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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Dora Heyenn und Tim Golke (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Energiearmut und Wasserabsperrungen in Hamburg Die Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Versorgung von Haushalten mit Wasser ist ein Menschenrecht. Steigende Energie- und Wasserkosten bereiten immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH, der Hamburg Netz GmbH, der Grundversorger für Strom und Gas (Vattenfall Europe Sales GmbH und E.ON Energie Deutschland GmbH (ehemals E.ON Hanse Vertrieb GmbH)), der HAMBURG WASSER GmbH, des Caritasverbandes für Hamburg e.v., der Verbraucherzentrale Hamburg sowie des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 die Stromversorgung gesperrt? Gemäß Auskunft der Stromnetz Hamburg GmbH seien in 2013 rund und im 1. Quartal 2014 rund Haushaltskunden von einer Sperrung der Stromversorgung betroffen gewesen. Tendenziell sei die Anzahl der Sperrungen im 1. Quartal eines jeden Jahres, vor allem im Januar, immer höher als in den Folgemonaten. 2. Wie viele Mahnverfahren wegen nicht bezahlter Stromrechnungen hat der Grundversorger Vattenfall in 2013 beziehungsweise im 1. Quartal 2014 eingeleitet? Gemäß Mitteilung des Grundversorgers Strom, der Vattenfall Europe Sales GmbH, habe es in 2013 rund Mahnungen (inklusive Mehrfachmahnungen) gegeben. Im 1. Quartal 2014 seien es rund Mahnungen gewesen. 3. Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand werden Haushalte mit Stromschulden im Regelfall angeschrieben, bevor ihnen die Stromversorgung gesperrt wird? Laut Mitteilung des Grundversorgers Strom, der Vattenfall Europe Sales GmbH, würden, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, im Falle ausbleibender Zahlungen bei Forderungen die mehr als 100 Euro betragen mindestens zwei Zahlungserinnerungen im Abstand von 14 Tagen an den betreffenden Kunden verschickt. Als Grundversorger mahne Vattenfall vor einer tatsächlichen Sperrung über die gesetzliche Vorgabe hinaus mehrfach, sodass Kunden Zeit hätten, individuelle Lösungen zu finden. Im Übrigen siehe Drs. 20/4820.

2 Drucksache 20/11560 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 4. Welche Hilfsangebote erhalten Haushalte mit Stromschulden in welcher Form, bevor ihnen die Stromversorgung gesperrt wird? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter weisen im Rahmen ihrer Beratungs- und Informationsaufgaben ( 14 SGB I) unter anderem auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Stromspar-Checks hin. Siehe hierzu auch: Im Übrigen siehe Antwort zu 13. Die Vattenfall Europe Sales GmbH teilt als Grundversorger mit, dass der Kunde abhängig vom individuellen Fall grundsätzlich die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder eines Aufschubs in Form einer Stundung habe. Zusätzlich dazu könne der Kunde die persönliche Kundenbetreuung im Vattenfall Center am Glockengießerwall nutzen und dort eine Individuallösung besprechen. Hier könne er auch kurzfristig eine Einzahlung leisten, die dann noch taggleich verbucht werde. Der Netzservice erhalte dann umgehend die Information, den Sperrauftrag zu deaktivieren. Zudem informiere Vattenfall Kunden über die Möglichkeiten des Energiesparens zum Beispiel im Vattenfall Kundenzentrum gegenüber vom Hauptbahnhof am Glockengießerwall. Jeder Vattenfall-Kunde könne zudem dort ein Strommessgerät gegen Vorlage seines Personalausweises für eine Woche kostenlos ausleihen. Im Internet biete Vattenfall umfassende Informationen in der Infowelt Energie zum Thema Energiesparen und Fördermöglichkeiten im Rahmen von Neubau oder Renovierung. Zudem stelle Vattenfall seinen Kunden eine umfangreiche Datenbank zum Energieverbrauch von Haushaltsgeräten zur Verfügung. Aus aktuellen Modellen könnten Kunden einfach und kostenlos prüfen, welche Haushaltsgeräte sie gegen ein effizienteres austauschen sollten. 5. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 die Gasversorgung gesperrt? Gemäß Auskunft der Hamburg Netz GmbH seien in 2013 rund 280 Kunden und im 1. Quartal 2014 rund 50 Haushaltskunden von einer Sperrung der Gasversorgung betroffen gewesen. Die E.ON Energie Deutschland GmbH als Grundversorger teilt mit, dass sie beim Thema Erdgassperrung sehr sensibel vorgehe, insbesondere während der Heizperiode. Gemessen an der Gesamtzahl ihrer Erdgaskunden liege die Quote tatsächlicher Sperrungen bei weniger als 1 Prozent. In der Regel seien die Sperrungen auch nur von kurzer Dauer. Die E.ON Energie Deutschland GmbH teilt ferner mit, dass sie mit den betroffenen Kunden kurzfristig nach finanziellen Lösungen suche und hier auch eng mit Sozialverbänden wie Caritas und Diakonie zusammenarbeite. 6. Wie viele Mahnverfahren wegen nicht bezahlter Gasrechnungen hat der Grundversorger E.ON Hanse in 2013 beziehungsweise im 1. Quartal 2014 eingeleitet? Die E.ON Energie Deutschland GmbH als Grundversorger teilt mit, dass sie aus wettbewerblichen Gründen hierzu keine Angaben machen möchte. 7. Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand werden Haushalte mit Gasschulden im Regelfall angeschrieben, bevor ihnen die Gasversorgung gesperrt wird? Die E.ON Energie Deutschland GmbH als Grundversorger teilt hierzu mit, dass der Ablauf von Mahnverfahren für alle Versorgungsunternehmen im Energiewirtschaftsgesetz einheitlich festgeschrieben sei. Bereits in der Jahresrechnung würden die Abschlagszahlungen und deren Fälligkeiten für elf Monate im Voraus angekündigt. Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen, erhielten die Kunden mindestens drei Mahnungen im Verlauf von acht bis sechs Wochen vor der Sperrung. 8. Welche Hilfsangebote erhalten Haushalte mit Gasschulden in welcher Form, bevor ihnen die Gasversorgung gesperrt wird? Die E.ON Energie Deutschland GmbH als Grundversorger teilt mit, dass die E.ON Energie Deutschland jeden Kunden, der eine Mahnung erhalte, um eine schnelle Kontaktaufnahme bittet, um eine individuelle Lösung zu finden. In den meisten Fällen 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11560 könne die Situation durch Ratenpläne und durch die Einbindung karitativer oder behördlicher Stellen gelöst werden. Im Übrigen siehe Antwort zu Welche durchschnittlichen Kosten entstehen im Mahnverfahren bei den örtlichen Grundversorgern im Bereich Strom und Gas und welche Kosten entstehen den betroffenen Haushalten für eine Sperre beziehungsweise für einen Wiederanschluss? Die E.ON Energie Deutschland GmbH, als Grundversorger für die Gasversorgung, teilt Folgendes mit: Kosten Anschlusssperrung Erdgas: 62,32 Euro, Kosten Wiederanschluss Erdgas: 91,27 Euro. Die Vattenfall Europe Sales GmbH teilt als Grundversorger mit, dass eine durchschnittliche Höhe aufgrund der individuellen Kundenfälle nicht angeben werden könne. Die Vattenfall Europe Sales GmbH berechnet gegenüber Kunden der Grundversorgung die im Sinne des 36 EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung im Verteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH gültigen Preise. Die Preise des zuständigen Netzbetreibers sind veröffentlicht unter Zum entsprechenden Preisblatt der Vattenfall Europe Sales GmbH siehe Anlage. 10. Wie viele Haushalte mit geringem Einkommen haben die Stromsparhelfer der Caritas vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 beraten? Wie viele sind es insgesamt seit Projektbeginn 2010? Nach Auskunft des Caritasverbands für Hamburg e.v. seien im Projekt Stromspar- Check PLUS im Jahr Haushalte, im 1. Quartal Haushalte beraten worden. Seit Projektbeginn bis Ende des 1. Quartals 2014 seien es insgesamt Haushalte gewesen. 11. Wie viele Haushalte hat die Verbraucherzentrale Hamburg vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 im Bereich Gas- und Strompreisrecht beraten? Im Jahr 2013 habe es nach Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg e.v Beratungskontakte im Bereich Energierecht gegeben. Für das 1. Quartal 2014 lägen der Verbraucherzentrale noch nicht die exakten Zahlen vor. Sie gehe für diesen Zeitraum von einer im Verhältnis zum 1. Quartal 2013 ungefähr gleich hohen Kontaktzahl aus. 12. In wie vielen Fällen hat das Hamburger Jobcenter vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 Darlehen an Hilfeempfänger und Hilfeempfängerinnen vergeben, damit diese Energieschulden bezahlen konnten? Eine statistische Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nicht. Für die Beantwortung der Frage müsste eine manuelle Auswertung der Daten von rund Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II erfolgen; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Nach welchen Regeln werden diese Darlehen bewilligt/nicht bewilligt? Gemäß den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit ist Haushaltsenergie Bestandteil des Regelbedarfs. Deshalb sind während der Zeit des Bedarfes an Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ( Bedarfszeit ) erforderliche Nachzahlungen aufgrund von Jahresabrechnungen und Stromschulden aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen. Bei Haushaltsstromschulden mit drohender Stromsperrung, die während der Bedarfszeit entstanden sind, können gemäß den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach 24 Absatz 1 SGB II (Darlehen) in Betracht kommen (siehe hierzu: documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l dstbai pdf?_ba.sid=l DSTBAI377966). 3

4 Drucksache 20/11560 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Nach den Regelungen in der Fachanweisung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration können bei drohender Versorgungssperre wegen Schulden für die Lieferung von Haushaltsstrom, die vor der Bedarfszeit entstanden sind, oder wegen Schulden für die Lieferung von Heizstrom, Gas beziehungsweise Wasser Darlehen nach 22 Absatz 8 SGB II bewilligt werden (siehe auch Fachanweisung zu 22 Absatz 8 SGB II unter Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der bewilligten Darlehen? 15. Welche Geldsumme hat das Hamburger Jobcenter vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 ausgegeben, um Hilfeempfänger und Hilfeempfängerinnen mit Energieschulden mittels Darlehen zu unterstützen? 16. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Energieschulden? Bitte angeben. a. weniger als 100 Euro b. zwischen 101 und 500 Euro c. zwischen 501 und 999 Euro d. über Euro Siehe Antwort zu Wie viele intelligente Zähler (Smart Meter) wurden in Hamburg bislang eingebaut? Laut Auskunft der Stromnetz Hamburg GmbH würden im Hamburger Verteilnetz seit April 2010 sogenannte Smart-Meter-EDL21-Zähler als Nachfolger für den elektromechanischen Ferraris-Zähler verbaut. Dies geschehe bei Neumontagen, Veränderungstauschen, Renovierungen und auf Kundenwunsch. Der EDL21-Zähler sei kommunikativ nicht angebunden. Werde der EDL21 durch eine Kommunikationseinheit ergänzt, entstehe ein fernauslesbares Messsystem, das EDL40 genannt wird. Diese EDL40-Messsysteme würden ausschließlich auf Kundenwunsch im Rahmen von Pilotprojekten verbaut. Die Messsysteme übertrugen ausschließlich einmal pro Jahr die Jahresendwerte an die Stromnetz Hamburg GmbH zur weiteren Marktkommunikation (Weiterleitung an den jeweiligen Versorger zur Rechnungslegung). Zusätzlich werde den Pilotprojektkunden eine Online-Visualisierung angeboten. Dabei werde der Übertragungsintervall der Messwerte erhöht, sodass dem Kunden sein persönliches Tageslastgangsprofil zur Verfügung stehe. Voraussetzung sei die Zustimmung des Kunden zu den entsprechenden AGB und Datenschutzbestimmungen. Die Namensgebung EDL21 beziehungsweise EDL40 bezieht sich auf 21 beziehungsweise 40 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Zusätzliche Informationen sind auffindbar unter: Zaehler-Hamburg_ pdf. EDL21: circa Zähler (Neumontage, Veränderungstausch, Renovierungen, Kundenwunsch, Turnus), EDL40: circa 85 (hauptsächlich in sogenannten Pilotprojekten wie in der Hafen- City). Nach Angaben der Hamburg Netz GmbH seien im Bereich der Privathaushalte für das Gasnetz bislang keine entsprechenden Zähler eingebaut worden. 18. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde vergangenes Jahr beziehungsweise im 1. Quartal 2014 die Wasserversorgung gesperrt? Gemäß Auskunft der HAMBURG WASSER GmbH seien im Jahr Wasserversorgungen gesperrt worden. Im 1. Quartal 2014 seien 152 Sperrungen vollzogen worden. Eine Differenzierung zwischen Privathaushalten und Gewerbekunden werde nicht vorgenommen, sodass in den genannten Zahlen beide Segmente berücksichtigt seien. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Laut Auskunft des Senats in der Bürgerschaftsdrucksache 20/7699 wurde im Jahr 2012 insgesamt 730 Kundinnen und Kunden die Wasserversorgung gesperrt. In der Drs. 20/4820 ist hingegen von 758 betroffenen Haushalten bis die Rede. Wie vielen Haushalten wurde 2012 in Hamburg tatsächlich die Wasserversorgung gesperrt? In 2012 wurden insgesamt 730 Wasserversorgungen gesperrt. Bis zum 31. Juli 2012 wurden zum Zweck der Versorgungssperrung 758 Wohnungswasserzähler ausgebaut. Da in den meisten Haushalten mehrere Wasserzähler (im Schnitt für Hamburg circa 1,9 Wohnungswasserzähler je Haushalt) verbaut sind, ergibt sich eine höhere Anzahl an ausgebauten Wasserzählern als Sperrungen. 5

6 Drucksache 20/11560 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anlage zu Drs. 20/11560 Preise für sonstige Leistungen in Hamburg Für Kunden der Grundversorgung (Tarife: Hamburg Basis Privatstrom und Gewerbe Strom) Stand: Die Vattenfall Europe Sales GmbH berechnet gegenüber Kunden der Grundversorgung im Sinne des 36 EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung im Verteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH folgende mit den Preisen der Stromlieferung nicht abgegoltene Preise: Leistungen Preise in Euro 11. Jede Mahnung nach Verzugseintritt 3,10* 12. Jede Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung einer elektrischen Anlage nach 19 StromGVV je berechtigter Beauftragung. Hinzu kommen die der Vattenfall Europe Sales GmbH in Rechnung gestellten Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Durchführung der Versorgungsunterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung. Diese betragen der zeit 119,00 Euro. Davon werden 50 % der Kosten zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Die Preise des zuständigen Netzbetreibers sind veröffentlicht unter Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung sind vor Wiederherstellung der Versorgung der elektrischen Anlage zu zahlen. 14,50** 13. Erfolglose Unterbrechung der Versorgung. Hinzu kommen die der Vattenfall Europe Sales GmbH in Rechnung gestellten Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die erfolglose Unterbrechung der Versorgung. Diese betragen derzeit 59,50* Euro und sind veröffentlicht unter 5,20* 14. Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Stornierung eines Auftrags zur Unter brechung oder Wiederherstellung der Versorgung. 7,90* 15. Jede Ratenzahlungsvereinbarung 16,00* 16. Bearbeitungskosten einer Rücklastschrift je Bankrückläufer. Zusätzlich werden die vom jeweiligen Geldinstitut erhobenen Gebühren weiterberechnet. 17. Aufenthaltsermittlung von Kunden zum Zwecke der Rechnungszustellung sowie des Inkassos. Zusätzlich werden die von der jeweiligen Behörde für die Auskunft erhobenen Gebühren weiterberechnet. 18. Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Extraablesung je Ablesung. 54, Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Zählerzuordnungsprüfung. 171, Kosten des zuständigen Netzbetreibers für den Zählerwechsel. 45, Weitere Dienstleistungen (z. B. Zählerprüfung, Wiedereinschaltung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten) werden entsprechend den Kosten des eingesetzten Dienstleisters oder Beauftragten (z. B. Netzbetreiber) in Rechnung gestellt oder nach Zeit- und Mehraufwand berechnet. Die oben aufgeführten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Umsatzsteuer. Die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Der mit ** gekennzeichnete Preis unterliegt anteilig der Umsatzsteuer. Die Kosten für die Unterbrechung der Versorgung in Höhe von 5,20 Euro sind nicht umsatzsteuerbar. 6 Vattenfall Europe Sales GmbH

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/11560 Preise für sonstige Leistungen in Hamburg Für Kunden der Grundversorgung (Tarife: Hamburg Basis Privatstrom und Gewerbe Strom) Stand: Die Vattenfall Europe Sales GmbH berechnet gegenüber Kunden der Grundversorgung im Sinne des 36 EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung im Verteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH folgende mit den Preisen der Stromlieferung nicht abgegoltene Preise: Leistungen Preise in Euro 1. Jede Mahnung nach Verzugseintritt 3,10* 2. Jedes Inkasso nach 17 Abs. 2 StromGVV 48,41* 3. Jede Unterbrechung der Versorgung einer elektrischen Anlage nach 19 StromGVV je berechtigter Beauftragung. Hinzu kommen die der Vattenfall Europe Sales GmbH in Rechnung gestellten Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Durchführung der Versorgungsunterbrechung. Diese betragen derzeit 42,95 Euro* und sind veröffentlicht unter 4. Jede Wiederherstellung der Versorgung nach 19 StromGVV je berechtigter Beauftragung. Hinzu kommen die der Vattenfall Europe Sales GmbH in Rechnung gestellten Kosten des zuständigen Netzbetreibers für die Durchführung der Wiederherstellung der Versorgung. Diese betragen derzeit 61,76 Euro und sind veröffentlicht unter Die Kosten gemäß 3. und 4. sind vor Wiederherstellung der Versorgung der elektrischen Anlage zu zahlen und fallen auch dann an, wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen war. 6,60* 11,30 5. Jede Ratenzahlungsvereinbarung 16,00* 6. Bearbeitungskosten einer Rücklastschrift je Bankrückläufer. Zusätzlich werden die vom jeweiligen Geldinstitut erhobenen Gebühren weiterberechnet. 7. Aufenthaltsermittlung von Kunden zum Zwecke der Rechnungszustellung sowie des Inkassos. Zusätzlich werden die von der jeweiligen Behörde für die Auskunft erhobenen Gebühren weiterberechnet. 8. Weitere Dienstleistungen (z. B. Zählertausch, Zählerprüfung, Wiedereinschaltung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten) werden entsprechend den Kosten des eingesetzten Dienstleisters oder Beauftragten (z. B. Netzbetreiber) in Rechnung gestellt oder nach Zeit- und Mehraufwand berechnet. Die oben aufgeführten Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Umsatzsteuer. Die mit * gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Vattenfall Europe Sales GmbH 7

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