Der Direktor Direktor Dr. Detlef Voigt Abteilungsleiterin P Ulrike Schmidt Der Direktor des Landtages, Dr. Detlef Voigt, ist der ständige Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung. Er leitet die Verwaltung, wacht über den parlamentarischen Geschäftsablauf und berät den Präsidenten. Die Verwaltung des Landtages gliedert sich in zwei Abteilungen, die Abteilung P (Parlament) und die Abteilung V (Verwaltung). Die Abteilung P untersteht Ulrike Schmidt, die Abteilung V wird von Dr. Hartmut Mangold geleitet. Die Abteilungen sind in folgende Referate untergliedert: Referat P1 Plenum, Präsidium, Dokumentation, Parlamentarische Geschäftsstelle Referat P2 Ausschussdienst Referat P3 Sekretariat Petitionsausschuss Referat P4 Stenografischer Dienst Wegweiser für Abgeordnete 9

10 Der fachlich unabhängige Parlamentarische Beratungsdienst (PBD) ist keiner Abteilung angegliedert, sondern untersteht organisatorisch dem Direktor des Landtages. Dem PBD ist die Kontakt- und Informationsstelle des Landtags in Brüssel zugeordnet. Abteilungsleiter V Dr. Hartmut Mangold Referat V1 Justiziariat, Abgeordnetenangelegenheiten, Personal Referat V2 IT-Service und -Sicherheit, Kommunikationstechnik Referat V3 Organisation, Haushalt, Koordination Gebäudemanagement Referat V4 Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Bibliothek 10 Wegweiser für Abgeordnete

11 C. Die Verwaltung des Landtages im Organigramm Landtag Brandenburg Verwaltung Alter Markt Potsdam Postfach , Potsdam Telefon Fax poststelle@landtag.brandenburg.de Internet: Abteilung P Parlament Frau Schmidt 1100 Vorzimmer Frau Oudes 1101 Leiterin Präsidialbüro/ Pressesprecherin Protokoll Frau Rautenberg 1002 Presse/Protokoll Frau Langer 1031 Protokoll Herr Ullmann 1030 Herr Erbe 1033 Präsident/Präsidentin 1000 Vorzimmer Frau Perthes 1003 Frau Tietz 1006 Direktor des Landtages Herr Dr. Voigt 1020 Vorzimmer Frau Springer 1021 Vizepräsident/Vizepräsidentin 1010 Vorzimmer Frau Klingelhöfer 1011 Abteilung V Verwaltung Herr Dr. Mangold 1200 Vorzimmer Frau Küchenmeister 1201 Stand: September 2014 Referat P 1 Plenum/Präsidium/ Dokumentation/ Parlament. Geschäftsstelle Herr Tschoep 1130 Plenum/Präsidium Herr Tschoep 1130 Frau Dreßler 1129 Parlamentsrecht/ Parlamentspapiere Frau Korte 1133 Frau Sachadä 1132 Rechtsförmlichkeit/ Ausfertigung und Verkündung/GVBl. Frau Korte 1133 Frau Hoffmann 1145 Parlamentsdokumentation Frau Wilde 1144 Parlament. Geschäftsstelle Poststelle/Botendienst/ Vervielfältigung Herr Kunert 1212 Frau Mahlitz 1214 Presse- und Terminübersicht Frau Dreßler 1129 Herr Fischer 1211 Abgeordnetenangelegenheiten Landtagsvorgangsbearbeitungs- und - informationssystem (ELVIS) Referat P 2 Ausschussdienst Frau Reeker 1171 Frau Barris 1168 Frau Bley 1160 Herr Blümke 1166 Frau Ginkel 1157 Herr Henze 1165 Frau Markowski 1163 Herr Mieth 1167 Frau Pawliczek 1149 Frau Petersen 1147 Herr Riensche 1159 Herr Wilksch 1164 Referat P 3 Sekretariat Petitionsausschuss Herr Korte 1138 Petitionsrecht/Petitionen Herr Korte 1138 Frau Dannehl 1146 Herr Hacker 1141 Frau Will-Lau 1137 Referat P 4 Stenografischer Dienst Frau Elminowski 1154 Stenografen Frau Elminowski 1154 Frau Hachenberger 1150 Frau Quandt 1153 Herr Dr. Broosch 1156 Parlamentarischer Beratungsdienst N. N Herr Bohm 1183 Frau Dr. Platter 1182 Herr Sturzebecher 1181 Kontaktstelle Brüssel Frau Schwartz 1184 Herr Tiggelkamp 1270 Justiziariat Herr Tiggelkamp 1270 Referat V 1 Justiziariat/ Abgeordnetenangelegenheiten/Personal Herr Brode 1273 Frau Gehricke 1274 Personal Frau Hochtritt 1271 Frau Hoffmann 1276 Frau Boehnke 1275 Frau Herr 1277 Referat V 2 IT-Service und -Sicherheit/ Kommunikationstechnik Herr Nitzsche 1225 IT-Sicherheit Herr Nitzsche 1225 IT-Service Vorsitzende des Personalrats Frau Dreßler 1129 Gleichstellungsbeauftragte Frau Markowski 1163 Datenschutzbeauftragter Herr Bohm 1183 Herr Zielinski 2230 Frau Willinger 2232 Herr Wagner 2231 Herr Dümcke 1244 Herr Wotschke 2233 Herr Dworek 1247 IT-Infrastruktur/Netze Herr Dr. Hendl 1292 Herr Hingst 1291 Herr Baier 1294 Sachbearbeitung Frau Kutschke 1230 Referat V 3 Organisation/Haushalt/ Koordination Gebäudemanagement Herr Bode 1203 Organisation Herr Bode 1203 Frau Dr. Trockels 1206 Frau Ehlers 1217 Haushalt Herr Markmann 1216 Frau Krüger 1219 Frau Rohde 1215 Hausrecht/Haussicherheit/ Brandschutzbeauftragter Herr Pätzold 1205 Raumverwaltung Frau Conrad 1228 Zentrale Vergabestelle Herr Wagner 1229 Koordination Gebäudemanagement Herr Behnicke 1290 Vertragsmanagement Landtagsneubau Frau Herrmannsen 2030 Herr Krüger 2029 Referat V 4 Öffentlichkeitsarbeit/ Besucherdienst/Bibliothek Frau Rüppel 1289 Öffentlichkeitsarbeit Frau Rüppel 1289 Herr Rabe 1250 Frau Klabunde 1254 Parlamentsdidaktik Frau Meitner 1285 Webmasterin Frau Hebold 1251 Besucherdienst Frau Stieler 1253 Frau Burdack 1255 Frau Heiske 1260 Bibliothek Frau Wolf 1242 Frau Retzlaff 1245 Frau Scharff 1224 Archiv Frau Klein 1223 Frau Korte 1133 Herr Bode 1203 IT-Sicherheitsbeauftragter Herr Nitzsche 1225 Wegweiser für Abgeordnete 11

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13 D. Anschriften und Telefon des Landtages Landtag Brandenburg Alter Markt Potsdam oder Postfach Potsdam Telefonanschlüsse des Landtages Brandenburg Zentrale Einwahl: (0331) bei Durchwahl: (0331) 966 und Nebenstelle poststelle@landtag.brandenburg.de Internet: Intranet: Wegweiser für Abgeordnete 13

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15 E. Wir sind für Sie da! Referat P 1, Plenum, Präsidium, Parlamentarische Geschäftsstelle v. l. n. r.: Nadine Korte, Anja Wilde, Jörg Kunert, Ingrid Sachadä, Klaus Tschoep, Regina Dreßler, Elke Hintz, Heike Mahlitz, Anke Hoffmann Nicht abgebildet: Sven Fischer, Birgit Kother, Friederike Matz, Marianne Peters I. Der parlamentarische Betrieb 1. Plenum/Präsidium/Parlamentarische Geschäftsstelle Das Referat P1 ist Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung der Parlamentspapiere behilflich. Dazu gehören die Verteilung und Veröffentlichung von Drucksachen (Gesetzentwürfe, Anträge, Große, Kleine, Mündliche und Dringliche Anfragen einschließlich der Antworten sowie sonstige Beratungsmaterialien), ferner Zuschriften und Informationen. Ebenso werden Unterrichtungen gemäß Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg und EU-Frühwarndokumente bearbeitet, jedoch werden diese Dokumentarten ausschließlich elektronisch bereitgestellt (siehe auch Information 5/59). Alle Beratungsmaterialien, die im Plenum behandelt werden, sind beim Präsidenten des Landtages (vertreten durch die Parlamentarische Geschäftsstelle im Referat P1) schriftlich und unterzeichnet vom Einbringenden oder Zeichnungsberechtigten einzubringen. Auch die Abgabe eines Datenträgers mit Begleitschreiben ist Wegweiser für Abgeordnete 15

16 möglich. Zur Fristwahrung können Beratungsmaterialien zudem per Fax übermittelt werden in diesem Fall ist jedoch die nachträgliche Übermittlung der schriftlichen Fassung erforderlich. Zur weiteren Bearbeitung und Veröffentlichung sind schriftlich eingebrachte Beratungsmaterialien unverzüglich auch elektronisch (per an oder mittels Datenträger) an das Referat P1 zu übermitteln. In allen Fragen zum Ablauf des parlamentarischen Verfahrens steht Ihnen der Referatsleiter P1, Klaus Tschoep, als Ansprechpartner zur Verfügung. a) Gesetzentwürfe und Anträge Gesetzentwürfe können gemäß Artikel 75 der Verfassung des Landes Brandenburg aus der Mitte des Landtages, durch die Landesregierung oder im Wege eines Volksbegehrens eingebracht werden. Aus der Mitte des Landtages bedeutet, Gesetzentwürfe können von jedem Abgeordneten, einer Fraktion, dem Präsidenten des Landtages, dem Präsidium sowie einem Ausschuss eingebracht werden. Sie müssen mit einer den Inhalt kennzeichnenden Überschrift versehen sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird rechtsförmlich vom Referat P1 begleitet. Geprüft wird die Einhaltung rechtsförmlicher Vorgaben bei Gesetzentwürfen sowie bei den dazu eingebrachten Änderungsanträgen. In diesem Zusammenhang besteht bereits im Vorfeld der Einbringung die Möglichkeit, sich auch informell bei der Erarbeitung der entsprechenden Dokumente beraten bzw. unterstützen zu lassen. Im Falle der Verabschiedung eines Gesetzes wird die anschließende Ausfertigung des beschlossenen Gesetzestextes und seine Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I ebenfalls vom Referat P1 betreut. Ansprechpartnerin für beide Bereiche ist Nadine Korte. Um parlamentarische Entscheidungsprozesse in Gang zu setzen, gibt es neben dem Gesetzesinitiativrecht auch das Recht, Anträge zu stellen. Hierunter sind neben den (selbstständigen) Anträgen auch Entschließungsanträge und Änderungsanträge zu verstehen, die sich jedoch auf bereits bestehende parlamentarische Verfahren beziehen. b) Anfragen (1) Grundregeln für Anfragen Anfragen müssen mit einer kurzen, den Inhalt kenntlich machenden Überschrift versehen sein. Sie dürfen keine Wertungen und Unterstellungen enthalten. Die Anfragen selbst müssen sachlich sein; anderenfalls werden sie vom Präsidenten zurückgewiesen. Zulässig sind nur Fragen aus den Bereichen, für die die Landesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Unzulässig sind Anfragen, die gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen, die durch ihren Inhalt den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllen oder die einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit bedeuten könnten ( 41 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg). Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Namen von Privatpersonen, privaten Firmen etc. in Anfragen grundsätzlich weggelassen oder durch Kürzel anonymisiert werden. (2) Große Anfragen Große Anfragen dienen dazu, bestimmte Bereiche der Politik umfassend zu thematisieren. Die Zahl der Einzelfragen ist nicht beschränkt. Große Anfragen müssen von einer Fraktion oder mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Landtages unterzeichnet sein. Der Präsident des Landtages übermittelt die Große Anfrage unverzüglich der Landesregierung und fordert sie auf, innerhalb von drei Monaten zu antworten. Die Antworten der Landesregierung auf Große Anfragen werden in den Sitzungen des Landtages beraten. (3) Kleine Anfragen Jeder Abgeordnete kann von der Landesregierung mittels Kleiner Anfragen Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen; mit ihr können also nur einzelne Aspekte eines politischen Bereichs angesprochen wer- 16

17 den. Eine zahlenmäßige Begrenzung von Einzel- und Unterfragen ist nicht vorgesehen. Die zur Erlangung der gewünschten Auskunft angegebenen Tatsachen und die gestellten Fragen müssen jedoch kurz und prägnant formuliert sein. Kleine Anfragen übermittelt der Präsident des Landtages der Landesregierung zur schriftlichen Beantwortung innerhalb von vier Wochen. Die Antworten werden dem Fragesteller und den Fraktionsgeschäftsstellen unverzüglich zugestellt. Nach Ablauf einer Schutzfrist von 5 Tagen werden die Antworten als Drucksache und elektronisch veröffentlicht. Eine Behandlung schriftlich beantworteter Kleiner Anfragen in den Sitzungen des Landtages findet nicht statt. (4) Mündliche und Dringliche Anfragen Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in der Fragestunde kurze Mündliche Anfragen an die Landesregierung zu richten. Mündliche Anfragen dürfen nur jeweils eine konkrete Einzelfrage enthalten; diese darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. Die Anfragen sind spätestens eine Woche vor der Fragestunde in der Parlamentarischen Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Der Präsident des Landtages kann im Einvernehmen mit dem Vizepräsidenten ausnahmsweise Fragen von offensichtlich dringendem öffentlichem Interesse (Dringliche Anfragen) für die Fragestunde zulassen, wenn sie spätestens am zweiten Werktag vor der Landtagssitzung bis 10 Uhr eingereicht werden. Die Mündlichen Anfragen werden in der Fragestunde von den Fragestellern vorgetragen und von den Mitgliedern der Landesregierung mündlich beantwortet. Die Dauer der Fragestunde soll 60 Minuten nicht übersteigen. Mündliche Anfragen, die aus Zeitgründen nicht mehr in der Sitzung des Landtages beantwortet werden können, werden von der Landesregierung binnen eines Tages schriftlich beantwortet und in das Plenarprotokoll aufgenommen. c) Präsidium Der Landtag wählt in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten des Landtages, die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten und die weiteren Mitglieder des Präsidiums. Die Zahl der weiteren Mitglieder wird durch Beschluss des Landtages bestimmt. Nach Artikel 69 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg ist jede Fraktion berechtigt, im Präsidium vertreten zu sein. Das Präsidium hat die Aufgabe, die Präsidentin oder den Präsidenten des Landtages bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen und die Verständigung zwischen den Fraktionen herbeizuführen. Es beschließt über den Sitzungs- und Terminplan des Landtages und seiner Gremien sowie den Entwurf der Tagesordnung für die jeweilige Sitzung des Landtages. Das Präsidium beschließt ferner über die allgemeinen Angelegenheiten der Mitglieder des Landtages und der Verwaltung des Landtages; insbesondere stellt es den Voranschlag des Haushaltsplanes für den Landtag fest. d) Sitzungen des Landtages Der Landtag wird gemäß Artikel 64 der Verfassung des Landes Brandenburg durch seinen Präsidenten einberufen. Spätestens sieben Tage vor der Landtagssitzung beschließt das Präsidium den Entwurf der Tagesordnung für die Sitzung des Landtages. Der gedruckte Entwurf der Tagesordnung wird unverzüglich nach der Beschlussfassung verteilt. Darüber hinaus erstellt das Referat P1 eine Arbeitsfassung der Tagesordnung für den internen Gebrauch. Diese Arbeitsfassung wird regelmäßig bis zur Beschlussfassung der Tagesordnung im Plenum aktualisiert und enthält über den Entwurf der Tagesordnung hinausgehende Informationen, wie zum Beispiel Verfahrensanträge. Die Verteilung der Arbeitsfassung innerhalb der Fraktionen obliegt den Parlamentarischen Geschäftsführern. Die Sitzungen des Landtages finden mit Ausnahme der sitzungsfreien Zeiten monatlich statt. Die Sitzungen werden gewöhnlich an zwei aufeinander folgenden Wochentagen - üblicherweise am Mittwoch und am Donnerstag - abgehalten. In besonderen Fällen, beispielsweise bei der 2. und 3. Lesung des Wegweiser für Abgeordnete 17

18 Landeshaushalts, erstrecken sich die Sitzungen auch auf drei Tage. Zu jeder Landtagssitzung wird im Referat P1 ein Beschlussprotokoll erstellt. Die vom Parlament gefassten Beschlüsse werden ausgefertigt. Des Weiteren wird die Ausfertigung und Verkündung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze vorbereitet. Bei allen Fragen rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Plenarund Präsidiumssitzungen sind Ihnen der Leiter des Referates, Klaus Tschoep sowie Nadine Korte und Regina Dreßler behilflich. Während der Plenarsitzungen stehen Ihnen der Direktor des Landtages und Mitarbeiter des Referates P1 im Plenarsaal als Ansprechpartner zur Verfügung. e) Die Parlamentarische Geschäftsstelle Die Parlamentarische Geschäftsstelle ist neben der Wahrnehmung von Druck- und Vervielfältigungsaufgaben für das Parlament und die Verwaltung des Landtages auch für die Postbearbeitung und den Sitzungsdienst zuständig. Zu den Aufgaben der Poststelle gehören neben der Postverteilung im Haus und der Bearbeitung der Postein- und -ausgänge auch Botendienste zu den Fraktionen und innerhalb der Verwaltung des Landtages. Der Sitzungsdienst kontrolliert bei öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse, Anhörungen und Sitzungen der Untersuchungsausschüsse den Zutritt zu den Sitzungsräumen und nimmt organisatorische Hilfsdienste im Saal wahr, zum Beispiel die Verteilung von Drucksachen, die zu den Tagesordnungspunkten während der Sitzung des Landtages eingebracht werden. Leiter der Parlamentarischen Geschäftsstelle ist Jörg Kunert. 2. Ausschüsse und Ausschussdienst Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab. In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Wie in sämtlichen anderen Parlamenten auch dienen die Ausschüsse im Landtag Brandenburg dazu, das Plenum in zeitlicher und fachlicher Hinsicht zu entlasten und die Ministerinnen und Minister in ihrem jeweiligen politischen Teilgebiet fachgebunden zu kontrollieren. Die Ausschüsse tagen im Rahmen eines vom Präsidium festgelegten Sitzungsplanes; seit der 5. Wahlperiode tagen sie (mit Ausnahme der Untersuchungsausschüsse, der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G10-Kommission) grundsätzlich öffentlich. Der Ausschussdienst, Referat P2, ist zuständig für die Betreuung der Ausschüsse des Landtages mit Ausnahme des Petitionsausschusses. Die Ausschüsse des Landtages sind der Hauptausschuss und die sonstigen Fachausschüsse, die Parlamentarische Kontrollkommission und die G10-Kommission. Werden im Laufe der Wahlperiode Untersuchungsausschüsse, Enquetekommissionen, Sonderausschüsse oder Unterausschüsse eingesetzt, werden auch diese vom Ausschussdienst betreut. In der Regel erfolgt hier jedoch eine personelle Verstärkung, die vom Parlament im Rahmen des Einsetzungsbeschlusses oder über einen separaten Ausstattungsbeschluss festgelegt wird. a) Fachausschüsse Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Fachausschüsse des Landtages Brandenburg ist Artikel 70 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg. Danach bildet der Landtag aus seiner Mitte Ausschüsse. Die Fachausschüsse werden grundsätzlich für die Dauer der Wahlperiode bestellt; ihre Zuständigkeit folgt regelmäßig dem Zuständigkeitszuschnitt der Ministerien. Die Zahl der Mitglieder eines Fachausschusses wird auf Vorschlag des Präsidiums vom Landtag beschlossen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll das Stärkeverhältnis der Fraktionen widerspiegeln. Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter werden von den Fraktionen bestimmt. Die Ausschüsse wählen ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus den vom Präsidium vorgeschlagenen Fraktionen. 18

19 Referat P 2, Ausschussdienst - Referenten v. l. n. r.: Annegret Markowski, Thomas Henze, Kirsten Petersen, Susanne Reeker, Birgit Ginkel, Lars Riensche, Marion Bley, Ekkehard Mieth, Anna-Maria Pawliczek, Christian Blümcke Nicht abgebildet: Petra Barris, André Wilksch Die Ausschüsse beraten Gesetze und andere Anträge aus ihrem politischen Zuständigkeitsbereich und versuchen, bereits vor der Beschlussfassung im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Ihre Aufgabe besteht somit vor allem darin, Entscheidungen des Landtages vorzubereiten. Sie werden damit im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Darüber hinaus können sie sich innerhalb ihres Aufgabenbereichs auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und dem Landtag Empfehlungen unterbreiten. Um sich ein Bild von bestimmten Sachverhalten zu machen, lassen sich die Ausschüsse von der Regierung informieren. Sie können zu Beratungsgegenständen auch Anhörungen von Sachverständigen und Vertretern betroffener Interessen durchführen. Aus diesem Grund betreut der Ausschussdienst eine vom Präsidenten des Landtages geführte öffentliche Liste, in der Verbände registriert werden, die Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung vertreten. b) Untersuchungsausschüsse/Enquetekommissionen Die Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse sind Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie das Untersuchungsausschussgesetz (UAG) und für die Enquetekommissionen Artikel 73 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie das Gesetz über die Enquetekommissionen des Landtages Brandenburg. Die Gesetze regeln auch die Einsetzung und Zusammensetzung dieser Gremien. c) Dienstleistungen des Referates P2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates P2 sind Dienstleister für die Ausschussvorsitzenden und die Ausschussmitglieder. Sie beraten die Abgeordneten in fachlichen und rechtlichen Fragen und organisieren die Ausschusssitzungen sowie die Geschäfte der Ausschüsse. Sie erledigen die Vor- und Nachbereitung der Ausschusssitzungen, sorgen für die termingerechte Beschaffung und inhaltliche Aufbereitung aller Beratungsunterlagen für den Ausschussvorsitzenden, die Umsetzung der Ausschussbeschlüsse insbesondere durch Wegweiser für Abgeordnete 19

20 Referat P 2, Ausschussdienst Sekretariat v. l. n. r. Babett Dworek, Astrid Weber, Sascha Wenzel, Petra Hornemann, Jutta Meißner, Kathrin Bräuning, Gerlinde Weibezahl Nicht abgebildet: Christiane Gerson Fertigung der Stellungnahmen sowie der Berichtsentwürfe und Beschlussempfehlungen an den Landtag, und fertigen die Sitzungsprotokolle. Sie halten die Verbindung zu den Ministerien, den Fraktionen, zu Verbänden und anderen Gremien, führen die Korrespondenz des Ausschusses und organisieren Ausschussreisen ins In- und Ausland. Auch außerhalb der Sitzungen beraten die Ausschussreferenten Sie zu Geschäftsordnungsproblemen und anderen juristischen Fragen. Ihre Ansprechpartnerin ist neben den für den jeweiligen Ausschuss zuständigen Referenten die Referatsleiterin, Susanne Reeker. d) Petitionsausschuss Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen zu wenden. Über die an den Landtag Brandenburg gerichteten Eingaben (Petitionen) entscheidet nach Artikel 71 Absatz 1 der Landesverfassung ausschließlich der Petitionsausschuss, sofern nicht der Landtag selbst entscheidet. Dem Petitionsausschuss obliegt es demnach, nach Eingang einer Petition das Handeln oder Unterlassen Brandenburger Behörden und Einrichtungen zu überprüfen und unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung und der richterlichen Unabhängigkeit gegebenenfalls auf eine Abänderung der Entscheidung hinzuwirken. Für die Erledigung dieser Aufgabe ist der Petitionsausschuss durch die Landesverfassung und das Petitionsgesetz mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet. So kann der Ausschuss von der Landesregierung und allen ihren Mitgliedern sowie allen Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen mündliche und schriftliche Auskünfte, die Gestattung von Ortsbesichtigungen und die Vorlage von Akten verlangen. Die Arbeit des Petitionsausschusses wird durch das Sekretariat des Petitionsausschusses (Referat P3) unterstützt. Dieses führt die Petitionsakten und erledigt sämtliche Korrespondenz mit den Behörden und Einrichtungen. Die inhaltliche Aufbereitung der einer Petition zugrunde liegenden Sach- und Rechtslage sowie die Erarbeitung eines Votums gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Referenten des Sekretariats. Sie beraten die Ausschussmitglieder in allen juristischen Fragen. Des Weiteren werden Sitzungsprotokolle gefertigt 20

21 Referat P 3, Petitionsausschuss v. l. n. r.: Hannelore Scharp, Matthias Hacker, Karin Gobert, Anke Grunwald, Franziska Dannehl, Manfred Korte, Christin Will-Lau sowie Übersichten und Berichte erstellt, die der Unterrichtung des Plenums über die Tätigkeit des Petitionsausschusses dienen. Ihr Ansprechpartner ist Manfred Korte. 3. Stenografischer Dienst Der Stenografische Dienst ist für die Anfertigung der Protokolle der Plenarsitzungen des Landtages sowie der Anhörungen der Ausschüsse des Landtages zuständig. Wird vom Referat P 4, Stenografischer Dienstag v. l. n. r.: Ingrid Elminowski, Dr. Karsten Broosch, Ilona Hachenberger Nicht abgebildet: Alexandra Quandt Wegweiser für Abgeordnete 21

22 Landtag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt oder eine Enquetekommission gebildet, übernimmt der Stenografische Dienst ebenfalls die Erstellung der Wortprotokolle. Bei den Plenarsitzungen des Landtages protokollieren die Stenografen im Turnusbetrieb, sodass das Plenarprotokoll während der laufenden Sitzung mitwächst und bereits eingesehen werden kann. Diese Arbeitsweise führt dazu, dass etwa zwei Stunden nach Ende der Sitzung das Protokoll komplett vorliegt. Diese Protokollfassung ist dann allerdings noch nicht autorisiert, da die Redner noch die Möglichkeit haben, Unrichtigkeiten und sprachliche Fehler zu beseitigen, soweit damit der Sinn der Rede oder einzelner Teile nicht verändert wird. Die nicht autorisierte Fassung kann aber dem berechtigten Personenkreis sofort zur Verfügung gestellt werden. Nach Autorisierung durch die Redner erstellt der Stenografische Dienst die druckreife Endfassung. Ihre Ansprechpartnerin ist Ingrid Elminowski. 22

23 Referat V 1, Abgeordnetenangelegenheiten v. l. n. r.: Carmen Gehricke, Michael Tiggelkamp, Julian Brode II. Abgeordnetenangelegenheiten Die Mitarbeiter des Referates V1, Michael Tiggelkamp, Carmen Gehricke und Julian Brode, stehen Ihnen für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der reibungslosen Ausübung Ihres Mandats zur Verfügung. Betreut werden Sie von Carmen Gehricke und Julian Brode, die Sie gerne zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz beraten. Sie erhalten wichtige Informationsmaterialien, die Sie und Ihre Mitarbeiter im Wahlkreis über die gesamte Wahlperiode begleiten (z. B. alle Richtlinien zum Abgeordnetengesetz, Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Einkünften von Abgeordneten, Übersicht zu den Versicherungsleistungen). Die Informationsmaterialien werden im Verlauf der Wahlperiode ständig aktualisiert. Über Änderungen werden Sie unverzüglich informiert. 1. Ansprüche und Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz (AbgG) Neben der beratenden Funktion werden die Mitarbeiter Ihre persönlichen Ansprüche nach dem Abgeordnetengesetz und dessen Ausführungsbestimmungen prüfen und die Leistungen festsetzen und zahlbar machen. Zu den Ansprüchen und Leistungen nach dem AbgG gehören insbesondere: monatliche Entschädigung nach 5 Abs. 1 AbgG (Grundentschädigung) monatliche Entschädigung nach 5 Abs. 2 AbgG (Altersversorgung) Amtsausstattung nach 7 Abs. 1 und 2 AbgG Freifahrtberechtigungen der Deutschen Bahn AG für den Bereich des Landes Brandenburg nach 7 Abs. 3 AbgG Erstattung von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern nach 8 Nr. 1 AbgG Wegweiser für Abgeordnete 23

24 Erstattung von Mietkosten für die Unterhaltung von Wahlkreisbüros nach 8 Nr. 2 AbgG Erstattung von Aufwendungen für die Ausstattung des Abgeordnetenbüros nach 8 Nr. 2 AbgG Erstattung von Fahrtkosten aus Anlass von Pflichtsitzungen nach 10 AbgG Erstattung von Reisekosten in besonderen Fällen nach 11 Abs. 1-3 AbgG Erstattung der durch Pflichtsitzung veranlassten Übernachtungskosten nach 11 Abs. 5 AbgG Berufliche Qualifizierung nach 12 AbgG Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag nach AbgG Unfallversicherung gemäß 16 Abs. 6 AbgG Zuschuss zu den Kosten der Krankenund Pflegeversicherung nach 17 AbgG 2. Mitarbeiter von Abgeordneten im Wahlkreis Sie können zur Unterstützung Ihrer Abgeordnetentätigkeit auch Mitarbeiter im Wahlkreis beschäftigen, die dann in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen. Die Kosten hierfür werden Ihnen bis zu einer Höchstgrenze erstattet. Die Mitarbeiter des Referates V1 übernehmen für Sie aufgrund einer Vollmacht die finanzielle Abwicklung der Verträge mit Ihren Mitarbeitern. Die Abführung der zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) sowie die Auszahlungen erfolgen durch die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus. Ihre Mitarbeiter sind gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge hierfür leistet das Land. 3. Versicherungen Sie sind gemäß 16 Abs. 6 AbgG unfallversichert. Einzelheiten über den Versicherungsumfang können Sie im Bedarfsfall gern erfragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie gemäß 17 AbgG einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten. Auch bezüglich Ihrer freiwilligen Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Kranken - versicherung sollten Sie frühzeitig Kontakt mit den Mitarbeitern des Referates V1 aufnehmen. In der Renten- und Arbeitslosenversiche - rung sind die Abgeordneten versicherungsfrei, das heißt, Sie entrichten keine Beiträge. In das Landtagsgebäude eingebrachte Gegenstände sind nicht durch die Landtagsverwaltung versichert; das Land ist Eigenversicherer. Auch die in die Wahlkreisbüros eingebrachten Gegenstände sind nicht durch das Land versichert. Es wird empfohlen zu prüfen, ob und ggf. welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten (z. B. Feuer, Wasser, Einbruch). Der Abschluss von Versicherungen hängt einerseits stark vom subjektiven Sicherheitsbedürfnis und andererseits von den konkret vorhandenen objektiven Risiken ab. Daher gibt die Landtagsverwaltung keine Empfehlungen zum Abschluss von Versicherungen ab. 4. Übernachtungen am Sitz des Landtages Sollten Sie aufgrund der Entfernung vom Wohn - ort zum Sitz des Landtages in Potsdam über nachten müssen, ist Ihnen das Referat V1 gern behilflich, eine Unterkunft, z. B. Hotel, Pension oder eine Zweitwohnung, zu finden. 24 Wegweiser für Abgeordnete

25 Referat V 4, Öffentlichkeitsarbeit v. l. n. r.: Andrea Gombiewski, Margit Burdack, Stefan Rabe, Ulrike Rüppel, Rosemarie Klabunde, Anja Hebold, Anja Meitner Nicht abgebildet: Heike Heiske III. Öffentlichkeitsarbeit 1. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit ist im Referat V4 angesiedelt, das von Ulrike Rüppel geleitet wird. Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören unter anderem die Erstellung von Informationsmaterialien, die Redaktion und Fortentwicklung des Internetauftritts (Wichtige Ausnahme: Biografische Pflichtangaben. Diese werden im Bereich Abgeordnetenangelegenheiten des Referates V1 gepflegt), die Durchführung von Veranstaltungen, die Organisation von Ausstellungen, die Umsetzung verschiedener Jugendprojekte (z. B. Schülerwettbewerbe) sowie die Betreuung der Besuchergruppen im Landtag. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Landtages wurde eine Vielzahl von Publikationen zu unterschiedlichen Themen erarbeitet, die auch in größeren Mengen erhältlich sind. Grundlegend sind dabei das Bürgerhandbuch des Landtages mit den Biografien der Abgeordneten, die Landesverfassung, die Broschüren der Schriftenreihe des Landtages sowie zahlreiche Flyer und Kurzbroschüren rund um die Arbeit der Gremien und über das Gebäude des Landtages. Einige Broschüren stehen auch auf Englisch sowie in sorbischer, polnischer und russischer Sprache zur Verfügung. Eine Gesamtübersicht finden Sie im Internetauftritt des Landtages im Bereich InfothekL Publikationen. Für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler stehen zusätzlich didaktische Materialien, Filme und eine spezielle Pocketheftreihe bereit bzw. befinden sich aus Anlass des Wahlperiodenwechsels in der Überarbeitung. Jeweils zum Schuljahresbeginn gibt der Landtag einen Schülerkalender heraus. 2. Besucherdienst Der Landtag Brandenburg steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, aber auch Besuchern aus anderen Bundesländern und dem Ausland offen. Das Referat V4 hält als verantwortlicher Bereich im Landtag verschiedene Besuchsangebote bereit. Diese Angebote reichen von Informationsgesprächen zur Arbeit Wegweiser für Abgeordnete 25

26 Referat V 4, Besucherdienst Radka Stieler des Landtages, über Führungen durch das Haus und Gespräche mit Abgeordneten, der Teilnahme an Sitzungen des Landtages bis zu Rollenspielen für Schülerinnen und Schüler. Bitte beachten Sie, dass Besuche des Landtags wegen der großen Nachfrage langfristig geplant werden müssen. Die Mitarbeiterinnen des Besucherdienstes planen und organisieren Ihre Einladungen für Besuchergruppen auf der Grundlage einer Besucherrichtlinie des Präsidiums und erteilen Informationen zur Finanzierung und Antragstellung. Für ausgewählte Besuchergruppen aus dem Land Brandenburg (z. B. Schüler, Senioren, Erwerbslose) können finanzielle Mittel für die An- und Abreise und die Verpflegung im Landtag bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Richtlinie über die Bereitstellung finanzieller Mittel für Besuchergruppen im Landtag Brandenburg, die auch im Internet (InfothekL Besucherdienst) veröffentlicht ist. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Gruppe ist auf 30 Personen begrenzt. Auch von Ihnen oder den Fraktionen direkt geführte Besuchergruppen sind rechtzeitig beim Besucherdienst anzumelden, um Raumkollisionen zu verhindern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Infotresen im Foyer über die erwarteten Gäste zu informieren. Den Besucherdienst erreichen Sie unter besucherdienst@landtag.brandenburg.de, Durchwahl , Anmeldungen für die Besucherkarten zur Teilnahme an Plenarsitzungen nimmt das Referat unter der Durchwahl bzw. oeffentlichkeitsarbeit@ landtag.brandenburg.de entgegen. Besucher für Ausschusssitzungen melden Sie bitte direkt bei den zuständigen Ausschussreferenten an. Immer freitags finden zwischen und Uhr einstündige Hausführungen für Einzelbesucher statt. Die Anmeldung hierzu erfolgt ausschließlich über die Internetseite des Landtages. 26

27 IV. Besondere Informations- und Beratungsangebote 1. Presse- und Terminübersicht Die Landtagsverwaltung erstellt für Sie wochentags täglich bis 8.00 Uhr sowie am Wochenende (sonntags) bis 9.00 Uhr eine Presse- und Terminübersicht. Diese soll allen Nutzerinnen und Nutzern, insbesondere den Abgeordneten und Fraktionen eine rechtzeitige und ortsunabhängige verfügbare Grundlage zur täglich komprimierten und gleichzeitig umfassenden Information über alle für die politische und parlamentarische Arbeit relevanten Gegenstände der öffentlichen Diskussion sowie anstehende Termine des Landtages und seiner Gremien sowie der Landesregierung bieten. Die Auswahl der Artikel erfolgt überwiegend nach rein formalen Kriterien und enthält keinerlei politische Wertung. Die Presse- und Terminübersicht wird elektronisch an eine von Ihnen angegebene E- Mail-Adresse gesandt. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann jedem Abgeordneten nur ein Exemplar übermittelt werden, welches auch nicht vervielfältigt werden darf. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Presse- und Terminübersicht. Fragen zu den Kriterien für die Erstellung der Presse- und Terminübersicht beantworten Ihnen die Pressesprecher der Fraktionen, die Pressesprecherin des Landtages oder der Direktor des Landtages. Für die Zusammenstellung der Inhalte einer Ausgabe ist der jeweilige Redakteur verantwortlich; die Kontaktdaten finden Sie auf dem Deckblatt jeder Ausgabe. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an Regina Dreßler. 2. Der Parlamentarische Beratungsdienst Der Parlamentarische Beratungsdienst (PBD) berät den Landtag Brandenburg in allen rechtlichen Fragen, soweit sie mit seinen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Aufgaben zusammenhängen. Die Funktionen des PBD ergeben sich im Einzelnen aus der Richtlinie über die Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg in der Fassung vom 25. März 2009, zuletzt geändert durch Präsidiumsbeschluss vom 5. Dezember Der PBD erstellt Rechtsgutachten zu Gesetzentwürfen, Anträgen, Anfrage und sonstigen Vorlagen, hilft bei der Erarbeitung von Entwürfen, erteilt Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen, die die Arbeit des Landtages betreffen, begleitet auf Wunsch die Beratung einzelner Vorlagen in den Ausschüssen juristisch, stellt Material und Fachinformationen zusammen. Aufträge an den PBD können erteilt werden vom Präsidenten, vom Präsidium, von den Fraktionen, von mindestens zehn Mitgliedern des Landtages gemeinsam, von den Ausschüssen, vom Rat für Angelegenheiten der Sorben/ Wenden über den Präsidenten. Der PBD bearbeitet die Aufträge parteipolitisch neutral, inhaltlich weisungsfrei, Wegweiser für Abgeordnete 27

28 Parlamentarischer Beratungsdienst v. l. n. r.: Markus Sturzebecher, Dr. Julia Platter, Rolfdieter Bohm so schnell wie möglich - abhängig von der Fragestellung und seinen Kapazitäten. Die Arbeitsergebnisse des PBD werden im Intranet des Landtages allen Abgeordneten zurverfügung gestellt, sobald sie fertiggestellt sind, werden zudem zwei Wochen später auf der Homepage des Landtages veröffentlicht, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht, können auf Wunsch des Auftraggebers jedoch noch vier Wochen ab Fertigstellung vertraulich behandelt werden, können von den Ministerien zur dienstlichen Verwendung angefordert werden, Die bisher erstellten Gutachten und Stellungnahmen sowie die Kurzinformationen,... nachgefragt zu aktuellen rechtlichen Themen erhalten Sie über das Intranet unter der Rubrik Parlamentarischer Beratungsdienst. Die auf der Homepage des Landtages veröffentlichten Gutachten finden sie unter dem Link: parlament/parlamentspapiere/parlamentarischer_beratungsdienst/ Sie finden und erreichen uns: Raum E 041 (Geschäftsstelle) pbd@landtag.brandenburg.de Ansprechpartner: Rolfdieter Bohm, Referent, Dr. Julia Platter, Referentin, Markus Sturzebecher (Geschäftsstelle) werden grundsätzlich auch den anderen Parlamenten zugänglich gemacht. 28

29 3. Kontakt- und Informationsstelle des Landtages in Brüssel fungsverfahren (sog. Frühwarnsystem), indem sie alle BB EU-Gesetzgebungsvorhaben (sog. Frühwarndokumente), die dem Landtag durch die Landesregierung in diesem Rahmen übermittelt werden, in einer Kurzinfo zusammenfasst und Die Kontakt- und Informationsstelle (KISt) stellt für den Landtag den Kontakt zu den EU-Institutionen in Brüssel her. Sie beobachtet, analysiert und informiert über aktuelle, landtagsrelevante legislative und nicht-legislative Vorhaben und Initiativen der EU-Institutionen, insbesondere solche im Früh- und Entwicklungsstadium. Die KISt unterstützt die Abgeordneten und Fraktionen in strikter parteipolitischer Neutralität in den Bereichen der Europapolitik und des Europarechts. Das Büro der KISt befindet sich in Brüssel in unmittelbarer Nähe des Europaviertels, dem Sitz des Großteils der Institutionen der Europäischen Union (EU). Organisatorisch ist die KISt in der Landtagsverwaltung dem Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) zugeordnet. Die KISt Kontaktstelle Brüssel Simone Schwartz informiert regelmäßig durch den Newsletter Aktuell aus Brüssel über neueste, landtagsrelevante Entwicklungen auf EU- Ebene, veröffentlicht Hintergrundberichte Europa - Im Fokus zu europapolitischen/ rechtlichen Spezialthemen, BB zu Frühwarndokumenten, bei denen die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsgrundsatz problematisch erscheint, ein ausführliches Übersichtsblatt erarbeitet und ergänzende Dokumente zusammenstellt, gibt dem Landtag Empfehlungen zur Befassung mit relevant erscheinenden EU Vorhaben, unterstützt den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik, auf Anfrage auch sämtliche Fachausschüsse, bearbeitet Anfragen von Abgeordneten und Fraktionen zu europapolitischen/- rechtlichen Themen, vermittelt auf Anfrage Ausschüssen, Abgeordneten und Fraktionen Kontakte zu Ansprechpartnern der EU-Institutionen sowie zu Verbänden und Organisationen in Brüssel. Auf der Intranetseite der KISt, abrufbar im Intranet unter der Rubrik Kontakt- und Informationsstelle Brüssel, finden Sie die Kontaktdaten und schriftlichen Berichte der KISt sowie ein Glossar mit Erläuterungen zu europapolitischen/-rechtlichen Spezialbegriffen, das ständig aktualisiert und erweitert wird. unterstützt den Landtag in der Wahrnehmung seiner Rechte im Subsidiaritätsprü- Wegweiser für Abgeordnete 29

30 Ansprechpartnerin am Dienstsitz in Brüssel: Landtag Brandenburg Simone Schwartz, Leiterin KISt Kontakt- und Informationsstelle Brüssel Avenue Edmond Mesens 7 A B-1040 Brüssel / Belgien Telefon: +32 (0) Telefon landtagsintern: Mobil: +32 (0) simone.schwartz@landtag.brandenburg.de marder/kist.html Ansprechpartner am Sitz des Landtages: Landtag Brandenburg Kontakt- und Informationsstelle Brüssel - Geschäftsstelle - Markus Sturzebecher Telefon: Telefax: 0331/ kist-bruessel@landtag.brandenburg.de 4. Parlamentsdokumentation In der dem Referat P1 zugehörigen Parlamentsdokumentation wird das parlamentarische Geschehen im Landtag Brandenburg auf dem jeweils aktuellen Stand nachgewiesen. Das Informationssystem ParlDok ( bietet Ihnen den Zugang zu Parlamentsdokumenten und Beratungsvorgängen sowie Informationen zu Mandats- und Amtsträgern seit der 1. Wahlperiode. Mit Hilfe inhaltlicher und formaler Suchkriterien können Sie die von Ihnen benötigten Informationen recherchieren sowie die öffentlich zugänglichen Beratungsmaterialien elektronisch abrufen. Folgende Dokumentarten werden in ParlDok nachgewiesen: Drucksachen Plenarprotokolle Beschlussprotokolle Ausschussprotokolle (überwiegend öffentlich) Präsidiumsprotokolle (nichtöffentlich) Unterrichtungen gemäß Artikel 94 LV (nichtöffentlich) EU-Frühwarndokumente (nicht öffentlich) Gesetz- und Verordnungsblätter Teil I Informationen Zuschriften (nichtöffentlich) Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes Bei speziellen Informationsanliegen sowie allen sonstigen Anfragen bezüglich der Parlamentsdokumentation steht Ihnen Anja Wilde als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 30

31 Referat V 4, Bibliothek v. l. n. r.: Dorothee Wolf, Marianne Scharff, Elke Retzlaff Nicht abgebildet: Kerstin Klein 5. Bibliothek Die Bibliothek unterstützt Sie bei Ihrer parlamentarischen Tätigkeit durch Beschaffung und Bereitstellung von Literatur und Fachinformationen. Ihnen werden dort zur Verfügung gestellt: Literatur und Fachzeitschriften, u. a. aus den Bereichen: --Gesetzgebung des Bundes, der --Länder und der Europäischen Union --Parlamentswesen --Parteien --Politik --Recht --Kultur und Sozialwesen --Umwelt und Naturschutz --Wirtschaft Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages, des Bundesrates und der Landesparlamente Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und andere höchstrichterliche Entscheidungen Aktuelle Nachschlagewerke Tageszeitungen. Die Bibliothek bietet Ihnen darüber hinaus folgenden Service: Ein Inhaltsverzeichnis informiert Sie über die Inhalte der aktuellen Zeitschriftenhefte der Bibliothek. Sie arbeiten in einem Ausschuss an der Neufassung eines Gesetzes mit: Die Mitarbeiterinnen liefern Ihnen einen vollständigen Überblick über alle bisherigen Änderungen mit den dazugehörigen Drucksachen, Plenar- und Ausschussprotokollen. Sie suchen Initiativen des Bundesrates, des Bundestages, eines Landesparlamentes oder der EU: Die Mitarbeiterinnen Wegweiser für Abgeordnete 31

32 der Bibliothek recherchieren für Sie und stellen Ihnen die Initiativen zusammen. Die Mitarbeiterinnen führen Sie in die Bibliothek ein und leihen Ihnen Literatur aus (auch aus anderen Bibliotheken). Darüber hinaus erhalten Sie telefonische Auskünfte. In den Räumlichkeiten der Bibliothek stehen Ihnen sowohl Recherche-Arbeitsplätze als auch Lesesaal-Arbeitsplätze zur Verfügung. An Plenartagen ist die Bibliothek bis zum Ende der Sitzung geöffnet. Sie finden und erreichen uns: 4. Obergeschoss, Südflügel Tel. 0331/ Fax 0331/ Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr 32

33 Referat V 2, IT-Service/IT-Sicherheit/Kommunikation v. l. n. r.: Holger Nitzsche, Jörg Baier, Monika Wiese, Tino Dworek, Knut Dümcke, Dr. Stefan Hendl, Sylvia Kutschke, Andree Hingst, Kirsten Willinger, Stephan Zielinski, Stephan Wagner, Alexander Wotschke V. Informationstechnik Ohne Informationstechnik ist der Parlamentsalltag nicht mehr vorstellbar. Mittlerweile ist die Nutzung von Computern, Netzen und Softwaresystemen eine Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem ist zu berücksichtigen, dass sich hinter den oft relativ einfach zu bedienenden Anwendungen komplexe und hochdynamische Technologien verstecken. Zielstellung des IT-Referates ist es, diese Technologie für Ihre Arbeit möglichst unkompliziert und ohne größere Störungen nutzbar zu machen. So sorgen wir für eine größtmögliche Verfügbarkeit der IT-Systeme in Ihren Landtagsund Wahlkreisbüros sowie in den Fraktionen und in der Landtagsverwaltung. Ziel ist es, Ihnen einen ständigen und sicheren Zugang zu den verschiedenen Informationen und Diensten zu gewährleisten. Wir nutzen hierzu moderne Technologien. Störungen und Engpässe versuchen wir frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, möglichst bevor sie von Ihnen bemerkt werden. Wir sind bei unserem Bemühen, den reibungslosen Einsatz der IT entsprechend Ihren Bedürfnissen sicherzustellen, auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Wir möchten durch den Kontakt mit Ihnen vor allem auch erfahren, was Sie für Ihre Arbeit benötigen und welche Hilfen beim Einsatz von IT für Sie notwendig sind. Deshalb stellen wir sicher, dass Sie während der festgelegten Servicezeiten kompetente Ansprechpartner aus dem IT-Referat erreichen. Hier können Sie Störungen melden, Anfragen stellen und Hilfe bei der Nutzung der Ihnen zur Verfügung gestellten Hard- und Software, sowie der IP-Telefonie erhalten. Auf der Oberfläche Ihres Desktops befindet sich ein Eingabefenster (Servicegadget). Dies ermöglicht eine Annahme von Anfragen auch außerhalb der Servicezeiten. Grundsätzlich halten wir auch den persönlichen Kontakt für eine auf Dauer angelegte und erfolgreiche IT- Betreuung für wichtig. Gelegenheit zum Gespräch bietet sich z. B. im Landtag, wenn wir vor Ort bei wichtigen Ausschusssitzungen und vor allem bei Plenarsitzungen präsent sind, um eine unmittelbare Betreuung abzusichern. Wegweiser für Abgeordnete 33

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