Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW"

Transkript

1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe 1

2 Kostenerstattung UMF 89 d SGB VIII Kostenausgleich bei Jugendhilfe für einreisende Deutsche und Ausländer aus Landesmitteln Die Jugendhilfe muss innerhalb eines Monats nach Einreise gewährt worden sein. Der Tag der Einreise unterliegt einer gesetzlichen Fiktion: 1. Tag des amtlich festgestellten Grenzübertritts 2. Tag, an dem der Aufenthalt im Inland erstmals festgestellt wurde 3. Vorsprache beim Jugendamt Sollte nach Festsetzung des Einreisedatums ein früheres Datum nach 1.) oder 2.) festgestellt werden und dadurch die Monatsfrist des 89 d SGB VIII überschritten sein, besteht kein Erstattungsanspruch. ggf. bereits geleistete Zahlungen werden gem. 112 SGB X zurückgefordert 2 I LWL-Landesjugendamt Westfalen

3 Kostenerstattung UMF 89 d SGB VIII Zuständiges kostenerstattungspflichtiges Land Geburtsort im Inland Abs. 2 Es ist das Landesjugendamt erstattungspflichtig, in dessen Bereich die Person geboren ist. Geburtsort im Ausland Bis : Abs. 3 Das erstattungspflichtige Land wird vom Bundesverwaltungsamt bestimmt. Ab : Abs. 1 Das aufnahmepflichtige Jugendamt wird von der Landesverteilstelle (LVR) bestimmt. Daraus ergibt sich das erstattungspflichtige Landesjugendamt. 2

4 Exkurs: Ablauf der Verteilung Meldefristen im Verteilverfahren: - JA an LVR-Landesjugendamt: 7 Werktage - LVR-LJA an BVA: 3 Werktage - BVA an jeweilige Landesstelle: 2 Werktage - Landesstelle an Zuweisungs-JA ( 42) und Mitteilung 2 Werktage an 42 a JA (vorl. ION) Pflichten des Aufgriffsjugendamtes : - Begleitung und Übergabe des Minderjährigen an Zuweisungsjugendamt (= Ende der vorl. ION) - Übermittlung personenbezogener Daten (zur Wahrnehmung der Aufgaben nach 42 SGB VIII) 4

5 Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher WICHTIG: 42 b SGB VIII verpflichtet den örtlichen Träger sowie die zuständige Landesstelle zur Weitergabe von Daten an die zuständige Landesstelle bzw. durch diese an das Bundesverwaltungsamt, die zur Umsetzung des in 42 b und 42 c geregelten Verteilungsverfahrens notwendig sind. = Angaben zur Anzahl der von einem JA bzw. einem Land nach 42 b oder 42 (1) Nr. 3 in Obhut genommenen Minderjährigen durch werktägliche (Mo Fr) Meldung der täglichen Zu- und Abgänge = des Ergebnisses des Erstscreenings nach 42 b (2) durch das JA an die zuständige Landesstelle bzw. durch die zuständige Landesstelle an das Bundesverwaltungsamt. sowie Gegen Entscheidungen nach 42 b) Verfahren zur Verteilung unbegl. ausländischer Kinder u. Jugendlicher findet kein Widerspruch statt. Die Klage gegen Entscheidungen nach dieser Vorschrift hat keine aufschiebende Wirkung. Das Nähere regelt das Landesrecht. 5 I LWL-Landesjugendamt Westfalen

6 Kostenerstattung UMF 89 d SGB VIII Dauer der Erstattungsverpflichtung Die Verpflichtung zur Erstattung der aufgewendeten Kosten entfällt, wenn inzwischen für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten Jugendhilfe nicht zu gewähren war. 2

7 89 d SGB VIII und die Fristen nach 111, 113 SGB X Die Ausschlussfrist des 111 SGB X wird auf neun Monate verkürzt. Kostenerstattungsansprüche nach 89 d SGB VIII, die vor dem entstanden sind, müssen bis spätestens zur Kostenerstattung angemeldet werden (= Antragsstellung). Danach ist eine Geltendmachung bei dem erstattungspflichtigen Land ausgeschlossen = eine Erstattung der bis zum entstandenen Fallkosten ist ausgeschlossen auch gegenüber dem eigenen Land. Die Verjährungsfrist des 113 SGB X wird auf ein Jahr verkürzt. Der Erstattungsanspruch des örtlichen Trägers gegenüber dem Land für Altfälle erlischt am (=Kosten müssen abgerechnet sein). 7

8 Einfügung eines 11. Kapitels in das SGB VIII Elftes Kapitel Schlussvorschriften 106 Einschränkung eines Grundrechts Durch 42 Absatz 5 und 42 a Absatz 1 Satz 2 wird das Grundrecht auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Durch die entsprechende Geltung der Befugnisse zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, die eine Grundrechtseinschränkung beinhaltet, ist zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Zitiergebotes aus Art. 19 (1) Satz 2 GG die Einführung dieser Schlussvorschrift als 11. Kapitel des SGB VIII erforderlich. 8

9 Notwendige Unterlagen für die Kostenerstattung: Inobhutnahme (ION): Bestimmungsverfügung vom Bundesverwaltungsamt (für Ansprüche bis ) / Zuweisung der Landesverteilstelle (LVR) (für Ansprüche ab ) ION-Beleg, aus dem zu ersehen ist, dass das JA (und welche Person) die ION veranlasst hat (freier Träger kann nicht in Obhut nehmen auch nicht auf der Grundlage des 76 (1) SGB VIII) Nachweis der Einreise wie bisher (Protokoll BuPol., amtl. Feststellung oder JA) ab einzureichen von dem Jugendamt, das vorläufig nach 42 a SGB VIII in Obhut nimmt bzw. genommen hat Anschreiben an das Familiengericht (innerhalb von 3 Werktagen (Mo - Fr) ab einzureichen von dem Jugendamt, das nach 42 SGB VIII (nach Verteilung oder bei ausgeschlossener Verteilung von dem JA, das nach 42 SGB VIII) in Obhut nimmt 9 I LWL-Landesjugendamt Westfalen

10 Notwendige Unterlagen für die Kostenerstattung: Hilfe zur Erziehung: Beschluss des Familiengerichtes (Personensorgerechtsbeschluss) Antrag des Vormundes auf HzE Bewilligungsbescheid Nachweis der Notwendigkeit (z.b. Hilfeplan, Erziehungsbericht etc.) Hilfe für junge Volljährige: * Antrag des Volljährigen * Bewilligungsbescheid * Nachweis der Notwendigkeit (z.b. Hilfeplan, aus dem die Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und eigenständigen Lebensführung eindeutig hervorgehen) * Nachweis gem. 6 (2) SGB VIII (Kopie der Duldung/Aufenthaltsgestattung im Volljährigkeitszeitpunkt (und darüber hinaus) 10

11 Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung 42 f SGB VIII Die Prüfung der Inobhutnahmevoraussetzungen ( 42 a, vorl. ION) = unbegl. Einreise, Minderjährigkeit, Zweifelsfall etc.) erfolgt in einem persönl. Gespräch (Erstgespräch mit dem Minderjährigen durch erfahrene Fachkräfte unter Hinzuziehung eines Sprachmittlers bzw. Dolmetschers). Ebenso ist in diesem Zusammenhang eine Alterseinschätzung vor der ION vorzunehmen. Abs. 1 Abs. 2 JA hat i.r. der vorl. ION die Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in Ausweispapiere festzustellen oder hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen - 8 (1) Beteiligung von Kinder u. Jugendlichen u. 42 (2) Satz 2 (Kind/Jgdl. ist Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen) sind entsprechend anzuwenden. Auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen hat das JA in Zweifelsfällen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen (bei ärztl. Untersuchung ist die Person d.d. JA umfassend über die Unter- suchungsmethode u. über die mögl. Folgen der Altersbestimmung aufzuklären. Ist die ärztl. Untersuchung von Amts wegen durchzuführen, ist die betroffene Person zusätzlich über die Folgen der Weigerung, sich der ärztl. Untersuchung zu unter- ziehen, aufzuklären; die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der Person und ihres 11 I LWL-Landesjugendamt Westfalen

12 Beabsichtigtes behördliches Verfahren zur Altersfeststellung Vertreters durchgeführt werden. Die 60, 62 u. 65 bis 67 des SGB I sind entsprechend anzuwenden. Abs. 3 Widerspruch u. Klage gegen die Entscheidung des JA aufgrund der Altersfeststellung nach dieser Vorschrift die vorl. ION nach 42 oder die ION nach 42 (1) Nr. 3 abzulehnen oder zu beenden, haben keine aufschiebende Wirkung. Landesrecht kann bestimmen, dass gegen diese Entscheidung Klage ohne Nachprüfung in einem Vorverfahren nach 68 VwGO erhoben werden kann. 12

13 Kostenerstattung wenn 89 d SGB VIII nicht anwendbar ist (Monatsfrist überschritten) 5 (2) Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu beantragen bei der jeweils zuständigen Bez.Reg. Das Land erstattet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ausländische Flüchtlinge nach 2 Nrn. 1 und 1 a für die Dauer der in Absatz 1 genannten Frist die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).. in der jeweils geltenden Fassung notwendigen Aufwendungen für Leistungen der Jugendhilfe außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie und den Einrichtungen der Jugendhilfe sowie für Inobhutnahmen von ausländischen Flüchtlingen, sofern die Aufwendungen nicht nach 89 d SGB VIII zu erstatten sind. Zu beachten ist dabei, dass die Tatbestandsvariante des 2 Nr. 1 FlüAG eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, keine Verfahrenshandlung im Sinne des 12 (1) AsylVfG voraussetzt. Vielmehr stellt das Asylersuchen einen bloßen Realakt dar. Ausreichend ist, dass der Ausländer schriftlich, mündlich oder auf andere Weise zu erkennen gibt, dass er im Bundesge- biet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung i.s. des 3 (1) AsylVfG oder ein ernsthafter Schaden i.s. des 4 (1) AsylVfG droht. 13

14 Kostenerstattung wenn 89 d SGB VIII nicht anwendbar ist (Monatsfrist überschritten) Der Kostenerstattung begehrende Träger hat diese Voraussetzung einschl. des maßgeblichen Datums nachzuweisen. In Betracht kommt eine schriftliche Erklärung des Asylsuchenden. Im Übrigen kommt ein Vermerk eines Mitarbeiters des JA in Betracht, in dem dokumentiert ist, dass der Ausländer mündlich um Asyl nachgesucht oder auf welche andere Weise er sein Asylgesuch zu erkennen gegeben hat. Nach diesen Maßstäben kommt auch eine Kostenerstattung der Bezirksregierung für den Zeitraum eines Clearingverfahrens in Betracht, und zwar ab dem dokumentierten Zeitpunkt des Asylgesuchs. Allerdings ist das Asylgesuch, soweit dieses dokumentiert ist, immer nur relevant für den Beginn der Erstattungspflicht. Eine Erstattung nach 5 (2) FlüAG setzt in jedem Fall weiterhin voraus, dass ein förmlicher Asylantrag gestellt wurde. Unter dieser Voraussetzung erfolgt dann die Erstattung für den Zeitraum bis zur unanfechtbaren Ablehnung des Asylantrages und zwar beginnend mit dem Asylgesuch, soweit dieses dokumentiert ist. 14 I LWL-Landesjugendamt Westfalen

15 Kostenerstattung wenn 89 d SGB VIII nicht anwendbar ist (Monatsfrist überschritten) Verfahrensweise (nach Auskunft einer der Bezirksregierungen): Anträge auf Erstattung erfolgen bisher formlos, müssen jedoch u.a. folgende Angaben enthalten bzw. folgende Unterlagen sind beizufügen: * Sachverhaltsschilderung mit den persönlichen Daten des betreuten Kindes/Jugendlichen (Beginn der Jugendhilfemaßnahme, gerichtliche Entscheidungen etc.) * Abrechnungszeitraum * Datum der Asylantragstellung * Kopie des Zuweisungsbescheides nach Asylantragstellung * Nachweise zum Stand bzw. Ausgaben (mit Rechts- /Bestandskraft) des Asylverfahrens * Bestätigung, dass die Aufwendungen nicht nach 89 d SGB VIII zu erstatten sind 15

16 Kostenerstattung wenn 89 d SGB VIII nicht anwendbar ist (Monatsfrist überschritten) Verfahrensweise (nach Auskunft einer der Bezirksregierungen): Fortsetzung: * Kostenbelege für den Zeitraum ab Zuweisung (ggf. mit anteiliger Berechnung, z.b. für den Zuweisungsmonat) * Kostenaufstellung mit einer Bescheinigung der sachlichen u. rechnerischen Richtigkeit (Vier- Augen-Prinzip) * Erklärung, dass der Antrag nur Ausgaben enthält, die für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für ausländische Flüchtlinge gewährt wurden * Angabe der Bankverbindung inkl. des Kassenzeichens. Die Aufwendungen sind nur im Zeitraum des Asylverfahrens, d.h., ab dem Tag des Asylgesuches u. anschl. Antragstellung/Zuweisung, bis zum Tag der bestands- bzw. rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind auch: Unterbringung, Bekleidung, Krankheitskosten, Taschengeld, Sprachkurs, Fahrtkosten etc. Unterlagen sind per Briefpost zu übersenden. 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Fragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung! Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Landesjugendamt Westfalen Laura Schlieker Marina Hesselmann Warendorfer Str. 25 Warendorfer Str Münster Münster Tel.: Tel.: Fax: Fax:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe 1 20.10.2015 LWL-Landesjugendamt Westfalen Kostenerstattung UMF 89 d SGB V u.a. Kostenausgleich bei Jugendhilfe

Mehr

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige Arbeitstagung für Jugendamtsleitungen in Westfalen-Lippe 22. bis 23. September 2015 LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho 1 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt

Mehr

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige Arbeitstagung für Jugendamtsleitungen in Westfalen-Lippe 22. bis 23. September 2015 LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho 1 22./23.09.15 LWL-Landesjugendamt

Mehr

unbegleitete minderjährige Ausländer

unbegleitete minderjährige Ausländer unbegleitete minderjährige Ausländer Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher: Insbesondere 42a bis 42f SGB VIII Workshop im Rahmen des

Mehr

Arbeitshilfe zum Kostenerstattungsverfahren gemäß 89d, 89f SGB VIII

Arbeitshilfe zum Kostenerstattungsverfahren gemäß 89d, 89f SGB VIII Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Arbeitshilfe zum Kostenerstattungsverfahren gemäß 89d, 89f SGB VIII - Stand 01.08.2016 - Bezug: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung

Mehr

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe FreizügigkG AsylVfG StGB BGB SGB VIII Dublin III AufenthG Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Stand der Umsetzung der Neuregelungen im SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe - Fachtagung in Erkner, 23.02.2016

Mehr

Herzlich Willkommen. Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle

Herzlich Willkommen. Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle Herzlich Willkommen Fachforum 1 Aktuelles aus der Landesverteilstelle 1 Agenda 1. Die Landesverteilstelle stellt sich vor 2. Verteilverfahren ab dem 01. Mai 2017 3. Word Cafés 4. Treffpunkt im Plenum 2

Mehr

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene

Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene Aufnahme, Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer - Umsetzung auf Bundes- und Landesebene Gliederung Begriffsdefinition Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung

Mehr

Vorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem

Vorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem Vorläufige Inobhutnahme Das vorgesehene Verfahren seit dem 01.11.2015 Eine Arbeitshilfe des Bundesfachverbands UMF über das Gesetz und die Gesetzesbegründung Aufgrund der großen Nachfrage gibt der Bundesfachverband

Mehr

Vormundschaften für UMF Herausforderungen und Chancen

Vormundschaften für UMF Herausforderungen und Chancen Herausforderungen und Chancen Hilfebedarf grundsätzlich anders als bei deutschen Jugendlichen Unterschiedliche kulturelle und religiöse Hintergründe Sprache, Dolmetscher Ernährung: Bisherige Ernährungsgewohnheiten,

Mehr

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster nur per Email Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände

Mehr

Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 04.04.2017 Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Stadt Bielefeld Amt für Jugend und Familie - Jugendamt - Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim

Mehr

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr. 26 10967 Berlin andreas.meissner@evin-ev.de Begriffsklärung UMF Ein Begriffsungetüm, das nach Klärung

Mehr

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016

Mehr

Vorläufige Inobhutnahme nach 42a Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII

Vorläufige Inobhutnahme nach 42a Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII Vorläufige Inobhutnahme nach 42a Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII - Arbeitshilfe des Hessischen Ministeriums - Eine Verpflichtung aller Jugendämter in Hessen zur vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten

Mehr

Wege der UMA in Deutschland

Wege der UMA in Deutschland Überschrift Überschrift Arial 24 Wege der UMA in Deutschland Merseburg, 06.03.2017, Diana Richter Landesjugendamt, Fachbereich Landesverteilstelle und Kostenerstattung Überschrift Wege Überschrift Arial

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 7. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/480 7. Wahlperiode 09.05.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Enrico Komning, Nikolaus Kramer, Jörg Kröger, Bert Obereiner und Christel Weißig, Fraktion der

Mehr

A. Verfahren für Altfälle (bis 31. Oktober 2015 entstandenen Kosten)

A. Verfahren für Altfälle (bis 31. Oktober 2015 entstandenen Kosten) Aktualisierte Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Kostenerstattung nach 89d SGB VIII Wahrung der Monatsfrist, materielle Voraussetzungen und Verjährung Stand: 22.

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten: 1.Nov.

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten: 1.Nov. Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten: 1.Nov. 2015 Alfred Oehlmann-Austermann, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Qualifizierung der Flüchtlingsberatung

Qualifizierung der Flüchtlingsberatung PROJEKT-Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Volker Maria Hügel Südstrasse 46 48153 Münster 0251 14486 21 0251 14486 20 vmh@ggua.de www.einwanderer.net

Mehr

Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes?

Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes? Aufgaben und Rolle des Vormundes des Jugendamtes? Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Jugendhilferechtliches Clearingverfahren Verteilungsverfahren

Mehr

Rundschreiben Nr. 152/2015

Rundschreiben Nr. 152/2015 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 51.10.10 / 51.51. 25 mx-wo Kiel, 27. Oktober 2015 Rundschreiben Nr. 152/2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen,

Mehr

Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)

Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern Bundesrat Drucksache 185/16 15.04.16 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg FJ - AIS - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise

Mehr

Praxisworkshop Kostenerstattung 89d SGB VIII

Praxisworkshop Kostenerstattung 89d SGB VIII Praxisworkshop Kostenerstattung 89d SGB V Fristen, Antragsstellung, Unterlagen Foto: mnirat, fotolia.com Gliederung 1. Überblick: Entwicklung des Kostenerstattungsverfahrens 2. Das Team Kostenerstattung

Mehr

Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014

Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014 Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das. Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung

Mehr

Dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis

Dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis KREIS WESEL Drucksache 607 /IX IX. Wahlperiode 2014-2020 Betreff: Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge; hier: Neue gesetzliche Regelungen Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom 04.11.2015

Mehr

Deutscher Bundestag. 18. Wahlperiode. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Elftes Kapitel. Schlussvorschriften.

Deutscher Bundestag. 18. Wahlperiode. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Elftes Kapitel. Schlussvorschriften. Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Stadt Aachen Aachen knapp über 250.000 Einwohner an der Grenze zu Belgien und Holland gelegen als Hauptreiseroute zwischen Süd- und Nordeuropa genutzt Grenzübertritte

Mehr

Herzlich Willkommen. Workshop 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien

Herzlich Willkommen. Workshop 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien Herzlich Willkommen Workshop 4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Pflegefamilien Chancen und Grenzen familiärer Netzwerke bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und

Mehr

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren Melde- und Verteilverfahren Meldeverfahren Strikte Trennung in zahlenmäßiges Meldeverfahren und personenbezogenes Verteilverfahren Jedes Jugendamt (JA) meldet werktäglich (außer samstags) bis 10.00 Uhr

Mehr

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung am 24. März 2016 Quelle der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 6. Auflage 2016 1 Programm des heutigen Tages

Mehr

Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Weimar, 27. September 2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle

Mehr

Umsetzung der landesinternen und länderübergreifenden Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab dem 02.

Umsetzung der landesinternen und länderübergreifenden Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab dem 02. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 22. Oktober 2015 Seite 1 von 7 Aktenzeichen PG MF -

Mehr

Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland/Landesstelle

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen: 16/166 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen: Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG) Fünftes Gesetz zur Ausführung

Mehr

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Prof. Dr. Jan Kepert, Jugendamtsleitertagung 2016 in Gültstein Quelle der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 6. Auflage 2016 1 Programm

Mehr

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW. Aktuelle Informationen zum Stand der Verteilung

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW. Aktuelle Informationen zum Stand der Verteilung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in NRW Aktuelle Informationen zum Stand der Verteilung Münster, 15. September 2016 Antje Steinbüchel, Rheinland/Landesstelle NRW UMA in Deutschland und in NRW 80000

Mehr

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Bericht der Landesverteilstelle Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Melde- und Verteilverfahren Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Meldeverfahren

Mehr

Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 12/2015, S Niels Espenhorst und Ulrike Schwarz

Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 12/2015, S Niels Espenhorst und Ulrike Schwarz Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin kontakt@asyl.net www.asyl.net Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 12/2015, S. 408 410 Niels Espenhorst und Ulrike Schwarz Aktuelle Gesetzesänderungen

Mehr

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten

Mehr

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7181 -

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7181 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7352 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7181 - Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung

Mehr

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe - Jugendamt Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Workshop 1: Anforderungen an den ASD im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfeplanung 1 Wie alles begann

Mehr

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland rechtliche und tatsächliche Situation Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. 27. September 2016 Weimar Zahlen,

Mehr

Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA)

Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA) Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährige (UMA) Eckpunkte für die gesetzliche Regelung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der

Mehr

Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma

Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft,

Mehr

24 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

24 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom Seite 1 von 6 24 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 22.12.2014 Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Vom 28. Februar

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher Inkrafttreten Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (unbegleitet eingereister) ausländischer Kinder und Jugendlicher nkrafttreten: 1.Nov. 2015 Alfred Oehlmann-Austermann, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Arbeitshilfe zur Kostenerstattung nach 89d SGB VIII (Stand: )

Arbeitshilfe zur Kostenerstattung nach 89d SGB VIII (Stand: ) Arbeitshilfe zur Kostenerstattung nach 89d SGB VIII (Stand: 20.05.2016) Landesjugendamt Gesetzliche Grundlagen für die Kostenerstattung nach 89d SGB VIII Hilfebeginn innerhalb eines Monats nach Einreise

Mehr

Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren Asylgesuch wird oft an der Grenze,

Mehr

Jugendliche, die verschwinden

Jugendliche, die verschwinden Expertentag Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Verteilung und Vormundschaft Hannover 19.01.2016 Weiterverteilung, Partizipation und Jugendliche, die verschwinden Eine rechtliche Annäherung Jugendliche,

Mehr

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Monat pro UMA in den oben genannten Landkreisen im Jahr 2016?

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Monat pro UMA in den oben genannten Landkreisen im Jahr 2016? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 912 31. 10. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg und Dr. Jörg Meuthen AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Bundesrat Drucksache 349/15 (Beschluss) 25.09.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Mehr

Junge Flüchtlinge in Deutschland

Junge Flüchtlinge in Deutschland Junge Flüchtlinge in Deutschland Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Daten & Fakten Ziele Regelungen Umsetzung Stand: 10.04.2015 Daten

Mehr

Bisherige Fassung Neue Fassung ab 1. November 2015. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Bisherige Fassung Neue Fassung ab 1. November 2015. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) S Y N OPSE zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung BT-Drs. 18/5921, 18/6289, 18/6392 Inkrafttreten: 1. November 2015 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 2 Aufgaben der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter Postfach 2964 55019 Mainz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 10117 Berlin LANDESJUGENDAMT RHEINLAND-PFALZ Geschäftsführung Rheinallee

Mehr

Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön

Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön Sozialreferat Stadtjugendamt Vertreter der Jugendamtsleitung 089-23349533 markus.schoen@muenchen.de Unbegleitete

Mehr

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktuelle Situation und Perspektiven

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktuelle Situation und Perspektiven Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Aktuelle Situation und Perspektiven - Allgemeine Informationen Stand Mai 2016 - Tätigkeitsfeld Fachdienst Flüchtlinge -Bundesweite Verteilung seit 1.11.2015 Landesbetrieb

Mehr

Grundlagenmodul: Kinder- und Jugendhilfe bei unbegleiteten Minderjährigen

Grundlagenmodul: Kinder- und Jugendhilfe bei unbegleiteten Minderjährigen Grundlagenmodul: Kinder- und Jugendhilfe bei unbegleiteten Minderjährigen Franziska von Nordheim, BumF e.v. Berlin, 10.10.2017 Yando (16) kommt nach Deutschland. Und nun??????? UmF in der Jugendhilfe Aufgriff

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Pädagogische und wirtschaftliche Aspekte der Betreuung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.02.2014 Agenda Die Phasen in der Betreuung eines unbegleiteten

Mehr

Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten

Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten Input für das Forum (Un)begleitete minderjährige Flüchtlinge in

Mehr

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge 58 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 03 030 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge E i n

Mehr

Unklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder?

Unklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder? Unklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder? 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. - Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit 20.11.2009 in Heilbronn Um wen es sich handelt: > Unbegleitete

Mehr

Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Beschluss

Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Beschluss Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 92/18 (VG: 4 V 602/18) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache Antragsteller und Beschwerdeführer, Prozessbevollmächtigter: gegen die Stadtgemeinde

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher 1802 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 30. Oktober 2015 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Vom

Mehr

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12. UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.2016 IN KEHL JUGENDLICHE OHNE GRENZEN 27.-30.November 2016 Saarbrücken: Jugendkonferenz

Mehr

Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme und Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung

Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme und Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung VG München, Beschluss v. 21.01.2016 M 18 E 15.5489 Titel: Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme und Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung Normenketten: SGB VIII 7 Abs. 1 S. 2, 42, 42a, 42f VwGO

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) Zahlen und Daten, Verteilverfahren Neumünster, 17. Juni 2016 Inhalt 1. Projektgruppe UMA 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 3.

Mehr

86-8-A/G. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

86-8-A/G. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze 1 1 86-8-A/G Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze vom. A. Problem 1. Am 01.11.2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer

Mehr

Verfahrens- und Sozialberatung

Verfahrens- und Sozialberatung Verfahrens- und Sozialberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe Referent: Thomas Voss, Caritas und Diakonisches Werk Beruflicher Werdegang Studium Soziale Arbeit an der

Mehr

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)

zum Regierungsentwurf vom eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 17.4.2017 SYNOPSE zum Regierungsentwurf vom 12.4.2017 eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern Jugendlichen (Kinder- Jugendstärkungsgesetz KJSG) Finanzierung/Sozialraum

Mehr

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus

Mehr

Einführung in das Asylverfahren

Einführung in das Asylverfahren deutsche und europäische Asylsystem 09.12.2014 Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes

Mehr

Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe

Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe Von der Inobhutnahme in die weiterführenden Hilfe Übergänge in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Potsdam Schnittstellenbetrachtung öffentlicher und freie

Mehr

Leitfaden zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Leitfaden zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen Leitfaden zur Umsetzung des vorläufigen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen (Stand 16.12.2015) 1 1. Das Wichtigste auf einen Blick... 3 2. Umsetzung

Mehr

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls

Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher

Mehr

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt) ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Empfehlungen zur Kostenerstattung gemäß 89d SGB VIII 2. Auflage beschlossen auf der 100. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Mehr

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster

Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster. Lehrreferententagung bis 22. Juni 2014 in Bad Soden/Salmünster Erweitertes Führungszeugnis Hintergrund 2005: Neuregelung in 72a SGB VIII alle hauptamtlich Beschäftigten müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen 2012: Erweiterung des 72a SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge 56 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 03 030 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge E i n

Mehr

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Arbeitshilfe Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit Gliederung I. Ausgangssituation...

Mehr

Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Altersfeststellung nach 42f SGB VIII

Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Altersfeststellung nach 42f SGB VIII Hinweise des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Altersfeststellung nach 42f SGB VIII August 2016 I. Vorbemerkung Die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten

Mehr

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Kapitel Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge 56 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 03 030 Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge E i n

Mehr

unbegleiteten minderjährigen

unbegleiteten minderjährigen Die gegenwärtige Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland Tobias Klaus, Niels Espenhorst Zugangszahlen UMF 2010: 4.216 2011: 3.782 2012: 4.377 2013: 5.605 2014: 12.500 Inobhutnahmen

Mehr

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern

Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Rechtsfragen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung WJH am 18. Juli 2016 Quelle der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar, LPK-SGB VIII, 6. Auflage 2016 1 Programm des heutigen

Mehr

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Mehr

F A Q. welchen Gründen ohne entsprechende Begleitung sind. 2. Ist der Minderjährige auch ein UMA, wenn er mit Verwandten

F A Q. welchen Gründen ohne entsprechende Begleitung sind. 2. Ist der Minderjährige auch ein UMA, wenn er mit Verwandten 1 F A Q Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landesjugendamt - Landesjugendamt Frequently Asked Questions Unbegleitete minderjährige Ausländer [Stand April 2016] Zum Begriff UMA

Mehr

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis

Mehr

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2693 6. Wahlperiode 11.03.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und ANTWORT

Mehr

Flüchtlingskinder: Aufgaben und Herausforderungen auf kommunaler Ebene

Flüchtlingskinder: Aufgaben und Herausforderungen auf kommunaler Ebene Flüchtlingskinder: Aufgaben und Herausforderungen auf kommunaler Ebene Zwischen Flucht und neuer Heimat Flüchtlingskinder als Herausforderung für Thüringer Kommunen Dr. Thomas Meysen Erfurt, 18. November

Mehr

Bayerisches Aufnahmegesetz

Bayerisches Aufnahmegesetz Bayerisches Aufnahmegesetz Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz - AufnG) Aufnahmegesetz vom 24. Mai 2002 Änderungen

Mehr

Ausländerrecht und Jugendhilfe

Ausländerrecht und Jugendhilfe SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche

Mehr