Großer Flohmarkt Sept. 2017

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1 Jahrgang Freitag, 25. August 2017 Bewirtung am Maislabyrinth Am Samstag, sorgen die Alterskameraden und die Museumsgruppe der FFW Neuenstein von bis Uhr am Maislabyrinth für Ihr leibliches Wohl. Näheres im Innenteil. Unsere Wahllokale haben am von 8.00 bis Uhr geöffnet. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Auf unserer Homepage www. neuenstein.de können Sie den Wahlschein online beantragen. Hohenloher Kultursommer Klaviersommer Suche nach der letzten Wahrheit Sonntag, , um Uhr in der Kunsthalle Würth in Schwäbisch Hall, Klavier: Eduard Stan Notdienstbereitschaft Samstag, 26. August 2017 Bären-Apotheke in Kupferzell Gerberstraße 3 und Bach-Apotheke in Assamstadt Mergentheimer Str. 5 Sonntag, 27. August 2017 Kirchbrunnen-Apotheke in Langenbrettach, Hauptstraße 41 und Hohenlohe-Apotheke in Künzelsau, Keltergasse 13 Großer Flohmarkt Sept in der Eschelbacher Kelter Es ist wieder soweit: wir veranstalten unseren beliebten Flohmarkt zu Gunsten von Aktion Strassenkinder e.v. Auch dieses Jahr gibt es ein kunterbuntes Sortiment: Schallplatten, Bücher, Haushaltsartikel, Porzellan, Gläser, Vasen, Puppen, Bilder, Puzzle, Spiele, Raritäten und und und - Wenn sie unsere Arbeit unterstützen wollen, kommen sie doch an folgenden Tagen in der Kelter in Eschelbach vorbei: Freitag Uhr Samstag Uhr u Uhr Sonntag Uhr u Uhr Uhr Happy Hour (Sie zahlen nur den halben Preis) Uhr Kartonverkauf (Sie zahlen 8 EUR je Karton und dürfen ihn mit selbst ausgesuchten Flohmarktartikeln bestücken) Sachspenden: Wer etwas für den Flohmarkt spenden möchte, kann dies am Donnerstag, 31. August 2017 von Uhr und am Freitag, 1. September 2017 von Uhr tun. Bitte bringen sie ihre Spenden an diesen beiden Tagen direkt zur Kelter. Bitte nur gute, saubere und brauchbare Artikel spenden. Was wir nicht annehmen können: Ski, sperrige Möbel, Fernsehgeräte, Elektrogroßgeräte, Computer und zubehör. Konrad Siebert Tel konrad-siebert@freenet.de

2 2 Amtliche Bekanntmachungen neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Bundestagswahl 2017 Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik im Wahlbezirk 1 (Bücherei) Was ist der Zweck der Wahlstatistik? Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. In den ausgewählten Wahlbezirken sind die amtlichen Stimmzettel im oberen Bereich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen. Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt? Aus den etwa Wahlbezirken werden für die repräsentative Wahlstatistik rund 3 % zufällig ausgewählt. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Was wird erfasst? Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen umfasst folgende sechs Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen: Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahresgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt: Zur Vereinfachung der Auszählung der Stimmzettel wird neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu. Oberster Grundsatz ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten Wahlgeheimnis und Datenschutz: Ein ausgewählter Wahlbezirk muss mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Der verwendete Stimmzettel enthält lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die Wahlberechtigten, sowie die Wählerinnen und Wähler aus dem Wählerverzeichnis ausschließlich nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet. Auswertung der Stimmzettel und Auszählung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Regelungen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Das Gesetz liegt im Wahlbezirk zur Ansicht bereit oder ist im Internet unter im Bereich Bundestagswahlen unter Rechtsgrundlagen zu finden. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik stehen voraussichtlich ab Januar 2018 unter zum kostenlosen Download zur Verfügung.

3 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Amtliche Bekanntmachungen 3 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl bequem per Internet Rauchmelder sind Lebensretter Impressum Herausgeber: Stadt Neuenstein, Schlossstraße Neuenstein, Tel Internet: stadtverwaltung@neuenstein.de Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Stadt: Bürgermeister Karl Michael Nicklas oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstraße Bad Rappenau Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstraße Bad Rappenau, Tel Internet: Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Foto: Getty Images/iStockphoto Redaktionelle Beiträge müssen dienstags bis Uhr über das online- System erfasst werden Anzeigenberatung: Kirchenstraße 10, Bad Rappenau Telefon friedrichshall@nussbaum-medien.de Internet: Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle- Str. 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de Bürozeiten: Mo. - Fr. von 8 bis 17 Uhr Abonnement: Zusteller: Kündigung des Abonnements nur 6 Wochen zum Halbjahresende möglich. Bezugspreis: halbjährlich 16,45 inkl. Zustellung. Bildnachweise: Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: ueber-uns/oekologische-verantwortung Zur Bundestagswahl am kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Bundestagswahl 2017, Wahlschein online beantragen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per an das Wahlamt einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Frau Sabine Daurer, Tel /105-33, Fax 07942/105-66, sabine.daurer@neuenstein.de Frau Boglarka Laszlo, Tel /105-31, Fax 07942/105-66, boglarka.laszlo@neuenstein.de Schankerlaubnis Gaststättengestattung bis zu 4 Tage Sobald bei Vereins- und Sportfesten, gewerblichen und musikalischen Veranstaltungen usw. alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt werden, hat der Veranstalter eine Gestattung nach 12 GastG - also einer vorübergehenden Schankwirtschaftserlaubnis - beim Ordnungsamt zu beantragen. Unerheblich ist hierbei, ob der Erlös einem wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen oder aber nur die Veranstaltung selbst finanzieren soll. Auch spielt es keine Rolle, wer der Veranstalter ist, ob Verein, Kirche, Schule oder Kindergarten, und ebenso nicht, ob die Veranstaltung der Allgemeinheit oder nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Eine Gestattung ist in jedem Fall erforderlich. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Gestattung nur dann zulässig ist, wenn der Anlass ausschließlich oder überwiegend nicht gastronomischer Art ist, also nicht ausschließlich dem Zweck dient, die (Vereins-) Kasse aufzufüllen. Es muss also immer ein besonderer Anlass, z.b. ein Sommerfest oder eine sportliche Veranstaltung, damit verbunden sein. Die Gestattung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt zu beantragen. Anträge erhalten Sie in unserem Bürgerbüro oder im Formularcenter auf unserer Homepage Eintragung in unserer Gewerbedatenbank auf unserer Homepage Ist Ihr Unternehmen online, von uns aber noch nicht verlinkt? Oder stimmt die -Adresse nicht mehr? Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe selbst zu inserieren oder uns Änderungen mitzuteilen: Stadtinfo & Wirtschaft -> Wirtschaft & Handel -> Firmenliste / Selbst inserieren ->

4 4 Amtliche Bekanntmachungen / Familiennachrichten neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber gesucht Die Stadt Neuenstein sucht zur Miete oder zum Kauf Wohnungen oder Gebäude für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Fragen und Angebote bitte an Stadt Neuenstein, Andreas Frickinger, Tel /105-11, andreas.frickinger@neuenstein.de aber doch noch im Kocher baden. Das war eine Riesengaudi. Um Uhr sind dann alle Neuensteiner Kinder abgeholt worden und die nächste Fahrt mit der DLRG-Jugend von Michelbach konnte losgehen. Fundsachen Gefunden wurde eine Katze, beige, ca. 2 Jahre alt Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche 2017 Zaubern lernen, in den Sommerferien Was bewegt Kinder dazu trotz Sommerferien die Schulbank zu drücken und zu lernen? Und das Ganze auch noch mit voller Begeisterung? Eine Zauberschule! Im Rahmen des Sommerferienprogramms der Stadt Neuenstein, besuchten 20 interessierte Zauberlehrlinge den Kurs Kinder lernen zaubern von Joe s Zauberschule im Sitzungssaal des Neuensteiner Rathauses. Seit Menschengedenken übt die Zauberei eine große Faszination auf Jung und Alt aus. Und wer wünscht sich nicht einige Zauberkunststücke selbst zu beherrschen um seine Mitmenschen damit zu verblüffen. Allerdings muss dafür vorher kräftig geübt werden, wie bei jeder Kunst, damit das Kunststück auch fehlerfrei gelingt. Ganz so einfach wie bei Harry Potter funktioniert der Zauber nämlich leider nicht. Aber Joe und Josy sind zwei ganz tolle Zauberlehrer mit viel Geduld und guter Laune. Joe s Zauberschule, das sind Eugen und Margit Dehlinger, als Künstler unter dem Namen Joe und Josy bekannt. Unter dem Namen Joe Dillinger und Josy waren sie über dreißig Jahre als Berufszauberkünstler im gesamten deutschsprachigen Raum und auf vielen Kreuzfahrtschiffen rund um die halbe Welt engagiert. Vor 14 Jahren gründeten die beiden Joe s Zauberschule. - Ende der amtlichen Bekanntmachungen - Herzliche Glückwünsche Familiennachrichten zur Gnadenhochzeit Am 29. August 2017 feiern Frieda Singer geb. Ongyert und Ernst Singer, Gäwelestraße 10, Neuenstein, ihre Gnadenehochzeit. Wir gratulieren dem Hochzeitspaar sehr herzlich und wünschen ihm alles erdenklich Gute. zum Geburtstag Emelie Röger, Langensall 80 Jahre Jürgen Becker 80 Jahre Theresia Zarbock 90 Jahre Dieter Hatlanek, Untereppach 80 Jahre Lothar Martin Bürk 70 Jahre Wir gratulieren allen Jubilaren zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Karl Michael Nicklas Standesamtliche Mitteilungen Gestorben ist in Öhringen am 18. August 2017 Herr Friedrich Eberle, zuletzt wohnhaft gewesen in Neuenstein, Schlossstraße 14/1, 87 Jahre Flussfahrt auf dem Kocher - DLRG Michelbach Am Sonntag, trafen sich 20 Kinder der Stadt Neuenstein bei nicht idealen Wetterbedingungen in Möglingen, zur Flussfahrt mit den Paddelbooten der DLRG Michelbach. Während die Anwesenheitsliste von Heiko Baust überprüft wurde, machten die restlichen Betreuer die sieben Boote einsatzbereit. Nachdem auf die Gefahren hingewiesen wurde, ist das Gepäck der Jugendlichen im DLRG Bus verstaut worden. Die Kinder verteilten sich auf die Boote und dann ging es auch schon los zum Ufer am Kocher. Dort gab es noch eine kurze Einweisung wie man die Paddel richtig hält bzw. paddelt. Nach ersten Paddelversuchen hing man auch schon im Gebüsch, da der Regen der letzten Tage den Wasserspiegel und die Fließgeschwindigkeit erhöhte. Nun musste der Betreuer das Boot aus dem Gebüsch manövrieren und in die richtige Richtung stellen, bevor es weiter gehen konnte. Da die Temperatur es dieses Jahr leider nicht zuließ, eine Wasserschlacht zu machen, kamen alle Kinder trocken in Kochersteinsfeld an. Die Kinder bekamen alle noch eine Wurst und als der Regen nachgelassen hatte, gingen die meisten Kinder Veröffentlichungen nur mit Ihrem Einverständnis Sie wünschen die Veröffentlichung der Geburt Ihres Kindes, Ihrer Eheschließung oder eines Todesfalls in der Familie in unserem Amtsblatt? Bitte geben Sie uns Ihr schriftliches Einverständnis. Einverständniserklärungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro oder im Formularcenter auf unserer Homepage Fragen zur Zustellung Ihres Mitteilungsblattes: 07033/

5 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Notdienste / Behördennachrichten 5 Notdienste Behördennachrichten Ärztlicher Notfalldienst Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer Montag bis Freitag ab Uhr und Wochenende Krankentransporte Notarzt 112 Zahnärztlicher Notfalldienst am Wochenende zu erfragen unter 0711/ Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche Notfallpraxis am Diakoniekrankenhaus Schwäbisch Hall, Diakoniestraße10, Schwäbisch Hall Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9.00 bis Uhr In unaufschiebbaren Fällen übernehmen die Kinderärzte des Diakonieklinikums außerhalb der Sprechstundenzeiten die Versorgung. Unter der Woche ist der diensthabende Arzt unter der zentralen Rufnummer 0180/ * zu erreichen. * 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Die Kosten für Anrufe aus anderen Netzen können davon abweichen. Fragen zu Krebs? So können Betroffene und alle Ratsuchenden den Krebsinformationsdienst erreichen: telefonisch unter 0800/ , kostenfrei, täglich von 8.00 bis Uhr per an krebsinformationsdienst@dkfz.de Im Internet unter und Notdienstbereitschaft der Apotheken Samstag, Bären-Apotheke in Kupferzell, Gerberstraße 3 Bach-Apotheke in Assamstadt, Mergentheimer Str. 5 Sonntag, Kirchbrunnen-Apotheke in Langenbrettach, Hauptstraße 41 Hohenlohe-Apotheke in Künzelsau, Keltergasse 13 Telefonseelsorge jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei 0800/ Notrufnummern Feuerwehr 112 Rettungsdienst/Notarzt 112 Polizei 110 Ärztlicher Notfalldienst Kinderärztlicher Notdienst 0180/ HNO-ärztlicher Notdienst 0180/ Augenärztlicher Notdienst 0180/ Giftnotruf Freiburg Notfalltelefon 0761/19240 Fax 0761/ giftinfo@uniklinik-freiburg.de Web: Dringende Anfragen nur über telefonischen Kontakt! Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt - Austraße 17, Künzelsau Tel. Vermittlung 07940/18-123, Telefax 07940/ Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Waldenburg Hohenlohekreis AZ: 32.3/2643/B10.1 Vorläufige Besitzeinweisung vom 26. Juli Das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Waldenburg die vorläufige Besitzeinweisung an. Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbesondere der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Flurstücke geregelt Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der 16. Oktober 2017 festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet Zur Sicherstellung der Planung über die Landabfindung wird im gesamten Flurbereinigungsgebiet eine Holzeinschlagsperre angeordnet. Die Holzeinschlagsperre gilt ab dem 16. Oktober 2017 bis zu ihrer Aufhebung durch das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Beteiligten) wird untersagt, auf allen Grundstücken im Gebiet der Flurbereinigung Waldenburg Holz einzuschlagen. Näheres ist in den Überleitungsbestimmungen Ziffer geregelt. 2. Hinweise 2.1. Die neue Feldeinteilung ist in Karten und Nachweisen enthalten. Die Karten sowie die Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an einen Monat lang im Rathaus, Flurbereich vor Zimmer 4, Hauptstraße 13, Waldenburg, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Am 19. September 2017 wird ein Beauftragter des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - von 8.00 bis Uhr und von bis Uhr im Rathaus in Waldenburg, Hauptstraße 13, Waldenburg, anwesend sein, um Auskünfte zu erteilen. Zusätzlich kann diese Anordnung mit Überleitungsbestimmungen und Karten auf der Internetseite des Landratsamtes Hohenlohekreis ( eingesehen werden Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorläufigen Besitzeinweisung beim Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17 in Künzelsau gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplans nach 61 oder 63 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstücke treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderun-gen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück verfügt werden muss, sollte vorher das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - über die beabsichtigte Rechtsän-derung unterrichtet werden Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans, besonders gegen die Zuteilung der neuen Grundstücke (Landabfindung) können die Beteiligten erst später in dem Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans vorbringen. Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen.

6 6 Behördennachrichten neues stadtblatt 25. August 2017 Nr Begründung 3.1. Die Voraussetzungen des 65 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) liegen vor. Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen, die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke noch in diesem Herbst in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und dadurch die ordnungsgemäße Bestellung der Abfindungsgrundstücke zu ermöglichen Die sofortige Vollziehung musste nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686) angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub der Besitzeinweisung für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch den Bau von Wegen und Wassergräben sind viele der eingebrachten Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Jede Verzögerung würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer Die Anordnung einer Holzeinschlagsperre ist erforderlich, um Holzeinschläge während und nach der Bewertung auszuschließen und dient damit auch zur Sicherstellung der Planungen. Ab dem 16. Oktober erfolgt hierzu durch einen Forstsachverständigen die Bewertung der Holzbestände, welche durch den Flurbereinigungsplan den Eigentümer wechseln werden. Aus diesen Gründen ist es sowohl im öffentlichen als auch im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten geboten, eine Holzeinschlagsperre zu verfügen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntga-be - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17 in Künzelsau einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. gez. Küßner D.S Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt - Austraße 17, Künzelsau Tel. Vermittlung 07940/18-123, Telefax 07940/ Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Waldenburg Hohenlohekreis AZ: 32.3/2643/B10.1 Überleitungsbestmmungen vom 26. Juli 2017 zur vorläufigen Besitzeinweisung 1. Durch diese Überleitungsbestimmungen regelt das Landratsamt Hohenlohekreis, - untere Flurbereinigungsbehörde -, ab wann und wie die neuen Grundstücke bewirtschaftet werden müssen. Dabei handelt es sich um die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die vorläufige Besitzeinweisung vom 26. Juli Übernahme der neuen Grundstücke 2.1 Zeitpunkt Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am auf die Empfänger der neuen Grundstücke über. 2.2 Bewirtschaftung und Nutzung Abweichend von dem unter Nr. 2.1 genannten Zeitpunkt dürfen die Empfänger der neuen Grundstücke diese erst bewirtschaften, wenn sie vom Vorgänger abgeerntet sind. Als spätester Zeitpunkt wird für die Grundstücke festgesetzt, - auf denen Frühsaaten wie Wintergerste stehen, der auf denen Getreide und Raps stehen, der auf denen Hackfrüchte, Mais und Futterpflanzen stehen, der die als Grünland genutzt werden, der die als Gartenland genutzt werden, der Die bisherigen Besitzer haben spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die Grundstücke abzuernten sowie Ernterückstände zu beseitigen bzw. ordnungsgemäß zu zerkleinern. Weidezäune und Viehhütten sind bis zum zu entfernen, es sei denn neue und alte Besitzer einigen sich auf eine Übernahme. Stillgelegte Flächen sind bis zum abzumähen oder zu mulchen. Andernfalls kann die Teilnehmergemeinschaft diese Arbeiten auf Kosten des bisherigen Eigentümers ausführen lassen Den bisherigen Berechtigten ist es nicht gestattet, die alten Grundstücke über die oben festgesetzten Zeitpunkte hinaus zu bewirtschaften Die Empfänger der neuen Grundstücke müssen diese ordnungsgemäß bewirtschaften. Ansonsten gehen Verschlechterungen des Kulturzustands der neuen Grundstücke zulasten der Empfänger. Von der Bewirtschaftung auszunehmen sind die als gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen, wie Wege, Gräben oder Pflanzenflächen ausgewiesenen Grundstücksteile. Durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der neuen Grundstücke entsteht demjenigen, der einen Widerspruch einlegt, kein Nachteil Sofern im Laufe dieses oder des vergangenen Jahres überwinternde Pflanzen oder mehrjährige Futterpflanzen auf den alten Grundstücken eingebracht wurden, kann die Nutzung der Flächen durch gegenseitige Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Besitzer geregelt werden, wenn dies für die Betriebsführung unbedingt erforderlich ist. Kommt zwischen den Beteiligten keine Einigung zustande, so führt das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Antrag eine Regelung herbei. Hierzu werden der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie ein landwirtschaftlicher Sachverständiger gehört Für Rotklee, Luzerne und sonstige Futterpflanzen, die auf den abzutretenden Flächen bereits im Jahre 2015 und früher eingesät wurden, wird keine Entschädigung gewährt. Stall- und Handelsdüngergaben werden ebenfalls nicht entschädigt Die in der Karte und den Nachweisen zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellten Flurstücke sind in ihrer Nutzungsart zu belassen oder gegebenenfalls in die vorgesehene Nutzungsart zu überführen. Im Übrigen gelten die Beschränkungen des 27 a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (Dauergrünland) Soweit Flurstücke in Wasserschutzgebieten betroffen sind, gelten außerdem die Beschränkungen nach den Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung - SchALVO vom ). FFH- Lebensraumtypen (z.b. Magere Flachlandmähwiesen) sind in der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie in bestehendem Umfang und bestehender Qualität erhalten werden. Nähere Auskünfte erteilt die Naturschutzbehörde Die in den Grundstücken angebrachten Vermessungszeichen sind zu dulden und erkennbar zu halten. Sie dürfen weder beschädigt noch versetzt oder entfernt werden. Dies gilt auch für alle Grenzzeichen, wie Grenzsteine, Grenzmarken oder Pflöcke, die eine Eigentums- oder Besitzregelung in der Örtlichkeit anzeigen oder vorbereiten. Hierauf ist bei der Bewirtschaftung der neuen Grundstücke besonders zu achten. 2.3 Regelung der Übernahme von Bäumen, Gehölzen, Hecken usw Wald Ausgenommen von der Holzeinschlagsperre sind Bestände, die infolge forstaufsichtlicher Anordnungen gemäß 68 Landeswaldgesetz wegen drohender Borkenkäfergefahr abgeräumt werden müssen. In Härtefällen kann auf Antrag eine Befreiung von der Holzeinschlagsperre gewährt werden. Anträge sind an das Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt, Austraße 17, Künzelsau zu richten. Anträgen wird in der Regel für Holzbestände entsprochen, die nach den Planungen den Eigentümer nicht wechseln.

7 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Behördennachrichten Ufergehölz Das Ufergehölz des Epbachs und des Bauzenbachs wird in der Regel Bestandteil des neuen Gewässerflurstücks. Innerhalb einer Übergangsfrist sind die weichenden Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berechtigt, das Ufergehölz auszulichten und den Ertrag zu nutzen. Die Übergangsfrist endet am Ab diesem Termin darf Ufergehölz von den Anliegern genutzt werden, jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Gemeinde als neuem Eigentümer. Ansprüche gegenüber der Gemeinde werden durch diese Regelung nicht begründet. Grenzt ein Weg an das Gewässerflurstück an, gilt die Gemeinde als Anlieger. Innerhalb der Übergangsfrist sind die weichenden Eigentümer berechtigt, in erforderlichem Umfang die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu befahren. Sie sind verpflichtet, die Arbeiten nur bei geeigneter Witterung auszuführen und Schäden an den befahrenen Grundstücken sowie alle Rückstände zu beseitigen. Die bisherigen und die neuen Besitzer können mit Zustimmung des Landratsamts Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde - hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Die Festsetzung einer Geldabfindung für diese Ufergehölze durch den Flurbereinigungsplan entfällt Obstbäume, Beerensträucher, Feldgehölze Die Obstbäume und Beerensträucher dürfen im Jahre 2017 noch von den bisherigen Berechtigten genutzt und abgeerntet werden. Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang dieser Bestände wird der festgesetzt. Die bisherigen und die neuen Besitzer können mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Die Empfänger der neuen Grundstücke haben die darauf stehenden Obstbäume, Beerensträucher und Holzbestände - insbesondere Bäume, Feldgehölze und Hecken zu überneh-men. Diese Bestände dürfen auch weiterhin weder vom bisherigen Berechtigten noch vom Empfänger der neuen Grundstücke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - verändert oder beseitigt werden. Die Holzbestände, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten werden. Regelungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bleiben von diesen Überleitungsbestimmungen unberührt. 2.4 Regelung der Übernahme sonstiger Grundstücksbestandteile Kulturdenkmale (Grabhügel, Bildstöcke, Feldkreuze usw.) und Landschaftsbestandteile, die aus Gründen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder aus anderen Gründen zu erhalten sind, haben die Empfänger der Landabfindung zu übernehmen. Sie dürfen weder beeinträchtigt, beschädigt noch beseitigt werden. Die hierfür geltenden Schutzbestimmungen bleiben unberührt. Diese Objekte sind in der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt. Einfriedungen oder sonstige Anlagen, die den Wert des Grundstücks auf Dauer nicht beeinflussen, haben die bisherigen Eigentümer bis zum zu entfernen, andernfalls kann sie die Teilnehmergemeinschaft auf deren Kosten beseitigen. 2.5 Wege- und Gewässernetz Alte Wege und Überfahrtsrechte dürfen nur so lange benutzt werden, wie die Wege für die Bewirtschaftung der neuen Grundstücke noch nicht hergestellt sind. Im Übrigen dürfen nur noch die neuen gemeinschaftlichen Anlagen (u.a. Wege und Überfahrtsrechte) benutzt sowie die vereinbarten oder im Flurbereinigungsplan festzusetzenden Überfahrtsrechte ausgeübt werden. Wassergräben, die entbehrlich werden, sind von den Empfängern der neuen Grundstücke bis zur Fertigstellung der neuen Wassergräben offen zu halten. Die vorübergehende Ablagerung von Steinen, Erde, Wurzelstöcken und dergl. auf den angrenzenden Grundstücken ist von den betroffenen Besitzern zu dulden, soweit sie durch den Ausbau von Wegen oder durch sonstige Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft notwendig wird. Der beim Wege- und Grabenbau anfallende Erdaushub verbleibt bis auf Weiteres im Besitz der Teilnehmergemeinschaft. Er kann durch einen Beauftragten des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - einzelnen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Das Lagern von Steinen, Wurzelstöcken und dergl. auf den Wegen ist den Empfängern der neuen Grundstücke untersagt. 3. Begründung Gemäß 65 Abs. 2 i.v.m. 62 Abs. 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) wird die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen durch diese Überleitungsbestimmungen geregelt. Hierdurch werden die Grundstücksempfänger in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen, um sie noch in diesem Herbst ordnungsgemäß bewirtschaften zu können. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde zu diesen Bestimmungen gehört. Die unter Nr. 2.3 und Nr. 2.4 festgesetzte Übernahmeverpflichtung beruht auf 50 Abs. 1 FlurbG. Die Übernahme und Erhaltung der dort genannten Objekte ist aus Gründen des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalspflege oder deshalb erfolgt, um die Kulturlandschaft vor vermeidbaren Verlusten zu bewahren. Die Holzeinschlagsperre ist erforderlich, um die Holzbestände als wesentliche Grundlage der Neuzuteilung bis zum Eintritt des neuen Rechtszustands zu sichern. Ferner werden die Holzbestände im Wald, welche den Eigentümer wechseln, durch einen Forstsachverständigen bewertet. Dieser Beschluss ist nötig, um Holzeinschläge während und nach der Bewertung auszuschließen. Sonstige wesentliche Grundstücksbestandteile (z.b. Obstbäume und bauliche Anlagen), die den Eigentümer wechseln, werden ebenfalls von Sachverständigen bewertet, um im Flurbereinigungsplan eine angemessene Entschädigung in Geld festsetzen zu können. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis - un-tere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17, Künzelsau einlegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung dieser Überleitungsbestimmungen. 5. Sofortvollzug Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Die sofortige Vollziehung gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686) musste angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub des Besitzüberganges für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch den Bau von Wegen und Wassergräben sind viele alte Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Jede Verzögerung des Besitzübergangs würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Überleitungsbestimmungen liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. 6. Hinweise 6.1 Bestehen besondere Rechtsverhältnisse an Grundstücksbestandteilen oder an Erzeugnissen, so gehen diese Rechtsverhältnisse auf die neuen Grundstücke über. Die Empfänger der neuen Grundstücke gelten als deren Eigentümer. Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde - kann in Einzelfällen abweichende Regelungen treffen. 6.2 Die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums nach 34 FlurbG, auf die bereits bei der Anordnung der Flurbereinigung hingewiesen wurde, gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans. Daher dürfen weiterhin - in der Nutzungsart der Grundstücke ohne Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - nur Änderungen vorgenommen werden, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehören,

8 8 Behördennachrichten neues stadtblatt 25. August 2017 Nr Bauwerke, Brunnen, Gräben, Dränungen, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, - Obstbäume, Beerensträucher sowie sonstige Holzbestände - einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze - nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen muss das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verursachers anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). 6.3 Die Überleitungsbestimmungen können nach 137 Abs. 1 FlurbG mit Zwang vollstreckt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann nach den 6, 7, 9 Abs. 1 Buchst. b), 11 und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom (BGBl. I S. 157) ein Zwangsgeld bis zu 1022,58 festgesetzt werden. An dessen Stelle kann für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, Ersatzzwangshaft bis zu 2 Wochen treten. Wer Maßnahmen zur Durchführung des Verfahrens vereitelt, kann zu den dadurch entstehenden Kosten herangezogen werden ( 107 Abs. 2 FlurbG). 6.4 In den unter den Nummern 2.2.1, 2.2.3, 2.2.6, 2.4 und 2.5 genannten Fällen kann Ersatzvornahme angeordnet werden ( 9 Abs. 1 Buchst. a), 10 VwVG). Im Falle von Nummer kann das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Kosten des bisherigen Besitzers den alten Zustand wiederherstellen lassen. gez. Küßner D.S. Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt - Austraße 17, Künzelsau Tel. Vermittlung 07940/18-123, Telefax 07940/ Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Künzelsau-Gaisbach (B 19) Hohenlohekreis AZ: 32.2/3103/B 10.1 Vorläufige Besitzeinweisung vom 15. August Das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Künzelsau-Gaisbach (B 19) die vorläufige Besitzeinweisung an. Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbesondere der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Flurstücke geregelt. 1.1 Als Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung wird der 16. Oktober 2017 festgesetzt. Er gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. 1.2 Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. 1.3 Außerdem wird im gesamten Flurbereinigungsgebiet eine Holzeinschlagsperre angeordnet. Die Holzeinschlagsperre wird verfügt über den Zeitraum vom 16. Oktober 2017 bis zu ihrer Aufhebung durch das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) wird während des vorgenannten Zeitraumes untersagt, auf allen Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet Künzelsau- Gaisbach (B 19) Holz einzuschlagen. Näheres ist in den Überleitungsbestimmungen Ziffer geregelt. 2. Hinweise 2.1 Die neue Feldeinteilung ist in Karten und Nachweisen enthalten. Diese sowie die Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag dieser Bekanntmachung an einen Monat lang im Landratsamt Hohenlohekreis, Dienstgebäude Stettenstraße 31 (Zimmer Nr. 109 im 1. OG) zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. Am wird ein Beauftragter des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - von 9.00 bis Uhr und von Uhr bis Uhr im Landratsamt Hohenlohekreis, Dienstgebäude Stettenstraße 31 in Künzelsau anwesend sein, um Auskünfte zu erteilen. Zusätzlich kann diese Anordnung mit Überleitungsbestimmungen und Karten auf der Internetseite des Landratsamtes Hohenlohekreis ( php?id=295) eingesehen werden. 2.2 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorläufigen Besitzeinweisung beim Landratsamt Hohenlohekreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Austraße 17 in Künzelsau gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 2.3 Die Beteiligten können zwar bis zur Bekanntmachung der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplans nach 61 oder 63 FlurbG noch über die alten (eingebrachten) Grundstücke grundbuchmäßig verfügen; an die Stelle der alten Grundstücke treten aber in rechtlicher Hinsicht demnächst die neuen Grundstücke. Es sollte deshalb von grundbuchmäßigen Änderungen abgesehen werden. Wenn trotzdem über ein Grundstück verfügt werden muss, sollte vorher das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- über die beabsichtigte Rechtsänderung unterrichtet werden. 2.4 Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans, besonders gegen die Zuteilung der neuen Grundstücke (Landabfindung), können die Beteiligten erst später in dem Anhörungstermin über die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans vorbringen. Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen. 3. Begründung 3.1 Die Voraussetzungen des 65 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) liegen vor. Die Grenzen der neuen Grundstücke sind in die Örtlichkeit übertragen, die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zu dem festgesetzten Zeitpunkt ist notwendig, um die neuen Grundstücke noch in diesem Herbst in Besitz, Verwaltung und Nutzung der Empfänger übergeben zu können und dadurch die ordnungsgemäße Bestellung der Abfindungsgrundstücke zu ermöglichen. 3.2 Die sofortige Vollziehung musste nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBl. I S. 686) angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub der Besitzeinweisung für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch den Bau von Wegen und Wassergräben sind viele der eingebrachten Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Jede Verzögerung würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. 3.3 Die Anordnung einer Holzeinschlagsperre ist erforderlich, um Holzeinschläge während und nach der Bewertung auszuschließen und dient damit auch der Sicherstellung der Planungen. Ab dem 16. Oktober 2017 erfolgt hierzu durch einen Forstsachverständigen die Bewertung der Holzbestände, welche durch den Flurbereinigungsplan den Eigentümer wechseln werden. Aus diesen Gründen ist es sowohl im öffentlichen als auch im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten geboten, eine Holzeinschlagsperre zu verfügen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17 in Künzelsau einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. gez. Küßner D.S.

9 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Behördennachrichten 9 Landratsamt Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt - Austraße 17, Künzelsau Tel. Vermittlung 07940/18-123, Telefax 07940/ Flurbereinigung Künzelsau-Gaisbach - Hohenlohekreis (B 19) AZ: 32.2/3103/B 10.1 Überleitungsbestimmungen vom 15. August 2017 zur vorläufigen Besitzeinweisung 1. Durch diese Überleitungsbestimmungen regelt das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, ab wann und wie die neuen Grundstücke bewirtschaftet werden müssen. Dabei handelt es sich um die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die vorläufige Besitzeinweisung vom Übernahme der neuen Grundstücke 2.1 Zeitpunkt Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am 16. Oktober 2017 auf die Empfänger der neuen Grundstücke über. 2.2 Bewirtschaftung und Nutzung Abweichend von dem unter Nr. 2.1 genannten Zeitpunkt dürfen die Empfänger der neuen Grundstücke diese erst bewirtschaften, wenn sie vom Vorgänger abgeerntet sind. Als spätester Zeitpunkt wird für die Grundstücke festgesetzt, - auf denen Frühsaaten wie Wintergerste stehen, der auf denen Getreide und Raps stehen, der auf denen Hackfrüchte, Mais und Futterpflanzen stehen, der die als Grünland und Obstwiese genutzt werden, der die als Gartenland genutzt werden, der Die bisherigen Besitzer haben spätestens bis zu diesen Zeitpunkten die Grundstücke abzuernten sowie Ernterückstände zu beseitigen oder ordnungsgemäß zu zerkleinern. Viehhütten und Weidezäune sind bis zum zu beseitigen. Stillgelegte Flächen sind abzumähen oder zu mulchen. Andernfalls kann die Teilnehmergemeinschaft diese Arbeiten auf Kosten des bisherigen Eigentümers ausführen lassen. Zuckerrüben auf Mieten sind bis zu deren Abtransport von den neuen Besitzern zu dulden Den bisherigen Berechtigten ist es nicht gestattet, die alten Grundstücke über die oben festgesetzten Zeitpunkte hinaus zu bewirtschaften Die Empfänger der neuen Grundstücke müssen diese ordnungsgemäß bewirtschaften. Ansonsten gehen Verschlechterungen des Kulturzustands der neuen Grundstücke zu Lasten der Empfänger. Von der Bewirtschaftung auszunehmen sind die als gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen wie Wege, Gräben oder Pflanzenflächen ausgewiesenen Grundstücksteile. Durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der neuen Grundstücke entsteht demjenigen, der einen Widerspruch einlegt, kein Nachteil Sofern im Laufe dieses oder des vergangenen Jahres überwinternde Pflanzen oder mehrjährige Futterpflanzen auf den alten Grundstücken eingebracht wurden, kann die Nutzung der Flächen durch gegenseitige Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Besitzer geregelt werden, wenn dies für die Betriebsführung unbedingt erforderlich ist. Kommt zwischen den Beteiligten keine Einigung zustande, so führt das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Antrag eine Regelung herbei. Hierzu werden der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie ein landwirtschaftlicher Sachverständiger gehört Für Rotklee, Luzerne und sonstige Futterpflanzen, die auf den abzutretenden Flächen bereits im Jahre 2015 und früher eingesät wurden, wird keine Entschädigung gewährt. Stall- und Handelsdüngergaben werden ebenfalls nicht entschädigt Die in der Karte und den Nachweisen zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellten Flur-stücke sind in ihrer Nutzungsart zu belassen oder gegebenenfalls in die vorgesehene Nutzungsart zu überführen. Im Übrigen gelten die Beschränkungen des 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (Dauergrünland). Soweit Flurstücke in Wasserschutzgebieten betroffen sind, gelten außerdem die Beschränkungen nach den Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung - SchALVO vom ) FFH-Lebensraumtypen (z.b. magere Flachlandmähwiesen) sind in der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie auf den in der Karte dargestellten Flächen in bestehender Qualität erhalten werden bzw. auf neu ausgewiesenen Flächen sich entsprechend der Qualität der bisher im Eigentum befindlichen Flachlandmähwiesen entwickeln. Nähere Auskünfte erteilt die Naturschutzbehörde Die in den Grundstücken angebrachten Vermessungszeichen sind zu dulden und erkennbar zu halten. Sie dürfen weder beschädigt noch versetzt oder entfernt werden. Dies gilt auch für alle Grenzzeichen, wie Grenzsteine, Grenzmarken oder Pflöcke, die eine Eigentums- oder Besitzregelung in der Örtlichkeit anzeigen oder vorbereiten. Hierauf ist bei der Bewirtschaftung der neuen Grundstücke besonders zu achten. 2.3 Regelung der Übernahme von Bäumen, Gehölzen, Hecken usw Wald Ausgenommen von der Holzeinschlagsperre sind Bestände, die infolge forstaufsichtlicher Anordnungen gemäß 68 Landeswaldgesetz wegen drohender Borkenkäfergefahr abgeräumt werden müssen. In Härtefällen kann auf Antrag Befreiung von der Holzeinschlagsperre gewährt werden. Anträge sind an das Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17 in Künzelsau zu richten. Anträgen wird in der Regel für Holzbestände entsprochen, die nach den Planungen den Eigentümer nicht wechseln. Hinweise In den Jungbeständen sind wertsteigernde Pflegemaßnahmen wie z.b. Kulturreinigung und Dickungspflege erlaubt, ebenso Nachpflanzungen. Unabhängig von dieser Holzeinschlagsperre gelten weiterhin die im Flurbereinigungsbeschluss vom 21. August 2006 aufgeführten und mehrfach öffentlich bekannt gemachten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums Ufergehölz Das Ufergehölz der Gewässer II. Ordnung wird in der freien Feldlage in der Regel Bestandteil der neuen Gewässerflurstücke. Innerhalb einer Übergangsfrist sind die weichenden Eigentümer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berechtigt, das Ufergehölz auszulichten und den Ertrag zu nutzen. Die Übergangsfrist endet am Ab diesem Zeitpunkt darf Ufergehölz von den Anliegern genutzt werden, jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Gemeinde als neuem Eigentümer. Ansprüche gegenüber der Gemeinde werden durch diese Regelung nicht begründet. Grenzt ein Weg an das Gewässerflurstück an, gilt die Gemeinde als Anlieger. Innerhalb der Übergangsfrist sind die weichenden Eigentümer berechtigt, in erforderlichem Umfang die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu befahren. Sie sind verpflichtet, die Arbeiten nur bei geeigneter Witterung auszuführen und Schäden an den befahrenen Grundstücken sowie alle Rückstände zu beseitigen. Die bisherigen und die neuen Besitzer können mit Zustimmung des Landratsamts Hohenlohekreis - Flurneuordnungsamt - hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Die Festsetzung einer Geldabfindung für diese Ufergehölze durch den Flurbereinigungsplan entfällt Obstbäume, Beerensträucher, Feldgehölze Die Obstbäume und Beerensträucher dürfen im Jahre 2017 noch von den bisherigen Berechtigten genutzt und abgeerntet werden. Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang dieser Bestände wird der festgesetzt. Die bisherigen und die neuen Besitzer können mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - hiervon abweichende Vereinbarungen treffen. Die Empfänger der neuen Grundstücke haben die darauf stehenden Obstbäume, Beerensträucher und Holzbestände - insbesondere Bäume, Feld- und Ufergehölze und Hecken zu übernehmen. Diese Bestände dürfen auch weiterhin weder vom bisherigen

10 10 Behördennachrichten neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Berechtigten noch vom Empfänger der neuen Grundstücke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - verändert oder beseitigt werden. Die Holzbestände, Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten werden. Regelungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bleiben von diesen Überleitungsbestimmungen unberührt. 2.4 Regelung der Übernahme sonstiger Grundstücksbestandteile Kulturdenkmale (Grabhügel, Bildstöcke, Feldkreuze usw.) und Landschaftsbestandteile, die aus Gründen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder aus anderen Gründen zu erhalten sind, haben die Empfänger der Landabfindung zu übernehmen. Sie dürfen weder beeinträchtigt, beschädigt noch beseitigt werden. Die hierfür geltenden Schutzbestimmungen bleiben unberührt. Diese Objekte sind in der Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung dargestellt. Einfriedungen oder sonstige Anlagen, die den Wert des Grundstücks auf Dauer nicht beeinflussen, haben die bisherigen Eigentümer bis zum zu entfernen, andernfalls kann sie die Teilnehmergemeinschaft auf deren Kosten beseitigen. 2.5 Wege- und Gewässernetz Alte Wege und Überfahrtsrechte dürfen nur so lange benutzt werden, wie die Wege für die Bewirtschaftung der neuen Grundstücke noch nicht hergestellt sind. Im Übrigen dürfen nur noch die neuen gemeinschaftlichen Anlagen (u.a. Wege und Überfahrtsrechte) benutzt sowie die vereinbarten oder im Flurbereinigungsplan festzusetzenden Überfahrtsrechte aus-geübt werden. Wassergräben, die entbehrlich werden, sind von den Empfängern der neuen Grundstücke bis zur Fertigstellung der neuen Wassergräben offen zu halten. Die vorübergehende Ablagerung von Steinen, Erde, Wurzelstöcken und dergl. auf den angrenzenden Grundstücken ist von den betroffenen Besitzern zu dulden, soweit sie durch den Ausbau von Wegen oder durch sonstige Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft notwendig wird. Der beim Wege- und Grabenbau anfallende Erdaushub verbleibt bis auf Weiteres im Besitz der Teilnehmergemeinschaft. Er kann durch einen Beauftragten des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - einzelnen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Das Lagern von Steinen, Wurzelstöcken und dergl. auf den Wegen ist den Empfängern der neuen Grundstücke untersagt. 3. Begründung Gemäß 65 Abs. 2 i.v.m. 62 Abs. 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) wird die tatsächliche Überleitung aus dem bisherigen in den neuen Zustand entsprechend den vereinbarten oder festgesetzten Landabfindungen durch diese Überleitungsbestimmungen geregelt. Hierdurch werden die Grundstücksempfänger in den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung ihrer neuen Grundstücke eingewiesen, um sie noch in diesem Herbst ordnungsgemäß bewirtschaften zu können. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde zu diesen Bestimmungen gehört. Die unter Nr. 2.3 und Nr. 2.4 festgesetzte Übernahmeverpflichtung beruht auf 50 Abs. 1 FlurbG. Die Übernahme und Erhaltung der dort genannten Objekte ist aus Gründen des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalspflege oder deshalb erfolgt, um die Kulturlandschaft vor vermeidbaren Verlusten zu bewahren. Die Holzeinschlagsperre ist erforderlich, um die Holzbestände als wesentliche Grundlage der Neuzuteilung bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans zu sichern. Ferner werden die Holzbestände im Wald, welche den Eigentümer wechseln, durch einen Forstsachverständigen bewertet. Dieser Beschluss ist nötig, um Holzeinschläge während und nach der Bewertung auszuschließen. Sonstige wesentliche Grundstücksbestandteile (z.b. Obstbäume und bauliche Anlagen), die den Eigentümer wechseln, werden ebenfalls von Sachverständigen bewertet, um im Flurbereinigungsplan eine angemessene Entschädigung in Geld festsetzen zu können. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekannt-gabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis - untere Flurbereinigungsbehörde -, Austraße 17 in Künzelsau einlegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung dieser Überleitungsbestimmungen. 5. Sofortvollzug Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Die sofortige Vollziehung gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom (BGBL. I S. 686) musste angeordnet werden, da durch einen längeren Aufschub des Besitzüberganges für einen großen Teil der Beteiligten und für die Teilnehmergemeinschaft erhebliche Nachteile entstehen würden. Durch den Bau von Wegen und Wassergräben sind viele alte Grundstücke unwirtschaftlich durchschnitten und andere ganz oder teilweise durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommen worden. Jede Verzögerung des Besitzübergangs würde einen Zeitverlust von mindestens einem Jahr bedeuten, da der Besitzübergang wirtschaftlich sinnvoll nur im Herbst stattfinden kann. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Überleitungsbestimmungen liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. 6. Hinweise 6.1 Bestehen besondere Rechtsverhältnisse an Grundstücksbestandteilen oder an Erzeugnissen, so gehen diese Rechtsverhältnisse auf die neuen Grundstücke über. Die Empfänger der neuen Grundstücke gelten als deren Eigentümer. Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - kann in Einzelfällen abweichende Regelungen treffen. 6.2 Die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums nach 34 FlurbG, auf die bereits bei der Anordnung der Flurbereinigung hingewiesen wurde, gelten bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans. Daher dürfen weiterhin - in der Nutzungsart der Grundstücke ohne Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - nur Änderungen vorgenommen werden, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gehören, - Bauwerke, Brunnen, Gräben, Dränungen, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden, - Obstbäume, Beerensträucher sowie sonstige Holzbestände - einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze - nur mit Zustimmung des Landratsamtes - untere Flurbereinigungsbehörde - beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen muss das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verursachers anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). 6.3 Die Überleitungsbestimmungen können nach 137 Abs. 1 FlurbG mit Zwang vollstreckt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann nach den 6, 7, 9 Abs. 1 Buchst. b), 11 und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG) vom (BGBl. I S. 157) ein Zwangsgeld bis zu 1.022,58 festgesetzt werden. An dessen Stelle kann für den Fall, dass das Zwangsgeld nicht gezahlt wird, Ersatzzwangshaft bis zu 2 Wochen treten. Wer Maßnahmen zur Durchführung des Verfahrens vereitelt, kann zu den dadurch entstehenden Kosten herangezogen werden ( 107 Abs. 2 FlurbG). 6.4 In den unter den Nummern 2.2.1, 2.2.3, 2.2.6, 2.4 und 2.5 genannten Fällen kann Ersatzvornahme angeordnet werden ( 9 Abs. 1 Buchst. a), 10 VwVG). Im Falle von Nummer kann das Landratsamt - untere Flurbereinigungsbehörde - auf Kosten des bisherigen Besitzers den alten Zustand wiederherstellen lassen. gez. Küßner D.S.

11 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Kirchliche Nachrichten 11 Beratungsmöglichkeit für Betriebsübernehmer, Existenzgründer und junge Unternehmen in Künzelsau Am Donnerstag, 14. September 2017 bieten die W.I.H.-Wirtschaftsinitiative Hohenlohe GmbH sowie die IHK Heilbronn-Franken einen Sprechtag mit dem RKW Baden-Württemberg in Künzelsau an. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern vermitteln notwendige Basisinformationen für Existenzgründer und junge Unternehmen. Das RKW (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft) ist in die Mittelstandsförderung des Landes Baden-Württemberg einbezogen und bietet daher tiefergehende Beratungen an. Schwerpunktmäßig wird auf Fragen der Unternehmensnachfolge bei industrienahen Betrieben und bei Dienstleistungen eingegangen. Aber auch Existenzgründer und Jungunternehmer mit einem konkreten Geschäftsplan können das kostenfreie Angebot in Anspruch nehmen und sich über Bausteine für ein erfolgreiches Gründungskonzept oder Strategien in der Festigungsphase informieren. Ein weiterer RKW-Sprechtag findet am 7. Dezember 2017 im Landratsamt Hohenlohekreis in Künzelsau statt. Die Beratungen sind kostenfrei. Interessenten wenden sich bitte zur Terminvereinbarung an Anna Trippel, W.I.H.-Wirtschaftsinitiative Hohenlohe GmbH, Telefon: oder Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Neuenstein Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfr. Hägele) in der Stadtkirche mit Taufen von Till Hübner aus Obersöllbach, Luca Paul Schmidt und Lana Emilia Stephan aus Neuenstein mit Verabschiedung von Hannah Seith (stellvertretende Mesnerin) Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfr. Hägele) in der Stadtkirche Nachbarschaftshilfe Wünschen Sie Unterstützung bei familiären Engpässen oder Krankheit Alleinstehender, z.b. bei Tätigkeiten im Haushalt, Einkaufen, Betreuung, Ankleiden, Begleitung zum Arzt... Für alle Fragen und Gespräche der Nachbarschaftshilfe steht Ihnen Frau Cornelia Kasten zur Verfügung. Kontakt: Tel / Evangelische Kirchengemeinde Kirchensall Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfr. Hägele) Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfr. Hägele), das landeskirchliche Opfer ist für die Ökumene und Auslandsarbeit Vertretung bis Bitte wenden Sie sich in dringenden und seelsorgerlichen Fällen bis an Pfarrer Hägele in Neuenstein, Tel / Das Pfarrbüro ist von Montag, bis einschließlich Freitag, nicht besetzt. Perlen der Trauer Am Samstag, 30. September findet im Bildungshaus Kloster Schöntal ein Tag für Trauernde statt. Im Mittelpunkt stehen die Perlen der Trauer - eine Kette mit zehn farbigen Perlen, die vor einigen Jahren entwickelt wurde, um den verschiedenen Seiten von Trauer Ausdruck zu verleihen und sie zu würdigen. Pfarrer Jens Göltenboth und die beiden Trauerbegleiterinnen Gudrun Schaller und Bettina Jörger geleiten durch den Tag und wollen mit den Perlen der Trauer vertraut machen und über sie miteinander ins Gespräch kommen. Der Kurs findet im Bildungshaus Kloster Schöntal statt und kostet 49,00 Kursgebühr inklusive Verpflegung. Veranstalter sind das Evang. Bildungswerk Hohenlohe, der Hospizdienst Kocher-Jagst und die Kath. Erwachsenenbildung Hohenlohekreis. Anmeldung und nähere Informationen über die Kath. Erwachsenenbildung, Tel /335, keb-hohenlohe@kloster-schoental.de Katholische Kirchengemeinde Christus König Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, keine Eucharistiefeier Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Pfarrbüro Neuenstein, Tel /2374 Bürozeit: Freitag Uhr ChristusKoenig.Neuenstein@drs.de Homepage: In dringenden seelsorgerlichen Fällen ist über folgende Nummer ein Mitarbeiter erreichbar: Pastorale Mitarbeiter Pfarrer Klaus Kempter Diakon Klaus Hohl Pastoralreferent Siegfried Rusitschka Gemeindereferent Roman Ecker Pastoralassistentin Theresa Stierand Alle Mitarbeiter sind im Pfarrbüro Öhringen erreichbar, Tel / Süddeutsche Gemeinschaft Wochenspruch Gott widerspricht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petrus 5,5 Sonntag, Uhr SV-Gottesdienst in Öhringen Dienstag, Uhr kein Bibelgesprächskreis in den Ferien Sonntag, Uhr SV-Gottesdienst in Öhringen mit Stehcafé Für Kinder und Jugendliche In den Ferien finden keine Kinderstunden und Jungschar statt. Der Teenkreis Online trifft sich aber wie gewohnt - immer mittwochs um Uhr in Neuenstein. Unsere regelmäßigen Veranstaltungen Freitag, Uhr: EC-Jugendbund in Neuenstein. Infos bei Markus Dietz: 0151/ MUKI: Mutter-Kind-Kreise für Mütter (und Väter!) mit Kindern von 0 bis 3 Jahren, in Öhringen: Dienstags: 9.30 Uhr Infos bei Erika Munz: 07941/ Mittwochs: 9.30 Uhr Infos bei Liana Knoll: 07942/ Unsere Veranstaltungsorte und Ansprechpartner: Neuenstein, Schlossstr. 19/1 Öhringen, Weygangstr. 31 Gemeinschaftspastor Rainer Dorsch, Tel / Mehr unter: Die Süddeutsche Gemeinschaft ist ein freies Werk innerhalb der Evangelischen Landeskirche. Neuapostolische Kirche Neuenstein Sonntag, Uhr Gottesdienst in der Kirche Neuenstein, Querstr. 5 Mittwoch, Uhr Gottesdienst in der Kirche Öhringen, Hohenloher Str. 12 BLUT SPENDEN RETTET LEBEN!

12 12 Kultur und Bildung neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Kinder- und Jugendreferat Neuenstein Jugend und Soziales Jugendraum Der Jugendraum ist die restlichen Sommerferien bis geschlossen und ist am wieder für euch geöffnet. Genießt die Ferienzeit. Eure Barbara Horsch Kontakt Schulsozialarbeit/ Jugendreferat Telefon 07942/ Fax 07942/ Internet: Schulsozialarbeit: Christine Herzog, 0177/ Jugendreferat: Barbara Horsch, 01525/ Volkshochschule Öhringen Außenstelle Neuenstein Kultur und Bildung Geschäftstelle: Bahnhofstraße 24, Öhringen Tel / , Fax 07941/ Sie finden uns im Internet unter: Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Neuenstein Tel /940672, Fax 07942/ Bürozeiten der Außenstelle Mo Uhr und Do Uhr Lesekurs II zur deutschen Schrift des 19./20. Jahrhunderts für Fortgeschrittene Dienstag, 19.9., , , , Uhr Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Nst. Dr. Thomas Kreutzer, Kreisarchivar HOK 30,00 Von Mauserei bis Meuchelmord - Themenführung Freitag, , Uhr Hohenlohe-Zentralarchiv, Schloss, Neuenstein Jan Wiechert ohne Gebühr, Anmeldung erforderlich. Hinweis: Die Räumlichkeiten sind nicht beheizt. Schlossführung in Neuenstein Dienstag, , Uhr Treffpunkt: Eingang Schloss Neuenstein Udo Speth 6,00, Tageskasse. Anmeldung erforderlich. Werke von Erika Gräter und Herta Klabunde - Ausstellungseröffnung Freitag, , Uhr Rathaus Neuenstein Engel in Acryl oder Aquarell Bitte mitbringen: entweder Aquarellausrüstung (Farbkasten, Pinsel, raues Aquarellpapier) oder Acrylausrüstung (gute Acrylfarben, Liquitex, Acrylmalpinsel), Keilrahmen mind. 50 x 60 cm, Zeichenkohle, Bleistift, Mallappen, Wassergefäß, Mischpalette, Eimerdeckel, Alufolie, Abdeckfolie für Tisch, Farben können gegen Materialkosten genutzt werden. freitags, ab , Uhr, 3-mal Grund- und Hauptschule, Öhringer Str. 2, Neuenstein Katharina Schneider 50,00, zzgl. 5,00 Materialkosten (für Farben), die direkt mit der Kursleiterin abgerechnet werden. Herbstlandschaft in Acryl Bitte mitbringen: Keilrahmen mind. 50 x 60 cm, Acrylfarben, Acrylmalpinsel, Zeichenkohle, Bleistift, Mallappen, Wassergefäß, Mischpalette Eimerdeckel, Alufolie, Abdeckfolie für Tisch, Farben können gegen Materialkosten genutzt werden donnerstags, ab , Uhr, 3-mal Grund- und Hauptschule, Öhringer Str. 2, Neuenstein Katharina Schneider 50,00, zzgl. 5,00 Materialkosten (für Farben), die direkt mit der Kursleiterin abgerechnet werden. Gitarrenkurs für Anfänger Bitte mitbringen: Gitarre, Fußschemel, Stimmgerät und Schreibzeug. donnerstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Nst. Marek Jalowitzki 85,00 Gitarrenkurs für Fortgeschrittene Bitte mitbringen: Gitarre, Fußschemel, Stimmgerät und Schreibzeug. donnerstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Nst. Marek Jalowitzki 85,00 Hohenlohe bewegt sich - Nordic Walking Basics Bitte mitbringen: wetterangepasste Sportkleidung, Laufschuhe, NW- Stöcke (falls vorhanden). dienstags, ab , Uhr, 6-mal Treffpunkt: Kulturhaus Alte Schule, Neuenstein Angela Kley, NW-Instruct., Gesundh.-Train. 39,00, Stöcke können gegen eine Gebühr von 2,00 pro Termin ausgeliehen werden. Yoga zum Wohlfühlen und Entspannen - für Anfänger und Fortgeschrittene Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Übungsmatte, Decke, kleines Kissen, warme Socken. montags, ab , Uhr, 10-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Anette Gabrys, freie Yoga-Lehrerin 62,00 Yoga zum Wohlfühlen und Entspannen - für Anfänger und Fortgeschrittene Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Übungsmatte, Decke, kleines Kissen, warme Socken. montags, ab , Uhr, 10-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Anette Gabrys, freie Yoga-Lehrerin 62,00 Hatha-Yoga - der Energie dienstags, ab , Uhr, 10-mal Altes Schulhaus, Stolzfeldstraße 9, Neuenstein-Eschelbach Karin Hörner, Yogalehrerin BDY/EYU 74,00 Hatha-Yoga - der Energie dienstags, ab , Uhr, 10-mal Altes Schulhaus, Stolzfeldstraße 9, Neuenstein-Eschelbach Karin Hörner, Yogalehrerin BDY/EYU 74,00 Qigong - Die Pflege des Lebens - Grundkurs Bitte mitbringen: bequeme, lockere Kleidung, Wolldecke, dicke Socken oder flache Gymnastikschuhe. mittwochs, ab , Uhr, 10-mal Naturheilpr. Oettinger, Eschelb. Str. 46, Nst. Monika Oettinger, HP, Tai-Chi-/Qigong-Lehrerin 84,00 Qigong - Die Pflege des Lebens - Grundkurs Bitte mitbringen: bequeme, lockere Kleidung, Wolldecke, dicke Socken oder flache Gymnastikschuhe.

13 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Kultur und Bildung 13 freitags, ab , Uhr, 10-mal Naturheilpraxis Oettinger, Eschelb. Str. 46, Neuenstein Monika Oettinger, HP, Tai-Chi-/Qigong-Lehrerin 84,00 Rückenwellness Bitte mitbringen: warme Kleidung, Decke, evtl. ein kleines Kissen. dienstags, ab , Uhr, 10-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Physiotherapeutin Sabine Gintz-Klein 74,00 Rückenwellness Bitte mitbringen: warme Kleidung, Decke, evtl. ein kleines Kissen. dienstags, ab , Uhr, 10-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Physiotherapeutin Sabine Gintz-Klein 74,00 Rückenwellness - Intensivkurs Bitte mitbringen: warme Kleidung, Decke, evtl. ein kleines Kissen, Wärmflasche und warmes Wasser in der Thermoskanne. Samstag, , Uhr Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Physiotherapeutin Sabine Gintz-Klein 17,00 Bodyforming Bitte mitbringen: Turnschuhe, Handtuch, Getränk. montags, ab , Uhr, 12-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Cornelia Wagner-Rasmussen, Fachübungsleiterin Fitness und Gesundheit 59,00, Kurstermine auch in den Ferien. Informativer Wohlfühlkurs - für Mütter/Väter und ihre Babys Bitte mitbringen: 1 Isomatte, 1 Liegehandtuch, 1 kleines Handtuch oder Einmalunterlage, 1 kl. Dose mit Deckel für Öl, 1 Babyöl/Lotion, Wickeltasche, bei Flaschenkindern Babynahrung. dienstags, ab , Uhr, 5-mal Fichtenstraße 4, Neuenstein Inge Köger, Kinderkrankenschwester 49,00 Informativer Wohlfühlkurs - für Mütter/Väter und ihre Babys Bitte mitbringen: 1 Isomatte, 1 Liegehandtuch, 1 kleines Handtuch oder Einmalunterlage, 1 kl. Dose mit Deckel für Öl, 1 Babyöl/Lotion, Wickeltasche, bei Flaschenkindern Babynahrung. dienstags, ab , Uhr, 5-mal Fichtenstraße 4, Neuenstein Inge Köger, Kinderkrankenschwester 49,00 Bewegung von Kopf bis Fuß Bitte mitbringen: Sportkleidung, flache und bequeme Schuhe. mittwochs, ab , Uhr, 12-mal Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Barbara Gostmann, Physiotherapeutin 61,00 Arabisch - A1.1- Anfängerkurs Lehrbuch: Salam! neu A1-A2, Kursbuch, ab Lektion 1 Samstag, 23.9., 7.10., 4.11., , , , Uhr Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Nst. Said Ouabbou, Dipl.-Übersetzer 62,00, bei 10 TN. Arabisch - A Lehrbuch: Usrati: Lehrbuch für modernes Arabisch, ISBN samstags, ab , Uhr, 14-täglich Kulturhaus Alte Schule, Öhringer Str. 2, Nst. Said Ouabbou, Dipl.-Übersetzer 62,00, bei 10 TN. Crime and Mystery - B1 - Literatur- und Konversationskurs Bitte mitbringen: Wörterbuch. dienstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturbahnhof, Unterrichtsraum, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Dieter Busch, Realschullehrer 76,00, bei 10 Teiln., zzgl. Kosten für ein Textbuch von 10,00. Crime, Mystery or Vampires - C1 - Literatur- und Konversationskurs Bitte mitbringen: Wörterbuch. dienstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturbahnhof, Unterrichtsraum, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Dieter Busch, Realschullehrer 76,00, bei 10 Teiln., zzgl. Materialkosten von 12,00 für ein Textbuch. Englisch - A2 - Konversationskurs Es wird kein Lehrbuch benötigt. donnerstags, ab , Uhr, 12-mal Gemeinschaftsschule Neuenstein, Raum 3.12, Öhringer Str. 2, Nst. Magdalene Krüger, Lehrerin 62,00, bei 10 Teiln. Französisch am Vormittag - A Lehrbuch: Voyages 2, ab Lektion 7b, ISBN dienstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturbahnhof, Unterrichtsraum, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Peter Löble 76,00, bei 10 Teiln. Italienisch - A Lehrbuch: Con piacere, A1, ab Lektion 7 donnerstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturbahnhof, Unterrichtsraum, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Francesca Talamo 76,00, bei 10 Teiln. Italienisch - B1/B2 - Konversationskurs Es wird kein Lehrwerk benötigt. donnerstags, ab , Uhr, 15-mal Kulturbahnhof, Unterrichtsraum, Bahnhofstr. 1, Neuenstein Francesca Talamo 76,00, bei 10 Teiln. Wir backen in der Vorweihnachtszeit - ab 8 Jahren Bitte mitbringen: Behälter für den Transport, Geschirrtücher, Schürze. Samstag, , Uhr Grund- und Hauptschule, Öhringer Str. 2, Neuenstein Cornelia Schmidt, Hauswirtschaftsleiterin 22,00, inkl. 6,00 Lebensmittelkosten Bücherei-Nachrichten Stadtbücherei und ev. Gemeindebücherei Wir haben bis zum wegen unserer Sommerpause geschlossen. Sie können jedoch rund um die Uhr kostenlos unsere Onleihe Heilbronn-Franken nutzen, bei der wir seit über einem Jahr Mitglied sind. Sie finden eine Verlinkung zur Onleihe und ausführliche Erläuterungen dazu auf unserer Homepage. Über E-Medien wie E-Books, E-Audios, E-Videos und E-Papers stehen zum Download auf Smartphone, Tablet, E-Bookreader, PC oder Laptop zur Verfügung. Probieren Sie diese Möglichkeit aus, denn es lohnt sich. Falls Sie noch keinen Leserausweis der Stadtbücherei besitzen, können Sie diesen auch in der Sommerpause online beantragen. Wir werden Ihnen die Zugangsdaten zur Onleihe rasch per zur Verfügung stellen. Wir sind erst die zweite Bücherei im Hohenlohekreis, die Ihren Kunden diesen Service anbietet und wir freuen uns sehr, wenn viele daran teilnehmen. BESTE INFOS Ihr Mitteilungsblatt

14 14 Feuerwehr / Vereine neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Hohenloher Kulturstiftung Konzertankündigungen Sonntag, 27. August 2017, Uhr Schwäbisch Hall, Kunsthalle Würth Klaviersommer Suche nach der letzten Wahrheit Eduard Stan, Klavier Ein Gedenkkonzert für Dinu Lipatti Beim Hohenloher Kultursommer befasst sich der aus Rumänien stammende Pianist Eduard Stan mit dem von ihm verehrten rumänischen Pianisten Dinu Lipatti, den der Musikkritiker Joachim Kaiser posthum einmal als früh abberufenen Engel bezeichnet hatte. In der Kunsthalle Würth in Schwäbisch Hall spielt Stan am Sonntag, 27. August, Werke von Lipatti und auch Werke, die dieser selbst gespielt und komponiert hatte. Konzertbeginn ist um Uhr. Das Konzert mit der Gruppe Fleadh am 27. August 2017 in der Pfarrscheune von Schöntal-Sindeldorf ist ausverkauft. Vorschau Am Samstag, 2. September 2017 gastiert um Uhr das Ensemble Weser-Renaissance aus Bremen unter der Leitung von Prof. Manfred Cordes beim Hohenloher Kultursommer. In dem Vokalensemble kommt die internationale Szene für alte Vokalmusik zusammen, so z.b. Franz Vitzthum und Alex Potter, Terry Wey, Jan van Elsacker oder Kees Jan de Koning. Die hochkarätig besetzte Formation widmet sich in der Stiftskirche Öhringen dem Lieblingskomponisten von Martin Luther: Josquin Desprez. Das verspricht Klangpracht mit Vokalpolyphonie im franko-flämischen Stil. Karten und weitere Informationen gibt es bei den bekannten Vorverkaufsstellen, bei der Geschäftsstelle in Künzelsau, Tel 07940/18-348, ggf. an der Abendkasse oder auch im Internet: Platzgenau buchen unter oder Freiwillige Feuerwehr Neuenstein Feuerwehr Abteilung Nord Jahresausflug 2017 Hiermit möchte ich alle Alterskameraden unserer Abteilung mit Partnern einladen sich zu unserem diesjährigen Ausflug am 16. und 17. September anzumelden. Wir fahren durch den Schwarzwald nach Freiburg, unter anderem 1 Stunde mit der Sauschwänzlebahn von Blumberg nach Weizen. Am Nachmittag fahren wir je nach Wetter an den Titisee, zum Feldberg oder auf den Schauinsland. Abends werden wir in Freiburg von der Wanderhure durch die Altstadt in eine Gaststätte geführt, wo wir gemeinsam Abendessen. Der Rest des Abends ist zur freien Verfügung in Freiburg. Am nächsten Morgen fahren wir ins benachbarte Elsass zur Besichtigung der Hochkönigsburg. Zu Mittag essen wir in der Straußenwirtschaft in der Nähe des Kaiserstuhls. Am Nachmittag ist eine Bootsfahrt im Naturschutzgebiet Taubergießen bei Rust geplant. Eine Übernachtung im DZ mit Frühstück kostet ca. 63 Euro, die Eintrittsgelder belaufen sich auf etwa 30 Euro pro Person. Ich bitte um Anmeldung bis zum So bei Friedbert Bühl unter der Nummer 07942/536. Claus-Peter Schmidt, Abteilungskommandant Abteilung Süd Fit für den Einsatzfall Deshalb treffen sich die Kameraden von Zug 1 und Zug 2 am Samstag, 26. August um Uhr zu einer Zugübung im Gerätehaus. Wer nicht teilnehmen kann, sollte sich beim zuständigen Zugführer abmelden. Thorsten Streckert, Abt.-Kdt. Jugendfeuerwehr Am Montag, trifft sich die Jugendfeuerwehr zum Dienstabend. Beginn ist um Uhr im Magazin. Der Jugendwart Vereine Musikverein Stadtkapelle Neuenstein e.v. 40 Jahre Stadtkapelle Neuenstein Vor 40 Jahren - am 6. April 1977 fand die Gründungsversammlung der Stadtkapelle statt. Wir möchten dieses besondere Ereignis zusammen mit Ihnen feiern und haben einen bunten Mix an Veranstaltungen für das Jahr 2017 vorbereitet. Das Jugendblasorchester feiert in diesem Jahr sein 10-jähriges Bestehen - gemeinsam haben wir Folgendes geplant: Im Herbst veranstalten wir einen musikalischen Besen. Es erwartet Sie zünftige Blasmusik und leckere Besengerichte. Probentermin Die Stadtkapelle macht Sommerpause. Die nächste Probe findet am Freitag, von bis Uhr statt. Terminvorschau : musikalischer Besen Kontakt 1. Vorsitzender Thomas Braun, Orbachstr. 6, Neuenstein- Orbachshof, thomas.braun@stadtkapelle-neuenstein.de oder besuchen Sie uns im Internet: Ihr MV Stadtkapelle Neuenstein e.v. Jugendblasorchester Neuenstein e.v. Musikproben Im Jugendblasorchester ist Sommerpause. Die Jubo-Kids proben wieder am Freitag, 15. September 2017 und das Jubo probt wieder am Freitag, 8. September Wir wünschen allen schöne und erholsame Sommerferien. Flötenchor Auch der Flötenchor macht Sommerpause. Musikunterricht und Bläserklasse in Klasse 3 Wir beginnen nach den Sommerferien (Oktober/November) wieder mit Musikunterricht (Musikunterricht an den Blechblas- und Holzblasinstrumenten und Blockflötenunterricht). Bitte melden Sie ihre Kinder dazu bis spätestens 13. September 2017 formlos an. Auch für die neue Bläserklasse in Klasse 3 wären wir über eine formlose Anmeldung so bald wie möglich dankbar. Informationsschreiben wurden noch vor den Sommerferien in Klasse 2 verteilt. Anmeldungen an astrid.schuh@jubo-neuenstein.de. Musikalische Früherziehung - Beginn 28. September 2017 Am Donnerstag, 28. September 2017 beginnen wir wieder mit musikalischer Früherziehung. Der Unterricht findet donnerstags von Uhr bis Uhr in unseren Übungsräumen im Dachgeschoss des Gebäudes Fischgärten 8 in Neuenstein (über der Feuerwehr) statt. Die musikalische Früherziehung ist ein vorschulisches Lernangebot für Kinder ab 4 Jahren. Inhalte sind: Singen und Sprechen, Elementares Musizieren, Instrumentenkunde, Musik, Bewegung und Tanz, Hörerziehung, Kennen lernen der Notenschrift, Erarbeitung musikalischer Grundbegriffe Unterrichtsdauer: wöchentlich 50 Minuten in 2 Unterrichtsjahren. Es sind nur noch ein paar Plätze frei. Weitere Informationen erhalten Sie bei Astrid Schuh, die auch die Anmeldungen entgegennimmt. (Kontaktdaten siehe unten). Terminvorschau Auftritt beim Herbstmarkt Probetag Jubo Freizeit Burg Steinegg Probetag Jubo-Kids Jubo in concert - 10 Jahre Jubo Musikalischer Besen in der Stadthalle

15 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Vereine 15 Kontakt 1. Vorsitzende Astrid Schuh, Schlossstr. 9, Neuenstein, 2. Vorsitzende Martha Kudala, Sonnenhalde 23, Neuenstein- Eschelbach, Tel / , Oder besuchen Sie uns einfach im Internet: Turn- und Sportverein Neuenstein 1881 e.v. Abteilung Fußball Aktive 2. Runde Bezirkspokal TSV Gaildorf - TSV Neuenstein 0:4 (0:1) Mit einem auch in dieser Höhe verdienten Sieg zog unsere 1. Mannschaft in die 3. Bezirkspokalrunde ein. In der ersten viertel Stunde war unser Team klar überlegen, und hatte auch zwei Möglichkeiten zur Führung, welche jedoch vergeben wurden. Danach verflachte die Partie etwas und es dauerte bis zur 44. Spielminute, ehe Patrice Gerlach nach einem schönen langen Ball von Silvio Cacarrone per Direktabnahme das 0:1 für unsere Mannschaft erzielen konnte. Anfangs der zweiten Halbzeit hatte man zunächst etwas Glück, als ein Schuss der Gaildorfer nur die Latte traf. In der Folgezeit übernahm unsere Elf wieder das Kommando, und Matthias Dietrich sorgte mit einem lupenreinen Hattrick zwischen der 64. und 76. Spielminute für klare Verhältnisse. Danach hatte unser Team keine Mühe mehr, den verdienten Sieg nach Hause zu bringen. Vorschau 1. Mannschaft 1. Saisonspiel Sonntag, 27.8., Uhr TSG Kirchberg/Jagst TSV Neuenstein 2. Mannschaft 1. Saisonspiel Sonntag, 27.8., Uhr SGM Bretzfeld/Verrenberg II - TSV Neuenstein II Frauen Testspiel SGM TSV Neuenstein/TSV Kupferzell - Spvgg Gammesfeld 3:4 Am gestrigen Mittwoch trat unsere SGM in einem Testspiel gegen die Mannschaft aus Gammesfeld an. Die Mädels der SGM machten zu Beginn des Spiels Druck und konnten sich schon nach 5 Minuten mit einem Tor durch Anna Megerle belohnen. Jedoch gab man die Führung schon in der 11. Spielminute aus der Hand, als eine Standardsituation zum Verhängnis wurde. Ein kurz ausgeführter Eckball landete im rechten oberen Toreck. Der nächste Aufreger folgte prompt, als die Schiedsrichterin in der 26. Minute auf den Elfmeterpunkt zeigte. Noch in der 38. Spielminute mussten die Spielerinnen der SGM durch eine Hereingabe das 1:3 hinnehmen. Doch noch vor der Halbzeit, in der 42. Minute konnte Corina Breuninger durch einen Schuss vom Mittelkreis auf 2:3 verkürzen. Mit einem Spielstand von 2:3 ging es dann in die Pause. Die Gäste kamen entschlossener aus der Pause zurück und machten zu Beginn der 2. Halbzeit mehr Druck als die Mädels der SGM. Durch eine Standardsituation kam es erneut zu einer gefährlichen Torchance für die Gäste. Jedoch konnte durch die Abwehr ein weiterer Treffer der Gäste verhindert werden. In der 71. Minute folgte ein zweiter Elfmeter für die Gammesfelderinnen, der durch ein Handspiel verursacht wurde. Gegen Ende des Spiels machten die Mädels der SGM noch einmal Druck und so konnte in der 86. Minute durch Katharina Ruoff auf 3:4 verkürzt werden. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Neuenstein Bahnfahrt nach Schrezheim Am Samstag, 24. September 2017 findet im Ellwanger Seenland eine Rundwanderung von ca. 3 Stunden statt. Die Abschlusseinkehr ist im Gasthof Lamm geplant. Treffpunkt: Uhr Bahnhaltestelle Neuenstein Abfahrt: Uhr ab Neuenstein Ankunft: Uhr in Schrezheim Abfahrt : Uhr Schrezheim Ankunft: Uhr Neuenstein Die Fahrtkosten betragen ca. 8,00 Euro. Wegen der Lösung der Fahrkarten bittet Wanderführer Walter Traub um Anmeldung unter Tel / bis spätestens 20. September. Gäste sind herzlich willkommen. Senioren Am Donnerstag, 31. August 2017 treffen wir uns um Uhr an der Stadthalle. Wir fahren mit Privat-Pkw nach Zweiflingen bis zum Rathaus und machen eine Rundwanderung durch die Obstanlagen. Dabei kommen wir am Limes mit der Aussichtsplattform vorbei. Die Einkehr ist im Golfrestaurant Friedrichsruhe geplant. Männergesangverein Frohsinn Neuenstein Feriensingstunde Freitag, bis Sonntag, 27. August findet die Wanderung durch das Siebengebirge statt. Abfahrt ist um 8.00 Uhr. Dienstag, 29. August, Kegeln bei Siggi. Freitag, 1. September, treffen wir uns um Uhr im Probenraum. Danach fahren wir mit Bussen zur Geburtstagsfeier. Maislabyrinth Nachdem der erste Termin am 13. buchstäblich ins Wasser fiel, meinte es der Wettergott am vergangenen Sonntag richtig gut. So gut, dass unsere Helfer mehrfach Nachschub besorgen mussten. Wir haben uns über die vielen Besucher gefreut und hoffen, dass Sie ebenso viel Spaß hatten. Frauenchor Neuenstein Singstunden Nach den Sommerferien finden unsere Singstunden und sonstige Termine wie folgt statt: um Uhr im Probenraum Sing-Wochenende in Hohebuch (Der genaue Terminplan erfolgt zur gegebenen Zeit.) ab 6.9. wöchentliche Singstunde bis zu unserem Konzert am Eventuelle weitere Termine werden rechtzeitig in der Singstunde bekannt gegeben. Schriftführerin Froh & Heiter, der Chor aus Obersöllbach Termine Dienstag, 29. August, Uhr Chorprobe Froh & Heiter, singen Sie mit - wir machen mehr aus Ihrer Freizeit. Aktuelle Informationen unter Yes - der Chor Termine Samstag, 26. August, Uhr, Hochzeit Stephie Mittwoch, 30. August, Uhr, YES-Time Samstag/Sonntag, 9./10. September, Chorwochenende Samstag, 9. September, Uhr, Auftritt bei Kirche, Kunst und Komödie in Michelbach Samstag, 11. November, Konzert in der Stadthalle in Neuenstein Great Feelings Gerne bereichern wir auch Ihre Festlichkeiten! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Näheres über YES finden Sie im Internet unter YES für alle, die gerne im Chor singen. Infos bei Karl-Heinz Schirmer, Tel / info@froh-und-heiter.de

16 16 Vereine / Nachbargemeinden neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Im Auftrag Bildungs- und Sozialwerk Württemberg-Baden e.v. LandFrauenverein Kirchensall Terminvorschau Am Sonntag, findet ein Familientag bei der Fa. SWG statt. Zum guten Gelingen benötigen wir wieder die Mithilfe unserer Mitglieder. Wer kann einen Kuchen backen oder am Sonntag in Waldenburg mithelfen? Es können auch Torten gebacken werden. Für diese Veranstaltung freuen wir uns über viele Kuchen. Am beteiligen wir uns in Neuenstein am Herbstmarkt. Wir suchen Kuchenbäcker und Mithilfe beim Markt. Es werden nur flache Kuchen ausgegeben. Den Sektempfang richten wir am bei einer Hochzeit in Kirchensall aus. Wer kann Fingerfood (salzig oder süß) beisteuern? Hinter die Kulissen der Wilhelma führt uns ein Ausflug am Mittwoch, Wir nehmen an einer Führung Inside Wilhelma teil. Besucher erhalten Einblicke in Bereiche, die im Rahmen eines normalen Rundgangs nicht möglich sind. Bitte setzt euch mit Elke Umbach, Tel /8145 oder Ilse Fundis, Tel /8658 in Verbindung. Danke für eure Mithilfe. Aktion Straßenkinder Großer Flohmarkt - 1. bis 3. Sept in der Eschelbacher Kelter Es ist wieder so weit: Wir veranstalten unseren beliebten Flohmarkt zugunsten von Aktion Straßenkinder e.v. Auch dieses Jahr gibt es ein kunterbuntes Sortiment: Schallplatten, Bücher, Haushaltsartikel, Porzellan, Gläser, Vasen, Puppen, Bilder, Puzzle, Spiele, Raritäten und - und - und -... Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, kommen Sie doch an folgenden Tagen in der Kelter in Eschelbach vorbei: Freitag, Uhr Samstag, Uhr und Uhr Sonntag, Uhr und Uhr Uhr Happy Hour (Sie zahlen nur den halben Preis) Uhr Kartonverkauf (Sie zahlen 8 Euro je Karton und dürfen ihn mit selbst ausgesuchten Flohmarktartikeln bestücken.) Sachspenden Wer etwas für den Flohmarkt spenden möchte, kann dies am Donnerstag, 31. August 2017, von bis Uhr und am Freitag, 1. September 2017, von bis Uhr tun. Bitte bringen Sie Ihre Spenden an diesen beiden Tagen direkt zur Kelter. Bitte nur gute, saubere und brauchbare Artikel spenden. Was wir nicht annehmen können: Ski, sperrige Möbel, Fernsehgeräte, Elektrogroßgeräte, Computer und -zubehör. Kontakt Konrad Siebert, Tel konrad-siebert@freenet.de Diabetiker-Treff Neuenstein Bauch-, Organfett, Fettleber reduzieren Neue 6-Wochen-Intensivkurse ab September Vorankündigung der Kurse für Diabetikertreffs Öhringen/Pfedelbach/Bretzfeld/Neuenstein/Künzelsau Die Organverfettung und Verfettung der Leber und Bauchspeicheldrüse gilt als eine der Hauptursachen für Diabetes Typ 2 und viele andere Krankheiten. Auch äußerlich schlanke Menschen können eine Fettleber entwickeln. Die Kurse sind für alle, nicht nur Diabetiker, die das Organfett reduzieren wollen. Für die Teilnahme ist ein kostenloses, unverbindliches Informationsund Beratungsgespräch notwendig, in dem geklärt wird, ob die Teilnahme an dem Kurs sinnvoll ist. Interessenten können ab sofort individuelle Gesprächstermine vereinbaren. Info/Anmeldung bei Rolf Kadau, Tel / oder info@ernaehrungstreff.eu Achten Sie im Stadtverkehr bitte auf Fußgänger, Radfahrer und besonders auf Kinder. Künzelsau Nachbargemeinden Alte Faszination: Science Fiction gibts schon lang Seit wann gibt es Science Fiction? Sicher seitdem Menschen mit Raketen herumexperimentieren? Oder schon seitdem Wissenschaftler gelernt haben, Ferngläser zu bauen und sie auf die Sterne zu richten? Weit gefehlt. Die Lösung gibt Stefan Kraut bei dem Vortrag Raumfahrt in der Sci-Fi-Literatur vor 1900 preis. Dieser findet am Mittwoch, 20. September 2017, Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Stuttgarter Straße 7, in Künzelsau statt. Der Eintritt beträgt fünf Euro. Lukian von Samosata heißt der Verfasser, der als der erste Sci-Fi- Autor anzusprechen ist. Und der lebte schon um 200 nach Christus. Er schrieb eine wahre Geschichte und erzählt darin von einer Reisegruppe, die erstmals in der erhalten gebliebenen Literatur die Erde verlässt und wo Menschen sich auf anderen Himmelskörpern tummeln. Das hatten vorher nur die Götter geschafft. Bis gegen 1900 können rund fünfzig Autoren benannt werden, die sich mit der Spekulation auf die Zukunft literarisch betätigten. Natürlich, an Jules Verne ist nicht vorbeizukommen, aber viele andere verdienen es, der Vergessenheit entrissen zu werden. Curd Laßwitz etwa - oder von Voltaire vermuten die wenigstens, dass dieser zum Thema publiziert hat. Die Teilnehmer können sich überraschen lassen. Endspurt im Vorverkauf - es gibt noch wenige freie Tische Wert-Wiesn in Künzelsau: Bierzelt mit großartiger Stimmung am letzten Septemberwochenende In den Wertwiesen wird, mit Unterstützung der Würth-Gruppe, erneut an zwei Tagen groß gefeiert. Zusammen mit Distelhäuser und Panorama Catering veranstaltet die Stadtverwaltung Künzelsau wieder ein Fest mit Bierzelt am 29. und 30. September 2017 und großartigen Bands - Speisen und Getränke passend zum Thema Oktoberfest inbegriffen. Schnell waren zwei Drittel der Tische für die beiden Abende reserviert. Es gibt noch wenige freie Tische. Wer dabei sein möchte, sollte also nicht mehr zögern und bei der Stadtverwaltung Künzelsau reservieren. Spaß haben und den Alltag vergessen - Volksfestprogramm Festauftakt ist am Freitag, 29. September mit dem Fassanstich um Uhr durch Bürgermeister Stefan Neumann. Für Stimmung sorgt die Band TOLLHAUS aus Bayern ab 20 Uhr mit einer bunten Mischung aus den besten Hits der 80er bis heute, Heavy Volksmusik, ultimative Feten- und Après-Ski-Hits. Die vier Musiker lassen schon am Anfang des Auftritts die Hände zum Himmel fliegen. Eindrucksvoller Gesang und eine Show, die alle Augen auf die Bühne zieht, ist garantiert. Mit TOLLHAUS steht der ganze Abend nur unter einem einzigen Motto: Spaß haben und den Alltag vergessen. Bei zahlreichen Auftritten in ihrer Heimat Bayern, aber auch auf dem Stuttgarter Wasen, ließen sie die Festzelte zum Beben bringen. Am Samstagabend ab Uhr tritt dann die bekannte Wasen-Band Wasenrocker auf. Drei Tage zuvor auf dem Stuttgarter Wasen, kommen sie nach Künzelsau, um bei den Wert-Wiesn in bester Oktoberfestlaune auch hier zu feiern. Die Besucher erwartet ein Abend mit bester Partymusik und ausgelassener Volksfeststimmung. Carmen-Würth-Forum Künzelsau DLR-Ausstellung Das neue Bild vom Nachbarn Mars Eröffnungswochenende übertrifft Erwartungen - Besucher kommen dem Mars ganz nahe Die Ausstellung Das neue Bild vom Nachbarn Mars präsentiert großformatige 3D-Bilder von der kargen, aber faszinierenden Mars- Oberfläche und wissenschaftliche Erkenntnisse der europäischen Raumsonde Mars Express. An Bord der Sonde befindet sich die deutsche Hochleistungskamera HRSC. Die Bilder der Ausstellung hat das Institut für Planetenforschung des Deutschen Zentraums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geologische Wissenschaften der FU Berlin aus HRSC-Bilddaten erzeugt. Die Ausstellung war in Deutschland, am Sitz der Vereinten Nationen in Wien und New York sowie in Europa, Thailand, Singapur, Israel, den Vereinigten Staaten und Kanada zu sehen. Bereits am Eröffnungswochenende ist die Ausstellung auf große Resonanz gestoßen. Mehr als Besucher sind nach Künzelsau gekommen, um sich die Exposition anzusehen. Dies übertrifft die Erwartungen und freut die Veranstalter Adolf Würth GmbH & Co. KG und die Stadtverwaltung Künzelsau. Bis 27. August, täglich geöffnet.

17 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Landwirtschaft / Regionales / Wissenswertes 17 ESA-Astronaut Dr. Alexander Gerst hat die Ausstellung am 11. August 2017 eröffnet. Sie ist noch zu sehen bis 27. August 2017, täglich von bis Uhr, im Carmen-Würth-Forum, Am Forumsplatz 1, Künzelsau. Der Eintritt ist frei. Der Weg zum Parkplatz ist ausgeschildert. Anfahrt Aufgrund von Baustellen sind die Auf- und Abfahrt Kupferzell der Autobahn (A 6) und die Bundesstraße 19 zwischen den Abzweigungen nach Westernach und dem Gewerbepark. Ausstellung im Stadtmuseum Künzelsau noch bis 10. September 2017 Eine umgefallene Bibliothek zu Carl Julius Webers 250. Geburtstag Helle Köpfe: Aufklärung in Hohenlohe Noch ein paar Wochen ist im Stadtmuseum Künzelsau die Geburtstagsausstellung für Carl Julius Weber zu sehen. Sie ist mittwochs bis sonntags von bis Uhr bei freiem Eintritt geöffnet. Weber war ein Kind der Aufklärung - das war die Zeit im 18. Jahrhundert, als es üblich wurde, dass auch Nichtadelige sich ihrer Menschenrechte und des Selbstdenkens bewusst wurden. Allen voran Immanuel Kant, mit seinem Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! - wobei nicht allein an Freiheit zu denken wäre, sondern auch naturwissenschaftlich-experimentelle Erfahrungs- und Lernprozesse inbegriffen sind. Hohenlohe hat in jener Zeit mehrere Menschen hervorgebracht, die als Denker und Experimentierer der Welt gute Dienste erwiesen haben. Dazu gehören der Künzelsauer Johann Heinrich Schüle ( ), den man mit Recht als ersten Industriellen Deutschlands, wenn nicht Europas bezeichnen darf, hatte er doch um 1780 in seinen Fabriken Arbeitskräfte beschäftigt. Hohenlohe weist auch einige Pioniere der Landwirtschaft auf, wie Johann Friedrich Georg Hartmann Mayer ( ) der als Gipsapostel Berühmtheit erlangte. Er ist in Herbsthausen geboren und liegt nur einen Steinwurf von Carl Julius Weber entfernt auf dem Kupferzeller Friedhof begraben. Auch Johann Ludwig Christ ( ) aus Öhringen, Obstbauexperte, und Georg Ferdinand Forstner von Dambenoy ( ) in Garnberg, erster Professor für Landwirtschaft in Württemberg, sowie weitere gehören dazu. Christian Friedrich Bauer ( ) erkannte als Oberamtsarzt den Wert der neu entdeckten Mergentheimer Heilquellen und propagierte deren Nutzung. Dafür machte das Tauberstädtchen den gebürtigen Künzelsauer zu ihrem Ehrenbürger. Landwirtschaft Landwirtschaftsamt Hohenlohekreis Profi werden und den Haushalt mit links managen Crashkurs Hauswirtschaft startet im Oktober Das tägliche Chaos im Haushalt in den Griff zu bekommen, erfordert einiges an Wissen und Management. Im Crashkurs Hauswirtschaft des Landratsamts Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, erfahren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie ihren Haushalt effektiver organisieren können. Jeden Tag in 30 bis 40 Minuten frisch und ausgewogen kochen, ein Hemd in weniger als fünf Minuten bügeln oder in 30 Sekunden einen Knopf perfekt annähen. Diese und weitere hauswirtschaftliche Grundlagen stehen auf dem Programm. Der Kurs findet am Montag, , Mittwoch, , Montag, , und Mittwoch, jeweils von bis Uhr im Landwirtschaftsamt, Hindenburgstr. 58, in Öhringen statt. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 50,00 Euro inklusive Lebensmittel und Getränke. Eine Schürze und Geschirrtuch, ein kleines Handtuch, ein Behälter für Kostproben sowie der Kostenbeitrag in bar sind mitzubringen. Anmeldung bis Mittwoch, unter Tel / oder landwirtschaftsamt@hohenlohekreis.de Essen wie die Großen? Vortrag und Workshop über kindgerechte Kost nach dem ersten Lebensjahr Das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises informiert interessierte Eltern am Freitag, 15. September 2017 von 9.30 bis Uhr und am Freitag, 22. September 2017 von 9.30 bis Uhr über kindgerechte Kost nach dem ersten Lebensjahr. Wenn aus dem Baby ein Kleinkind geworden ist, interessiert es sich mehr und mehr für das Familienessen. Es möchte dasselbe essen wie die Erwachsenen und gemeinsam mit ihnen am Tisch sitzen. Wie eine gesunde Familienkost aussieht, die den Bedürfnissen der Kinder (1-3 Jahre), aber auch den der Erwachsenen gerecht wird, wird in Theorie und Praxis gezeigt. Eltern erfahren wie kindgerechte Kost aufgebaut sein sollte und wie die Umstellung von der Säuglingsernährung auf die Familienkost gut gelingt. Neben zahlreichen Informationen zur richtigen Auswahl der Lebensmittel gibt es viele Tipps wie dem Kind ein gesundes Essverhalten mit auf den Weg gegeben werden kann. Die Veranstaltungen finden im Rahmen der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) statt. Es entstehen Lebensmittelkosten in Höhe von 6 Euro. Eine Kinderbetreuung während der Kursdauer kann nicht angeboten werden. Veranstaltungsort für beide Veranstaltungen ist die Schulküche des Landwirtschaftsamtes, Hindenburgstraße 58, in Öhringen. Anmeldung bis Montag, 11. September 2017 beim Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt online unter oder unter Tel / Verband Katholisches Landvolk e.v. Regionales 51. Diözesanwallfahrt zum heiligen Bruder Klaus nach Flüeli Samstag, 4. - Sonntag, 5. November 2017 Kosten: 178,- für VKL-Mitglieder, 193,- für Nicht-Mitglieder, 90,- für Kinder und Studenten, Zuschlag für Einzelzimmer 50,-. Nur wer sich verbindlich für ein Einzelzimmer anmeldet, hat auch einen Anspruch darauf. Leistungen: Im Preis eingeschlossen sind Busfahrt, eine Übernachtung in guten Hotels, alle Mahlzeiten von Samstagmittag bis Sonntagmittag und jeweils ein Getränk zum Mittagessen. Die Abfahrtsorte und -zeiten werden nach Anmeldeschluss, 6. Oktober 2017 bekannt gegeben. Anmeldung und Information bei: Verband Katholisches Landvolk, Jahnstr. 30, Stuttgart, Tel. 0711/ /-176, Fax , vkl@landvolk.de Einladung zum Landvolkbegegnungstag mit Mysterienspiel Nikolaus und Dorothea von Flüe Ganz herzlich laden wir Sie zum diesjährigen Landvolkbegegnungstag nach Bad Mergentheim ein. Vom Oberland her wird wieder ein Bus nach Bad Mergentheim fahren. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Kosten: 105 pro Person inklusive Busfahrt, Nachmittagskaffee in Oberbalbach, Imbiss, Vesper mit Weinprobe, Eintritt Mysterienspiel, Übernachtung mit Frühstück. Anmeldung bis Montag, 28. August 2017 bei der Geschäftsstelle, Tel. 0711/ , per Fax 0711/ oder per vkl@landvolk.de, Programmänderungen möglich. Der VdK informiert Wissenswertes Bundestagswahl 2017: Sozialverband VdK diskutiert mit Politik Anlässlich der Bundestagswahl diskutiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg über die sozialpolitischen Kernthemen Rente, Gesundheit, Pflege, Behinderung und Armut mit Kandidaten und Repräsentanten der im Bundestag vertretenen Parteien. Alle Interessierten sind eingeladen: Dienstag, 5. September, bis Uhr, Palatin Wiesloch, Ringstraße 17-19; Donnerstag, 7. September, bis Uhr, Stadthalle Reutlingen; Freitag, 8. September, bis Uhr, Reithalle Offenburg, Moltkestraße 31; Montag, 11. September, bis Uhr, Liederhalle Stuttgart. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der VdK- Wahlflyer steht unter zum Download bereit. Weitere Informationen finden sich auch unter im Internet.

18 18 Wissenswertes neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Beitragsersparnis für manche Rentner Seit August können Rentner Krankenkassenbeiträge sparen, sofern sie freiwillig versichert sind. Denn unter Umständen können sie in die preiswertere Pflichtversicherung der Kasse wechseln. Der Grund: Um pflichtversichert zu sein, muss man 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, sonst wird man nur freiwillig versichert. Das neue Heil- und Hilfsmittelgesetz sieht jetzt vor, dass jeder Elternteil pro Kind pauschal drei Jahre als Vorversicherungszeit gutgeschrieben bekommt - und zwar für die zweite Hälfte des Erwerbslebens. So profitieren freiwillig versicherte Rentner, die bisher die erforderliche Mindestversicherungszeit knapp verpassten. Dazu zählen insbesondere Ehefrauen von Beamten, Soldaten, Richtern oder Selbstständigen, die für die Kindererziehung pausiert haben oder Menschen, die zeitweise selbstständig waren. Wichtig: Man muss seine Kasse auffordern, die Vorversicherungszeit zu prüfen. Ein formloses Schreiben samt Kopie der Geburtsurkunde der Kinder genügt. Auch im Herbst aktiv sein: Fünf Esslinger Auch im Herbst 2017 gibt es in etlichen Sportvereinen, die zum Schwäbischen Turnerbund (STB) oder Badischen Turnerbund (BTB) gehören, Fünf-Esslinger-Kurse. Mit beiden Verbänden kooperiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg. So bekommen VdK- Mitglieder vielfach die Gelegenheit - auch ohne Mitgliedschaft im jeweiligen Sportverein - an diesen speziellen Kursen teilzunehmen. Die Fünf Esslinger sind ein Gymnastik- und Bewegungsprogramm für Menschen im Alter 50+ oder/und für Sporteinsteiger. Entwickelt wurden sie von dem Esslinger Altersmediziner Dr. Martin Runge. Die Fünf Esslinger zielen auf altersbedingte Schwachstellen ab, trainieren Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Balance. Kursanbieter unter sowie in der September-VdK-Zeitung. Die Anmeldung erfolgt stets direkt beim jeweiligen Sportverein. Thementag Schlaf am 7. Oktober in Stuttgart Schlafprobleme beeinträchtigen Lebensqualität und Gesundheit der Betroffenen. Damit befasst sich am 7. Oktober 2017 (9.00 bis Uhr) der Thementag Schlaf im Treffpunkt Rotebühlplatz (VHS-Zentrum) in Stuttgart-Mitte. Die renommierte Vortragsveranstaltung mit begleitender Ausstellung und VdK-Beteiligung widmet sich unter anderem den Themen Kraftquelle Schlaf, Schlafapnoe und Herzinsuffizienz sowie Schlafapnoe und COPD, Schichtarbeit oder auch Schlafmittel. Es referieren Mediziner und andere Experten. Für Schlafapnoe-Betroffene gibt es einen Workshop mit Maskensprechstunde, zudem weitere interessante Workshops. Der Eintritt ist frei. Um vorherige Anmeldung beim Veranstalter, der Zeitschrift das schlafmagazin, wird gebeten: dr.antonic@meditext-online.de, Fax 0711/ oder per Post an Meditext Dr. Antonic, Panoramastraße 6, Ostfildern. Weitere Informationen unter Landratsamt Hohenlohekreis E-Golf ist ein echter Womanizer - nicht nur die männlichen Kollegen im Landratsamt sind scharf auf Elektroautos Hohenloher Energieabend am 7. September 2017 macht E-Mobilität zum Thema Wer hätte das gedacht, Elektromobilität spricht vor allem die Damen in der Landkreisverwaltung an. Seit April 2015 gehört auch ein E-Golf zum Fuhrpark des Hohenlohekreises und auf den ist ein regelrechter Ansturm ausgebrochen. An manchen Tagen gibt es fast schon einen Verteilungskampf um den E-Golf, berichtet Fuhrparkmanagerin Katja Both. Both koordiniert seit vielen Jahren den Einsatz der Fahrzeugflotte des Landkreises, ins Schwärmen bringt sie aber nur der E-Golf. Das Fahrgefühl ist einfach gigantisch. Das Auto ist ganz leise, hat keine Abgase und zieht richtig gut. Wer den E-Golf fahren möchte, der muss bei Katja Both Schlange stehen. Am Anfang habe ich gedacht, den wollen bestimmt nur die männlichen Kollegen, erinnert sich Both. Da lag sie allerdings falsch. Schon in den ersten Tagen zeigte sich, Elektromobilität spricht auch die Damen an. Unser E-Golf ist halt ein richtiger Womanizer schmunzelt Both. Ob männlich oder weiblich, ohne eine Einweisung von Katja Both darf keiner ans Steuer des Elektroautos. Denn, zu beachten gibt es einiges. Mit dem E-Golf kommt man rund 190 Kilometer weit, dann muss er wieder an die Ladesäule. Wenn unterwegs mal der Strom knapp wird, muss man rechtzeitig in den Energiesparmodus umschalten. Liegengeblieben sei aber noch keiner, freut sich die Fuhrparkmanagerin. Der Elektromotor des Wagens hat eine Leistung von 85 Kilowatt und bringt es auf eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometer. Von außen ist der E-Golf nur an der fehlenden Auspuffanlage zu erkennen. Dass der E-Golf im Landratsamt schon sehr viele Fans hat, das kann auch Manuel Döhler vom Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises bestätigen. Im Auftrag der Bioenergie-Region und der Energieagentur organisiert er den nächsten Hohenloher Energieabend am 7. September im EnBW Regionalzentrum Neckar-Franken in Öhringen. Thema des Abends ist: Elektromobilität - Erfahrungen, Wirtschaftlichkeit, Ladetechnik, Car-Sharing. Neben namhaften Referenten erwartet die Gäste im Hof des Regionalzentrums eine kleine Ausstellung mit verschiedenen Elektrofahrzeugen unterschiedlicher Hersteller und mehreren Ladesäulen. Eines verrät Döhler schon vorab: Der E-Golf des Landratsamts ist natürlich auch dabei. Beginn des Energieabends ist am Donnerstag, 7. September 2017, um Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Elektromobilität wird derzeit im Hohenlohekreis mehr und mehr sichtbar. Immer öfter kann man beispielsweise Ladesäulen an Straßen und öffentlichen Plätzen sehen. Neben vielen Unternehmen und privaten Initiativen setzt daher auch der Landkreis bei seinem Klimaschutzkonzept auf das Thema Elektromobilität. Mit dem E-Golf und den vier Elektrobussen im Nahverkehr wurden bereits die ersten Schritte getan. Agentur für Arbeit Tauberbischofsheim Beruflicher Wiedereinstieg Monatliche Telefonberatung: nächster Termin 7. September Wer über den beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienpause nachdenkt, hat viele Fragen. Genau an dieser Stelle setzt das Angebot der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim an: Anna Schuster und Elke Axtmann, die Wiedereinstiegsberaterinnen der Arbeitsagentur, stehen einmal im Monat Frauen (und natürlich auch Männern) zum Thema Durchführung und Planung der Rückkehr in die alte oder eine neue Arbeitsstelle am Telefon Rede und Antwort. Anna Schuster ist zuständig für die Kreise Schwäbisch Hall und Hohenlohe, Elke Axtmann für die Kreise Neckar-Odenwald und Main-Tauber. Die nächste Telefonsprechzeit findet am Donnerstag, 7. September 2017 von 9.00 bis Uhr statt. Anna Schuster ist unter der Telefonnummer 0791/ und Elke Axtmann unter der Telefonnummer 06261/89224 zu erreichen. BEILAGENHINWEIS Teilen dieser Ausgabe liegt ein Prospekt folgender Firma bei: Fussgold Wir bitten Sie um freundliche Beachtung. Über 500 regionale Ausflugsziele

19 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Anzeigen Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD Praxis für Hypnose & Energiearbeit 15% Nachlass auf die Erstbehandlung und 10% Nachlass auf jede weitere Behandlung Platanenstraße 3, Hardthausen Histotainment Park Adventon 1 Rabatt auf die Eintrittskarte Marienhöhe 1, Osterburken SIMSALABIM - das Familien-Spiel-Paradies Schmid GbR Eine Freifahrt mit dem Elektro-Car gratis Im Unterwasser 17, Erlenbach +++ Exklusiv für Abonnenten und Leser +++ アハ ート㐀 Römermuseum Osterburken Sie erhalten 1 Nachlass auf den Erwachsenen-Eintrittspreis Römerstraße 4, Osterburken Segway Touranbieter ene-konzepte 5 % Rabatt auf das ganzjährige Tourangebot Lerchenstraße 28, Bad Friedrichshall 䤀栀爀攀匀挀栀氀攀洀洀攀爀戀氀漀挀欀 ⴀ 刀攀最椀漀渀 GötzMotion 5 % Nachlass auf das gesamte Angebot Sanddornweg 6, Möckmühl Schlemmerblock bestellen 50 % sparen! Schlemmerblock Der original 2:1 Restaurant- und Freizeitführer für Ihre Region! Alle Gutscheine sind echte 2:1 Angebote! Bestellen Sie beispielsweise im Restaurant 2 Hauptgerichte, ist eines davon gratis. Salzgrotte Buchen 1 Nachlass auf eine Sitzung Kilgensmühle 3, Buchen Und so funktioniert s: Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: von Freizeitund Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! Und so einfach geht s: 1. Online öffnen 2. Vorteilscode NussbaumCard eingeben 3. Gewünschten Schlemmerblock suchen 4. Nur 50 % zahlen (bspw. 17,45 statt 34,90 ) Diese Aktion ist ein Angebot der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Opelstr St. Leon-Rot Anbieter Schlemmerblock: Schlemmerblock Marketing GmbH Niedesheimer Str Worms Viele weitere Vorteile und Partner finden Sie auf Dies ist ein Angebot der Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG. Fragen beantwortet Ihnen gerne die G.S. Vertriebs GmbH unter Tel info@gsvertrieb.de Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer Partnerschaft? Schreiben Sie uns doch eine an card@nussbaum-medien.de

20 wirtschaft regional neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 Wirtschaft regional Vorbereitungslauf am 27. August 2017 in Niedernhall Generalprobe für den 22. ebm-papst-marathon Wer sich auf den ebm-papst- Marathon einstimmen möchte, hat beim Vorbereitungslauf am 27. August 2017 Gelegenheit dazu. Um 9 Uhr starten am Freibad in Niedernhall zwei Läufe über zehn und 20 Kilometer. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, weshalb auch Kurzentschlossene problemlos dazustoßen können. Rund 150 Teilnehmer waren im vergangenen Jahr beim Vorbereitungslauf dabei. Auf eine ähnliche Zahl hoffen die Organisatoren von ebm-papst und dem Polizeisportverein Hohenlohe auch dieses Mal. Unter den Vorbereitungsläufern werden auch Teilnehmer der Laufaktion sein, die seit Mai gemeinsam mit Lauf-Profi Stephan Vuckovic für den ebm-papst-marathon am 10. September 2017 trainiert haben. Der Vorbereitungslauf gilt als Generalprobe für die Laufgruppe. Eine Priorität des Vorbereitungslaufs liegt auf dem Kennenlernen der Marathonstrecke, die für dieses Jahr noch einmal optimiert wurde. Beim Zehn-Kilometer-Lauf sowie dem Halbmarathon gibt es hingegen keine Änderungen. Der Vorbereitungslauf führt die Teilnehmer von Niedernhall kocheraufwärts Richtung Ingelfingen und dann weiter Richtung Künzelsau. Wer 20 Kilometer läuft, überquert kurz vor der Kreuzung die B19. Über das Deubachtal geht es hoch hinaus in die Weinberge - wie auch bei der seit 2016 neuen Marathonstrecke, die dieses Jahr zum zweiten Mal gelaufen wird. An der Ruine Lichteneck sowie dem Ingelfinger Fass vorbei, laufen die Teilnehmer über Criesbach bis nach Weißbach und über einen Fußgängerüberweg auf dem Radweg zurück nach Niedernhall. Die Streckenführung des Vorbereitungslaufs ist dieselbe wie 2016, erklärt Uwe Richlik, Rennleiter des ebm-papst- Profi werden und den Haushalt mit links managen Crashkurs Hauswirtschaft startet im Oktober Das tägliche Chaos im Haushalt in den Griff zu bekommen, erfordert einiges an Wissen und Management. Im Crashkurs Hauswirtschaft des Landratsamts Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, erfahren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie ihren Haushalt effektiver organisieren können. Jeden Tag in 30 bis 40 Minuten frisch und ausgewogen kochen, ein Hemd in weniger als fünf Minuten bügeln oder in 30 Sekunden einen Knopf perfekt annähen. Diese und weitere hauswirtschaftliche Grundlagen stehen auf dem Programm. Der Kurs Marathons. Gelaufen wird zum größten Teil auf der echten Marathonstrecke. Die Strecke beim Zehn-Kilometer-Lauf ist aber eine andere als beim späteren Wettkampf. Diese führt am 10. September 2017 in die andere Richtung. Außerdem sei das Laufen in der großen Gruppe ein anderes Gefühl und man lasse sich leichter mitreißen könne also schon einmal üben, wie man das für sich richtige Tempo hält. Bei so einem Event läuft man viel ungleichmäßiger, weiß Richlik. Wie auch beim ebm-papst-marathon am 9. und 10. September 2017 sind bei der Vorab-Veranstaltung Zugläufer dabei und die Strecke ist teilweise durch die Polizei abgesperrt. Trotzdem sollten die Teilnehmer speziell bei Straßenüberquerungen auf den Verkehr achten. Aber: Eine Zeitnahme gibt es nicht, erklärt Richlik. Es ist lediglich ein begleiteter Lauf. Text und Bild (ebm) findet am Montag, , Mittwoch, , Montag, , und Mittwoch, jeweils von bis Uhr im Landwirtschaftsamt, Hindenburgstr. 58, in Öhringen statt. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 50,00 Euro inklusive Lebensmittel und Getränke. Eine Schürze und Geschirrtuch, ein kleines Handtuch, ein Behälter für Kostproben sowie der Kostenbeitrag in bar sind mitzubringen. Anmeldung bis Mittwoch, unter Tel / oder landwirtschaftsamt(@)hohenlohekreis.de Petition an den Deutschen Bundestag Altersarmut bei Bauern und Bäuerinnen Bauern und Bäuerinnen gehören bei ihrer Altersvorsorge zu den extrem benachteiligten Gruppen in unserer Gesellschaft. Es ist weithin nicht bekannt, dass ein/-e Bauernrentner/-in nach 42 Jahren harter Arbeit bei Wind und Wetter nur 496 Altersrente bekommt. Dies ist weit unterhalb der Armutsgrenze. Während bäuerliche Betriebe in der letzten Generation noch auskömmliche Erträge erwirtschaften konnten, um das traditionelle Modell der Mehrgenerationenfamilie leben zu können; Altenteiler, Kinder, Enkelkinder und den Bauern und Bäuerin selbst ein menschenwürdiges Leben und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen zu können, erlauben dies die heutigen Erlöse aus ihren landbaulichen Erzeugnissen nicht mehr. Sowohl von den vorgelagerten Wirtschaftsbereichen als auch von den nachgelagerten Handelsmonopolen werden die ländlichen Betriebe abgeschöpft. Die Austauschverhältnisse von bäuerlichen Erzeugnissen zu den allgemeinen volkswirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen haben sich insoweit extrem verschoben zu Ungunsten der Bauersfamilien und ländlichen Bevölkerung, welche von der landwirtschaftlichen Erzeugung lebt, welches die Grundlage der Ernährungssicherung für uns alle ist. In der aktuellen politischen Renten- und Altersarmutsdebatte kommen unsere Bauern und Bäuerinnen gar nicht vor. Um hier für Gerechtigkeit zu sorgen, haben wir heute eine Petition an den Deutschen Bundestag in Berlin eingereicht, welche Sie bitte im Anhang zur Kenntnis nehmen und veröffentlichen möchten, um unser Anliegen für soziale Gerechtigkeit mit Blick auf unsere Bauernhöfe hier im Süden und in ganz Deutschland zu unterstützen. Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall

21 neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 kultur regional Kultur regional Endspurt im Vorverkauf Es gibt noch wenige freie Tische Wert-Wiesn in Künzelsau: Bierzelt mit großartiger Stimmung am letzten September- Wochenende. In den Wertwiesen wird, mit Unterstützung der Würth Gruppe, erneut an zwei Tagen groß gefeiert. Zusammen mit Distelhäuser und Panorama Catering veranstaltet die Stadtverwaltung Künzelsau wieder ein Fest mit Bierzelt am 29. und 30. September 2017 und großartigen Bands - Speisen und Getränke passend zum Thema Oktoberfest inbegriffen. Schnell waren zwei Drittel der Tische für die beiden Abende reserviert. Es gibt noch wenige freie Tische. Wer dabei sein möchte, sollte also nicht mehr zögern und bei der Stadtverwaltung Künzelsau reservieren. Spaß haben und den Alltag vergessen - Volksfest-Programm Festauftakt ist am Freitag, 29. September mit dem Fassanstich um 19 Uhr durch Bürgermeister Stefan Neumann. Für Stimmung sorgt die Band TOLLHAUS aus Bayern ab 20 Uhr mit einer bunten Mischung aus den besten Hits der 80er bis heute, Heavy Volksmusik, ultimative Feten- und Après-Ski- Hits. Die vier Musiker lassen schon am Anfang des Auftritts die Hände zum Himmel fliegen. Eindrucksvoller Gesang und eine Show, die alle Augen auf die Bühne zieht, ist garantiert. Mit TOLLHAUS steht der ganze Abend nur unter einem einzigen Motto: Spaß haben und den Alltag vergessen. Bei zahlreichen Auftritten in ihrer Heimat Bayern, aber auch auf dem Stuttgarter Wasen, brachten sie die Festzelte zum Beben. Am Samstagabend ab Uhr tritt dann die bekannte Wasen- Band Wasenrocker auf. Drei Tage zuvor auf dem Stuttgarter Wasen, kommen sie nach Künzelsau, um bei den Wert-Wiesn in bester Oktoberfestlaune auch hier zu feiern. Die Besucher erwartet ein Abend mit bester Partymusik und ausgelassener Volksfeststimmung. Veranstaltungsende ist an beiden Tagen um 0 Uhr. Tischreservierungen: Tische für acht Personen müssen für beide Abendveranstaltungen vorab reserviert werden. Ohne Tischreservierung ist voraussichtlich kein Eintritt möglich. Die Kosten betragen 20 Euro pro Person, dabei inbegriffen sind für jeden ein Zehn-Euro-Verzehrgutschein und ein Eintrittsbändchen. Ein Tisch für acht Personen kostet also 160 Euro inklusive 80 Euro Verzehrgutschein. Reservierungen bitte telefonisch bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Telefon, 07940/ , oder per kathleen.grosche@kuenzelsau.de Erst mit Zahlungseingang ist die Reservierung bindend. Der Betrag muss deshalb direkt nach der Reservierung überwiesen werden. Die Kontodaten sind auf Nachfrage zu erhalten. Alle Informationen zum Programm sind zu finden unter oder auf der Facebook-Seite Künzelsau meine Stadt Landesschau Mobil in Neudenau Dreharbeiten zu Landesschau Mobil ab Montag, 18. September 2017 Landesschau Mobil kommt nach Neudenau: Die Dreharbeiten mit Landeschau Mobil -Reporter Jürgen Hörig finden ab Montag, 18. September 2017 statt. Dabei macht sich das Landesschau Mobil -Team auf Spurensuche nach interessanten Menschen und besonderen Orten. Die Reportage stellt den Fernsehzuschauerinnen und -zuschauern vor, was das Leben in der Stadt im unteren Jagsttal auszeichnet. Die Redaktion nimmt noch Anregungen entgegen, welche Persönlichkeiten und Geschichten aus Neudenau für die Sendung interessant sein könnten. Die Redaktion sucht nach Menschen mit bewegenden, skurrilen und spannenden (Lebens-) Geschichten oder Interessen. Ein entsprechendes Kontaktformular befindet sich unter swr.de/landesschau-bw. Sendungen: Landesschau Baden-Württemberg: Landesschau Mobil Neudenau Von Montag, 23. bis Freitag, 27. Oktober 2017 als tägliche Rubrik in Landesschau Baden- Württemberg von bis Uhr im SWR-Fernsehen in Baden-Württemberg Landesschau Mobil Neudenau Samstag, 28. Oktober 2017, von bis Uhr im SWR- Fernsehen in Baden-Württemberg als Reportage. Weitere Informationen unter SWR.de/landesschau-mobil. Am Ende des Sommers feiert Schwäbisch Hall die Nacht der Nächte Sommernachtsfest am 26. August 2017 Der langgestreckte Stadtpark entlang des Kochers verwandelt sich in ein zauberhaftes Lichtermeer: Lichterbecher in fantasievollen Ornamenten und bunte Lampions in den alten Bäumen sorgen für ein atemberaubendes Lichtermeer und Romantik pur! Dieses Leuchten und Flimmern verzaubert jährlich Tausende Besucherinnen und Besucher. Die Livebands, die an diesem Abend auf drei verschiedenen Bühnen unterschiedliche Musikrichtungen spielen, der Siedersfackeltanz, verschiedene Lichtinstallationen und das romantische Feuerwerk - all dies macht den Reiz des Sommernachtfestes aus. In diesem Jahr wird nach Einbruch der Dunkelheit die 4,50 m große Lichtfigur DUN- DU, auch Der sanfte Riese genannt, durch den Stadtpark Ackeranlagen wandeln. Auf dem Unterwöhrd und in den Ackeranlagen verwöhnt die regionale Gastronomie die Besucherinnen und Besucher mit köstlichen und vielfältigen Versuchungen von Bratwurst über Kässpätzle bis zu allerlei Süßwaren. In jedem Fall verspricht das Sommernachtsfest einen unvergesslichen Abend. Sommernachtsfest Schwäbisch Hall 26. August 2017

22 ANZEIGEN neues stadtblatt 25. August 2017 Nr. 34 TRAUER Tag & Nacht (07942) Hintere Straße 32, Neuenstein www. bestattungen-heigold.de Helfen Beraten Begleiten SILBENRÄTSEL Aus den Silben acht - alz - be - bob - bock - de - ent - er - fan - feln - fie - fo - frei - gal - gat - gra - hand - hei - il - ju - ka - kien - klub - last - le - lies - loh - los - mer - nung - nut - pe - pro - re - rin - ro - rueck - schwe - span - stand - ta - tiv - to - trep - ver - vo - wuer - wurst - zu - zug - zung zwei sind 20Wörter zu bilden, deren dritte Buchstaben, von unten nach oben gelesen, und siebte Buchstaben, von oben nach unten gelesen, ein Sprichwort ergeben. 1. verboten 2. flach gespaltenes Holz 3. Anhängergemeinschaft 4. Skandinavier 5. eine Fleischware Foto: Zoonar RF/Thinkstock VERANSTALTUNGEN Sonntag, 27. August Hoffest auf dem Sonnenhof von Familie Bühler in Wolpertshausen 10 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst im Hofgarten Ab 11 Uhr: Das Beste aus Küche und Keller Bœuf de Hohenlohe-Weideochsen vom Spieß, Schlachtplatte vom Schwäbisch-Hällischen Landschwein, regionale Getränke. Auf dem Sonnenhof Bauernmarkt mit Verkauf von Erzeugnissen aus der Region, BESH-Wurstdosen zum Hoffestpreis, Schaukäsen der Dorfkäserei Geifertshofen, Hohenloher Folk, Blues & Rock, Kutsch- und Traktorfahrten sowie Schweineprämierung. Am Regionalmarkt Hohenlohe Verkaufsoffener Sonntag mit Verkostungen regionaler Erzeugnisse, Kinderprogramm, Blasmusik im Biergarten. 6. Konstitution 7. Lichtbild 8. gleichgültig 9. Wintersportgerät 10. Bootsrennen 11. Gebrauch 12. Außenaufgang 13. Preisrichterin 14. knobeln 15. herausfordernd 16. Vergütung 17. Lkw mit Anhänger 18. Kerker Wolpertshausen, Haller Str. 20, Tel. (07904) Fax (07904) , info@besh.de - direkt an der A6, Ausfahrt 44 Wolpertshausen - B. Stille & K. Emmel PFLEGE 24h Betreuung und Pflege zu Hause durch geschultes, deutschsprachiges EU-Personal Wie sind persönlich für Sie vor Ort Moselstraße Ellwangen 100% legal Telefon KW Schlag beim Tennis 20. deutscher Nervenarzt, 1915 Lösung Silbenrätsel : 1. illegal, 2. Kienspan, 3. Fanklub, 4. Schwede, 5. Bockwurst, 6. Zustand, 7. Fotografie, 8. achtlos, 9. Zweierbob, 10. Regatta, 11. Benutzung, 12. Freitreppe, 13. Jurorin, 14. wuerfeln, 15. provokativ, 16. Entlohnung, 17. Lastzug, 18. Verlies, 19. Rueckhand, 20. Alzheimer Zerstoeren geht schnell, aber das Bauen langsam. DEIKE PRESS

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