GARLON 4. Stoppt Brennnessel, Bärenklau & Co. GARLON 4

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1 GARLON 4 Stoppt Brennnessel, Bärenklau & Co. Garlon 4 mit dem Wirkstoff Triclopyr ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Problemunkräutern insbesondere Bärenklau und Brennnesseln auf Wiesen und Weiden sowie auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen. Vorteile von Garlon 4: Schnelle und nachhaltige Wirkung gegen Brennnesseln, Bärenklau und weitere Problemunkräuter Sichere Wirkung auch gegen Laubholz-Arten und Riesenbärenklau Kurze Wartezeit (14 Tage) Sehr gute Gräserverträglichkeit 117

2 Wirkstoff 480 g/l Triclopyr (als Butoxyethylester 667 g/l) Emulsionskonzentrat Garlon 4 ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern insbesondere Bärenklau und Brennnesseln auf Wiesen und Weiden sowie von Bärenklau-Arten, Brennnesseln und Laubholzgewächsen auf landwirtschaftllich nicht genutzten Grasflächen. Herbizid Nr Gefahrensymbol: Xn = gesundheitsschädlich N = umweltgefährlich Bienengefährlichkeit: Nicht bienengefährlich (B4) Schutz von Wasserorganismen/Abstandsauflagen: NW 468, 262, 264, % 5 m, 75 % 5 m, 90 %*, m Schutz von Flora und Fauna/Abstandsauflagen: NT 108 Versandgebinde: 10 x 1 l, 24 x 250 ml Lagerklasse: 12 GGVSE/Verpackungsgruppe: 9, III UN-Nummer: 3082 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Große Brennnessel, Wiesenbärenklau Wiesen und Weiden Große Brennnessel, Bärenklau-Arten, Laubholz Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Große Brennnessel, Bärenklau-Arten, Laubholz Stilllegungsflächen Wirkungsweise Aufwandmenge Die Aufnahme der Wirkstoffe durch die Unkräuter erfolgt ausschließlich über die Blätter mit einer nachfolgend schnellen Verteilung in der Pflanze. Wiesen und Weiden: Gegen Bärenklau und andere zweikeimblättrige Unkräuter: 2,0 l/ha Garlon 4 wird von Mai bis August zum 2. Aufwuchs (nach dem 1. Schnitt) oder zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) bis Ende des Rosettenstadiums des Bärenklau angewandt. Der Bärenklau sollte möglichst viele Blätter ausgebildet haben. Gegen Brennnesseln: 1,0 l/ha Garlon 4 wird im Frühsommer/Sommer zum 2. Aufwuchs (nach dem 1. Schnitt) oder im Spätsommer zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) bei einer Wuchshöhe von cm der Brennnesseln mit 1,0 l/ha angewandt. 118

3 Horst- und Einzelpflanzenbehandlung: 0,5 %ige Lösung (50 ml/10,0 l Wasser) Es empfiehlt sich, im Frühsommer/Sommer zum 2. Aufwuchs (nach dem 1. Schnitt) oder im Spätsommer, zum 3. Aufwuchs (nach dem 2. Schnitt) eine 0,5 %ige Garlon 4-Lösung (entsprechend 50 ml Garlon 4 in 10 Liter Wasser) einzusetzen. Pro Vegetationsperiode max. 1,0 l/ha Mittel. Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen: Gegen Bärenklau-Arten, Brennnesseln und Laubholzgewächse: Garlon 4 wird im Frühsommer mit 3,0 l/ha (0,3 ml/m²) in 500 l/ha als Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung angewandt. Stilllegungsflächen: Gegen Große Brennnessel, Bärenklau-Arten und Laubholzgewächse: Garlon 4 wird mit 3,0 l/ha zur Teilflächenbehandlung oder zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung während der Vegetationsperiode (Mai bis August) angewandt. Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendung, Anwendungshinweise Sonstige Hinweise Wiesen und Weiden: Die Wasseraufwandmenge beträgt jeweils 400 l/ha. Die Anwendung erfolgt während der Vegetationsperiode (Mai bis August). Max. eine Anwendung je Vegetationsperiode. Garlon 4 wirkt am besten, wenn sich die Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung in einer aktiven Wachstumsphase befinden und ausreichend Wirkstoff aufnehmen können. Bei ungünstigen Wachstumsbedingungen kann sich der Absterbeprozess der Unkräuter über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Anwendung zum 2. Aufwuchs erbringt in der Regel etwas bessere Bekämpfungsergebnisse als die Anwendung im Frühjahr oder Spätsommer. Durch die Verlagerung des Wirkstoffs bis in die Wurzeln wird eine gute Dauerwirkung erzielt. Bei extremem Besatz, mehrjährigen Pflanzen sowie starkem Samenpotential kann im Folgejahr eine Nachbehandlung (evtl. Einzelpflanzenbehandlung) erforderlich werden. Um Neuaufwuchs aus Samen zu unterdrücken, sollten Bestandslücken nach Absterben der Unkräuter unbedingt mit Gras nachgesät werden. Bekämpfung von Bärenklau-Arten, Brennnessel-Arten und Laubholzgewächsen auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen (Nichtkulturland): Der günstigste Anwendungstermin für eine nachhaltige Wirkung ist im Frühsommer gegeben, wenn sich die Laubgehölze und Brennnesseln in der Hauptwachstumsperiode befinden. Eine gründliche Benetzung ist Voraussetzung für einen guten Bekämpfungserfolg. Nachsaat von Gräsern ist nach vollständigem Absterben der Unkräuter möglich. Garlon 4 ist nicht kleeschonend. Bei vorzeitigem Umbruch von mit Garlon 4 behandelten Flächen nur Getreide, Grünland oder Mais nachbauen. Kein Anbau von zweikeimblättrigen Kulturen im Jahr nach der Anwendung, Schäden möglich! Kein Einsatz in Beständen zur Gräservermehrung. 119

4 Wirkungsspektrum Mit Garlon 4 sind in Wiesen und Weiden Sehr gut bis gut bekämpfbar: Bärenklau mit 2,0 l/ha, Brennnesseln mit 1,0 l/ha Bei der Bekämpfung von Bärenklau mit 2,0 l/ha werden folgende Unkräuter mit erfasst: Graugrüne Binse, Giersch, Riesenbärenklau, Kälberkropf, Sauerampfer, Winden-Arten und verholzende Arten, wie z. B. Birke, Erica-Arten, Rubus-Arten (z. B. Brombeeren) und Weiden Weniger gut bekämpfbar: Beinwell, Distel-Arten, Gemeine Schafgarbe, Wiesenkerbel Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Huflattich Zusätzlich zu den unter Wiesen und Weiden genannten Unkräutern sind mit Garlon 4 mit 3,0 l/ha (0,3 ml/m² als Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung) auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen bzw. Stilllegungsflächen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Laubholz-Arten wie Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeer-Arten, Hundrose, Hasel, Eichen-Arten, Gemeine Eberesche, Spierstrauch, Weiden-Arten, Weißdorn Weniger gut bekämpfbar: Esche, Faulbaum, Geißblatt, Hainbuche, Holunder, Schlehe Ansetzen der Spritzbrühe, Spritztechnik und Spritzenreinigung Ausführliche Angaben siehe Seite 244 ff. Tank zu ² ³ mit Wasser füllen. Umlauf bzw. Rührwerk einschalten. Garlon 4 zugeben. Tank mit Wasser auffüllen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren lassen. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgeräts in anderen Kulturen ist das Gerät inklusive Schläuche und Spritzgestänge sorgfältig mit Wasser zu reinigen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit kann auf zuvor behandelte Flächen ausgebracht werden. Wartezeit Hinweise zur Schadensverhütung Die Wartezeit in Wiesen und Weiden beträgt 14 Tage. Unter ungünstigen Bedingungen kann es nach der Anwendung zu einer geringfügigen Aufhellung der Gräser kommen, die sich jedoch rasch wieder verwächst und keinen Einfluss auf Ertrag und die Qualität hat. Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Grasbestände dürfen nicht behandelt werden. Bei Nachtfrostgefahr oder unmittelbar nach Frösten bzw. bei extrem hohen Temperaturen ist von einer Behandlung abzusehen. Schäden an der Kulturpflanze möglich. Bei der Applikation von Garlon 4 ist jegliche Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen wie z. B. Laubhölzer, Obst- und Weinpflanzen zu vermeiden. 120

5 Hinweis Hinweise für den sicheren Umgang Auflage bei Anwendung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Gefahrensymbol: Xn = gesundheitsschädlich N = umweltgefährlich Wirkstoff: 480 g/l Triclopyr (als Butoxyethylester 667 g/l = 61,4 %) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Reizt die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht wiederverwenden. Hinweise zum Schutz der Anwender Umweltverhalten Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden, Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille, Universalschutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), Gummischürze und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen! Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgesetzten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B 4). 121

6 Nützlinge Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) sowie für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Algen Das Mittel ist giftig für Algen. Fische und Fischnährtiere Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Schutz von Flora und Fauna Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung). Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist 122

7 neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Wiesen und Weiden, reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 %* (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung). Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Wiesen und Weiden: 10 m (ausgenommen Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung). Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Entsorgung Hinweise für den Arzt Entsorgung im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA (nähere Hinweise siehe Seite 15). Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination und symptomatische Behandlung. Beratung bei Vergiftungsfällen: siehe Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen ab Seite

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