Europäische territoriale Zusammenarbeit Grenzübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG IV A)

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1 Europäische territoriale Zusammenarbeit Grenzübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG IV A) Einleitung Die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zielt in erster Linie auf die Integration der von Staatsgrenzen isolierten Gebiete ab. Durch länderübergreifende Projekte sollen die grenzbezogenen Barrierewirkungen vermindert und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Grenz- und grenznahen Regionen vorangetrieben werden. Bayern nimmt an drei grenzübergreifenden Programmen teil: Bayern - Österreich", Bayern - Tschechien" und Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein" mit Österreich, der Schweiz und Italien. Was wird gefördert? Grundsätzlich werden Projektvorhaben bezuschusst, die den programmspezifischen Vorschriften der jeweiligen operationellen Programme entsprechen. Grundlegende Zielrichtungen sind dabei Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Lissabon-Strategie) sowie Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umwelt- und Ressourcenschutz (Göteborg-Strategie). Weiterführende Informationen und insbesondere die konkreten Prioritäten und Aktivitätsfelder sind den jeweiligen operationellen Programmen zu entnehmen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Projektes ist, dass das Projekt im Programmgebiet umgesetzt wird. Bevorzugt werden jene Projekte, die eine intensive Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Austausch in einem möglichst großem Maße fördern. Wer wird gefördert? In der Regel werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Gebietskörperschaften, Interessensvertretungen, Vereine und Verbände, eingeschränkt auch Unternehmen, gefördert. Der konkrete Kreis der Begünstigten ergibt sich wiederum aus dem operationellen Programm. Die Projektpartner müssen aus mindestens zwei Ländern, davon zumindest aus einem EU-Mitgliedstaat, stammen. Jedes Vorhaben muss mindestens zwei der folgenden Aspekte der Zusammenarbeit beinhalten: gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsames Personal und gemeinsame Finanzierung. Die Projektbeteiligten sollen grundsätzlich aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der sog. Flexibilitätsgebiete kommen. Bei den Flexibilitätsgebieten handelt es sich um Regionen, die an den eigentlichen Fördergebieten unmittelbar angrenzen oder von solchen eingeschlossen sind und auf die maximal 20% der für das Programm bereitgestellten EFRE-Mittel entfallen dürfen. Programmgebiet Bayern Österreich Zum Programmgebiet zählen zum einen Teile des Regierungsbezirks Oberbayern (Landkreise Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land, Rosenheim, Stadt Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie als sog. Flexibilitätsgebiete die Landkreise Weilheim-Schongau, Mühldorf am Inn), Teile Niederbayerns (Landkreise Freyung-Grafenau, Passau, Stadt Passau, Rottal-Inn sowie als 1

2 Flexibilitätsgebiete Dingolfing-Landau, Landshut, Stadt Landshut, Regen und Deggendorf) und Teile des Regierungsbezirks Schwaben (Landkreise Ostallgäu, Stadt Kaufbeuren, Oberallgäu, Stadt Kempten, Lindau sowie als Flexibilitätsgebiete Unterallgäu und Memmingen). Zum anderen gehören dazu auch Teile der grenznahen österreichischen Bundesländer Oberösterreich (Mühlviertel, Innviertel sowie als Flexibilitätsgebiete Steyr-Kirchdorf, Linz-Wels und Traunviertel), Salzburg (Salzburg und Umgebung, Pinzgau-Pongau und das Flexibilitätsgebiet Lungau), Tirol (Tiroler Unterland, Innsbruck, Tiroler Oberland, Außerfern und als Flexibilitätsgebiet Osttirol) und Vorarlberg (Bludens-Bregenzer Wald und Rheintal- Bodenseegebiet). Programmgebiet Bayern-Tschechien Das bayerische Fördergebiet umfasst die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge, sowie die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz. In Tschechien zählen dazu die Bezirke Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen). Programmgebiet Alpenrhein - Bodensee Hochrhein Das Programmgebiet umfasst folgende Regionen: in Deutschland - den Bodenseekreis, die kreisfreie Stadt Kempten, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Waldshut, der Schwarzwald-Baar-Kreis, sowie als Flexibilitätsgebiete die Landkreise Ravensburg, Sigmaringen, Tuttlingen, sowie Unterallgäu und die kreisfreie Stadt Memmingen. In Österreich: das Land Vorarlberg, mit den Gebieten "Bludenz-Bregenzer Wald" und "Rheintal-Bodenseegebiet". In der Schweiz: die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich. sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wie wird gefördert? Gefördert werden grundsätzlich nur projektbezogene Ausgaben. Dabei gilt ausnahmslos das Prinzip der Vorfinanzierung, d.h., dass jeder Projektpartner ein eigenes Budget für die Projektlaufzeit aufstellt und für sämtliche Ausgaben zunächst in Vorleistung geht, die Auszahlung der Fördermittel erfolgt später. Zusätzlich muss das Leadpartner-Prinzip eingehalten werden. Danach fungiert der von den Projektbeteiligten bestimmte Hauptpartner als verantwortlicher Repräsentant des Gesamtprojekts nach innen und außen. Als alleiniger Vertragspartner mit den jeweiligen Programmbehörden ist er für Berichterstattung, Finanz- und Wirtschaftsprüfung und für Zahlungen verantwortlich. Die Gesamtkosten des Projektes werden dabei nicht vollständig übernommen, sondern diese werden nur kofinanziert, so dass für die Projektbeteiligten ein Eigenmittelanteil verbleibt. Die Kofinanzierungsraten der jeweiligen Programme betragen: für das Bayern Österreich -Programm bis zu 75%, für das Bayern Tschechien -Programm für Bayern bis zu 70% und für Tschechien bis zu 85%, für das Alpenrhein - Bodensee Hochrhein -Programm bis zu 60%. Weiterführende Informationen über die Art und Höhe der Finanzierung enthalten die operationellen Programme. 2

3 Wo werde ich beraten? Ansprechpartner für das Bayern Österreich -Programm Verwaltungsbehörde Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Raumordnung - Überörtliche Raumordnung Bahnhofplatz 1 A-4021 Linz Robert Schrötter Tel.: robert.schroetter@ooe.gv.at Markus Gneiß Tel.: markus.gneiss@ooe.gv.at Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS) SIR - Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Schillerstrasse 25 A-5020 Salzburg Web: Manuela Brückler Ursula Empl Telefon: gts.interreg-bayaut@salzburg.gv.at Ansprechpartner für das Bayern-Tschechien -Programm Verwaltungsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Prinzregentenstraße München Annette Mengel Referat III/2 Telefon: Fax: annette.mengel@stmwivt.bayern.de Es gibt Ansprechpartner für 3

4 Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit über Euro Gesamtkosten Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit bis zu Euro Gesamtkosten 4

5 Ansprechpartner für das Alpenrhein - Bodensee Hochrhein -Programm Verwaltungsbehörde Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße Tübingen Dr. Tobias Schneider Telefon: tobias.schneider@rpt.bwl.de Gemeinsames Technisches Sekretariat (GTS) Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Str Tübingen Gregor Cornelsen Leiter des Sekretariats Telefon: Fax: gregor.cornelsen@rpt.bwl.de Netzwerkstelle in Bayern Regierung von Schwaben Fronhof Augsburg Dr. Silvio Kermer Telefon Telefax silvio.kermer@reg-schw.bayern.de Wo finde ich weitere bayerische Ansprechpartner? Ansprechpartner für das Bayern - Österreich -Programm Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit über EURO Gesamtkosten Regierung von Niederbayern Regierungsplatz Landshut Stephan Bachl Wirtschaftsförderung Telefon: interreg-bayaut@reg-nb.bayern.de Regierung von Oberbayern Maximilianstraße München Petra Rieder Wirtschaftsförderung 5

6 Telefon: Regierung von Schwaben Fronhof Augsburg Claudia Klein Wirtschaftsförderung Telefon: Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit bis zu EURO Gesamtkosten Euregio Bayerischer Wald-Böhmerwald-Unterer Inn Telefon: Euregio Inn-Salzach Telefon: Ansprechpartner für das Bayern Tschechien - Programm Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit über Euro Gesamtkosten Regierung von Oberfranken Ludwigstraße Bayreuth Jochen Uebelhoer Telefon: jochen.uebelhoer@reg-ofr.bayern.de Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz Regensburg Wolfgang Riedel Telefon: wolfgang.riedel@reg-opf.bayern.de Regierung von Niederbayern Regierungsplatz Landshut Martin Schrötter Telefon: martin.schroetter@reg-nb.bayern.de Antragsbearbeitende Stellen bei Projekten mit bis zu EURO Gesamtkosten EUREGIO Bayerischer Wald Böhmerwald - Unterer Inn Schlosssteig Freyung Kaspar Sammer 6

7 Geschäftsführer Telefon: Fax: EUREGIO Egrensis Fikentscherstr Marktredwitz Harald Ehm Telefon: Fax: info@euregio-egrensis.de Ansprechpartner für das Alpenrhein - Bodensee Hochrhein - Programm EUREGIO Salzburg - Berchtesgadener Land Traunstein Sägewerkstraße Freilassing Steffen Rubach Geschäftsführer Telefon: Telefax: s.rubach@euregio-salzburg.eu EUREGIO Zugspitze - Wetterstein Karwendel Burgstraße Garmisch-Partenkirchen Martin Kriner Geschäftsführer Telefon: Fax: euregio@lra-gap.de EUREGIO Via Salina Geschäftsstelle beim Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2 D-87527Sonthofen Dipl.-Ing. Birgit Wegner Telefon: Fax: birgit.wegner@lra-oa.bayern.de Welche Schritte muss ich tun? Am Anfang steht in der Regel eine konkrete Projektidee. Wichtig in der Vorbereitungsphase ist die Auswahl der richtigen Projektpartner, wobei auf Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz geachtet werden sollte. Die Projektbeteiligten müssen sich dabei 7

8 auch auf einen Leadpartner, der Erfahrungen im internationalen Projektmanagement mitbringt, einigen. Der Leadpartner sollte sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen regionalen Koordinierungsstelle in Verbindung setzen. Anschließend steht die gemeinsame Planung und Entwicklung des Projektes unter der Leitung des Leadpartners an. Diese beinhaltet u. a. die Aufgabenteilung (Arbeitspakete), Finanzplanung, Sicherstellung der Eigenmittel, ggf. Finanzierungszusagen von nationalen öffentlichen Stellen sowie konkrete Ziel- und Ergebnisbeschreibung. Dann müssen zuerst die bei den regionalen Koordinierungsstellen, Euregio oder dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat (GTS) bzw. auf der offiziellen Programm-Website erhältlichen Antragsformulare sorgfältig ausgefüllt werden. Die offizielle Antragsstellung erfolgt dann durch den Leadpartner bei der regionalen Koordinierungsstelle und dem GTS zumeist in digitaler Form. Nach positiver Entscheidung wird die Förderbewilligung durch einen Bescheid erteilt. Auf dieser Basis wird dann in der Folge der Zuschussvertrag zwischen Leadpartner und der zuständigen Verwaltungsbehörde geschlossen. Erst jetzt beginnt die Projektumsetzung. Nach Vertragsunterzeichnung und Projektbeginn reicht der Leadpartner im Auftrag der Projektpartnerschaft halbjährlich einen Bericht über durchgeführte Projektaktivitäten bei den Programmbehörden ein und beantragt die Auszahlung der EFRE-Mittel auf der Basis geprüfter Unterlagen für bereits getätigte Ausgaben. So erhält der Leadpartner die Zuschüsse, die er an die übrigen Projektbeteiligten weiterleitet. Mit dem Ende der beantragten und bewilligten Projektaktivitäten findet eine sog. Final Conference (Abschlusskonferenz) statt und es ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Was muss ich besonders beachten? Für eine erfolgreiche Antragstellung muss der grenzüberschreitende Charakter des Projektes deutlich aus der Projektbeschreibung hervorgehen. Es werden echte Kooperationen zwischen in der Regel fünf bis sieben oder mehreren Projektpartnern gesucht. Für jeden Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (call for proposal) werden Förderschwerpunkte/ Prioritäten festgelegt, die unbedingt zu beachten sind. Wo bekomme ich weitere Informationen? Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Internetportal zum Programm Bayern-Österreich Operationelles Programm Bayern-Österreich : Informationen zum Programm Bayern Tschechien (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie): Operationelles Programm Bayern-Tschechien : Internetportal zum Programm Alpenrhein - Bodensee Hochrhein : Operationelles Programm Alpenrhein - Bodensee Hochrhein : (Unter: Download, Operationelles Programm) 8

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