Energiearmut: Zahlungsverzug und Stromsperren in Sachsen
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- Rudolf Goldschmidt
- vor 6 Jahren
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1 Energiearmut: Zahlungsverzug und Stromsperren in Sachsen Hintergrund der Befragung Eine wachsende Zahl privater Haushalte muss mit immer knapperen finanziellen Ressourcen den Alltag bewältigen. Gleichzeitig kennt der Energiepreis in den vergangenen Jahren nur eine Richtung: Nach oben. So ist es kaum verwunderlich, dass die fristgerechte Begleichung der Stromrechnung für viele Haushalte zum Problem wird. Daher befragte die Verbraucherzentrale Sachsen im Mai 2012 alle sächsischen Energieversorgungsunternehmen (Grundversorger) zur aktuellen Situation rund um Energieschulden und präventive Lösungsansätze. Dabei sollten Angaben zur Entwicklung der Thematik in den letzten beiden Jahren gemacht werden. Im verwendeten Fragebogen wurden einerseits Zahlen abgefragt als auch offene Fragen gestellt, die Raum für individuelle Antworten ließen. Weiterhin sollte ermittelt werden, mit welchen Maßnahmen und Angeboten die Energieversorger auf die Entwicklung reagieren. Teilnehmer der Befragung Unter den insgesamt 38 Grundversorgern in Sachsen entschieden sich 18 dafür, an der Erhebung teilzunehmen und die gestellten Fragen größtenteils vollständig zu beantworten. Damit haben rund 47 Prozent der in Sachsen ansässigen grundversorgenden Unternehmen teilgenommen. Diese repräsentieren anhand der angegebenen Kundenzahlen rund 95 Prozent aller sächsischen Privathaushalte. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes gab es im Jahr 2010 in Sachsen Privathaushalte. Die Teilnehmer der Umfrage gaben an, Privathaushalte mit Strom zu versorgen. Für das Jahr 2011 liegen bisher noch keine Angaben des Statistischen Landesamtes vor. Es ist davon auszugehen, dass der prozentuale Anteil ähnlich ist. Die befragten Unternehmen gaben an, Privathaushalte im Jahr 2011 versorgt zu haben. Seite 1 von 7
2 1. Verbraucher in der Grundversorgung Nach wie vor nutzen rund 48 Prozent der sächsischen Haushalte NICHT die Möglichkeit, einen günstigen Sondertarif bei ihrem ansässigen Anbieter abzuschließen oder gar den Anbieter zu wechseln und so Einsparungen zu erzielen. Privathaushalte in der Grundversorgung 2011 Sondertarif 52 % Grundversorgung 48 % Aus der Befragung ist ersichtlich, dass bei einigen Versorgern der Anteil der Verbraucher, die ihren Strom in der Grundversorgung beziehen, wesentlich geringer ist, als der Durchschnitt von 48 Prozent. Es handelt sich dabei um Versorger mit relativ kleinem Kundenkreis. Offensichtlich ist es dem Management hier gelungen, einen wesentlich größeren Teil der Verbraucher aus dem teureren Grundversorgungstarif in einen günstigeren Sondertarif zu überführen. Der prozentuale Anteil beträgt bei diesen Versorgern weniger als 20 Prozent. Ein Wechsel in einen günstigeren Sondertarif kann für einen Musterhaushalt mit Kilowattstunden Jahresverbrauch durchschnittlich 150 Kosteneinsparung bringen. 2. Mahnungen, Sperrandrohungen und Sperren Die Erhebung zeigt, dass im Jahr 2011 rund 1,3 Millionen Mahnungen verschickt werden mussten, weil Verbraucher bei der Begleichung ihrer Stromrechnung bzw. der Abschlagszahlung in Verzug geraten waren. Daran anknüpfend wurden Sperrandrohungen verschickt, die in Sperrungen der Stromlieferung mündeten. Betroffen von Stromsperren waren demnach 1,0 Prozent der Stromkunden der befragten Grundversorger. Mahnungen 2011: Sperrandrohungen 2011: Stromsperrungen 2011: Seite 2 von 7 Sachsen e.v.
3 3. Entwicklung von Zahlungsverzug und Energieschulden In einer weiteren Frage sollten die befragten Energieversorger angeben, wie sich die Problematik um Zahlungsverzug und Energieschulden seit 2007 entwickelt hat. Nur einer der Anbieter konnte anhand der gesunkenen Anzahl an Stromsperren angeben, dass die Tendenz sinkend ist. Immerhin zehn der Beteiligten bestätigten, dass das Problem der Energieschulden immer größer wird. Sieben der Versorger schätzten trotz der teilweise ansteigenden Zahlen ein, dass es sich um ein gleichbleibend großes Problem handelt. Damit votierten 17 von 18 Versorgern dafür, dass das Problem der Energieschulden dominant und im Ansteigen begriffen ist. Auf Grund der ansteigenden Energiepreise ist mit der Verschärfung der Probleme Zahlungsverzug und Energieschulden zu rechnen. Im Durchschnitt stieg der Strompreis in den letzten zwei Jahren um rund 8 Prozent (durchschnittlich um 4 Prozent pro Jahr). Allein in den letzten zehn Jahren haben sich die Strompreise für private Endverbraucher etwa verdoppelt. Entwicklung der Probleme rund um Zahlungsverzug und Energieschulden seit 2007 Sinkend 1 Gleichbleibend 7 Anzahl der Stromversorger Ansteigend Seite 3 von 7 Sachsen e.v.
4 4. Vermeidung von Stromsperren und Zahlungsrückständen Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der Verbraucher die Höhe des eigenen Stromverbrauchs nicht kennt. In der Regel werden private Haushalte nur in der Jahresendabrechnung über ihren konkreten Verbrauch informiert. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt bereits Rückstände entstanden sind, ist es dann oftmals zu spät, um zu reagieren. Um Zahlungsrückstände und daraus erwachsende Stromsperren zu verhindern, sind differenzierte Maßnahmen seitens der Energieversorger notwendig. Dazu gehören u. a. die Anpassung von Abschlagszahlungen, konsequentes und zeitnahes Mahnwesen sowie Verweise auf unterstützende Organisationen. Wenn man die Angebote der Versorger betrachtet, so bieten 14 Versorger (77 %) die Möglichkeit, eine Anpassung der Abschlagszahlungen vornehmen zu lassen. Darüber hinaus vertrauen die befragten Versorger vor allem auf ein konsequentes Mahnwesen und schätzen dies als Maßnahme zur Vermeidung von Stromsperren ein. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass die offenen Forderungen durch Mahngebühren und Verwaltungskosten nicht den Schuldenberg erhöhen. Sechs Versorger (30 %) bieten eine persönliche (nicht unabhängige) Energieberatung an, die damit nur eingeschränkt Bewertung fand. Auch der Verweis auf unterstützende Organisationen wird von den Unternehmen als Präventionsmaßnahme gegen Stromschulden angegeben. Sieben der befragten Unternehmen verleihen Energieverbrauchsmessgeräte, so dass Verbraucher ihren Stromverbrauch detaillierter kontrollieren könnten. Aktivitäten zur Vermeidung von Stromsperren (Anzahl der Versorger) Energiespartipps (schriftlich / Internet) 3 Verweis auf unterstützende Institutionen 4 Persönliche Energieberatung 6 Konsequentes Mahnwesen 6 Verleih von Strommessgeräten 8 Anpassung der Abschlagszahlungen Positiv hervorzuheben sind die Tarifberatungen der Stadtwerke Torgau und Zittau, die mit diesem Angebot dazu beitragen, dass Verbraucher den Strom nach dem jeweils preisgünstigsten Vertragsmodell des Versorgers beziehen. Seite 4 von 7 Sachsen e.v.
5 5. Angebote zur gütlichen Einigung Neben den Aktivitäten der Versorger zur Vermeidung von Stromsperren gibt es zahlreiche Angebote zur gütlichen Einigung bei Zahlungsrückstand. Dabei standen Ratenzahlungen bzw. Stundungen im Vordergrund. Weiterhin wurden auch Vergleiche und Beratungsgespräche angeboten. Auch wurden vielfach Zahlungsschwierigkeiten in Kooperation mit Ämtern und Sozialeinrichtungen geklärt. In wenigen Fällen wurde auch ein befristeter Zahlungsaufschub gewährt. Ratenzahlung und Stundung schätzt die Verbraucherzentrale als wirksame Maßnahme ein, um den Schuldenberg nach einer berechenbaren Planung abzubauen. Zahlungsaufschub ist hingegen eine weniger günstige Maßnahme, da hier der Schuldenberg noch steigen kann. Auch in den wenigsten Fällen wird sich die Einkommenssituation der Schuldner kurzfristig ändern. Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Sozialeinrichtungen führt nicht zum Abbau des Schuldenberges, denn Schulden werden von dort nicht übernommen. Ebenso ist die Vergabe von Darlehen zu sehen. Denn hier kommen noch Zinsen und Gebühren zum Schuldenberg hinzu. Angebote zur gütlichen Einigung bei Zahlungsrückstand (Anzahl der Versorger) Vergleiche 1 Zahlungsaufschub 3 Kooperation mit Ämtern und Sozialeinrichtungen 4 Beratungsgespräche 5 Ratenzahlung/Stundung Bei den meisten Energieversorgern ist die Voraussetzung für eine Schuldenregulierung, dass diese innerhalb der maximalen Laufzeit einer Abrechnungsperiode erfolgt. Verstärkt wird auf eine vorherige Zahlung der Abschläge orientiert. Nur zwei der befragten Versorger stellten dabei zusätzliche Gebühren und drei Anbieter Zinsen in Rechnung. Seite 5 von 7 Sachsen e.v.
6 6. Durchschnittliche Höhe der offenen Forderungen Die Angaben der Energieversorger waren hier sehr unterschiedlich. Einige bezogen die offenen Forderungen auf die Gesamtzahl der versorgten privaten Haushalte (hier lagen die Summen zwischen 6 und 10 ). Eine zweite Gruppe bezog die Forderungen auf die Kunden mit erster Mahnung (25 bis 50 ) und eine weitere Gruppe bezog die Forderungen auf die Kunden mit Sperrandrohung (150 bis 300 ). Insgesamt hatten die befragten Versorger im Jahr 2011 rund 30 Millionen offene Forderungen. 7. Position der Verbraucherzentrale Sachsen Beratungsbedarf Verbraucher sollten wissen, wie viel Strom sie mit welchen Geräten verbrauchen. Geeignetes Mittel, um Kompetenzen im Bereich Energiesparen zu vermitteln, sind unabhängige Energieberatungen. Tarifgestaltung Es ist davon auszugehen, dass Haushalte mit Zahlungsverzug und Schulden beim Energieversorger sich bisher kaum um ihren Energieverbrauch kümmerten. Es ist weiter davon auszugehen, dass diese noch nie einen Vertragswechsel vollzogen haben und sich zum größten Teil noch in der Grundversorgung befinden. Daher sollten sie - soweit möglich - bei ihrem Versorger in ein günstigeres Preismodell wechseln. Die Energieversorger sollten prüfen, inwieweit lineare Tarife (Tarife ohne feste Grundgebühren) diesen betroffenen Haushalten helfen können, ihren Energieverbrauch besser in den Griff zu bekommen und so vorzeitig Zahlungsverzug vorzubeugen. Ebenso wäre eine monatliche Abrechnung anzustreben. So könnte man das Auflaufen hoher Nachzahlungen durch zu geringe Abschläge verhindern. Sozialrechtlicher Handlungsbedarf Für den sicherzustellenden Lebensbedarf wird der notwendige Anteil an Strom in die Höhe der Transferleistung eingerechnet ALG II). Die ständige Kostenexplosion bei den Strompreisen führt dazu, dass dieser Anteil zu gering ist. Also müssten die Sätze zur Vermeidung von Energiearmut regelmäßig dynamisiert und der Kostenentwicklung für Strom angepasst werden. Politischer Handlungsbedarf Derzeit sind private Haushalte und mittelständische Gewerbetreibende die einzigen Kundengruppen, die die zusätzlichen Lasten tragen, die sich aus der Energiewende ergeben. So ist kritisch zu würdigen, dass stromintensive Unternehmen von der EEG- Umlage (Erneuerbares Energiegesetz) und von Netzentgelten (Stromnetzentgeltverordnung) befreit werden. Die geschätzten Kosten (2012: EEG ca. 14,1 Mrd. ; Netzentgelte ca. 1,1 Mrd. ) werden auf die übrigen Stromkunden umgelegt. Hier sollte eine am Leistungsvermögen der Stromkunden orientierte Umlage erfolgen. Darüber hinaus beziehen gewerbliche Kunden Strom zu Preisen, die ohnehin unter denen der privaten Haushalte liegen. Seite 6 von 7 Sachsen e.v.
7 Außerdem sollte in Betracht gezogen werden, inwieweit bestimmte Bestandteile des Strompreises, die auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Versorger auf die Kunden umgelegt werden (wie z. B. die extrem hohe Stromsteuer), reduziert werden können. Eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern ist noch im Besitz alter ineffizienter Haushaltsgeräte. Der Kauf neuer energiesparender Geräte sollte durch Förderprogramme unterstützt werden. Seite 7 von 7 Verbraucherzentrale Sachsen e.v. vzs@vzs.de
Mit der aktuellen Befragung aller Grundversorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen sollte ermittelt werden,
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